Angaben zur Konzern­bilanz

    3.Flüssige Mittel

    Am 31. Dezember 2024 verfügt der Konzern über  368,2 Mio. (Vorjahr:  552,9 Mio.) an flüssigen Mitteln. Darin enthalten sind Guthaben bei Kreditinstituten einschließlich kurzfristiger Geldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten. Der durchschnittliche effektive Zinssatz der Geldanlagen belief sich auf 1,8 % (Vorjahr: 1,1 %) für Länder ohne Hochinflation. In Hochinflationsländern belief sich der durchschnittliche effektive Zinssatz der Geldanlagen auf 62,4 % (Vorjahr: 40,9 %). Im aktuellen Jahr liegen keine transferbeschränkten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Vorjahr:  45,6 Mio.) vor.

    4.Vorräte

    Die Vorräte gliedern sich in die folgenden Hauptgruppen:

    T.11 Vorräte (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Waren/Lagerbestand und Fertige Erzeugnisse

     

     

    Schuhe

    672,4

    625,9

    Textilien

    473,2

    420,8

    Accessoires/Sonstiges

    211,2

    216,0

    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

    34,5

    34,9

    Geleistete Anzahlungen

    0,3

    2,9

    Unterwegs befindliche Waren

    576,0

    458,7

    Recht auf Rückgabe von Waren

    46,1

    45,2

    Gesamt

    2.013,7

    1.804,4

    Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beziehen sich im Wesentlichen auf Rohmaterialien zur Produktion von Golfschlägern und Schuhen.

    Die Tabelle stellt die Buchwerte der Vorräte abzüglich Wertberichtigungen dar. Von den Wertberichtigungen in Höhe von  111,4 Mio. (Vorjahr:  157,1 Mio.) wurden ca. 67,2 % im Geschäftsjahr 2024 (Vorjahr: ca. 64,3 %) erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

    Der Betrag der Vorräte, der während der Periode als Aufwand erfasst worden ist, entspricht im Wesentlichen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzkosten.

    Das Recht auf Rückgabe von Waren stellt die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte dar, für die die Rücklieferung erwartet wird.

    5.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

    Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

    T.12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

    1.308,5

    1.183,4

    abzüglich Risikovorsorge

    -61,9

    -65,0

    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

    1.246,5

    1.118,4

    Die Veränderung der Risikovorsorge für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen und haben sich wie folgt entwickelt:

    T.13 Entwicklung der Risikovorsorge auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Stand Risikovorsorge 01. Januar

    65,0

    57,9

    Kursdifferenzen

    -0,6

    -1,6

    Zuführungen

    15,0

    26,7

    Verbrauch

    -4,3

    -3,8

    Auflösungen nicht benötigter Risikovorsorge

    -13,1

    -14,3

    Stand Risikovorsorge 31. Dezember

    61,9

    65,0

    Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

    T.14 Altersstruktur 2024 (In € Mio.)

     

     

     

    Überfällig

    2024

    Gesamt

    Nicht überfällig

    0–30
    Tage

    31-90
    Tage

    91–180
    Tage

    Über 180
    Tage

    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

    1.308,5

    1.053,2

    84,5

    79,6

    28,6

    62,6

    Risikovorsorge

    -61,9

    -16,2

    -2,3

    -3,8

    -3,5

    -36,2

    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

    1.246,5

    1.037,0

    82,2

    75,9

    25,0

    26,4

    Erwartete Verlustquote

     

    1,5 %

    2,7 %

    4,7 %

    12,4 %

    57,8 %

    T.15 Altersstruktur 2023 (In € Mio.)

     

     

     

    Überfällig

    2023

    Gesamt

    Nicht überfällig

    0–30
    Tage

    31-90
    Tage

    91–180
    Tage

    Über 180
    Tage

    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

    1.183,4

    952,3

    92,4

    83,4

    14,1

    41,4

    Risikovorsorge

    -65,0

    -16,4

    -4,0

    -8,2

    -4,5

    -31,9

    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

    1.118,4

    935,8

    88,4

    75,2

    9,6

    9,5

    Erwartete Verlustquote

     

    1,7 %

    4,3 %

    9,8 %

    32,0 %

    77,1 %

    Hinsichtlich der Nettobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geht PUMA davon aus, dass die Schuldner*innen ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen oder dass, sofern es zu einem Ausfall kommt, der Nettobuchwert durch bestehende Kreditversicherungen gedeckt ist. Nennenswerte Risikokonzentrationen bestehen nicht, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen.

    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit diesen Forderungen an einen Dritten übertragen wurden. Zum 31. Dezember 2024 wurden Forderungen in Höhe von € 269,7 Mio. (Vorjahr: € 141,7 Mio.) aufgrund von Factoring-Vereinbarungen ausgebucht. Die Zahlungsströme sind in der Konzernkapitalflussrechnung dem Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet.

    6.Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

    Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

    T.16 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Beizulegender Zeitwert derivativer Finanzinstrumente

    147,1

    34,5

    Forderungen aus Leasingverhältnissen

    12,4

    14,9

    Übrige finanzielle Vermögenswerte

    168,8

    45,6

    Gesamt

    328,3

    94,9

    Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.

    7.Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

    Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

    T.17 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Vorausgezahlter Aufwand der Folgeperiode

    102,1

    98,3

    Sonstige Forderungen

    158,7

    172,1

    Gesamt

    260,9

    270,4

    Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.

    In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuer von  100,0 Mio. (Vorjahr:  98,9 Mio.) und Sonstigen Steuern von  35,3 Mio. (Vorjahr:  25,6 Mio.) enthalten.

    8.Latente Steuern

    Die latenten Steuern beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen:

    T.18 Latente Steuern (in € Mio.)

     

    2024

    2023

    Steuerliche Verlustvorträge

    56,3

    76,9

    Vorräte

    62,0

    74,5

    Übrige kurzfristige Vermögenswerte

    12,8

    13,5

    Langfristige Vermögenswerte

    48,4

    56,3

    Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

    286,9

    290,8

    Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten

    124,4

    118,1

    Latente Steueransprüche (vor Saldierung)

    590,7

    630,1

    Kurzfristige Vermögenswerte

    47,3

    17,4

    Immaterielle Vermögenswerte

    41,7

    42,1

    Nutzungsrechte

    243,5

    258,2

    Übrige langfristige Vermögenswerte

    26,9

    24,6

    Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten

    1,8

    4,1

    Latente Steuerschulden (vor Saldierung)

    361,2

    346,4

    Latente Steueransprüche, netto

    229,5

    283,7

    Zum 31. Dezember 2024 bestanden steuerliche Verlustvorträge von insgesamt  417,2 Mio. (Vorjahr:  447,9 Mio.). Latente Steuerforderungen auf diese Posten werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Im Geschäftsjahr 2024 wurden für Verlustvorträge in Höhe von  143,6 Mio. (Vorjahr:  102,9 Mio.) keine latenten Steuern angesetzt; davon sind  136,4 Mio. (Vorjahr:  94,5 Mio.) unverfallbar. Die restlichen steuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Steuerforderungen angesetzt wurden, von  7,2 Mio. (Vorjahr:  8,3 Mio.) verfallen innerhalb der nächsten sechs Jahre.

    Daneben wurden für temporäre Differenzen in Höhe von  20,7 Mio. (Vorjahr:  27,0 Mio.) keine latenten Steuern gebildet, weil zum Bilanzstichtag mit einer Realisierung nicht zu rechnen ist.

    Für Konzerngesellschaften, die in diesem oder im vorangegangenen Geschäftsjahr ein negatives steuerliches Ergebnis erzielt haben, wurden nach Abzug etwaiger latenter Steuerverbindlichkeiten insgesamt latente Steueransprüche in Höhe von € 190,5 Mio. (Vorjahr: € 157,1 Mio.) bilanziert, da auf Basis entsprechender Planungsrechnungen mit ausreichend positiven steuerlichen Ergebnissen in der Zukunft zu rechnen ist. Davon entfallen € 56,3 Mio. auf die Vertriebseinheiten in den USA. Der Ansatz erfolgte unter Zugrundelegung einer von der allgemeinen Unternehmensplanung abweichenden Planungsrechnung, die sich bietende zukünftige Geschäftschancen und potenzielle Marktanteilsgewinne vollständig außer Acht lässt. Ein weiterer Anteil in Höhe von € 15,5 Mio. ist der Vertriebseinheit im Vereinigten Königreich zuzurechnen. Die Annahme ausreichend zukünftiger positiver steuerlicher Gewinne beruht auf der Erwartung höherer Absatzmengen (gestützt durch den aktuellen Auftragsbestand) sowie eines eingeleiteten Maßnahmenprogramms zur Kostenoptimierung.

    Auf einbehaltene Gewinne bei Tochterunternehmen wurden keine latenten Steuern angesetzt, soweit diese Gewinne laufend reinvestiert werden sollen und eine Ausschüttung insoweit nicht beabsichtigt ist.

    Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf ein Steuersubjekt beziehen und tatsächlich aufrechenbar sind. Dementsprechend werden sie in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:

    T.19 Latente Steueransprüche und -schulden (in € Mio.)

     

    2024

    2023

    Latente Steueransprüche

    243,6

    296,1

    Latente Steuerschulden

    14,2

    12,4

    Latente Steueransprüche, netto

    229,5

    283,7

    Die Entwicklung der latenten Steueransprüche (netto) stellt sich wie folgt dar:

    T.20 Entwicklung der latenten Steuern, netto (in € Mio.)

     

    2024

    2023

    Latente Steueransprüche, netto zum 1. Januar

    283,7

    253,1

    Erfolgswirksame Erfassung in der Konzerngewinn-und Verlustrechnung

    -15,0

    22,8

    Veränderung aufgrund von Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen, erfasst im Sonstigen Ergebnis

    0,7

    0,2

    Veränderung aufgrund der Cashflow Hedging-Rücklage, erfasst im Sonstigen Ergebnis

    -35,0

    10,1

    Veränderung aufgrund der Rücklage für Kosten der Absicherung - Optionen, erfasst im Sonstigen Ergebnis

    -0,2

    0,0

    Veränderung aufgrund der Rücklage für Kosten der Absicherung - Termingeschäfte, erfasst im Sonstigen Ergebnis

    1,3

    0,0

    Währungskurseffekte

    -6,2

    -2,5

    Latente Steueransprüche, netto zum 31. Dezember

    229,5

    283,7

    9.Sachanlagen

    Die folgenden Tabellen stellen die Entwicklung des Sachanlagevermögens dar:

    T.21 Entwicklung der Sachanlagen 2024 (in € Mio.)

     

    Grundstücke und Gebäude

    Technische Anlagen und Maschinen

    Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung

    Anlagen im Bau

    Gesamt

    Anschaffungs- oder Herstellungskosten
    Stand am 1. Januar 2024

    189,5

    222,5

    753,2

    94,8

    1.260,0

    Zugänge*

    2,5

    30,4

    112,8

    40,3

    185,9

    Abgänge

    -3,3

    -3,9

    -64,9

    -2,2

    -74,3

    Umbuchungen

    9,4

    56,9

    23,7

    -94,6

    -4,7

    Währungsveränderungen

    22,5

    10,0

    17,8

    3,4

    53,7

    Stand am 31. Dezember 2024

    220,6

    315,9

    842,6

    41,7

    1.420,7

    Kumulierte Abschreibungen
    Stand am 1. Januar 2024

    -56,0

    -49,7

    -468,7

    -0,0

    -574,4

    Abschreibungen

    -6,5

    -17,9

    -97,8

    0,0

    -122,3

    Abgänge

    1,9

    3,4

    61,1

    0,0

    66,4

    Umbuchungen

    0,0

    -0,3

    0,4

    0,0

    0,1

    Wertminderungsaufwendungen

    -8,8

    0,0

    -0,6

    0,0

    -9,4

    Währungsveränderungen

    -0,9

    -4,5

    -10,0

    0,0

    -15,3

    Stand am 31. Dezember 2024

    -70,4

    -69,0

    -515,6

    0,0

    -655,0

    Nettobuchwert
    Stand am 31. Dezember 2024

    150,2

    246,9

    326,9

    41,7

    765,7

    * Diese Angabe ist Teil der Nachhaltigkeitserklärung 2024 von PUMA gemäß ESRS E1-3

    T.22 Entwicklung der Sachanlagen 2023 (in € Mio.)

     

    Grundstücke und Gebäude

    Technische Anlagen und Maschinen

    Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung

    Anlagen im Bau

    Gesamt

    Anschaffungs- oder Herstellungskosten
    Stand am 1. Januar 2023

    175,2

    170,8

    706,3

    75,1

    1.127,4

    Zugänge*

    23,9

    16,6

    118,4

    66,5

    225,4

    Abgänge

    -4,8

    -0,4

    -41,0

    -2,8

    -49,0

    Umbuchungen

    0,1

    39,7

    2,2

    -42,3

    -0,4

    Währungsveränderungen

    -5,0

    -4,1

    -32,6

    -1,8

    -43,4

    Stand am 31. Dezember 2023

    189,5

    222,5

    753,2

    94,8

    1.260,0

    Kumulierte Abschreibungen
    Stand am 1. Januar 2023

    -54,5

    -37,3

    -443,2

    -0,1

    -535,2

    Abschreibungen

    -6,2

    -15,0

    -84,4

    0,0

    -105,7

    Abgänge

    3,5

    0,4

    38,6

    0,0

    42,5

    Umbuchungen

    0,0

    -0,3

    -0,0

    0,0

    -0,3

    Währungsveränderungen

    1,2

    2,5

    20,3

    0,1

    24,2

    Stand am 31. Dezember 2023

    -56,0

    -49,7

    -468,7

    -0,0

    -574,4

    Nettobuchwert
    Stand am 31. Dezember 2023

    133,5

    172,8

    284,6

    94,8

    685,6

    * Diese Angabe ist Teil der Nachhaltigkeitserklärung 2024 von PUMA gemäß ESRS E1-3

    Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien sind zum 31. Dezember 2024 mit einem Buchwert von € 27,7 Mio. (Vorjahr: € 21,1 Mio.) in den Sachanlagen unter den Grundstücken und Gebäuden ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt zum 31. Dezember 2024 € 20,9 Mio. (Vorjahr: € 23,3 Mio.). Dieser wurde von externen, unabhängigen Gutachtern bestimmt, die über einschlägige berufliche Qualifikation und aktuelle Erfahrungen mit der Lage und Art der zu bewerteten Immobilien verfügen. Der beizulegende Zeitwert wurde auf der Grundlage des marktvergleichenden Ansatzes ermittelt, der die jüngsten Transaktionspreise für ähnliche Immobilien widerspiegelt. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von € 8,8 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) für als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien in den Finanzaufwendungen erfasst. Der betroffene Vermögenswert ist in der Segmentberichterstattung in der Region Lateinamerika ausgewiesen. Die Berechnung erfolgte auf Basis des Nutzungswerts unter Berücksichtigung eines Kapitalkostenzinssatzes von 3,8 %.

    Die vom Konzern erwirtschafteten Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betrugen im Geschäftsjahr € 1,4 Mio. (Vorjahr: € 0,6 Mio.). Die direkten betrieblichen Aufwendungen für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die alle im Berichtsjahr Mieteinnahmen generierten, betrugen € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.).

    10.Leasingverhältnisse

    PUMA als Leasingnehmer

    Der Konzern mietet, pachtet und least Büros, Lagerräume, Einrichtungen, technische Anlagen und Maschinen, Kraftfahrzeuge sowie Verkaufsräume für das eigene Einzelhandelsgeschäft. Die abgeschlossenen Mietverträge haben in der Regel eine Laufzeit von ein bis fünfzehn Jahren. Einige Verträge beinhalten Verlängerungsoptionen sowie Preisanpassungsklauseln.

    Die in der Bilanz angesetzten Buchwerte der Nutzungsrechte beziehen sich auf folgende Klassen von Vermögenswerten:

    T.23 Nutzungsrechte 2024 (in € Mio.)

     

    Grundstücke und Gebäude - Einzel­handelsgeschäfte

    Grundstücke und Gebäude - Lager & Büros

    Sonstige

    Gesamt

    Abschreibungen

    117,4

    87,9

    13,5

    218,7

    Zugänge*

    147,6

    67,5

    11,9

    227,0

    Nettobuchwert
    Stand am 31. Dezember 2024

    528,9

    522,5

    65,4

    1.116,8

    T.24 Nutzungsrechte 2023 (in € Mio.)

     

    Grundstücke und Gebäude - Einzel­handelsgeschäfte

    Grundstücke und Gebäude - Lager & Büros

    Sonstige

    Gesamt

    Abschreibungen

    107,1

    89,7

    12,2

    209,0

    Zugänge*

    174,1

    71,9

    14,3

    260,3

    Nettobuchwert
    Stand am 31. Dezember 2023

    464,2

    557,7

    65,7

    1.087,7

    * Diese Angaben sind Teil der Nachhaltigkeitserklärung 2024 von PUMA gemäß ESRS E1-3

    Der Posten „Sonstige“ umfasst technische Anlagen und Maschinen, sowie Kraftfahrzeuge.

    Es ergeben sich folgende bilanzierte Leasingverbindlichkeiten:

    T.25 Leasingverbindlichkeiten (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

    220,6

    212,4

    Langfristige Leasingverbindlichkeiten

    1.010,0

    1.020,0

    Gesamt

    1.230,6

    1.232,4

    In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge sind:

    T.26 Erfasst in der Konzerngewinn- und verlustrechnung (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Abschreibungen auf Nutzungsrechte inkl. Wertminderungen und Wertaufholungen (enthalten in den operativen Aufwendungen)

    196,6

    202,8

    Zinsaufwand
    (enthalten in den Finanzaufwendungen)

    51,1

    46,8

    Aufwand kurzfristige Leasingverhältnisse
    (enthalten in den operativen Aufwendungen)

    10,0

    11,3

    Aufwand Leasingverhältnisse von Vermögenswerten mit geringem Wert
    (enthalten in den operativen Aufwendungen)

    1,0

    1,2

    Aufwand variable Leasingzahlungen
    (enthalten in den operativen Aufwendungen)

    36,6

    35,4

    Gesamt

    295,3

    297,5

    Variable Leasingzahlungen fallen im Zusammenhang mit den eigenen Einzelhandelsgeschäften an. Sie richten sich nach der Höhe des Umsatzes und sind somit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig.

    Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverbindlichkeiten betrugen im Jahr 2024 € 273,6 Mio. (Vorjahr: € 254,8 Mio.).

    Für Nutzungsrechte an Vermögenswerten im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsgeschäften wurden aufgrund reduzierter Ertragsaussichten auf Basis aktualisierter Finanzplanungen und Schätzungen im Geschäftsjahr 2024 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von insgesamt  7,3 Mio. (Vorjahr:  5,7 Mio.) erfasst. Zur Bestimmung der Wertminderung wurde der erzielbare Betrag für die einzelnen Einzelhandelsgeschäfte berechnet. Dieser beträgt für die wertgeminderten Einzelhandelsgeschäfte € 16,7 Mio. (Vorjahr: € 65,3 Mio.), davon wurden € 15,4 Mio. auf Basis des Nutzungswerts (Vorjahr € 65,3 Mio.) ermittelt und € 1,3 Mio. auf Basis des beizulegenden Zeitwerts (Vorjahr € 0,0 Mio.) Im aktuellen Geschäftsjahr sind ebenfalls Wertaufholungen über insgesamt € 29,4 Mio. (Vorjahr: € 11,9 Mio.) für Einzelhandelsgeschäfte erfasst worden. Bei den übrigen Kategorien der Nutzungsrechte an Vermögenswerten ergaben sich keine Wertminderungen oder Wertaufholungen.

    In 2024 hat PUMA Mietverträge abgeschlossen, die bis zum Jahresende noch nicht begonnen haben. Infolgedessen wurden zum 31. Dezember 2024 noch keine Leasingverbindlichkeiten und keine entsprechenden Nutzungsrechte ausgewiesen. Die zukünftigen Leasingzahlungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen belaufen sich auf  16,0 Mio. (Vorjahr:  2,0 Mio.) für das nächste Jahr, für die Jahre zwei bis fünf auf  75,9 Mio. (Vorjahr:  28,2 Mio.) und für den Zeitraum danach auf  97,1 Mio. (Vorjahr: € 48,5 Mio.). Die Leasinglaufzeiten hierfür belaufen sich auf bis zu 12 Jahre (Vorjahr: 15 Jahre).

    Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

    T.27 Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten (in € Mio.)

     

    2024

    2023

    Fällig innerhalb eines Jahres

    265,0

    255,8

    Fällig zwischen einem und fünf Jahren

    678,9

    679,6

    Fällig nach mehr als fünf Jahren

    502,5

    510,4

    Gesamt (nicht abgezinst)

    1.446,5

    1.445,8

    Zinsaufwendungen (noch nicht realisiert)

    -215,9

    -213,4

    Gesamt

    1.230,6

    1.232,4

    PUMA als Leasinggeber

    PUMA vermietet als Leasinggeber im Eigentum befindliche und angemietete Immobilien. Aus Leasinggebersicht werden diese Unter- und Weitervermietungen als Operating- oder Finanzierungsverhältnisse klassifiziert.

    In der Bilanz werden die Nettoinvestitionen aus Finanzierungsleasingverhältnissen als Forderungen ausgewiesen und um den enthaltenen Tilgungsanteil in der Leasingzahlung vermindert. Der enthaltene Zinsanteil in der Leasingzahlung wird als Zinsertrag im Finanzergebnis ausgewiesen.

    Die Fälligkeiten der bestehenden Forderungsansprüche von Leasingzahlungen gegenüber Dritten, die als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert wurden, stellen sich wie folgt dar:

    T.28 Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen (in € Mio.)

     

    2024

    2023

    Fällig innerhalb eines Jahres

    13,9

    16,8

    Fällig zwischen einem und fünf Jahren

    16,5

    24,8

    Fällig nach mehr als fünf Jahren

    2,1

    4,5

    Gesamt (nicht abgezinst)

    32,5

    46,1

    Zinserträge (noch nicht realisiert)

    -4,0

    -5,4

    Risikovorsorge

    -0,3

    -0,5

    Gesamt

    28,2

    40,2

    Folgende Erträge wurden im Zusammenhang mit Vermietungsverhältnissen in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen:

    T.29 Erfasst in der Konzerngewinn- und verlustrechnung (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Operating-Leasingverhältnisse

     

     

    Fixe Mieterträge

    1,8

    1,0

    Finanzierungsleasingverhältnisse

     

     

    Variable Mieterträge

    1,6

    0,4

    Gesamt Mieterträge (enthalten in den operativen Erträgen)

    3,4

    1,4

    Veräußerungsgewinne (enthalten in den operativen Erträgen)

    2,5

    8,0

    Zinserträge (enthalten in den Finanzerträgen)

    2,5

    1,2

    Die zu erhaltenen zukünftigen Leasingzahlungen aus operativen Leasingverhältnissen belaufen sich für das nächste Jahr auf  1,8 Mio. (Vorjahr:  1,6 Mio.) und für die Jahre zwei bis fünf auf  7,4 Mio. (Vorjahr:  5,1 Mio.).

    11.Immaterielle Vermögenswerte

    Unter den Immateriellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte, Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer (z. B. Marken) und Vermögenswerte im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsaktivitäten sowie Softwarelizenzen ausgewiesen.

    Die Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

    T.30 Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte 2024 (in € Mio.)

     

    Geschäfts- und Firmenwerte

    Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer

    Andere Immaterielle Vermögenswerte

    Gesamt

    Anschaffungs- oder Herstellungskosten
    Stand am 1. Januar 2024

    285,3

    146,3

    397,5

    829,1

    Zugänge

    0,0

    0,0

    74,2

    74,2

    Abgänge

    0,0

    0,0

    -67,8

    -67,8

    Umbuchungen

    0,0

    0,0

    4,2

    4,2

    Währungsveränderungen

    -1,7

    8,2

    0,5

    6,9

    Stand am 31. Dezember 2024

    283,5

    154,5

    408,4

    846,5

    Kumulierte Abschreibungen
    Stand am 1. Januar 2024

    -46,3

    -17,6

    -234,5

    -298,2

    Abschreibungen

    0,0

    0,0

    -29,2

    -29,2

    Abgänge

    0,0

    0,0

    67,0

    67,0

    Umbuchungen

    0,0

    0,0

    0,3

    0,3

    Währungsveränderungen

    -0,1

    0,0

    -0,5

    -0,5

    Stand am 31. Dezember 2024

    -46,3

    -17,6

    -196,7

    -260,7

    Nettobuchwert
    Stand am 31. Dezember 2024

    237,2

    136,9

    211,7

    585,8

    T.31 Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte 2023 (in € Mio.)

     

    Geschäfts- und Firmenwerte

    Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer

    Andere Immaterielle Vermögenswerte

    Gesamt

    Anschaffungs- oder Herstellungskosten
    Stand am 1. Januar 2023

    289,3

    151,0

    341,0

    781,2

    Zugänge

    0,0

    0,0

    74,2

    74,2

    Abgänge

    0,0

    0,0

    -16,8

    -16,8

    Umbuchungen

    0,0

    0,0

    0,6

    0,6

    Währungsveränderungen

    -4,0

    -4,6

    -1,5

    -10,1

    Stand am 31. Dezember 2023

    285,3

    146,3

    397,5

    829,1

    Kumulierte Abschreibungen
    Stand am 1. Januar 2023

    -46,6

    -17,6

    -210,5

    -274,7

    Abschreibungen

    0,0

    0,0

    -37,0

    -37,0

    Abgänge

    0,0

    0,0

    11,9

    11,9

    Umbuchungen

    0,0

    0,0

    -0,1

    -0,1

    Währungsveränderungen

    0,4

    0,0

    1,3

    1,6

    Stand am 31. Dezember 2023

    -46,3

    -17,6

    -234,5

    -298,2

    Nettobuchwert
    Stand am 31. Dezember 2023

    239,0

    128,7

    163,0

    530,8

    Der Posten Andere immaterielle Vermögenswerte enthält Anzahlungen in Höhe von € 20,7 Mio. (Vorjahr:  21,6 Mio.).

    Die laufenden Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von  29,2 Mio. (Vorjahr:  37,0 Mio.) sind in den sonstigen operativen Aufwendungen enthalten. Davon entfallen € 7,7 Mio. auf Vertriebsaufwendungen (Vorjahr:  11,5 Mio.), € 0,0 Mio. auf Aufwendungen für Produktmanagement/ Merchandising (Vorjahr:  0,1 Mio.) und € 21,5 Mio. auf Verwaltungs- und allgemeinen Aufwendungen (Vorjahr:  25,3 Mio.).

    Angaben zu Planungsannahmen für Werthaltigkeitstests

    Geschäfts- oder Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte Werthaltigkeitstests (Impairment Tests) nach der „Discounted Cashflow Methode“ durchgeführt. Hierfür wurden die Daten der Dreijahresplanung für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt. Die Planung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten leitet sich dabei aus der Dreijahresplanung des PUMA-Konzerns ab. Für die Planung des PUMA Konzerns wurden folgende Wesentlichen Annahmen getroffen:

    Die Planung auf Konzernebene geht im Rahmen der grundlegenden Annahmen hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung davon aus, dass die geopolitischen Spannungen nicht weiter zunehmen. Unter diesen Bedingungen erwarten wir, dass unser Geschäft weiter profitabel wachsen wird.

    Das geplante Umsatzwachstum resultiert aus den zukünftigen guten Wachstumsaussichten der Sportartikel­industrie und der Gewinnung von Marktanteilen durch PUMA. Dies soll insbesondere durch die weiterhin konsequente Umsetzung der Forever-Faster Unternehmensstrategie und die Steigerung der Markenbegehrtheit von PUMA erreicht werden.

    Die Verbesserung der EBIT-Marge im Planungszeitraum resultiert aus einer leichten Erhöhung der Roh­ertrags­marge, zum Beispiel durch einen höheren Anteil an eigenen Einzelhandelsumsätzen in Folge des überproportionalen Wachstums des E-Commerce-Vertriebskanals. Darüber hinaus soll der leicht schwächere prozentuale Anstieg der sonstigen operativen Erträge und Aufwendungen im Vergleich zum Umsatzwachstum zur Verbesserung der EBIT-Marge beitragen, da beispielsweise die operativen Voraussetzungen für das geplante Umsatzwachstum in den nächsten Jahren im Wesentlichen gegeben sind und dadurch Skalenerträge realisiert werden können. Zudem soll das ‚nextlevel‘ Effizienzprogramm dazu beitragen Kosteneinsparungen zu realisieren und operativen Leverage zu erzielen.

    Die Planung der Investitionen und des Working Capitals wird auf Grundlage historischer Erfahrungswerte und im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen vorgenommen.

    Die zukünftigen Auszahlungen für Steuern basieren auf den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Landes.

    Für die über die Dreijahresplanung hinausgehenden Zeiträume wird eine jährliche Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows über den Dreijahreszeitraum hinaus angewendet. Die Höhe der unterstellten Wachstumsrate orientiert sich dabei an den langfristigen Inflationserwartungen und übersteigt nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig ist.

    Der erzielbare Betrag für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt, hieraus hat sich bei keiner zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Abwertungsbedarf ergeben.

    Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer

    In Verbindung mit dem Geschäftsbereich Golf (CPG Cobra PUMA Golf) besteht die Marke Cobra als Immaterieller Vermögenswert mit einer unbestimmten Nutzungsdauer in Höhe von  136,9 Mio. (Vorjahr:  128,7 Mio.). Der Buchwert der Marke Cobra ist signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Dieser wurde dem Geschäftssegment Nordamerika zugeordnet, wo sich das Hauptquartier von Cobra PUMA Golf befindet. Der erzielbare Betrag der Marke Cobra wurde auf Basis der „Relief from Royalty-Methode“ ermittelt (Stufe 3 siehe Erläuterung in Kapitel 14). Dabei wurde ein Abzinsungssatz von 10,0 % p.a. (Vorjahr: 10,6 % p.a.) und eine Lizenzrate von 6,0 % (Vorjahr: 6,0 %) sowie eine nachhaltige 2,0 %ige Wachstumsrate (Vorjahr: 2,0 %) verwendet. Die Dreijahresplanung von Cobra bzw. von CPG zeigt ein durchschnittliches Umsatzwachstum im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich. Die wesentlichen Annahmen des Managements in Bezug auf die Verbesserung der EBIT-Marge in der Dreijahresplanung stimmen im Wesentlichen mit den grundlegenden Annahmen der Planung auf Konzernebene überein. Der geschätzte erzielbare Betrag der Marke Cobra übersteigt deren Buchwert um ca. € 19,9 Mio. (Vorjahr: ca. € 15,4 Mio.).

    Eine Reduzierung der Lizenzrate auf ca. 5,2 % (Vorjahr: ca. 5,4 %) oder eine Reduzierung der durchschnittlich geplanten Umsatzerlöse um ca. 13,2 % (Vorjahr: ca. 10,3 %) würde hinsichtlich der Marke Cobra zu keinem Wertminderungsbedarf führen und der erzielbare Betrag würde dem Buchwert entsprechen.

    Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das zu Grunde liegende COBRA Geschäft nicht ausreichend profitabel ist, wird die Marke nicht nur einzeln anhand der „Relief from Royalty-Methode“ bewertet, sondern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, welchen die Marke zuzurechnen ist. Im Jahr 2024 lagen keine Anhaltspunkte dafür vor.

    Geschäfts- und Firmenwerte

    Der Geschäfts- oder Firmenwert ist den identifizierbaren Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) des Konzerns grundsätzlich nach Tätigkeitsland zugeordnet. Zusammengefasst nach Regionen gliedern sich die Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt:

    T.32 Aufstellung Geschäfts- oder Firmenwerte (in € Mio.)

     

    2024

    2023

    PUMA UK

    1,7

    1,6

    Genesis

    7,4

    7,0

    Zwischensumme Europa

    9,1

    8,7

    PUMA Kanada

    9,5

    9,7

    PUMA United NA

    2,1

    2,0

    Zwischensumme Nordamerika

    11,6

    11,7

    PUMA Argentinien

    16,8

    15,8

    PUMA Chile

    0,5

    0,5

    PUMA Mexiko

    10,6

    12,2

    Zwischensumme Lateinamerika

    27,9

    28,5

    PUMA China

    2,5

    2,5

    PUMA Taiwan

    13,2

    13,3

    Zwischensumme Großchina

    15,6

    15,8

    PUMA Japan

    33,6

    35,0

    Zwischensumme Asien/Pazifik (ohne Großchina)

    33,6

    35,0

    stichd

    139,4

    139,4

    Gesamt

    237,2

    239,0

    Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests in 2024:

    T.33 Annahmen Impairment Test 2024

     

    Steuersatz (Bandbreite)

    WACC vor Steuer (Bandbreite)

    WACC nach Steuer (Bandbreite)

    Europa

    25,0 %

    13,3 %-13,4 %

    10,4 %

    Nordamerika *

    26,2 %

    12,7 %

    9,8 %

    Lateinamerika

    27,0 %-35,0 %

    15,2 %-56,0 %

    11,7 %-50,8 %

    Großchina

    20,0 %-25,0 %

    12,6 %-12,7 %

    9,9 %-10,3 %

    Asien/Pazifik (ohne Großchina) *

    38,1 %

    15,6 %

    10,1 %

    stichd *

    25,0 %

    12,5 %

    9,7 %

    * Die Angaben für Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großchina) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)

    Die für den Impairment Test herangezogenen Steuersätze entsprechen den tatsächlichen Steuersätzen in den jeweiligen Ländern. Die Kapitalkosten (WACC) wurden auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten unter Berücksichtigung einer marktüblichen Kapitalstruktur (Verhältnis von Fremd- und Eigenkapital) und unter Einbeziehung der wichtigsten börsennotierten Wettbewerber (Peer Group) abgeleitet.

    Darüber hinaus wird in der Regel eine Wachstumsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) unterstellt. Nur in begründeten Ausnahmefällen, sofern die langfristige Inflationserwartung des jeweiligen Landes, in dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit ihre Geschäftstätigkeit ausübt, niedriger ist als die unterstellte Wachstumsrate, was insbesondere auf die Länder UK, China, Japan und Taiwan zutrifft, wurde eine Wachstumsrate von unter 2,0 % (Vorjahr: von unter 2,0 %) angesetzt.

    Die zahlungsmittelgenerierende Einheit stichd enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von  139,4 Mio. (Vorjahr:  139,4 Mio.), welcher signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist. Der erzielbare Betrag wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 9,7 % p.a. (Vorjahr: 10,2 % p.a.) sowie einer Wachstumsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) bestimmt. Die Dreijahresplanung von stichd zeigt ein Umsatzwachstum im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich. In der Dreijahresplanung von stichd wird eine stärkere Verbesserung der EBIT-Marge im Vergleich zum Konzern erwartet, da stichd in der Vergangenheit bereits eine höhere EBIT-Marge im Vergleich zum Konzern erzielen konnte und eine Rückkehr zur historischen Profitabilität erwartet wird.

    Die zahlungsmittelgenerierende Einheit PUMA Japan enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 33,6 Mio. (Vorjahr:  35,0 Mio.), welcher signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist. Der erzielbare Betrag wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 10,1 % p.a. (Vorjahr: 10,5 % p.a.) sowie einer Wachstumsrate von 1,5 % (Vorjahr: 1,2 %) bestimmt. Die Dreijahresplanung von PUMA Japan zeigt ein Umsatzwachstum im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich. In der Dreijahresplanung von PUMA Japan wird eine starke Verbesserung der EBIT-Marge und die Rückkehr auf das historische Profitabilitätsniveau von PUMA Japan erwartet. Der geschätzte erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit PUMA Japan übersteigt deren Buchwert um ca. € 19,4 Mio. (Vorjahr: ca. € 20,0 Mio.).

    Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes auf ca. 11,4 % oder eine Reduzierung des durchschnittlich geplanten operativen Ergebnisses (EBIT) über den Dreijahreszeitraum von ca. 12,5 % würde hinsichtlich des Geschäfts- oder Firmenwerts von PUMA Japan zu keinem Wertminderungsbedarf führen und der erzielbare Betrag würde dem Buchwert entsprechen.

    Die folgende Tabelle enthält die Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests im Vorjahr:

    T.34 Annahmen Impairment Test 2023

     

    Steuersatz (Bandbreite)

    WACC vor Steuer (Bandbreite)

    WACC nach Steuer (Bandbreite)

    Europa

    19,0 %

    13,3 %

    11,1 %

    Nordamerika *

    26,2 %

    12,7 %

    10,3 %

    Lateinamerika

    27,0 %-35,0 %

    16,5 %-64,1 %

    12,1 %-51,7 %

    Großchina

    20,0 %-25,0 %

    12,9 %-14,0 %

    10,5 %-11,2 %

    Asien/Pazifik (ohne Großchina) *

    38,1 %

    16,4 %

    10,5 %

    stichd *

    25,0 %

    13,1 %

    10,2 %

    * Die Angaben für Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großchina) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)

    12.Sonstige langfristige Vermögenswerte

    Die sonstigen langfristigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

    T.35 Sonstige langfristige Vermögenswerte (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Beteiligungen

    18,5

    21,2

    Beizulegender Zeitwert derivativer Finanzinstrumente

    28,0

    1,4

    Forderungen aus Leasingverhältnissen

    15,8

    25,3

    Übrige finanzielle Vermögenswerte

    33,1

    35,7

    Summe sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

    95,4

    83,6

    Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte

    28,1

    25,6

    Sonstige langfristige Vermögenswerte, gesamt

    123,5

    109,1

    Die Beteiligungen betreffen den 5,32 %-igen Anteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommandit­gesell­schaft auf Aktien (BVB) mit Sitz in Dortmund, Deutschland. Laut geprüftem IFRS-Konzernabschluss 2023/2024 der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommandit­gesell­schaft auf Aktien beträgt das Eigenkapital zum 30. Juni 2024 € 327,0 Mio. (30. Juni 2023: € 282,7 Mio.) und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres € 44,3 Mio. (Vorjahr: € 9,6 Mio.).

    Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Mietkautionen in Höhe von  29,8 Mio. (Vorjahr:  31,9 Mio.). Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Abgrenzungsposten im Zusammenhang mit Promotions- und Werbeverträgen.

    13.Verbindlichkeiten

    Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

    T.36 Verbindlichkeiten (In € Mio.)

     

     

    2024

     

    2023

     

     

    Restlaufzeit von

     

    Restlaufzeit von

     

    Gesamt

    bis zu 1 Jahr

    1 bis 5 Jahren

    mehr als 5 Jahren

    Gesamt

    bis zu 1 Jahr

    1 bis 5 Jahren

    mehr als 5 Jahren

    Finanzverbindlichkeiten

    488,0

    131,6

    356,4

    0,0

    572,0

    145,9

    426,1

    0,0

    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    1.893,5

    1.893,5

    0,0

    0,0

    1.499,8

    1.499,8

    0,0

    0,0

    Sonstige Verbindlichkeiten *

     

     

     

     

     

     

     

     

    Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern

    111,2

    111,2

    0,0

    0,0

    110,0

    110,0

    0,0

    0,0

    Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

    12,0

    12,0

    0,0

    0,0

    10,6

    10,6

    0,0

    0,0

    Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter*innen

    121,8

    121,8

    0,0

    0,0

    123,6

    123,6

    0,0

    0,0

    Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen

    213,5

    213,5

    0,0

    0,0

    236,9

    236,9

    0,0

    0,0

    Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten

    21,8

    19,9

    1,9

    0,0

    58,2

    47,7

    10,5

    0,0

    Übrige Verbindlichkeiten

    40,9

    38,8

    2,1

    0,1

    45,4

    43,2

    2,0

    0,2

    Gesamt

    2.902,5

    2.542,2

    360,3

    0,1

    2.656,5

    2.217,7

    438,5

    0,2

    * Die Fälligkeitsanalyse zu den Leasingverbindlichkeiten wird in Kapitel 10 dargestellt.

    Die Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen resultieren aus Verträgen mit Kund*innen und beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Rückgaberechten.

    Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

    PUMA bietet seinen Lieferanten Programme zur Finanzierung von Lieferantenrechnungen an. Das größte Programm, das PUMA Vendor Financing Programm (PVFP), ermöglicht es den Lieferanten, ihre Rechnungen an PUMA bereits deutlich vor dem vereinbarten Zahlungsziel bei einer der Partnerbanken gegen einen Zinsabschlag vorzufinanzieren. Die Finanzierungskonditionen sind dabei an die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen der Lieferanten gekoppelt. Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig. Für PUMA hat dieses Lieferantenfinanzierungsmodell keine Auswirkungen; das Zahlungsziel, die Zahlungsmethoden und die ursprünglichen Vertragsbedingungen bleiben unverändert. In der Bilanz werden die Verbindlichkeiten entsprechend weiterhin als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, und die Zahlungsmittelabflüsse fließen in der Kapitalflussrechnung unter den Mittelzuflüssen aus operativer Geschäftstätigkeit ein.

    Darüber hinaus gibt es noch vereinzelt Programme mit lokalen Lieferanten. Auch diese haben den Zweck, den Lieferanten die Möglichkeit zu geben, ihre Rechnungen vor den vereinbarten Zahlungszielen vorzufinanzieren, gleichzeitig erhält PUMA zum Teil verlängerte Zahlungsfristen, die jedoch im alleinigen Ermessen der Finanzierungspartner liegen. Da für PUMA keine zusätzlichen Zinsen für die Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten an die Partnerbanken anfallen sowie aus Konzernsicht die verlängerten Zahlungsfristen sich nicht wesentlich gegenüber normalen Zahlungsfristen in den betroffenen Ländern unterscheiden, erfolgt auch hier der Ausweis der Verbindlichkeiten unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie der Zahlungsmittelabfluss in der Kapitalflussrechnung unter den Mittelzuflüssen aus operativer Geschäftstätigkeit.

    T.37 Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

     

    2024

    2023

     

    PVFP

    Sonstige Programme

    PVFP

    Sonstige Programme

    Buchwerte von Verbindlichkeiten, die Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind (in € Mio.)

     

     

     

     

    Ausweis unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    352,3

    42,9

    362,0

    35,0

    Davon haben die Lieferanten bereits erhalten

    139,1

    17,7

    -

    -

    Bandbreite der Zahlungsziele (in Tage) *

     

     

     

     

    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Teil der Vereinbarung sind

    90

    90-120

    -

    -

    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil der Vereinbarung sind

    90

    60-120

    -

    -

    * Die genannten Bandbreiten der Zahlungsziele der sonstigen Programme umfassen Bandbreiten von mehreren Ländern. Die Zahlungsfristen unter einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung verlängern sich dabei um maximal 30 Tage, wobei sich die verlängerten Zahlungsfristen weiterhin nicht wesentlich von normalen Zahlungsfristen in den betroffenen Ländern unterscheiden.

    14.Finanzinstrumente

    Buchwerte Finanzinstrumente und Zuordnung zu Bewertungskategorien

    T.38 Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten (in € Mio.)

     

    Bewertungs­kategorien nach IFRS 9

    Buchwert

    Beizu­legender Zeitwert

    Stufe 1

    Stufe 2

    Stufe 3

    Buchwert

    Beizu­legender Zeitwert

    Stufe 1

    Stufe 2

    Stufe 3

     

     

    2024

    2024

     

     

     

    2023

    2023

     

     

     

    Finanzielle Vermögenswerte

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Flüssige Mittel

    1)AC

    368,2

     

     

     

     

    552,9

     

     

     

     

    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

    AC

    1.246,5

     

     

     

     

    1.118,4

     

     

     

     

    Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Derivate mit Hedgebeziehung

    n.a.

    102,9

    102,9

     

    102,9

     

    22,8

    22,8

     

    22,8

     

    Derivate ohne Hedgebeziehung

    2)FVPL

    44,1

    44,1

     

    44,1

     

    11,6

    11,6

     

    11,6

     

    Forderungen aus Leasingverhältnissen

    n.a.

    12,4

     

     

     

     

    14,9

     

     

     

     

    Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

    AC

    168,8

     

     

     

     

    45,6

     

     

     

     

    Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Derivate mit Hedgebeziehung

    n.a.

    28,0

    28,0

     

    28,0

     

    1,4

    1,4

     

    1,4

     

    Beteiligungen

    3)FVOCI

    18,5

    18,5

    18,5

     

     

    21,2

    21,2

    21,2

     

     

    Forderungen aus Leasingverhältnissen

    n.a.

    15,8

     

     

     

     

    25,3

     

     

     

     

    Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte

    AC

    33,1

     

     

     

     

    35,7

     

     

     

     

    Finanzielle Verbindlichkeiten

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Bankverbindlichkeiten

    AC

    61,6

     

     

     

     

    15,2

     

     

     

     

    Schuldscheine (SSD)

    AC

    70,0

    69,9

     

    69,9

     

    130,8

    124,9

     

    124,9

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    AC

    1.893,5

     

     

     

     

    1.499,8

     

     

     

     

    Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

    n.a.

    220,6

     

     

     

     

    212,4

     

     

     

     

    Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Derivate mit Hedgebeziehung

    n.a.

    13,7

    13,7

     

    13,7

     

    22,6

    22,6

     

    22,6

     

    Derivate ohne Hedgebeziehung

    FVPL

    6,2

    6,2

     

    6,2

     

    25,1

    25,1

     

    25,1

     

    Übrige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

    AC

    27,2

     

     

     

     

    30,9

     

     

     

     

    Langfristige Finanzverbindlichkeiten (SSD)

    AC

    356,4

    361,0

     

    361,0

     

    426,1

    427,4

     

    427,4

     

    Langfristige Leasingverbindlichkeiten

    n.a.

    1.010,0

     

     

     

     

    1.020,0

     

     

     

     

    Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Derivate mit Hedgebeziehung

    n.a.

    1,9

    1,9

     

    1,9

     

    10,5

    10,5

     

    10,5

     

    Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

    AC

    1,0

     

     

     

     

    0,9

     

     

     

     

    Gesamte finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

     

    1.816,6

     

     

     

     

    1.752,6

     

     

     

     

    Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

     

    2.409,6

     

     

     

     

    2.103,6

     

     

     

     

    Gesamte finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

     

    44,1

     

     

     

     

    11,6

     

     

     

     

    Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert

     

    6,2

     

     

     

     

    25,1

     

     

     

     

    Gesamte Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

     

    18,5

     

     

     

     

    21,2

     

     

     

     

    1) AC (at amortised cost) = fortgeführte Anschaffungskosten

    2) FVPL (fair value through PL) = erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

    3) FVOCI (fair value through OCI) = erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente

    Die Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert („Fair Value“) bewertet werden, wurden nach der folgenden Hierarchie ermittelt:

    Stufe 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen.

    Stufe 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

    Stufe 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit.

    Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist, erfasst.

    Der Fair Value der aus strategischen Gründen gehaltenen Beteiligungen betrifft ausschließlich Eigenkapitalinstrumente, die der Kategorie „Fair Value through OCI“ (FVOCI) zugeordnet und gemäß Stufe 1 ermittelt wurden. Die Marktwerte der derivativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Fair Value der Schuldscheindarlehen wurden gemäß Stufe 2 ermittelt.

    Nachfolgende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei den beizulegenden Zeitwerten der Stufe 2 für Finanzinstrumente verwendet wurde.

    T.39 Bewertungstechniken der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente Level 2

    Art

    Bewertungstechnik

    Wesentliche, nicht beobachtende Inputfaktoren

    Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum Fair Value

    Devisentermin­geschäfte

    Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Marktparameter, d. h. von am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berück­sichtigung der Terminauf- bzw. -abschläge. In die Bewertung fließt das auf den Bewertungsstichtag diskontierte Ergebnis des Vergleichs der Termin­kurse am Abschlusstag mit denen am Bewertung­stag ein.
    Die Fair Values werden dabei auch auf das Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner hin überprüft. Dazu ermittelt PUMA Berichtigungs­werte, sog. Credit Value Adjustments (CVA) oder auch Debt Value Adjustments (DVA) auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens unter Berücksichtigung aktueller Marktinformationen insb. zur Bonität der Geschäftspartner. Dabei wurden keine materiellen Abweichungen festgestellt, so dass hier keine Anpassungen in den ermittelten Fair Value eingeflossen sind.

    Nicht anwendbar

    Nicht anwendbar

    Währungsoptionen

    Die Bewertung erfolgt nach dem Garman-Kohlhagen-Modell, eine erweiterte Version des Black-Scholes-Modells

    Nicht anwendbar

    Nicht anwendbar

    Schuldscheine

    Die Bewertung berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit Hilfe eines risikoadjustierten Abzinsungssatzes

    Nicht anwendbar

    Nicht anwendbar

    Zinsoptionen

    Die Bewertung erfolgt nach dem Black-Scholes-Modell

    Nicht anwendbar

    Nicht anwendbar

    Von dem beizulegenden Zeitwert der Derivate mit Hedgebeziehung mit positiven Marktwerten in Höhe von € 131,0 Mio. (Vorjahr: € 24,2 Mio.) betreffen € 125,4 Mio. (Vorjahr: € 24,5 Mio.) die Bewertung der Kassakomponente. Von dem beizulegenden Zeitwert der Derivate mit Hedgebeziehung mit negativen Marktwerten in Höhe von € 15,5 Mio. (Vorjahr: € 33,1 Mio.) betreffen € 13,0 Mio. (Vorjahr: € 40,7 Mio.) die Bewertung der Kassakomponente.

    Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen besitzen kurze Laufzeiten. Somit entspricht der Buchwert zum Abschlussstichtag näherungsweise dem Fair Value. Bei Forderungen wird der Nennwert herangezogen unter Berücksichtigung von Abschlägen für Ausfallrisiken.

    Die Fair Values der übrigen finanziellen Vermögenswerte entsprechen den Buchwerten, da die Verzinsung marktgerecht zum Stichtag erfolgt. In den übrigen (kurz- und langfristigen) finanziellen Vermögenswerten sind € 38,9 Mio. (Vorjahr: € 40,3 Mio.) enthalten, die zu marktüblichen Konditionen als Miet- oder sonstige Kautionen verpfändet wurden.

    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen daher näherungsweise den Fair Value dar.

    Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen somit annäherungsweise den Fair Value dar.

    Nettoergebnis nach Bewertungskategorien

    Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien dar:

    T.40 Nettogewinn/ -verlust aus Finanzinstrumenten (in € Mio.)

     

    2024

    2023

    Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

    2,9

    5,8

    Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

    -148,6

    -89,3

    Derivate ohne Hedgebeziehung bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL)

    63,4

    7,7

    Finanzielle Vermögenswerte bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)

    -2,4

    -0,5

    Zur Ermittlung des Nettoergebnisses werden die Zinsen, Dividenden, Währungseffekte, Wertberichtigungen sowie Gewinne bzw. Verluste aus Veräußerungen berücksichtigt. Darüber hinaus sind Effekte aus der Fair Value Bewertung von Derivaten ohne Sicherungsbeziehung enthalten.

    Im Nettoergebnis sind Zinserträge von € 29,4 Mio. (Vorjahr: € 36,6 Mio.) und Zinsaufwendungen von € 75,2 Mio. (Vorjahr: € 47,7 Mio.) nach der Effektivzinsmethode enthalten.

    Die Wertberichtigungen auf Forderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen enthalten.

    Angaben zu Finanzrisiken

    Der PUMA-Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:

    • Ausfallrisiko
    • Liquiditätsrisiko
    • Marktrisiko

    Diese Risiken und die Grundsätze des Risikomanagements werden im Folgenden erläutert.

    Grundsätze des Risikomanagement

    Der Vorstand der PUMA SE trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Risikomanagements im PUMA-Konzern. Der Vorstand hat dazu ein Risikomanagement-Komitee eingerichtet, das für die Konzeption, Überprüfung und Anpassung des Risikomanagementsystems zuständig ist. Das Risikomanagement-Komitee berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Arbeit.

    Das Regelwerk zum Risikomanagementsystem legt die Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Abläufe des Risikomanagementsystems fest. Das Regelwerk zum Risikomanagementsystem und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig überprüft um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten von PUMA aufgreifen und entsprechend einarbeiten zu können.

    Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung des Regelwerks und der Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand. Zum anderen überwacht der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Risiken, denen der PUMA-Konzern ausgesetzt ist. Die Interne Revision unterstützt den Prüfungsausschuss bei seinen Überwachungsaufgaben. Dazu werden von der Internen Revision regelmäßige Prüfungen und auch Ad-hoc Prüfungen durchgeführt. Deren Ergebnisse werden unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet.

    Ausfallrisiko

    Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus anderen vertraglichen finanziellen Verpflichtungen der Gegenpartei, wie zum Beispiel Bankguthaben und derivativen Finanzinstrumenten.

    Ohne Berücksichtigung ggf. bestehender Kreditversicherungen oder anderen erhaltenen Garantien entspricht der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte dem maximalen Ausfallrisiko.

    Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 hat es keine relevante Ausfallrisikokonzentration nach Kundentyp oder nach Region gegeben. Das Ausfallrisiko wird hauptsächlich durch individuelle Kundenmerkmale beeinflusst. Gemäß unseren Kreditrichtlinien werden neue Kund*innen auf Bonität geprüft, bevor wir ihnen unsere regulären Zahlungs- und Lieferbedingungen anbieten. Außerdem definieren wir für jeden Kunden bestimmte Forderungsobergrenzen. Hier trägt insb. das internationale Kreditversicherungsprogramm zur Risikominderung bei, dass PUMA für alle wesentlichen Tochtergesellschaften abgeschlossen hat. Die Bonität unserer Kund*innen und die Forderungsobergrenzen werden laufend überwacht, wozu es auch gehört, dass für alle Kund*innen, deren Außenstände eine gewisse Wertgrenze überschreiten, individuelle Kreditlimite bei der Kreditversicherung angefragt werden. Die Rückmeldung der Kreditversicherung auf solche Kredit­limitanträge umschließt grundsätzlich auch eine Bonitätsinformation. Kund*innen, deren Bonität den definierten Mindestanforderungen nicht genügt, dürfen Produkte in der Regel nur gegen Vorauszahlung erwerben.

    Weitere Aktivitäten zur Senkung des Ausfallrisikos beinhalten Eigentumsvorbehaltsklauseln, in Einzelfällen auch den selektiven Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Regress) und das Einholen von Bankgarantien oder von Mutterhausgarantien von unseren Kund*innen.

    Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 entfielen auf keinen einzelnen Kunden mehr als 10 % der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

    Die zentrale Treasury-Abteilung hat für Währungssicherungsinstrumente sowie für das Management der flüssigen Mittel einen Gesamtüberblick zu den in diesem Zusammenhang eingeschalteten Banken. Das Geschäft mit Banken wird dabei auf Kernbanken mit entsprechender Kreditwürdigkeit (derzeit Mindestrating BBB+ oder besser) konzentriert, für darüber hinaus eingeschaltete Kreditinstitute sind maximale Risikosummen definiert. Mindestens halbjährlich erfolgt eine Überprüfung der sich so ergebenden Kontrahentenrisiken.

    PUMA hielt im Jahr 2024 derivative Finanzinstrumente mit einem positiven Marktwert von  175,1 Mio. (Vorjahr:  35,8 Mio.). Das maximale Ausfallrisiko gegenüber einer einzelnen Bank aus solchen Vermögenswerten belief sich auf  34,6 Mio. (Vorjahr: € 7,5 Mio.).

    Gemäß IFRS 7 beinhaltet die folgende Tabelle weitere Informationen über Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die meisten Vereinbarungen zwischen Finanzinstituten und PUMA enthalten ein beiderseitiges Recht zur Aufrechnung, wobei das Recht zur Aufrechnung nur bei Ausfall eines Geschäftspartners durchsetzbar ist. Deshalb sind die Kriterien für eine Aufrechnung in der Bilanz nicht erfüllt.

    Die Buchwerte der derivativen Finanzinstrumente, die von den genannten Aufrechnungsvereinbarungen betroffen sind, sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

    T.41 Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer Finanzinstrumente (in € Mio.)

     

    2024

    2023

    Vermögenswerte

     

     

    Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Vermögenswerte

    175,1

    35,8

    Finanzinstrumente, die zur Aufrechnung qualifizieren

    0,0

    0,0

    = Nettobilanzwert der finanziellen Vermögenswerte

    175,1

    35,8

    Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen

    -21,7

    -34,5

    Gesamtnettowert der finanziellen Vermögenswerte

    153,5

    1,3

     

    2024

    2023

    Verbindlichkeiten

     

     

    Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Verbindlichkeiten

    21,8

    58,2

    Finanzinstrumente, die zur Aufrechnung qualifizieren

    0,0

    0,0

    = Nettobilanzwert der finanziellen Verbindlichkeiten

    21,8

    58,2

    Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen

    -21,7

    -34,5

    Gesamtnettowert der finanziellen Verbindlichkeiten

    0,1

    23,7

    Liquiditätsrisiken

    Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Das Ziel des Konzerns in der Steuerung der Liquidität ist es sicherzustellen, dass – soweit möglich – stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können.

    PUMA strebt an, die Höhe von Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und festen Kreditzusagen auf einen Stand zu halten, der Effekte eines angenommenen Worst-Case Szenario abdeckt. Dieses Szenario orientiert sich an den Ereignissen und finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Krise im 2. Quartal 2020, die entsprechend abgedeckt sein müssen.

    PUMA verfügt über bestätigte Kreditlinien von insgesamt  1.842,9 Mio. (Vorjahr: € 1.552,8 Mio.), davon sind zum 31. Dezember 2024  1.360,2 Mio. (Vorjahr:  986,1 Mio.) nicht ausgenutzt worden. Der Anstieg der bestätigten Kreditlinien von € 290,1 Mio. gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der vorzeitigen Ablösung des Syndizierten Kredits von € 800,0 Mio. mit einer ursprünglichen Laufzeit bis Dezember 2025. Dieser Kredit wurde im Dezember 2024 durch einen neuen Syndizierten Kredit über € 1.200,0 Mio. mit einer Laufzeit bis Dezember 2029 und zwei Verlängerungsoptionen von je einem Jahr ersetzt. Finanzierungspartner sind erneut neun internationale Kernbanken von PUMA.

    Es wurden keine Finanzverbindlichkeiten aus nur bis auf Weiteres zugesagten Kreditlinien beansprucht.

    Der Effektivzinssatz der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten lag bei 4,7 % (Vorjahr: 3,9 %).

    PUMA beteiligt sich auch an Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (weitere Erläuterungen siehe Kapitel 13), deren Hauptzweck darin besteht, den freiwillig teilnehmenden Lieferanten eine vorzeitige Bezahlung ihrer Rechnungen durch eine Bank zu gewähren. Es gibt Programme auf der Ebene der zentralen PUMA-Beschaffungsgesellschaft (PUMA International Trading GmbH) für Lieferanten, die weltweit Waren an
    PUMA-Tochtergesellschaften exportieren, und auf der Ebene einzelner lokaler PUMA-Tochtergesell­schaften für lokale Lieferungen von vor Ort ansässigen Lieferanten. Bei allen Programmen handelt es sich bei den beteiligten Finanzierungspartnern um internationale Banken aus dem Kreis der PUMA-Konzernkernbanken mit entsprechender Kreditwürdigkeit. Aus Sicht des Konzerns verlängern die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen die Zahlungsziele nicht oder nicht wesentlich. Eine Verlängerungen der Zahlungsfristen liegt dabei im alleinigen Ermessen der Finanzierungspartner. Aus diesem Grund und angesichts der ausgewogenen Verteilung der Programme auf fünf Kernbanken der Gruppe besteht für PUMA kein zusätzliches Liquiditätsrisiko.

    In der folgenden Tabelle werden die zukünftigen Mittelabflüsse aus den am Abschlussstichtag bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt, sowie die vertraglichen Zahlungsströme im Zusammenhang mit Derivaten mit negativem Marktwert. Es handelt sich um nicht diskontierte Bruttobeträge zuzüglich erwarteter Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkungen von Verrechnungen:

    T.42 Vertragliche Zahlungsströme finanzieller Verbindlichkeiten 2024 (in € Mio.)

     

    Gesamt

    2025

    2026

    2027 ff.

    Originäre finanzielle Verbindlichkeiten

     

     

     

     

    Finanzverbindlichkeiten

    -523,7

    -144,7

    -217,9

    -161,1

    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    -1.893,5

    -1.893,5

    Sonstige Verbindlichkeiten

    -28,2

    -27,2

    -0,9

    -0,1

    Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

    -29,8

    -25,6

    -3,9

    -0,3

    Cash-Inflow derivative finanzielle Verbindlichkeiten

    798,0

    726,9

    71,1

    Cash-Outflow derivative finanzielle Verbindlichkeiten

    -827,8

    -752,5

    -75,0

    -0,3

    Für das Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:

    T.43 Vertragliche Zahlungsströme finanzieller Verbindlichkeiten 2023 (in € Mio.)

     

    Gesamt

    2024

    2025

    2026 ff.

    Originäre finanzielle Verbindlichkeiten

     

     

     

     

    Finanzverbindlichkeiten

    -634,0

    -166,9

    -85,1

    -382,0

    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    -1.499,8

    -1.499,8

    Sonstige Verbindlichkeiten

    -31,8

    -30,9

    -0,5

    -0,4

    Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

    -47,0

    -43,8

    -2,2

    -1,0

    Cash-Inflow derivative finanzielle Verbindlichkeiten

    2.876,6

    2.397,1

    479,5

    Cash-Outflow derivative finanzielle Verbindlichkeiten

    -2.923,6

    -2.440,8

    -481,8

    -1,0

    Marktrisiko

    Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Wechselkurse, Aktienkurse oder Zinssätze, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden.

    Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.

    Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert PUMA Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb des Regelwerks des Konzern-Risikomanagements.

    Währungsrisiko

    PUMA ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, wie die Notierung von Währungen, in denen Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte sowie Kreditgeschäfte und Forderungen erfolgen, mit der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften nicht übereinstimmen.

    Im Geschäftsjahr 2024 hat PUMA zur Sicherung des in Euro umgerechneten zahlbaren Betrags für in US-Dollar denominierte Einkäufe, sowie für weitere Währungsrisiken, die aus dem internen Weiterverkauf an PUMA Tochtergesellschaften resultieren, Währungssicherungsgeschäfte im Cashflow Hedge Accounting designiert.

    Darüber hinaus werden Fremdwährungsrisiken, die aus der Bewertung von auf fremde Währung lautenden konzerninternen Darlehen entstehen, mit Währungsswaps und Devisentermingeschäften abgesichert.

    Die geschätzten Fremdwährungsrisiken werden zunächst einer quantitativen Wesentlichkeitsprüfung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Sicherungskosten unterzogen. Materielle Risiken werden dann entsprechend der Konzernrichtlinie bis zu einer Sicherungsquote von bis zu 95 % der geschätzten Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Erwerbs- und Veräußerungsgeschäften über die nächsten zwölf bis fünfzehn Monate abgesichert. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte und Währungsoptionen meist mit einer Laufzeit von etwa 12 Monate ab dem Abschlussstichtag genutzt. Für wesentliche Risiken, die hohen Sicherungskosten unterliegen, werden hohe Sicherungsquoten erst mit einem geringeren Vorlauf erreicht.

    Die zusammengefassten quantitativen Informationen über das Währungsrisiko des Konzerns sind wie folgt:

    T.44 Wechselkursrisiken 2024 (in € Mio.)

    Zum 31. Dezember 2024

    USD

    MXN

    JPY

    Risiko aus prognostizierten Transaktionen

    -1.698,5

    248,4

    185,7

    Bilanzrisiko

    -753,9

    87,4

    8,1

    Bruttorisiko

    -2.452,4

    335,7

    193,8

    Mit Währungsoptionen abgesichert

    221,4

    0,0

    -39,9

    Mit Devisentermingeschäften abgesichert

    2.318,2

    -155,2

    -112,2

    Nettorisiko

    87,2

    180,5

    41,7

    T.45 Wechselkursrisiken 2023 (in € Mio.)

    Zum 31. Dezember 2023

    USD

    MXN

    JPY

    Risiko aus prognostizierten Transaktionen

    -1.716,4

    269,1

    190,0

    Bilanzrisiko

    -628,3

    78,8

    13,4

    Bruttorisiko

    -2.344,7

    347,9

    203,4

    Mit Währungsoptionen abgesichert

    18,1

    0,0

    -51,5

    Mit Devisentermingeschäften abgesichert

    1.933,1

    -211,1

    -110,3

    Nettorisiko

    -393,5

    136,7

    41,6

    Die Devisentermingeschäfte und das Risiko aus prognostizierten Transaktionen wurden auf einjähriger Basis kalkuliert.

    Die Nominalbeträge der offenen Kurssicherungsgeschäfte betreffen hauptsächlich Devisentermingeschäfte über insgesamt  4.135,4 Mio. (Vorjahr: € 3.745,0 Mio.).

    Die Marktwerte der offenen Kurssicherungsgeschäfte setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

    T.46 Marktwerte Kurssicherungsgeschäfte (in € Mio.)

     

    2024

    2023

    Devisentermingeschäfte

    161,0

    35,5

    Währungsoptionen

    14,1

    0,3

    Währungssicherungsgeschäfte, aktiv

    175,1

    35,8

    Devisentermingeschäfte

    21,0

    56,0

    Währungsoptionen

    0,0

    1,2

    Währungssicherungsgeschäfte, passiv

    21,0

    57,2

    Netto

    154,1

    -21,4

    Die Nettorisikoposition und die durchschnittlichen Sicherungskurse stellen sich wie folgt dar:

    T.47 Durchschnittliche Hedging Kurse

     

    2024

    2023

     

    kurzfristig

    langfristig

    kurzfristig

    langfristig

    Währungsrisiko

     

     

     

     

    Nettorisikoposition (in € Mio.)

    1.403,8

    496,1

    1.076,5

    504,2

     

     

     

     

     

    Devisentermingeschäfte

     

     

     

     

    Durchschnittskurs EUR/USD

    1,113

    1,117

    1,108

    1,110

    Durchschnittskurs EUR/MXN

    21,969

    -

    19,978

    -

    Durchschnittskurs EUR/JPY 

    157,814

    155,475

    138,560

    148,736

    Währungsoptionen

     

     

     

     

    Durchschnittskurs EUR/USD (Put/Call)

    1,060/1,126

    1,110/1,162

    1,050/1,144

    1,039/1,131

    Durchschnittskurs EUR/MXN (Put/Call)

    -

    -

    -

    -

    Durchschnittskurs EUR/JPY (Put/Call)

    145,990/159,979

    -

    140,198/157,850

    143,733/161,366

    Sensitivitätsanalyse Währungen

    Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

    Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Einzelabschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen PUMA Finanzinstrumente einsetzt.

    Die Währungssensitivitätsanalyse basiert auf dem Nettobilanzrisiko, das auf Fremdwährungen lauten. Dies umfasst auch unternehmensinterne monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Darüber hinaus werden ausstehende Währungsderivate im Rahmen der Sensitivitätsanalyse neu bewertet.

    Die folgende Tabelle zeigt die Steigerung bzw. Verringerung des Ergebnisses bzw. der Sicherungsrücklage im Eigenkapital bei einer zehnprozentigen Aufwertung bzw. Abwertung gegenüber des Euros-Kassakurses. Dabei wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, u. a. Zinssätze und Rohstoffpreise, konstant bleiben. Weiterhin werden die Einflüsse der prognostizierten operativen Cashflows außer Acht gelassen.

    T.48 Sensitivitätsanalyse für Wechselkursänderungen 2024 (in € Mio.)

    Zum 31. Dezember 2024

    USD

    MXN

    JPY

    Nominalbeträge der ausstehenden Sicherungsgeschäfte

    2.710,0

    -155,2

    -161,9

     

    EUR +10 %

    EUR +10 %

    EUR +10 %

    Eigenkapital

    -286,1

    10,1

    10,7

    Ergebnis

    2,5

    -1,0

    -0,1

     

    EUR -10 %

    EUR -10 %

    EUR -10 %

    Eigenkapital

    99,6

    -16,8

    -23,8

    Ergebnis

    -3,1

    1,2

    0,1

    T.49 Sensitivitätsanalyse für Wechselkursänderungen 2023 (in € Mio.)

    Zum 31. Dezember 2023

    USD

    MXN

    JPY

    Nominalbeträge der ausstehenden Sicherungsgeschäfte

    2.413,7

    -211,1

    -123,7

     

    EUR +10 %

    EUR +10 %

    EUR +10 %

    Eigenkapital

    -151,3

    17,9

    -1,0

    Ergebnis

    2,0

    -0,6

    -0,1

     

    EUR -10 %

    EUR -10 %

    EUR -10 %

    Eigenkapital

    218,9

    -11,0

    -23,7

    Ergebnis

    -2,4

    0,8

    0,1

    Eine weitere Erläuterung zu Währungsrisiken und den übrigen Risiko- und Chancenkategorien erfolgt im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel Risiko- und Chancenbericht.

    Zinsrisiken

    Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich im PUMA Konzern insbesondere aus variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten. Das Zinsmanagement erfolgt zentral durch den Bereich Treasury auf Basis vorgegebener Limite. In dessen Rahmen steuert und überwacht der Bereich das Zinsänderungsrisiko durch den Einsatz von Zinsderivaten. Geschäfte werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Gegenparteien abgeschlossen. Derivate Finanzinstrumente dürfen nicht zu spekulationszwecken eingesetzt werden, sondern ausschließlich zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit Grundgeschäften.

    Zum 31. Dezember 2024 unterlagen € 153,0 Mio. (Vorjahr € 207,5 Mio.) der finanziellen Verbindlichkeiten einer variablen Verzinsung.

    Für die im Mai 2023 variabel verzinslichen Schuldscheintranchen in Höhe von insgesamt € 150,0 Mio. wurden ebenso in gleicher Höhe und gleicher Laufzeit Zins-Collars zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen.

    Zwischen dem Grund- und Sicherungsgeschäften besteht eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Zins-Collars denjenigen der variabel verzinslichen Darlehen entsprechen. Dies gilt für den Nominalbetrag, die Laufzeit, die Zahlungs- und Zinsanpassungstermine. Das zugrundeliegende Risiko der Zins-Collars ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch. Daher wurde für die Sicherungsbeziehung ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt.

    Die Nettorisikoposition und der durchschnittlich abgesicherte Zinssatz stellen sich wie folgt dar:

    T.50 Durchschnittlich abgesicherter Zinssatz

     

    2024

    2023

     

    kurzfristig

    langfristig

    kurzfristig

    langfristig

    Zinsrisiko

     

     

     

     

    Nettorisikoposition (in € Mio.)

    3,0

     

    54,5

    3,0

     

     

     

     

     

    Durchschnittlich abgesicherter Zinssatz in % auf Basis des aktuellen Fixings (Cap/Floor)

     

    4,7 %/1,5 %

     

    4,7 %/1,5 %

    Sensitivitätsanalyse Zinsen

    Das Ergebnis im Konzern ist von der Entwicklung des Marktzinsniveaus abhängig. Eine Änderung des Zinsniveaus würde sich auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Konzerns auswirken. Die durchgeführte Analyse umfasst alle verzinslichen Finanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.

    Eine Veränderung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätten folgende Auswirkungen auf das Ergebnis und die Sicherungsrücklage im Eigenkapital:

    T.51 Sensitivitätsanalyse Zinsänderungen (in € Mio.)

     

    2024

    2023

     

    +1,0 %

    -1,0 %

    +1,0 %

    -1,0 %

    Eigenkapital

    0,0

    0,0

    0,8

    0,0

    Ergebnis

    0,4

    -1,5

    0,4

    -1,9

    Angaben zu Sicherungsinstrumenten, die in einer Sicherungsbeziehung stehen

    Am Bilanzstichtag stellten sich die Beträge, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundgeschäft designiert sind, wie folgt dar:

    T.52 Designation von gesicherten Grundgeschäften (in € Mio.)

     

    Wertänderung zur Berechnung der Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung

    Cashflow Hedging Rücklage

    Rücklage für Kosten der Absicherung

    In der Cashflow Hedging-Rücklage verbleibende Salden aus Sicherungs­beziehungen, bei denen die Bilanzierung von Sicherungs­geschäften nicht mehr angewendet wird

    Zum 31. Dezember 2024

     

     

     

     

    Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

    -13,1

    5,3

    -4,3

    0,0

    Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

    175,3

    81,1

    4,4

    0,0

    Zinsrisiko

    0,0

    0,0

    -0,3

    0,0

    Zum 31. Dezember 2023

     

     

     

     

    Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

    -8,2

    19,6

    0,0

    0,0

    Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

    -5,4

    -23,5

    0,0

    0,0

    Zinsrisiko

    0,0

    0,0

    0,0

    0,0

    Die Beträge, die sich auf Posten beziehen, die als Sicherungsinstrument designiert sind, haben folgende Auswirkungen auf die Konzernbilanz und Konzerngewinn- und Verlustrechnung:

    T.53 Designierte Sicherungsgeschäfte (in € Mio.)

     

    Nominalwert 

    Buchwert

     

     

     

     

     

     

     

    Vermögenswerte

    Verbindlichkeiten

    Posten in der Bilanz, in der das Sicherungs­instrument enthalten ist

    Veränderungen im Wert des
    Sicherungs­instruments, die im Sonstigen Ergebnis erfasst wurde

    Betrag, der aus der Cashflow Hedging Rücklage in die Anschaf­fungskosten der Vorräte umge­bucht worden ist

    Betrag, der aus der Cashflow Hedging Rücklage in den Gewinn und Verlust umgegliedert worden ist

    Posten im Gewinn oder Verlust, der
    von der
    Umgliederung betroffen ist

    Zum 31. Dezember 2024

     

     

     

     

    im Geschäftsjahr 2024

    Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

    1.139,7

    14,3

    -13,0

    Sonstige
    kurzfristige/
    langfristige
    finanzielle Vermögenswerte/
    Verbindlichkeiten

    13,1

    -

    29,3

    Umsatzerlöse

    Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

    2.374,3

    111,0

    0,0

    -175,3

    -5,9

    -

    Umsatzkosten

    Zinsrisiko

    150,0

    0,0

    0,0

    0,0

    -

    0,0

    Finanzauf­wendungen

    Zum 31. Dezember 2023

     

     

     

     

    im Geschäftsjahr 2023

    Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

    1.082,2

    22,3

    -6,2

    Sonstige
    kurzfristige/
    langfristige
    finanzielle Vermögenswerte/
    Verbindlichkeiten

    8,2

    -

    29,8

    Umsatzerlöse

    Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

    1.996,4

    2,3

    -34,5

    5,4

    -12,9

    -5,1

    Umsatzkosten

    Zinsrisiko

    150,0

    0,0

    0,0

    0,0

    -

    0,0

    Finanzauf­wendungen

    Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Eigenkapitalveränderungen in Bezug auf Hedging Rücklagen:

    T.54 Entwicklung der Hedging-Rücklagen (in € Mio.)

     

    2024

    2023

     

    Cashflow Hedging Rücklage

    Rücklage für Kosten der Absicherung

    Cashflow Hedging Rücklage

    Rücklage Stand 31. Dezember

    -3,9

    0,0

    14,2

    Übergangs-Effekte auf IFRS 9

     

    4,9

     

    Rücklage Stand 1. Januar

    -3,9

    4,9

    14,2

    Veränderung im beizulegenden Zeitwert

     

     

     

    Davon Währungsrisiko*

    162,2

    12,3

    -13,6

    Davon Zinsrisiko

    0,0

    0,6

    0,0

    Betrag, der in den Kosten nicht finanzieller Vermögenswerte enthalten ist 

    -5,9

    0,0

    12,9

    Betrag, der in den Gewinn und Verlust umgegliedert wurde

     

     

     

    Davon Währungsrisiko**

    -29,3

    -20,3

    -27,5

    Davon Zinsrisiko

    0,0

    0,0

    0,0

    Steuereffekt

    -36,8

    2,4

    10,1

    Rücklage Stand 31. Dezember

    86,4

    -0,2

    -3,9

    * Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Rücklage für Kosten der Absicherung von € 12,3 Mio. betrifft mit € -22,4 Mio. Absatzgeschäfte und mit € 34,7 Mio. Beschaffungsgeschäfte.

    ** Von den Beträgen, die aus der Rücklage für Kosten der Absicherung in den Gewinn und Verlust umgegliedert wurden, sind € 25,8 Mio. im Zusammenhang mit Absatzgeschäften und € –46,1 Mio. im Zusammenhang mit Beschaffungsgeschäfte angefallen.

    Die Veränderung der Zeitwerte von Optionen bzw. die Veränderung der Terminkomponenten und der Währungsbasis-Spreads von Devisentermingeschäften werden als Kosten einer transaktionsbezogenen Absicherung separat im Eigenkapital in der Rücklage für Kosten der Absicherung erfasst und beim Eintritt des Grundgeschäfts erfolgswirksam im Finanzergebnis vereinnahmt.

    Der Wegfall eines geringen Teils des ursprünglich geplanten Beschaffungs- und Absatzvolumens in Fremdwährungen, führte zu einem Überhang an Absicherungsgeschäften. Für die nicht mehr erwartete Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte wurde das Hedge-Accounting beendet und der beizulegende Zeitwert erfolgswirksam aus der Cashflow Hedging Rücklage in die Konzerngewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Sobald das hochwahrscheinliche Beschaffungs- oder Absatzgeschäft nicht länger erwartet wird, wird ein Gegengeschäft abgeschlossen. Über alle Währungspaare hinweg wurde ein Betrag von € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 5,5 Mio.) erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst (siehe hierzu auch Kapitel 21).

    15.Pensionsrückstellungen

    Die Pensionsrückstellungen resultieren aus Ansprüchen der Mitarbeiter*innen und ggf. deren Hinterbliebenen auf Leistungen im Falle der Invalidität, des Todes oder des Erreichens eines gewissen Alters, die je nach Land auf gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen beruhen. Die Pensionsverpflichtungen umfassen im PUMA-Konzern sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungszusagen und enthalten sowohl Verpflichtungen aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen. Die Versorgungszusagen sind teilweise durch externes Planvermögen finanziert.

    Die mit den Versorgungszusagen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die üblichen Risiken von leistungsorientierten Pensionsplänen in Bezug auf mögliche Änderungen des Abzinsungssatzes und der Inflationsentwicklung sowie der Langlebigkeit. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, wurden die Pläne mit den höchsten Verpflichtungen in Deutschland und Großbritannien vor einigen Jahren für Neueintritte geschlossen oder versichert. Das spezifische Risiko von auf dem Gehalt basierenden Verpflichtungen ist innerhalb des PUMA-Konzerns gering. Durch die Einführung einer jährlichen Obergrenze in 2016 für das pensionsfähige Gehalt im Plan Großbritannien ist dieses Risiko für die höchsten Verpflichtungen abgedeckt. Der Plan Großbritannien wird daher als nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtung eingestuft.

    T.55 Barwert der Versorgungsansprüche 2024 (In € Mio.)

     

    Deutschland

    Groß-britannien

    Andere Gesell­schaften

    PUMA-Konzern

    Barwert der Versorgungsansprüche zum 31. Dezember 2024

     

     

     

     

    Auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

     

     

     

     

    Annuität

    0,0

    0,0

    11,5

    11,5

    Einmalzahlung

    0,0

    0,0

    10,9

    10,9

    Nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

     

     

     

     

    Annuität

    50,4

    31,4

    0,0

    81,8

    Einmalzahlung

    8,3

    0,0

    0,0

    8,3

    Gesamt

    58,7

    31,4

    22,4

    112,5

    Im Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:

    T.56 Barwert der Versorgungsansprüche 2023 (In € Mio.)

     

    Deutschland

    Groß-britannien

    Andere Gesell­schaften

    PUMA-Konzern

    Barwert der Versorgungsansprüche zum 31. Dezember 2023

     

     

     

     

    Auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

     

     

     

     

    Annuität

    0,0

    0,0

    8,8

    8,8

    Einmalzahlung

    0,0

    0,0

    9,1

    9,1

    Nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

     

     

     

     

    Annuität

    49,3

    31,9

    0,0

    81,2

    Einmalzahlung

    8,2

    0,0

    0,0

    8,2

    Gesamt

    57,5

    31,9

    17,9

    107,3

    Die wesentlichen Versorgungsregelungen sind im Folgenden beschrieben:

    Die allgemeine Pensionsordnung der PUMA SE sieht grundsätzlich Rentenzahlungen in Höhe von maximal  127,82 pro Monat und Anwärter*in vor. Sie wurde für Neueintritte ab 1996 geschlossen. Darüber hinaus bestehen bei der PUMA SE Einzelzusagen (Festbeträge in unterschiedlicher Höhe) sowie beitrags­orientierte Einzel-Leistungszusagen (zum Teil aus Entgeltumwandlung). Bei den beitragsorientierten Einzel-Leistungszusagen handelt es sich um versicherte Pläne. Gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen bestehen nicht. Der auf die inländischen Versorgungsansprüche entfallende Verpflichtungsumfang beträgt per Ende 2024 € 58,7 Mio. (Vorjahr: € 57,5 Mio.) und macht somit 52,2 % (Vorjahr: 53,6 %) der gesamten Verpflichtung aus. Der beizulegende Zeitwert für das den inländischen Verpflichtungen gegenüberstehende Planvermögen beträgt € 51,0 Mio. (Vorjahr: € 50,4 Mio.), die entsprechende Pensionsrückstellung beträgt € 7,7 Mio. (Vorjahr: € 7,1 Mio.).

    Der Defined Benefit Plan in Großbritannien ist seit 2006 für Neueintritte geschlossen. Hier handelt es sich um gehalts- und dienstzeitabhängige Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. 2016 wurde eine Wachstumsobergrenze von 1 % p.a. auf das pensionsfähige Gehalt eingeführt. Eine Teil­kapitalisierung der Altersrente ist zulässig. Es bestehen gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen. Die Verpflichtung für die Versorgungsansprüche des Defined Benefit Plans in Großbritannien beträgt zu Ende 2024 € 31,4 Mio. (Vorjahr: € 31,9 Mio.) und stellt 27,9 % (Vorjahr: 29,7 %) der gesamten Verpflichtung dar. Die Verpflichtung ist durch ein Vermögen von € 28,9 Mio. (Vorjahr: € 29,7 Mio.) gedeckt. Die Rückstellung beträgt € 2,5 Mio. (Vorjahr: € 2,2 Mio.).

    Der Barwert der Versorgungsansprüche hat sich wie folgt entwickelt:

    T.57 Entwicklung des Barwerts der Versorgungsansprüche (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Barwert der Versorgungsansprüche zum 1. Januar 

    107,3

    104,3

    Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche

    2,1

    2,0

    Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche

    4,8

    4,4

    Arbeitnehmerbeiträge

    0,8

    0,6

    Ausgezahlte Leistungen

    -4,3

    -4,5

    Effekte aus Übertragungen

    0,1

    0,0

    Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste

    0,5

    0,1

    Währungskurseffekte

    1,2

    0,5

    Barwert der Versorgungsansprüche zum 31. Dezember 

    112,5

    107,3

    Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

    T.58 Entwicklung des Planvermögens (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Planvermögen zum 1. Januar 

    85,2

    82,4

    Zinsertrag auf das Planvermögen

    3,8

    3,5

    Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (-)

    -3,0

    -0,9

    Arbeitgeberbeiträge

    0,8

    1,2

    Arbeitnehmerbeiträge

    0,8

    0,6

    Ausgezahlte Leistungen

    -3,2

    -2,2

    Währungskurseffekte

    1,2

    0,6

    Planvermögen zum 31. Dezember 

    85,6

    85,2

    Die Pensionsrückstellung für den Konzern leitet sich wie folgt ab:

    T.59 Pensionsrückstellung (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen

    112,5

    107,3

    Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

    -85,6

    -85,2

    Finanzierungsstatus

    26,9

    22,1

    Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 

    26,9

    22,1

    Davon Aktivum

    0,4

    0,4

    Davon Passivum

    27,3

    22,5

    In 2024 betrugen die ausgezahlten Leistungen € 4,3 Mio. (Vorjahr: € 4,5 Mio.). Für das Jahr 2025 werden Zahlungen in Höhe von € 3,1 Mio. erwartet. Davon werden voraussichtlich € 1,0 Mio. vom Arbeitgeber direkt erbracht. Die Arbeitgeberbeiträge in das externe Planvermögen betrugen im Jahr 2024 € 0,8 Mio. (Vorjahr: € 1,2 Mio.). Für das Jahr 2025 werden Arbeitgeberbeiträge in Höhe von € 2,2 Mio. erwartet.

    Die Pensionsrückstellung hat sich wie folgt entwickelt:

    T.60 Entwicklung der Pensionsrückstellung (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Pensionsrückstellung zum 1. Januar 

    22,1

    21,9

    Pensionsaufwand

    3,1

    2,8

    Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste

    3,5

    1,0

    Arbeitgeberbeiträge

    -0,8

    -1,2

    Direkte Rentenzahlungen des Arbeitgebers

    -1,1

    -2,3

    Transferwerte

    0,1

    0,0

    Währungsdifferenzen

    0,0

    -0,2

    Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 

    26,9

    22,1

    Davon Aktivum

    0,4

    0,4

    Davon Passivum

    27,3

    22,5

    Der Aufwand im Geschäftsjahr 2024 gliedert sich wie folgt:

    T.61 Aufwand für Leistungspläne (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche

    2,1

    2,0

    Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche

    4,8

    4,4

    Zinsertrag auf das Planvermögen

    -3,8

    -3,5

    Administrationskosten

    0,0

    0,0

    Aufwand für Leistungspläne

    3,1

    2,8

    Davon Personalaufwand

    2,1

    1,9

    Davon Finanzaufwand

    1,0

    0,9

    Zusätzlich zu den leistungsorientierten Pensionsplänen zahlt PUMA auch in Beitragspläne ein. Die geleisteten Zahlungen für das Geschäftsjahr 2024 beliefen sich auf € 21,3 Mio. (Vorjahr: € 19,8 Mio.).

    Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste:

    T.62 Im Sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Neubewertung von Leistungsverpflichtungen

    0,5

    0,1

    Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aus Veränderungen bei den demographischen Annahmen

    -0,1

    -0,7

    Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aus Veränderungen bei den finanziellen Annahmen

    -0,5

    0,0

    Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen

    1,1

    0,8

    Neubewertung des Planvermögens

    3,0

    0,9

    Aufgrund der Obergrenze für Vermögenswerte nicht erfasste Beträge

    0,0

    0,0

    Anpassung der Administrationskosten

    0,0

    0,0

    Insgesamt direkt im Sonstigen Ergebnis erfasster Betrag für Neubewertungen

    3,5

    1,0

    Anlageklassen des Planvermögens:

    T.63 Anlageklassen des Planvermögens (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

    1,2

    0,3

    Eigenkapitalinstrumente

    6,1

    6,0

    Schuldverschreibungen

    7,0

    7,4

    Investmentfonds

    3,5

    3,2

    Derivate

    7,8

    10,0

    Immobilien

    3,2

    2,9

    Versicherungen

    51,3

    50,6

    Sonstige

    5,5

    4,9

    Planvermögen gesamt

    85,6

    85,2

    Davon Anlageklassen mit einem notierten Marktpreis:

    T.64 Planvermögen mit einem notierten Marktpreis (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

    1,2

    0,3

    Eigenkapitalinstrumente

    6,1

    6,0

    Schuldverschreibungen

    7,0

    7,4

    Investmentfonds

    3,5

    3,2

    Derivate

    7,8

    10,0

    Immobilien

    2,4

    2,1

    Versicherungen

    0,0

    0,0

    Sonstige

    5,4

    4,7

    Planvermögen mit einem notierten Marktpreis

    33,4

    33,7

    Eigene Finanzinstrumente oder von Konzerngesellschaften genutzte Immobilien sind im Planvermögen
    unverändert nicht enthalten.

    Das Planvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der definierten Leistungsverpflichtungen. In einigen Ländern bestehen für die Art und Höhe der zu wählenden Finanzmittel gesetzliche Vorgaben, in anderen Ländern (zum Beispiel Deutschland) erfolgt die Finanzierung der Pensionsverpflichtung auf freiwilliger Basis. In Großbritannien wird die Vermögensverwaltung von einem Treuhänderausschuss verantwortet, der sich aus Repräsentanten von Gesellschaft und Mitarbeiter*innen zusammensetzt. Die Anlagestrategie zielt auf langfristige Gewinne mit einer tolerierbaren Volatilität ab. Sie wurde zuletzt in 2022 überarbeitet, um das Risikoprofil zu reduzieren. In 2023 und in 2024 haben die Trustees die Anlagestrategie weiterhin überwacht.

    Bei der Ermittlung von Pensionsverpflichtungen und Pensionsaufwand wurden folgende Annahmen verwendet:

    T.65 Annahmen bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtung

     

    2024

    2023

    Diskontierungssatz

    4,17 %

    4,55 %

    Zukünftige Rentensteigerungen

    2,00 %

    1,93 %

    Zukünftige Gehaltssteigerungen

    2,24 %

    2,05 %

    Bei den angegebenen Werten handelt es sich um gewichtete Durchschnittswerte. Für den Euroraum wurde einheitlich ein Rechnungszins von 3,50 % (Vorjahr: 4,45 %) angesetzt.

    Als Sterbetafeln wurden für Deutschland die Heubeck-Richttafeln 2018 G verwendet. Für Großbritannien wurden die Sterblichkeiten gemäß Basistafel S4 unter Berücksichtigung der Lebenserwartungsprojektion gemäß CMI2023 mit einem Langfristtrend von 1 % angesetzt.

    In der folgenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen beeinflusst worden wäre bei Veränderung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahme.

    T.66 Sensitivitätsanalyse für die Versorgungsansprüche (In € Mio.)

     

    2024

    2023

    Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche, falls

     

     

    der Diskontierungssatz 50 Basispunkte höher wäre

    -3,9

    -3,7

    der Diskontierungssatz 50 Basispunkte niedriger wäre

    4,3

    4,2

    Gehalts- und Rententrends haben aufgrund der Struktur der Leistungspläne lediglich eine unwesentliche Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche.

    Der gewichtete Durchschnitt der Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt rd. 12 Jahre (Vorjahr: rd.
    12 Jahre).

    Diese Offenlegung ist Teil der Nachhaltigkeitserklärung von PUMA für 2024 gemäß ESRS S1-4.

    16.Sonstige Rückstellungen

    T.67 Sonstige Rückstellungen (In € Mio.)

     

    2023

     

     

     

     

    2024

     

    2023

     

     

    Währungs­anpassungen, Umbuchungen

    Zuführungen

    Verbrauch

    Auflösung

     

    Davon langfristig

    Davon langfristig

    Rückstellungen für:

     

     

     

     

     

     

     

     

    Gewährleistungen

    2,1

    0,0

    0,7

    -0,3

    -0,5

    2,1

    0,0

    0,0

    Einkaufsrisiken

    7,4

    0,0

    0,8

    -1,7

    -2,6

    3,9

    0,0

    0,0

    Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

    13,9

    -0,2

    4,5

    -3,4

    -0,9

    14,0

    6,0

    7,5

    Rückbauverpflichtungen

    16,9

    0,2

    3,2

    -2,1

    -1,9

    16,4

    13,4

    13,9

    Personalrückstellungen

    5,9

    8,4

    5,5

    -0,4

    -0,2

    19,2

    9,9

    5,9

    Sonstige

    8,7

    0,2

    7,3

    -3,3

    -0,1

    12,8

    0,0

    0,0

    Gesamt

    55,0

    8,6

    22,1

    -11,1

    -6,3

    68,2

    29,3

    27,3

    Für die Gewährleistungsrückstellung wird ein Erfahrungswert vom Umsatz der letzten sechs Monate herangezogen. Es wird erwartet, dass der größte Teil dieser Ausgaben innerhalb der ersten sechs Monate des nächsten Geschäftsjahres fällig wird. Die Einkaufsrisiken bestehen im Wesentlichen für Materialrisiken sowie für Formen, die zur Herstellung von Schuhen erforderlich sind und führen in der Folgeperiode zu Zahlungsmittelabflüssen.

    Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sind überwiegend langfristig und fallen im Zusammenhang mit den vom Konzern gemieteten Einzelhandelsgeschäften, Lagerflächen und Büroflächen an. Sie werden auf Grundlage der erwarteten Erfüllungsbeträge sowie der vereinbarten Mietdauern gebildet. Schätzungen werden in Bezug auf die Kosten sowie den tatsächlichen zeitlichen Anteil der Inanspruchnahme vorgenommen.

    Personalrückstellungen sind hauptsächlich für langfristige variable Vergütungskomponenten eingestellt. Die Risiken aus Rechtsstreitigkeiten beziehen sich auf jegliche Form von Rechtsstreitigkeiten u. a. im Zusammenhang mit Marken- und Patentrechten. Die sonstigen Rückstellungen bestehen für sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Beschaffung.

    Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich im folgenden Jahr zur Auszahlung führen, die langfristigen Rückstellungen werden in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren erwartet. Wesentliche Aufzinsungseffekte bestehen nicht. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen basieren auf Erfahrungswerten aus ähnlichen Transaktionen. Dabei werden alle Ereignisse bis zur Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt.

    17.Eigenkapital

    Gezeichnetes Kapital

    Das gezeichnete Kapital entspricht dem gezeichneten Kapital der PUMA SE.

    Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag gemäß Satzung € 149.698.196,00 (Vorjahr: € 150.824.640,00) und ist eingeteilt in 149.698.196 (Vorjahr: 150.824.640) stimmberechtigte Stückaktien ohne Nennwert. Dies entspricht einem anteiligen Betrag von € 1,00 je Aktie.

    Im Geschäftsjahr 2024 wurde das eingetragene Grundkapital um € 1.126.444 herabgesetzt

    Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionär*innen sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

    Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien:

    T.68 Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien

     

    2024

    2023

    Im Umlauf befindliche Aktien zum 01. Januar, Stück

    149.844.544

    149.758.644

    Aktienrückkauf, Stück

    -1.128.961

    0

    Ausgabe eigener Aktien, Stück*

    108.830

    85.900

    Im Umlauf befindliche Aktien zum 31. Dezember, Stück

    148.824.413

    149.844.544

    * Die Ausgabe eigener Aktien steht im Zusammenhang mit Vergütungsleistungen im Rahmen von bestehenden Promotions- und Werbeverträgen.

    Genehmigtes Kapital

    Zum 31. Dezember 2024 sieht die Satzung der Gesellschaft ein genehmigtes Kapital über insgesamt  30.000.000,00 vor:

    Der Vorstand ist gemäß § 4.2. der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 4. Mai 2026 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 30.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu  30.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die neuen Aktien auch vollständig oder teilweise von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionär*innen zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionär*innen steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in § 4.2. der Satzung genannten Fällen das Bezugsrecht der Aktionär*innen ganz oder teilweise auszuschließen.

    Vom bestehenden genehmigten Kapital hat der Vorstand der PUMA SE im aktuellen Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

    Bedingtes Kapital

    Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022 wurde der Vorstand bis zum 10. Mai 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu  1.500.000.000,00 zu begeben.

    In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital um bis zu  15.082.464,00 durch Ausgabe von bis zu 15.082.464 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht erfüllt wird oder wie Andienungen erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

    Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

    Eigene Aktien/Treasury Stock

    Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Mai 2025 eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Mai 2021 wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen an die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft auszugeben. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 11. Mai 2022 wurde der Vorstand überdies ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- sowie Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, oder Mitglied der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens sind, auszugeben. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 20 % unterschreiten.

    Auf Basis der vorgenannten Ermächtigung vom 7. Mai 2020/5. Mai 2021 hat der Vorstand der PUMA SE am 29. Februar 2024 ein Aktienrückkaufprogramm verabschiedet. Die erste Tranche sieht den Rückkauf eigener Aktien mit einem Gesamtkaufpreis von bis zu € 100 Millionen vor und begann am 6. März 2024 für den Zeitraum bis zum 6. Mai 2025. Gemäß der von der Hauptversammlung 2020 erteilten Ermächtigung werden die zurückerworbenen Aktien eingezogen.

    Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2024 wurde die vorgenannte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien aufgehoben und die Gesellschaft erneut ermächtigt, bis zum 21. Mai 2029 eigene Aktien bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Überdies wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen an die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft auszugeben. Weiterhin wurde der Vorstand ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- sowie Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, oder Mitglied der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens sind, auszugeben. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 20 % unterschreiten.

    Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft insgesamt 873.783 Stück PUMA-Aktien im eigenen Bestand, was einem Anteil von 0,58 % des gezeichneten Kapitals entspricht.

    Rückerwerb eigener Aktien

    Der Vorstand der PUMA SE hat am 29. Februar 2024 auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020/5. Mai 2021 ein Aktienrückkaufprogramm verabschiedet. Die erste Tranche sieht den Rückkauf eigener Aktien mit einem Gesamtkaufpreis von bis zu € 100 Millionen vor und beginnt im März 2024 für den Zeitraum bis zum 6. Mai 2025.

    Die PUMA SE erwarb im Zeitraum von März 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 im Rahmen der ersten Tranche 1.128.961 Aktien zu einem Gesamtpreis von € 49.999.986,41 (ohne Erwerbsnebenkosten) und einem durchschnittlichen Kaufpreis von € 44,29 je Aktie. Dies entsprach einem Anteil von 0,75 % des gezeichneten Kapitals.

    Die zurückerworbenen Aktien dienen den in der vorgenannten Ermächtigung genannten Zwecken, insbesondere der Einziehung. Die PUMA SE hat von den zurückerworbenen Aktien 1.126.444 Stück durch Vorstandsbeschluss vom 26. November 2024 eingezogen.

    Weitere Angaben zum Rückerwerb eigener Aktien können der folgenden Tabelle entnommen werden.

    T.69 Rückkauf eigener Aktien im Geschäftsjahr

    Monat

    Aktienanzahl

    Gesamtpreis
    in €

    Durchschnittli­cher Kaufpreis
    je Aktie in €

    Anteil am Grundkapital
    in €

    Anteil am Grundkapital
    in %

    Januar

    -

    -

    -

    -

    -

    Februar

    -

    -

    -

    -

    -

    März

    105.713

    4.310.868,52

    40,78

    105.713

    0,07 %

    April

    88.714

    3.706.587,20

    41,78

    88.714

    0,06 %

    Mai

    85.933

    4.120.879,78

    47,95

    85.933

    0,06 %

    Juni

    420.053

    19.152.694,86

    45,60

    420.053

    0,28 %

    Juli

    417.373

    18.253.518,89

    43,73

    417.373

    0,28 %

    August

    3.386

    133.635,38

    39,47

    3.386

    0,00 %

    September

    2.096

    79.852,16

    38,10

    2.096

    0,00 %

    Oktober

    2.198

    85.187,58

    38,76

    2.198

    0,00 %

    November

    1.378

    61.630,85

    44,72

    1.378

    0,00 %

    Dezember

    2.117

    95.131,19

    44,94

    2.117

    0,00 %

    Gesamt

    1.128.961

    49.999.986,41

    44,29

    1.128.961

    0,75 %

    Dividende

    Die ausschüttungsfähigen Beträge beziehen sich auf den Bilanzgewinn der PUMA SE, der gemäß dem deutschen Handelsrecht ermittelt wird.

    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn der PUMA SE für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende in Höhe von  0,61 (Vorjahr: € 0,82) je im Umlauf befindlicher Aktie oder insgesamt  90,8 Mio. (bezogen auf die am 31. Dezember 2024 im Umlauf befindlichen Aktien) an die Aktionär*innen auszuschütten.

    Vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns der PUMA SE:

    T.70 Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns der PUMA SE

     

    2024

    2023

    Bilanzgewinn der PUMA SE zum 31. Dezember, € Mio.

    510,5

    486,4

    Ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn, € Mio.

    510,5

    486,4

    Dividende je Aktie, €

    0,61

    0,82

    Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien*, Stück

    148.824.413

    149.719.682

    Dividende gesamt*, € Mio.

    90,8

    122,8

    Vortrag auf neue Rechnung*, € Mio.

    419,8

    363,7

    * Vorjahreswerte angepasst auf den Stand der Hauptversammlung

    Rücklagen

    Die Rücklagen im Eigenkapital setzen sich wie folgt zusammen:

    Kapitalrücklage

    Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien sowie Beträge aus der Gewährung, Umwandlung und dem Verfall von Aktienoptionen.

    Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag

    Die Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn enthalten das Netto-Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Darüber hinaus werden in den Gewinnrücklagen, die im Sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungseffekte aus der Pensionsrückstellung erfasst, sowie für den Rückerwerb eigener Aktien geleistete Entgelte, die den Nennbetrag übersteigen.

    Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung

    Der Eigenkapitalposten für Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von nicht in Euro bilanzierenden Tochtergesellschaften.

    Cashflow Hedging Rücklage

    Der Posten „Cashflow Hedging Rücklage“ beinhaltet den beizulegenden Zeitwert der Absicherung von Cashflows (innerer Zeitwert der Optionen und die Kassakomponente der Termingeschäfte) in Bezug auf abgesicherte Transaktionen, die noch nicht eingetreten sind.

    Rücklage für Kosten der Absicherung – Optionen

    Der Posten beinhaltet den beizulegenden Zeitwert der Kosten der Absicherung von Cashflows entsprechend dem „Cost of Hedging“ Ansatz für Optionen (Zeitwertkomponente).

    Rücklage für Kosten der Absicherung – Termingeschäfte

    Der Posten beinhaltet den beizulegenden Zeitwert der Kosten der Absicherung von Cashflows entsprechend dem „Cost of Hedging“ Ansatz für Termingeschäfte (Terminkomponente).

    Nicht beherrschende Anteile

    Dieser Posten enthält die nicht beherrschenden Anteile. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird auf Kapitel 28 verwiesen.

    Kapitalmanagement

    Die Zielsetzung des Konzerns liegt in der Beibehaltung einer starken Eigenkapitalbasis, um das Vertrauen der Investoren und des Marktes zu erhalten und um die zukünftige Geschäftsentwicklung zu stärken.

    Das Kapitalmanagement bezieht sich auf das Konzern-Eigenkapital von PUMA. Dies ist in der Konzernbilanz sowie der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

    18.Management-Incentive-Programme

    Um das Management mit einer langfristigen Anreizwirkung an das Unternehmen zu binden, werden bei PUMA virtuellen Aktien mit Barausgleich und andere globale Long-Term-Incentive-Programme eingesetzt.

    Die laufenden Programme werden nachfolgend erläutert:

    Erläuterung „virtuelle Aktien“ sog. „Monetary Units“ (Bezeichnung: Monetary Units Plan – MUP)

    Im Geschäftsjahr 2013 wurde begonnen „Monetary Units“ im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis für Vorstandsmitglieder zu gewähren. „Monetary Units“ basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung, wobei jede dieser „Monetary Units“ am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung berechtigt. Diese berechtigte Barauszahlung vergleicht den Erfolg mittels der durchschnittlichen virtuellen Wertsteigerungsrechte der letzten dreißig Handelstage vor Beginn des Ausgabejahres mit den virtuellen Wertsteigerungsrechten der letzten dreißig Handelstage des Ausübungszeitpunkts. Die maximale Wertsteigerung (Cap) ist auf 300 % des Zuteilungsbetrags limitiert. Die „Monetary Units“ unterliegen einer Sperrfrist (=Erdienungszeitraum) von drei Jahren. Danach besteht ein Ausübungszeitraum von jeweils 30 Tagen nach jedem Quartalsveröffentlichungsstichtag über einen Zeitraum von zwei Jahren, der von den Teilnehmer*innen frei zur Ausübung genutzt werden kann. Die virtuellen Aktien werden bei einem Ausscheiden während des Erdienungszeitraums auf Basis „pro rata“ gekürzt. Das Programm lief zugunsten des Performance Share Plan aus. Im Geschäftsjahr 2024 wurden daher aus diesem Programm keine Anteile mehr ausgegeben.

    Erläuterung „virtuelle Aktien“ (Bezeichnung: Performance Share Plan – PSP)

    Im Geschäftsjahr 2021 wurde begonnen virtuelle Aktien im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis für Vorstandsmitglieder zu gewähren. Die virtuellen Aktien basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung, wobei jede dieser virtuellen Aktien am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung berechtigt. Der Aufsichtsrat behält sich jedoch das Recht vor, die Auszahlung in PUMA-Aktien, statt in bar vorzunehmen. Diese Barauszahlung ergibt sich aus den PUMA-Schlusskursen der letzten dreißig Handelstage vor dem Ausübungszeitpunkt. Die finale Anzahl an virtuellen Aktien liegt zwischen 50 % und 150 %, abhängig vom relativen „Total Shareholder Returns“ (TSR) gegenüber dem MDAX-Index. Für die Berechnung des TSR von PUMA und des MDAX-Index wird jeweils das arithmetische Mittel der TSR-Werte an den 30 Handelstagen vor Beginn und vor Ende der Performance-Periode ermittelt. Die so für PUMA und den MDAX-Index jeweils ermittelten Durchschnittswerte werden anschließend in Relation zueinander gesetzt. Dabei wird die Differenz in Prozentpunkten zwischen dem TSR von PUMA und dem TSR des MDAX-Index berechnet (= TSR-Outperformance in Prozentpunkten). Die maximale Wertsteigerung (Cap) ist auf 300 % des Zuteilungsbetrags limitiert. Die virtuellen Aktien unterliegen einer Sperrfrist von vier Jahren. Der Auszahlungszeitpunkt liegt generell innerhalb des ersten Quartals des fünften Jahres nach Ausgabe. Die virtuellen Aktien werden bei einem Ausscheiden während des Erdienungszeitraums auf Basis „pro rata“ gekürzt. Für die ausgegebenen Programme im Geschäftsjahr 2021 und 2022 ist der DAX-Index die Grundlage zur Berechnung der virtuellen Aktien, während ab dem Geschäftsjahr 2023 der MDAX-Index Anwendung findet.

    Im Geschäftsjahr 2024 wurde auf Basis der arbeitsvertraglichen Zusagen gegenüber den Vorstandsmitgliedern hierfür ein Aufwand von  1,3 Mio. (Vorjahr: Aufwand von € 2,4 Mio.) gebildet.

    T.71 Virtuelle Aktien Vorstände

    Bezeichnung Plan

    MUP

    PSP

    MUP

    PSP

    PSP

    PSP

     

    Ausgabedatum

    01.01.2021

    01.01.2021

    01.01.2022

    01.01.2022

    01.01.2023

    01.01.2024

     

    Laufzeit

    5

    4,25

    5

    4,25

    4,25

    4,25

    Jahre

    Sperrfrist

    3

    4

    3

    4

    4

    4

    Jahre

    Basiskurs PUMA-Aktie bei Ausgabe

    86,23

    86,23

    106,95

    106,95

    51,86

    54,92

    EUR/Aktie

    Referenzwert PUMA-Aktie zum Geschäftsjahresende

    45,21

    45,21

    45,21

    44,80

    46,76

    45,58

    EUR/Aktie

    Gewichteter Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt

    40,84

    0,00

    0,00

    0,00

    0,00

    0,00

    EUR/Aktie

    Teilnehmer*innen im Jahr der Ausgabe

    3

    2

    1

    3

    4

    5

    Personen

    Teilnehmer*innen zum Geschäftsjahresende

    3

    2

    1

    3

    4

    5

    Personen

    Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien zum 1. Januar 2024

    34.548

    7.070

    10.323

    16.458

    81.279

    81.382

    Stück

    Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien ausgeübt im Geschäftsjahr

    -8.942

    0

    0

    0

    0

    0

    Stück

    Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien verfallen im Geschäftsjahr

    0

    0

    0

    -2.829

    -12.197

    -9.014

    Stück

    Endbestand „Monetary Units“/virtuelle Aktien zum 31. Dezember 2024

    25.606

    7.070

    10.323

    13.629

    69.082

    72.368

    Stück

    Diese Verpflichtung aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich wird als Personalrückstellungen angesetzt und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet, sofern sie noch nicht ausgeübt wurde. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum ratierlich zugeführt. Auf Grundlage der Bewertung externer Experten zum Fair Value und der Berücksichtigung unterjähriger Ausübungen im Jahr 2024 beträgt die Rückstellung für diese Programme am Geschäftsjahresende  5,3 Mio. (Vorjahr: € 4,4 Mio.).

    Erläuterung Programm „Game Changer 2.0“

    Im Jahr 2018 wurde das Long Term Incentive Programm (LTIP) „Game Changer 2.0“ eingeführt. Die Teilnehmer*innen an diesem Programm bestehen im Wesentlichen aus Top-Führungskräfte, die an den Vorstand berichten, sowie vereinzelten Schlüsselfunktionen des PUMA-Konzerns. Das Ziel dieses Programms ist, diese Mitarbeiter*innen langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.

    Das LTIP „Game Changer 2.0“ besteht aus zwei Planteilen, einem Performance Cash Plan und einem Performance Share Plan, deren Anteil jeweils 50 % beträgt. Der Performance Cash Plan honoriert die wirtschaftliche Leistung des PUMA-Konzerns, der Performance Share Plan hingegen die Performance der PUMA SE Aktie am Kapitalmarkt.

    Die Performance-Periode des Performance Cash Plans beträgt drei Jahre und orientiert sich an den mittelfristigen durchschnittlichen Zielen des PUMA-Konzerns in Bezug auf EBIT, Umsatzerlöse und Cashflow oder Working Capital in % der Umsatzerlöse. Die Auszahlung erfolgt in bar und ist auf maximal 200 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

    Der Performance Share Plan verwendet virtuelle Aktien zur Anreizsteuerung. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre. Diese ist aufgeteilt in eine dreijährige Performance-Periode und in eine zweijährige Ausübungsperiode, in der die virtuellen Aktien in bar zur Auszahlung kommen. Die Auszahlung ist nur zu den vier Ausübungszeitpunkten (6, 12, 18 oder 24 Monate nach Ende der Performance-Periode) möglich. Der durchschnittliche Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor dem Ausübungszeitpunkt bestimmt den Wert einer virtuellen Aktie. Die Auszahlung ist auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt und erfolgt nur, wenn die festgelegte Ausübungshürde (sofern zutreffend) während der Performance-Periode mindestens einmal erreicht wurde.

    Die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpft, dass die individuellen Teilnehmer*innen zum festgelegten Datum in einem aktiven, ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen des PUMA-Konzerns stehen.

    Erläuterung Programm „Game Changer 2.0 2023“

    Im Jahr 2020 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2023“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70 %), Cashflow (15 %) und Umsatzerlöse (15 %). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Im Berichtsjahr wurde dem Teilnehmerkreis ein Betrag in Höhe von € 0,3 Mio. (davon € 0,3 Mio. aus dem Performance Share Anteil) ausbezahlt. Für dieses Programm wurden im Berichtsjahr  0,0 Mio. aufgelöst (Vorjahr: Auflösung € 0,1 Mio.). Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,5 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,5 Mio.).

    Erläuterung Programm „Game Changer 2.0 – 2024“

    Im Jahr 2021 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2024“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (45 %), Working Capital in % der Umsatzerlöse (15 %) und Umsatzerlöse (40 %). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis 31. Dezember 2023. Im Berichtsjahr wurde dem Teilnehmerkreis ein Betrag in Höhe von € 2,2 Mio. (davon € 0,8 Mio. aus dem Performance Share Anteil) ausbezahlt. Ferner wurden für dieses Programm € 0,8 Mio. aufgelöst (Vorjahr: € 0,2 Mio.) und anteilig  0,0 Mio. (Vorjahr: € 1,1 Mio.) zugeführt. Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 3,4 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 1,2 Mio.).

    Erläuterung Programm „Game Changer 2.0 – 2026“

    Im Jahr 2023 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2026“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70 %), Cashflow (15 %) und Umsatzerlöse (15 %). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis 31. Dezember 2025. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig  1,5 Mio. (Vorjahr: € 1,8 Mio.) zugeführt, sowie  0,1 Mio. aufgelöst (Vorjahr: € 0,0 Mio.). Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 3,1 Mio. (Vorjahr: € 1,8 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 1,5 Mio. (Vorjahr: € 1,0 Mio.).

    Erläuterung Programm „Game Changer 2.0 – 2027“

    Im Jahr 2024 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2027“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70 %), Cashflow (15 %) und Umsatzerlöse (15 %). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis zum 31. Dezember 2026. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig € 1,0 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) zugeführt. Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 1,0 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.).

    Erläuterung Programm „Road 2 10b“

    Im Jahr 2022 wurde das Programm „Game Changer 2.0“ einmalig durch das Long Term Incentive Programm (LTIP) „Road 2 10B“ abgelöst. Die Teilnehmer*innen an diesem Programm bestehen aus wichtigen Fach- und Führungskräften des PUMA-Konzerns. Das Ziel dieses Programms ist diese Mitarbeiter*innen langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.

    Das LTIP „Road 2 10B“ besteht aus zwei Planteilen, einem Performance Cash Plan und einem Performance Share Plan, deren Anteil jeweils 50 % beträgt. Der Performance Cash Plan honoriert die wirtschaftliche Leistung des PUMA-Konzerns, der Performance Share Plan hingegen die Performance der PUMA SE Aktie am Kapitalmarkt.

    Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT, Umsatzerlöse und Working Capital in % der Umsatzerlöse basierend auf der vom Vorstand der PUMA SE festgelegten Dreijahresplanung. Für Teilnehmer*innen des Programms mit einem Anstellungsverhältnis auf Konzernebene orientiert sich die Zielerreichung an den Konzern-Zielen EBIT (45 %), Umsatzerlöse (40 %), und Working Capital in % der Umsatzerlöse (15 %). Für Teilnehmer*innen des Programms mit einem Anstellungsverhältnis auf Ebene der Länder oder Regionen orientiert sich die Zielerreichung zu 50 % an dem Erreichen der Konzernziele. Die restlichen 50 % sind dem Erreichen der Ziele auf Länder- oder Regionen-Ebene zugeordnet (EBIT 22,5 %, Umsatzerlöse 20 % und Working Capital in % der Umsatzerlöse 7,5 %). Die Auszahlung ist auf maximal 200 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

    Der Performance Share Plan orientiert sich an der Entwicklung des PUMA Aktienkurses. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre, aufgeteilt in eine dreijährige Performance-Periode und eine darauffolgende zweijährige Ausübungsperiode, in der die virtuellen Aktien in bar zur Auszahlung kommen. Die Auszahlung ist nur zu den vier Ausübungszeitpunkten (6, 12, 18 oder 24 Monate nach Ende der Performance-Periode) möglich. Der durchschnittliche Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor Ausübungszeitpunkt bestimmt die Auszahlung einer virtuellen Aktie. Die Auszahlung ist auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap) und wird nur vorgenommen, wenn während der Performance-Periode die Ausübungshürde von +10 % Kurssteigerung einmalig erreicht wurde.

    Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm € 0,5 Mio. aufgelöst (Vorjahr: € 0,6 Mio.) und anteilig € 2,0 Mio. (Vorjahr: € 0,8 Mio.) zugeführt. Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 7,6 Mio. (Vorjahr: € 6,0 Mio.). Auf den Performance Share Plan entfallen € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,4 Mio.).

    T.72 Virtuelle Aktien Nicht-Vorstände

    Bezeichnung Plan

    Game Changer
    2023

    Game Changer
    2024

    Road 2 10b

    Game Changer
    2026

    Game Changer
    2027

     

    Ausgabedatum

    01.01.2020

    01.01.2021

    01.01.2022

    01.01.2023

    01.01.2024

     

    Laufzeit

    5

    5

    5

    5

    5

    Jahre

    Sperrfrist

    3

    3

    3

    3

    3

    Jahre

    Basiskurs bei Programmstart

    67,69

    86,23

    106,95

    51,86

    54,92

    EUR/Aktie

    Referenzwert zum Geschäftsjahresende

    45,21

    45,21

    0,00

    45,21

    29,03

    EUR/Aktie

    Gewichteter Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt

    53,45

    54,37

    0,00

    0,00

    0,00

    EUR/Aktie

    Teilnehmer*innen im Jahr der Ausgabe

    60

    76

    486

    84

    59

    Personen

    Teilnehmer*innen zum Geschäftsjahresende

    8

    24

    428

    77

    59

    Personen

    Anzahl “virtuelle Aktien” zum 1. Januar 2024

    8.991

    21.440

    95.559

    55.167

    44.838

    Stück

    Anzahl „virtuelle Aktien“ verfallen im Geschäftsjahr

    0

    0

    -7.532

    -4.624

    0

    Stück

    Anzahl "virtuelle Aktien" hinzugefügt im Geschäftsjahr (Neuzusagen)

    0

    0

    0

    241

    0

    Stück

    Anzahl „virtuelle Aktien“ ausgeübt im Geschäftsjahr

    -5.675

    -14.061

    0

    0

    0

    Stück

    Endbestand „virtuelle Aktien” zum 31. Dezember 2024

    3.316

    7.379

    88.027

    50.784

    44.838

    Stück