Unternehmensführung

Unternehmensführung

Die Rolle der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane (GOV-1)

PUMA SE hat ein duales Führungssystem mit einer strikten personellen und funktionalen Trennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat (Two-Tier-Board). Dementsprechend leitet der Vorstand das Unternehmen, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und berät.

Der Vorstand besteht aus fünf und der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrates sind Arbeitnehmervertreter. Fünf Mitglieder (71 %) des Aufsichtsrats sind Vertreter der Anteilseigner und gelten nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig. Die Governance-Organe von PUMA sind hinsichtlich Geschlecht, Nationalität und Alter vielfältig. Der Vorstand von PUMA besteht aus einer Frau und vier Männern, was einer Geschlechtervielfalt von 20 % entspricht. Der Aufsichtsrat von PUMA besteht aus drei Frauen und vier Männern, was einer Geschlechtervielfalt von 43 % Frauen und 57 % Männern entspricht.

Der Vorstand von PUMA umfasst vier deutsche und einen chilenischen Staatsangehörigen, was einer Nationalitätenvielfalt von 20 % entspricht. Dem Aufsichtsrat gehören zwei Franzosen, ein Brite, ein britischer Italiener und drei Deutsche an, was einer Nationalitätenvielfalt von 57 % entspricht.

Wenn der Hauptversammlung Kandidaten der Anteilseignervertreter zur Wahl vorgeschlagen werden, achtet der Aufsichtsrat dabei auch auf Altersvielfalt. Derzeit sind zwei Mitglieder des Vorstands (40 %) älter als 50 Jahre und drei Mitglieder (60 %) jünger als 50 Jahre; die Altersspanne reicht von 42 bis 59 Jahren. Dem Aufsichtsrat gehören ein Mitglied (14 %) unter 50 Jahren und zwei Mitglieder (28 %) über 60 Jahren an. Die Altersspanne des Aufsichtsrates reicht von 47 bis 62 Jahren. Weitere Einzelheiten sind in der Erklärung zur Corporate-Governance enthalten, die auf Website zur Corporate-Governance von PUMA abgerufen werden kann.

Auf der Ebene des Aufsichtsrats befasst sich ein Nachhaltigkeitsausschuss, der aus vier Mitgliedern besteht, mit nachhaltigkeitsbezogenen Fragen, einschließlich der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Der Nachhaltigkeitsausschuss trifft sich mindestens zweimal im Jahr, um die Strategie, die nichtfinanzielle Berichterstattung und regulatorische Entwicklungen (z. B. CSRD, EUDR, ESPR) zu beobachten. Er berät zu Nachhaltigkeitsthemen und überwacht die Nachhaltigkeitsstrategie des Vorstands. Diese Zuständigkeit ist in Abschnitt 5.9 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat förmlich festgelegt und näher erläutert.

Die Vorsitzende des Nachhaltigkeitsausschusses bringt aus ihrer Tätigkeit in großen Sportartikel- und Beschaffungsunternehmen umfassende Erfahrung in der Förderung nachhaltiger Entwicklung, ethischer Praktiken und sozialer Unternehmensverantwortung ein (IROs in Bezug auf ESRS E1-E5 und S2). Außerdem war sie in Vorständen nachhaltigkeitsorientierter Branchenorganisationen im Modesektor tätig und verfügt über Fachwissen in den Bereichen Corporate Governance, Lieferkettenmanagement, Marketing und Einbeziehung von Stakeholdern. Zwei weitere Mitglieder des Nachhaltigkeitsausschusses bringen durch ihre Position und Erfahrung im Aufsichtsrat von PUMA zusätzliches Fachwissen zu Nachhaltigkeits- sowie Sozial- und Arbeitsthemen ein (IROs zu ESRS S1 und S2).

Vier Mitglieder des Aufsichtsrats von PUMA verfügen über Führungserfahrung in der Sportartikel- oder Luxusgüterindustrie. Fünf Mitglieder haben einen internationalen Unternehmenshintergrund, drei Mitglieder verfügen über betriebsverfassungsrechtliche Kenntnisse und Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen. Weitere Einzelheiten über die Erfahrung der Mitglieder des Aufsichtsrats finden sich in der Corporate-Governance-Erklärung von PUMA, verfügbar unter Website zur Corporate-Governance von PUMA.

Auf Vorstandsebene liegt die Zuständigkeit für nachhaltigkeitsbezogene Themen, einschließlich wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, beim Gesamtvorstand. Daher tagt der Gesamtvorstand zu Themen wie der Verabschiedung der Vision 2030, CSRD-Aktionsplänen und dem Umgang mit Fragen zur Lieferkette. Der Chief Operating Officer (COO) ist formell für die Nachhaltigkeits- und Beschaffungsabteilung verantwortlich; dies ist in Anlage I (Geschäftsverteilungsplan) der Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt.

Zusätzlich zu Aufsichtsrat und Vorstand verfügt PUMA über einen Exekutivausschuss für Nachhaltigkeit, der sich aus den Funktionsverantwortlichen der einzelnen Bereiche (u. a. P&O, Recht, Zentrale Dienste, Logistik, IT sowie Design und Innovation) zusammensetzt. Der Ausschuss tagt zweimal im Jahr, um die Nachhaltigkeitsziele und deren Umsetzung im Unternehmen zu erörtern. Die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele werden im Rahmen der Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung von PUMA berichtet, die vor Veröffentlichung von Aufsichtsrat und Vorstand genehmigt wird. Der Exekutivausschuss für Nachhaltigkeit trat im Jahr 2025 einmal zusammen, um Programme zu überprüfen und Bonusziele zu genehmigen.

Die Nachhaltigkeitsorganisation umfasst Mitglieder mit Fachwissen zu den ermittelten wesentlichen Themen Menschenrechte, Klimaschutz, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft und berichtet indirekt an den Vorstand. Zusätzliches Fachwissen wird vom General Counsel Corporate Governance & Compliance von PUMA eingebracht, der zugleich zur Menschenrechtsbeauftragten ernannt wurde. Funktionen wie Business Unitse, Innovation und Zentrale Dienste tragen entsprechend ihrer jeweiligen Rolle zu spezifischen Nachhaltigkeitsthemen bei.

Das Risikomanagementteam von PUMA wirkt gemeinsam mit den Nachhaltigkeitsteams darauf hin, dass angemessene Kontrollen und Verfahren für den Umgang mit nachhaltigkeitsbezogenen IROs vorhanden sind, siehe Abschnitt Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (GOV-5).

G.17 Organigramm Nachhaltigkeit

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Nachhaltigkeitsaspekte, die von den Management- und Aufsichtsorganen behandelt werden (GOV-2)

Der Vorstand und der Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats werden mindestens zweimal jährlich von der Nachhaltigkeitsabteilung über nachhaltigkeitsbezogene Themen informiert. Zu den Aktualisierungen gehören PUMAs Umsetzung der Sorgfaltspflicht, die Effektivität von Richtlinien und Maßnahmen, Zielerreichungen und rechtliche Anpassungen, um wesentliche IROs anzugehen. Eine Zusammenfassung von PUMAs wesentlichen IROs wurde dem Vorstand und dem Nachhaltigkeitsausschuss vorgelegt und von diesen genehmigt.

Die Mitglieder von PUMA Vorstand und Aufsichtsrat wurden in die Wesentlichkeitsanalyse, den Dialog mit Stakeholdern und die Entwicklung der vorgeschlagenen neuen Nachhaltigkeitsziele zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen einbezogen. Die Nachhaltigkeitsziele wurden durch den Vorstand von PUMA genehmigt.

Die Fortschritte bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele werden jährlich an den Vorstand und den Nachhaltigkeitsausschuss berichtet. Darüber hinaus werden die Fortschritte jährlich öffentlich im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung von PUMA berichtet, die vor der Veröffentlichung von Aufsichtsrat und Vorstand genehmigt wird.

Wesentliche Nachhaltigkeits-IROs sind auch in das unternehmensweite ERM-System von PUMA integriert. Die Aufsicht über die ERM-Systeme von PUMA liegt beim Vorstand von PUMA. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat über die Wirksamkeit der eingerichteten Risikomanagementsysteme. Der Vice President Internal Audit, Risk Management & Internal Control, der mit der Überwachung der Risikomanagementsysteme von PUMA beauftragt ist, berichtet direkt an den Chief Financial Officer.

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme (GOV-3)

Auf Grundlage der im Rahmen von PUMAs Sorgfaltspflichten- und DMA-Prozess identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen verknüpft PUMA Teile der variablen Vergütung des Vorstands sowie die Bonusvereinbarungen berechtigter Mitarbeitender mit der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen. Die nachhaltigkeitsbezogenen Ziele einschließlich ihrer Gewichtung in den variablen Vergütungssystemen wurden vom Aufsichtsrat genehmigt.

Für berechtigte Mitarbeitende umfassten die nachhaltigkeitsbezogenen Bonusziele für 2025 die Bereiche Klimawandel (3,33 %), Kreislaufwirtschaft (3,33 %) und Menschenrechte (3,33 %) in den eigenen Betrieben und in der Lieferkette.

Für den Vorstand umfassten die ESG-bezogenen Short-Term-Incentive-(STI)-Ziele im Jahr 2025 Ziele zur Kreislaufwirtschaft und zu den Menschenrechten sowohl für die eigenen Betriebe als auch für die Lieferkette (gewichtet mit jeweils 2,5 %). Die Long-Term-Incentive-(LTI)-Ziele des Vorstands umfassten klimawandelbezogene Ziele.

ESG-Bonusziele für die PUMA-Gruppe einschließlich Tochtergesellschaften:

  • Klimawandel: Reduktion der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen der eigenen Geschäftstätigkeiten von PUMA um 90 % bis 2030 gegenüber 2017
  • Kreislaufwirtschaft: Neun von zehn Produkten werden bis 2025 aus recycelten oder zertifizierten Materialien hergestellt, wie im PUMA S-Index definiert
  • Menschenrechte: Alle Arbeitnehmer*innen von PUMA, die ihr Einkommen mit PUMA erzielen, werden weiterhin nach einem existenzsichernden Lohn (Fair Wage Network) bezahlt.

Nachhaltigkeits-Bonusziele für PUMA Group Sourcing:

  • Klimawandel: Reduktion der Emissionen der Scope-3-Kategorie 1 um 33 % bis 2030 gegenüber 2017 mit einem Zwischenziel von 20 % im Jahr 2025
  • Kreislaufwirtschaft: 75 % recyceltes Polyester in allen Produktbereichen bis 2025
  • Menschenrechte: Keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder andere Null-Toleranz-Verstöße zum Ende eines jeden Jahres.

Alle ESG-Ziele, die mit der variablen Vergütung verbunden waren, wurden erreicht.

Erklärung zur Sorgfaltspflicht (GOV-4)

PUMA verpflichtet sich, die Menschenrechte zu achten und die Umwelt entlang der eigenen Geschäftstätigkeit zu schützen und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern. Wir wenden in unseren Nachhaltigkeitsrichtlinien zentrale internationale Regelwerke an, darunter die Internationale Charta der Menschenrechte, die Kernarbeitsnomen der IAO, den UN Global Compact, die UN Women Empowerment Principles und weitere internationale Standards.

Das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht von PUMA in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz orientiert sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und Sorgfaltspflichtregelungen wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Wir integrieren verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in unsere Richtlinien, Schulungen und Managementsysteme.

Die Sorgfaltspflicht beschreibt den Prozess, mit dem PUMA tatsächliche und mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschen im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit identifiziert, verhindert, mindert und Rechenschaft darüber ablegt. Die Sorgfaltspflicht ist eine fortlaufende Praxis, die sowohl auf Veränderungen in Strategie, Geschäftsmodell, Aktivitäten, Geschäftsbeziehungen, Betriebs-, Beschaffungs- und Vertriebskontexten von PUMA reagiert als auch solche Veränderungen auslösen kann. Die Identifizierung und Bewertung negativer Auswirkungen bezieht sich auf die Wertschöpfungskette von PUMA, auf Produkte und Dienstleistungen sowie auf die Beziehungen zu Geschäftspartnern. Um die möglichen negativen Auswirkungen von PUMA auf Menschen und Umwelt zu bewerten, analysieren wir sowohl externe als auch interne Quellen, darunter Audit-Ergebnisse, Beschwerden, die Risikokartierung der Lieferkette sowie Umwelt- und Sozialdaten.

Seit Einführung unseres ersten Verhaltenskodex im Jahr 1993 bilden die Menschenrechte die Grundlage unserer Unternehmensethik. Der Menschenrechtsbeauftragte überwacht den Risikomanagementrahmen und unterstützt die Einhaltung der Menschenrechtsanforderungen entsprechend der geltenden Vorschriften, einschließlich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Compliance

Das Compliance Management System (CMS) von PUMA ist darauf ausgerichtet, Verstöße gegen Gesetze und interne Regelungen zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren, insbesondere in den Bereichen Korruption, Geldwäsche, Interessenkonflikte, Kartellrecht und Betrug. Lieferanten werden angehalten, eigene Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht umzusetzen. In Fällen, in denen PUMA nicht alle Auswirkungen gleichzeitig adressieren kann, ermöglicht das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht eine Priorisierung von Maßnahmen anhand der Schwere und Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen.

  • Schweregrad: Ausmaß (wie schwerwiegend die Auswirkungen sind), Umfang (wie viele Menschen betroffen sind oder sein werden) und Unumkehrbarkeit
  • Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos hängt von der operativen Umgebung ab, etwa von Konfliktgebieten, schwacher Regierungsführung oder einer Abweichung lokaler Praktiken von internationalen Standards.

Das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ist in Unternehmensführung, Strategie und Geschäftsmodell von PUMA eingebettet. Die Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane von PUMA befassen sich mit diesem Thema und integrieren die Nachhaltigkeitsleistung in ihre Anreizsysteme.

T.12 Anwendungsbereich der Sorgfaltspflicht von PUMA (GOV-4)

Menschenrechte und Arbeit

Umwelt

Integrität

Kinderarbeit

Treibhausgasemissionen (THG)

Bestechung und Korruption

Gleichbehandlung und Chancengleichheit

Besonders besorgniserregende Stoffe

Management von Lieferantenbeziehungen einschließlich Zahlungspraktiken

Zwangsarbeit

Wasserknappheit und Umweltverschmutzung

Unternehmenskultur

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (z. B. arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen)

Verschmutzung durch Mikroplastik

Schutz von Verbraucherdaten

Verletzung des Rechts der Beschäftigten, eine Gewerkschaft zu gründen oder ihr beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen

Verlust der biologischen Vielfalt sowie Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Ökosystemen

Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher*innen

Nichteinhaltung von Mindestlohngesetzen

Übergang zur Kreislaufwirtschaft einschließlich Abfallmanagement

Schutz von Hinweisgeber*innen

Die Grundbedürfnisse von Arbeitskräften und ihren Familien werden vom Lohn nicht gedeckt

 

 

Keine Anwerbung oder Bindung von Talenten (eigener Betrieb)

 

 

Unsere Präventions-, Minderungs- und Abhilfemaßnahmen umfassen Risikobewertungen, ein Überwachungsprogramm für Fabriken, Beschwerdemechanismen, Geschäftsintegration, Zielsetzung sowie interne und externe Berichterstattung. Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen wird anhand der Fortschritte und der Einhaltung unserer Richtlinien bewertet.

T.13 Liste der Angaben zum Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht (GOV-4)

Kernelemente der Sorgfaltspflicht

Bezugnahme in der Nachhaltigkeitserklärung

a) Verankerung der Sorgfaltspflicht in Unternehmensführung, Strategie und Geschäftsmodell

Erklärung zur Sorgfaltspflicht (GOV-4)

b) Einbindung der betroffenen Stakeholder in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht

Überblick über die Standpunkte und Interessen von Stakeholdern (SBM-2)

c) Identifizierung und Bewertung negativer Auswirkungen

Verfahren zur Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)

Themenbezogene Standards, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen

d) Ergreifen von Maßnahmen zur Behandlung dieser negativen Auswirkungen

Themenbezogene Standards, Richtlinien und Maßnahmen

e) Verfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation

Themenbezogene Standards, Kennzahlen und Ziele

Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (GOV-5)

Zum Mindern des Risikos unvollständiger, ungenauer und nicht integrer Daten haben wir den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung vollständig in das übergreifende Interne Kontrollsystem (IKS) und das ERM von PUMA integriert. Bei der PUMA-Gruppe basiert die interne Kontrolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf dem COSO-Rahmenwerk mit dem Ziel, eine ordnungsgemäße Berichterstattung zu fördern, den Prozess effizienter und wirkungsvoller zu gestalten und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Der interne Kontrollrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst Kernkomponenten wie Kontrollumfeld, Risikobewertung, Kontrolltätigkeiten, Information und Kommunikation sowie Überwachungstätigkeiten.

In unserer Risikokontrollmatrix wurden die wichtigsten Risiken der Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert und adressiert, darunter:

  • Unklare, falsch ausgerichtete oder nicht angewandte Verfahren und Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften, einschließlich CSRD- und ESRS-Normen
  • Genauigkeit und rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen
  • Versäumnis, über alle wesentlichen relevanten Einheiten oder Elemente zu berichten
  • Unzureichende Schulung und Sensibilisierung der Mitwirkenden
  • Uneingeschränkter Zugang zu Berichtssystemen/Plattformen
  • Die Risiken für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden nach ihrer potenziellen Auswirkung auf die Vollständigkeit und Genauigkeit der Berichterstattung priorisiert.

Die Nachhaltigkeitsstrategie von PUMA wird im Abschnitt Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette (SBM-1) behandelt. Im Handbuch zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von PUMA sind die Verfahren und Standards detailliert beschrieben, darunter eine Anleitung, wie die interne Kontrolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Nachhaltigkeitserklärung der PUMA-Gruppe integriert ist. Der Anpassungsbedarf des Berichterstattungshandbuchs infolge regulatorischer Änderungen wird von der Nachhaltigkeitsabteilung fortlaufend analysiert und den relevanten internen Stakeholdern entsprechend kommuniziert. Dieser Ansatz trägt dazu bei, die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den finanziellen und operativen Kontrollen abzustimmen, und unterstützt Transparenz und Rechenschaftspflicht über alle Berichtsaktivitäten hinweg. Um beispielsweise das Risiko auszuschließen, nicht über alle wesentlichen Einheiten oder Elemente von Relevanz zu berichten, stimmt PUMA den Berichtsumfang im Vorfeld mit dem Finanzteam und den Wirtschaftsprüfern ab und validiert die gemeldeten Daten auf Ebene der Einheiten bzw. Tochtergesellschaften sowie der wichtigsten Fabriken.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden alle bewerteten IROs jährlich von den zuständigen Abteilungen anhand einer Vorlage gemäß den CSRD-Anforderungen ermittelt und überprüft. Wesentliche Themen aus der DMA und der IRO-Liste werden von den jeweiligen Risikoverantwortlichen in den ERM-Prozess integriert. Diese Themen werden auch im Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats von PUMA vorgestellt und genehmigt.

Die Abteilung Group Internal Audit, Risk Management & Internal Control koordiniert den Risikomanagementprozess und unterstützt die jeweiligen Risikoverantwortlichen. Regelmäßige Risikoberichte werden für das Risk Management Committee erstellt, dem der Vorstand der PUMA SE und ausgewählte Führungskräfte angehören. Das System identifiziert und steuert wesentliche Risiken frühzeitig und unterstützt damit die Erreichung der Unternehmensziele sowie die Einhaltung von Gesetzen und Normen. Die Prüfungsergebnisse werden dem Vorstand und dem Prüfungs- und Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats von PUMA kommuniziert.

Diese Nachhaltigkeitserklärung wurde vom Vorstand und dem Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats der PUMA SE geprüft und unterzeichnet.

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