Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine
­Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über Nachhaltigkeits-informationen nach GRI

An die PUMA SE, Herzogenaurach

Unser Auftrag

Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit hinsichtlich der Angaben im Kapitel „Nachhaltigkeit“ und „Unsere Mitarbeiter“ im Geschäftsbericht 2018 für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 ­(im Folgenden „Nachhaltigkeitsbericht“) der PUMA SE durchgeführt. Nicht Gegenstand unseres Auftrags war die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts in Bezug auf Übereinstimmung mit § 315c HGB in Verbindung mit den §§ 289c bis 289e. HGB*) Darüber hinaus war die Prüfung von Verweisen auf interne bzw. externe Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen nicht Auftragsgegenstand.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der PUMA SE sind verantwortlich für die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den in den Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative genannten Grundsätzen in der Option „Core“ (im Folgenden: „GRI-Kriterien“) sowie für die Auswahl der zu beurteilenden Angaben.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. 

 

* Bei den Vorschriften des § 315c HGB in Verbindung mit den §§ 289c bis 289e HGB handelt es sich um die Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben des Nachhaltigkeits-berichts abzugeben.

Wir sind von der PUMA SE unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Control 1 (ISQC 1) stehen.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit aussagen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht der PUMA SE für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den relevanten GRI-Kriterien gemacht worden sind. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen
des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung, die wir in den Monaten Januar bis März 2019 durchgeführt haben, haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation und über die Einbindung von Stakeholdern
  • Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeiter, die in die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht am Standort Herzogenaurach
  • Identifikation von Risiken wesentlicher falscher Angaben im Nachhaltigkeitsbericht
  • Analytische Beurteilung von Angaben im Nachhaltigkeitsbericht
  • Abgleich von Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und zusammengefassten Lageberichts
  • Beurteilung der Darstellung der Angaben.

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die Angaben im PUMA SE Nachhaltigkeitsbericht 2018, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den relevanten GRI-Kriterien gemacht worden sind.

Unser Prüfungsurteil bezieht sich nicht auf die Übereinstimmung des Nachhaltigkeitsberichts mit § 315c HGB in Verbindung mit den §§ 289c bis 289e HGB*) sowie auf Verweise auf interne bzw. externe Dokumentationsquellen und ­Expertenmeinungen.

 

* Bei den Vorschriften des § 315c HGB in Verbindung mit den §§ 289c bis 289e HGB handelt es sich um die Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Verwendungszweck des Vermerks

Verwendungszweck des VermerksWir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage der mit der PUMA SE, geschlossenen Auftragsvereinbarung. Die Prüfung wurde für Zwecke der PUMA SE durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der PUMA SE über das Ergebnis der Prüfung bestimmt.

Haftung

Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der PUMA SE gegenüber und ist auch nach Maßgabe der mit der PUMA SE getroffenen ­Auftragsvereinbarung vom 15. Januar 2019 sowie der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. ­beschränkt. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.

München, den 1. März 2019

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christof Stadter
[Wirtschaftsprüfer]
ppa. Thomas Krick