Präambel

Nachhaltigkeitserklärung

Allgemeine Informationen

Präambel

Das Nachhaltigkeitsprogramm von PUMA soll einen positiven Beitrag zur gesamten PUMA-Wertschöpfungskette leisten, insbesondere mit Blick auf Menschenrechte, Klima und Kreislaufwirtschaft. Diese Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2025 ist eine konsolidierte Erklärung der PUMA SE und ihrer Tochtergesellschaften (PUMA-Gruppe) und wurde vom Aufsichtsrat der PUMA SE geprüft. Die KPMG AG hat im Auftrag des Aufsichtsrats eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit hinsichtlich der gemäß §§ 315b und 315c in Verbindung mit 289b bis 289e Handelsgesetzbuch (HGB) gesetzlich vorgeschriebenen Angaben durchgeführt. Die Prüfung mit begrenzter Sicherheit wurde gemäß dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) durchgeführt: „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB).

Die Nachhaltigkeitserklärung enthält eine Beschreibung der Richtlinien und Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und ihrer Ergebnisse gemäß den fünf nichtfinanziellen Aspekten nach §§ 315c in Verbindung mit 289c HGB: Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung EU 2022/2464 (CSRD) und die zugehörigen Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) dienen uns als Rahmen für unsere Berichterstattung. Um diese Erklärung zu erstellen, haben wir eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Analysis - DMA) durchgeführt, bei der wir gemeinsam mit unseren Stakeholdern die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities - IRO) ermittelt haben. Wir berichten über die Interaktion der IRO mit unserer Strategie und unserem Geschäftsmodell und wie wir diese IRO angehen. Der erste Abschnitt der Erklärung ist unserem allgemeinen Ansatz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, unserer Nachhaltigkeitsstrategie und unseren Nachhaltigkeitszielen in Bezug auf unser Geschäftsmodell, Strategie und unsere Wertschöpfungskette gewidmet. Wir erläutern unsere wesentlichen IRO, Richtlinien und Maßnahmen, die in folgenden ESRS enthalten sind: E1 Klimawandel, E2 Umweltverschmutzung, E3 Wasser- und Meeresressourcen, E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme, E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, S4 Verbraucher*innen und Endnutzer*innen, G1 Unternehmensführung. Wir beschreiben auch die Grundsätze, die unsere Transparenz bei der Nachhaltigkeitsleistung bestimmen.

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