Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts

An die PUMA SE, Herzogenaurach

Wir haben den gesonderten nichtfinanziellen Bericht für Konzern und Muttergesellschaft der PUMA SE, bei dem es sich um einen zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nach den §§ 289b bzw. 315b HGB handelt (im Folgenden zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht), für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Nicht Gegenstand unseres Auftrags waren das Kapitel EP&L Impact sowie Verweise auf interne bzw. externe Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen.

VERANTWORTUNG DER GESCHÄFTSFÜHRENDEN DIREKTOREN

Die geschäftsführenden Direktoren der PUMA SE sind verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den §§ 289b bis 289e und 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Diese Verantwortung der geschäftsführenden Direktoren der PUMA SE umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die geschäftsführenden Direktoren verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

ERKLÄRUNGEN DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS IN BEZUG AUF DIE UNABHÄNGIGKEIT UND QUALITÄTSSICHERUNG

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Control 1 (ISQC 1) stehen.

VERANTWORTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, ob der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung, die wir – mit Unterbrechungen – in den Monaten November 2017 bis März 2018 durchgeführt haben, haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation und über die Einbindung von Stakeholdern
  • Teilnahme am Stakeholder-Dialog in Hongkong zur Bewertung des Stakeholder-Managements
  • Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter
    Mitarbeiter, die in die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über die Angaben in dem zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht am Standort Herzogenaurach und über moderne Kommunikationsmedien mit ausgewählten Ansprechpartnern in Asien und Nordamerika
  • Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher
    falscher Angaben in den zusammengefassten
    nichtfinanziellen Bericht
  • Analytische Beurteilung von Angaben des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts
  • Abgleich von Angaben mit den entsprechenden Daten im Jahres- und Konzernabschluss sowie zusammengefassten Lagebericht
  • Beurteilung der Darstellung der Angaben

PRÜFUNGSURTEIL

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der PUMA SE für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 289b bis 289e und 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Unser Prüfungsurteil bezieht sich nicht auf das Kapitel EP&L Impact sowie Verweise auf interne bzw. externe Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen.

VERWENDUNGSZWECK DES VERMERKS

Wir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der PUMA SE geschlossenen Auftrags zur Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des nichtfinanziellen Konzernberichts der PUMA SE nach § 315b HGB, die mit dem nichtfinanziellen Bericht des Mutterunternehmens nach § 289b HGB zusammengefasst ist. Die Prüfung wurde für Zwecke der PUMA SE durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der PUMA SE über das Ergebnis der Prüfung bestimmt.

BEGRENZUNG DER HAFTUNG

Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der PUMA SE gegenüber und ist auch nach Maßgabe der mit der Gesellschaft vereinbarten Besonderen Auftragsbedingungen der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Allgemeinen Auftragsbedingungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom
1. Januar 2017 beschränkt. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.

München, 9. März 2018

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


Stadter                               ppa. Fundel

Wirtschaftsprüfer