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ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ

3. FLÜSSIGE MITTEL

Am 31. Dezember 2021 verfügt der Konzern über € 757,5 Mio. (Vorjahr: € 655,9 Mio.) an flüssigen Mitteln. Darin enthalten sind Guthaben bei Kreditinstituten einschließlich kurzfristiger Geldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten. Der durchschnittliche effektive Zinssatz der Geldanlagen belief sich auf 1,5% (Vorjahr: 1,5%). Es bestehen keine Verfügungsbeschränkungen.

4. VORRÄTE

Die Vorräte gliedern sich in die folgenden Hauptgruppen:

T.11 (in € Mio.)

 

2021

2020

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

30,2

15,4

Fertige Erzeugnisse und Waren/Lagerbestand

 

 

Schuhe

356,2

324,7

Textilien

325,5

273,9

Accessoires/Sonstiges

154,9

128,3

Geleistete Anzahlungen

25,9

0,0

Unterwegs befindliche Waren

535,6

351,7

Recht auf Rückgabe von Waren

64,0

43,9

Gesamt

1.492,2

1.138,0

Die Tabelle stellt die Buchwerte der Vorräte abzüglich Wertberichtigungen dar. Von den Wertberichtigungen in Höhe von € 169,3 Mio. (Vorjahr: € 115,7 Mio.) wurden ca. 58,1% im Geschäftsjahr 2021 (Vorjahr: ca. 69,6%) erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

Der Betrag der Vorräte, der während der Periode als Aufwand erfasst worden ist, entspricht im Wesentlichen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzkosten.

Das Recht auf Rückgabe von Waren stellt den Warenwert von Produkten dar, für die die Rücklieferung erwartet wird.

5. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

T.12 (in € Mio.)

 

2021

2020

Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

906,7

682,9

abzüglich Risikovorsorge

-58,7

-61,9

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

848,0

621,0

Die Veränderung der Risikovorsorge für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen und haben sich wie folgt entwickelt:

T.13 (in € Mio.)

 

2021

2020

Stand Risikovorsorge 01.01.

61,9

36,8

Kursdifferenzen

1,5

-2,7

Zuführungen

11,8

33,9

Verbrauch

-4,9

-3,1

Auflösungen nicht benötigter Risikovorsorge

-11,5

-2,9

Stand Risikovorsorge 31.12.

58,7

61,9

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

T.14 (in € Mio.)

2021

Gesamt

Nicht
überfällig

0-30
Tage

31-90
Tage

91-180
Tage

Über 180
Tage

Bruttobuchwert – Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen

 

 

906,7

 

 

771,5

 

 

63,6

 

 

19,0

 

 

14,5

 

 

38,0

Risikovorsorge

58,7

18,6

3,2

1,2

4,4

31,4

Nettobuchwert –
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen

 

 

848,0

 

 

752,9

 

 

60,6

 

 

17,9

 

 

10,1

 

 

6,6

Erwartete
Verlustquote

 

 

2,4%

 

5,0%

 

6,1%

 

30,5%

 

82,6%

Die mehr als 60 Tage überfälligen Forderungen werden als „objektiv wertgemindert“ der Stufe 3 zugerechnet, die übrigen Forderungen der Stufe 2.

T.15 (in € Mio.)

2020

Gesamt

Nicht
überfällig

0-30
Tage

31-90
Tage

91-180
Tage

Über 180
Tage

Bruttobuchwert – Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen

682,9

551,5

56,7

15,9

11,7

47,1

Risikovorsorge

61,9

15,2

4,1

2,6

2,8

37,2

Nettobuchwert –
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen

621,0

536,3

52,6

13,3

8,9

9,9

Erwartete
Verlustquote

 

2,8%

7,3%

16,4%

23,9%

78,9%

Hinsichtlich der Nettobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geht PUMA davon aus, dass die Schuldner*innen ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen oder dass, sofern es zu einem Ausfall kommt, der Nettobuchwert durch bestehende Kreditversicherungen gedeckt ist. Nennenswerte Risikokonzentrationen bestehen nicht, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen.

6. SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

T.16 (in € Mio.)

 

2021

2020

Fair Value derivativer Finanzinstrumente

123,2

23,6

Übrige finanzielle Vermögenswerte

30,2

29,3

Gesamt

153,4

52,9

Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.

Der Anstieg bei den derivativen Finanzinstrumenten ist im Wesentlichen auf einen gestiegenen US-Dollar Wechselkurs zurückzuführen.

7. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

T.17 (in € Mio.)

 

2021

2020

Vorausgezahlter Aufwand der Folgeperiode

90,2

50,4

Sonstige Forderungen

110,7

73,6

Gesamt

200,9

124,1

Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert. Der Anstieg des Vorausgezahltem Aufwands der Folgeperiode liegt vor allem an vorausbezahlten Werbe- und Promotionsaufwendungen.

In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuer von € 55,4 Mio. (Vorjahr: € 38,9 Mio.) und Sonstigen Steuern von € 21,3 Mio. (Vorjahr: € 16,2 Mio.) enthalten.

8. LATENTE STEUERN

Die latenten Steuern beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen:

T.18 (in € Mio.)

 

2021

2020

Steuerliche Verlustvorträge

74,1

103,4

Langfristige Vermögenswerte

51,4

39,2

Kurzfristige Vermögenswerte

76,8

60,1

Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten

109,5

97,5

Latente Steueransprüche (vor Saldierung)

311,8

300,3

Langfristige Vermögenswerte

62,6

49,8

Kurzfristige Vermögenswerte

11,9

8,2

Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten

6,3

5,4

Latente Steuerschulden (vor Saldierung)

80,7

63,4

Latente Steueransprüche, netto

231,1

236,9

Von den latenten Steueransprüchen sind € 174,4 Mio. (Vorjahr: € 141,6 Mio.) und von den latenten Steuerschulden € 13,2 Mio. (Vorjahr: € 9,7 Mio.) kurzfristig.

Zum 31. Dezember 2021 bestanden steuerliche Verlustvorträge von insgesamt € 489,4 Mio. (Vorjahr: € 571,7 Mio.). Daraus ergibt sich ein latenter Steueranspruch von € 117,9 Mio. (Vorjahr: € 145,4 Mio.). Latente Steuerforderungen auf diese Posten werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Hiernach wurden latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 43,8 Mio. (Vorjahr: € 41,9 Mio.) nicht angesetzt; davon sind € 42,2 Mio. (Vorjahr: € 39,9 Mio.) unverfallbar, € 11,5 Mio. (Vorjahr: € 11,3 Mio.) hiervon werden jedoch aufgrund fehlender zukünftiger Gewinne voraussichtlich nie genutzt werden können. Die restlichen latenten Steuerforderungen, die nicht angesetzt wurden, von € 1,6 Mio. (Vorjahr: € 2,1 Mio.) verfallen innerhalb der nächsten sechs Jahre.

Daneben wurden keine latenten Steuern für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von € 7,2 Mio. (Vorjahr: € 6,3 Mio.) gebildet, weil zum Bilanzstichtag mit einer Realisierung nicht zu rechnen ist.

Latente Steuerschulden für Quellensteuern aus möglichen Dividenden auf thesaurierte Gewinne der Tochtergesellschaften, die dem Finanzierungsbedarf der jeweiligen Gesellschaft dienen, wurden nicht gebildet, da es unwahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit auflösen werden.

Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf ein Steuersubjekt beziehen und tatsächlich aufrechenbar sind. Dementsprechend werden sie in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:

T.19 (in € Mio.)

 

2021

2020

Latente Steueransprüche

279,9

277,5

Latente Steuerschulden

48,8

40,6

Latente Steueransprüche, netto

231,1

236,9

Die Entwicklung der latenten Steueransprüche (netto) stellt sich wie folgt dar:

T.20 (in € Mio.)

 

2021

2020

Latente Steueransprüche, netto zum 01.01.

236,9

184,8

Erfolgswirksame Erfassung in der GuV

-2,7

56,7

Veränderung aufgrund von Neubewertungen der Nettoschuld aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen, erfasst im sonstigen Ergebnis

0,3

1,1

Veränderung aufgrund von Marktbewertungen von Währungssicherungsgeschäften, erfasst im sonstigen Ergebnis

 

 

davon ergebniswirksame Auflösung im Periodenergebnis

-4,7

0,1

davon Marktbewertung von Cashflow Sicherungsgeschäfte

-4,5

5,1

Währungskurseffekte

5,8

-11,0

Latente Steueransprüche, netto zum 31.12

231,1

236,9

9. Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen zu Buchwerten setzt sich zusammen aus:

T.21 (in € Mio.)

 

2021

2020

Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

121,6

131,9

Technische Anlagen und Maschinen

125,7

8,4

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

183,0

154,6

Anlagen im Bau

42,1

112,0

Gesamt

472,4

406,9

Die Buchwerte des Sachanlagevermögens sind aus den Anschaffungskosten abgeleitet. Die kumulierten Abschreibungen des Sachanlagevermögens betrugen € 457,6 Mio. (Vorjahr: € 411,4 Mio.).

Die Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2021 ist in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ in der Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt.

10. LEASINGVERHÄLTNISSE

Der Konzern mietet, pachtet und least Büros, Lagerräume, Einrichtungen, technische Anlagen und Maschinen, Kraftfahrzeuge sowie Verkaufsräume für das eigene Einzelhandelsgeschäft. Die abgeschlossenen Mietverträge haben in der Regel eine Laufzeit von ein bis fünfzehn Jahren. Einige Verträge beinhalten Verlängerungsoptionen sowie Preisanpassungsklauseln.

Die in der Bilanz angesetzten Buchwerte der Nutzungsrechte beziehen sich auf folgende Klassen von Vermögenswerten:

T.22 (in € Mio.)

 

2021

2020

Grundstücke und Gebäude – Einzelhandelsgeschäfte

382,9

355,2

Grundstücke und Gebäude – Lager & Büros

505,8

464,3

Sonstige (Technische Anlagen & Maschinen und Kraftfahrzeuge)             

51,9

58,1

Gesamt

940,5

877,6

Die Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2021 ist in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ in der Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt.

Es ergeben sich folgende bilanzierte Leasingverbindlichkeiten:

T.23 (in € Mio.)

 

2021

2020

Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

172,3

156,5

Langfristige Leasingverbindlichkeiten

851,0

775,2

Gesamt

1.023,4

931,7

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge sind:

T.24 (in € Mio.)

 

2021

2020

Abschreibung auf Nutzungsrechte (inkl. Wertminderungen)
(enthalten in den operativen Aufwendungen)

194,7

186,4

Gewinn(-)/Verlust(+) aus Abgang/Neubewertung

-1,0

0,0

Zinsaufwand (enthalten in den Finanzierungsaufwendungen)

31,5

29,3

Kurzfristige Leasingverhältnisse (enthalten in den operativen Aufwendungen)

6,3

5,6

Leasingverhältnisse von Vermögenswerten mit geringem Wert
(enthalten in den operativen Aufwendungen)

0,7

0,6

Variable Leasingzahlungen
(enthalten in den operativen Aufwendungen)

24,5

11,5

Gesamt

256,7

233,4

Variable Leasingzahlungen fallen im Zusammenhang mit den eigenen Einzelhandelsgeschäften an. Sie richten sich nach der Höhe des Umsatzes und sind somit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig.

Infolge der COVID-19-Pandemie wurden PUMA nach Einigung mit den Vermieter*innen Mietzahlungen von € 7,1 Mio. (Vorjahr: € 13,7 Mio.) erlassen, die unter den variablen Leasingzahlungen erfolgswirksam erfasst wurden.

Aufgrund reduzierter Ertragsaussichten wurden im Geschäftsjahr 2021 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von insgesamt € 18,5 Mio. (Vorjahr: € 16,1 Mio.) in Bezug auf die Nutzungsrechte an Vermögenswerten im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsgeschäften erfasst. Bei den übrigen Kategorien der Nutzungsrechte an Vermögenswerten ergaben sich keine Wertminderungen.

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverbindlichkeiten betrugen im Jahr 2021 € 192,4 Mio. (Vorjahr: € 164,2 Mio.).

In 2021 hat PUMA Mietverträge abgeschlossen, die bis zum Jahresende noch nicht begonnen haben. Infolgedessen wurden zum 31.12.2021 noch keine Leasingverbindlichkeiten und keine entsprechenden Nutzungsrechte ausgewiesen. Die zukünftigen Leasingzahlungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen belaufen sich auf € 2,4 Mio. (Vorjahr: € 4,7 Mio.) für das nächste Jahr, für die Jahre zwei bis fünf auf € 14,3 Mio. (Vorjahr: € 24,1 Mio.) und für den Zeitraum danach auf € 6,4 Mio. (Vorjahr: 9,0 Mio.). Die Leasinglaufzeiten hierfür belaufen sich auf bis zu 10 Jahre.

Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

T.25 (in € Mio.)

 

2021

2020

Restlaufzeit von:

 

 

1 bis 2 Jahren

197,3

180,5

2 bis 5 Jahren

545,7

463,3

mehr als 5 Jahren

432,4

435,6

Gesamt (nicht abgezinst)

1.175,4

1.079,4

Zinsen

-152,0

-147,7

Gesamt

1.023,4

931,7

11. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Unter den Immateriellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte, Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer (z.B. Marken) und Vermögenswerte im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsaktivitäten sowie Softwarelizenzen ausgewiesen.

Geschäfts- oder Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte Werthaltigkeitstests (Impairment Tests) nach der „Discounted Cashflow Methode“ durchgeführt. Hierfür wurden die Daten der Dreijahresplanung für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt. Die Planung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten leitet sich dabei aus der Dreijahresplanung des PUMA-Konzerns ab. Die Planung auf Konzernebene geht im Rahmen der grundlegenden Annahmen davon aus, dass sich die Weltwirtschaft, aufgrund der verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 und der weiter fortschreitenden Immunisierung großer Teile der Bevölkerung in den Hauptmärkten von PUMA im Jahr 2022, allmählich wieder normalisiert. Darauf aufbauend wird, basierend auf der Annahme, dass COVID-19 die Weltwirtschaft nicht dauerhaft belasten wird, für die nachfolgenden Geschäftsjahre mit weiterem Umsatzwachstum und einer weiteren Verbesserung der EBIT-Marge gerechnet. Das geplante Umsatzwachstum resultiert, neben der Normalisierung der Geschäftstätigkeit, aus den zukünftigen guten Wachstumsaussichten der Sportartikelindustrie und der Gewinnung von Marktanteilen durch PUMA. Dies soll insbesondere durch die weiterhin konsequente Umsetzung der Forever-Faster Unternehmensstrategie und die Steigerung der Markenbegehrtheit von PUMA erreicht werden. Die Verbesserung der EBIT-Marge im Planungszeitraum resultiert aus einer leichten Erhöhung der Rohertragsmarge, zum Beispiel durch einen höheren Anteil an eigenen Einzelhandelsumsätzen in Folge des überproportionalen Wachstums des E-Commerce-Vertriebskanals. Darüber hinaus soll der leicht schwächere prozentuale Anstieg der sonstigen operativen Erträge und Aufwendungen im Vergleich zum Umsatzwachstum zur Verbesserung der EBIT-Marge beitragen, da beispielsweise die operativen Voraussetzungen für das geplante Umsatzwachstum in den nächsten Jahren im Wesentlichen gegeben sind und dadurch Skalenerträge realisiert werden können. Die Planung der Investitionen und des Working Capitals wird auf Grundlage historischer Erfahrungswerte und im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen vorgenommen. Die zukünftigen Auszahlungen für Steuern basieren auf den aktuellen Steuersätzen. Für die über die Dreijahresplanung hinausgehenden Zeiträume wird eine jährliche Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows über den Dreijahreszeitraum hinaus angewendet. Die Höhe der unterstellten Wachstumsrate orientiert sich dabei an den langfristigen Inflationserwartungen und übersteigt nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig ist.

Der erzielbare Betrag für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt, hieraus hat sich bei keiner zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Abwertungsbedarf ergeben.

In Verbindung mit dem Geschäftsbereich Golf (CPG – Cobra PUMA Golf) besteht die Marke Cobra als Immaterieller Vermögenswert mit einer unbestimmten Nutzungsdauer in Höhe von € 125,6 Mio. (Vorjahr: € 115,9 Mio.). Der Buchwert der Marke Cobra ist signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Dieser wurde dem Geschäftssegment Nordamerika zugeordnet, wo sich das Hauptquartier von Cobra PUMA Golf befindet. Der erzielbare Betrag der Marke Cobra wurde auf Basis der „Relief from Royalty-Methode“ ermittelt (Level 3 – siehe Erläuterung in Kapital 14). Dabei wurde ein Abzinsungssatz von 7,4% p.a. (Vorjahr: 6,4% p.a.) und eine Lizenzrate von 8,0% (Vorjahr: 8,0%) sowie eine 1,7%ige Wachstumsrate (Vorjahr: 1,7%) verwendet.

Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung der eigengenutzten Marke vorliegen sollten, wird die Marke nicht nur einzeln anhand der Lizenzpreisanalogiemethode bewertet, sondern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, welchen die Marke zuzurechnen ist. Im Jahr 2021 lagen keine Anhaltspunkte dafür vor.

Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten im Zusammenhang mit Golfschlägern der Marke Cobra in Höhe von € 1,7 Mio. (Vorjahr: € 1,8 Mio.) aktiviert. Die Entwicklungskosten sind in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ dem Posten Andere immaterielle Vermögenswerte zugeordnet. Die laufenden Abschreibungen in Bezug auf die Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr € 1,1 Mio. (Vorjahr: € 2,3 Mio.).

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr ist in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ in der Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt. Der Posten Andere immaterielle Vermögenswerte enthält Anzahlungen in Höhe von € 5,7 Mio. (Vorjahr: € 22,8 Mio.).

Die laufenden Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von € 27,8 Mio. (Vorjahr: € 24,4 Mio.) sind in den sonstigen operativen Aufwendungen enthalten. Davon entfallen € 5,8 Mio. auf Vertriebsaufwendungen (Vorjahr: € 3,8 Mio.), € 0,1 Mio. auf Aufwendungen für Produktmanagement/ Merchandising (Vorjahr: € 0,1 Mio.), € 1,1 Mio. auf Entwicklungskosten (Vorjahr: € 2,3 Mio.) und € 20,8 Mio. auf Verwaltungs- und allgemeinen Aufwendungen (Vorjahr: € 18,3 Mio.). Über die laufenden Abschreibungen hinausgehende Wertminderungsaufwendungen sind nicht angefallen (Vorjahr: € 1,9 Mio.).

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist den identifizierbaren Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) des Konzerns grundsätzlich nach Tätigkeitsland zugeordnet. Zusammengefasst nach Regionen gliedern sich die Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt:

T.26 (in € Mio.)

 

2021

2020

PUMA UK

1,7

1,6

Genesis

7,3

6,8

Zwischensumme Europa

9,0

8,4

PUMA Kanada

9,9

9,1

PUMA United

1,9

1,8

Zwischensumme Nordamerika

11,8

10,9

PUMA Argentinien

15,4

14,2

PUMA Chile

0,5

0,5

PUMA Mexico

9,8

9,3

Zwischensumme Lateinamerika

25,7

24,1

PUMA China

2,5

2,5

PUMA Taiwan

14,3

13,0

Zwischensumme Großraum China

16,8

15,5

PUMA Japan

42,0

43,3

Zwischensumme Asien/Pazifik (ohne China)

42,0

43,3

Stichd

139,4

139,4

Gesamt

244,7

241,5

Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests in 2021:

T.27

 

Steuersatz
(Bandbreite)

WACC vor Steuer (Bandbreite)

WACC nach Steuer (Bandbreite)

Europa

19,0%

8,9%-9,0%

7,6%

Nordamerika*

26,7%

9,4%

7,3%

Lateinamerika

27,0%-30,0%

11,5%-40,9%

8,8%-54,4%

Großraum China

20,0%-25,0%

7,8%-10,3%

6,4%-8,1%

Asien/Pazifik

(ohne Großraum China)*

31,8%

9,8%

7,1%

stichd*

25,0%

9,0%

7,1%

* Die Angaben für Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großraum China) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)

Die für den Impairment Test herangezogenen Steuersätze entsprechen den tatsächlichen Steuersätzen in den jeweiligen Ländern. Die Kapitalkosten (WACC) wurden auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten unter Berücksichtigung einer marktüblichen Kapitalstruktur (Verhältnis von Fremd- und Eigenkapital) und unter Einbeziehung der wichtigsten börsennotierten Wettbewerber (Peer Group) abgeleitet.

Darüber hinaus wird in der Regel eine Wachstumsrate von 1,7% (Vorjahr: 1,7%) unterstellt. Nur in begründeten Ausnahmefällen, sofern die langfristige Inflationserwartung des jeweiligen Landes, in dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit ihre Geschäftstätigkeit ausübt, niedriger ist als die unterstellte Wachstumsrate, was insbesondere auf die Länder Japan und Taiwan zutrifft, wurde eine Wachstumsrate von unter 1,7% (Vorjahr: von unter 1,7%) angesetzt.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit stichd enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 139,4 Mio. (Vorjahr: € 139,4 Mio.), welcher signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist. Der erzielbare Betrag wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 7,1% p.a. (Vorjahr: 6,1% p.a.) sowie einer Wachstumsrate von 1,7% (Vorjahr: 1,7%) bestimmt.

Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die durchgeführten Impairment Tests zum Bilanzstichtag zeigen, dass eine Erhöhung der Diskontierungssätze um jeweils einen Prozentpunkt und zugleich eine Reduzierung der Wachstumsraten um jeweils einen Prozentpunkt keine Wertminderungsindikation ergeben. Ebenso wurden im Geschäftsjahr 2021, aufgrund der weiterhin erhöhten Unsicherheit ausgehend von der COVID-19-Pandemie, zusätzliche Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Impairment Tests durchgeführt. Diese unterstellen, neben der Erhöhung der Diskontierungssätze um jeweils einen Prozentpunkt und zugleich der Reduzierung der Wachstumsraten um jeweils einen Prozentpunkt, zusätzlich eine Reduzierung des operativen Ergebnisses (EBIT) in der zugrundeliegenden Dreijahresplanung von jeweils 10%. Daraus ergab sich insgesamt eine Wertminderungsindikation in Höhe von € 8,1 Mio. (Vorjahr: € 1,6 Mio.).

Die folgende Tabelle enthält die Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests im Vorjahr:

T.28

 

Steuersatz
(Bandbreite)

WACC vor Steuer (Bandbreite)

WACC nach Steuer (Bandbreite)

Europa

19,0%

8,0%-8,1%

6,8%

EEMEA*

28,0%

16,3%

12,4%

Nordamerika*

26,3%

8,0%

6,3%

Lateinamerika

27,0%-30,0%

10,7%-51,3%

8,2%-60,3%

Großraum China

20,0%-25,0%

7,0%-9,5%

5,7%-7,5%

Asien/Pazifik

(ohne Großraum China) *

31,8%

8,7%

6,3%

stichd*

25,0%

7,6%

6,1%

* Die Angaben für EEMEA, Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großraum China) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)

12.   Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

T.29 (in € Mio.)

 

2021

2020

Beteiligungen

25,2

25,3

Fair Value derivativer Finanzinstrumente

6,8

2,5

Übrige finanzielle Vermögenswerte

32,6

30,9

Summe sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

64,6

58,8

Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte

9,1

6,8

Sonstige langfristige Vermögenswerte, gesamt

73,7

65,6

Die Beteiligungen betreffen den 5,32%-igen Anteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (BVB) mit Sitz in Dortmund, Deutschland.

Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten mit € 30,5 Mio. (Vorjahr: € 26,8 Mio.) im Wesentlichen Mietkautionen. Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Abgrenzungsposten im Zusammenhang mit Promotions- und Werbeverträgen.

13. VERBINDLICHKEITEN

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

T.30 (in € Mio.)

 

2021

2020

 

 

 

Restlaufzeit von

 

Restlaufzeit von

 

 

Gesamt

bis zu 1
Jahr

1 bis 5
Jahren

mehr als
5 Jahren

Gesamt

bis zu 1
Jahr

1 bis 5
Jahren

mehr als
5 Jahren

Finanzverbindlichkeiten

380,0

68,5

311,5

 

266,4

121,4

145,0

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.176,4

1.176,4

 

 

941,5

941,5

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten*

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern

54,0

54,0

 

 

50,5

50,5

 

 

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

8,5

8,5

 

 

9,9

9,9

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter*innen

127,4

127,4

 

 

79,0

79,0

 

 

Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen

351,2

351,2

 

 

227,4

227,4

 

 

Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten

44,5

42,4

2,1

 

135,2

126,9

8,3

 

Übrige Verbindlichkeiten

31,5

29,9

1,1

0,5

36,0

35,1

0,8

 

Gesamt

2.173,7

1.858,4

314,8

0,5

1.745,9

1.591,8

154,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Die Fälligkeitsanalyse zu den Leasingverbindlichkeiten wird in Kapitel 10 dargestellt.

PUMA verfügt über bestätigte Kreditlinien von insgesamt € 1.322,0 Mio. (Vorjahr: € 1.639,1 Mio.). Die zum 31.12.2020 bestehende syndizierte Kreditlinie über € 200,0 Mio. von 11 Geschäftsbanken und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die als „Brückenfinanzierung“ gegen etwaige Zahlungsmittelrückgänge aufgrund der COVID-19-Pandemie abgeschlossen wurde, wurde am 1. Februar 2021 gekündigt. Die Kündigung erfolgte, da PUMA sich bereits im Geschäftsjahr 2020 über ein neues Schuldscheindarlehen (€ 250,0 Mio.) mit 3- bzw. 5-jähriger Laufzeit und eine Erhöhung des bisher mit € 350,0 Mio. datierten syndizierten Kredits auf neu € 800,0 Mio. refinanzieren konnte. Außerdem wurde die erste Tranche von € 100,0 Mio. des 2018 begebenen Schuldscheins mit Fälligkeit im Juli 2021 zurückgezahlt.

Es wurden keine Finanzverbindlichkeiten aus nur bis auf Weiteres zugesagten Kreditlinien beansprucht. Die nicht ausgenutzten bestätigten Kreditlinien zum 31. Dezember 2021 betrugen € 942,0 Mio. gegenüber € 1.372,7 Mio. im Vorjahr.

Der Effektivzinssatz der Finanzverbindlichkeiten lag in einer Bandbreite von 0,0% bis 0,9% (Vorjahr: 0,1% bis 14,8%).

Die Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen resultieren aus Verträgen mit Kund*innen und beinhalten neben Verpflichtungen aus Rückgaberechten von Kund*innen auch Verpflichtungen im Zusammenhang mit Kundenboni.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Cashflows der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit positivem und negativem beizulegendem Zeitwert ersichtlich:

T.31 CASHFLOW AUS ORIGINÄREN UND DERIVATIVEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN (in € Mio.)

 

Buchwert 2021

Cashflow 2022

Cashflow 2023

Cashflow 2024 ff.

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

380,0

2,4

68,5

2,1

60,0

2,8

251,5

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.176,4

 

1.176,4

 

 

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten

22,5

 

22,1

 

0,2

 

0,2

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten und Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

Cash-Inflow aus Devisentermingeschäften

 

 

3.730,6

 

674,1

 

 

Cash-Outflow aus Devisentermingeschäften

 

 

3.658,9

 

665,3

 

 

Im Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:

T.32 CASHFLOW AUS ORIGINÄREN UND DERIVATIVEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN (in € Mio.)

 

Buchwert 2020

Cashflow 2021

Cashflow 2022

Cashflow 2023 ff.

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

266,4

0,8

121,4

0,7

 

1,6

145,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

941,5

 

941,5

 

 

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten

24,6

 

24,2

 

0,1

 

0,3

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten und Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

Cash-Inflow aus Devisentermingeschäften

 

 

2.893,7

 

495,3

 

 

Cash-Outflow aus Devisentermingeschäften

 

 

2.999,4

 

502,0

 

 

14. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

T.33 (in € Mio.)

 

Bewertungs-
kategorien

nach IFRS9

Buchwert
2021

Fair Value
2021

Buchwert
2020

Fair Value
2020

Aktiva

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

1) AC

757,5

757,5

655,9

655,9

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

AC

848,0

848,0

621,0

621,0

Übrige finanzielle kurzfristige Vermögenswerte

AC

30,2

30,2

29,3

29,3

Derivate mit Hedgebeziehung (Fair Value) (kfr. + lfr.)

n.a.

127,2

127,2

25,7

25,7

Derivate ohne Hedgebeziehung (Fair Value)

2) FVPL

2,9

2,9

0,4

0,4

Übrige finanzielle langfristige Vermögenswerte

AC

32,6

32,6

30,9

30,9

Beteiligungen

3) FVOCI

25,2

25,2

25,3

25,3

Passiva

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten (kfr. + lfr.)

AC

380,0

380,0

266,4

266,4

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

AC

1.176,4

1.176,4

941,5

941,5

Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
(kfr. + lfr.)

AC

22,5

22,5

24,6

24,6

Derivate mit Hedgebeziehung (Fair Value) (kfr. + lfr.)

n.a.

39,1

39,1

134,9

134,9

Derivate ohne Hedgebeziehung (Fair Value)

2) FVPL

5,4

5,4

0,3

0,3

Gesamte Finanzielle Vermögenswerte
zu amortised cost

 

1.668,3

1.668,3

1.337,1

1.337,1

Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten
zu amortised cost

 

1.579,0

1.579,0

1.232,5

1.232,5

Gesamte Finanzanlagen zu FVOCI

 

25,2

25,2

25,3

25,3

1)    AC (at amortised cost) = fortgeführte Anschaffungskosten

2)    FVPL (fair value through PL) = erfolgswirksam zum beizulegendem Zeitwert

3)    FVOCI (fair value through OCI) = erfolgsneutral zum beizulegendem Zeitwert im sonstigen Ergebnis

Die Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert („Fair Value“) bewertet werden, wurden nach der folgenden Hierarchie ermittelt:

Level 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen.

Level 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Level 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit.

Der Fair Value der aus strategischen Gründen gehaltenen Beteiligungen betrifft ausschließlich Eigenkapitalinstrumente, die der Kategorie „Fair Value through OCI“ (FVOCI) zugeordnet und gemäß Level 1 ermittelt wurden. Die Marktwerte der derivativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden gemäß Level 2 ermittelt.

Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen besitzen kurze Laufzeiten. Somit entspricht der Buchwert zum Abschlussstichtag näherungsweise dem Fair Value. Bei Forderungen wird der Nennwert herangezogen unter Berücksichtigung von Abschlägen für Ausfallrisiken.

Die Fair Values der übrigen finanziellen Vermögenswerte entsprechen den Buchwerten, da die Verzinsung marktgerecht zum Stichtag erfolgt. In den übrigen (kfr. und lfr.) finanziellen Vermögenswerten sind € 36,7 Mio. (Vorjahr: € 34,2 Mio.) enthalten, die zu marktüblichen Konditionen als Miet- oder sonstige Kautionen verpfändet wurden.

PUMA hat sich im Dezember 2021 aufgrund der guten Liquiditätssituation entschieden, € 68,5 Mio. variabel verzinste Schuldscheintranchen vorzeitig zum nächsten Zinsfeststellungstermin am 12.01.2022 zurückzuzahlen, weshalb sie zum Stichtag als kurzfristige Finanzierungsinstrumente ausgewiesen werden. Der Buchwert zum Abschlussstichtag entspricht näherungsweise dem Fair Value. Bei den langfristigen Bankverbindlichkeiten handelt es sich sowohl um feste als auch variabel verzinsliche Darlehen. Der Buchwert stellt einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar, da die Zinsdifferenzen zum Stichtag nicht signifikant sind.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen daher näherungsweise den Fair Value dar.

Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen somit annäherungsweise den Fair Value dar.

Die Fair Values der derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag werden unter Berücksichtigung aktueller Marktparameter, d.h. von am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. -abschläge, ermittelt. In die Bewertung fließt das auf den Bewertungsstichtag diskontierte Ergebnis des Vergleichs der Terminkurse am Abschlusstag mit denen am Bewertungstag ein. Die Fair Values werden dabei auch auf das Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner hin überprüft. Dazu ermittelt PUMA Berichtigungswerte, sog. Credit Value Adjustments (CVA) oder auch Debt Value Adjustments (DVA) auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens unter Berücksichtigung aktueller Marktinformationen. Dabei wurden keine materiellen Abweichungen festgestellt, so dass hier keine Anpassungen in den ermittelten Fair Value eingeflossen sind.

Nettoergebnis nach Bewertungskategorien:

T.34 (in € Mio.)

 

2021

2020

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

-3,9

-21,0

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

-6,5

-8,5

Derivate ohne Hedgebeziehung

-4,0

1,6

Finanzielle Vermögenswerte bewertet erfolgsneutral zum beizulegendem Zeitwert (FVOCI)

-6,2

-14,7

Summe

-20,5

-42,6

Zur Ermittlung des Nettoergebnisses werden die Zinsen, Währungseffekte, Wertberichtigungen sowie Gewinne bzw. Verluste aus Veräußerungen berücksichtigt.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen enthalten.

15. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen resultieren aus Ansprüchen der Mitarbeiter*innen und ggf. deren Hinterbliebenen auf Leistungen im Falle der Invalidität, des Todes oder des Erreichens eines gewissen Alters, die je nach Land auf gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen beruhen. Die Pensionsverpflichtungen umfassen im PUMA-Konzern sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungszusagen und enthalten sowohl Verpflichtungen aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen. Die Versorgungszusagen sind sowohl rückstellungs- als auch fondsfinanziert.

Die mit den Versorgungszusagen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die üblichen Risiken von leistungsorientierten Pensionsplänen in Bezug auf mögliche Änderungen des Abzinsungssatzes und in kleinem Maße der Inflationsentwicklung sowie der Langlebigkeit. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, wurden die Pläne mit den höchsten Verpflichtungen in Deutschland und Großbritannien vor einigen Jahren für Neueintritte geschlossen oder versichert. Das spezifische Risiko von auf dem Gehalt basierenden Verpflichtungen ist innerhalb des PUMA-Konzerns gering. Durch die Einführung einer jährlichen Obergrenze in 2016 für das pensionsfähige Gehalt im Plan Großbritannien ist dieses Risiko für die höchsten Verpflichtungen abgedeckt. Der UK Plan wird daher als nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtung eingestuft.

T.35 (in € Mio.)

 

Deutschland

UK

Andere
Gesellschaften

PUMA-
Konzern

Barwert der Versorgungsansprüche 31.12.2021

 

 

 

 

Auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

 

 

 

 

Annuität

0,0

0,0

10,0

10,0

Einmalzahlung

0,0

0,0

9,7

9,7

Nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

 

 

 

 

Annuität

43,5

51,4

0,0

94,9

Einmalzahlung

7,7

0,0

0,0

7,7

Summe

51,2

51,4

19,7

122,3

Im Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:

T.36 (in € Mio.)

 

Deutschland

UK

Andere
Gesellschaften

PUMA-
Konzern

Barwert der Versorgungsansprüche 31.12.2020

 

 

 

 

Auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

 

 

 

 

Annuität

0,0

0,0

10,2

10,2

Einmalzahlung

0,0

0,0

10,0

10,0

Nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

 

 

 

 

Annuität

35,0

49,0

0,0

84,0

Einmalzahlung

7,5

0,0

0,0

7,5

Summe

42,5

49,0

20,2

111,7

Die wesentlichen Versorgungsregelungen sind im Folgenden beschrieben:

Die allgemeine Pensionsordnung der PUMA SE sieht grundsätzlich Rentenzahlungen in Höhe von maximal € 127,82 pro Monat und Anwärter*innen vor. Sie wurde für Neueintritte ab 1996 geschlossen. Darüber hinaus bestehen bei der PUMA SE Einzelzusagen (Festbeträge in unterschiedlicher Höhe) sowie beitrags¬orientierte Einzelzusagen (zum Teil aus Entgeltumwandlung). Bei den beitragsorientierten Zusagen handelt es sich um versicherte Pläne. Gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen bestehen nicht. Der auf die inländischen Versorgungsansprüche entfallende Verpflichtungsumfang beträgt per Ende 2021 € 51,2 Mio. (Vorjahr: € 42,5 Mio.) und macht somit 42,0% der gesamten Verpflichtung aus. Der beizulegende Zeitwert für das den inländischen Verpflichtungen gegenüberstehende Planvermögen beträgt € 40,7 Mio., die entsprechende Pensionsrückstellung beträgt € 10,5 Mio.

Der Defined Benefit Plan in Großbritannien ist seit 2006 für Neueintritte geschlossen. Hier handelt es sich um gehalts- und dienstzeitabhängige Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. 2016 wurde eine Wachstumsobergrenze von 1% p.a. auf das pensionsfähige Gehalt eingeführt. Eine Teil¬kapitalisierung der Altersrente ist zulässig. Es bestehen gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen. Die Verpflichtung für die Versorgungsansprüche des Defined Benefit Plans in Großbritannien beträgt zu Ende 2021 € 51,4 Mio. (Vorjahr: € 49,0 Mio.) und stellt 42,0% der gesamten Verpflichtung dar. Die Verpflichtung ist durch ein Vermögen von € 45,5 Mio. gedeckt. Die Rückstellung beträgt € 5,9 Mio.

Der Barwert der Versorgungsansprüche hat sich wie folgt entwickelt:

T.37 (in € Mio.)

 

2021

2020

Barwert der Versorgungsansprüche 01.01.

111,7

98,7

Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche

2,6

2,7

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

0,0

0,0

Gewinne (-) und Verluste aus Planabgeltung

0,0

0,0

Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche

1,4

1,5

Arbeitnehmerbeiträge

8,3

6,7

Ausgezahlte Leistungen

-3,3

-3,4

Effekte aus Übertragungen

0,1

0,9

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste

-2,0

7,4

Währungskurseffekte

3,5

-2,8

Barwert der Versorgungsansprüche 31.12.

122,3

111,7

Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

T.38 (in € Mio.)

 

2021

2020

Planvermögen 01.01.

73,5

64,6

Zinsertrag auf das Planvermögen

0,9

1,0

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (-)

1,9

3,0

Arbeitgeberbeiträge

5,6

1,9

Arbeitnehmerbeiträge

8,3

6,7

Ausgezahlte Leistungen

-2,3

-1,6

Effekte aus Übertragungen

0,0

0,0

Währungskurseffekte

2,8

-2,2

Planvermögen 31.12.

90,7

73,5

Die Pensionsrückstellung für den Konzern leitet sich wie folgt ab:

T.39 (in € Mio.)

 

2021

2020

Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen

122,3

111,7

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

-90,7

-73,5

Finanzierungsstatus

31,6

38,2

Aufgrund der Obergrenze für Vermögenswerte nicht erfasste Beträge

0,0

0,0

Pensionsrückstellung 31.12.

31,6

38,2

Davon Aktivum

0,3

0,0

Davon Passivum

31,9

38,2

In 2021 betrugen die ausgezahlten Leistungen € 3,3 Mio. (Vorjahr: € 3,4 Mio.). Für das Jahr 2022 werden Zahlungen in Höhe von € 2,5 Mio. erwartet. Davon werden voraussichtlich € 0,9 Mio. vom Arbeitgeber direkt erbracht. Die Arbeitgeberbeiträge in das externe Planvermögen betrugen im Jahr 2021 € 5,6 Mio. (Vorjahr: € 1,9 Mio.). Für das Jahr 2022 werden Arbeitgeberbeiträge in Höhe von € 0,6 Mio. erwartet.

Die Pensionsrückstellung hat sich wie folgt entwickelt:

T.40 (in € Mio.)

 

2021

2020

Pensionsrückstellung 01.01.

38,2

34,1

Pensionsaufwand

3,1

3,2

Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste

-3,9

4,4

Arbeitgeberbeiträge

-5,6

-1,9

Direkte Rentenzahlungen des Arbeitgebers

-1,0

-1,8

Transferwerte

0,1

0,9

Währungsdifferenzen

0,7

-0,7

Pensionsrückstellung 31.12.

31,6

38,2

Davon Aktivum

0,3

0,0

Davon Passivum

31,9

38,2

Der Aufwand im Geschäftsjahr 2021 gliedert sich wie folgt:

T.41 (in € Mio.)

 

2021

2020

Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche

2,6

2,7

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

0,0

0,0

Ertrag (-) und Aufwand aus Planabgeltungen

0,0

0,0

Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche

1,4

1,5

Zinsertrag auf das Planvermögen

-0,9

-1,0

Administrationskosten

0,0

0,0

Aufwand für Leistungspläne

3,1

3,2

davon Personalaufwand

2,6

2,7

davon Finanzaufwand

0,5

0,5

Zusätzlich zu den leistungsorientierten Pensionsplänen zahlt PUMA auch in beitragsorientierte Pläne ein. Die geleisteten Zahlungen für das Geschäftsjahr 2021 beliefen sich auf € 15,0 Mio. (Vorjahr: € 13,6 Mio.).

Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste:

T.42 (in € Mio.)

 

2021

2020

Neubewertung von Leistungsverpflichtungen

-2,0

7,4

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aus Veränderungen bei den demographischen Annahmen

0,5

0,2

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aus Veränderungen bei den finanziellen Annahmen

-2,7

6,8

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen

0,2

0,4

Neubewertung des Planvermögens

-1,9

-3,0

Aufgrund der Obergrenze für Vermögenswerte nicht erfasste Beträge

0,0

0,0

Anpassung der Administrationskosten

0,0

0,0

Insgesamt direkt im Sonstigen Ergebnis erfasster Betrag für Neubewertungen

-3,9

4,4

Anlageklassen des Planvermögens:

T.43 (in € Mio.)

 

2021

2020

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

6,6

3,0

Eigenkapitalinstrumente

0,8

0,8

Schuldverschreibungen

7,1

7,3

Investmentfonds

14,0

12,4

Derivate

9,2

8,0

Immobilien

4,8

3,7

Versicherungen

40,8

31,6

Sonstige  

7,4

6,5

Planvermögen gesamt

90,7

73,5

Davon Anlageklassen mit einem notierten Marktpreis:

T.44 (in € Mio.)

 

2021

2020

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

6,6

3,2

Eigenkapitalinstrumente

0,8

0,8

Schuldverschreibungen

7,1

7,3

Investmentfonds

14,0

12,4

Derivate

9,2

8,0

Immobilien

4,3

3,1

Versicherungen

0,0

0,0

Sonstige

7,3

6,4

Planvermögen mit einem notierten Marktpreis

49,3

41,2

Eigene Finanzinstrumente oder von Konzerngesellschaften genutzte Immobilien sind im Planvermögen unverändert nicht enthalten.

Das Planvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der definierten Leistungsverpflichtungen. In einigen Ländern bestehen für die Art und Höhe der zu wählenden Finanzmittel gesetzliche Vorgaben, in anderen Ländern (zum Beispiel Deutschland) erfolgt dies auf freiwilliger Basis. In Großbritannien wird die Vermögensverwaltung von einem Treuhänderausschuss verantwortet, der sich aus Repräsentanten von Gesellschaft und Mitarbeiter*innen zusammensetzt. Die Anlagestrategie zielt auf langfristige Gewinne mit einer tolerierbaren Volatilität ab. Sie wurde zuletzt in 2020 überarbeitet, um das Risikoprofil zu reduzieren.

Bei der Ermittlung von Pensionsverpflichtungen und Pensionsaufwand wurden folgende Annahmen verwendet:

T.45

 

2021

2020

Diskontierungssatz

1,62%

1,28%

Zukünftige Rentensteigerungen

2,28%

2,08%

Zukünftige Gehaltssteigerungen

1,66%

1,65%

Bei den angegebenen Werten handelt es sich um gewichtete Durchschnittswerte. Für den Euroraum wurde einheitlich ein Rechnungszins von 1,10% (Vorjahr: 1,00%) angesetzt.

Als Sterbetafeln wurden für Deutschland die Heubeck-Richttafeln 2018 G verwendet. Für UK wurden die Sterblichkeiten gemäß Basistafel S2 unter Berücksichtigung der Lebenserwartungsprojektion gemäß CMI2019 mit einem Langfristtrend von 1% angesetzt.

In der folgenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungs-plänen beeinflusst worden wäre bei Veränderung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahme.

T.46 (in € Mio.)

 

2021

2020

Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche, falls

 

 

der Diskontierungssatz 50 Basispunkte höher wäre

-7,1

-7,3

der Diskontierungssatz 50 Basispunkte niedriger wäre

8,1

8,4

Gehalts- und Rententrends haben aufgrund der Struktur der Leistungspläne lediglich eine unwesentliche Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche.

Der gewichtete Durchschnitt der Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt rd. 16 Jahre (Vorjahr: rd. 18 Jahre).

16. Sonstige Rückstellungen

T.47 (in € Mio.)

 

2020

 

 

 

 

2021

2021

2020

Rückstellungen für:

 

Währungs-anpassungen,
Umbuchungen

Zuführung

Verbrauch

Auflösung

 

Davon langfristig

Davon langfristig

Gewährleistungen

1,3

0,0

1,3

-0,8

-0,1

1,7

0,0

0,0

Einkaufsrisiken

5,6

3,0

3,8

-3,3

-2,2

6,8

0,0

0,0

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

28,3

-0,1

9,1

-2,1

-4,2

31,0

9,1

10,5

Personalrückstellungen

18,7

0,0

9,0

-8,9

0,0

18,7

18,7

18,7

Sonstige

20,3

5,5

5,3

-2,2

-1,3

27,6

10,1

9,7

Gesamt

74,2

8,4

28,5

-17,4

-7,8

85,9

37,9

38,9

Für die Gewährleistungsrückstellung wird ein Erfahrungswert vom Umsatz der letzten sechs Monate herangezogen. Es wird erwartet, dass der wesentliche Teil dieser Ausgaben innerhalb der ersten sechs Monate des nächsten Geschäftsjahres fällig wird. Die Einkaufsrisiken bestehen im Wesentlichen für Materialrisiken sowie für Formen, die zur Herstellung von Schuhen erforderlich sind.

Die sonstigen Rückstellungen bestehen insbesondere aus Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sowie sonstigen Risiken.

Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich im folgenden Jahr zur Auszahlung führen, die langfristigen Rückstellungen werden in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren erwartet. Wesentliche Aufzinsungseffekte bestehen nicht. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen basieren auf Erfahrungswerten aus ähnlichen Transaktionen. Dabei werden alle Ereignisse bis zur Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt.

17. EIGENKAPITAL

GEZEICHNETES KAPITAL

Das gezeichnete Kapital entspricht dem gezeichneten Kapital der PUMA SE.

Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag gemäß Satzung € 150.824.640,00 und ist eingeteilt in 150.824.640 stimmberechtigte Stückaktien ohne Nennwert. Dies entspricht einem anteiligen Betrag von € 1,00 je Aktie.

Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien:

T.48 (in € Mio.)

 

2021

2020

Im Umlauf befindliche Aktien zum 01.01., Stück

149.583.859

149.547.801

Ausgabe eigener Aktien, Stück

21.741

36.058

Im Umlauf befindliche Aktien zum 31.12., Stück

149.605.600

149.583.859

Die Ausgabe eigener Aktien steht im Zusammenhang mit Vergütungsleistungen im Rahmen von bestehenden Promotions- und Werbeverträgen.

KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien sowie Beträge aus der Gewährung, Umwandlung und dem Verfall von Aktienoptionen.

GEWINNRÜCKLAGEN EINSCHLIEßLICH ERGEBNISVORTRAG

Die Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn enthalten das Netto-Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.

RÜCKLAGE AUS DER FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Der Eigenkapitalposten für Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von nicht in Euro bilanzierenden Tochtergesellschaften.

CASHFLOW HEDGES

Der Posten „Cashflow Hedges“ beinhaltet die Marktwertbewertung der derivativen Finanzinstrumente. Der Posten in Höhe von € 78,1 Mio. (Vorjahr: € -87,6 Mio.) ist mit latenten Steuern in Höhe von € -4,1 Mio. (Vorjahr: € 5,1 Mio.) verrechnet.

EIGENE AKTIEN/TREASURY STOCK

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Mai 2025 eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Mit Haupt­versammlungs­beschluss vom 5. Mai 2021 wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die erworbenen Aktien auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen an die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft auszugeben. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- und nicht mehr als 20% unterschreiten.

Die Gesellschaft hat von der Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft insgesamt 1.219.040 Stück PUMA-Aktien im eigenen Bestand, was einem Anteil von 0,81% des gezeichneten Kapitals entspricht.

GENEHMIGTES KAPITAL

Zum 31. Dezember 2021 sieht die Satzung der Gesellschaft ein genehmigtes Kapital über insgesamt € 30.000.000,00 vor:

Der Vorstand ist gemäß § 4.2. der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 4. Mai 2026 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu € 30.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die neuen Aktien auch vollständig oder teilweise von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionär*innen zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionär*innen steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in § 4.2. der Satzung genannten Fällen das Bezugsrecht der Aktionär*innen ganz oder teilweise auszuschließen.

Vom bestehenden genehmigten Kapital hat der Vorstand der PUMA SE im aktuellen Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

BEDINGTES KAPITAL

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. April 2018 wurde der Vorstand bis zum 11. April 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber und/oder Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.000.000.000,00 zu begeben.

In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital um bis zu € 30.164.920,00 durch Ausgabe von bis zu 30.164.920 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht erfüllt wird oder wie Andienungen erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

DIVIDENDE

Die ausschüttungsfähigen Beträge beziehen sich auf den Bilanzgewinn der PUMA SE, der gemäß dem deutschen Handelsrecht ermittelt wird.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn der PUMA SE für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende in Höhe von € 0,72 je im Umlauf befindlicher Aktie oder insgesamt € 107,7 Mio. (bezogen auf die am 31. Dezember 2021 im Umlauf befindlichen Aktien) an die Aktionär*innen auszuschütten.

Vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns der PUMA SE:

T.49

 

2021

2020

Bilanzgewinn der PUMA SE zum 31.12. € Mio.

490,1

390,4

Ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn € Mio.

490,1

390,4

Dividende je Aktie €

0,72

0,16

Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien * Stück

149.605.600

149.583.859

Dividende gesamt * € Mio.

107,7

23,9

Vortrag auf neue Rechnung * € Mio.

382,4

366,5

* Vorjahreswerte angepasst auf den Stand der Hauptversammlung

nicht beherrschende Anteile

Dieser Posten enthält die nicht beherrschenden Anteile. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird auf Kapitel 29 verwiesen.

Kapitalmanagement

Die Zielsetzung des Konzerns liegt in der Beibehaltung einer starken Eigenkapitalbasis, um das Vertrauen der Investoren und des Marktes zu erhalten und um die zukünftige Geschäftsentwicklung zu stärken.

Das Kapitalmanagement bezieht sich auf das Konzern-Eigenkapital von PUMA. Dies ist in der Konzernbilanz sowie der „Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“ dargestellt.

18. Management-Incentive-Programme

Um das Management mit einer langfristigen Anreizwirkung an das Unternehmen zu binden, werden bei PUMA virtuellen Aktien mit Barausgleich und andere globale Long-Term-Incentive-Programme eingesetzt.

Die laufenden Programme werden nachfolgend erläutert:

ERLÄUTERUNG „VIRTUELLE AKTIEN“ SOG. „MONETARY UNITS“ (BEZEICHNUNG: MONETARY UNITS PLAN - MUP)

Im Geschäftsjahr 2013 wurde begonnen „Monetary Units“ im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis zu gewähren. „Monetary Units“ basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung, wobei jede dieser „Monetary Units“ am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung berechtigt. Diese berechtigte Barauszahlung vergleicht den Erfolg mittels der durchschnittlichen virtuellen Wertsteigerungsrechte der letzten dreißig Handelstage vor Beginn des Ausgabejahres mit den virtuellen Wertsteigerungsrechten der letzten dreißig Handelstage des Ausübungszeitpunkts. Die maximale Wertsteigerung (Cap) ist auf 300% des Zuteilungsbetrags limitiert. Die „Monetary Units“ unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Danach besteht ein Ausübungszeitraum von zwei Jahren (beginnend mit jedem Quartalsveröffentlichungsstichtag für einen Zeitraum von 30 Tagen), der von den Teilnehmer*innen frei zur Ausübung genutzt werden kann. Grundbedingung für die Ausübung nach der Sperrfrist ist, dass ein aktives Beschäftigungsverhältnis während des gesamten oder teilweisen Erdienungszeitraums mit PUMA besteht. Die virtuellen Aktien werden bei einem Ausscheiden während des Erdienungszeitraums auf Basis „pro rata“ gekürzt.

ERLÄUTERUNG „VIRTUELLE AKTIEN“ (BEZEICHNUNG: PERFORMANCE SHARE PLAN - PSP)

Im Geschäftsjahr 2021 wurde begonnen virtuelle Aktien im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis zu gewähren. Die virtuellen Aktien basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung, wobei jede dieser virtuellen Aktien am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung berechtigt. Der Aufsichtsrat behält sich jedoch das Recht vor, die Auszahlung in PUMA-Aktien statt in bar vorzunehmen. Diese berechtigte Barauszahlung vergleicht den Erfolg mittels der durchschnittlichen virtuellen Wertsteigerungsrechte der letzten dreißig Handelstage vor Beginn des Ausgabejahres mit den virtuellen Wertsteigerungsrechten der letzten dreißig Handelstage des Ausübungszeitpunkts und des relativen „Total Shareholder Returns“ (TSR) gegenüber dem MDAX-Index. Für die Berechnung des TSR von PUMA und des MDAX-Index wird jeweils das arithmetische Mittel der TSR-Werte an den 30 Handelstagen vor Beginn und vor Ende der Performance-Periode ermittelt. Die so für PUMA und den MDAX-Index jeweils ermittelten Durchschnittswerte werden anschließend in Relation zueinander gesetzt, um so die prozentuale TSR-Entwicklung über die vierjährige Performance-Periode der jeweiligen Tranche zu berechnen. Anschließend wird die Differenz in Prozentpunkten zwischen dem TSR von PUMA und dem TSR des MDAX-Index berechnet (= TSR-Outperformance in Prozentpunkten). Die maximale Wertsteigerung (Cap) ist auf 300% des Zuteilungsbetrags limitiert. Die virtuellen Aktien unterliegen einer Sperrfrist von vier Jahren. Der Auszahlungszeitpunkt liegt generell innerhalb des ersten Quartals des fünften Jahres nach Ausgabe. Grundbedingung für die Ausübung nach der Sperrfrist ist, dass ein aktives Beschäftigungsverhältnis während des gesamten oder teilweisen Erdienungszeitraums mit PUMA besteht. Die virtuellen Aktien werden bei einem Ausscheiden während des Erdienungszeitraums auf Basis „pro rata“ gekürzt.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde auf Basis der arbeitsvertraglichen Zusagen gegenüber den Vorstandsmitgliedern hierfür ein Aufwand von € 8,7 Mio. gebildet.

T.50 VIRTUELLE AKTIEN

Bezeichnung Plan

MUP

MUP

MUP

MUP

PSP

 

Ausgabedatum

01.01.2018

01.01.2019

01.01.2020

01.01.2021

01.01.2021

 

Laufzeit

5

5

5

5

4,25

Jahre

Sperrfrist

3

3

3

3

4

Jahre

Basiskurs PUMA-Aktie bei Ausgabe

37,10

44,40

67,69

86,23

86,23

EUR/Aktie

Anteiliger Referenzwert PUMA-Aktie zum Geschäftsjahresende

106,93

106,93

71,29

35,64

26,73

EUR/Aktie

Teilnehmer*innen im Jahr der Ausgabe

3

3

3

3

2

Personen

Teilnehmer*innen zum Geschäftsjahresende

1

3

3

3

2

Personen

Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien zum 01.01.2021

102.630

97.320

65.993

47.351

7.070

Stück

Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien ausgeübt im GJ

-100.630

0

0

0

0

Stück

Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien verfallen im GJ

0

0

-3.250

0

0

Stück

Endbestand „Monetary Units“/virtuelle Aktien zum 31.12.2021

2.000

97.320

62.743

47.351

7.070

Stück

 

 

 

 

 

 

 

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:10 durchgeführt. Bedingt durch diesen wurden alle historischen Aktienwerte mit dem Faktor 10 dividiert und alle „Monetary Units“ mit dem Faktor 10 multipliziert.

Diese Verpflichtung aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich wird als Personalrückstellungen angesetzt und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet, sofern sie noch nicht ausgeübt wurde. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum erfasst. Auf Basis des anteiligen durchschnittlichen Marktkurses der letzten dreißig Handelstage 2021 und der Berücksichtigung eines unterjährigen Ausübungszeitpunkts im Jahr 2021 beträgt die Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende € 17,0 Mio.

ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2.0“

In 2018 wurde das Long Term Incentive Programm (LTIP) „Game Changer 2.0“ eingeführt. Die Teilnehmer*innen an diesem Programm bestehen im Wesentlichen aus Top-Führungskräften, die an den Vorstand berichten, sowie vereinzelten Schlüsselfunktionen des PUMA-Konzerns. Das Ziel dieses Programmes ist, diese Mitarbeiter*innen langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.

Das LTIP „Game Changer 2.0“ besteht aus zwei Planteilen, einem Performance Cash Plan und einem Performance Share Plan, deren Anteil jeweils 50% beträgt. Der Performance Cash Plan honoriert die wirtschaftliche Leistung von PUMA, der Performance Share Plan hingegen die Performance am Kapitalmarkt.

Die Performance-Periode des Performance Cash Plans beträgt drei Jahre und orientiert sich an den mittelfristigen durchschnittlichen Zielen des PUMA-Konzerns in Bezug auf EBIT, Cashflow oder Working Capital in % der Nettoumsätze und Nettoumsatz. Die Auszahlung erfolgt in bar und ist auf maximal 200% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

Der Performance Share Plan verwendet virtuelle Aktien zur Anreizsteuerung. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre, aufgeteilt in eine dreijährige Performance-Periode und eine darauffolgende, zweijährige Ausübungsperiode, in der die virtuellen Aktien in bar zur Auszahlung kommen. Die Auszahlung ist nur zu den drei Ausübungszeitpunkten (6, 12 oder 18 Monate nach Ende der Performance-Periode) möglich. Der durchschnittliche Aktienkurs der letzten 30 Handelstage zum Ausübungszeitpunkt bestimmt den Wert einer virtuellen Aktie. Die Auszahlung ist auf maximal 200% bzw. 300% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap) und wird nur vorgenommen, wenn während der Performance-Periode die Ausübungshürde von +10% Wertsteigerung einmalig überstiegen wurde.

ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2.0 - 2021“

Im Jahr 2018 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 - 2021“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70%), Cashflow (15%) und Nettoumsatz (15%). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 200% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

Im Berichtsjahr wurden dem Teilnehmerkreis ein Betrag in Höhe von € 3,7 Mio. ausbezahlt. An die Auszahlung war die Bedingung geknüpft, dass die individuellen Teilnehmer*innen zum 31.12.2020 in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen des PUMA-Konzerns stand. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm keine weiteren Aufwendungen mehr zugeführt, sowie keine Beträge aufgelöst. Für das Programm besteht keine Rückstellung mehr.

ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2.0 – 2022“

Im Jahr 2019 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2022“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70%), Cashflow (15%) und Nettoumsatz (15%) Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 200% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2021. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig € 2,2 Mio. zugeführt und € 0,1 Mio. aufgelöst.

ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2.0 – 2023“

Im Jahr 2020 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 - 2023“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70%), Cashflow (15%) und Nettoumsatz (15%). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2022. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig € 2,2 Mio. zugeführt und € 0,1 Mio. aufgelöst.

ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2.0 - 2024“

Im Jahr 2021 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 - 2024“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (45%), Working Capital in % vom Nettoumsatz (15%) und Nettoumsatz (40%) aufgelegt. Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2023. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig € 2,0 Mio. zugeführt.

T.51 GAME CHANGER 2.0 (Performance Share Plan)

Programmzusatz

2021

2022

2023

2024

 

Ausgabedatum

01.01.2018

01.01.2019

01.01.2020

01.01.2021

 

Laufzeit

5

5

5

5

Jahre

Sperrfrist

3

3

3

3

Jahre

Basiskurs bei Programmstart

37,10

44,40

67,69

86,23

EUR/Aktie

Anteiliger Referenzwert zum Geschäftsjahresende

74,20

88,80

71,29

35,64

EUR/Aktie

Teilnehmer*innen im Jahr der Ausgabe

48

64

60

76

Personen

Teilnehmer*innen zum Geschäftsjahresende

39

55

59

76

Personen

Anzahl „virtuelle Aktien“ zum 01.01.2021

36.250

39.240

28.201

24.809

Stück

Anzahl „virtuelle Aktien“ verfallen im GJ

0

-1.715

-1.249

0

Stück

Anzahl „virtuelle Aktien“ ausgeübt im GJ

-36.250

0

0

0

Stück

Endbestand „virtuelle Aktien“ zum 31.12.2021

0

37.525

26.952

24.809

Stück

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:10 durchgeführt. Bedingt durch diesen wurden alle historischen Aktienwerte mit dem Faktor 10 dividiert und alle „virtuellen Aktien“ mit dem Faktor 10 multipliziert.

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