Grundlagen für die Erstellung

Grundlagen für die Erstellung

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung (BP-1)

Die Nachhaltigkeitserklärung wird gemäß den Anforderungen der CSRD und ESRS erstellt, in Kombination mit internen Richtlinien und vom Unternehmen entwickelten Kriterien (im Folgenden Berichtskriterien).

Der Gesamtbericht wurde von KPMG mit begrenzter Sicherheit geprüft. Soweit einzelne Kennzahlen von anderen externen Dritten geprüft wurden, ist dies bei der jeweiligen Kennzahl angegeben. Kennzahlen in diesem Bericht werden nicht von Dritten mit Ausnahme des Wirtschaftsprüfers validiert.

Der Umfang der Nachhaltigkeitserklärung folgt jenem der Finanzberichterstattung von PUMA und erstreckt sich auf die Lieferkette von PUMA. Die Unternehmen stichd und Cobra der PUMA-Gruppe sind im Berichtsumfang enthalten. PUMA-Lizenznehmer und Franchise-Geschäfte sind vom Berichtsumfang ausgeschlossen (ausgenommen ist die Berechnung der Treibhausgasemissionen der Scope-3-Kategorie 14: Franchises). PUMA-Produkte, die für Franchise-Geschäfte hergestellt werden, sind jedoch in Bezug auf deren Lieferkette enthalten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Leistungs- und Materialdaten für Produkte von United Legwear, einem Zulieferer von PUMA United in den USA, über den PUMA keine operative oder finanzielle Kontrolle hat.

Die Einstellung der Geschäftstätigkeit von PUMA United hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf nachhaltigkeitsbezogene IROs der PUMA-Gruppe sowie auf berichtete KPIs und Ziele. Der Umfang der berichteten Nachhaltigkeitsdaten ist in der entsprechenden Fußnote spezifiziert.

Aufgrund der veränderlichen Dynamik in Wertschöpfungskette und Betriebsmodell können sowohl die Anzahl der in einem bestimmten Bereich enthaltenen Betriebe oder Teilnehmer als auch die auf diesen Bereich bezogene Definition einzelner Maßnahmen oder Ziele zwischen den Berichtsjahren variieren. Diese Änderungen sind in den folgenden themenbezogenen Kapiteln ausführlicher dargestellt.

Wenn nicht anders angegeben, verwenden wir in der Erklärung die folgenden Zeithorizonte: kurzfristig: innerhalb des Berichtszeitraums (bis zu einem Jahr), mittelfristig: 1 bis 5 Jahre, langfristig über 5 Jahre.

Eigene Geschäftstätigkeiten

Wir berichten über unsere eigene Geschäftstätigkeit (eigene Standorte). Eigene Standorte sind voll konsolidierte Unternehmen innerhalb der PUMA-Gruppe. Die Daten beziehen sich auf Büros, betriebene Einzelhandelsgeschäfte, Einrichtungen in Argentinien und Lager, die durch Arbeitskräfte von PUMA betrieben werden und/oder im Eigentum von PUMA stehen und worüber PUMA die operative Kontrolle ausübt. Dazu gehören auch Büros, Lager und Geschäfte, die durch Arbeitskräfte von stichd, Teamwear und Cobra Golf betrieben werden.

Vorgelagerte Wertschöpfungskette

Die Informationen zur Lieferkette umfassen Daten der wichtigsten Produktionspartner (Hersteller von Fertigwaren, Tier 1), der wichtigsten Hersteller von Material und Komponenten (Tier 2) sowie Logistikdienstleister von PUMA. Wir erheben und berichten über Social Compliance und Umweltdaten unserer wichtigsten Fabriken, um die Fortschritte bei der Erreichung unserer Ziele zu verfolgen. Per Definition sind unsere wichtigsten Fabriken diejenigen, die etwa 60-80 % des gesamten Beschaffungsvolumens ausmachen und ein erhebliches Wachstumspotenzial für die Zukunft haben.

Wesentliche Daten und anderem über den Verbrauch für Produkte, Kennzeichnung und Verpackung werden für PUMA, stichd und Cobra erhoben und berichtet. Nicht in diesem Umfang enthalten sind Produkte von PUMA United, Lizenznehmern und Cobra, die nicht über das PUMA Group Sourcing bezogen wurden.

Unsere Lieferanten sind unabhängige Drittunternehmen, die nicht mit der PUMA-Gruppe verbunden sind. Sie arbeiten unabhängig mit eigenem Management und eigenen Praktiken, und sind mitunter auch an lokalen Börsen notiert. PUMA ist weder an deren Managemententscheidungen, der strategischen Planung oder dem Tagesgeschäft beteiligt noch hat das Unternehmen Einfluss auf die Wahl anderer Kunden. Daher hat PUMA keine operative Kontrolle über seine Lieferanten.

Die Nachhaltigkeitserklärung deckt die nachgelagerte Wertschöpfungskette von PUMA nur in den Bereichen Produkte und Abfall ab, in denen wesentliche IROs identifiziert wurden ( E5, S4 und G1).

Um Transparenz und Zusammenarbeit in der Branche zu fördern, nutzt PUMA mehrere externe Datenbanken, um beispielsweise die ökologische und soziale Leistung zu verfolgen:

  • Sozialaudits: Fair Factories Clearinghouse
  • Abwasserdaten: ZDHC ClearStream
  • Chemische Sicherheit: ZDHC Gateway, BHive, CleanChain, E3
  • Nachhaltigkeitskennzahlen: Worldly
  • Lohn-Benchmarks: FLA Fair Compensation Dashboard
  • Mitsprache-Plattformen für Arbeitskräfte: MicroBenefits CIQ, Labor Solution (WOVO), Amader Kotha, Hamari Awaz

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen (BP-2)

Die Datenerhebung für diesen Bericht stützt sich soweit möglich auf Primärdaten. Es wurden jedoch einige Ausnahmen von der Erhebung der Primärdaten vorgesehen, um eine rechtzeitige und vollständige Berichterstattung zu ermöglichen. Wo Ausnahmen gelten, sind diese bei den jeweiligen Datenpunkten in der Erklärung vermerkt:

  • Die Umweltdaten der eigenen Standorte (Büros, Geschäfte und Lager) sowie externer Lagerhäuser wurden für die ersten neun Monate des Jahres erhoben und für den Rest des Jahres extrapoliert.
  • Daten über ökologische und soziale KPIs aus den wichtigsten Fabriken von PUMA wurden für die ersten neun Monate des Jahres erhoben und für den Rest des Jahres extrapoliert.
  • Die Daten zum Materialverbrauch wurden über Tier-1- und Tier-2-Lieferanten für die ersten zehn Monate erhoben und für den Rest des Jahres geschätzt.
  • Die Treibhausgasemissionen der wichtigsten Tier-1- und Tier-2-Fabriken werden auf Basis von Primärenergiedaten für neun Monate berechnet und für die restlichen Monate des Jahres geschätzt. Die Emissionen werden auf den gesamten Tier-1- und Tier-2-Anteil der vorgelagerten Wertschöpfungskette hochgerechnet.
  • Die Treibhausgasemissionen der nachrangigen Lieferanten (Tier 3 und Tier 4) wurden mithilfe von Lebensdauer-Bewertungsmethoden berechnet. Aufgrund begrenzter Primärdaten wurden durchschnittliche Emissionsfaktoren aus der GaBi-Datenbank von Sphera und Higg MSI herangezogen.Nichtfinanzielle Daten sind an sich mit Unsicherheit behaftet, entsprechend dem komplexen Datenerhebungsprozess mit mehreren Variablen und Quellen. Diese Komplexität kann zu Abweichungen führen, die bei Erhebung umfassender Informationen naturgemäß auftreten.

In größeren Büros kann es bei der Datenerhebung zu geringfügigen Ungenauigkeiten kommen, weil dort oft mehr Nachhaltigkeitsmaßnahmen umgesetzt werden als in kleineren. Da die Hochrechnungen jedoch weniger als 10 % der Standorte von PUMA (gemessen an der Mitarbeiterzahl) abdecken, wird der Einfluss auf die Genauigkeit auf unter 5 % geschätzt. Auch saisonale Schwankungen können die Energiedaten beeinflussen. PUMA mindert diese Effekte jedoch, indem – soweit relevant – Daten über einen Zeitraum von 12 Monaten verwendet werden, wodurch mögliche Ungenauigkeiten gering bleiben (unter 5 %).

Abgesehen davon, dass der Gender Pay Gap in S1-16 für 2024 neu berechnet wurde, um die ESRS-Methodik widerzuspiegeln, wurden im Vergleich zu den zuvor im Rahmen des PUMA-Jahresberichts 2024 veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen keine wesentlichen Abweichungen festgestellt.

Wir haben die Aufbereitung und Darstellung der zuvor gemeldeten Datenpunkte beibehalten, sofern die CSRD keine Änderungen verlangte. Wo Änderungen vorgenommen wurden, sind diese in den einzelnen Abschnitten angegeben.

In diese Nachhaltigkeitserklärung wurden die folgenden Abschnitte durch Verweis aufgenommen:

  • Beschreibung der Tochtergesellschaften (ESRS 2)
  • Gesamtnettoumsatz (einschließlich Aufschlüsselung) und andere Finanzinformationen, einschließlich Sachanlagen und Leasingverhältnisse (ESRS 2).

PUMA nutzt die „QuickFix“ Übergangserleichterungen, um detaillierte Angaben zu erwarteten finanziellenr Auswirkungen aufzuschieben, einschließlich der Aufschlüsselung monetärer Beträge nach akutem und chronischem physischem Risiko, Standorten wesentlicher Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko sowie Informationen zur vorgelagerten Wertschöpfungskette in E2-5. Zusätzlich werden die Übergangserleichterungen auch für S1-13 und S1-15 angewendet. Für S1-8 wird die Berichtspflicht für Nicht-EEA-Länder aufgeschoben.

In Anhang B von ESRS 2 sind Nachhaltigkeitsinformationen aufgeführt, die aufgrund anderer Vorschriften angegeben wurden. Es wurden keine Ausnahmen auf Grundlage von Artikel 18 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2013/34/EU angewendet. PUMA spart keine Informationen zum Schutz eines geistigen Eigentums oder aufgrund von Sondergenehmigungen der Mitgliedstaaten aus.

T.14 ESRS-Index

Angabepflichten

Referenzen

ESRS 2 Allgemeine Informationen

BP-1

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung

BP-2

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

GOV-1

Die Rolle der Verwaltungs-, Aufsichts- und Managementorgane

GOV-2

Nachhaltigkeitsaspekte, die von den Management- und Aufsichtsorganen behandelt werden

GOV-3

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

GOV-4

Erklärung zur Sorgfaltspflicht

GOV-5

Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

SBM-1

Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

SBM-2

Interessen und Standpunkte der Stakeholder

SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

IRO-1

Prozess zur Identifizierung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

IRO-2

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

E1 Klimawandel

E1, GOV-3

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

E1, SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

E1, IRO-1

Wesentliche klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen

E1-1

Übergangsplan für den Klimaschutz (E1-1)

E1-2

Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

E1-3

Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel

E1-4

Kennzahlen und Ziele

E1-5

Energieverbrauch und Energiemix

E1-6

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

E1-7

Entnahme von Treibhausgasen und Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate

E1-8

Interne CO2-Bepreisung

E2 Umweltverschmutzung

E2, SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

E2, IRO-1

Wesentliche umweltverschmutzungsbedingte Auswirkungen, Risiken und Chancen

E2-1

Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

E2-2

Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

E2-3

Kennzahlen und Ziele

E3 Wasser- und Meeresressourcen 

E3, SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

E3, IRO-1

Wesentliche wasserbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen

E3-1

Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

E3-2

Maßnahmenim Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

E3-3

Kennzahlen und Ziele

E3-4

Wasserverbrauch

E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

E4, SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

E4, IRO-1

Wesentliche auf die biologische Vielfalt bezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen

E4-1

Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt bei der Strategie

E4-2

Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

E4-3

Maßnahmen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und Ökosystemen

E4-4

Kennzahlen und Ziele

E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 

E5, SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

E5, IRO-1

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5-1

Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5-2

Maßnahmen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5-3

Kennzahlen und Ziele

E5-4

Ressourcenzuflüsse

E5-5

Ressourcenabflüsse

S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

S1, SBM-2

Interessen und Standpunkte der Stakeholder

S1, SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

S1-1

Konzepte im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften

S1-2

Dialog mit Arbeitskräften des Unternehmens über Auswirkungen

S1-3

Beseitigung negativer Auswirkungen und Kanäle zur Meldung von Bedenken

S1-4

Maßnahmen im Zusammenhang mit eigenen Arbeitskräfte

S1-5

Kennzahlen und Ziele

S1-6

Merkmale der Arbeitskräfte

S1-8

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

S1-9

Weiterbildung und Kompetenzentwicklung sowie Leistungsüberprüfungskennzahlen

S1-10

Angemessene Entlohnung

S1-13

Kennzahlen zu Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

S1-14

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

S1-15

Kennzahlen zur Vereinbarkeit von Berufs und Privatleben

S1-16

Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede)

S1-17

Vorkommnisse, Beschwerden und schwere Menschenrechtsverletzungen

S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette 

S2, SBM-2

Interessen und Standpunkte der Stakeholder

S2, SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

S2-1

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

S2-2

Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

S2-3

Beseitigung negativer Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die Bedenken äußern

S2-4

Maßnahmen zu wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S2-5

Kennzahlen und Ziele

S4 Verbraucher*innen und Endnutzer*innen

S4, SBM-2

Interessen und Standpunkte der Stakeholder

S4, SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

S4-1

Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen

S4-2

Einbeziehung von Verbraucher*innen und Endnutzer*innen bezüglich der Auswirkungen

S4-3

Beseitigung negativer Auswirkungen für Verbraucher*innen, die Bedenken äußern

S4-4

Maßnahmen zu wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher*innen

S4-5

Kennzahlen und Ziele

G1 Unternehmensführung

G1, SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

G1, GOV-1

Die Rolle der Verwaltungs-, Aufsichts- und Managementorgane

G1, IRO-1

Wesentliche auf die Unternehmensführung bezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen

G1-1

Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Richtlinien

G1-2

Management der Beziehungen zu Lieferanten

G1-3

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

G1-4

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

G1-6

Zahlungspraktiken

T.15 Liste der Datenpunkte in bereichsübergreifenden und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anhang B)

ESRS-Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt

Zugehörige Rechtsvorschriften

Wesentlichkeit

ESRS 2 GOV-1 Absatz zur Geschlechtervielfalt in Leitungs- und Kontrollorganen (Abs.) 21 (d)

SFDR: Indikator Nummer (Nr.) 13 in Anhang 1 Tabelle (T.) 1; Benchmark-Verordnung (BR): (EU) 2020/1816 Anhang II

Ja

ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind Abs. 21 (e)

BR: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 Anhang II

Ja

ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Abs. 30

SFRD: Nr. 10 in Anhang 1 T. 3

Ja

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Abs. 40(d)i

SFRD: Nr. 4 in Anhang 1 T. 1; Säule 3: Artikel 449a (EU) Nr. 575/2013; (EU) 2022/2453 T. 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken und T. 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken; BR: (EU) 2020/1816 Anhang II

Nein

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Abs. 40(d)ii

SFRD: Nr. 9 in Anhang 1 T. 2; BR: (EU) 2020/1816 Anhang II

Nein

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittene Waffen Abs. 40(d)ii

SFRD: Nr. 14 in Anhang 1 T. 1; BR: (EU) 2020/1818 Artikel 12(1), (EU) 2020/1816 Anhang II

Nein

ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Abs. 40(d)iv

BR: (EU) 2020/1818 Artikel 12(1), (EU) 2020/1816 Anhang II

Nein

E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Abs. 14

EU-Klimagesetz: (EU) 2021/1119 Artikel 2(1)

Ja

E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Abs. 16(g)

Säule 3: Artikel 449a; (EU) Nr. 575/2013; (EU) 2022/2453 Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiken aus dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit; BR: (EU) 2020/1818 Artikel 12.1 (d)–(g) und Artikel 12.2

Nein

E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Abs. 34

SFRD: Nr. 4 in Anhang 1 T. 2; Säule 3: Artikel 449a (EU) Nr. 575/2013; (EU) 2022/2453 Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiken aus dem Klimawandel: Angleichungsparameter 1; BR: (EU) 2020/1818, Artikel 6

Ja

E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen Abs. 38

SFRD: Nr. 5 in Anhang 1 T. 1 und 2

Ja

E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Abs. 37

SFRD: Nr. 5 in Anhang 1 T. 1

Ja

E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Abs. 40–43

SFRD: Nr. 6 in Anhang 1 T. 1

Ja

E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Abs. 44

SFDR: Nr. 1 und 2 in Anhang 1 T. 1; Säule 3: Artikel 449a; (EU) Nr. 575/2013; (EU) 2022/2453 Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiken aus dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit; BR: (EU) 2020/1818, Artikel 5(1), 6 und 8(1)

Ja

E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Abs. 53–55

SFRD: Nr. 3 in Anhang 1 T. 1; Säule 3: Artikel 449a (EU) Nr. 575/2013; (EU) 2022/2453 Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiken aus dem Klimawandel: Angleichungsparameter; BR: (EU) 2020/1818 Artikel 8(1)

Ja

E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate Abs. 56

EU-Klimagesetz: (EU) 2021/1119 Artikel 2(1)

Nein

E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Abs. 66

BR: (EU) 2020/1818 Anhang II, (EU) 2020/1816 Anhang II

Nein

E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Abs.66(a) und Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Abs. 66(c)

Säule 3: Artikel 449a (EU) Nr. 575/2013; (EU) 2022/2453 Abs. 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko

Phase-in-Regelung genutzt

E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Abs. 67(c)

Säule 3: Artikel 449a (EU) Nr. 575/2013; (EU) 2022/2453 Abs. 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiken aus dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten

Nein

E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Abs. 69

BR: (EU) 2020/1818 Anhang II

Nein

E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Abs. 28

SFRD: Nr. 8 in Anhang 1 T. 1, Nr. 2 in Anhang 1 T. 2, Nr. 1 in Anhang 1 T. 2, Nr. 3 in Anhang 1 T. 2

Nein

E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Abs. 9

SFRD: Nr. 7 in Anhang 1 T. 2

Ja

E3-1 Spezielle Strategie Abs. 13

SFRD: Nr. 8 in Anhang 1 T. 2

Nicht anwendbar

E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Abs 14

SFRD: Nr. 12 in Anhang 1 T. 2

Nein

E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Abs. 28(c)

SFRD: Nr. 6.2 in Anhang 1 T. 2

Nein

E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Abs. 29

SFRD: Nr. 6.1 in Anhang 1 T. 2

Nein

ESRS 2-IRO-1 E4 Abs. 16(a)i

SFRD: Nr. 7 in Anhang 1 T. 1

Ja

ESRS 2-IRO-1 E4 Abs. 16(b), (c)

SFRD: Nr. 10 in Anhang 1 T. 2, Nr. 14 in Anhang 1 T. 2

Nein

E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Abs. 24(b)

SFRD: Nr. 11 in Anhang 1 T. 2

Ja

E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere Abs. 24(b)

SFRD: Nr. 12 in Anhang 1 T. 2

Nein

E4-2 Strategien für die Bekämpfung der Entwaldung Abs. 24(d)

SFRD: Nr. 15 in Anhang 1 T. 2

Ja

E5-5 Nicht recycelte Abfälle Abs. 37(d)

SFRD: Nr. 13 in Anhang 1 T. 2

Ja

E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Abs. 39

SFRD: Nr. 9 in Anhang 1 T. 1

Nein

ESRS 2-SBM 3-S1 Risiko von Zwangsarbeit Abs. 14(f)

SFRD: Nr. 13 in Anhang I T. 3

Nein

ESRS 2-SBM 3-S1 Risiko von Kinderarbeit Abs. 14(g)

SFRD: Nr. 12 in Anhang I T. 3

Nein

S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Abs. 20

SFRD: Nr. 9 in Anhang 1 T. 3 und Nr. 11 in Anhang 1 T. 1

Ja

S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden IAO-Konventionen 1–8 behandelt werden, Abs. 21

BR: (EU) 2020/1816 Anhang II

Ja

S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Abs. 22

SFRD: Nr. 11 in Anhang I T. 3

Nein

S1-1 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen Abs. 23

SFRD: Nr. 1 in Anhang I T. 3

Ja

S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Abs. 32(c)

SFRD: Nr. 5 in Anhang I T. 3

Ja

S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Abs. 88(b) und (c)

SFRD: Nr. 2 in Anhang I T. 3; BR: (EU) 2020/1816 Anhang II

Ja

S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Abs. 88(e)

SFRD: Nr. 3 in Anhang I T. 3

Ja

S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Abs. 97(a)

SFRD: Nr. 12 in Anhang I T. 1; BR: (EU) 2020/1816 Anhang II

Ja

S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Abs. 97(b)

SFRD: Nr. 8 in Anhang I T. 3

Ja

S1-17 Fälle von Diskriminierung Abs. 103(a)

SFRD: Nr. 7 in Anhang I T. 3

Ja

S1-17 Nichteinhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Abs. 104(a)

SFRD: Nr. 10 in Anhang I T. 1 und Nr. 14 in Anhang I T. 3; BR: (EU) 2020/1816 Anhang II, (EU) 2020/1818 Art. 12(1)

Ja

ESRS 2 SBM3–S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Abs. 11(b)

SFRD: Nr. 12 und 13 in Anhang I T. 3

Ja

ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Abs. 17

SFRD: Nr. 9 in Anhang 1 T. 3 und Nr. 11 in Anhang 1 T. 1

Ja

S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Abs. 18

SFRD: Nr. 11 und 4 in Anhang 1 T. 3

Ja

S2-1 Nichteinhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19

SFRD: Nr. 10 in Anhang 1 T. 1; BR: (EU) 2020/1816 Anhang II, (EU) 2020/1818 Art. 12(1)

Ja

S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden IAO-Konventionen 1–8 behandelt werden, Abs. 19

BR: (EU) 2020/1816 Anhang II

Ja

S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Abs. 36

SFRD: Nr. 14 in Anhang 1 T. 3

Ja

S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Abs. 16

SFRD: Nr. 9 in Anhang 1 T. 3 und Nr. 11 in Anhang 1 T. 1

Nein

S3-1 Nichteinhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Abs. 17

SFRD: Nr. 10 in Anhang 1 T. 1; BR: (EU) 2020/1816 Anhang II, (EU) 2020/1818 Art. 12(1)

Nein

S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Abs. 36

SFRD: Nr. 14 in Anhang 1 T. 3

Nein

S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen Abs. 16

SFRD: Nr. 9 in Anhang 1 T. 3 und Nr. 11 in Anhang 1 T. 1

Ja

S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Abs. 17

SFRD: Nr. 10 in Anhang 1 T. 1; BR: (EU) 2020/1816 Anhang II, (EU) 2020/1818 Art. 12(1)

Ja

S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Abs. 35

SFRD: Nr. 14 in Anhang 1 T. 3

Ja

G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Abs. 10(b)

SFRD: Nr. 15 in Anhang 1 T. 3

Ja

G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Abs. 10(d)

SFRD: Nr. 6 in Anhang 3 T. 1

Ja

G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Abs. 24(a)

SFRD: Nr. 17 in Anhang 3 T. 1; BR: (EU) 2020/1816 Anhang II

Ja

G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Abs. 24(b)

SFRD: Nr. 16 in Anhang 1 T. 3

Ja

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