ESRS 2 Allgemeine Angaben

    ESRS 2 Allgemeine Angaben

    Strategie

    Strategie, Geschäftsmodell und Wert­schöpfungs­kette (SBM-1)

    PUMA SE ist ein börsennotiertes Unternehmen der Sportartikelindustrie mit Sitz in Herzogenaurach, Deutschland. Wir berichten über unsere Geschäftstätigkeiten nach drei Hauptregionen (EMEA, Amerika und Asien/Pazifik) und sieben Segmenten (Europa, EEMEA, Nordamerika, Lateinamerika, Großchina, Asien/Pazifik ohne Großchina), basierend auf dem Sitz der jeweiligen Tochter­gesellschaften. Was unsere Produkte betrifft, unterscheiden wir drei Produktsegmente: Schuhe, Bekleidung und Accessoires.

    Stand 31. Dezember 2024 besteht die PUMA-Gruppe aus der Muttergesellschaft PUMA SE und 101 Tochter­gesellschaften, die direkt oder indirekt von der PUMA SE kontrolliert werden. Die Tochter­gesellschaften übernehmen verschiedene Aufgaben auf lokaler Ebene, wie Vertrieb, Marketing, Produktentwicklung, Beschaffung und Verwaltung. Eine vollständige Liste der Tochter­gesellschaften ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.

    Unsere Wert­schöpfungs­kette umfasst mehrere Stufen, vom Design und der Entwicklung über die Beschaffung und Herstellung, den Vertrieb und den Einzelhandel bis hin zur Nutzungsphase und dem Ende der Lebensdauer eines Produkts. Die wichtigsten Geschäftstätigkeiten von PUMA sind das Design, die Entwicklung, die Beschaffung, das Marketing und der Vertrieb von Sport- und Sport-Lifestyle-Schuhen, -Bekleidung und -Accessoires.

    Zu den wichtigsten Ausgangsstoffen für PUMA-Produkte gehören Baumwolle und Polyester für Bekleidung und Accessoires sowie Polyurethan, Ethylvinylacetat (EVA), Natur- und Synthesekautschuk und Leder für Schuhe. Die Produktverpackungen bestehen hauptsächlich aus Karton (Außenverpackungen, Schuhkartons und Hangtags) und Polyethylenbeuteln (Primärverpackungen für Bekleidung und Accessoires). PUMA kauft von ausgelagerten und externen Produktionspartnern fertige Produkte, die nach den von den PUMA-Design- und Entwicklungsteams erstellten Designs und Spezifikationen gefertigt wurden. Logistik­dienst­leister transportieren die Waren vom Herstellungsland zu den endgültigen Verkaufszielen.

    G.15 Die Wertschöpfungskette von PUMA im Überblick

    Picture 1

    PUMA ist in sieben Geschäftsbereiche unterteilt: Sportstyle, Teamsport, Running & Training, Motorsport, Golf, Basketball und Accessories. Darüber hinaus ist das PUMA-eigene Unternehmen stichd in den Bereichen Design, Entwicklung, Beschaffung, Marketing und Verkauf von Socken und Bodywear sowie im Vertrieb und Verkauf von Lizenzprodukten tätig.

    Unsere Umsätze stammen aus dem Verkauf von Produkten der Marken PUMA und Cobra Golf über den Groß- und Einzelhandel sowie aus dem Direktverkauf an Verbraucher in unseren eigenen Einzelhandels- und Online-Shops. Wir vermarkten und vertreiben unsere Produkte weltweit, hauptsächlich über unsere eigenen Tochter­gesellschaften. Unsere Tochterfirma stichd verkauft Socken und Bodywear und betreibt Fanshops und Online-Shops für einen großen Fußballverein und bei Formel-1-Rennen. In einigen Ländern gibt es Vertriebsvereinbarungen mit unabhängigen Distributoren. PUMA verkauft keine Produkte oder Dienstleistungen, die in bestimmten Märkten verboten sind. PUMA ist nicht in den Sektoren der Herstellung von fossilen Brennstoffen, Chemikalien, Waffen oder Tabakwaren tätig.

    Eine Aufschlüsselung des Nettoumsatzes findet sich im Abschnitt Umsatzerlöse des Konzernabschlusses. Eine Aufschlüsselung der Mitarbeiterzahlen nach Hauptregionen findet sich im Abschnitt S1 Arbeitskräfte des Unternehmens in diesem Bericht.

    Nachhaltigkeits­strategie

    Die vom PUMA-Vorstand verabschiedete Nachhaltigkeits­strategie „FOREVER. BETTER“ zielt auf die vollständige Integration von Nachhaltigkeits­aspekten in die Kerngeschäftsfunktionen ab, um sicherzustellen, dass Nachhaltigkeit auf allen Ebenen des Unternehmens eine hohe Priorität hat. Unsere Nachhaltigkeits­ziele sind global angelegt und umfassen verschiedene Aspekte unserer Lieferkette und unserer eigenen Geschäftstätigkeit, sowie alle Produktbereiche und Kundengruppen.

    PUMA setzt auch spezifische regionale Ziele. So fördert PUMA die Kreis­lauf­fähigkeit durch Rücknahme­systeme in Ländern wie den USA, Deutschland, Frankreich, China und Australien.

    Im Rahmen unserer Strategie sollen die wichtigsten Herausforderungen der Zusammenarbeit mit ausgelagerten Herstellern angegangen werden. Dazu gehören die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen, die Umwelt­auswirkungen, Menschenrechtsfragen und die eingeschränkte Sichtbarkeit von PUMA-Produkten am Ende ihrer Lebensdauer, nachdem sie an die Verbraucher verkauft wurden.

    Das Jahr 2024 stellt ein Übergangsjahr für unsere Nachhaltigkeits­strategie dar. Nach einer DMA, die 2023 mit externer Beratung durchgeführt wurde, und einem Stakeholder-Dialog mit Interessen­trägern im April 2024 haben wir unsere neuen Nachhaltigkeits­ziele der Vision 2030 entwickelt und veröffentlicht. Diese bauen auf der 10FOR25-Nachhaltigkeits­strategie auf und verstärken den Fokus auf Menschenrechte, Klima und Kreis­lauf­wirtschaft. Spezifische Themen im Rahmen dieser Säulen werden wie folgt behandelt:

    Menschenrechte

    • Eigene Arbeitnehmer*innen: Vielfalt, Einbeziehung und Entwicklung der Arbeitnehmer*innen, Gesundheit und Sicherheit sowie gesellschaftliches Engagement
    • Eigene Arbeitnehmer*innen und Lieferkette: faire Arbeitsbedingungen, existenzsichernde Löhne und Geschlechtergerechtigkeit.

    Klima

    • Scope-1-und-2-Emissionen: THG-Emissionsreduktionen durch den Einsatz erneuerbarer Energie, die Umstellung auf einen emissionsfreien oder emissionsarmen Fuhrpark und die Vermeidung der Nutzung von Firmenflugzeugen, sofern keine Biokraftstoffe verwendet werden
    • Scope-3-Emissionen: THG-Emissionsreduktionen durch den Einsatz erneuerbarer Energien, die schrittweise Abschaffung von Kohlekesseln und die Verwendung weniger CO2-intensiver Materialien
    • Biologische Vielfalt: Festlegung wissenschaftlich fundierter Ziele gemäß der Initiative „Science-Based Targets Initiative for Nature“ (SBTN) und entwaldungsfreies (Rinder-)Leder
    • Wasser: recycelte Industrieabwässer in den wichtigsten Fabriken (decken ca. 80 % des Geschäftsvolumens ab)

    Kreis­lauf­wirtschaft

    • Verwendung von recyceltem Material
    • Neue Geschäftsmodelle
    • Abschaffung von Kunststoffverpackungen
    • Zusammenarbeit mit der Industrie
    • Kreislauforientiertes Design

    Die Menschenrechtsziele für die eigenen Standorte beziehen sich auf alle Arbeitnehmer*innen von PUMA weltweit. Für die Lieferkette beziehen sich die Ziele für faire Arbeitsbedingungen auf alle Lieferanten von PUMA, die Ziele für existenzsichernde Löhne und Geschlechtergerechtigkeit auf die Kernlieferanten von PUMA. Die Ziele für Klima und biologische Vielfalt beziehen sich auf alle unsere eigenen Standorte und die vorgelagerte Lieferkette, unser Ziel für Wasser bezieht sich auf die Kernfabriken von PUMA. Die Ziele der Kreis­lauf­fähigkeit beziehen sich auf die Hauptprodukte von PUMA (Schuhe, Bekleidung und Accessories), die in allen Märkten, in denen PUMA präsent ist, und an alle Kundengruppen verkauft werden.

    PUMA hat sowohl Auswirkungen in den Bereichen Umwelt und Soziales auf die vor- als auch auf die nachgelagerte Wert­schöpfungs­kette. PUMA arbeitet eng mit Lieferanten und materialspezifischen Organisationen wie Better Cotton und der Leather Working Group zusammen, um bessere Praktiken zu implementieren, die unsere Auswirkungen in der gesamten Lieferkette verbessern. Wir arbeiten mit Organisationen von Umweltexperten und UN-Organen wie UN Climate Change zusammen, um unsere Ziele mit den internationalen und branchenspezifischen Verpflichtungen in Einklang zu bringen. PUMA arbeitet mit Arbeit­nehmer­rechtsorganisationen, internationalen Gewerkschaften und unserem eigenen Betriebsrat zusammen, um faire Arbeits­standards und die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten. In der nachgelagerten Wert­schöpfungs­kette binden wir Großhandelskunden, Vermarktungspartner wie Fußballvereine und Vertreter von Gebrauchtwarenmärkten ein, um Nachhaltigkeit und Kreis­lauf­fähigkeit zu fördern.

    Zu den Bemühungen von PUMA, die Auswirkungen auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette zu verringern, gehört die Beschaffung von zertifizierten und/oder recycelten Materialien wie Baumwolle, Polyester, Leder und Karton. Wir fördern ethische Praktiken und die Einhaltung von Menschenrechten durch den PUMA-Verhaltenskodex für Zulieferer. Darüber hinaus setzen wir umfassende Systeme für das Chemikalienmanagement ein, um die Sicherheit und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten, und wir streben eine Reduzierung der Scope-3 Emissionen an. PUMA arbeitet mit seinen Lieferanten zusammen, um diese Praktiken umzusetzen und Nachhaltigkeits­ziele zu verfolgen.

    Der Ansatz, die Auswirkungen auf die nachgelagerten Wertschöpfungskette zu verringern, beinhaltet kontinuierliche Innovation in Produktdesign und -entwicklung, die Zusammenarbeit mit Großhandels­partnern und eine effiziente Logistik, um eine pünktliche Lieferung sicherzustellen. Außerdem wollen wir das Vertrauen und die Loyalität zu unserer Marke stärken, indem wir hochwertige Produkte aus zertifizierten oder recycelten Materialien anbieten.

    Unsere Tochterfirma stichd hat eigene Nachhaltigkeits­ziele gesetzt, die auf PUMAs Zielbereiche abgestimmt sind.

    Interessen und Standpunkte der Interessenträger (SBM-2)

    Unsere Einbeziehung der Interessenträger (Stakeholder) ist ein kontinuierlicher und umfassender Prozess, der darauf abzielt, die Perspektiven und das Feedback der verschiedenen Interessenträger in die DMA, den Entscheidungsprozess und die Nachhaltigkeitsstrategien und -ziele des Unternehmens zu integrieren. Dadurch wird sichergestellt, dass unsere Projekte und Prioritäten mit den allgemeinen gesellschaftlichen Zielen übereinstimmen und mögliche Spannungen im Verhältnis zu den Interessen­trägern abgebaut werden. PUMA organisiert Dialoge mit Interessen­trägern, zu denen wir Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs), Nichtregierungsorganisationen (NROs), Lieferanten, Expertenorganisationen, staatlichen Stellen und anderen relevanten Gruppen einladen, um unsere Nachhaltigkeitsagenda zu diskutieren, wie im Überblick über die Standpunkte und Interessen der Interessenträger beschrieben. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats nehmen regelmäßig an unseren Stakeholder-Dialog Meetings teil.

    Diese Dialoge konzentrieren sich auf spezifische Themen wie Menschenrechte, Klima, Kreis­lauf­wirschaft oder Rückverfolgbarkeit. Nach der Konsultation von Interessen­trägern zur Vision 2030 und den Zielen von PUMA im April 2024 hat PUMA beispielsweise seine Ziele für die Kreis­lauf­wirtschaftt von der eigenen Rücknahme von Produkten auf die Zusammenarbeit der Industrie bei Rücknahmestrukturen und Recycling umgestellt. Ein weiteres Ergebnis war, dass PUMA den Verkauf von gebrauchten Produkten testen wird.

    Das Engagement in der gesamten Wert­schöpfungs­kette findet das ganze Jahr über durch Lieferanten­treffen, Branchenbenchmarks oder Konferenzen statt. PUMA arbeitet mit einer Vielzahl von Stakeholdern zusammen, darunter materialfokussierte Organisationen (z. B. Better Cotton, Leather Working Group), Produkt- und Materialhersteller, Arbeit­nehmer­rechtsorganisationen, Gewerkschaften, Umwelt- und Menschenrechtsexperten, Kunden, Marketing-Assets sowie Organisationen für Produktsortierung und Recycling. Die kontinuierliche Einbindung der Interessenträger stellt sicher, dass ihre Standpunkte in die Folgenabschätzung, das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und in die Nachhaltigkeits-Strategie und -Ziele von PUMA einfließen.

    Indem wir beispielsweise unseren Fokus auf hochwertige, innovative Produkte aus zertifizierten oder recycelten Materialien legen, wollen wir bis 2025 90 % unserer Produkte aus teilweise oder vollständig zertifizierten oder recycelten Quellen herstellen, bis 2030 100 % Polyester aus recycelten Quellen und bis spätestens 2050 Kohlenstoffneutralität erreichen. Dieser Ansatz entspricht den Anforderungen unserer Kunden und stärkt das Vertrauen in die Marke. Die Anleger profitieren von nachhaltigem Wachstum und Risikominderung. Die Arbeitnehmer*innen genießen ein unterstützendes Arbeitsumfeld mit fairen Arbeitsbedingungen und Entwicklungs­möglichkeiten. PUMA pflegt transparente und faire Beziehungen zu seinen Lieferanten, um ökologische und soziale Leistungen und seine Ressourceneffizienz zu verbessern. Wir unterstützen auch gesellschaftliches Engagement und den Umweltschutz, um die Erwartungen der NRO und der Gemeinden, in denen wir operieren, an Transparenz und Verantwortung zu adressieren. Wir arbeiten an der Implementierung einer fortschrittlichen Datenverfolgung für mehr Transparenz bei Beschaffung und Produktion.

    Insgesamt hat die von PUMA verfolgte Einbeziehung der Stakeholder zu umfassenderen Nachhaltigkeitsstrategien geführt, die sicherstellen, dass das Unternehmen rechenschaftspflichtig bleibt und auf die Bedürfnisse seiner Interessenträger eingeht. PUMA wird weiterhin regelmäßige Stakeholder-Dialoge abhalten und plant, die Nachhaltigkeits­kommunikation mit den Verbrauchern auszubauen, um weiterhin Transparenz zu gewährleisten und Vertrauen zu schaffen. Darüber hinaus wird PUMA mit anderen Unternehmen der Branche und Experten zusammenarbeiten, um seine Nachhaltigkeitsstrategien zu verfeinern. Auf der Grundlage von Feedback und Industriestandards verpflichtet sich PUMA, die Liste der wesentlichen Themen und IRO-Verfahren regelmäßig zu überprüfen, um eine umfassende Abdeckung auch in zukünftigen Berichtszyklen sicherzustellen.

    T.09 Überblick der Standpunkte und Interessen von Stakeholdern (SBM-2)

    Interessens­gruppen, Umfang und Auswirkungen

    Formen des Engagements (nicht erschöpfend)

    Standpunkte und Interessen von Stakeholdern (nicht erschöpfend)

    Rolle in der Strategie und Beispiele für Maßnahmen (2024, nicht erschöpfend)

    Verbraucher, einschließlich End­verbraucher, die PUMA-Produkte online und offline kaufen, beeinflusst durch Produktdesign, Qualität und Verfügbarkeit, User-Experience-Initiativen und Kundenservice

    - Verbraucher-Hotline

    - Analyse der Marken­wahrnehmung

    - Gezieltes Marketing

    - Nutzung von Verbraucher­wünschen und Trendberichten

    - Verwendung von Spitzen­sportler*innen als Stellvertreter für Performance-Produkte

    - Hochwertige Produkte, die sicher in der Anwendung sind

    - Personalisierte, innovative Produkte

    - Transparenz und ehrliche Kommunikation über wichtige Themen der Nachhaltigkeit

    - Alle Behauptungen gegenüber Verbraucher*innen sind durch solide und wissenschaftliche Nachweise belegt

    - Zugänglichkeit und Inklusion

    - Normen für die Produktqualität

    - Innovative Technologien wie die NITRO-Dämpfung

    - Ethische Marketingpolitik

    - Leitfaden für Nachhaltigkeits­kommunikation

    - Zugänglichkeit der E-Commerce-Website und der Geschäfte

    - Nutzung von Datenanalysen zur Verbesserung des Produkt­angebots

    Kunden (nachgelagert), d. h. Online- und Offline-Geschäfte von Drittanbietern, die von Produktdesign, Qualität und Verfügbarkeit sowie von Nachhaltigkeits­aspekten betroffen sind

    - Direkte Interaktion über Kundenbetreuer

    - Umfragen und Messungen zur Kundenzufriedenheit

    - Nutzung von Verbraucher­wünschen und Trendberichten

    - Stakeholder-Dialog

    - Markenbegehrlichkeit

    - Kommerzielle Produkte

    - Einhaltung aller Nachhaltigkeits­richtlinien

    - Produkte mit recycelten und zertifizierten Materialien

    - Gemeinsame Nachhaltigkeits­initiativen

    - Marketing-Kampagnen

    - Hohe Produktsicherheits- und Qualitätsstandards

    - Verhaltenskodex und Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte

    - Neun von 10 Produkten bestehen aus recycelten oder zertifizierten Materialien

    CSOs, NROs und Expertenorganisationen für Nachhaltigkeit, die die Nachhaltigkeits­strategie und die Reputation von PUMA beeinflussen

    - Stakeholder-Dialog

    - Teilnahme an Experten­arbeits­gruppen und Konferenzen

    - Teilnahme an Multi-Stakeholder-Initiativen

    - Engagement-Treffen und Teilnahme an Fragebögen/Benchmarks

    - Förderung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG)

    - Themenspezifisch nach Schwerpunktbereich der CSO/NRO

    - Management der Reputations­risiken

    - Offenlegung der Daten

    - Feedback und Input zu Nachhaltigkeits­strategie und -zielen

    - Zusammenarbeit mit der Industrie

    Aktionäre und Finanzwelt (z. B. Investoren, Finanzinstitute, Finanzanalysten, ESG-Analysten)

    - Jährliche Aktionärs­versammlung

    - Website für Investor Relations

    - Roadshow für Investoren

    - Treffen mit Investoren, Finanzanalysten und ESG-Analysten

    - Quartalsberichtserstattung

    - Presseveröffentlichungen

    - Earning calls

    - Investorentage

    - Teilnahme an ESG-Rankings und Ratings

    - Kapitalrendite und Wertschöpfung (z. B. Aktien­performance, Dividenden, Aktienrückkäufe usw.)

    - Operative Leistung

    - Strategische Ausrichtung

    - Transparenz und Kommunikation: Zugang zu genauen, zuverlässigen und rechtzeitigen Informationen (vierteljährliche Veröffentlichungen)

    - ESG-Faktoren (z. B. Aktivitäten, Leistung in Ratings, Einhaltung von Rechtsvorschriften usw.)

    - Capital Markets Day 2024

    - Aktienrückkaufprogramm

    - Roadshows und Teilnahme an branchen- und sektor­spezifischen Konferenzen

    - Erweiterte Funktionalitäten und erhöhte Transparenz auf der Investor-Relations-Website

    - Anerkennung in wichtigen ESG-Indizes/Ratings

    Nicht produktbezogene Geschäftspartner, die von PUMAs Geschäfts­praktiken und Zusammenarbeit betroffen sind (z. B. Marketing-Assets wie Fußballvereine, Logistik- oder IT-Anbieter)

    - Häufige Interaktion mit den zuständigen Abteilungen

    - Einbeziehung in den Stakehoder-Dialog

    - Zusammenarbeit durch auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Projekte

    - Zuverlässiger Geschäftspartner

    - Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen

    - Unterstützung der eigenen Nachhaltigkeitsprogramme und -ziele des Geschäftspartners

    - Zusammenarbeit im Bereich emissionsarmer Schifffahrt

    - Zusammenarbeit bei der Rücknahme von Produkten und RE:FIBRE-Produkten für Fußballvereine

    - Gemeinsame Bewerbung um Auszeichnungen und Anerkennungen

    Arbeitnehmer*innen, einschließlich aller weltweiten Beschäftigten in den Unternehmens- und Einzel­handels­geschäften, die von den Unternehmenstätigkeiten, Richtlinien und dem Arbeitsumfeld von PUMA betroffen sind, weil sie in einem Vertragsverhältnis mit PUMA stehen

    - Dialog mit Mitarbeiter*innen und Pulsumfragen

    - Häufige Treffen mit dem Betriebsrat

    - Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

    - Informelle Kennenlerngespräche mit Neueinsteigern

    - Tarifverträge

    - Mitarbeiter-Ressourcen­gruppen

    - Jährliche und regelmäßige Leistungsüberprüfungen und Feedbackgespräche

    - Interne gesellschaftliche und informelle Veranstaltungen zu besonderen Anlässen

    - Townhall-Meetings mit Teilnahme von Führungskräften

    - Wahrung der Arbeit­nehmer­rechte

    - Null Toleranz gegenüber Gewalt, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz

    - Verbesserte Work-Life-Balance

    - Berufliche Entwicklungs­möglichkeiten und fortschrittliche Leistungs­entwicklungs­mechanismen

    - Existenzsichernde Löhne

    - Kein Gender Pay Gap

    - Gesunde und sichere Arbeitsumgebung

    - Diversität und Inklusion

    - Funktionierende und verfügbare Beschwerde­mechanismen (Schulung zu den Instrumenten)

    - Menschenrechtsrichtlinie

    - Menschenrechtsziele der Vision 2030, einschließlich Diversität und Umsetzung einer Diversity Roadmap

    - Strategie und Aktivitäten für Wohlergehen

    - Employer Branding und Strategie People & Organisation

    - Fortbildungsmöglichkeiten

    - Schulung zum Ethik-Kodex

    - Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Umsetzung mit Management­system

    - Vergütungsbericht

    - Whistleblowing Konzept und Sensibilisierung für das Tool „Speak Up“

    Direkte Geschäftspartner, Hersteller (vorgelagert) von PUMA-Waren (Tier-1-Lieferanten)

    - Lieferanten­treffen (runde Tische, Gipfeltreffen, usw.)

    - Fabrikbesuche und Audits

    - Lieferantenbefragung

    - Industriekonferenzen

    - Dialog mit Interessen­trägern

    -Unterstützung zu den Themen Klimawandel, Umwelt­verschmutzung, Wasser, biologische Vielfalt, Kreis­lauf­fähigkeit, Arbeitskräfte in der Wert­schöpfungs­kette

    - Umsetzung verantwortungs­voller Einkaufspraktiken

    - Verantwortliche Entwicklung und Umsetzung der Beschaffungspolitik

    - Konzeptentwicklung

    - Finanzierungsprogramm für Hersteller

    - Umsetzung der Menschenrechts- und Umweltpolitik

    - Programme für den Wissensaufbau

    - Beschwerde­mechanismen

    - Zielsetzung

    - Umsetzung internationaler und lokaler Vorschriften

    Vorgelagert - Hersteller von Materialien und Komponenten (Tier 2)

    - Lieferanten­treffen

    - Fabrikbesuche und Audits

    - Industriekonferenz

    - Dialog mit Interessen­trägern

    -Unterstützung zu den Themen Klimawandel, Umwelt­verschmutzung, Wasser, biologische Vielfalt, Kreis­lauf­fähigkeit, Arbeitskräfte in der Wert­schöpfungs­kette

    - Umsetzung verantwortungs­voller Einkaufspraktiken

    - Wissenstransfer durch Dialog mit Lieferanten und Unterstützung ihrer Nachhaltigkeits­initiativen

    - Menschenrechts- und Umweltpolitik

    - Programme für den Wissenssaufbau

    - Beschwerde­mechanismen

    - Zielsetzung

    - Umsetzung internationaler und lokaler Vorschriften

    Beschäftigte in den (vorgelagerten) Betrieben, die von den indirekt von PUMA vorangebrachten Arbeitsbedingungen, Menschen- und Arbeitsrechten betroffen sind

    - Umfrage unter den Beschäftigten

    - Konferenzen

    - Stakeholder-Dialog

    - Konsultationssitzungen

    - Beschwerdemechanismus

    - Null Toleranz bei Menschenrechtsfragen

    - Konzept für den Dialog mit CSOs

    - Verantwortungsvolle Beschaffungspolitik

    - Menschenrechtspolitik

    - Handbücher zur Nachhaltigkeit

    - Verhaltenskodex

    - Zielsetzung

    - Doppelte Wesentlichkeits­analyse

    Vorgelagerte Produzenten von Rohstoffen, einschließlich Land- und Forstwirte, die von der Beschaffungsstrategie und -praxis von PUMA betroffen sind

    - Beteiligung am Dialog mit Interessen­trägern über Branchenorganisationen wie Better Cotton, die Leather Working Group oder Textile Exchange

    - Mitgliedschaft in und Partnerschaft mit diesen Organisationen

    - Teilnahme an Konferenzen, Arbeitsgruppen usw.

    - Konsequente Verpflichtung zur Beschaffung zertifizierter Materialien

    - Zielsetzung

    - Doppelte Wesentlichkeits­analyse

    - Konzeptentwicklung

    - Aktive Mitgliedschaft in sektoralen Organisationen

    Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

    Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)

    Eine Analyse der doppelten Wesentlichkeit (DMA) ist die Grundlage der Nachhaltigkeits­strategie und -berichterstattung von PUMA. Unsere im Jahr 2023 durchgeführte DMA wurde 2024 angepasst, um den CSRD-Kriterien vollständig zu entsprechen. Sie basiert auf Beiträgen von Interessen­trägern, gesetzlichen Anforderungen, Medienberichten, Branchen-Benchmarks und den Ergebnissen der laufenden Prüfung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Sie deckt unsere Geschäftstätigkeiten und unsere Wert­schöpfungs­kette ab, wobei ihr Schwerpunkt auf direkten Partnern in der Lieferkette (Tier-1-Lieferanten) und Lieferanten von strategischem Material und Komponenten (Tier-2-Lieferanten) liegt. Wir planen, unsere DMA jährlich zu aktualisieren.

    Für diesen ersten Bericht nach den CSRD-Anforderungen identifizierte und bewertete PUMA ESG-bezogene IROs mittels eines DMA-Prozesses mit einem stufenweisen Ansatz:

    Beratung durch Experten: PUMA führte in Zusammenarbeit mit einem Beratungsunternehmen eine DMA durch, in die sowohl interne als auch externe Interessenträger einbezogen wurden. Dieser Prozess umfasste die Analyse von ESG-Themen in den Medien und bei anderen Unternehmen, die Entwicklung einer langen Liste potenziell wichtiger Themen auf der Grundlage des ESRS-Inhalts und die Eingrenzung auf eine kurze Liste durch Konsultationen mit Interessen­trägern, Interviews und Umfragen. Durch die Ergebnisse konnten wesentliche Themen auf der Grundlage ihrer Auswirkungen auf die Interessenträger von PUMA (Inside-Out-Perspektive) und die wesentlichen Risiken und Chancen für die Ertragslage von PUMA (Outside-In-Perspektive) ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Bewertung wurden in PUMAs Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht.

    Stakeholder-Dialog: Anfang 2024 haben wir einen Stakeholder-Dialog durchgeführt, um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen und die zugrunde liegenden Chancen zu ermitteln und zu verstehen. Die Teilnehmenden wurden aufgrund ihrer Abhängigkeit, ihrer Verantwortung, ihres Einflusses, ihrer Reichweite und ihrer Fähigkeit, unterschiedliche Perspektiven einzubringen, ausgewählt. Zu den internen Interessen­trägern gehörten Abteilungen wie Nachhaltigkeit, Produkt­konformität, Finanzen, Beschaffung, Interne Revision, Personal und Organisation, Investor Relations und Recht/Compliance. Zu den externen Interessen­trägern gehörten Lieferanten, Fachleute, NROs, zwischenstaatliche Organisationen, Geschäftspartner, Finanzinstitute, Investoren und Ranking-Agenturen.

    IRO-Bewertung: Das Nachhaltigkeitsteam hat die nachhaltigkeitsspezifischen IROs von PUMA sorgfältig geprüft. Dabei wurden sowohl die tatsächlichen als auch die potenziellen positiven und negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt in einem kurzfristigen (innerhalb des Berichtszeitraums), mittelfristigen (1 bis 5 Jahre) und langfristigen (über 5 Jahre) Zeitrahmen untersucht. Wir haben ermittelt, wo die Bruttoauswirkungen auftreten, ob in unserer eigenen Geschäftstätigkeit oder in der gesamten Wert­schöpfungs­kette (vor- und/oder nachgelagert). Wir haben geprüft, wie diese Auswirkungen mit unserem Geschäftsmodell und unserer Strategie zusammenhängen.

    PUMA verwendete eine Skala von 0 (keine Auswirkung) bis 15 (maximal mögliche Auswirkung), um die Auswirkungen bis hinunter zur Ebene der ESRS-Unterthemen zu bewerten, wobei das Ausmaß, der Umfang und die Unumkehrbarkeit jeder Auswirkung berücksichtigt und mit der Wahrscheinlichkeit (0-1, unwahrscheinlich bis fast sicher) multipliziert wurden. Auswirkungen, die mit 8 und mehr Punkten bewertet wurden, galten als wesentlich. In diesem Prozess wurde ohne Unterscheidung nach geografischen Gesichtspunkten die gesamte Wert­schöpfungs­kette von der Landwirtschaft bis zum Ende der Lebensdauer des Produkts erfasst.

    Die Auswirkungen auf die Lieferkette wurden auf der Grundlage einer Analyse des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) bewertet. PUMA verwendete ein Szenario mit Bruttoauswirkungen, bei dem die potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen vor der Umsetzung von Minderungsmaßnahmen bewertet wurden. Ein Beispiel für die Konsultation von Interessen­trägern und deren Einbeziehung in den DMA-Prozess ist die Neubewertung des Themas Mikroplastik als wesentlich, nachdem das Microfiber Consortium neue Erkenntnisse und Medienberichte vorgelegt hatte.

    Bei der Ermittlung wesentlicher IROs hat PUMA die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet. Darüber hinaus haben wir insbesondere die wichtigsten Beschaffungsländer in Asien (Bangladesch, Kambodscha, China, Indonesien, Vietnam) und die wichtigsten potenziellen Umwelt­auswirkungen berücksichtigt, wie z. B. Hersteller, die an der Nassverarbeitung beteiligt sind (Textilfabriken, Gerbereien) und land­wirt­schaftliche Prozesse wie den Baumwollanbau. Die Annahmen, die bei der Wesentlichkeits­analyse der Lieferkette getroffen wurden, basieren auf Daten der Kernlieferanten von PUMA (die etwa 60-80 % des Geschäftsvolumen von PUMA ausmachen). Es wurden auch langfristige Branchenpraktiken wie den Umgang mit verbotenen Stoffen oder aktuelle Medienberichte in die Bewertung einbezogen.

    Wir haben die finanzielle Wesentlichkeit genutzt, um Themen zu bewerten, die Risiken und Chancen für PUMA darstellen und sich möglicherweise kurz-, mittel- und langfristig auf die Ertragslage, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten auswirken. Bei dieser Bewertung werden Risiken und Chancen im Zusammenhang mit aktuellen oder zukünftigen Ereignissen sowie Geschäftsbeziehungen berücksichtigt. Die Abhängigkeiten des Unternehmens von natürlichen, menschlichen und sozialen Ressourcen wurden bewertet. Auch das potenzielle Ausmaß der finanziellen Auswirkungen, der Zeithorizont und die Wahrscheinlichkeit wurden bewertet.

    Die Nachhaltigkeitsteams von PUMA definierten in Zusammenarbeit mit dem Risikomanagement und anderen internen Interessen­trägern die finanzielle Wesentlichkeit auf der Grundlage des Ausmaßes der finanziellen Auswirkungen von 0 (keine Auswirkung) bis 5 (sehr schwerwiegende Auswirkung) und einem Faktor für die Eintrittswahrscheinlichkeit von 0,65 (geringe Wahrscheinlichkeit) bis 1 (sehr hohe Wahrscheinlichkeit). Wie bei der Bewertung der Auswirkungen wurde eine Bruttorisikoperspektive angewandt. Auch die Zusammenhänge zwischen Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie die damit verbundenen Risiken und Chancen wurden berücksichtigt. Dabei wurden die folgenden Input-Parameter verwendet:

    • Gesetzliche Regelungen über bestimmte Aspekte und mögliche finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung
    • Ergebnisse des von PUMA durchgeführten Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, einschließlich Audits zur Einhaltung sozialer Standards und Umweltbewertungen von Lieferanten
    • ESG-Benchmark-Berichte und NRO-Berichte über die Mode- und Sportartikelindustrie
    • Diskussionen mit Expertenorganisationen und anderen Unternehmen
    • Überprüfung von Literatur und Leitfäden zur CSRD.

    Nur Risiken oder Chancen, die mit 3 oder höher bewertet wurden, wurden als wesentlich eingestuft und in das Risikomanagement von PUMA integriert. Die sich daraus ergebende Liste der wesentlichen Risiken und Chancen wurde von den relevanten Themenverantwortlichen innerhalb des Unternehmens (z. B. Personal und Organisation für Personalthemen) genehmigt und mit dem übergreifendem Risikomanagementsystem von PUMA abgestimmt. Dieser Prozess, zusammen mit der Genehmigung der IRO-Liste durch das Management und den Aufsichtsrat von PUMA, stellt sicher, dass wesentliche Risiken und Chancen im gesamten Managementprozess einbezogen werden.

    Im Vergleich zu den Vorjahren wurden bei der Ermittlung von Risiken und Chancen mehr Interessenträger einbezogen, und der Prozess wurde 2024 auf einer detaillierteren Basis durchgeführt. Infolgedessen wurden mehr Risiken und Chancen ermittelt. Dies ist auch auf die Berücksichtigung von Bruttorisiken und nicht von Nettorisiken nach Abhilfe­maßnahmen zurückzuführen. Folglich wurde die Liste der wesentlichen Themen und IROs um folgende Punkte erweitert:

    • Mikroplastik (ESRS E2)
    • Verbraucherdatenschutz, ethische Marketingpraktiken sowie Gesundheit und Sicherheit (ESRS S4)
    • Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgebern und Korruptionsbekämpfung (ESRS G1)
    • Im Hinblick auf unternehmensspezifische Angaben hat PUMA das Programm für gesellschaftliches Engagement als wesentlich identifiziert.

    PUMA verknüpft Auswirkungen und Abhängigkeiten mit Risiken und Chancen durch ein umfassendes Risikomanagementsystem. Dieses System identifiziert und bewertet potenzielle zukünftige Entwicklungen, die sich auf die Ziele des Unternehmens auswirken könnten. PUMA überwacht kontinuierlich seine Geschäftstätigkeit und sein externes Umfeld, um wesentliche Risiken und Chancen zu identifizieren und die Auswirkungen auf die Interessenträger sowie die Abhängigkeiten von natürlichen und menschlichen Ressourcen zu bewerten. Diese identifizierten Risiken und Chancen werden in die Geschäftsstrategie von PUMA integriert, so dass das Unternehmen Herausforderungen proaktiv angehen und Chancen nutzen kann.

    Der regelmäßige Dialog mit Interessen­trägern hilft PUMA, die weitreichenden Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit zu verstehen und seine Risikomanagementstrategien zu verfeinern. Nachhaltigkeits­initiativen wie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Förderung fairer Arbeitsbedingungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Minderung von Risiken und der Nutzung von Chancen im Bereich Nachhaltigkeit.

    Wesentliche Nachhaltigkeits­risiken sind in das allgemeine Risikomanagementsystem von PUMA integriert und werden mit der gleichen Priorität wie andere, nicht nachhaltigkeitsbezogene Risiken behandelt. Das Risikomanagementsystem von PUMA basiert auf dem COSO-Standard und fördert kontinuierliche Verbesserungen und Risikobewusstsein. Dieser systematische Ansatz stellt sicher, dass die Strategie und das Geschäftsmodell von PUMA widerstandsfähig und anpassungsfähig an veränderte Bedingungen bleiben. Themen, die in der CSRD als wesentlich eingestuft werden, müssen nicht immer auch im Rahmen des Enterprise Risk Management wesentlich sein. Es gibt jedoch ein Verfahren, um zu bewerten, ob dies der Fall ist.

    Unternehmensspezifische Angaben

    Als unternehmensspezifische Angabe haben wir das gesellschaftliche Engagement identifiziert. Diese Angabe wird im Abschnitt über die Arbeitskräfte des Unternehmens (S1) behandelt. Unsere 10FOR25-Nachhaltigkeits­ziele wurden im Jahr 2019 festgelegt, bevor die CSRD in Kraft trat. Folglich beziehen sich viele der in diesen Zielvorgaben enthaltenen Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) auf Kennzahlen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen.

    Um zu entscheiden, ob ein Ziel oder ein KPI unternehmensspezifisch ist, haben wir eine einheitliche Methode angewandt, mit der wir bestimmen können, inwieweit die Kennzahl mit einem in der CSRD geregelten Thema verbunden ist. Wenn sowohl das Ziel als auch die Kennzahl in der CSRD geregelt sind, werden sie als Teil des normalen Berichterstattungsprozesses aufgenommen. Wenn das Ziel mit einem Thema verbunden ist, das in der CSRD geregelt wird, aber die CSRD die spezifischen KPIs nicht enthält, werden diese als unternehmensspezifische Parameter (Kennzahlen) in den relevanten thematischen Standards offengelegt. Ziele oder KPIs, die keinen Bezug zur CSRD haben, werden nicht in dieser Nachhaltigkeits­erklärung, sondern in einem separaten Bericht aufgeführt.

    Unsere 10FOR25-Ziele wurden als messbare Ziele festgelegt (mit Ausnahme der auf eine Verpflichtung bezogenen Ziele) und entsprechend der in den Unternehmenspolitiken geregelten strategischen Zielen nach Konsultationen mit den Interessen­trägern entwickelt. Die Zielvorgaben beruhen auf schlüssigen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Industriestandards. So hat PUMA zum Beispiel wissenschaftlich fundierte Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen festgelegt, die von der Science Based Targets Initiative (SBTi) genehmigt wurden, um im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens zu stehen. Darüber hinaus berücksichtigt PUMA in seinen 10FOR25-Zielen Industriestandards wie die ZDHC-Abwasserqualitätsrichtlinie und zertifizierte oder recycelte Materialien gemäß den Standards von Textile Exchange. Die Art, der Umfang und die Bezugswerte der Ziele wurden für jedes Thema spezifisch festgelegt. Das Basisjahr war 2020, und der Zeitraum der Geltung der Ziele ist 2020 bis 2025. PUMA berichtet jährlich im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsberichte über die Erreichung der einzelnen Ziele.

    PUMAs Ziele für 2025 wurden in einem früheren Stadium definiert und unterscheiden sich daher in ihrem Umfang von den Anforderungen der CSRD. Infolgedessen werden die zugrunde liegenden Kennzahlen, die zur Messung der Zielerreichung verwendet werden, als unternehmensspezifisch eingestuft.

    • Es sind weder stichd, PUMA United noch die Tier-2-Kernlieferanten in den Geltungsbereich der sozialen Ziele und der entsprechenden Kennzahlen für die Lieferkette einbezogen
    • Bei den Umweltzielen der Lieferkette und entsprechenden Kennzahlen werden weder stichd noch PUMA United berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt jedoch für stichd, das aufgrund seines signifikanten Umsatzbeitrags in PUMAs wissenschaftsbasiertes Klimaziele aufgenommen wurde.

    In der Zukunft werden wir den Umfang der Berichterstattung schrittweise auf die Anforderungen der CSRD anpassen. Im Jahr 2024 haben wir nach einer DMA und einem Dialog mit den Interessen­trägern unsere Ziele für die Vision 2030 entwickelt. Einige dieser Ziele gehen aufgrund des auf Auslagerung beruhenden Produktions­modells unserer Branche über den Rahmen der CSRD hinaus. Die gleiche Logik gilt für die Entwicklung und Berichterstattung über diese Ziele im Rahmen dieser Erklärung. Wo nötig, planen wir, unsere Konzepte und Handbücher zu überarbeiten, um sie mit unseren Zielen für 2030 in Einklang zu bringen. Sofern nicht anders angegeben, ist das Basisjahr 2025 und die Ziele gelten für den Zeitraum von 2025 bis 2030. Wir werden weiterhin jährlich im Rahmen unserer Nachhaltigkeits­bericht­erstattung die Ergebnisse der einzelnen Ziele veröffentlichen.

    Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3)

    Eine detaillierte Beschreibung der konkreten IROs pro Thema, einschließlich ihres Zeithorizonts und ihrer Position in der Wert­schöpfungs­kette sowie möglicher Änderungen an der Strategie von PUMA, findet sich am Anfang jedes Kapitels zu den themenbezogenen Standards. Wir bewerteten, wie sich wesentliche negative und positive Einflüsse auf Menschen und Umwelt auswirken (oder wahrscheinlich auswirken werden), und ob und wie wesentliche Auswirkungen aus der Strategie und dem Geschäftsmodell resultieren oder damit verbunden sind, wobei geografische Gebiete, Gebäude oder andere Arten von Vermögenswerten, Inputs, Outputs und Vertriebskanäle berücksichtigt werden. Zu den von PUMA identifizierten wesentlichen IROs gehören:

    • Klima­schutz­maßnahmen für eigene Standorte und in der Wert­schöpfungs­kette: Wirksame Klima­schutz­maßnahmen reduzieren Treibhausgasemissionen und dämmen den Klimawandel ein, während Untätigkeit Umweltzerstörung und Gesundheitsprobleme verschärfen kann. Klima­schutz­maßnahmen sind in die von PUMA entwickelte Strategie eingebettet, langfristige Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen klimabedingte Risiken zu erreichen (ESRS E1)
    • Umweltverschmutzung in der Wertschöpfungskette: In unserer Branche ist die Verwendung bestimmter Chemikalien notwendig, aber einige sind aufgrund ihrer potenziell schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier oder die Umwelt besorgniserregend oder besonders besorgniserregend, und während viele große Marken sich an Standards wie ZDHC MRSL und AFIRM RSL halten, ist der Weg zur Beseitigung dieser Substanzen noch nicht abgeschlossen, was sie zu einem wesentlichen Thema macht (ESRS E2)
    • Wassernutzung in der Lieferkette: Eine effiziente Wassernutzung verringert die Umwelt­auswirkungen und schont die Ressourcen, während eine übermäßige Nutzung zu Wasserknappheit und Umwelt­verschmutzung führen kann. Nachhaltiges Wassermanagement ist zentral für die Erreichung der Nachhaltigkeits­ziele von PUMA und die Einhaltung von Umweltvorschriften (ESRS E3)
    • Biologische Vielfalt, Landnutzung und Entwaldung in der Lieferkette: Der Schutz der biologischen Vielfalt und die Verhinderung von Entwaldung tragen zur Erhaltung der Ökosysteme und zur Verringerung der Kohlenstoffemissionen bei, während schlechte Praktiken zum Verlust von Lebensräumen und zum Klimawandel führen können. Nachhaltige Landnutzungspraktiken sind integraler Bestandteil der von PUMA eingegangenen Verpflichtung zu Umweltschutz und zur Reduzierung seines ökologischen Fußabdrucks (ESRS E4)
    • Kreis­lauf­wirtschaft: Die Verwendung zertifizierter und recycelter Materialien verringert die negativen Auswirkungen des Ressourcenverbrauchs und der Materialproduktion, während Untätigkeit in Bezug auf die Kreis­lauf­wirtschaft die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und den Flächenverbrauch für land­wirt­schaftliche Prozesse erhöht. Der verstärkte Einsatz von zertifizierten und recycelten Materialien ist ein wichtiger Bestandteil der von PUMA verfolgten Klimaschutzziele. Durch die Evaluierung neuer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle wie Reparatur und Wiederverkauf wird sichergestellt, dass PUMA auf veränderte Verbraucherpräferenzen oder neue gesetzliche Anforderungen vorbereitet bleibt (ESRS E5)
    • Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion (DEI) der Arbeitskräfte des Unternehmens: Die Förderung von DEI sorgt für eine innovativere und produktivere Belegschaft, während ein Mangel an Vielfalt zu Diskriminierung und schlechterer Arbeitsmoral führen kann. Die Integration von DEI-Initiativen in die Strategie von PUMA verbessert die Unternehmenskultur, zieht Top-Talente an und entspricht den globalen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS S1)
    • Dialog mit den Mitarbeiter*innen und Entwicklung der Arbeitskräfte des Unternehmens: Ein intensiver Dialog mit den Mitarbeiter*innen führt zu höherer Arbeitszufriedenheit und Produktivität, während eine mangelnde Einbeziehung zu hoher Fluktuation und niedriger Arbeitsmoral führen kann. Investitionen in die Mitarbeiterentwicklung stehen im Einklang mit den strategischen Zielen von PUMA, eine qualifizierte und motivierte Belegschaft zu fördern, die für den langfristigen Geschäftserfolg sorgt (ESRS S1)
    • Löhne in der Lieferkette: Faire Löhne verbessern den Lebensstandard der Beschäftigten und verringern Armut, während unzureichende Löhne zu Ausbeutung und schlechten Lebensbedingungen führen können. Die Sicherstellung fairer Löhne steht im Einklang mit der von PUMA eingegangen Verpflichtung zu ethischer Beschaffung und nachhaltigen Lieferketten und stärkt den Ruf der Marke sowie die Einhaltung von Arbeits­standards (ESRS S2)
    • Arbeitsbedingungen in der Lieferkette: Gute Arbeitsbedingungen fördern die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, während schlechte Bedingungen zu Verletzungen, Ausbeutung und hoher Fluktuation führen können. Durch die Einhaltung hoher Arbeits­standards werden die Risiken von Arbeitskonflikten und Unterbrechungen der Lieferkette verringert und somit die Nachhaltigkeits­ziele von PUMA unterstützt (ESRS S2)
    • Ethische Marketingpraktiken, Produktsicherheit und Datensicherheit sind Anforderungen, die für Verbraucher*innen relevant sind (ESRS S4)
    • Unternehmenskultur, die Bekämpfung von Bestechung und Korruption, die Einrichtung von Whistleblower-Hotlines und die Umsetzung verantwortungs­voller Einkaufspraktiken sind Teil der von PUMA implementierten Governance-Prozesse (ESRS G1).

    Potenzielle wesentliche Anpassungen stehen im Zusammenhang mit Abhilfe­maßnahmen, der Einhaltung von Vorschriften, Änderungen der Betriebsrichtlinien und Schulungsinitiativen. Die Widerstandsfähigkeit von PUMA im Umgang mit IROs ist in seiner Strategie FOREVER. BETTER. verankert, mit der die Nachhaltigkeit in alle Kerngeschäftsfunktionen integriert und durch mehrere Schlüsselelemente unterstützt wird:

    • PUMA hat sich Ziele in verschiedenen Bereichen gesetzt, darunter Menschenrechte, Klima und Kreis­lauf­fähigkeit. Diese Ziele stehen im Einklang mit den SDGs und sollen zu kontinuierlichen Verbesserungen führen
    • Regelmäßige Stakeholder-Dialoge helfen PUMA, unterschiedliche Standpunkte zu sammeln und Beziehungen zu Nachhaltigkeitsexperten, Geschäftspartnern und anderen Interessen­trägern zu pflegen. Dieses Engagement stellt sicher, dass die Strategien von PUMA relevant und effektiv bleiben
    • PUMA hat sich zu wissenschaftlich fundierten Zielen für die Reduktion von Treibhausgasemissionen verpflichtet und damit seine Ziele mit dem Pariser Klimaschutzabkommen in Einklang gebracht. Mit dieser Verpflichtung belegt PUMA seinen proaktiven Ansatz zur Minderung von Klimarisiken
    • Nachhaltigkeits­ziele sind Teil der Bonusregelungen für das gesamte globale PUMA-Führungsteam, um Verantwortlichkeit und Ausrichtung an den Unternehmenszielen sicherzustellen. Diese Integration fördert eine Kultur der Nachhaltigkeit in der gesamten Organisation
    • PUMA investiert kontinuierlich in Produktinnovation und -design sowie in das Management der Lieferkette, um die Umwelt­auswirkungen zu reduzieren und die Ressourceneffizienz zu verbessern. Diese Anpassungsfähigkeit ermöglicht es PUMA, effektiv auf neue Risiken und Chancen zu reagieren
    • Konzepte und Standards für ethisches Marketing, Chemikaliensicherheit und Datenschutz für Verbraucher sind vorhanden und werden bei Bedarf aktualisiert, um diese an die Vorschriften und Erwartungen der Interessengruppen anzupassen
    • PUMA verfügt über ein ausgereiftes Compliance-Management-System, um Interessenkonflikten vorzubeugen, und hat eine verantwortungsvolle Beschaffungspolitik eingeführt.

    Dadurch, dass wir die Nachhaltigkeit in unsere Strategie und unsere Geschäftstätigkeit einbeziehen, zeigen wir unsere Verpflichtung zur Bewältigung wesentlicher Auswirkungen und Risiken und nutzen gleichzeitig die Chancen für langfristiges Wachstum und Widerstandsfähigkeit. Eine detailliertere Resilienzanalyse für Klima ist in dem entsprechenden thematischen Standard enthalten. Für das Berichtsjahr 2024 haben wir keinen signifikanten Einfluss der identifizierten materiellen Auswirkungen, Risiken oder Chancen (IROs) auf unsere finanzielle Performance und den Cash-Flow identifiziert.

    Unternehmensführung

    Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (GOV-1)

    Die Governance-Organe von PUMA bestehen aus einem Vorstand mit vier Mitgliedern (bis Ende 2024) und einem Aufsichtsrat mit sieben Mitgliedern. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrates sind Arbeitnehmervertreter. Fünf Mitglieder (71 %) des Aufsichtsrats sind Vertreter der Anteilseigner und gelten nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig. Zwei Anteilseigner unter den Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Laufe des Jahres 2024 ersetzt; ein männliches Mitglied wurde durch ein weibliches Mitglied ersetzt.

    Die Governance-Organe von PUMA sind hinsichtlich Geschlechts, Nationalität und Alter vielfältig. Bis Ende 2024 bestand der Vorstand von PUMA aus zwei Frauen und zwei Männern, was einer Geschlechtervielfalt von 50 % entspricht. Der Aufsichtsrat von PUMA besteht aus drei Frauen und vier Männern, was einer Geschlechtervielfalt von 43 % Frauen und 57 % Männern entspricht.

    Bis Ende 2024 gehörten dem Vorstand von PUMA zwei deutsche, eine französische und eine chilenische Staatsangehörige an, was einer Nationalitätenvielfalt von 75 % entspricht. Dem Aufsichtsrat gehören zwei Franzosen, ein Brite, ein britischer Italiener und drei Deutsche an, was einer Nationalitätenvielfalt von 57 %entspricht.

    Altersvielfalt ist eine weitere wichtige Kennzahl, die PUMA erreichen will. Derzeit sind 25 % der Mitglieder des Vorstandes älter als 50 Jahre und 75 % jünger als 50 Jahre, wobei die Altersspanne von 41 bis 59 Jahren reicht. Dem Aufsichtsrat gehört ein Mitglied (14 %) an, das jünger als 50 Jahre ist, und ein Mitglied (14 %), das älter als 60 Jahre ist. Die Altersspanne des Aufsichtsrates liegt zwischen 46 und 61 Jahren. Weitere Einzelheiten sind in der Erklärung zur Corporate-Governance enthalten, die auf Website zur Corporate-Governance von PUMA abgerufen werden kann.

    Auf der Ebene des Aufsichtsrats befasst sich ein Nachhaltigkeits­ausschuss, der aus vier Mitgliedern besteht, mit nachhaltigkeitsbezogenen Fragen, einschließlich der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Der Ausschuss tagt viermal im Jahr. Der Nachhaltigkeits­ausschuss berät in Nachhaltigkeitsfragen und überwacht die Nachhaltigkeits­strategie des Vorstands. Er bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats in Bezug auf die Angabe nichtfinanzieller Informationen vor. Diese Zuständigkeit ist in Abschnitt 5.9 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat förmlich festgelegt.

    Die Vorsitzende des Nachhaltigkeitsausschusses verfügt über umfassende Erfahrung in der Förderung nachhaltiger Entwicklung, ethischer Praktiken und sozialer Verantwortung (IROs in Bezug auf ESRS E1-E5 und S2) in großen Sportartikel- und Beschaffungsunternehmen. Sie war bzw. ist in den Vorständen nachhaltigkeits­bezogener Branchenorganisationen im Modesektor tätig. Sie hat anerkannte Erfahrungen in den Bereichen Corporate-Governance, Lieferkettenmanagement, Marketing, Dialog mit Interessen­trägern sowie Engagement mit Medien. Zwei weitere Mitglieder des Nachhaltigkeitsausschusses verfügen aufgrund ihrer Position und Erfahrung im PUMA-Aufsichtsrat ebenfalls über Fachwissen in den Bereichen Nachhaltigkeit, insbesondere Soziales und Arbeit (IROs zu ESRS S1 und S2).

    Vier Mitglieder des PUMA-Aufsichtsrats verfügen über Führungserfahrung in der Sportartikel- oder Luxusgüterindustrie, die sie durch ihre Berufserfahrung erworben haben. Vier Mitglieder haben einen internationalen Unternehmenshintergrund, drei Mitglieder verfügen über betriebsverfassungsrechtliche Kenntnisse und Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen. Weitere Einzelheiten über die Erfahrung der Mitglieder des Aufsichtsrats sind in der Erklärung zur Corporate-Governance enthalten, die auf der Website zur Corporate-Governance von PUMA abgerufen werden kann.

    Auf Vorstandsebene liegt die Zuständigkeit für nachhaltigkeitsbezogene Themen, einschließlich wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, beim Gesamtvorstand.

    Zusätzlich zum Aufsichtsrat und Vorstand gibt es bei PUMA einen weiteren Nachhaltigkeits­ausschuss, der sich aus den Leitern der einzelnen Fachbereiche (Personal und Organisation, Recht, Facility Management, Logistik, IT, Design und Innovation und andere) zusammensetzt. Der Ausschuss tagt zweimal im Jahr, um die Nachhaltigkeits­ziele und deren Umsetzung im Unternehmen zu erörtern.

    Zwei spezielle Abteilungen für Nachhaltigkeit im Unternehmen und in der Lieferkette berichten indirekt an den Vorstand. Zu diesen Abteilungen gehören Experten für Nachhaltigkeit, die über Fachwissen zu den ermittelten wesentlichen Themen in den Bereichen Menschenrechte, Klimaschutz, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft verfügen. Zusätzliches Fachwissen steht mit PUMAs General Counsel Corporate Governance & Compliance zur Verfügung, die auch zur Menschenrechtsbeauftragten ernannt wurde. Den Geschäftsbereichen der PUMA SE sind eigene Expert*innen für Nachhaltigkeit zugeordnet, und spezielle Funktionen wie Innovation (Kreis­lauf­fähigkeit) und Facility Management (Gesundheit & Sicherheit) tragen zu spezifischen Nachhaltigkeitsthemen und -zielen bei.

    Das PUMA-Risikomanagementteam arbeitet eng mit den Nachhaltigkeitsabteilungen zusammen, um sicherzustellen, dass spezielle Kontrollen und Verfahren für nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen vorhanden sind. Weitere Informationen zu Kontrollen und Prozessen finden sich im Kapitel Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (GOV-5).

    G.16 Organigramm Nachhaltigkeit

    Picture 2

    Nachhaltigkeitsaspekte, die von den Leitungs- und Aufsichtsorganen behandelt werden (GOV-2)

    Der Vorstand und der Nachhaltigkeits­ausschuss des Aufsichtsrates werden vierteljährlich von den Leitern der Nachhaltigkeitsabteilungen über nachhaltigkeitsrelevante Themen informiert. Zu den berichteten Themen gehören PUMAs Umsetzung der Sorgfaltspflicht, die Effektivität von Konzepten und Maßnahmen, Zielerreichungen und rechtliche Anpassungen, um wesentliche IROs anzugehen. Eine Zusammenfassung von PUMAs wesentlichen IROs wurde dem Vorstand und dem Nachhaltigkeits­ausschuss vorgelegt und von diesen genehmigt.

    Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats von PUMA wurden in die Wesentlichkeits­analyse, den Dialog mit den Interessen­trägern und die Entwicklung der vorgeschlagenen neuen Nachhaltigkeits­zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen von PUMA einbezogen. Die bestehenden Nachhaltigkeits­ziele wurden vom Vorstand der PUMA SE genehmigt.

    Die Fortschritte bei der Erreichung der Nachhaltigkeits­ziele werden dem Vorstand regelmäßig von den Leitern der Nachhaltigkeitsabteilungen mitgeteilt. Der Vorstand stellt diese dann dem Nachhaltigkeits­ausschuss im Rahmen seiner vierteljährlichen Sitzungen vor. Darüber hinaus werden die Fortschritte jährlich im Rahmen von PUMAs Nachhaltigkeitserklärungen und -berichten veröffentlicht, die vor der Veröffentlichung vom Aufsichtsrat und vom Vorstand abgezeichnet werden.

    Wesentliche Nachhaltigkeits-IROs sind auch in das gesamte Risikomanagementsystem des Unternehmens (ERM) integriert. Die Aufsicht über das ERM liegt beim Vorstand von PUMA. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Wirksamkeit des eingerichteten ERM. Der Vice President Internal Audit, Risk Management & Internal Control, der mit der Überwachung des ERM von PUMA beauftragt ist, berichtet direkt an den Chief Financial Officer.

    Die wesentlichen IROs, die in das ERM des Unternehmens einbezogen sind, sind:

    • E1: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie
    • E2: Wasserverschmutzung, besonders besorgniserregende Stoffe und Mikroplastik
    • E3: Wasser
    • E4: Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlustes und Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen
    • E5: Ressourcenzuflüsse und -abflüsse, einschließlich Ressourcenverbrauch und Abfall
    • S1: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
    • S2: Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle und andere arbeitsbezogene Rechte
    • S4: Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer und persönliche Sicherheit der Verbraucher und/oder Endnutzer
    • G1: Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgebern, Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken und Korruption und Bestechung
    Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme (GOV-3)

    Auf der Grundlage der im Rahmen der DMA ermittelten wesentlichen Themen und seinen Nachhaltigkeits­zielen (10FOR25) koppelt PUMA seit vielen Jahren die Vergütung seines Vorstands und aller Führungskräfte weltweit (ab Teamleiter-Ebene) an die Erreichung von Nachhaltigkeits­zielen.

    Die bonusbezogenen Nachhaltigkeits­ziele für 2024 umfassen die Bereiche Menschenrechte (3,3 %), Klima (3,3 %) und Kreis­lauf­wirtschaft (3,3 %). Für die eigene Geschäftstätigkeit und das Group Sourcing von PUMA werden in jedem Bereich jeweils separate Ziele festgelegt. Die nachhaltigkeitsbezogenen Bonusziele wurden vom Aufsichtsrat der PUMA SE genehmigt.

    Nachhaltigkeits-Bonusziele für die PUMA-Gruppe, einschließlich Tochter­gesellschaften:

    • Reduktion der THG-Emissionen der Kategorien Scope 1 und 2 von PUMAs eigenen Standorten um 90 % bis 2030 im Vergleich zu 2017
    • Neun von zehn Produkten werden bis 2025 mit recycelten oder zertifizierten Materialien hergestellt, wie im PUMA S-Index definiert
    • Alle Arbeitnehmer*innen von PUMA, die ihr Einkommen mit PUMA erzielen, werden weiterhin mit einem existenzsichernden Lohn (Fair Wage Network) bezahlt.

    Nachhaltigkeits-Bonusziele für PUMA Group Sourcing:

    • Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien bei den Tier-1- und Tier-2-Kernlieferanten auf 25 % bis 2025
    • 75 % recycelter Polyester in allen Produktbereichen bis 2025
    • Keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder andere offenen Null-Toleranz-Probleme bis zum Ende eines jeden Jahres.

    Es wurden alle bonus-relevanten Zwischenziele für 2024 erreicht.

    Jedes Vorstandsmitglied hat 10 % seiner variablen Vergütungskomponente an das Erreichen dieser Nachhaltigkeits­ziele gebunden. Sie machen jeweils 3,3 % der erfolgsabhängigen Vergütung aus. Für andere Führungskräfte von PUMA-Unternehmen weltweit variiert der Prozentsatz von 5 % bis 10 % im Jahr 2024 und wird im Jahr 2025 auf 10 % angeglichen.

    Erklärung zur Sorgfaltspflicht (GOV-4)

    PUMA führt regelmäßig ein Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Integrität für seine Aktivitäten und seine Lieferkette durch und befolgt dabei die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Richtlinien des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Wir integrieren verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in unsere Konzepte, Schulungen und Managementsysteme, um tatsächliche und potenzielle Schäden zu erkennen.

    Das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ist der Prozess, mit dem PUMA tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen, die mit unserer Geschäftstätigkeit verbunden sind, identifiziert, verhindert, abmildert und Rechenschaft darüber ablegt, wie wir damit umgehen. Das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ist eine fortlaufende Praxis, die sowohl auf Veränderungen in PUMAs Strategie, Geschäftsmodell, Aktivitäten, Geschäftsbeziehungen, Betriebs-, Beschaffungs- und Vertriebskontexten reagiert als auch diese auslösen kann. Die Identifizierung und Bewertung negativer Auswirkungen bezieht sich auf die eigene Geschäftstätigkeit und Wert­schöpfungs­kette von PUMA, auf unsere Produkte und Dienstleistungen sowie auf die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern. Um die möglichen negativen Auswirkungen von PUMA auf die Umwelt und die Menschen zu bewerten, analysieren wir externe Quellen (Berichte von NRO, Medien, Länderindizes, Vorschriften, Dialoge mit Interessen­trägern) und interne Quellen (Audit-Ergebnisse, Beschwerden, Risikokartierung der Lieferkette, Umwelt- und Sozialdaten).

    Das Compliance Management System (CMS) von PUMA befasst sich mit Verstößen im Zusammenhang mit Korruption, Geldwäsche, Interessenkonflikten, Kartellrecht und Betrug. Den Herstellern wird empfohlen, ihr eigenes Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht durchzuführen. In Fällen, in denen PUMA nicht alle Auswirkungen auf einmal angehen kann, ermöglicht das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht eine Priorisierung der Maßnahmen auf der Grundlage der Schwere und Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen.

    • Schweregrad: Ausmaß (wie schwerwiegend die Auswirkungen sind), Umfang (wie viele Menschen betroffen sind oder sein werden) und Unumkehrbarkeit
    • Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Risikos hängt von der Betriebsumgebung ab: Konfliktgebiet, schwache Regierungsführung, fehlende Anpassung lokaler Praktiken an internationale Standards.

    Die Ermittlung wesentlicher Auswirkungen ist auch ein Baustein der Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeits­risiken und -chancen, die sich häufig aus diesen Auswirkungen ergeben. Wesentliche Auswirkungen sind im Risikomanagementsystem von PUMA integriert, mit einer Reihe von Maßnahmen, einschließlich Übergangsplänen, mit denen die Auswirkungen angegangen werden.

    Das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ist in die Unternehmensführung, Strategie und das Geschäftsmodell von PUMA eingebettet. Die Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane von PUMA befassen sich mit diesem Thema und integrieren die Nachhaltigkeitsleistung in ihre Anreizsysteme.

    T.10 Umfang von PUMAs Sorgfaltspflichten (GOV-4)

    Menschenrechte und Arbeit

    Umwelt

    Integrität

    Kinderarbeit

    Treibhausgasemissionen

    Bestechung und Korruption

    Gleichbehandlung und Chancengleichheit

    Besonders besorgniserregende Stoffe

    Management von Lieferantenbeziehungen einschließlich Zahlungspraktiken

    Zwangsarbeit

    Wasserknappheit und Verschmutzung

    Unternehmenskultur

    Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (z. B. arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten)

    Verschmutzung durch Mikroplastik

    Verbraucherdatenschutz

    Verletzung des Rechts der Arbeitnehmer, eine Gewerkschaft zu gründen oder ihr beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen

    Verlust der biologischen Vielfalt sowie Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Ökosystemen

    Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher

    Nicht-Einhaltung der Mindestlohngesetze

    Übergang zur Kreislaufwirtschaft einschließlich Abfall

    Schutz von Hinweisgebern

    Löhne, die die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Familien nicht decken

     

     

    Keine Anwerbung oder Bindung von Talenten (eigene Mitarbeiter)

     

     

    Unsere Präventions-, Minderungs- und Abhilfe­maßnahmen umfassen Risikobewertungen, ein Überwachungs­programm für Fabriken, Beschwerde­mechanismen, eine Lieferanten-Scorecard, Geschäftsintegration, Zielsetzung sowie interne und externe Berichterstattung. Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen wird anhand der Fortschritte und der Einhaltung unserer Konzepte bewertet.

    T.11 LISTE AN INFORMATIONEN ZUR EINHALTUNG DER Sorgfaltspflicht (GOV-4)

    Kernelemente der Sorgfaltspflicht

    Verweis in der Nachhaltigkeitserklärung

    a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell

    Erklärung zur Sorgfaltspflicht (GOV-4)

    b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht

    Interessen und Standpunkte der Interessenträger (SBM-2)

    c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen

    Prozess um wesentliche Auswirkungen, Risken und Chancen zu erfassen und zu bewerten (IRO-1) Themenbezogene Standards, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

    d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen

    Themenbezogene Standards, Richtlinien und Maßnahmen

    e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation

    Themenbezogene Standards, Kennzahlen und Ziele

    Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung (GOV-5)

    Um die Risiken bezüglich Vollständigkeit, Genauigkeit und Integrität der Daten zu minimieren, haben wir den Prozess der Nachhaltigkeitsberichtserstattung vollständig in unser internes Kontrollsystem sowie unser Enterprise Risk Management integriert. Bei der PUMA-Gruppe basiert das interne Kontrollsystem für die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung auf dem international anerkannten COSO-Rahmenwerk mit dem Ziel, eine ordnungsgemäße Berichterstattung sicherzustellen, die Effizienz und Effektivität des Prozesses zu verbessern und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Der interne Kontrollrahmen für die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung umfasst Kern­komponenten wie das Kontrollumfeld, die Risikobewertung, die Kontrolltätigkeiten, die Information und Kommunikation sowie die Überwachungstätigkeiten.

    Die Risiken für die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung werden nach ihrer potenziellen Auswirkung auf die Vollständigkeit und Genauigkeit der Berichterstattung priorisiert. Der Prozess für die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) wird im Kapitel IRO 1 genauer beschrieben. Zu den wichtigsten Risiken, die in unserer Risikokontrollmatrix ermittelt und behandelt wurden, gehören:

    • Unklare, falsch ausgerichtete oder nicht angewandte Verfahren und Standards für die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung
    • Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften, einschließlich CSRD- und ESRS-Normen
    • Genauigkeit und zeitliche Verfügbarkeit von Informationen.

    Unsere PUMA-Nachhaltigkeits­strategie wird im Abschnitt Strategie, Geschäftsmodell und Wert­schöpfungs­kette (SBM-1) dieser Nachhaltigkeits­erklärung behandelt.

    Die Verfahren und Standards für die Berichterstattung sind im Handbuch zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung von PUMA detailliert beschrieben. Dieses Handbuch bietet eine umfassende Anleitung, wie die interne Kontrolle der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung in die Nachhaltigkeits­erklärung der PUMA-Gruppe integriert wird. Die Notwendigkeit einer Anpassung des Handbuchs aufgrund von regulatorischen Änderungen wird fortlaufend durch die Nachhaltigkeitsabteilung analysiert und entsprechend an interne Stakeholder kommuniziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung nicht nur akkurat ist, sondern auch mit den umfassenderen finanziellen und operativen Kontrollen in Einklang steht. Diese Integration trägt dazu bei, die Konsistenz zu wahren, die Transparenz zu erhöhen und die Rechenschaftspflicht bei allen Berichtsaktivitäten zu fördern. Um beispielsweise Lücken bei Berichterstattung über alle relevanten Einheiten oder Elemente auszuschließen, stimmt PUMA den Umfang der Berichterstattung im Vorfeld mit dem Finanzteam und den Wirtschafts­prüfern ab und validiert die gemeldeten Daten auf Ebene der Einheiten/Tochter­gesellschaften und der Kernfabriken.

    Im Rahmen der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung werden alle bewerteten IROs jährlich von den zuständigen Abteilungen anhand einer Vorlage gemäß den CSRD-Anforderungen ermittelt und überprüft. Die Ergebnisse der Bewertung bilden die Grundlage für den thematischen Umfang der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung von PUMA. Wesentliche Themen, die sich aus der DMA und der IRO-Liste ergeben, werden von jedem Risikoverantwortlichen in den Prozess der Risikobewertung des Unternehmens integriert. Diese Themen werden auch im Nachhaltigkeits­ausschuss des PUMA-Aufsichtsrats vorgestellt und genehmigt.

    Die Abteilung Group Internal Audit, Risk Management & Internal Control koordiniert den Risiko­management­prozess und unterstützt die Risikoverantwortlichen. Regelmäßige Risikoberichte werden für das Risk Management Committee erstellt, dem der Vorstand der PUMA SE und ausgewählte Führungskräfte angehören. Das System identifiziert und steuert wesentliche Risiken frühzeitig und unterstützt so die Erreichung der Unternehmensziele und die Einhaltung von Gesetzen und Normen. Die Prüfungsergebnisse werden dem PUMA-Vorstand und dem Prüfungs- und Nachhaltigkeits­ausschuss des Aufsichtsrats mitgeteilt.

    Diese Nachhaltigkeits­erklärung wurde vom Vorstand und dem Nachhaltigkeits­ausschuss des Aufsichtsrates der PUMA SE geprüft und freigegeben.

    Grundlagen für die Erstellung

    Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung (BP-1)

    Die Nachhaltigkeits­erklärung wurde nach den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie den §§ 315b und 315c des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) für eine nichtfinanzielle Konzernerklärung erstellt.

    Wir wenden die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung (ESRS) als primären Rahmen für die Erstellung der Nachhaltigkeits­erklärung in Kombination mit internen Richtlinien und entwickelten unternehmensspezifischen Kriterien (im Folgenden als "Berichtskriterien" bezeichnet) an und erstellen den Bericht in Übereinstimmung mit diesem Rahmen.

    PUMA hat seit über 20 Jahren die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) für Nachhaltigkeitsberichtserstattung verwendet. Diese erste Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Berichterstattung kann zu Differenzen hinsichtlich von Veröffentlichungen verglichen mit früheren Jahren führen. Themen, die in diesem Statement nicht mehr abgedeckt worden sind, werden in einem separaten freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.

    Der Gesamtbericht wurde von KPMG mit begrenzter Sicherheit geprüft; soweit explizite Kennzahlen von anderen externen Dritten geprüft wurden, ist dies bei der jeweiligen Kennzahl angegeben.

    Der Geltungsbereich der Nachhaltigkeits­erklärung folgt dem Geltungsbereich der Finanzberichterstattung von PUMA und erstreckt sich auf die Lieferkette des Unternehmens. Die Unternehmen stichd und Cobra, die beide zur PUMA-Gruppe gehören, sind im Berichtsumfang enthalten. PUMA-Lizenznehmer und Franchise-Geschäfte sind vom Berichtsumfang ausgeschlossen. PUMA-Produkte, die für Franchise-Geschäfte hergestellt werden, sind jedoch in Bezug auf deren Lieferkette enthalten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Leistungs- und Materialdaten für Produkte von United Legwear, einem Zulieferer von PUMA United in den USA, über den PUMA keine operative oder finanzielle Kontrolle hat.

    Falls nicht anders angegeben, haben wir die folgenden Zeithorizonte in dieser Erklärung angenommen:

    • Kurzfristig: innerhalb des Berichtszeitraums (bis zu einem Jahr)
    • Mittelfristig: 1 bis 5 Jahre
    • Langfristig: über 5 Jahre

    Die Informationen zur Lieferkette umfassen Daten der wichtigsten Produktionspartner (Hersteller von fertigen Produkten, Tier 1), der Kernlieferanten von Materialien und Komponenten (Tier 2) sowie Logistik­dienst­leistern von PUMA.

    Daten zu Sozialstandards in der Lieferkette bewerten die Einhaltung des PUMA-Verhaltenskodex durch Fabriken und die Beschwerden der Arbeiter bei:

    • Allen Tier-1-Fabriken, einschließlich stichd, Cobra und PUMA United (vorgelagert)
    • Lager betrieben durch Dritte (nachgelagert)
    • PUMA-Einzelhandel (nicht gewerbliche Produkte wie Ladenmöbel, eigene Standorte)
    • PUMA Tier 2 Kernfabriken (Textil, Leder, PU, Etikettierung & Verpackung, Zierleisten, Zwischensohle, Außensohle), ohne stichd, Cobra und PUMA United (vorgelagert)
    • PUMA-Fabriken, die nicht zu den Kernfabriken gehören (Tier 2), aber früher zu den Kernfabriken gehörten (vorgelagert).

    Die ökologischen und sozialen KPIs der Lieferanten zeigen den Fortschritt bei der Umsetzung von PUMAs Nachhaltigkeits­zielen:

    • Soziale KPIs werden in PUMA- und stichd-Tier-1-Kernfabriken erhoben, mit Ausnahme von PUMA United (vorgelagert)
    • Ökologische KPIs werden in PUMAs Tier-1- und Tier-2-Kernfabriken (Textil, Leder, PU) sowie in PUMAs Tier-1-Kernfabriken mit Ausnahme von PUMA United (vorgelagert) erhoben
    • Ökologische KPIs werden ebenfalls von PUMAs ausgelagerten Logistikzentren erhoben.

    Die Materialdaten (Ressourcenzuflüsse) umfassen den Materialverbrauch für PUMA-Produkte sowie Kennzeichnungs- und Verpackungsdaten für PUMA, stichd und Cobra Golf. Ausgenommen sind PUMA United und Lizenznehmerprodukte (vorgelagert).

    Unsere Lieferanten sind unabhängige Drittunternehmen, die nicht mit der PUMA-Gruppe verbunden sind. Sie arbeiten autonom mit eigenem Management und eigenen Praktiken, und einige sind an lokalen Börsen notiert. PUMA beteiligt sich weder an den Entscheidungen des Managements, der strategischen Planung oder dem Tagesgeschäft, noch können wir Einfluss auf die Wahl anderer Kunden nehmen. Daher hat PUMA keine operative Kontrolle über diese Lieferanten.

    Die Nachhaltigkeits­erklärung deckt PUMAs nachgelagerte Wert­schöpfungs­kette nur in den Bereichen Produkte und Abfall ab, in denen wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen identifiziert wurden (ESRS E5, S4 und G1).

    Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen (BP-2)

    Die Datenerhebung für diesen Bericht stützt sich soweit möglich auf Primärdaten. Es wurden jedoch einige Ausnahmen von der Erhebung der Primärdaten vorgesehen, um eine rechtzeitige und vollständige Berichterstattung zu ermöglichen. Wo Ausnahmen gelten, sind diese bei den jeweiligen Datenpunkten im Bericht vermerkt:

    • Die Umweltdaten der eigenen Standorte (Büros, Geschäfte und Lager) wurden für die ersten 10 Monate des Jahres erhoben und für den Rest des Jahres extrapoliert. Daten für Büros mit weniger als 10 Vollzeitäquivalenten wurden von der Datenerhebung ausgeschlossen und extrapoliert.
    • Daten über ökologische und soziale KPIs der Kernlieferanten von PUMA wurden für die ersten 10 Monate des Jahres erhoben und für den Rest des Jahres extrapoliert.
    • Die Daten zum Materialverbrauch wurden für die ersten 10 Monate des Jahres von Tier-1- und Tier-2-Lieferanten erhoben und für den Rest des Jahres geschätzt.
    • Die Berechnung der Treibhausgasemissionen der unteren Ebenen der Lieferkette (Tier 3 und Tier 4) wurde von dem LCA-Experten Sphera im Auftrag von PUMA durchgeführt. In Ermangelung von Primärdaten wurden hierfür durchschnittliche Emissionsfaktoren aus der GaBi-Datenbank von Sphera verwendet.
    • Die Treibhausgasemissionen der Tier-1- und Tier-2-Kernlieferanten werden auf der Grundlage von Primärenergiedaten aus zehn Monaten berechnet und für den Rest des Jahres geschätzt; diese repräsentieren etwa 80 % unseres Beschaffungsvolumens, und die Ergebnisse werden auf 100 % extrapoliert, um Fabriken von Unternehmen, die nicht zu den Kernlieferanten zählen, zu erfassen.

    Es gibt eine inhärente Unsicherheit bei nicht-finanziellen Daten, die der Komplexität der Datenerfassung geschuldet ist, welche mehrere Variablen und Datenquellen enthält. Diese Komplexität kann zu Variationen führen, die ein natürlicher Bestandteil der Sammlung von umfassenden detalierten Informationen sind.

    Die Datenerhebung bei hauptsächlich größeren Büros kann zu Ungenauigkeiten führen, da diese Standorte möglicherweise mehr Aktivitäten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeits­aspekten umgesetzt haben als kleinere Standorte. Da die Hochrechnungen jedoch weniger als 10 % der PUMA-Standorte auf Basis der Mitarbeiterzahl abdecken, gehen wir davon aus, dass die potenziellen Auswirkungen dieser Schätzungen auf die Datengenauigkeit gering sind (unter 5 %).

    Die Datenerhebung und Extrapolation der Energiedaten von PUMAs eigenen Standorten kann aufgrund der unterschiedlichen Wetterbedingungen in den Sommer- und Wintermonaten zu Ungenauigkeiten führen. PUMA begegnet solchen potenziellen Ungenauigkeiten, indem es 12 Monate hindurch Daten erfasst (d. h. von Oktober bis Oktober), wo dies relevant ist. Daher gehen wir davon aus, dass die potenziellen Auswirkungen dieser Schätzungen auf die Datengenauigkeit gering sind (unter 5 %).

    Die von den Geschäften erhobenen Daten über die Entstehung von Abfällen und den Wasserverbrauch sind mit einem hohen Maß an Unsicherheit behaftet, da viele PUMA-Geschäfte in Einkaufszentren oder Outlet-Centern angesiedelt sind, in denen die Wasser- und Abfallentsorgung zentralisiert ist, und keine geschäfts­spezifischen Daten verfügbar sind. Für diese Standorte werden Durchschnittsdaten verwendet, um den Wasserverbrauch und das Abfallaufkommen zu schätzen. Dies bezieht sich auf die quantitativen Kennzahlen des Gesamtwasserverbrauchs (E3-4 28a und b) und des Abfalls (E5-5 37 a-d).

    Um die Datengenauigkeit weiter zu erhöhen, plant PUMA, die Erhebung der Primärdaten auf ausgewählte Tier-3-Lieferanten auszuweiten.

    Es wurden keine wesentlichen Fehler im Vergleich zu PUMAs früherem Nachhaltigkeitsbericht (als Teil des PUMA-Geschäftsberichts 2023) festgestellt. Dies ist die erste Nachhaltigkeits­erklärung von PUMA, die in Übereinstimmung mit den ESRS verfasst wurde. Wir haben die Aufbereitung und Darstellung der zuvor gemeldeten Datenpunkte beibehalten, sofern keine Änderungen von CSRD verlangt wurden. Wo Änderungen vorgenommen wurden, sind diese in den einzelnen Abschnitten der Erklärung angegeben.

    In diese Nachhaltigkeits­erklärung wurden die folgenden Abschnitte durch Verweis aufgenommen:

    • Beschreibung des Geschäftsmodells (ESRS 2)
    • Beschreibung der Tochter­gesellschaften (ESRS 2)
    • Gesamtumsatz und andere Finanzinformationen (ESRS 2)
    • Pensionsrückstellungen (ESRS S1)

    Eine Liste der Nachhaltigkeitsinformationen, die aufgrund anderer Vorschriften veröffentlicht wurden, findet sich in ESRS 2 Anlage B.

    Es wurden keine Ausnahmen auf der Grundlage von Artikel 18 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2013/34/EU angewendet. PUMA lässt keine Informationen aus Gründen des geistigen Eigentums oder aufgrund von Sondergenehmigungen der Mitgliedstaaten aus.

    T.12 Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B)

    Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt

    SFDR-Referenz1)

    Säule-3-Referenz2)

    Benchmark-Verordnungs-Referenz3)

    EU-Klima­gesetz-Referenz4)

    Wesentlichkeit

    ESRS 2 GOV-1

    Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontroll­organen, Paragraph 21 (d)

    Indikator Nr. 13 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission5), Anhang II

     

    Ja

    ESRS 2 GOV-1

    Prozentsatz der Leitungs­organ­mitglieder, die unabhängig sind, Paragraph 21 (e)

     

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

     

    Ja

    ESRS 2 GOV-4

    Erklärung zur Sorgfalts­pflicht, Paragraph 30

    Indikator Nr. 10 der Tabelle 3 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS 2 SBM-1

    Beteiligung an Aktivitäten im Zusammen­hang mit fossilen Brenn­stoffen, Paragraph 40 (d) i

    Indikator Nr. 4 der Tabelle 1 in Anhang 1

    Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch­führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

     

    Nein

    ESRS 2 SBM-1

    Beteiligung an Aktivitäten im Zusammen­hang mit der Herstellung von Chemikalien, Paragraph 40 (d) ii

    Indikator Nr. 9 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

     

    Nein

    ESRS 2 SBM-1

    Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammen­hang mit umstrittenen Waffen, Paragraph 40 (d) iii

    Indikator Nr. 14 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/18187), Artikel 12 Paragraph 1

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

     

    Nein

    ESRS 2 SBM-1

    Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Paragraph 40 (d) iv

     

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Paragraph 1

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

     

    Nein

    ESRS E1-1

    Übergangsplan zur Verwirklichung der Klima­neutralität bis 2050, Paragraph 14

     

     

     

    Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Paragraph 1

    Ja

    ESRS E1-1

    Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenz­werten ausgenommen sind, Paragraph 16 (g)

     

    Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch­führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangs­risiko im Zusammen­hang mit dem Klimawandel: Kredit­qualität der Risiko­positionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Paragraph 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Paragraph 2

     

    Nein

    ESRS E1-4

    THG-Emissions­reduktions­ziele, Paragraph 34

    Indikator Nr. 4 der Tabelle 2 in Anhang 1

    Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch­führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangs­risiko im Zusammen­hang mit

    dem Klimawandel: Angleichungs­parameter

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6

     

    Ja

    ESRS E1-5

    Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufge­schlüsselt nach Quellen (nur klima­intensive Sektoren), Paragraph 38

    Indikator Nr. 5 der Tabelle 1 in Anhang 1 und Indikator Nr. 5 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS E1-5

    Energieverbrauch und Energiemix, Paragraph 37

    Indikator Nr. 5 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS E1-5

    Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klima­intensiven Sektoren, Paragraphen 40 bis 43

    Indikator Nr. 6 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS E1-6

    THG-Brutto­emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamt­emissionen, Paragraph 44

    Indikatoren Nr. 1 und 2 der Tabelle 1 in Anhang 1

    Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch­führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangs­risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risiko­positionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Paragraph 1, Artikel 6 und Artikel 8 Paragraph 1

     

    Ja

    ESRS E1-6

    Intensität der THG-Bruttoemissionen, Paragraphen 53 bis 55

    Indikator Nr. 3 der Tabelle 1 in Anhang 1

    Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch­führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangs­risiko im Zusammenhang mit

    dem Klima­wandel: Angleichungsparameter

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Paragraph 1

     

    Ja

    ESRS E1-7

    Abbau von Treibhaus­gasen und CO2-Gutschriften, Paragraph 56

     

     

     

    Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Paragraph 1

    Nein

    ESRS E1-9

    Risikoposition des Referenz­wert-Portfolios gegenüber klima­bezogenen physischen Risiken, Paragraph 66

     

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

     

    Nein

    ESRS E1-9

    Aufschlüsselung der Geld­beträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Paragraph 66 (a)

    ESRS E1-9

    Ort, an dem sich erhebliche Vermögens­werte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Paragraph 66 (b).

     

    Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch­führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Paragraphen 46 und 47; Melde­bogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusam­menhang mit dem Klima­wandel: Risiko­positionen

    mit physischem Risiko.

     

     

    Phase-in-Regelung genutzt

    ESRS E1-9

    Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energie­effizienz­klassen, Paragraph 67 (b).

     

    Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch­führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Paragraph 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangs­risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten

     

     

    Nein

    ESRS E1-9

    Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klima­bezogenen Chancen, Paragraph 69

     

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II

     

    Nein

    ESRS E2-4

    Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstoff­frei­setzungs- und -verbringungs­register) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Paragraph 28

    Indikator Nr. 8 der Tabelle 1 in Anhang 1 Indikator Nr. 2 der Tabelle 2 in Anhang 1 Indikator Nr. 1 der Tabelle 2 in Anhang 1 Indikator Nr. 3 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Nein

    ESRS E3-1

    Wasser- und Meeres­ressourcen, Paragraph 9

    Indikator Nr. 7 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS E3-1

    Spezielle Strategie, Paragraph 13

    Indikator Nr. 8 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Nicht anwendbar

    ESRS E3-1

    Nachhaltige Ozeane und Meere, Paragraph 14

    Indikator Nr. 12 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Nein

    ESRS E3-4

    Gesamtmenge des zurück­gewonnenen und wieder­verwendeten Wassers, Paragraph 28 (b)

    Indikator Nr. 6,2 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Nein

    ESRS E3-4

    Gesamtwasser­verbrauch in m3 je Netto­einnahme aus eigenen Tätigkeiten, Paragraph 29

    Indikator Nr. 6,1 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS 2 – SBM-3 – E4,

    Paragraph 16 (a) i

    Indikator Nr. 7 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS 2 – SBM-3 – E4,

    Paragraph 16 (b)

    Indikator Nr. 10 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Nein

    ESRS 2 – SBM-3 – E4,

    Paragraph 16 (b).

    Indikator Nr. 14 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Nein

    ESRS E4-2

    Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Land­nutzung und Land­wirtschaft, Paragraph 24 (b)

    Indikator Nr. 11 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS E4-2

    Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere, Paragraph 24 (b).

    Indikator Nr. 12 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Nein

    ESRS E4-2

    Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung, Paragraph 24 (d)

    Indikator Nr. 15 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS E5-5

    Nicht recycelte Abfälle, Paragraph 37 (d)

    Indikator Nr. 13 der Tabelle 2 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS E5-5

    Gefährliche und radio­aktive Abfälle, Paragraph 39

    Indikator Nr. 9 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

     

     

    Nein

    ESRS 2 SBM3 – S1

    Risiko von Zwangs­arbeit, Paragraph 14 (f)

    Indikator Nr. 13 der Tabelle 3 in Anhang I

     

     

     

    Nein

    ESRS 2 SBM3 – S1

    Risiko von Kinder­arbeit, Paragraph 14 (g)

    Indikator Nr. 12 der Tabelle 3 in Anhang I

     

     

     

    Nein

    ESRS S1-1

    Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechts­politik, Paragraph 20

    Indikator Nr. 9 der Tabelle 3 in Anhang I und Indikator Nr. 11 der Tabelle 1 in Anhang I

     

     

     

    Ja

    ESRS S1-1

    Vorschriften zur Sorgfalts­prüfung in Bezug auf Fragen, die in den grund­legenden Konventionen 1 bis 8 der Inter­nationalen Arbeits­organisation behandelt werden, Paragraph 21

     

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

     

    Ja

    ESRS S1-1

    Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschen­handels, Paragraph 22

    Indikator Nr. 11 der Tabelle 3 in Anhang I

     

     

     

    Nein

    ESRS S1-1

    Strategie oder ein Management­system in Bezug auf die Verhütung von Arbeits­unfällen, Paragraph 23

    Indikator Nr. 1 der Tabelle 3 in Anhang I

     

     

     

    Ja

    ESRS S1-3

    Bearbeitung von Beschwerden, Paragraph 32 (b)

    Indikator Nr. 5 der Tabelle 3 in Anhang I

     

     

     

    Ja

    ESRS S1-14

    Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeits­unfälle, Paragraph 88 Buchstaben b und c

    Indikator Nr. 2 der Tabelle 3 in Anhang

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

     

    Ja

    ESRS S1-14

    Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Paragraph 88 (e)

    Indikator Nr. 3 der Tabelle 3 in Anhang I

     

     

     

    Ja

    ESRS S1-16

    Unbereinigtes geschlechts­spezifisches Verdienst­gefälle, Paragraph 97 (a)

    Indikator Nr. 12 der Tabelle 1 in Anhang I

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

     

    Ja

    ESRS S1-16

    Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungs­organe, Paragraph 97 (b)

    Indikator Nr. 8 der Tabelle 3 in Anhang I

     

     

     

    Ja

    ESRS S1-17

    Fälle von Diskrimi­nierung, Paragraph 103 (a)

    Indikator Nr. 7 der Tabelle 3 in Anhang I

     

     

     

    Ja

    ESRS S1-17

    Nichteinhaltung der Leit­prinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen­rechte und der OECD-Leitlinien, Paragraph 104 (a)

    Indikator Nr. 10 der Tabelle 1 in Anhang I und Indikator Nr. 14 der Tabelle 3 in Anhang I

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Paragraph 1

     

    Ja

    ESRS 2 SBM3 – S2

    Erhebliches Risiko von Kinder­arbeit oder Zwangs­arbeit in der Wert­schöpfungs­kette, Paragraph 11 (b)

    Indikatoren Nr. 12 und 13 der Tabelle 3 in Anhang I

     

     

     

    Ja

    ESRS S2-1

    Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechts­politik, Paragraph 17

    Indikator Nr. 9 der Tabelle 3 in Anhang 1 und Indikator Nr. 11 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS S2-1

    Strategien im Zusammen­hang mit Arbeitskräften in der Wert­schöpfungs­kette, Paragraph 18

    Indikatoren Nr. 11 und 4 der Tabelle 3 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS S2-1

    Nichteinhaltung der Leit­prinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen­rechte und der OECD-Leitlinien, Paragraph 19

    Indikator Nr. 10 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Paragraph 1

     

    Ja

    ESRS S2-1

    Vorschriften zur Sorgfalts­prüfung in Bezug auf Fragen, die in den grund­legenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeits­organisation behandelt werden, Paragraph 19

     

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

     

    Ja

    ESRS S2-4

    Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschen­rechten innerhalb der vor- und nach­gelagerten Wert­schöpfungs­kette, Paragraph 36

    Indikator Nr. 14 der Tabelle 3 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS S3-1

    Verpflichtungen im Bereich der Menschen­rechte, Paragraph 16

    Indikator Nr. 9 der Tabelle 3 in Anhang 1 und Indikator Nr. 11 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

     

     

    Nein

    ESRS S3-1

    Nichteinhaltung der Leit­prinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen­rechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Paragraph 17

    Indikator Nr. 10 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Paragraph 1

     

    Nein

    ESRS S3-4

    Probleme und Vorfälle im Zusammen­hang mit Menschen­rechten, Paragraph 36

    Indikator Nr. 14 der Tabelle 3 in Anhang 1

     

     

     

    Nein

    ESRS S4-1

    Strategien im Zusammen­hang mit Verbrauchern und Endnutzern, Paragraph 16

    Indikator Nr. 9 der Tabelle 3 in Anhang 1 und Indikator Nr. 11 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS S4-1

    Nichteinhaltung der Leit­prinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen­rechte und der OECD-Leitlinien, Paragraph 17

    Indikator Nr. 10 der Tabelle 1 in Anhang 1

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Paragraph 1

     

    Ja

    ESRS S4-4

    Probleme und Vorfälle im Zusammen­hang mit Menschen­rechten, Paragraph 35

    Indikator Nr. 14 der Tabelle 3 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS G1-1

    Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Paragraph 10 (b)

    Indikator Nr. 15 der Tabelle 3 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS G1-1

    Schutz von Hinweis­gebern (Whistleblowers), Paragraph 10 (d)

    Indikator Nr. 6 der Tabelle 3 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    ESRS G1-4

    Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungs­vorschriften, Paragraph 24 (a)

    Indikator Nr. 17 der Tabelle 3 in Anhang 1

     

    Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II

     

    Ja

    ESRS G1-4

    Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Paragraph 24 (b)

    Indikator Nr. 16 der Tabelle 3 in Anhang 1

     

     

     

    Ja

    1 Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosures Regulation) (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1).

    2 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Capital Requirements Regulation "CRR") (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).

    3 Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1).

    4 Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 ("Europäisches Klimagesetz") (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).

    5 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 1).

    6 Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19.12.2022, S. 1).

    7 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 17).

    T.13 Abkürzungsverzeichnis

    AFIRM

    Apparel and Footwear International RSL Management Group 

    BIO

    Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (Protection and Restoration of Biodiversity and Ecosystems)

    CCA

    Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation)

    CCM

    Klimaschutz (Climate Change Mitigation) 

    CDP

    Carbon Disclosure Project 

    CE

    Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)

    CEO

    Geschäftsführer (Chief Executive Officer)

    CMS

    Compliance-Management-System 

    COSO

    Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission 

    CSO

    Zivilgesellschaftliche Organisationen (Civil Society Organisations)

    CSRD

    Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive)

    DEI

    Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity, and Inclusion)

    DMA

    Doppelte Materialitätsanalyse (Double Materiality Assessment)

    DPPA

    Direkter Stromabnahmevertrage (Direct Power Purchase Agreement)

    EPR

    Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility)

    ESG

    Umwelt, Soziales und Governance (Environmental, Social, and Governance)

    ESPR

    Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Eco-Design for Sustainable Product Regulation)

    FLA

    Fair Labor Association 

    FPI

    Fair Pay Innovation Lab 

    FSC

    Forest Stewardship Counsil

    FWN

    Fair Wage Network 

    GEAR

    Gender Equality and Returns  

    IAO

    Internationale Arbeitsorganisation

    IEA

    International Energy Agency 

    IFC

    International Finance Corporation

    ILP

    Integrated Leadership Program 

    IOM

    International Organization for Migration 

    IPCC

    Intergovernmental Panel on Climate Change 

    IRO

    Einflüsse, Risiken und Möglichkeiten (Impacts, Risks, and Opportunities)

    ISO

    International Organization for Standardization 

    KBA

    Schlüsselgebiet für Biodiversität (Key Biodiversity Area)

    KPI

    Key Performance Indicator

    LCA

    Lebenszyklus-Analyse (Life Cycle Assessment)

    MMCF

    künstliche Zellulosefaser (Man-Made Cellulosic Fiber)

    MRSL

    Liste eingeschränkt nutzbarer Substanzen (Manufacturing Restricted Substances List)

    NRO

    Nichtregierungsorganisation

    OECD

    Organisation for Economic Co-operation and Development 

    OHS

    Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Occupational Health and Safety) 

    PET

    Polyethylene Terephthalate 

    P&O

    People & Organisation 

    PPC

    Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Pollution Prevention and Control)

    PV

    Photovoltaik

    RCP

    Repräsentativer Konzentrationspfad (Representative Concentration Pathway)

    RSL

    Liste eingeschränkter Substanzen (Restricted Substances List)

    SBTN

    Wissenschaftsbasierte Ziele für die Natur (Science-Based Targets for Nature)

    SDGs

    Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals)

    SLCP

    Social & Labor Convergence Program 

    SMART

    Specific, measurable, achievable, relevant, and time-bound  

    SVHC

    Besonders besorgniserregender Stoff (Substance of Very High Concern)

    TCFD

    Task Force on Climate-Related Financial Disclosures 

    THG

    Treibhausgasemissionen

    TMC

    The Microfiber Consortium

    TPU

    Thermoplastic Polyurethane 

    UN

    Vereinte Nationen (United Nations)

    VOC

    Flüchtige Organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds)

    VZÄ

    Vollzeitäquivalent

    WTR

    Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (Sustainability and Protection of Water and Marine Resources)

    WWF

    World Wide Fund for Nature 

    ZDHC

    Zero Discharge of Hazardous Chemicals