Präambel

Erläuterungen zum Jahresabschluss
der PUMA SE nach HGB

Der Jahresabschluss der PUMA SE wird nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Berücksichtigung des SEAG sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die PUMA SE ist die Muttergesellschaft des PUMA-Konzerns. Die Ergebnisse der PUMA SE sind in hohem Maße von den direkt und indirekt gehaltenen Tochtergesellschaften und Beteiligungen beeinflusst. Die Geschäftsentwicklung der PUMA SE unterliegt, über Ergebnisabführungen und Dividenden, grundsätzlich den gleichen Risiken und Chancen wie die des PUMA-Konzerns.

Die PUMA SE fungiert als Holding innerhalb des PUMA-Konzerns und ist als solche für die weltweite Lizenzverwaltung, die internationale Produktentwicklung und das Merchandising, für das internationale Marketing und auch für die globalen Bereiche Finanzen, Operations sowie die strategische Ausrichtung von PUMA verantwortlich.

Die PUMA SE gliederte mit Wirkung zum 1. Januar 2025 das operative Geschäftsfeld Vertrieb in der Region DACH, bestehend aus dem Heimatmarkt Deutschland, Österreich und der Schweiz, vollständig im Zuge einer Kettenausgliederung über die PUMA Europe GmbH an die neu gegründete Tochtergesellschaft PUMA Central Europe GmbH aus. Im Rahmen dieser Kettenausgliederung wurde zudem der paneuropäische Vertrieb für einzelne Großkunden und die Beschaffung von Produkten aus europäischen Produktionsländern an die PUMA Central Europe GmbH übertragen.

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