1. GRUNDSÄTZLICHES 1
Die PUMA SE und ihre Tochtergesellschaften entwickeln und vertreiben insbesondere unter dem Markennamen PUMA ein breites Angebot von Sport- und Sportlifestyle-Artikeln, das Schuhe, Textilien und Accessoires umfasst. Die Gesellschaft ist eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE) und Mutterunternehmen des PUMA-Konzerns mit Sitz im PUMA WAY 1, 91074 Herzogenaurach, Deutschland. Das zuständige Registergericht befindet sich in Fürth (Bayern).
Der PUMA-Konzern wird in den Konzernabschluss der Kering S.A., Paris, einbezogen, welcher auf der Website www.kering.com abrufbar sowie bei der Autorité des Marchés Financiers (AMF) offengelegt ist. Der Kering-Konzern ist wiederum in den Konzernabschluss der Financière Pinault S.C.A. einbezogen, welcher nicht offengelegt wird.
Der Konzernabschluss der PUMA SE und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden kurz Konzern oder PUMA genannt) wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Rechnungslegungsgrundsätzen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vor-schriften aufgestellt. Zur Anwendung kamen alle für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2017 verpflichtenden Standards und Interpretationen des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden veröffentlicht, treten jedoch erst in späteren Berichtsperioden in Kraft und werden vom Konzern nicht vorzeitig angewendet:
IFRS 9 enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bewertung und Ausbuchung sowie für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Damit kann die bisher unter IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden. Dies beinhaltet unter anderem auch ein neues Wertminderungsmodell, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung des Hedge Accounting.
Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. PUMA wird IFRS 9 erstmalig für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2018 anwenden; auf die Anpassung von Vorjahreszahlen wird gemäß den Übergangsvorschriften des IFRS 9 verzichtet.
PUMA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 9. Im Hinblick auf das neue Wertminderungsmodell des IFRS 9 auf die Wertberichtigung von Schuldinstrumenten erwartet PUMA keine wesentliche Veränderung bei der Höhe der Wertberichtigungen, da bei PUMA insbesondere kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen. Diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten keine Zinskomponente und es bestehen zum Großteil Kreditversicherungen, welche die Höhe des erwarteten Verlusts begrenzen. PUMA wird die Regelungen zum Hedge Accounting prospektiv ab dem 1. Januar 2018 anwenden. Es wird erwartet, dass alle bestehenden Hedge-Accounting-Beziehungen auch die Voraussetzungen zum Hedge Accounting nach IFRS 9 erfüllen.
Mit der Einführung von IFRS 9 gehen Veränderungen an IFRS 7 einher, die zukünftig zu zusätzlichen Angaben im Anhang führen werden.
In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung ist künftig der Übergang der Verfügungsgewalt (Kontrolle) auf den Kunden. Dabei ist jeweils zu prüfen, ob die Verfügungsgewalt zeitraum- oder zeitpunktbezogen auf den Kunden übergeht. Zudem wird über umfassendere Anhangangaben gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen.
Der Standard sowie die im April 2016 veröffentlichten Klarstellungen hierzu sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. PUMA wird IFRS 15 erstmalig für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2018 anwenden; auf die Anpassung von Vorjahreszahlen wird gemäß den Übergangsvorschriften des modifiziert retrospektiven Ansatzes im IFRS 15 verzichtet. Die Übergangserleichterungen, die für die modifizierte retrospektive Anwendung verfügbar sind, sollen in Anspruch genommen werden. Auf Basis der durchgeführten Analysen sind bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 in der Eröffnungsbilanz 2018 keine Überleitungseffekte zu erwarten.
Weitere Erkenntnisse im Zuge der Umsetzung von IFRS 15 bestätigen, dass es keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von PUMA geben wird, da PUMA keine langfristigen Verträge und Mehrkomponentenvereinbarungen abgeschlossen hat. Des Weiteren lassen sich die folgenden Kernaussagen treffen:
- Bei Umsätzen aus dem Verkauf von Produkten werden keine Umstellungseffekte erwartet, da im Allgemeinen bei der Lieferung der Produkte die Kontrolle auf den Kunden übergeht und somit in diesem Zeitpunkt (weiterhin) die Umsatz- und somit Ertragsrealisierung erfolgt.
- Aus der Bilanzierung der Lizenzvergabe von Markenrechten ergeben sich keine Veränderungen zur bisherigen Bilanzierung, da die bisherige Abbildung den zukünftigen Vorschriften entspricht.
- Im Hinblick auf die neuen Vorgaben zum Ausweis von Zahlungen an Kunden wird erwartet, dass sich in Einzelfällen eine unterschiedliche Bilanzierung ergeben kann, die zu einem Ausweis der Zahlungen an Kunden als Minderung der Umsatzerlöse anstatt der Erfassung von operativen Aufwendungen führt. Insgesamt wird hieraus jedoch kein bedeutender Effekt auf die Bilanzierung erwartet.
- Im Hinblick auf den Bilanzausweis ergibt sich durch den IFRS 15 eine Verschiebung im Zusammenhang mit Rückerstattungsverbindlichkeiten, welche bisher unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wurden. Der Betrag der Rückerstattungsverbindlichkeiten wird weiterhin separat im Anhang angegeben werden. Insgesamt wird hieraus jedoch kein bedeutender Effekt auf die Bilanzierung erwartet.
- Die umsatzbezogenen Garantieleistungen können nicht separat erworben werden und führen nicht zu Leistungen, die über die Zusicherung der Spezifikationen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hinausgehen. Sie fallen deshalb unter die sog. Assurance-Type Warranties, die weiterhin gemäß IAS 37 zu bilanzieren sind.
Der neue IFRS 15 wird jedoch zusätzliche quantitative und qualitative Anhangangaben erfordern.
Der neue Leasingstandard IFRS 16 ird dazu führen, dass künftig grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse bilanziell in Form eines Nutzungsrechts und einer korrespondierenden Leasingverpflichtung zu erfassen sind. Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in allen Fällen als Finanzierungsvorgang, d. h. das Nutzungsrecht ist im Regelfall linear abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben. Es wird jedoch damit gerechnet, dass die Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten und Leasingvermögenswerte von geringem Wert in Anspruch genommen werden.
Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Bezüglich der Methode der erstmaligen Anwendung steht die Entscheidung noch aus. Es ist geplant, dass PUMA die Entscheidung bezüglich der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 im ersten Halbjahr 2018 trifft und im Finanzbericht für das erste Halbjahr 2018 kommuniziert.
PUMA schließt Leasingverträge im Wesentlichen als Operating-Leasingnehmer ab. Mit der Anwendung von IFRS 16 ergeben sich die folgenden Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns: Hinsichtlich der unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesenen Mindestmietzahlungen aus Operating Lease wird die Erstanwendung des IFRS 16 zu einem Anstieg der langfristigen Vermögenswerte durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten führen. Entsprechend werden sich die Finanzschulden durch den Ausweis der korrespondierenden Verbindlichkeiten erhöhen. Dies wird somit zu einem deutlichen Anstieg der Bilanzsumme und einer entsprechenden Verringerung der Eigenkapitalquote des PUMA-Konzerns führen. Zudem wird sich die Art der Aufwendungen aus diesen Leasingverhältnissen ändern, da IFRS 16 die bisher linear erfassten Aufwendungen für Operating Lease durch die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten ersetzt.
Dies wird somit in der Gewinn- und Verlustrechnung zu einem positiven Effekt auf das operative Ergebnis (EBIT) führen. Darüber hinaus ist nach IFRS 16 der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen, die nicht als kurzfristiges oder geringwertiges Leasingverhältnis eingestuft werden, als Bestandteil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit zu zeigen, so dass sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verbessern wird.
In diesem Jahr wurde eine Projektgruppe aufgesetzt, welche sich im Projektverlauf intensiv mit den Auswirkungen und der Implementierung der neuen Anforderungen beschäftigt. Die quantitativen Auswirkungen auf den PUMA-Konzernabschluss lassen sich noch nicht verlässlich benennen. Das derzeitige Operating-Lease-Volumen ist unter Textziffer 28 (Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Verpflichtungen aus Operating-Lease) angegebenen. Derzeit wird erwartet, dass der Umstellungseffekt größtenteils die von PUMA geleasten Immobilien (Einzelhandelsgeschäfte, Büros und Läger) betreffen wird.
Von den übrigen genannten Standards erwartet das Unternehmen keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert.
Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR oder €) erstellt. Durch die Angabe in € Mio. mit einer Nachkommastelle kann es bei der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelpositionen auf Zahlen in Tausend basieren.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Umsatzkostenverfahren zum Ansatz.
2. WESENTLICHE KONSOLIDIERUNGS-, BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Der Konzernabschluss wurde auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens PUMA SE zum 31. Dezember 2017 auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen der Konzern über bestehende Rechte verfügt, die ihm die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Die maßgeblichen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist daher gegeben, wenn der Konzern variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mithilfe seiner Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit von PUMA. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn diese nicht mehr besteht.
Die Kapitalkonsolidierung der nach dem 1. Januar 2005 erworbenen Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter (früher als Minderheitsanteile bezeichnet). Bei jedem Erwerb besteht ein gesondert ausübbares Wahlrecht, ob die Anteile der nicht beherrschenden Gesellschafter zum beizulegenden Zeitwert oder zum anteiligen Nettovermögen bewertet werden.
Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
PUMA ist aufgrund der Vertragsgestaltung mit den Joint Venture Partnern bei einer Mehrheitsbeteiligung bereits wirtschaftlicher Eigentümer. Die Einbeziehung dieser Gesellschaften in den Konzernabschluss erfolgt zu 100% und demgemäß ohne Ausweis von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter. Die Barwerte der auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallenden Kapitalanteile sowie die Barwerte der aufgrund der Unternehmensentwicklung erwarteten Restkaufpreise werden als Anschaffungskosten für die Beteiligung in die Kapitalkonsolidierung einbezogen. Spätere Abweichungen führen, bei einem Erwerb vor dem 1. Januar 2010, zu einer nachträglichen erfolgsneutralen Anpassung der Anschaffungskosten. Für Unternehmenszusammenschlüsse ab dem 1. Januar 2010 werden die dem Erwerb direkt zurechenbaren Kosten sowie spätere Abweichungen der Barwerte der erwarteten Restkaufpreise, aufgrund der Anwendung des geänderten IFRS 3, erfolgswirksam erfasst.
In Bezug auf die übrigen Mehrheitsbeteiligungen werden Verluste, die auf die nicht-beherrschenden Anteile entfallen, diesen selbst dann zugeordnet, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander aufgerechnet. Durch Wechselkurseffekte entstehende Aufrechnungsdifferenzen werden, soweit sie im Berichtszeitraum entstanden sind, grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Soweit Forderungen und Verbindlichkeiten langfristiger Natur sind und Kapital ersetzenden Charakter aufweisen, wird die Währungsdifferenz erfolgsneutral im Eigenkapital und im sonstigen Ergebnis erfasst.
Im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden die Innenumsätze und konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Im Konzern noch nicht realisierte Zwischengewinne werden erfolgswirksam eliminiert, ebenso wie konzerninterne Beteiligungserträge.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
In den Konzernabschluss werden neben der PUMA SE alle Tochtergesellschaften voll konsolidiert, bei denen die PUMA SE direkt oder indirekt über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Aktuell basiert die Beherrschungsmöglichkeit bei allen Konzerngesellschaften auf einer mittel- oder unmittelbaren Mehrheit der Stimmrechte. Assoziierte Unternehmen fließen nach der Equity-Methode in den Konzern ein. Die Entwicklung der Anzahl der Konzerngesellschaften (inklusive Mutterunternehmen PUMA SE) stellt sich wie folgt dar:
Im Geschäftsjahr 2017 ergaben sich folgende Änderungen im Konsolidierungskreis:
Die Zugänge im Konsolidierungskreis betreffen die Gründung der Gesellschaften PUMA North America Accessories Canada, LLC und Dobotex Nordic AB.
Außerdem wurde im Geschäftsjahr die Gesellschaft PUMA Information Technology Services Philippines Company Limited Inc. in PUMANILA IT Services Inc. umbenannt.
Diese Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
In den Einzelabschlüssen der einbezogenen Konzerngesellschaften werden monetäre Posten in Fremdwährung grundsätzlich zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Daraus resultierende Währungsgewinne und -verluste werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten werden mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgerechnet.
Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, wurden zu Mittelkursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für Aufwendungen und Erträge wurden Jahresdurchschnittskurse zur Umrechnung herangezogen. Die Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung des Netto-Reinvermögens mit gegenüber dem Vorjahr veränderten Kursen wurden erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE/HEDGE ACCOUNTING
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss und in der Folge zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Sicherungsinstruments klassifiziert PUMA die Derivate entweder als Sicherung einer geplanten Transaktion (Cashflow Hedge) oder als Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines ausgewiesenen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit (Fair Value Hedge).
Bei Abschluss der Transaktion werden die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie das Ziel des Risikomanagements und die zugrunde liegende Strategie dokumentiert. Außerdem werden bei Beginn der Sicherungsbeziehung und danach fortlaufend Einschätzungen dokumentiert, ob die Derivate, die in der Sicherungsbeziehung verwendet werden, effektiv die Änderung des Zeitwertes oder der Cashflows des Grundgeschäfts kompensieren.
Änderungen des Marktwerts von Derivaten, die zur Absicherung des Cashflows bestimmt und geeignet sind und die sich als effektiv erweisen, werden erfolgsneutral, unter Berücksichtigung latenter Steuern, im Eigenkapital verrechnet. Wenn keine vollständige Effektivität gegeben ist, wird der ineffektive Teil ergebniswirksam erfasst. Die im Eigenkapital abgegrenzten Beträge werden im gleichen Zeitraum ergebniswirksam, in dem sich die abgesicherte, geplante Transaktion auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Resultiert eine abgesicherte, zukünftige Transaktion jedoch im Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne oder Verluste in die Erstbewertung der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit mit einbezogen.
Änderungen des Marktwerts von Derivaten, die sich für Fair Value Hedges eignen und als solche bestimmt worden sind, werden zusammen mit den auf das abgesicherte Risiko zurückzuführenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts direkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Änderungen des Marktwerts der Derivate und die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführende Änderung des Grundgeschäfts werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in dem zum Grundgeschäft zugehörigen Posten ausgewiesen.
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Instrumente, die zur Sicherung von geplanten Transaktionen sowie zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines ausgewiesenen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit verwendet werden, werden unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten bzw. den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
LEASING
Leasingverhältnisse sind als Finanzierungs-Leasingverhältnisse oder als Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren. Leasingverhältnisse, bei denen die Gesellschaft als Leasingnehmerin alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstandes trägt, werden als Finanzierungs-Leasing behandelt. Alle übrigen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Die Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden über die Vertragslaufzeit aufwandswirksam erfasst.
FLÜSSIGE MITTEL
Flüssige Mittel enthalten Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Soweit die Guthaben nicht unmittelbar zur Finanzierung des Umlaufvermögens benötigt werden, werden die freien Bestände mit einer Laufzeit von derzeit bis zu 3 Monaten als risikoloses Festgeld angelegt. Der Gesamtbetrag der flüssigen Mittel stimmt mit den flüssigen Mitteln (Finanzmittelbestand) in der Kapitalflussrechnung überein.
VORRÄTE
Bei den Vorräten kommen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder die niedrigeren, vom Verkaufspreis am Bilanzstichtag abgeleiteten Nettorealisationswerte zum Ansatz. Anschaffungskosten der Handelswaren werden grundsätzlich mithilfe einer Durchschnittsmethode ermittelt. Die Wertberichtigungen werden in Abhängigkeit von Alter, Saisonalität und realisierbaren Marktpreisen in ausreichendem Maße konzerneinheitlich gebildet.
FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert und unter Berücksichtigung von Transaktionskosten angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertberichtigungen bewertet. Bei den Wertberichtigungen werden alle erkennbaren Risiken in Form einer individuellen Risikoeinschätzung aufgrund von Erfahrungswerten ausreichend berücksichtigt und zudem wird, sofern eine Kreditversicherung besteht, diese in die Höhe der Wertberichtigung miteinbezogen.
Wertberichtigungen werden grundsätzlich vorgenommen, wenn nach der Zugangserfassung des finanziellen Vermögenswerts objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, die Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument haben. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, sowie ein Vertragsbruch, wie z. B. ein Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen, gelten als Indikatoren für das Vorhandensein einer Wertminderung. Die Höhe des Wertminderungsverlusts entspricht dabei der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme.
Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten Ausleihungen und sonstige Vermögenswerte. Unverzinsliche langfristige Vermögenswerte werden, wenn der Effekt hieraus wesentlich ist, auf den Barwert abgezinst.
LANGFRISTIGE BETEILIGUNGEN
Die unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Beteiligungen gehören der Kategorie zur Veräußerung verfügbar an. In diese Kategorie fallen Finanzinstrumente, die keine Kredite und Forderungen oder bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen darstellen und die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Kategorien bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte finden innerhalb des PUMA-Konzerns keine Anwendung.
Alle Ankäufe und Veräußerungen von langfristigen Beteiligungen werden zum Handelstag erfasst. Der erstmalige Ansatz der langfristigen Beteiligungen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Sie werden auch in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern dieser verlässlich ermittelbar ist. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern im Gesamtergebnis erfasst. Bei Veräußerung der langfristigen Beteiligungen wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam.
Wenn wesentliche objektive Hinweise für eine Wertminderung der langfristigen Beteiligungen vorliegen, werden diese erfolgswirksam abgeschrieben. Bei Eigenkapitalinvestitionen, die als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert wurden, ist eine wesentliche oder anhaltende Verringerung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte unter ihre Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung zu sehen. Gleiches gilt, wenn es für börsennotierte Anteile keinen aktiven Markt mehr gibt.
SACHANLAGEVERMÖGEN
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungsdauer bemisst sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer orientiert sich an der Art der Vermögenswerte. Für Gebäude wird eine Nutzungsdauer zwischen 10 und 50 Jahren und bei beweglichen Wirtschaftsgütern zwischen 3 und 10 Jahren angesetzt. Die Anschaffungskosten der Sachanlagen beinhalten zudem Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23, sofern diese anfallen und der Effekt hieraus wesentlich ist.
Reparatur- und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert, soweit die Kriterien des Ansatzes eines Vermögenswerts vorliegen.
Grundsätzlich werden Leasinggegenstände, deren vertragliche Grundlage als Finanzierungsleasing einzustufen ist, als Sachanlagevermögen zunächst in Höhe des beizulegenden Zeitwertes bzw. des niedrigeren Barwerts der Mindestleasingzahlungen bilanziert und bei der Folgebewertung um kumulierte Abschreibungen vermindert.
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE
Der Geschäfts- oder Firmenwert, der aus einem Unternehmenskauf resultiert, berechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag des Kaufpreises und dem Fair Value der übernommenen Vermögens- und Schuldposten. Bei den getätigten Akquisitionen entfällt der Geschäfts- oder Firmenwert im Wesentlichen auf die übernommene immaterielle Infrastruktur und der damit verbundenen Möglichkeit, einen positiven Wertbeitrag für das Unternehmen zu leisten.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash-generating units) des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren sollen.
Ein Werthaltigkeitstest (Impairment Test) des Geschäfts- oder Firmenwertes pro zahlungsmittelgenerierender Einheit (i.d.R. die Länder) wird einmal im Jahr sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf Wertminderungen durchgeführt und kann zu Wertminderungsaufwand führen. Eine Wertaufholung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird nicht vorgenommen.
ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Erworbene immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte. Der Wertansatz erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen. Die Nutzungsdauer liegt zwischen 3 und 10 Jahren; die Abschreibung erfolgt linear.
Sofern die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38.57 immaterielle Vermögenswerte kumuliert erfüllt sind, werden Aufwendungen der Entwicklungsphase für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aktiviert. In den Folgeperioden werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, genauso wie erworbene immaterielle Vermögenswerte, zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Aktivierte Eigenleistungen werden im Konzern in der Regel über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben.
Darüber hinaus bestehen entgeltlich erworbene Markenrechte, für die vor dem Hintergrund der Markenhistorien sowie aufgrund der Fortführung der Marken durch PUMA eine unbegrenzte Nutzungsdauer unterstellt wird.
WERTMINDERUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN
Immaterielle Vermögenswerte, die eine unbegrenzte bzw. unbestimmte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern werden jährlich auf Wertminderungsbedarf (Impairment Test) hin geprüft. Sachanlagen und andere immaterielle Vermögenswerte mit einer definierten Nutzungsdauer werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert ist. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs eines Vermögenswertes wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und des Nutzungswerts) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Die Prüfung der Werthaltigkeit erfolgt, sofern möglich, auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes, ansonsten auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Abweichend hiervon wird ein Geschäfts- oder Firmenwert ausschließlich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Werthaltigkeit geprüft. Wird im Rahmen des Impairment Tests ein Abwertungsbedarf auf Vermögenswerte ermittelt, so wird zunächst der gegebenenfalls vorhandene Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abgeschrieben, und der verbleibende Betrag im zweiten Schritt proportional auf die übrigen Vermögenswerte verteilt. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Eine Wertaufholung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird nicht vorgenommen.
Der Werthaltigkeitstest wird nach der Discounted-Cashflow-Methode durchgeführt. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten sowie des Nutzungswertes werden die zu erwartenden Cashflows aus den Daten der Unternehmensplanung zugrunde gelegt. Die zu erwartenden Cashflows werden anhand eines marktadäquaten Zinssatzes abgezinst.
ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
Assoziierte Unternehmen sind Beteiligungen, bei denen PUMA über einen maßgeblichen Einfluss verfügt, die jedoch keine Tochterunternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sind. Ein maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn PUMA direkt oder indirekt ein Stimmrechtsanteil von mindestens 20%, aber weniger als 50% zusteht.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Dabei werden die Anteile anfänglich mit den Anschaffungskosten angesetzt und in der Folge um die auf PUMA entfallenden anteiligen Änderungen im Reinvermögen des Unternehmens fortentwickelt. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird im Buchwert des assoziierten Unternehmens ausgewiesen.
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) wird der Buchwert eines at-equity bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert ist. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine erfolgswirksame Zuschreibung.
FINANZSCHULDEN, SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Diese Posten werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr werden unter Berücksichtigung eines marktadäquaten Zinssatzes mit dem Barwert bilanziert und bis zum Laufzeitende zum Rückzahlungsbetrag aufgezinst. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden zu Beginn des Leasinggeschäftes in Höhe des Barwerts der Mindestleasingwerte bzw. des niedrigeren Zeitwertes bilanziert und um den Tilgungsanteil der Leasingraten fortgeschrieben.
In den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist grundsätzlich auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt.
RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN
Neben Leistungsplänen bestehen bei einigen Gesellschaften auch Beitragspläne, die neben der laufenden Beitragszahlung zu keiner weiteren Pensionsverpflichtung führen. Bei den Leistungsplänen wird die Pensionsrückstellung grundsätzlich nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der Barwert der Verpflichtung (Defined Benefit Obligation (DBO)) wird ermittelt, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit den Renditen von erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen abgezinst werden. Währungen und Laufzeiten der zugrunde gelegten Industrieanleihen stimmen dabei mit den Währungen und Laufzeiten der zu erfüllenden Verpflichtungen überein. Bei einigen Plänen steht der Verpflichtung ein Planvermögen gegenüber. Die ausgewiesene Pensionsrückstellung ist dann um das Planvermögen vermindert.
Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben und dem Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld), werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der Gewinnrücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat und diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrages angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Effekt hieraus wesentlich ist.
Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß dem jeweiligen nationalen Kaufvertragsrecht werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung hinsichtlich der zur Erfüllung der Verpflichtungen des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt.
Rückstellungen werden auch für belastende Verträge gebildet. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen.
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt ist, der bei den Betroffenen durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile eine gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
EIGENE AKTIEN
Eigene Aktien werden zum Marktpreis am Erwerbstag zuzüglich Anschaffungsnebenkosten vom Eigenkapital abgesetzt. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung können eigene Aktien zu jedem zulässigen Zweck, einschließlich einer flexiblen Steuerung des Kapitalbedarfs der Gesellschaft, zurückgekauft werden.
KAPITALBETEILIGUNGSPLÄNE/MANAGEMENT-INCENTIVE-PROGRAMM
Gemäß IFRS 2 werden aktienbasierte Vergütungssysteme zum Marktwert (Fair Value) bilanziert und erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst. Bei PUMA bestehen aktienbasierte Vergütungssysteme in Form von Stock Options (SOP) mit Ausgleich in Aktien sowie in Form von virtuellen Aktien mit Barausgleich.
Bei den SOP ermittelt sich der Aufwand aus dem beizulegenden Zeitwert der Optionen zum Gewährungszeitpunkt, ohne Berücksichtigung der Auswirkung nicht marktorientierter Ausübungshürden (z. B. Verfall der Optionen bei vorzeitigem Ausscheiden des begünstigten Mitarbeiters). Der Aufwand wird über den Erdienungszeitraum bis zur Unverfallbarkeit der Optionen als Personalaufwand verteilt erfasst und als Kapitalrücklage bilanziert. Nicht marktorientierte Ausübungshürden werden entsprechend den aktuellen Erwartungen angepasst und entsprechend zu jedem Bilanzstichtag die Schätzung über die voraussichtlich ausübbar werdenden Optionen überprüft. Die hieraus resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung und durch eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital über den verbleibenden Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit erfasst.
Für aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich wird eine Verbindlichkeit für die erhaltenen Dienstleistungen erfasst und bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag neu bestimmt und werden alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst.
BERÜCKSICHTIGUNG VON UMSATZERLÖSEN
Erlöse aus dem Verkauf von Produkten (Umsatzerlöse) werden zum Zeitpunkt der Übertragung der mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird. Die Höhe der erfassten Umsatzerlöse basiert auf den beizulegenden Zeitwerten der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung von Retouren, Skonti und Rabatten.
LIZENZ- UND PROVISIONSERTRÄG
Lizenzerträge werden gemäß den vorzulegenden Abrechnungen der Lizenznehmer erfolgswirksam erfasst. In bestimmten Fällen sind für eine periodengerechte Abgrenzung Schätzwerte erforderlich. Provisionserträge werden in Rechnung gestellt, soweit das zugrunde liegende Einkaufsgeschäft als realisiert einzustufen ist.
WERBE- UND PROMOTIONSAUFWENDUNGEN
Werbeaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfolgswirksam berücksichtigt. Mehrjährige Promotionsaufwendungen werden grundsätzlich periodengerecht über die Laufzeit des Vertrages als Aufwand verteilt. Sollte sich durch diese Aufwandsverteilung ein Aufwandsüberschuss über den wirtschaftlichen Nutzen nach dem Bilanzstichtag ergeben, wird dieser durch Wertminderung von Vermögenswerten bzw. durch eine Drohverlustrückstellung im Abschluss berücksichtigt.
PRODUKTENTWICKLUNG
PUMA entwickelt laufend neue Produkte, um den Marktanforderungen bzw. -veränderungen gerecht zu werden. Forschungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden ebenfalls zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst, sofern sie die Ansatzkriterien des IAS 38 immaterielle Vermögenswerte nicht erfüllen.
FINANZERGEBNIS
Im Finanzergebnis sind die Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen und Zinserträge aus Geldanlagen sowie Zinsaufwendungen aus Krediten und Finanzinstrumenten enthalten. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus abgezinsten langfristigen Verbindlichkeiten sowie aus Pensionsrückstellungen im Finanzergebnis enthalten, die im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben bzw. mit der Bewertung von Pensionsverpflichtungen stehen.
Wechselkurseffekte, die einem Grundgeschäft direkt zuzuordnen sind, werden in der jeweiligen Position in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
ERTRAGSTEUERN
Laufende Ertragsteuern werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, in denen die einzelnen Konzern-Gesellschaften tätig sind, ermittelt.
LATENTE STEUERN
Latente Steuern aus temporär abweichenden Wertansätzen in der IFRS- und Steuerbilanz der Einzel-gesellschaften und aus Konsolidierungsvorgängen werden je Steuersubjekt verrechnet und entweder als aktive oder passive Latente Steuern ausgewiesen. Darüber hinaus können die aktiven latenten Steuern auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Darüber hinaus können sich latente Steueransprüche oder -verpflichtungen aus ergebnisneutralen Bilanzierungsvorgängen ergeben. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die für die Umkehrung in den einzelnen Ländern gelten und am Bilanzstichtag in Kraft bzw. verabschiedet sind.
Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Vorteils wahrscheinlich ist. Basierend auf der Ertragslage der Vergangenheit und den Geschäftserwartungen für die absehbare Zukunft werden Wertberichtigungen gebildet, falls dieses Kriterium nicht erfüllt wird.
ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Höhe und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, sodass in zukünftigen Perioden ein Risiko von Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte und Schulden besteht. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls nötig, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden erfolgswirksam angepasst.
Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds, die unter den aktuellen Umständen vernünftig erscheinen. Annahmen und Schätzungen fallen insbesondere bei der Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie Marken, bei den Pensionsverpflichtungen, den derivativen Finanzinstrumenten und Steuern an. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und zum Stichtag bestehenden Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu den oben genannten Posten werden im Folgenden erörtert.
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE SOWIE MARKEN
Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten basieren auf Berechnungen des Nutzungswertes. Zur Berechnung des Nutzungswertes muss der Konzern die zukünftigen Cashflows aus den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, schätzen. Hierfür wurden die Daten der jeweiligen Dreijahresplanung zugrunde gelegt, die auf Prognosen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des daraus ableitbaren branchenspezifischen Konsumverhaltens basiert. Eine weitere wesentliche Annahme betrifft die Ermittlung eines angemessenen Zinssatzes zur Diskontierung der Cashflows auf den Barwert (Discounted-Cashflow-Methode). Marken werden über die Relief from Royalty-Methode bewertet. Weitere Einzelheiten, insbesondere die zur Berechnung herangezogenen Annahmen, sind in der Textziffer 10 dargestellt.
PENSIONSVERPFLICHTUNGEN
Die Pensionsverpflichtungen werden anhand versicherungsmathematischer Berechnung ermittelt. Diese hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die auf Annahmen und Einschätzungen hinsichtlich des Abzinsungssatzes, erwarteter Erträge aus Planvermögen, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeit und künftiger Rentensteigerungen basieren. Aufgrund der Langfristigkeit der getätigten Zusagen unterliegen die Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Jede Änderung dieser Annahmen hat Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtungen. Der Abzinsungssatz, der zur Ermittlung des Barwerts zukünftiger Zahlungen herangezogen wird, wird zum Ende jedes Jahres durch den Konzern ermittelt. Er basiert auf Zinssätzen von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen. Weitere Einzelheiten, insbesondere zu den für die zur Berechnung herangezogenen Parametern, können der Textziffer 15 entnommen werden.
STEUERN
Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze sowie den einschlägigen Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und Finanzbehörden andererseits. Unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen können zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen; sie werden basierend auf der Einschätzung des Managements in die Betrachtung einbezogen.
Bei der Bilanzierung latenter Steuern, insbesondere für steuerliche Verlustvorträge, sind Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich zukünftiger Steuerplanungsstrategien sowie der zu erwarteten Eintrittszeitpunkte und der Höhe der zukünftigen zu versteuernden Einkommen zu treffen. Für diese Beurteilung wird das zu versteuernde Einkommen aus der jeweiligen Unternehmensplanung abgeleitet. Diese berücksichtigt die Ertragslage der Vergangenheit und die zukünftig zu erwartende Geschäftsentwicklung. Bei Gesellschaften in Verlustsituationen werden aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge nur dann angesetzt, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass zukünftig positive Ergebnisse zur Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge erzielt werden können. Weitere Einzelheiten und detaillierte Annahmen sind unter der Textziffer 8 zu finden.
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Die für die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente herangezogenen Annahmen basieren auf am Bilanzstichtag vorhandenen Marktkonditionen und spiegeln damit den Fair Value wider. Weitere Einzelheiten sind in der Textziffer 24 dargestellt.
3. FLÜSSIGE MITTEL
Am 31. Dezember 2017 verfügt der Konzern über € 415,0 Mio. (Vorjahr: € 326,7 Mio.) an flüssigen Mitteln. Der durchschnittliche effektive Zinssatz der Geldanlagen belief sich auf 0,5% (Vorjahr: 0,7%). Es bestehen keine Verfügungsbeschränkungen.
4. VORRÄTE
Die Vorräte gliedern sich in die folgenden Hauptgruppen:
Die Tabelle stellt die Buchwerte der Vorräte abzüglich Wertberichtigungen dar. Von den Wertberichtigungen in Höhe von € 51,5 Mio. (Vorjahr: € 44,0 Mio.) wurden ca. 69,6% im Geschäftsjahr 2017 (Vorjahr: ca. 69,0%) erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst.
Der Betrag der Vorräte, der während der Periode als Aufwand erfasst worden ist, entspricht im Wesentlichen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzkosten.
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
Hinsichtlich der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geht PUMA davon aus, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen werden.
6. SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:
Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der Zeitwert entspricht dem Buchwert.
Der Rückgang bei den derivativen Finanzinstrumenten ist im Wesentlichen auf einen niedrigeren US-Dollar Wechselkurs zurückzuführen.
7. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:
Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der Zeitwert entspricht dem Buchwert.
In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen mit € 35,9 Mio. (Vorjahr: € 17,8 Mio.) enthalten.
8. LATENTE STEUERN
Die latenten Steuern beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen:
Von den latenten Steueransprüchen sind € 97,9 Mio. (Vorjahr: € 85,3 Mio.) und von den latenten Steuerschulden € 10,7 Mio. (Vorjahr: € 11,3 Mio.) kurzfristig.
Zum 31. Dezember 2017 bestanden steuerliche Verlustvorträge von insgesamt € 542,9 Mio. (Vorjahr: € 596,9 Mio.). Daraus ergibt sich ein latenter Steueranspruch von € 148,2 Mio. (Vorjahr: € 171,8 Mio.). Latente Steuerforderungen auf diese Posten werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Hiernach wurden latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 56,0 Mio. (Vorjahr: € 61,5 Mio.) nicht angesetzt; davon sind € 54,4 Mio. (Vorjahr: € 59,3 Mio.) unverfallbar, € 13,4 Mio. (Vorjahr: € 13,4 Mio.) werden jedoch aufgrund fehlender zukünftiger Erwartungen nie genutzt werden können. Die restlichen latenten Steuerforderungen, die nicht angesetzt wurden, von € 1,6 Mio. verfallen innerhalb der nächsten 7 Jahre.
Daneben wurden keine latenten Steuern für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von € 13,9 Mio. (Vorjahr: € 5,0 Mio.) gebildet.
Die Auswirkungen aus der zum Ende des Jahres 2017 final beschlossenen US-Steuerreform auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen wurden bei der Bewertung latenter Steueransprüche und Steuerschulden zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt. Aufgrund der Steuersatzsenkung war hierfür eine aufwandswirksame Anpassung von € 0,9 Mio. vorzusehen.
Latente Steuerschulden für Quellensteuern aus möglichen Dividenden auf thesaurierte Gewinne der Tochtergesellschaften, die dem Finanzierungsbedarf der jeweiligen Gesellschaft dienen, wurden nicht gebildet, da es unwahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit auflösen werden.
Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf ein Steuersubjekt beziehen und tatsächlich aufrechenbar sind. Dementsprechend werden sie in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:
Die Entwicklung der latenten Steueransprüche stellt sich wie folgt dar:
Die Entwicklung der latenten Steuerschulden stellt sich wie folgt dar:
9. SACHANLAGEN
Das Sachanlagevermögen zu Buchwerten setzt sich zusammen aus:
Die Buchwerte des Sachanlagevermögens sind aus den Anschaffungskosten abgeleitet. Die kumulierten Abschreibungen des Sachanlagevermögens betrugen € 289,5 Mio. (Vorjahr: € 307,5 Mio.).
In den Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind Leasinggegenstände (Finanzierungsleasing) mit einem Betrag von € 0,2 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.) enthalten und in Technische Anlagen und Maschinen beziehen sich € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 0,5 Mio.) auf Finanzierungsleasing.
Die Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2017 ist in der Entwicklung des Anlagevermögens in der Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt. Über die laufenden Abschreibungen hinausgehende Wertminderungsaufwendungen des Berichtsjahres sind, wie auch im Vorjahr, nicht angefallen.
10. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Im Wesentlichen sind hier Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten bzw. unbestimmten Nutzungsdauer sowie Vermögenswerte im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsaktivitäten enthalten.
Geschäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten bzw. unbestimmten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Werthaltigkeitstests (Impairment Tests) nach der Discounted Cashflow-Methode durchgeführt. Hierfür wurden die Daten der jeweiligen Dreijahresplanung zugrunde gelegt. Der erzielbare Betrag wurde dabei auf Basis des Nutzungswertes ermittelt, hieraus hat sich kein Abwertungsbedarf ergeben.
Die zahlungsmittelgenerierende Einheit CPG – COBRA PUMA Golf enthält die Marke COBRA als immateriellen Vermögenswert mit einer unbegrenzten bzw. unbestimmten Nutzungsdauer in Höhe von € 118,6 Mio. (Vorjahr: € 134,9 Mio.). Der Buchwert der Marke COBRA ist signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter bzw. unbestimmter Nutzungsdauer. Dieser ist dem Segment Zentralbereich zugeordnet. Der erzielbare Betrag der Marke COBRA (Level 3) wurde auf Basis der Relief from Royalty-Methode ermittelt. Dabei wurde ein Abzinsungssatz von 7,3% p.a. (Vorjahr: 6,8% p.a.) und unverändert zum Vorjahr eine Lizenzrate von 8% und eine 3%-ige Wachstumsrate verwendet.
In 2017 wurden Entwicklungskosten im Zusammenhang mit Golfschlägern der Marke COBRA in Höhe von € 1,8 Mio. (Vorjahr: € 1,9 Mio.) aktiviert. Die Entwicklungskosten sind in der Entwicklung des Anlagevermögens dem Posten andere immaterielle Vermögenswerte zugeordnet. Die laufenden Abschreibungen in Bezug auf die Entwicklungskosten betrugen in 2017 € 0,6 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.).
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2017 ist in der Entwicklung des Anlagevermögens in der Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt. Der Posten andere immaterielle Vermögenswerte enthält Anzahlungen in Höhe von € 8,7 Mio. (Vorjahr: € 2,0 Mio.).
Die laufenden Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von € 14,3 Mio. (Vorjahr: € 11,3 Mio.) sind in den sonstigen operativen Aufwendungen enthalten. Davon entfallen € 2,1 Mio. auf Vertriebsaufwendungen (Vorjahr: € 2,2 Mio.), € 0,1 Mio. auf Produktmanagement-/Merchandisingaufwendungen (Vorjahr: € 0,0 Mio.), € 0,6 Mio. auf Entwicklungskosten (Vorjahr: € 0,0 Mio.) und € 11,5 Mio. auf Verwaltungs- und allgemeine Aufwendungen (Vorjahr: € 9,1 Mio.). Über die laufenden Abschreibungen hinausgehende Wertminderungsaufwendungen sind, wie auch im Vorjahr, nicht angefallen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist den identifizierbaren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) des Konzerns nach Tätigkeitsland zugeordnet. Zusammengefasst nach Regionen gliedert sich der Geschäfts- oder Firmenwert wie folgt:
Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests in 2017:
Die für den Impairment Test herangezogenen Steuersätze entsprechen den tatsächlichen Steuersätzen in den jeweiligen Ländern. Die Kapitalkosten (WACC) wurden anhand von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet.
Darüber hinaus wird in der Regel eine Wachstumsrate von 3% unterstellt. Nur in begründeten Ausnahmefällen wurde eine Wachstumsrate von unter 3% angesetzt.
Die zahlungsmittelgenerierende Einheit ‚Dobotex‘ enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 139,4 Mio. (Vorjahr: € 139,4 Mio.), welcher signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit entspricht einem Geschäftsbereich von PUMA, welcher dem Zentralbereich zugeordnet wurde. Der erzielbare Betrag wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 7,6% p.a. (Vorjahr: 6,5% p.a.) sowie einer Wachstumsrate von 2% (Vorjahr: 2%) bestimmt.
Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die durchgeführten Impairment Tests zum Bilanzstichtag zeigen, dass eine Erhöhung der Diskontierungssätze um jeweils einen Prozentpunkt sowie zugleich eine Reduzierung der Wachstumsraten um jeweils einen Prozentpunkt eine Wertminderungsindikation in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten bzw. unbestimmten Nutzungsdauer in Höhe von € 11,8 Mio. ergeben. Die entsprechenden Sensitivitätsanalysen in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben keine Wertminderungsindikation.
Die Sensitivitätsanalysen mit einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um einen Prozentpunkt und die Sensitivitätsanalysen mit einer Reduzierung der Wachstumsrate um einen Prozentpunkt ergeben insgesamt keine Wertminderungsindikation.
Die folgende Tabelle enthält die Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests im Vorjahr:
In der Regel wurde eine Wachstumsrate von 3% unterstellt und nur in begründeten Ausnahmefällen wurde eine Wachstumsrate von unter 3% angesetzt.
11. ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
Unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen wird die Beteiligung von 19,6% an der Wilderness Holdings Ltd. ausgewiesen. Es erfolgt eine At-Equity-Bilanzierung, da ein maßgeblicher Einfluss besteht. Der Buchwert der Anteile beträgt € 16,6 Mio. (Vorjahr: € 16,5 Mio).
Die folgende Übersicht zeigt aggregierte Eckdaten zu dem at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmen. Die Werte beziehen sich nicht auf die auf den PUMA-Konzern entfallenden Anteile, sondern auf das gesamte Unternehmen.
Der Anteil von PUMA am Konzernergebnis der Wilderness Holdings Ltd. beträgt € 1,6 Mio. (Vorjahr: € 1,2 Mio.). Erhaltene Dividenden belaufen sich auf € 0,8 Mio. (Vorjahr: € 0,7 Mio.).
Abschlussstichtag der Wilderness Holdings Ltd. ist der 28. Februar 2017. Die oben dargestellten Angaben beziehen sich auf Finanzinformationen der Gesellschaft jeweils zum 31. Dezember.
12. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Die sonstigen langfristigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Die langfristigen Beteiligungen betreffen den 5,0%-igen Anteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (BVB) mit Sitz in Dortmund, Deutschland.
Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen mit € 19,2 Mio. (Vorjahr: € 19,9 Mio.) Mietkautionen. Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Abgrenzungsposten im Zusammenhang mit Promotions- und Werbeverträgen.
Im Geschäftsjahr 2017 gab es keine Hinweise auf Wertminderungen der sonstigen langfristigen Vermögenswerte.
13. VERBINDLICHKEITEN
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
PUMA verfügt über bestätigte Kreditlinien von insgesamt € 497,1 Mio. (Vorjahr: € 487,6 Mio.). Bei den Finanzverbindlichkeiten wurden keine (Vorjahr: € 4,6 Mio.) aus nur bis auf Weiteres zugesagten Kreditlinien beansprucht. Die nicht ausgenutzten bestätigten Kreditlinien zum 31. Dezember 2017 betrugen € 440,2 Mio. gegenüber € 433,1 Mio. im Vorjahr.
Der Effektivzinssatz der Finanzverbindlichkeiten lag in einer Bandbreite von 1,0% bis 14,7% (Vorjahr: 1,0% bis 12,25%).
In der nachfolgenden Tabelle sind die Cashflows der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit positivem und negativem beizulegenden Zeitwert ersichtlich:
14. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU DEN FINANZINSTRUMENTEN
Die Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet werden, wurden nach der folgenden Hierarchie ermittelt:
Level 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen.
Level 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.
Level 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit.
Der Fair Value der Finanzanlagen der Kategorie zur Veräußerung verfügbar (AfS – Available for Sale) wurde gemäß Level 1 ermittelt. Die Marktwerte der derivativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden gemäß Level 2 ermittelt.
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen besitzen kurze Restlaufzeiten. Somit entspricht der Buchwert zum Abschlussstichtag näherungsweise dem Fair Value. Bei Forderungen wird der Nennwert herangezogen unter Berücksichtigung von Abschlägen für Ausfallrisiken.
Der Buchwert der Ausleihungen entspricht zum Abschlussstichtag näherungsweise dem Fair Value.
Die Fair Values der sonstigen finanziellen Vermögenswerte entsprechen den Buchwerten unter Berücksichtigung marktgerechter Zinssätze. In den übrigen finanziellen Vermögenswerten sind € 22,6 Mio. (Vorjahr: € 22,6 Mio.) enthalten, die zu marktüblichen Konditionen als Mietkautionen verpfändet wurden.
Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten sind jederzeit kündbar. Somit entspricht der Buchwert zum Abschlussstichtag näherungsweise dem Fair Value. Bei den langfristigen Bankverbindlichkeiten handelt es sich um fest verzinsliche Darlehen. Die gemeldeten Buchwerte entsprechen den Rückzahlungsbeträgen. Die langfristigen Bankverbindlichkeiten werden unter den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise den Fair Value dar.
Die Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Unternehmenserwerben führen gemäß den Verträgen zu Auszahlungen. Die sich hieraus ergebenden Nominalbeträge wurden in Abhängigkeit vom voraussichtlichen Zahlungszeitpunkt mit einem angemessenen Marktzinssatz abgezinst. Der Marktzinssatz betrifft zum Ende des Geschäftsjahres eine Gesellschaft und liegt bei 0,6% (Vorjahr: 0,4%).
Die Fair Values der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwerte unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter ermittelt.
Die Fair Values der Derivate mit Hedgebeziehung zum Bilanzstichtag werden unter Berücksichtigung aktueller Marktparameter, d. h. von am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. -abschläge, ermittelt. In die Bewertung fließt das auf den Bewertungsstichtag abdiskontierte Ergebnis des Vergleichs der Terminkurse am Abschlusstag mit denen am Bewertungstag ein. Die Fair Values werden dabei auch auf das Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner hin überprüft. Dazu ermittelt PUMA-Berichtigungswerte, sogenannte Credit Value Adjustments (CVA) oder auch Debt Value Adjustments (DVA) auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens unter Berücksichtigung aktueller Marktinformationen. Dabei wurden keine materiellen Abweichungen festgestellt, so dass hier keine Anpassungen in den ermittelten Fair Value eingeflossen sind.
Nettoergebnis nach Bewertungskategorien:
Zur Ermittlung des Nettoergebnisses werden die Zinsen, Währungseffekte, Wertberichtigungen sowie Gewinne bzw. Verluste aus Veräußerungen berücksichtigt.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen enthalten.
15. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Die Pensionsrückstellungen resultieren aus Ansprüchen der Mitarbeiter auf Leistungen im Falle der Invalidität, des Todes oder des Erreichens eines gewissen Alters, die je nach Land auf gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen beruhen. Die Pensionsverpflichtungen umfassen im PUMA-Konzern sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungszusagen und enthalten sowohl Verpflichtungen aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen. Die Versorgungszusagen sind sowohl rückstellungs- als auch fondsfinanziert.
Die mit den Versorgungszusagen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die üblichen Risiken von leistungsorientierten Pensionsplänen in Bezug auf mögliche Änderungen des Abzinsungssatzes und in kleinem Maße der Inflationsentwicklung sowie der Langlebigkeit. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, wurden die Pläne mit den höchsten Verpflichtungen in Deutschland und Großbritannien vor einigen Jahren für Neueintritte geschlossen oder versichert. Das spezifische Risiko von auf dem Gehalt basierenden Verpflichtungen ist innerhalb der PUMA-Gruppe gering. Durch die Einführung einer jährlichen Obergrenze in 2016 für das pensionsfähige Gehalt im Plan Großbritannien ist dieses Risiko für die höchsten Verpflichtungen nun abgedeckt. Der UK Plan wird daher als nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtung eingestuft.
Im Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:
Die wesentlichen Versorgungsregelungen sind im Folgenden beschrieben:
Die allgemeine Pensionsordnung der PUMA SE sieht grundsätzlich Rentenzahlungen in Höhe von maximal € 127,82 pro Monat und Anwärter vor. Sie wurde für Neueintritte ab 1996 geschlossen. Darüber hinaus bestehen bei der PUMA SE Einzelzusagen (Festbeträge in unterschiedlicher Höhe) sowie beitragsorientierte Einzelzusagen (zum Teil aus Entgeltumwandlung). Bei den beitragsorientierten Zusagen handelt es sich um versicherte Pläne. Gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen bestehen nicht. Der auf die inländischen Versorgungsansprüche (PUMA SE) entfallende Verpflichtungsumfang beträgt zu Ende 2017 € 27,1 Mio. (Vorjahr: € 25,9 Mio.) und macht somit 33,3% der gesamten Verpflichtung aus. Der beizulegende Zeitwert für das den inländischen Verpflichtungen gegenüberstehende Planvermögen beträgt € 16,4 Mio., die entsprechende Pensionsrückstellung beträgt € 10,7 Mio.
Der Defined Benefit Plan in Großbritannien ist seit 2006 für Neueintritte geschlossen. Hier handelt es sich um gehalts- und dienstzeitabhängige Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. 2016 wurde eine Wachstumsobergrenze von 1% p.a. auf das pensionsfähige Gehalt eingeführt. Eine Teilkapitalisierung der Altersrente ist zulässig. Es bestehen gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen. Die Verpflichtung für die Versorgungsansprüche des Defined Benefit Plans in Großbritannien beträgt zu Ende 2017 € 41,5 Mio. (Vorjahr: € 41,6 Mio.) und stellt 51,1% der gesamten Verpflichtung dar. Die Verpflichtung ist durch ein Vermögen von € 32,0 Mio. gedeckt. Die Rückstellung beträgt € 9,5 Mio.
Der Barwert der Versorgungsansprüche hat sich wie folgt entwickelt:
Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:
Die Pensionsrückstellung für den Konzern leitet sich wie folgt ab:
In 2017 betrugen die ausgezahlten Leistungen € 2,3 Mio. (Vorjahr: € 3,0 Mio.). Für das Jahr 2018 werden Zahlungen in Höhe von € 2,2 Mio. erwartet. Davon werden voraussichtlich € 0,9 Mio. vom Arbeitgeber direkt erbracht. Die Beiträge in das externe Planvermögen betrugen im Jahr 2017 € 3,1 Mio. (Vorjahr: € 1,9 Mio.). Für das Jahr 2018 werden Beiträge in Höhe von € 1,7 Mio. erwartet.
Die Pensionsrückstellung hat sich wie folgt entwickelt:
Der Aufwand im Geschäftsjahr 2017 gliedert sich wie folgt:
Zusätzlich zu den leistungsorientierten Pensionsplänen zahlt PUMA auch in beitragsorientiere Pläne ein. Die geleisteten Zahlungen für das Geschäftsjahr 2017 beliefen sich auf € 11,7 Mio. (Vorjahr: € 11,0 Mio.).
Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste:
Eigene Finanzinstrumente oder von Konzerngesellschaften genutzte Immobilien sind im Planvermögen unverändert nicht enthalten.
Das Planvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der definierten Leistungsverpflichtungen. In einigen Ländern bestehen für die Art und Höhe der zu wählenden Finanzmittel gesetzliche Vorgaben, in anderen Ländern (zum Beispiel Deutschland) erfolgt dies auf freiwilliger Basis. In Großbritannien wird die Vermögensverwaltung von einem Treuhänderausschuss verantwortet, der sich aus Repräsentanten von Gesellschaft und Mitarbeitern zusammensetzt. Die Anlagestrategie zielt auf langfristige Gewinne mit geringer Volatilität ab. Sie wurde in 2017 überarbeitet und das Risikoprofil wurde reduziert.
Bei der Ermittlung von Pensionsverpflichtungen und Pensionsaufwand wurden folgende Annahmen verwendet:
Bei den angegebenen Werten handelt es sich um gewichtete Durchschnittswerte. Für den Euroraum wurde einheitlich ein Rechnungszins von 1,75% (Vorjahr: 1,25%) angesetzt.
In der folgenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen beeinflusst worden wäre bei Veränderung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahme.
Gehalts- und Rententrends haben aufgrund der Struktur der Leistungspläne lediglich eine unwesentliche Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche.
Der gewichtete Durchschnitt der Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt 19 Jahre.
16. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Für die Gewährleistungs-/Retourenrückstellung wird ein Erfahrungswert vom Umsatz der letzten 6 Monate herangezogen. Es wird erwartet, dass der wesentliche Teil dieser Ausgaben innerhalb der ersten 6 Monate des nächsten Geschäftsjahres fällig wird. Die Rückstellung für Gewährleistung/Retouren beinhaltet keine (Vorjahr: € 1,9 Mio.) langfristige Rückstellungen.
Die Einkaufsrisiken bestehen im Wesentlichen für Materialrisiken sowie für Formen, die zur Herstellung von Schuhen erforderlich sind.
Die anderen Rückstellungen setzen sich aus Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten in Höhe von € 30,0 Mio. (Vorjahr: € 28,7 Mio.) und Rückstellungen für Drohverluste aus schwebenden Geschäften sowie sonstigen Risiken in Höhe von € 32,9 Mio. (Vorjahr: € 36,1 Mio.) zusammen. In den anderen Rückstellungen sind in Höhe von € 34,6 Mio. (Vorjahr: € 27,9 Mio.) langfristige Rückstellungen enthalten.
Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich im folgenden Jahr zur Auszahlung führen, die langfristigen Rückstellungen frühestens nach Beendigung des Folgejahres.
17. VERBINDLICHKEITEN AUS UNTERNEHMENSERWERBEN
Die Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben führen gemäß den Verträgen zu Auszahlungen. Die sich hieraus ergebenden Nominalbeträge wurden in Abhängigkeit vom voraussichtlichen Zahlungszeitpunkt mit einem angemessenen Marktzinssatz abgezinst.
Die bestehende Kaufpreisverbindlichkeit betrifft den Unternehmenserwerb der Genesis Group International Ltd. und setzt sich wie folgt zusammen:
18. EIGENKAPITAL
GEZEICHNETES KAPITAL
Das gezeichnete Kapital entspricht dem gezeichneten Kapital der PUMA SE. Zum Bilanzstichtag betrug das gezeichnete Kapital € 38,6 Mio. und ist eingeteilt in 15.082.464 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf jede Stückaktie entfällt ein rechnerischer Anteil von € 2,56 am gezeichneten Kapital (Grundkapital).
Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien:
KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien sowie Beträge aus der Gewährung, Umwandlung und dem Verfall von Aktienoptionen.
GEWINNRÜCKLAGEN UND BILANZGEWINN
Die Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn enthalten das Netto-Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.
RÜCKLAGE AUS DEM UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Der Eigenkapitalposten für Währungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von nicht in Euro bilanzierenden Tochtergesellschaften im Vergleich zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der Tochtergesellschaften.
CASHFLOW HEDGES
Der Posten Cashflow Hedges beinhaltet die Marktwertbewertung der derivativen Finanzinstrumente. Der Posten in Höhe von € -44,8 Mio. (Vorjahr: € 54,3 Mio.) ist mit latenten Steuern in Höhe von € 3,7 Mio. (Vorjahr: € -0,5 Mio.) verrechnet.
EIGENE AKTIEN/TREASURY STOCK
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 5. Mai 2020 eigene Aktien bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten 3 Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Die Gesellschaft hat von der Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft insgesamt 136.108 Stück PUMA-Aktien im eigenen Bestand, was einem Anteil von 0,9% des gezeichneten Kapitals entspricht.
GENEHMIGTES KAPITAL
Zum 31. Dezember 2017 sieht die Satzung der Gesellschaft ein genehmigtes Kapital über insgesamt € 15.000.000 vor:
Der Verwaltungsrat ist gemäß § 4.2. der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. April 2022 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu € 15.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die neuen Aktien auch vollständig oder teilweise von einem oder mehreren durch den Verwaltungsrat bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, in den in § 4.2. der Satzung genannten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.
Vom bestehenden genehmigten Kapital hat der Verwaltungsrat der PUMA SE im aktuellen Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.
DIVIDENDE
Die ausschüttungsfähigen Beträge beziehen sich auf den Bilanzgewinn der PUMA SE, der gemäß dem deutschen Handelsrecht ermittelt wird.
Die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn der PUMA SE für das Geschäftsjahr 2017 eine einmalige Dividende in Höhe von € 12,50 je im Umlauf befindlicher Aktie oder insgesamt € 186,8 Mio. (bezogen auf die am 31. Dezember im Umlauf befindlichen Aktien) den Aktionären auszuschütten.
Verwendung des Bilanzgewinns der PUMA SE:
ANTEILE NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER
Der am Bilanzstichtag verbleibende Anteil nicht beherrschender Gesellschafter betrifft die PUMA Accessories North America, LLC mit € 4,9 Mio. (Vorjahr: € 1,1 Mio.), die Janed, LLC mit € 21,3 Mio. (Vorjahr: € 11,9 Mio.), die PUMA Kids Apparel North America, LLC mit € 1,3 Mio. (Vorjahr: € 0,6 Mio.), die Janed Canada, LLC, mit € 2,4 Mio. (Vorjahr: € 0,8 Mio.), PUMA North America Accessories Canada, LLC mit € 0,5 Mio. und die PUMA Kids Apparel Canada, LLC, mit € 0,8 Mio. (Vorjahr: € 0,9 Mio.).
KAPITALMANAGEMENT
Die Zielsetzung des Konzerns liegt in der Beibehaltung einer starken Eigenkapitalbasis, um das Vertrauen der Investoren und des Marktes zu erhalten und um die zukünftige Geschäftsentwicklung zu stärken.
Das Kapitalmanagement bezieht sich auf das Konzern-Eigenkapital von PUMA. Dies ist in der Konzernbilanz sowie der Überleitungsrechnung zu den Veränderungen im Eigenkapital dargestellt.
19. KAPITALBETEILIGUNGSPLÄNE/MANAGEMENT-INCENTIVE-PROGRAMM
Um das Management mit einer langfristigen Anreizwirkung an das Unternehmen zu binden, werden bei PUMA aktienbasierte Vergütungssysteme in Form von Stock-Option-Programmen (SOP) sowie in Form von virtuellen Aktien mit Barausgleich eingesetzt.
Die laufenden Programme werden nachfolgend erläutert:
ERLÄUTERUNG „SOP“
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. April 2008 wurde ein Stock-Option-Programm SOP 2008 in Form eines Performance Share Programm beschlossen. Hierzu wurde ein bedingtes Kapital geschaffen und der Aufsichtsrat bzw. Vorstand der PUMA AG (seit dem 25. Juli 2011 Formwechsel in eine SE) ermächtigt, bis zum Ablauf von 5 Jahren (nach Eintragung des bedingten Kapitals in das Handelsregister), mindestens aber bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands sowie weitere Führungskräfte der Gesellschaft und nachgeordneter, verbundener Unternehmen auszugeben.
Die ausgegebenen und auszugebenden Bezugsrechte haben jeweils eine Laufzeit von 5 Jahren und können frühestens nach 2 Jahren ausgeübt werden, doch nur wenn ein Kursanstieg von mindestens 20% der PUMA-Aktie seit Gewährung erfolgt ist. Anders als bei einem herkömmlichen Aktienoptionsprogramm wird der Gegenwert der Wertsteigerung der PUMA-Aktie seit der Gewährung in Aktien bedient, wobei der Begünstigte einen Optionspreis von € 2,56 pro gewährter Aktie zu entrichten hat, wenn die Ausgabe der Aktien aus einer Kapitalerhöhung resultiert. Scheiden Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, so verfallen ihre Optionsrechte.
Die Ermächtigung sieht weiterhin vor, dass der Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die den geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft gewährten Bezugsrechte für den Fall außerordentlicher, nicht vorgesehener Entwicklungen dem Inhalt und dem Umfang nach ganz oder teilweise begrenzen kann. Diese Ermächtigung steht auch den geschäftsführenden Direktoren für die betroffenen übrigen Führungskräfte zu.
Die Bewertung der Programme erfolgte mittels eines Binominalmodells bzw. mittels einer Monte-Carlo-Simulation.
Für die Ermittlung des Fair Value kamen folgende Parameter zur Anwendung:
Als erwartete Volatilität wurde die historische Volatilität des Jahres vor dem Bewertungszeitpunkt verwendet.
Entwicklung der SOP im Geschäftsjahr:
Die Optionen unterliegen gemäß § 5 der Optionsbedingungen in jedem Jahr einer Sperrfrist vom 15. Dezember bis 10 Börsentage nach der ordentlichen Hauptversammlung. Dementsprechend sind zum Stichtag keine Optionen ausübbar.
Zum Zeitpunkt der Zuteilung ergab sich für die Tranche I − 2008 ein durchschnittlicher Zeitwert pro Option von € 49,44. Unter Berücksichtigung der Sperrfrist errechnet sich daraus für das laufende Geschäftsjahr kein Aufwand mehr. Aus den im Umlauf befindlichen Optionen entfallen 0 Stück auf ehemalige Vorstandsmitglieder der PUMA AG oder die aktuellen geschäftsführenden Direktoren.
Für die Tranche II – 2008 ergab sich entsprechend der Zuteilung ein durchschnittlicher Zeitwert pro Option von € 53,49 und unter Berücksichtigung der Sperrfrist errechnet sich daraus für das laufende Geschäftsjahr kein Aufwand mehr. Aus den im Umlauf befindlichen Optionen entfallen 0 Stück auf ehemalige Vorstandsmitglieder der PUMA AG oder die aktuellen geschäftsführenden Direktoren.
Für die Tranche III – 2008 ergab sich entsprechend der Zuteilung ein durchschnittlicher Zeitwert pro Option von € 61,81 und unter Berücksichtigung der Sperrfrist errechnet sich daraus für das laufende Geschäftsjahr kein Aufwand mehr. Aus den im Umlauf befindlichen Optionen entfallen 0 Stück auf ehemalige Vorstandsmitglieder der PUMA AG oder die aktuellen geschäftsführenden Direktoren.
Für die Tranche IV – 2008 ergab sich entsprechend der Zuteilung ein durchschnittlicher Zeitwert pro Option von € 40,14 und unter Berücksichtigung der Sperrfrist und des Verfalls errechnet sich daraus für das laufende Geschäftsjahr kein Aufwand mehr. Auf ehemalige Vorstandsmitglieder der PUMA AG oder die
aktuellen geschäftsführenden Direktoren entfallen zum Jahresende insgesamt 0 Optionen.
Für die Tranche V – 2008 ergab sich entsprechend der Zuteilung ein durchschnittlicher Zeitwert pro Option von € 44,59 und unter Berücksichtigung der Sperrfrist errechnet sich daraus für das laufende Geschäftsjahr kein Aufwand mehr. Die Tranche V wurde gegen Zahlung einer Barabfindung beendet. Auf die aktuellen geschäftsführenden Direktoren entfallen zum Jahresende insgesamt 0 Optionen.
Mit dem Geschäftsjahr 2017 ist das Stock-Option-Programm SOP 2008 ausgelaufen.
ERLÄUTERUNG „VIRTUELLE AKTIEN“ SOG. „MONETARY UNITS“
Im Geschäftsjahr 2013 wurde begonnen Monetary Units im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis zu gewähren. Monetary Units basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA- und Kering-Aktienentwicklung. Jede dieser Monetary Units berechtigt am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung. Diese ist einerseits abhängig von dem festgestellten Jahresendkurs der PUMA-Aktie (Komponente 1), welcher zu 70% gewichtet wird und andererseits von dem festgestellten Jahresendkurs der Kering-Aktie (Komponente 2), der mit 30% in die Gewichtung einfließt. Die Komponente 1 vergleicht den Erfolg mit den durchschnittlichen virtuellen Wertsteigerungsrechten der letzten 30 Tage des Vorjahres. Die Komponente 2 dagegen misst den Erfolg in einem Vergleich der Entwicklung der Kering-Aktie zu der durchschnittlichen Entwicklung eines Referenzportfolios des Luxus und Sportsektors des gleichen Zeitraums. Diese Monetary Units unterliegen einer Sperrfrist von 3 Jahren. Danach besteht ein Ausübungszeitraum von 2Jahren (jeweils der Zeitraum April und Oktober), der von den Teilnehmern frei zur Ausübung genutzt werden kann. Grundbedingung für die Ausübung nach der Sperrfrist ist, dass ein aktives Beschäftigungsverhältnis mit PUMA besteht.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde auf Basis der arbeitsvertraglichen Zusagen gegenüber den geschäftsführenden Direktoren hierfür ein Aufwand von € 8,4 Mio. gebildet.
Diese Verpflichtung aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich wird als Personalrückstellungen angesetzt und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Aufwendungen werden ebenfalls über den Erdienungszeitraum erfasst. Auf Basis des Marktkurses zum Bilanzstichtag beträgt die Rückstellung für beide Programme am Geschäftsjahresende gesamtheitlich € 12,2 Mio.
ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2017“
Darüber hinaus wurde 2014 ein weiteres globales Long Term Incentive Programm namens Game Changer 2017 aufgesetzt. Die Teilnehmer an diesem Programm bestehen im Wesentlichen aus Top-Führungskräften, die an die geschäftsführenden Direktoren berichten, sowie vereinzelten Schlüsselfunktionen in der PUMA-Gruppe. Das Ziel dieses Programmes ist, diese Mitarbeitergruppe langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.
Die Laufzeit des Programmes beträgt 3 Jahre und orientiert sich an den mittelfristigen Zielen der PUMA Gruppe in Bezug auf EBIT (70%), Working Capital (15%) und Gross Profit Margin (15%). Dazu wird jedes Jahr bei Erfüllung der jeweiligen währungskursbereinigten Ziele eine entsprechende Rückstellung gebildet. Das somit angesparte Guthaben wurde dem Teilnehmerkreis im März 2017 ausgezahlt. An die Auszahlung war die Bedingung geknüpft, dass der individuelle Teilnehmer zum 31.12.2016 in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen der PUMA Gruppe stand. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm keine Aufwendungen mehr zugeführt.
ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2018“
Im Jahr 2015 wurde das globale Programm Game Changer 2018 aufgelegt, welches den gleichen Parametern unterliegt wie das Programm Game Changer 2017 (Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2017 und Auszahlung März 2018). Im Berichtsjahr wurde für dieses Programm € 1,0 Mio. zurückgestellt.
ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2019“
Im Jahr 2016 wurde das globale Programm Game Changer 2019 aufgelegt, welches den gleichen Parametern unterliegt wie das Programm Game Changer 2017 (Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2018 und Auszahlung März 2019). Im Berichtsjahr wurde für dieses Programm € 1,4 Mio. zurückgestellt.
ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2020“
Im Jahr 2017 wurde das globale Programm Game Changer 2020 aufgelegt, welches den gleichen Parametern unterliegt wie das Programm Game Changer 2017 (Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2019 und Auszahlung März 2020). Im Berichtsjahr wurde für dieses Programm € 1,4 Mio. zurückgestellt.
ERLÄUTERUNG PROGRAMM „MOMENTUM 2020“
Darüber hinaus wurde 2017 ein globales Programm mit Namen Momentum aufgelegt, welches den gleichen Parametern (Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2019 und Auszahlung März 2020) wie die Game Changer-Programme unterliegt. Der Unterschied zu den Game Changer-Programmen besteht in dem unterschiedlichen Teilnehmerkreis. Während der Teilnehmerkreis der Game Changer Programme aus Top-Führungskräften besteht, sind im Programm Momentum Mitarbeiter, die nicht diesem Kreis zuzuordnen sind, enthalten. Im Berichtsjahr wurde für dieses Programm € 0,9 Mio. zurückgestellt.
20. SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
Die sonstigen operativen Erträge und Aufwendungen enthalten entsprechend den Funktionen neben den Personal-, Werbe- und Vertriebsaufwendungen auch Miet- und Leasingaufwendungen, Reisekosten sowie Rechts- und Beratungsaufwendungen und andere allgemeine Aufwendungen. Betriebstypische Erträge, die im Zusammenhang mit den operativen Aufwendungen stehen, wurden dabei verrechnet. In den Miet- und Leasingaufwendungen für die eigenen Einzelhandelsgeschäfte sind umsatzabhängige Mietbestandteile enthalten.
Nach Funktionsbereichen gliedern sich die sonstigen operativen Erträge und Aufwendungen wie folgt:
Innerhalb der Vertriebsaufwendungen stellen die Marketing-/Retailaufwendungen den wesentlichen Teil der operativen Aufwendungen dar. Enthalten sind neben Werbe- und Promotionsaufwendungen auch Aufwendungen im Zusammenhang mit den eigenen Einzelhandelsaktivitäten. Die übrigen Vertriebsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für Logistik und sonstige variable Vertriebsaufwendungen.
In den Verwaltungs- und allgemeinen Aufwendungen sind Aufwendungen für den Abschlussprüfer der PUMA SE in Höhe von € 0,9 Mio. (Vorjahr: € 0,9 Mio.) enthalten. Davon entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen € 0,7 Mio. (Vorjahr: € 0,6 Mio.), auf sonstige Bestätigungsleistungen € 0,2 Mio. (Vorjahr € 0,2 Mio.) und auf Steuerberatungsleistungen € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.).
Die sonstigen operativen Erträge beinhalten übrige Erträge in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 0,2 Mio.). Im Vorjahr waren darüber hinaus noch Umlagen von Entwicklungskosten in Höhe von € 0,7 Mio. enthalten.
Insgesamt sind in den sonstigen operativen Aufwendungen Personalkosten enthalten, die sich wie folgt zusammensetzten:
Zusätzlich sind in den Umsatzkosten Personalaufwendungen in Höhe von € 12,8 Mio. (Vorjahr: € 15,3 Mio.) enthalten.
Im Jahresdurchschnitt waren folgende Mitarbeiter beschäftigt:
Zum Jahresende waren insgesamt 11.787 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 11.495) beschäftigt.
21. FINANZERGEBNIS
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen ergibt sich ausschließlich aus der Beteiligung an der Wilderness Holdings Ltd. (siehe auch Textziffer 11).
Die Finanzerträge beinhalten ausschließlich Zinserträge.
Die Zinsaufwendungen resultieren aus Finanzverbindlichkeiten, sowie aus Aufwendungen im Zusammenhang mit Währungsderivaten.
Das Finanzergebnis beinhaltet darüber hinaus per Saldo mit € 6,9 Mio. Aufwendungen aus Währungs-umrechnungsdifferenzen (Vorjahr: Aufwand € 6,4 Mio.), welche dem Finanzierungsbereich zuzuordnen sind.
22. ERTRAGSTEUERN
Grundsätzlich unterliegen die PUMA SE und ihre deutschen Tochtergesellschaften der Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer. Daraus ergibt sich im Geschäftsjahr ein gewichteter Mischsteuersatz von unverändert 27,22%.
Überleitung vom theoretischen Steueraufwand auf den effektiven Steueraufwand:
Der Steuereffekt resultierend aus Posten, die direkt dem Eigenkapital belastet oder zugeschrieben werden, ist der Gesamtergebnisrechnung zu entnehmen.
Die sonstigen Effekte beinhalten mit € 9,7 Mio. (Vorjahr: € 11,0 Mio.) Quellensteueraufwendungen.
23. GEWINN JE AKTIE
Der Gewinn je Aktie wird in Übereinstimmung mit IAS 33 ermittelt, indem der auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Konzernjahresüberschuss (Konzernergebnis) durch die durchschnittliche Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird.
Die Berechnung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
24. MANAGEMENT DES WÄHRUNGSRISIKOS
Im Geschäftsjahr 2017 hat PUMA zur Sicherung des in Euro umgerechneten zahlbaren Betrags für in US-Dollar denominierte Einkäufe Devisenderivate Termin-Kauf USD als Cashflow-Hedges designiert.
Die Nominalbeträge der offenen Kurssicherungsgeschäfte, die sich im Wesentlichen auf Cashflow-Hedges beziehen, betreffen Devisentermingeschäfte über insgesamt € 2.287,4 Mio. (Vorjahr: € 1.850,6 Mio.). Für diese zugrundeliegenden Grundgeschäfte werden die Zahlungsströme in 2018 und 2019 erwartet. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter Textziffer 13.
Die Marktwerte der offenen Kurssicherungsgeschäfte setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Die Entwicklung der effektiven Cashflow-Hedges wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Einzelabschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen PUMA-Finanzinstrumente einsetzt.
Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Wesentliche originäre monetäre Finanzinstrumente (Flüssige Mittel, Forderungen, verzinsliche Schulden, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, unverzinsliche Verbindlichkeiten) sind entweder unmittelbar in funktionaler Währung denominiert oder werden durch den Einsatz von Devisentermingeschäften in die funktionale Währung transferiert.
Die Devisentermingeschäfte zur Absicherung wechselkursbedingter Zahlungsschwankungen sind in eine wirksame Cashflow-Hedgebeziehung nach IAS 39 eingebunden. Kursänderungen der diesen Geschäften zugrundeliegenden Währungen haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und auf den Fair Value dieser Sicherungsgeschäfte.
Wenn der USD gegenüber allen anderen Währungen zum 31. Dezember 2017 um 10% aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wären die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und der Fair Value der Sicherungsgeschäfte um € 120,4 Mio. höher (niedriger) (31. Dezember 2016: € 106,2 Mio. höher (niedriger)) ausgefallen.
Eine weitere Erläuterung zu Währungsrisiken und den übrigen Risiko- und Chancenkategorien erfolgt im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel Risiko- und Chancenmanagement sowie in Textziffer 2 und 13 im Konzernanhang.
25. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß unserer internen Berichtsstruktur nach geografischen Regionen. Die Umsatzerlöse und das operative Ergebnis (EBIT) werden nach dem Sitz der jeweiligen Konzerngesellschaft der entsprechenden Region ausgewiesen. Die Innenumsätze der jeweiligen Region werden eliminiert. Die Aufteilung der übrigen Segmentinformationen wird ebenfalls nach dem Sitz der jeweiligen Konzerngesellschaft ermittelt. Die Summen entsprechen jeweils den Beträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der Bilanz.
Die Regionen unterteilen sich nach den Verdichtungsstufen EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika), Amerika (Nord- und Lateinamerika) und Asien/Pazifik.
Die Innenumsätze der Segmente werden auf Basis von Marktpreisen erzielt. Sie werden in der Darstellung nicht berücksichtigt, da sie nicht steuerungsrelevant sind.
Die Investitionen und Abschreibungen umfassen die Zugänge bzw. die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Wie im Vorjahr wurden keine Gesamtwertminderungsaufwendungen in den Segmenten berücksichtigt.
Da PUMA nur in einem Geschäftsfeld, der Sportartikelindustrie, tätig ist, erfolgt die Aufgliederung nach Produkten gemäß der internen Berichtsstruktur nach den Produktsegmenten Schuhe, Textilien und Accessoires. Entsprechend dieser Berichtsstruktur erfolgt, außer einer Aufgliederung der Umsatzerlöse und des Rohergebnisses, keine weitere Aufteilung des Betriebsergebnisses sowie der Vermögenswerte und Schuldposten.
26. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Kapitalflussrechnung ist gemäß IAS 7 erstellt und nach den Zahlungsströmen aus der Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Der Mittelabfluss/-zufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist nach der indirekten Methode ermittelt. Innerhalb der Zahlungsströme aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird der Brutto Cashflow, abgeleitet aus dem Ergebnis vor Ertragsteuern und bereinigt um zahlungsunwirksame Aufwands- und Ertragsposten, definiert. Als Free Cashflow wird der Mittelabfluss/-zufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit, vermindert um Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagen, bezeichnet.
Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz unter dem Posten Flüssige Mittel ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, d. h. Kassenbestand, Schecks sowie kurzfristige Guthaben bei Kreditinstituten.
Die folgende Tabelle stellt die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen finanzieller Schulden nach IAS 7.44 A dar:
Die Leasingverbindlichkeiten mit € 0,4 Mio. gliedern sich in kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (€ 0,3 Mio.), enthalten in sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, und langfristige Leasingverbindlichkeiten (€ 0,1 Mio.), die Bestandteil der sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sind. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit € 27,9 Mio. sind Teil der sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten.
27. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Es lagen wie im Vorjahr keine berichtspflichtigen Haftungsverhältnisse vor.
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Es lagen wie im Vorjahr keine berichtspflichtigen Eventualverbindlichkeiten vor.
28. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
VERPFLICHTUNGEN AUS OPERATING-LEASE
Der Konzern mietet, pachtet und least Büros, Lagerräume, Einrichtungen, Fuhrpark sowie Verkaufsräume für das eigene Einzelhandelsgeschäft. Mietverträge für das Einzelhandelsgeschäft werden mit einer Laufzeit zwischen 5 und 15 Jahren abgeschlossen. Die übrigen Miet- und Pachtverträge haben in der Regel Restlaufzeiten zwischen 1 und 5 Jahren. Einige Verträge beinhalten Verlängerungsoptionen sowie Preisanpassungsklauseln.
Die Gesamtaufwendungen aus diesen Verträgen beliefen sich in 2017 auf € 163,2 Mio. (Vorjahr: € 149,9 Mio.), davon waren € 19,9 Mio. (Vorjahr: € 16,2 Mio.) umsatzabhängig.
Zum Bilanzstichtag ergeben sich folgende Verpflichtungen aus zukünftigen Mindestmietzahlungen für Operate-Leasing-Verträge:
WEITERE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Die Gesellschaft hat weiterhin sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lizenz-, Promotions- und Werbeverträgen, aus denen sich zum Bilanzstichtag folgende finanzielle Verpflichtungen ergeben:
Die Promotions- und Werbeverträge sehen branchenüblich bei Erreichen vordefinierter Ziele (z. B. Medaillen, Meisterschaften) zusätzliche Zahlungen vor. Diese sind zwar vertraglich vereinbart, lassen sich aber naturgemäß zeitlich und betragsmäßig nicht exakt vorhersehen.
Darüber hinaus bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von € 26,1 Mio., welche mit € 13,1 Mio. die Jahre ab 2019 betreffen. Diese beinhalten Dienstleistungsverträge in Höhe von € 25,5 Mio. und sonstige Verpflichtungen in Höhe von € 0,6 Mio.
29. GESCHÄFTSFÜHRENDE DIREKTOREN UND VERWALTUNGSRAT
Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB
Nach dem Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen vom 3. August 2005 kann die Veröffentlichung der individuellen Bezüge von Vorständen bzw. geschäftsführenden Direktoren nach §§ 285 Nr. 9 Buchstabe a) S. 5 bis 8; 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) S. 5 bis 8 HGB für 5 Jahre unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit einer 75%-igen Mehrheit beschließt.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2013 wurde die Gesellschaft ermächtigt, für das am 1. Januar 2013 beginnende Geschäftsjahr und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre, die spätestens am 31. Dezember 2017 enden, auf die Angaben nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a) S. 5 bis 8 und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) S. 5 bis 8 HGB zu verzichten.
Die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat sind der Auffassung, dass dem berechtigten Informationsinteresse der Aktionäre durch Angabe der Gesamtvergütung der geschäftsführenden Direktoren hinreichend Rechnung getragen wird. Der Verwaltungsrat wird entsprechend seinen gesetzlichen Pflichten die Angemessenheit der individuellen Vergütung sicherstellen.
GESCHÄFTSFÜHRENDE DIREKTOREN
Die Vergütungen für die geschäftsführenden Direktoren, die vom Verwaltungsrat festgesetzt werden, setzen sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus Fixum und Sachbezügen, während die erfolgsbezogenen Komponenten in Tantiemen und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung unterteilt sind. Kriterien für die Bemessung der Gesamtvergütung bilden neben den Aufgaben und Leistungen des einzelnen geschäftsführenden Direktors die wirtschaftliche Lage, die langfristige strategische Planung und die damit verbundenen Ziele, die Langfristigkeit der erzielten Ergebnisse und die langfristigen Erfolgsaussichten des Unternehmens.
Das Fixum als erfolgsunabhängige Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die geschäftsführenden Direktoren Sachbezüge wie z. B. Dienstwagennutzung, Altersvorsorgebeiträge und Sozialversicherungsbeiträge. Sie stehen allen geschäftsführenden Direktoren prinzipiell in gleicher Weise zu und sind in der erfolgsunabhängigen Vergütung enthalten. Im Geschäftsjahr betrugen die fixen Vergütungen für die 3 geschäftsführenden Direktoren € 2,1 Mio. (Vorjahr: € 1,9 Mio.). An Sachbezügen wurden € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.) gewährt.
Die Tantieme als Teil der erfolgsabhängigen Vergütung orientiert sich im Wesentlichen am operativen Ergebnis (EBIT) und dem Freien Cashflow des PUMA-Konzerns und wird entsprechend einer Zielerreichung gestaffelt. Darüber hinaus sind individuelle qualitative Ziele vereinbart. Dabei ist auch eine Obergrenze vereinbart. Im Geschäftsjahr betrugen die variablen Tantieme-Vergütungen € 3,9 Mio. (Vorjahr: € 2,5 Mio.).
Für die im Geschäftsjahr 2017 bestehenden Vergütungsprogramme (Virtuelle Aktien/Monetary Units) mit langfristiger Anreizwirkung (aus den Jahren 2014 bis 2017) für geschäftsführende Direktoren wurden entsprechend der Vesting Perioden anteilige Rückstellungen in Höhe von € 8,4 Mio. (Vorjahr: € 2,1 Mio.) gebildet. Das erfolgsabhängige Programm orientiert sich an der mittelfristigen Wertentwicklung der PUMA SE-Aktie zu 70% und an der mittelfristigen Entwicklung der Aktie der Kering S.A. im Verhältnis zu Benchmarkunternehmen zu 30%. Weitere Informationen zu dem Programm sind dem Konzernanhang unter Ziffer 19 zu entnehmen. Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum eine Zahlung in Höhe von € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) im Zusammenhang mit dem Stock Option Programm 2012 geleistet, das Ende April 2017 auslief.
Für die geschäftsführenden Direktoren bestehen Pensionszusagen im Rahmen von Entgeltumwandlungen, welche aus den o.g. erfolgsabhängigen und/ oder erfolgsunabhängigen Vergütungen abgeführt werden, für die die Gesellschaft eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen hat. Als erdienter Anspruch gilt jeweils der Teil des Versorgungskapitals, der durch die Beitragsleistung in die Rückdeckungsversicherung bereits finanziert ist. Im Geschäftsjahr erfolgte für geschäftsführende Direktoren eine Zuführung von € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 0,4 Mio.). Der Barwert der Leistungszusage zum 31. Dezember 2017 an aktive geschäftsführende Direktoren in Höhe von € 4,5 Mio. (Vorjahr: € 2,6 Mio.) wurde bilanziell mit dem gleich hohen und verpfändeten Aktivwert der Rückdeckungsversicherung verrechnet.
Es bestanden leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Witwen in Höhe von € 3,3 Mio. (Vorjahr: € 3,5 Mio.), sowie beitragsorientierte Pensionsverpflichtungen im Zusammenhang mit Entgeltumwandlungen von früheren Vorstandsmitgliedern und geschäftsführenden Direktoren in Höhe von € 10,3 Mio. (Vorjahr: € 10,1 Mio.). Beide Positionen sind entsprechend innerhalb der Pensionsrückstellungen passiviert, soweit nicht mit den gleich hohen Aktivwerten verrechnet. Ruhegehälter gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Witwen sind in Höhe von € 0,2 Mio. (Vorjahr: € 0,2 Mio.) angefallen.
VERWALTUNGSRAT
Der Verwaltungsrat besteht gemäß Satzung aus mindestens 3 Mitgliedern, derzeit gehören ihm 6 Mitglieder an. Die Vergütung für den Verwaltungsrat setzt sich aus einer fixen und einer erfolgsorientierten Vergütung zusammen. Die Gesamtbezüge für die fixe Vergütung betrugen insgesamt € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.).
Entsprechend der Satzung erhält jedes Verwaltungsratsmitglied eine feste jährliche Vergütung in Höhe von T€ 25,0. Die feste Vergütung erhöht sich um einen zusätzlichen Jahresfestbetrag von T€ 25,0 für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats, T€ 12,5 für den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats, T€ 10,0 für den jeweiligen Vorsitzenden eines Ausschusses (ausgenommen des Nominierungsausschusses) und T€ 5,0 für jedes Mitglied eines Ausschusses (ausgenommen des Nominierungsausschusses).
Zusätzlich erhält jedes Verwaltungsratsmitglied eine erfolgsabhängige Vergütung, die € 20,00 je € 0,01 des im Konzernabschluss ausgewiesenen Ergebnisses je Aktie entspricht, das einen Mindestbetrag von € 16,00 je Aktie übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt maximal T€ 10,0 pro Jahr. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats erhält das Doppelte (maximal T€ 20,0), sein Stellvertreter das Eineinhalbfache (maximal T€ 15,0) dieser Vergütung. Da der Gewinn je Aktie im Geschäftsjahr unterhalb des Mindestbetrags liegt, fällt keine erfolgsbezogene Vergütung an.
30. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN
Nach IAS 24 müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, die den PUMA-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, angegeben werden, sofern sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen im Konzernabschluss der PUMA SE einbezogen werden. Beherrschung ist definiert als die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen.
Die SAPARDIS SE, Paris, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Kering S.A., Paris, hält zum Bilanzstichtag mehr als 75% des gezeichneten Kapitals an der PUMA SE. Die Kering S.A. wird kontrolliert von der Artémis S.A., Paris, diese wiederum ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Financière Pinault S.C.A., Paris. Als nahestehende Unternehmen werden somit unter anderem alle Unternehmen, die direkt oder indirekt durch Artémis S.A. beherrscht und nicht in den Konzernabschluss der PUMA SE einbezogen werden, berücksichtigt.
Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie Geschäfte mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen. Diese umfassen insbesondere nicht beherrschende Gesellschafter.
Bei den Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen handelt es sich im Wesentlichen um Verkäufe von Waren sowie Dienstleistungsbeziehungen. Diese haben zu marktüblichen Bedingungen, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind, stattgefunden.
Der Umfang der Geschäftsbeziehungen ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2017 Dividendenzahlungen an nicht beherrschende Gesellschafter über € 13,3 Mio. (Vorjahr: € 19,3 Mio.) geleistet.
Bis auf die Dividendeneinnahmen über € 0,8 Mio. (Vorjahr: € 0,7 Mio.) gab es keine weiteren Geschäftsvorfälle mit assoziierten Unternehmen.
Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen sind, mit einer Ausnahme, nicht mit Wertberichtigungen belastet. Lediglich in Bezug auf die Forderungen gegen einen nicht beherrschenden Gesellschafter, sowie dessen Unternehmensgruppe, sind bei einem Tochterunternehmen der PUMA SE in Griechenland zum 31. Dezember 2017 Bruttoforderungen in Höhe von € 52,2 Mio. (Vorjahr: € 52,2 Mio) vollständig wertberichtigt. Im Geschäftsjahr 2017 sind diesbezüglich, wie im Vorjahr, keine Aufwendungen erfasst.
Zum 31. Dezember 2017 bestanden keine Verbindlichkeiten, welche im Rahmen der Finanzierungstätigkeit aufgenommen wurden, gegenüber im Kering-Konzern einbezogenen Unternehmen (Vorjahr: € 19,0 Mio.). Der Ausweis erfolgte im Vorjahr unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten.
Die geschäftsführenden Direktoren sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats des PUMA-Konzerns sind nahestehende Personen im Sinne des IAS 24. Zu diesem Personenkreis erfasste Leistungen und Vergütungen sind in Textziffer 29 dargestellt.
Mitglieder des Verwaltungsrats haben von PUMA im Rahmen von Beratungs-, Dienstleistungs- und Anstellungsverträgen eine Vergütung von € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.) erhalten.
31. CORPORATE GOVERNANCE
Die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat haben zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im November 2017 gemäß § 161 AktG die erforderliche Entsprechenserklärung abgegeben und diese auf der Homepage der Gesellschaft (www.PUMA.com) veröffentlicht. Außerdem wird auf den Corporate Governance Bericht im zusammengefassten Lagebericht der PUMA SE verwiesen.
32. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Nach dem Bilanzstichtag hat es keine Ereignisse gegeben, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des PUMA-Konzerns haben.
In Bezug auf die zukünftige Entwicklung der Aktionärsstruktur von PUMA weisen wir jedoch auf die Ad-hoc-Mitteilung der PUMA SE vom 11. Januar 2018 hin.
33. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
TAG DER FREIGABE
Die geschäftsführenden Direktoren der PUMA SE haben den Konzernabschluss am 9. Februar 2018 zur Weitergabe an den Verwaltungsrat freigegeben. Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Herzogenaurach, den 9. Februar 2018
GESCHÄFTSFÜHRENDE DIREKTOREN
Gulden Lämmermann Sørensen
ANLAGE 2 ZUM KONZERNANHANG
GESCHÄFTSFÜHRENDE DIREKTOREN
BJØRN GULDEN
Chief Executive Officer (CEO)
Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
- Tchibo GmbH, Hamburg/Deutschland
- Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA,
Dortmund/Deutschland - Dansk Supermarked A/S, Højbjerg/Dänemark
- Pandora A/S, Kopenhagen/Dänemark
MICHAEL LÄMMERMANN
Chief Financial Officer (CFO)
LARS RADOOR SØRENSEN
Chief Operating Officer (COO)
Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
- Scandinavian Brake Systems A/S, Svendborg/Dänemark
- Hoyer Group A/S, Kopenhagen/Dänemark
ANLAGE 3 ZUM KONZERNANHANG
VERWALTUNGSRAT DER PUMA SE, HERZOGENAURACH
JEAN-FRANÇOIS PALUS
(Vorsitzender)
London, Großbritannien
Group Managing Director und Mitglied des Verwaltungsrats von Kering S.A., Paris/Frankreich, zuständig für Strategie, Betrieb und Organisation
Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
- Kering Americas, Inc., New York/USA
- Volcom LLC., Costa Mesa/USA
- Kering Tokyo Investment Ltd., Tokio/Japan
- Pomellato S.p.A., Mailand/Italien
- Volcom Luxembourg Holding S.A., Luxemburg/Luxemburg
- Sowind Group S.A., La Chaux-de-Fonds/Schweiz
- Guccio Gucci S.p.A., Florenz/Italien
- Gucci America, Inc., New York/USA
- Christopher Kane Ltd., London/Vereinigtes Königreich
- Manufacture et fabrique de montres et chronomètres Ulysse Nardin Le Locle S.A., Le Locle/Schweiz
- Kering Eyewear S.p.A., Padua/Italien
- Yugen Kaisha Gucci LLC, Tokio/Japan
- Birdswan Solutions Ltd., Haywards Heath/West Sussex/Vereinigtes Königreich
- Paintgate Ltd., Haywards Heath/West Sussex/Vereinigtes Königreich
- Stella McCartney Ltd., Haywards Heath/West Sussex/Vereinigtes Königreich
- Kering Asia Pacific Ltd., Hongkong/China
- Kering South East Asia PTE Ltd., Singapur/Singapur
- Altuzarra LLC, New York/USA
- Tomas Maier Holding LLC, New York/USA
- Tomas Maier Distribution LLC, New York/USA
- Tomas Maier LLC, New York/USA
FRANÇOIS-HENRI PINAULT
(Stellvertretender Vorsitzender bis zum 12. April 2017)
Paris, France
CEO und Vorsitzender des Verwaltungsrats von Kering S.A., Paris/Frankreich
Mitglied bis zum 12. April 2017
Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
- Artémis S.A., Paris/Frankreich
- Collection Pinault, Paris/Frankreich
- Financière Pinault S.C.A., Paris/Frankreich
- Société Civile du Vignoble de Château Latour S.C., Pauillac/Frankreich
- Sonova Management (SAS), Paris/Frankreich
- Sonova SCS, Paris/Frankreich
- Soft Computing S.A., Paris/Frankreich
- Yves Saint Laurent S.A.S., Paris/Frankreich
- Sapardis SE, Paris/Frankreich
- Volcom, LLC., Costa Mesa/USA
- Stella McCartney Ltd., Haywards Heath/West Sussex/Vereinigtes Königreich
- Kering International Ltd., London/Vereinigtes Königreich
- Manufacture et fabrique de montres et chronomètres Ulysse Nardin Le Locle S.A., Le Locle/Schweiz
- Kering Eyewear S.p.A., Padua/Italien
- Kering UK Services Ltd., London/Vereinigtes Königreich
- Boucheron Holding SAS, Paris/Frankreich
THORE OHLSSON
(Stellvertretender Vorsitzender ab dem 12. April 2017)
Falsterbo, Schweden
Präsident der Elimexo AB, Falsterbo/Schweden
Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
- Docktricks AB, Uppsala/Schweden
- Elite Hotels AB, Stockholm/Schweden
- Tomas Frick AB, Vellinge/Schweden
- Tjugonde AB, Malmö/Schweden
- Dahlqvists Fastighetsförvaltning AB, Kristianstad/Schweden
TODD HYMEL
Santa Ana, USA
Chief Executive Officer (CEO) von Volcom LLC,
Costa Mesa/USA
Mitglied bis zum 12. April 2017
JEAN-MARC DUPLAIX
Paris, Frankreich
Chief Financial Officer (CFO) von Kering S.A., Paris/Frankreich
Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
- Sapardis SE, Paris/Frankreich
- Redcats S.A., Paris/Frankreich
- E_lite S.p.A., Mailand/Italien
- Kering Italia S.p.A., Florenz/Italien
- Pomellato S.p.A., Mailand/Italien
- Kering Japan Ltd., Tokio/Japan
- Kering Tokyo Investment Ltd., Tokio/Japan
- Kering Luxembourg S.A., Luxemburg/Luxemburg
- Qeelin Holding Luxembourg S.A., Luxemburg/Luxemburg
- E-Kering Lux S.A., Luxemburg/Luxemburg
- Luxury Fashion Luxembourg S.A., Luxemburg/Luxemburg
- Kering Spain S.L. (früher Noga Luxe S.L.), Barcelona/Spanien
- Kering Eyewear S.p.A., Padua/Italien
- GPo Holding S.A.S., Paris/Frankreich
- Design Management Srl, Florenz/Italien
- Design Management 2 Srl, Florenz/Italien
- Kering Studio S.A.S., Paris/Frankreich
- Balenciaga Asia Pacific Ltd., Hongkong/China
- Kering Eyewear Japan Ltd., Tokio/Japan
- Redcats International Holding S.A.S., Paris/Frankreich
- Redcats Management Services S.A.S., Paris/Frankreich
- Balenciaga S.A., Paris/Frankreich
- Kering Investments Europe B.V., Amsterdam/Niederlande
- Altuzarra LLC, New York/USA
BÉATRICE LAZAT
Paris, Frankreich
Human Resources Director, Kering S.A., Paris/Frankreich
Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:
- Sapardis SE, Paris/Frankreich
- Castera S.A.R.L., Luxemburg/Luxemburg
- Luxury Goods Services S.A., Cadempino/Schweiz
- Augustin S.A.R.L., Paris/Frankreich
- Prodistri S.A., Paris/Frankreich
- Conseil et Assistance S.N.C., Paris/Frankreich
MARTIN KÖPPEL
(Arbeitnehmervertreter)
Weisendorf, Deutschland
Vorsitzender des Betriebsrats der PUMA SE
GERNOT HEINZEL
(Arbeitnehmervertreter)
Hausen, Deutschland
Kundenbetreuer Schuhketten Süd-Deutschland
Mitglied seit dem 12. April 2017
BERND ILLIG
(Arbeitnehmervertreter)
Bechhofen, Deutschland
Administrator IT Systems der PUMA SE
Mitglied bis zum 12. April 2017
GUY BUZZARD
(Arbeitnehmervertreter)
West Kirby, Großbritannien
Feldkundenbetreuer der PUMA United Kingdom Ltd.
Mitglied bis zum 12. März 2017
AUSSCHÜSSE DES VERWALTUNGSRATS
PERSONALAUSSCHUSS
Jean-François Palus (Vorsitzender)
Béatrice Lazat
Martin Köppel
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Thore Ohlsson (Vorsitzender)
Jean-Marc Duplaix
Gernot Heinzel
NACHHALTIGKEITSAUSSCHUSS
Jean-François Palus (Vorsitzender)
Béatrice Lazat
Martin Köppel
NOMINIERUNGSAUSSCHUSS
Jean-François Palus (Vorsitzender)
Jean-Marc Duplaix
Béatrice Lazat