Die PUMA SE und ihre Tochtergesellschaften entwickeln und vertreiben insbesondere unter den Markennamen PUMA und Cobra Golf ein breites Angebot von Sport- und Sportlifestyle-Artikeln, dass Schuhe, Textilien und Accessoires umfasst. Die Gesellschaft ist eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE) und Mutterunternehmen des PUMA-Konzerns mit Sitz im PUMA WAY 1, 91074 Herzogenaurach, Deutschland. Das zuständige Registergericht befindet sich in Fürth (Bayern), die Registernummer lautet HRB 13085.
Der Konzernabschluss der PUMA SE und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden kurz „Konzern“ oder „PUMA“ genannt) wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Rechnungslegungsgrundsätzen „International Financial Reporting Standards (IFRS)“, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach §315e Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Zur Anwendung kamen alle für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 verpflichtenden Standards und Interpretationen des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR oder €) aufgestellt. Durch die Angabe in Millionen Euro mit einer Nachkommastelle kann es bei der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelpositionen auf Zahlen in Tausend basieren.
Für die Konzerngewinn- und Verlustrechnung kommt das Umsatzkostenverfahren zum Ansatz.
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen sind im aktuellen Geschäftsjahr erstmalig angewendet worden:
T.06Neue und geänderte Standards und Interpretationen
Standard
Titel
Erstmalige Anwendung im aktuellen Geschäftsjahr
Änderung IFRS 16
Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines Sale-and-Leaseback
Änderung IAS 1
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
Änderung IAS 1
Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants
Änderung IAS 7 und IFRS 7
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
Die nachfolgend beschriebenen Änderungen an den Standards und Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2024 erstmalig anzuwenden waren, hatten keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.
Mit den Änderungen an IFRS 16 werden Regelungen zur Folgebewertung einer Leasingverbindlichkeit im Falle einer Sale-and-Leaseback-Transaktion in den Standard aufgenommen. Die Anpassung des IFRS 16 verlangt, die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten, dass bei deren Folgebewertung kein Gewinn oder Verlust in Bezug auf das zurückerhaltene Nutzungsrecht entsteht. Diese Änderung hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.
Die Änderungen an IAS 1 hinsichtlich der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig wirken sich nur auf die Darstellung von Schulden als kurz- oder langfristig in der Bilanz aus, nicht aber auf die Höhe oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder auf die zu diesen Posten gemachten Angaben. Die Änderungen stellen klar, dass die Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig auf Rechten beruht, die am Ende des Berichtszeitraums bestehen. Die Änderungen legen fest, dass die Einstufung nicht von den Erwartungen darüber beeinflusst wird, ob ein Unternehmen sein Recht auf Verschiebung der Erfüllung einer Verbindlichkeit ausüben wird. Die Änderungen erläutern, dass Rechte bestehen, wenn die Verpflichtungen am Ende des Berichtszeitraums erfüllt sind, und führen eine Definition von „Erfüllung“ ein, um klarzustellen, dass sich die Erfüllung auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitalinstrumenten, anderen Vermögenswerten oder Dienstleistungen auf die Gegenpartei bezieht. Diese Änderungen hatten keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.
Die Änderungen an IAS 1 in Bezug auf langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants legen fest, dass nur solche Verpflichtungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag einhalten muss, das Recht des Unternehmens auf Verschiebung der Erfüllung einer Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag beeinflussen und daher bei der Beurteilung der Einstufung der Schuld als kurz- oder langfristig zu berücksichtigen sind. Solche Verpflichtungen wirken sich darauf aus, ob das Recht am Ende der Berichtsperiode besteht, selbst wenn die Einhaltung der Verpflichtung erst nach dem Abschlussstichtag beurteilt wird (z.B. eine Verpflichtung, die auf der Finanzlage des Unternehmens am Abschlussstichtag basiert und deren Einhaltung erst nach dem Abschlussstichtag beurteilt wird). Diese Änderungen hatten keine Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.
Die Änderungen des IAS 7 und IFRS 7 betreffen zusätzliche verpflichtende Anhangangaben in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Die zusätzlichen Anhangangaben sollen die Transparenz von Reverse-Factoring-Vereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko in den Abschlüssen erhöhen. Diese Änderungen hatten keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von PUMA, führten jedoch zu einer Ausweitung der Angaben im Konzernanhang.
Neue aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden veröffentlicht, treten jedoch erst in späteren Berichtsperioden in Kraft und werden vom Konzern nicht vorzeitig angewendet:
T.07Neue aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Standard
Titel
Erstanwendungs- zeitpunkt*
Beabsichtigte Erstanwendung
Endorsed
Änderung IAS 21
Mangelnde Umtauschbarkeit von Währungen
01.01.2025
01.01.2025
Endorsement ausstehend
Änderungen IFRS 9 und IFRS 7
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen
01.01.2026
01.01.2026
AIP Band 11
Jährliche Verbesserungen an den IFRS
01.01.2026
01.01.2026
Änderungen IFRS 9 und IFRS 7
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
01.01.2026
01.01.2026
IFRS 18
Darstellung und Angaben im Abschluss
01.01.2027
01.01.2027
IFRS 19
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
01.01.2027
01.01.2027
* gegebenenfalls angepasst durch EU-Endorsement
PUMA erwartet von diesen Änderungen, mit Ausnahme des IFRS 18, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
IFRS 18 wird den bisherigen Standard IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen. Dabei werden zahlreiche Anforderungen des IAS 1 unverändert fortgeführt und mit zusätzlichen Anforderungen erweitert. IFRS 18 soll die Darstellung finanzieller Informationen verbessern und Abschlüsse transparenter und besser vergleichbar machen. Als wesentliche Neuerung des IFRS 18 werden zwei verpflichtende Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung eingeführt, den operativen Gewinn oder Verlust und den Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern. Diese Zwischensummen basieren auf der Klassifizierung der Erträge und Aufwendungen in die folgenden Kategorien: die Betriebs-Kategorie, die Investitions-Kategorie und die Finanzierungs-Kategorie. Daneben werden die weiteren Kategorien Ertragsteuern und das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. Die Anforderungen des IFRS 18 führen außerdem zusätzliche Anhangangaben ein, beispielsweise zu sogenannten Management-Defined Performance Measures (MPMs). Dies sind vom Management außerhalb des Konzernabschlusses öffentlich kommunizierte Leistungskennzahlen, die nicht durch IFRS-Rechnungslegungsstandards spezifiziert sind. Darüber hinaus enthält IFRS 18 neue Leitlinien, um die Aggregation und Disaggregation von im Abschluss dargestellten Posten zu verbessern. PUMA geht davon aus, dass die Anwendung des IFRS 18 Auswirkungen auf die Konzernabschlüsse in zukünftigen Perioden haben kann.
2.Wesentliche Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss wurde auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens PUMA SE zum 31. Dezember 2024 auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden neben der PUMA SE alle Tochtergesellschaften voll konsolidiert, bei denen die PUMA SE direkt oder indirekt über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Aktuell basiert die Beherrschungsmöglichkeit bei allen Konzerngesellschaften auf einer mittel- oder unmittelbaren Mehrheit der Stimmrechte.
Assoziierte Unternehmen fließen grundsätzlich nach der Equity-Methode in den Konzern ein. Zum 31. Dezember 2024 hält der Konzern jedoch keine Beteiligungen an assoziierten Unternehmen.
Die Entwicklung der Anzahl der Konzerngesellschaften (inklusive Mutterunternehmen PUMA SE) im Geschäftsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar:
T.08Entwicklung des Konsolidierungskreises
Stand
31.12.2023
100
Gründung von Gesellschaften
4
Abgang von Gesellschaften
-2
Stand
31.12.2024
102
Die Zugänge im Konsolidierungskreis betreffen die Gründungen der PUMA Sports Vietnam Co Ltd, Vietnam, der PUMA Central Europe GmbH, Deutschland, der stichd sportsmerchandising general trading L.L.C. – O.P.C., Vereinigte Arabische Emirate, sowie der stichd sportsmerchandising sports trading WLL, Katar.
Der Abgänge im Konsolidierungskreis betreffen die Verschmelzung der PUMA SPORTS DISTRIBUTORS (PTY) LTD, Südafrika innerhalb des Konsolidierungskreises sowie die Liquidation der Puma Sport Israel Ltd. In Liq, Israel.
Die Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Nach Regionen gliedern sich die Konzerngesellschaften wie folgt:
T.09Anteilsbesitzliste der PUMA SE zum 31. Dezember 20242
Lfd. Nr.
Gesellschaften
Land
Stadt
Gesellschafter
Anteil am Kapital
Muttergesellschaft
1.
PUMA SE
Deutschland
Herzogenaurach
EMEA
2.
Austria Puma Dassler Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Salzburg
direkt
100%
3.
stichd austria gmbh
Österreich
Salzburg
indirekt
100%
4.
Puma Czech Republic s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
indirekt
100%
5.
PUMA DENMARK A/S
Dänemark
Aarhus
indirekt
100%
6.
PUMA Estonia OÜ
Estland
Tallinn
indirekt
100%
7.
PUMA Finland Oy
Finnland
Helsinki
indirekt
100%
8.
PUMA FRANCE SAS
Frankreich
Straßburg
indirekt
100%
9.
stichd france SAS
Frankreich
Boulogne Billancourt
indirekt
100%
10.
PUMA International Trading GmbH
Deutschland
Herzogenaurach
direkt
100%
11.
PUMA Europe GmbH
Deutschland
Herzogenaurach
direkt
100%
12.
PUMA Central Europe GmbH
Deutschland
Herzogenaurach
indirekt
100%
13.
PUMA Sprint GmbH
Deutschland
Herzogenaurach
direkt
100%
14.
PUMA Mostro GmbH
Deutschland
Herzogenaurach
indirekt
100%
15.
PUMA Blue Sea GmbH
Deutschland
Herzogenaurach
indirekt
100%
16.
stichd germany gmbh
Deutschland
Düsseldorf
indirekt
100%
17.
PUMA UNITED KINGDOM LTD
Großbritannien
Castleford
indirekt
100%
18.
PUMA PREMIER LTD
Großbritannien
Castleford
indirekt
100%
19.
STICHD UK LTD
Großbritannien
Mansfield
indirekt
100%
20.
STICHD SPORTMERCHANDISING UK LTD
Großbritannien
London
indirekt
100%
21.
GENESIS GROUP INTERNATIONAL LIMITED
Großbritannien
Manchester
direkt
100%
22.
Sport Equipment Hellas S. A. of Footwear, Apparel and Sportswear u.Li.
Griechenland
Athen
direkt
100%1)
23.
PUMA ITALIA S.R.L.
Italien
Assago
indirekt
100%
24.
STICHD ITALY SRL
Italien
Assago
indirekt
100%
25.
Puma Benelux B.V.
Niederlande
Leusden
direkt
100%
26.
PUMA International Sports Marketing B.V.
Niederlande
Leusden
direkt
100%
27.
stichd group B.V.
Niederlande
's‑Hertogenbosch
direkt
100%
28.
stichd international B.V.
Niederlande
's‑Hertogenbosch
indirekt
100%
29.
stichd sportmerchandising B.V.
Niederlande
's‑Hertogenbosch
indirekt
100%
30.
stichd B.V.
Niederlande
's‑Hertogenbosch
indirekt
100%
31.
stichd logistics B.V.
Niederlande
's‑Hertogenbosch
indirekt
100%
32.
stichd licensing B.V.
Niederlande
's‑Hertogenbosch
indirekt
100%
33.
PUMA NORWAY AS
Norwegen
Fornebu
indirekt
100%
34.
PUMA POLSKA sp. z o.o.
Polen
Warschau
indirekt
100%
35.
PUMA SPORTS ROMANIA SRL
Rumänien
Bukarest
indirekt
100%
36.
PUMA-RUS o.o.o.
Russland
Moskau
indirekt
100%
37.
PUMA SPORTS S A (PTY) LTD
Südafrika
Kapstadt
indirekt
100%
38.
PUMA IBERIA SLU
Spanien
Madrid
indirekt
100%
39.
STICHDIBERIA S.L.
Spanien
Cornella de Llobregat
indirekt
100%
40.
Nrotert AB
Schweden
Helsingborg
direkt
100%
41.
PUMA Nordic AB
Schweden
Solna
indirekt
100%
42.
Nrotert Sweden AB
Schweden
Helsingborg
indirekt
100%
43.
stichd nordic AB
Schweden
Helsingborg
indirekt
100%
44.
MOUNT PUMA AG
Schweiz
Oensingen
direkt
100%
45.
Puma Retail AG
Schweiz
Oensingen
indirekt
100%
46.
stichd switzerland ag
Schweiz
Egerkingen
indirekt
100%
47.
PUMA Spor Giyim Sanayi ve Ticaret A.S.
Türkei
Istanbul
indirekt
100%
48.
PUMA UKRAINE LIMITED LIABILITY COMPANY
Ukraine
Kiew
indirekt
100%
49.
PUMA Middle East FZ-LLC
Vereinigte Arabische Emirate
Dubai
indirekt
100%
50.
PUMA UAE (L.L.C)
Vereinigte Arabische Emirate
Dubai
indirekt
100%
51.
stichd sportmerchandising general trading L.L.C. - O.P.C.
Guangzhou World Cat Information Consulting Services Company Ltd. (广州寰彪信息咨询服务有限公司)
China
Guangzhou
indirekt
100%
81.
World Cat Ltd. (寰彪有限公司)
China
Hongkong
direkt
100%
82.
Development Services Ltd.
China
Hongkong
direkt
100%
83.
PUMA International Trading Services Ltd.
China
Hongkong
indirekt
100%
84.
PUMA ASIA PACIFIC LTD (彪馬亞太區有限公司)
China
Hongkong
direkt
100%
85.
PUMA Hong Kong Ltd. (彪馬香港有限公司)
China
Hongkong
indirekt
100%
86.
stichd Limited
China
Hongkong
indirekt
100%
87.
PUMA Sports India Private Ltd.
Indien
Bangalore
indirekt
100%
88.
PT PUMA Cat Indonesia
Indonesien
Jakarta
indirekt
100%
89.
PT PUMA Sports Indonesia
Indonesien
Jakarta
indirekt
100%
90.
PUMA Japan K.K. (プーマ ジャパン株式会社)
Japan
Tokio
indirekt
100%
91.
PUMA Korea Ltd. (푸마코리아 유한회사)
Korea (Süd)
Seoul
direkt
100%
92.
Stichd Korea Ltd
Korea (Süd)
Incheon
indirekt
100%
93.
PUMA Sports Goods Sdn. Bhd.
Malaysia
Petaling Jaya
indirekt
100%
94.
STICHD SOUTHEAST ASIA SDN. BHD.
Malaysia
Kuala Lumpur
indirekt
100%
95.
PUMA New Zealand Ltd.
Neuseeland
Auckland
indirekt
100%
96.
PUMANILA IT SERVICES INC.
Philippinen
Makati City
indirekt
100%
97.
PUMA Sports Philippines Inc.
Philippinen
Makati City
indirekt
100%
98.
PUMA SOUTH EAST ASIA PTE. LTD.
Singapur
indirekt
100%
99.
PUMA Taiwan Sports Ltd. (台灣彪馬股份有限公司)
China (Taiwan)
Taipei
indirekt
100%
100.
PUMA Sports (Thailand) Co., Ltd.
Thailand
Bangkok
indirekt
100%
101.
World Cat Vietnam Sourcing & Development Services Company Limited (CÔNG TY TNHH DỊCH VỤ PHÁT TRIỂN & NGUỒN CUNG ỨNG WORLD CAT VIỆT NAM)
Vietnam
Ho Chi Minh City
indirekt
100%
102.
PUMA Sports Vietnam Co Ltd
Vietnam
Ho Chi Minh City
indirekt
100%
1) Tochtergesellschaften, die wirtschaftlich 100% der PUMA-Gruppe hinzuzurechnen sind
2) Diese Liste ist Teil der Nachhaltigkeitserklärung 2024 von PUMA gemäß ESRS 2 SBM-1.
Die PUMA Mostro GmbH, PUMA Blue Sea GmbH, PUMA Sprint GmbH und die PUMA Central Europe GmbH haben von der Befreiungsvorschrift nach §264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die PUMA Europe GmbH und die PUMA International Trading GmbH haben ebenfalls von der Befreiungsvorschrift nach §264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, verzichten hierbei jedoch auf die Befreiung vom dritten Unterabschnitt.
Gemäß Artikel 403 aus dem zweiten Buch des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Artikel 2:403 BW), gibt die PUMA SE mit Wirkung für Rechtsgeschäfte ab dem 1. Januar 2023 eine gesamtschuldnerische Haftung für Schulden aus Rechtsgeschäften ihrer folgenden niederländischen Tochtergesellschaften mit Sitz in s‘Hertogenbosch (De Waterman 2, 5215 MX) ab: stichd group B.V., stichd sport merchandising B.V., stichd licensing B.V., stichd international B.V., stichd logistics B.V., stichd B.V..
Währungsumrechnung
In den Einzelabschlüssen der einbezogenen Konzerngesellschaften werden monetäre Posten in Fremdwährung grundsätzlich zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Daraus resultierende Währungsgewinne und -verluste werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten werden mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgerechnet.
Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, wurden zu Mittelkursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für Aufwendungen und Erträge wurden Jahresdurchschnittskurse zur Umrechnung herangezogen. Die Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung des Netto-Reinvermögens mit gegenüber dem Vorjahr veränderten Kursen wurden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis verrechnet.
Die wesentlichen Umrechnungskurse je Euro stellen sich wie folgt dar:
T.10Wesentliche Umrechnungskurse
2024
2023
Währung
Stichtagskurs
Durchschnittskurs
Stichtagskurs
Durchschnittskurs
USD
1,0389
1,0824
1,1050
1,0813
CNY
7,5833
7,7875
7,8509
7,6600
JPY
163,0600
163,8519
156,3300
151,9903
MXN
21,5504
19,8314
18,7231
19,1830
ARS*
1.070,9281
-
892,9166
-
* Aufgrund der Anwendung der Rechnungslegung für Hochinflationsländer in Argentinien erfolgt die Umrechnung aller Positionen im Abschluss mit dem Stichtagskurs
Die Länder Argentinien und Türkei befinden sich in einem Hochinflationsumfeld. Im Jahr 2022 kam es dadurch bei den Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung der Argentinische Peso bzw. die Türkische Lira ist, erstmalig, rückwirkend zum 1. Januar 2022 zur Anwendung der Rechnungslegung für Hochinflationsländer gemäß IAS 29. Dabei werden die Buchwerte von nicht-monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, auf Anteilseigner entfallendes Eigenkapital und das Sonstige Ergebnis in die am Bilanzstichtag geltende Maßeinheit umgerechnet und dadurch an die Preisänderungen angepasst. Die Abschlüsse basieren auf dem Konzept der historischen Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten. Für die Umrechnung in die Berichtswährung Euro wurde für alle Posten der Stichtagskurs zum 31. Dezember 2024 herangezogen.
Gewinne und Verluste aus der Nettoposition der monetären Posten sind im Finanzergebnis enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 beläuft sich der Gewinn aus der Nettoposition der monetären Posten auf € 2,1 Mio. (Vorjahr: € 7,7 Mio.) Der Betrag enthält auch Zinserträge aus investierten liquiden Mitteln nach IAS 29.28.
Der verwendete Preisindex für die Türkei betrug zum 31. Dezember 20242.684,6 (31. Dezember 2023: 1.859,4) und basiert auf den Verbraucherpreisindex. Der verwendete allgemeine Preisindex für Argentinien betrug zum 31. Dezember 20247.686,2 (31. Dezember 2023: 3.500,4).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Finanzinstrumente
Finanzinstrumente werden nach IFRS 9 klassifiziert und bilanziert. Ankäufe und Veräußerungen von finanziellen Vermögenswerten, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, werden beim erstmaligen Ansatz zum Erfüllungstag erfasst und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Für Beteiligungen (Eigenkapitalinstrumente) gestattet unter bestimmten Voraussetzungen IFRS 9 eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das Gesamtergebnis (FVOCI). Wenn diese Beteiligungen jedoch veräußert oder wertberichtigt werden, werden die bis zu diesem Zeitpunkt nicht realisierten Gewinne und Verluste aus diesen Beteiligungen gemäß IFRS 9 in die Gewinnrücklagen umgebucht.
Derivative Finanzinstrumente/Hedge Accounting
PUMA wendet zum 1. Januar 2024 erstmalig die Vorschriften des IFRS 9 für die Phase 3 Hedge Accounting an. Bislang wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, IAS 39 für das Hedge Accounting weiterhin anzuwenden. Aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten verzichtet PUMA auf die Anpassung von Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden. Folglich wurde eine Anpassung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2024 vorgenommen. Dabei wurde für bestehende Cashflow Hedge Beziehungen der Sicherungskosten-Ansatz retrospektiv verpflichtend für zum Eröffnungsstichtag im Bestand befindliche Optionsgeschäfte und freiwillig für die von der Designation ausgeschlossenen Komponenten von Devisentermingeschäften angewendet. Daraus ergab sich eine Korrektur der Eröffnungsbilanz in Höhe eines hohen einstelligen Millionen Euro Betrags, wobei der Betrag den Gewinnrücklagen entnommen und dem Sonstigen Ergebnis zugeführt wurde.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss und in der Folge zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Sicherungsinstruments klassifiziert PUMA die Derivate als Sicherung einer geplanten Transaktion sowie zur Absicherung von variablen Zinsströmen aus den Schuldscheindarlehen (Cashflow Hedge Accounting).
Bei Abschluss der Transaktion werden die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie das Ziel des Risikomanagements und die zugrunde liegende Strategie dokumentiert. Außerdem werden bei Beginn der Sicherungsbeziehung und danach fortlaufend Einschätzungen dokumentiert, ob die Derivate, die in der Sicherungsbeziehung verwendet werden, effektiv die Änderung der Cashflows des Grundgeschäfts kompensieren.
Wie unter IAS 39, wird im PUMA-Konzern nun auch unter IFRS 9 generell die Kassakomponente von Devisentermingeschäften sowie der innere Wert von Devisen- und Zinsoptionen in eine Sicherungsbeziehung designiert. Die effektiven kumulierten Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte, die sich aus der Kassakomponente bzw. dem inneren Wert ergeben, werden zunächst erfolgsneutral, unter Berücksichtigung latenter Steuern, in der Cashflow Hedging Rücklage im Sonstigen Ergebnis erfasst.
Bei der Bilanzierung der Währungssicherungen als Cashflow Hedges werden die Zeitwerte der Optionsgeschäfte sowie die Terminkomponenten und die Währungsbasis-Spreads der Devisentermingeschäfte von der Designation in einer Sicherungsbeziehung ausgeschlossen. Für diese von der Designation ausgeschlossenen Komponenten wird der Sicherungskosten-Ansatz für Optionen verpflichtend, bzw. für Devisentermingeschäfte freiwillig angewendet.
Bei der Bilanzierung der Zinssicherungen als Cashflow Hedges werden die Zeitwerte der Optionsgeschäfte von der Designation in einer Sicherungsbeziehung ausgeschlossen. Für diese von der Designation ausgeschlossenen Komponente wird der Sicherungskosten-Ansatz verpflichtend angewendet. Die effektiven kumulierten Marktwertveränderungen der nicht designierten Komponenten werden, unter Berücksichtigung latenter Steuern, als Sicherungskosten im kumulierten übrigen Eigenkapital als separate Position erfasst.
Generell werden die im kumulierten übrigen Eigenkapital aufgelaufenen Marktwertveränderungen der in Sicherungsbeziehungen designierten Komponenten für Fremdwährungssicherungen bei der Ersterfassung von abgesicherten nicht finanziellen Vermögenswerten in die Anschaffungskosten einbezogen, oder werden in den übrigen Fällen in der gleichen Periode mit der Ergebniswirkung des Grundgeschäfts in die Gewinn—und Verlustrechnung umgegliedert. Die Anpassung von nicht finanziellen Vermögenswerten wirkt sich dabei auf den Gewinn oder Verlust in gleicher Weise und den gleichen Perioden aus, wie sich die betroffenen nicht finanziellen Posten auf den Gewinn oder Verlust auswirken. Ein entsprechender Ausweis erfolgt sowohl in der Konzerngesamtergebnisrechnung als auch in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung. Bei Zinssicherungen werden die im kumulierten übrigen Eigenkapital aufgelaufenen Marktwertveränderungen in den Zinsaufwand umgegliedert. Die von der Designation ausgeschlossenen Komponenten werden aus dem kumulierten übrigen Eigenkapital in das Finanzergebnis umgegliedert.
Im für den PUMA-Konzern unüblichen Falle, dass derivative Finanzinstrumente nicht in bilanzielle Sicherungsbeziehungen designiert wurden, werden diese weiterhin als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet.
Der Konzern dokumentiert das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage der wesentlichen Bewertungsparametern wie Referenzzinssatz, Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme (critical terms match method). Der Konzern beurteilt mit Hilfe der Cumulative Dollar Offset Methode, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich prospektiv effektiv sein wird und retrospektiv effektiv war. Somit sind alle als Sicherungsinstrument klassifizierten Derivate mit spezifischen, fest zugesagten und geplanten Transaktionen verknüpft. Die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft ist qualitativ und quantitativ feststellbar.
Die Hauptursache für eine Unwirksamkeit ist bei diesen Sicherungsbeziehungen der Rückgang oder Wegfall der abgesicherten Geschäfte. Darüber hinaus kann sich eine Unwirksamkeit durch Veränderung des Kreditrisikos ergeben.
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Instrumente werden unter den sonstigen kurzfristigen und langfristigen finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.
PUMA als Leasingnehmer
Die Leasingverhältnisse, bei denen PUMA als Leasingnehmer auftritt, werden jeweils auf Einzelvertragsebene identifiziert. Für diese Leasingverhältnisse erfasst PUMA ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit. Ausgenommen davon sind kurzfristige Leasingverhältnisse (definiert als Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten) und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (mit einem Neuwert der Vermögenswerte von unter 5.000 Euro). Im Falle eines kurzfristigen Leasingverhältnisses oder Leasingverhältnisses über geringwertige Vermögenswerte erfasst der Konzern die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Sonstiger operativer Aufwand.
Zudem erfolgt keine Bilanzierung von Nutzungsrechten über Immaterielle Vermögenswerte. PUMA hat das Wahlrecht in Anspruch genommen und verzichtet auf die Anwendung des IFRS 16 in Bezug auf Leasingverhältnisse über Immaterielle Vermögenswerte.
Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert, der zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlten Leasingzahlungen, bewertet. Die Berechnung des Barwerts erfolgt unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz in der Regel nicht bekannt ist.
Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere von Immobilien, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung der Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.
Der Ausweis der Leasingverbindlichkeit erfolgt in der Konzernbilanz als separater Posten.
Die Nutzungsrechte umfassen im Rahmen der erstmaligen Bewertung die entsprechende Leasingverbindlichkeit. Leasingraten, die vor oder zu Beginn des Leasingverhältnisses geleistet werden, werden hinzugerechnet. Vom Leasinggeber erhaltene Leasinganreize werden abgezogen, anfänglich direkte Kosten werden einbezogen. Sofern in Bezug auf die geleasten Vermögenswerte Rückbauverpflichtungen bestehen, werden diese in die Bewertung der Nutzungsrechte einbezogen. Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen.
Nutzungsrechte werden grundsätzlich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Sofern die Nutzungsdauer des dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswertes kürzer ist, ist die Abschreibungsdauer dadurch begrenzt. Die Abschreibung beginnt mit dem Beginn des Leasingverhältnisses.
Im Rahmen der gewährten Erleichterungsvorschriften erlaubt IFRS 16 auf eine Trennung zwischen Nicht-Leasingkomponenten und Leasingkomponenten zu verzichten. In Bezug auf Grundstücke und Gebäude nimmt PUMA die Erleichterung grundsätzlich nicht in Anspruch, so dass die Nutzungsrechte von Grundstücken und Gebäuden nur die Leasingkomponenten beinhalten. In Bezug auf die Sonstigen Nutzungsrechte (bestehend aus Technischen Anlagen & Maschinen und Kraftfahrzeugen) wird die Erleichterungsvorschrift grundsätzlich in Anspruch genommen, wodurch die Leasingkomponenten und die Nicht-Leasingkomponenten zusammen bilanziert werden.
Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt in der Konzernbilanz als separater Posten.
Die Nutzungsrechte unterliegen den Wertminderungsvorschriften gemäß IAS 36. Grundsätzlich werden die Nutzungsrechte auf Wertminderungsbedarf (Impairment Test) hin geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert sein könnte. Nutzungsrechte werden insbesondere im Zusammenhang mit den eigenen Einzelhandelsgeschäften einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn Indikatoren oder Änderungen der Planannahmen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielt werden kann. Hierzu wird nach Erstellung der jährlichen Budgetplanung oder anlassbezogen ein sogenannter Triggering-Event-Test aller Einzelhandelsgeschäfte, die jeweils eine eigene zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellen, durchgeführt.
Für Zwecke des Triggering-Event-Tests wird der erzielbare Betrag der jeweiligen Einzelhandelsgeschäfte als Nutzungswert unter Anwendung einer vereinfachten Discounted-Cashflow-Methode unter teilweise Berücksichtigung von zuzurechnenden Cashflows aus anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt. Für die Ermittlung des Nutzungswertes werden die geplanten Zahlungsmittelflüsse für die Einzelhandelsgeschäfte aus der bottom-up erstellten und vom Management genehmigten Planung verwendet. Der Prognosezeitraum wird auf Basis der erwarteten Nutzungsdauern für das jeweilige Einzelhandelsgeschäft abgeleitet und jährlich überprüft. Im Anschluss an das bottom-up erstellte Budget werden für die Restnutzungsdauer Umsatz- und Kostenentwicklungen zugrunde gelegt, deren Wachstumsrate auf dem erwarteten nominalen Retailwachstum basiert. Für alle Einzelhandelsgeschäfte ergeben sich im dreijährigen Detailplanungszeitraum Wachstumsraten im einstelligen Prozentbereich. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der Einzelhandelsgeschäfte wurden die Cashflows in Ländern ohne Hochinflation mit einem gewichteten Kapitalkostensatz zwischen 8,1% und 33,0% (Vorjahr: zwischen 8,8% und 38,0%) diskontiert und die Cashflows der Einzelhandelsgeschäfte in den beiden Hochinflationsländern mit einem gewichteten Kapitalkostensatz zwischen 35,8% und 54,4% (Vorjahr: zwischen 31,2% und 145,0%). Dabei wurden ein laufzeitäquivalenter risikofreier Zinssatz in Höhe von 2,6% (Vorjahr: 3,1%) und eine Marktrisikoprämie in Höhe von 6,8% (Vorjahr: 7,0%) zugrunde gelegt.
Übersteigt beim Triggering-Event-Test der Buchwert der Vermögenswerte der Einzelhandelsgeschäfte den vereinfacht ermittelten Nutzungswert, erfolgt eine Berechnung des erzielbaren Betrags dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode mit oben genannten Kapitalkostensätzen. Dem liegt eine individuelle Planung der Zahlungsströme für das Einzelhandelsgeschäft zu Grunde. In Einzelfällen entspricht der erzielbare Betrag einen höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung unter der Annahme einer alternativen Untervermietung, der nach Stufe 3 des IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ ermittelt wird. Sofern eine Wertminderung entsteht, erfolgt vorrangig eine entsprechende Wertminderung des Nutzungsrechts.
Soweit Indikationen vorliegen, dass Einzelhandelsgeschäfte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung erfasst wurde, einen Turnaround erzielen konnten oder der beizulegende Zeitwert gestiegen ist und somit deren Nutzungsrechte wieder werthaltig sind, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Sofern ein Wertminderungsaufwand oder eine Wertaufholung vorliegt, ist dieser in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 dem Zentralbereich zugeordnet. Die wertberichtigten Vermögenswerte sind jedoch in den betroffenen operativen Segmenten ausgewiesen.
PUMA als Leasinggeber
Sofern PUMA als Leasinggeber auftritt, wird zu Beginn des Leasingvertrags festgelegt, ob es sich um ein Finanzierungsleasing oder um ein Operating-Leasing handelt. Um den Leasingvertrag zu klassifizieren, nimmt PUMA eine Gesamtbeurteilung vor, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des zugrundeliegenden Vermögenswerts verbundenen Risiken und Vorteile überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird es als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn nicht, als Operating-Leasing. Als Teil dieser Beurteilung werden diverse Indikatoren berücksichtigt, wie z.B., ob das Leasing-Verhältnis den größten Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts umfasst. Nach unserem Ermessen handelt es sich bei den Leasing-Verhältnissen, bei denen PUMA als Zwischenleasinggeber auftritt, in den meisten Fällen um Finanzierungsleasingverhältnisse, da die Untervermietung stets den größten Teil der Laufzeit des Hauptleasingvertrags umfasst. Wenn PUMA als Zwischenleasinggeber auftritt, werden die Anteile am Hauptleasingvertrag und am Unterleasingvertrag getrennt bilanziert.
Bei Finanzierungsleasingverhältnissen wird eine Nettoinvestition (Forderung) in Höhe der abgezinsten zukünftig zu erhaltenden Mietzahlungen bilanziell erfasst und in den sonstigen Vermögenswerten (ohne Einbezug ins Working Capital) ausgewiesen. Zur Ermittlung der Abzinsung wird der Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz in der Regel nicht bekannt ist. Die Zinserträge aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen.
Bei einer Klassifizierung der Vermietung als Operating-Leasingverhältnisse werden die Leasingzahlungen sofort erfolgswirksam als Mieterträge erfasst.
Flüssige Mittel
Flüssige Mittel enthalten Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Dies umfasst auch freie Bestände von liquiden Mitteln, die als Festgeld mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten angelegt sind. Der Gesamtbetrag der Flüssigen Mittel stimmt mit den Flüssigen Mitteln (Finanzmittelbestand) in der Kapitalflussrechnung überein.
Flüssige Mittel werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese unterliegen den Wertberichtigungsanforderungen gemäß IFRS 9 „Finanzinstrumente“. PUMA beobachtet das Kreditrisiko dieser Finanzinstrumente unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage, der externen Kreditwürdigkeit und/oder der Prämien für Risikoausfallversicherungen (Credit Default Swap (CDS)) anderer Finanzinstitute. Das Kreditrisiko von Flüssigen Mitteln wird aufgrund der relativ kurzfristigen Laufzeiten sowie des Investment- Grade-Kredit-Ratings der Kontrahenten, das eine niedrige Ausfallwahrscheinlichkeit der Finanzinstrumente signalisiert, als unwesentlich eingestuft.
Vorräte
Der Konzern beschafft Vorräte überwiegend von Dritten und diese werden als Waren innerhalb der Vorräte ausgewiesen. In geringem Umfang werden Schuhe und Golfschläger selbst produziert, die als fertige Erzeugnisse zusammen mit den Waren innerhalb der Vorräte ausgewiesen werden.
Bei den Vorräten kommen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder die niedrigeren, vom Verkaufspreis am Bilanzstichtag abgeleiteten Nettoveräußerungswerte zum Ansatz. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Handelswaren erfolgt anhand eines Durchschnittsverfahrens. Die Wertberichtigungen werden in Abhängigkeit von Alter, Saisonalität und realisierbaren Marktpreisen in ausreichendem Maße gebildet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum Transaktionspreis und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertberichtigungen in Form einer Risikovorsorge bewertet.
Für die Ermittlung der Risikovorsorge auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet PUMA einheitlich den vereinfachten Ansatz an, um entsprechend der Vorgaben des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ die erwarteten Kreditausfälle über die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (sogenannte „lifetime expected credit losses“) zu bestimmen. Dazu werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach geographischen Regionen in geeignete Gruppen mit gemeinsamen Kreditrisikomerkmalen eingeordnet. Die Berechnung der erwarteten Kreditausfälle erfolgt mit Hilfe einer Matrix, welche die Altersstruktur der Forderungen darstellt und für die einzelnen Laufzeitbänder der Forderungen jeweils eine Ausfallwahrscheinlichkeit auf Grundlage historischer Kreditausfallereignisse und zukunftsbezogener Faktoren abbildet. Die Prozentsätze für die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden regelmäßig auf Aktualität hin überprüft. Sofern bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines bestimmten Kunden objektive Hinweise auf eine Kreditminderung festgestellt werden, wird eine detaillierte Analyse des spezifischen Kreditrisikos dieses Kunden durchgeführt und eine individuelle Risikovorsorge für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber diesem Kunden gebildet. Sofern eine Kreditversicherung besteht, wird diese bei der Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge berücksichtigt.
Der Konzern nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die Klassifizierung der Sonstigen finanziellen Vermögenswerte erfolgt in Abhängigkeit des Geschäftsmodells zur Steuerung und der Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Im Konzern werden finanzielle Vermögenswerte grundsätzlich im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, das vorsieht, den Vermögenswert bis zur Endfälligkeit zu „halten“, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Die zweite Bedingung besteht darin, dass die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag darstellen.
Für finanzielle Vermögenswerte in Form von Derivaten ohne Hedgebeziehung wird das Geschäftsmodell „Handel“ angewendet. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn und Verlust bewertet („fair value through profit or loss“ (FVPL)).
Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten Mietkautionen und sonstige Vermögenswerte. Unverzinsliche langfristige Vermögenswerte werden, wenn der Effekt hieraus wesentlich ist, auf den Barwert abgezinst.
Beteiligungen
Die unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene Beteiligung gehört der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis“ bewertet („fair value through other comprehensive income“ (FVOCI)) an, da diese Beteiligungen langfristig aus strategischen Gründen gehalten werden.
Alle Ankäufe und Veräußerungen von Beteiligungen werden zum Erfüllungstag erfasst. Der erstmalige Ansatz der Beteiligungen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Sie werden auch in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern im Sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Veräußerung der Beteiligungen wird der Gewinn oder Verlust in die Gewinnrücklagen umgebucht.
Die Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ bewertet („fair value through profit or loss“ (FVPL)) findet in Bezug auf Beteiligungen keine Anwendung.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungsdauer bemisst sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer orientiert sich an der Art der Vermögenswerte. Für Gebäude wird eine Nutzungsdauer zwischen zehn und fünfzig Jahren und bei beweglichen Wirtschaftsgütern zwischen drei und zehn Jahren angesetzt.
Reparatur- und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert, soweit die Kriterien des Ansatzes eines Vermögenswerts vorliegen.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden analog zu den Sachanlagen gemäß dem Anschaffungskostenmodell mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und ggf. notwendiger Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear und die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen generell denen der selbst genutzten Sachanlagen.
Andere immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte)
Erworbene immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte. Der Wertansatz erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen. Die Nutzungsdauer liegt zwischen drei und zehn Jahren; die planmäßige Abschreibung erfolgt linear.
Darüber hinaus bestehen in Bezug auf Cobra Golf entgeltlich erworbene Markenrechte. Cobra Golf, gegründet im Jahr 1978, besitzt eine über 40-jährige Markenhistorie im Golfsport. Die Marke Cobra stellt den Kern des Geschäftsbereichs Golf dar und wird durch anhaltende Marketinginvestitionen des PUMA-Konzerns in die Marke Cobra fortgeführt. Aufgrund der Stabilität des Golfmarktes und der Fortführung der Marke durch PUMA wird für die Marke Cobra eine unbestimmte Nutzungsdauer unterstellt.
Wertminderungen von Vermögenswerten
Immaterielle Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern werden jährlich auf Wertminderungsbedarf (Impairment Test) hin geprüft. Sachanlagen, Nutzungsrechte an Vermögenswerten und andere immaterielle Vermögenswerte mit einer definierten Nutzungsdauer werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert ist. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs eines Vermögenswertes wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und des Nutzungswerts) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Die Prüfung der Werthaltigkeit erfolgt, sofern möglich, auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes, ansonsten auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Abweichend hiervon wird ein Geschäfts- oder Firmenwert ausschließlich auf Ebene der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Werthaltigkeit geprüft. Wird im Rahmen des Impairment Tests ein Abwertungsbedarf auf Vermögenswerte ermittelt, so wird zunächst der gegebenenfalls vorhandene Geschäfts- oder Firmenwert der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten abgeschrieben, und der verbleibende Betrag im zweiten Schritt proportional auf die übrigen Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 36 verteilt. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Eine Wertaufholung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird nicht vorgenommen.
Die Ermittlung des erzielbaren Betrags wird vorrangig nach der Discounted-Cashflow-Methode durchgeführt. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten sowie des Nutzungswertes werden die zu erwartenden Cashflows aus den Daten der Unternehmensplanung zugrunde gelegt. Die zu erwartenden Cashflows werden anhand eines marktadäquaten Zinssatzes abgezinst. Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten werden keine spezifischen Synergien der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten berücksichtigt und die Daten der Unternehmensplanung werden, soweit erforderlich, an die Annahmen von Marktteilnehmern angepasst. Zudem besteht aufgrund der zusätzlichen Berücksichtigung der Verkaufskosten ein Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert.
Marken mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden innerhalb des Geschäftsjahres oder anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest anhand der Lizenzpreisanalogiemethode (Relief from Royalty-Methode) unterzogen. Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das zu Grunde liegende COBRA Geschäft nicht ausreichend profitabel ist, wird die Marke nicht nur einzeln anhand der „Relief from Royalty-Methode“ bewertet, sondern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, welchen die Marke zuzurechnen ist.
Weitere Einzelheiten, insbesondere die zur Berechnung herangezogenen Annahmen, sind im Kapitel 11 dargestellt.
Finanzschulden, sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten
Diese Posten werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr werden unter Berücksichtigung eines marktadäquaten Zinssatzes mit dem Barwert bilanziert und bis zum Laufzeitende zum Rückzahlungsbetrag aufgezinst.
Für finanzielle Verbindlichkeiten in Form von Derivaten ohne Hedgebeziehung wird das Geschäftsmodell „Handel“ angewendet. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn und Verlust bewertet („fair value through profit or loss“ (FVPL)).
In den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Neben Leistungsplänen bestehen bei einigen Gesellschaften auch Beitragspläne, die neben der laufenden Beitragszahlung zu keiner weiteren Pensionsverpflichtung führen. Bei den Leistungsplänen wird die Pensionsrückstellung grundsätzlich nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der Barwert der Verpflichtung (Defined Benefit Obligation (DBO)) wird ermittelt, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit den Renditen von erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen abgezinst werden. Währungen und Laufzeiten der zugrunde gelegten Industrieanleihen stimmen dabei mit den Währungen und Laufzeiten der zu erfüllenden Verpflichtungen überein. Bei einigen Plänen steht der Verpflichtung ein Planvermögen gegenüber. Die ausgewiesene Pensionsrückstellung ist dann um das Planvermögen vermindert.
Die Angaben zur unterstellten Lebenserwartung, den verwendeten Sterbetafeln und weitere Annahmen sind im Kapitel 15 dargestellt.
Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß dem jeweiligen nationalen Kaufvertragsrecht werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung hinsichtlich der zur Erfüllung der Verpflichtungen des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt.
Rückstellungen werden auch für belastende Verträge gebildet. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen.
Management-Incentive-Programme
Bei PUMA werden aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich, aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich in bar oder Aktien sowie kennzahlenbasierende Long-Term-Incentive-Programme eingesetzt. Die aktienbasierten Vergütungen mit Ausgleich in bar oder Aktien werden dabei wie aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich bilanziert.
Detaillierte Informationen zu den Management Incentive Programmen sind im Kapitel 18 dargestellt.
Berücksichtigung von Umsatzerlösen
Der Konzern erfasst Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Sportartikeln. Die Umsatzerlöse werden in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Gegenleistung bemessen, auf die der Konzern aus dem Vertrag mit den Kund*innen, unter Berücksichtigung von Retouren, Skonti und Rabatten, voraussichtlich Anspruch hat. Beträge, die im Namen Dritter vereinnahmt wurden (z.B. Umsatzsteuer), sind nicht in den Umsatzerlösen enthalten. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse zu dem Zeitpunkt, wenn PUMA seine Leistungsverpflichtung gegenüber den Kund*innen erfüllt und die Verfügungsgewalt über das Produkt an die Kund*innen übertragen hat.
Der Konzern verkauft Schuhe, Textilien und Accessoires sowohl an den Großhandel als auch direkt an Kund*innen über eigene Einzelhandelsgeschäfte und eigene Onlinevertriebskanäle. Umsatzbezogene Garantieleistungen können dabei nicht separat erworben werden und führen nicht zu Leistungen, die über die Zusicherung der Spezifikationen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hinausgehen. Dementsprechend bilanziert der Konzern Gewährleistungen in Übereinstimmung mit IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“.
Bei Verkäufen von Waren an den Großhandel wird der Umsatz zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem die Verfügungsgewalt über die Waren an die Kund*innen übergegangen ist, das heißt wenn die Waren an den spezifischen Standort des Großhändlers versandt wurden (Lieferung). Nach der Lieferung trägt der Großhändler das Warenbestandsrisiko und hat die vollumfängliche Verfügungsgewalt über die Art und Weise des Vertriebs und den Verkaufspreis der Waren. Bei Verkäufen von Waren an Endkund*innen in eigenen Einzelhandelsgeschäften werden die Umsatzerlöse zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Waren an die Endkund*innen übergegangen ist, das heißt zu dem Zeitpunkt, an dem die Kund*innen die Waren im Einzelhandelsgeschäft kaufen. Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort mit dem Kauf der Ware durch die Kund*innen fällig. Bei Verkäufen von Waren über eigene Onlinevertriebskanäle werden die Umsatzerlöse realisiert, wenn die Endkund*innen die Waren angenommen haben und die Verfügungsgewalt über die Waren an die Endkund*innen übergegangen ist. Die angewendeten Zahlungsbedingungen entsprechen den branchenüblichen Zahlungsbedingungen pro Land.
Unter bestimmten Voraussetzungen und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen besitzen Kund*innen die Möglichkeit, Waren umzutauschen oder Waren gegen eine Gutschrift zurückzugeben. Die Höhe der erwarteten Rücklieferungen wird auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt und über eine Verbindlichkeit aus Rückgabeverpflichtungen von den Umsatzerlösen abgegrenzt. Der Vermögenswert für das Recht aus dem Rückgabeanspruch der Waren wird unter den Vorräten erfasst und führt zu einer entsprechenden Reduzierung der Umsatzkosten.
Lizenz- und Provisionserträge
Der Konzern erfasst Lizenz- und Provisionserträge aus der Auslizenzierung von Markenrechten an Dritte in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Die Lizenzerträge werden gemäß den vorzulegenden Abrechnungen der Lizenznehmer erfolgswirksam erfasst. In bestimmten Fällen sind für eine periodengerechte Abgrenzung Schätzwerte erforderlich. Provisionserträge werden in Rechnung gestellt, soweit das zugrunde liegende Einkaufsgeschäft als realisiert einzustufen ist.
Werbe- und Promotionsaufwendungen
Werbeaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfolgswirksam berücksichtigt. Mehrjährige Promotionsaufwendungen werden grundsätzlich periodengerecht über die Laufzeit des Vertrages als Aufwand verteilt. Sollte sich durch diese Aufwandsverteilung ein Aufwandsüberschuss über den wirtschaftlichen Nutzen nach dem Bilanzstichtag ergeben, wird dieser durch Wertminderung von Vermögenswerten und falls erforderlich durch eine Drohverlustrückstellung im Abschluss berücksichtigt. Sofern Promotions- und Werbeverträge bei Erreichen vordefinierter Ziele (z.B. Medaillen, Meisterschaften) zusätzliche Zahlungen vorsehen, welche sich zeitlich und betragsmäßig nicht exakt vorhersehen lassen, werden diese zum jeweiligen Zeitpunkt vollständig ergebniswirksam erfasst.
Finanzergebnis
Im Finanzergebnis sind Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten sowie Zinserträge und -aufwendungen im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten enthalten. Darüber hinaus sind im Finanzergebnis Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten, abgezinsten langfristigen Verbindlichkeiten und aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen enthalten, ebenso wie Zinserträge aus Finanzierungsleasingverhältnissen.
Wechselkurseffekte, die einem Grundgeschäft direkt zuzuordnen sind, werden in der jeweiligen Position in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Ertragsteuern
Laufende Ertragsteuern werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, in denen die einzelnen Konzern-Gesellschaften tätig sind, ermittelt.
Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Wenn angemessen, werden diese Sachverhalte bei den Ertragsteuerverbindlichkeiten bzw. latenten Steuern berücksichtigt. Die ertragsteuerliche Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Sachverhalts unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Wechselwirkungen. Für mögliche Risiken aus unsicheren Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung von IFRIC 23 entsprechende bilanzielle Vorsorgen getroffen.
Latente Steuern
Latente Steuern aus temporär abweichenden Wertansätzen in der IFRS- und Steuerbilanz der Einzelgesellschaften und aus Konsolidierungsvorgängen, die jeweils von derselben Steuerbehörde erhoben werden und aufrechenbar sind, werden je Steuersubjekt verrechnet und entweder als aktive oder passive latente Steuern ausgewiesen.
Darüber hinaus können die aktiven latenten Steuern auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Weiterhin können sich latente Steueransprüche oder -verpflichtungen aus ergebnisneutralen Bilanzierungsvorgängen ergeben.
Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Vorteils wahrscheinlich ist.
Schätzungsunsicherheit
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Höhe und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, sodass in zukünftigen Perioden ein Risiko von Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte und Schulden besteht. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls nötig, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden erfolgswirksam angepasst.
Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds, die unter den aktuellen Umständen vernünftig erscheinen. Annahmen und Schätzungen betreffen im Wesentlichen die Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie Marken, die Vorräte, Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen, die Steuern und Leasingverhältnisse, bei denen PUMA als Leasingnehmer auftritt. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und zum Stichtag bestehenden Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu den oben genannten Posten werden im Folgenden erörtert.
Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Marken
Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten basieren auf Berechnungen des Nutzungswertes als führendes Wertkonzept. Zur Berechnung des Nutzungswertes muss der Konzern die zukünftigen Cashflows aus den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, schätzen. Hierfür wurden die Daten der jeweiligen Dreijahresplanung zugrunde gelegt, die auf Prognosen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des daraus ableitbaren branchenspezifischen Konsumverhaltens basiert. Eine weitere wesentliche Annahme betrifft die Ermittlung eines angemessenen Zinssatzes zur Diskontierung der Cashflows auf den Barwert (Discounted-Cashflow-Methode). Marken werden über die „Relief from Royalty-Methode“ (Lizenzpreisanalogiemethode) bewertet. Weitere Einzelheiten, insbesondere die zur Berechnung herangezogenen Annahmen, sind im Kapitel 11 dargestellt.
Vorräte
Bei den Vorräten kommen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder die niedrigeren, vom Verkaufspreis am Bilanzstichtag abgeleiteten Nettoveräußerungswerte zum Ansatz. Die Wertberichtigungen werden in Abhängigkeit von Alter, Saisonalität und realisierbaren Marktpreisen in ausreichendem Maße gebildet. Weitere Einzelheiten zur Vorratsbewertung sind im Kapitel 4 dargestellt.
Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen
Der Konzern erfasst Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Sportartikeln. Die Umsatzerlöse werden in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Gegenleistung bemessen, auf die der Konzern aus dem Vertrag mit den Kund*innen, unter Berücksichtigung von Retouren, Skonti und Rabatten, voraussichtlich Anspruch hat. Da die Kund*innen unter bestimmten Voraussetzungen und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen die Möglichkeit besitzen Waren umzutauschen wird die Höhe der erwarteten Rücklieferungen auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt. Die Abgrenzung von den Umsatzerlösen erfolgt über die Verbindlichkeit aus Rückgabeverpflichtungen.
Steuern
Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze sowie den einschlägigen Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und Finanzbehörden andererseits. Unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen können zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen; sie werden basierend auf der Einschätzung des Managements mit dem wahrscheinlichsten Betrag oder dem Erwartungswert für den jeweiligen Einzelfall in die Betrachtung einbezogen.
Bei der Bilanzierung latenter Steuern, sind Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich zukünftiger Steuerplanungsstrategien sowie der zu erwarteten Eintrittszeitpunkte und der Höhe der zukünftigen zu versteuernden Einkommen zu treffen. Für diese Beurteilung wird das zu versteuernde Einkommen aus der jeweiligen Unternehmensplanung abgeleitet. Diese berücksichtigt die Ertragslage der Vergangenheit und die zukünftig zu erwartende Geschäftsentwicklung. Bei Gesellschaften in Verlustsituationen werden aktive latente Steuern nur dann angesetzt, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass zukünftig positive Ergebnisse erzielt werden können. Weitere Einzelheiten sind unter dem Kapitel 8 zu finden.
PUMA als Leasingnehmer
Die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit, für Leasingverhältnisse bei denen PUMA als Leasingnehmer auftritt, basiert auf Annahmen für die verwendeten Diskontierungszinssätze, die Laufzeit der Mietverträge sowie für die Ermittlung der fixen Leasingzahlungen. Zur Ermittlung des Barwerts der künftigen Mindestleasingzahlungen verwendet PUMA länder- und währungsspezifische sowie laufzeitkompatible Fremdkapitalzinssätze. In die fixen Leasingzahlungen werden auch fest vereinbarte Mindestbeträge für Verträge mit überwiegend variabler Miete einbezogen.
Wesentliche Annahmen bestehen bei der Folgebewertung von Nutzungsrechten für Einzelhandelsgeschäfte im Rahmen der Beurteilung des Vorliegens einer Wertminderung und der Ermittlung des Wertminderungsbedarfs. Dabei werden unter anderem Annahmen über die Dauer des Leasingverhältnisses, die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung und die Profitabilität der Einzelhandelsgeschäfte sowie dem zugrunde liegenden Zinssatz getroffen. Weitere Einzelheiten sind im Kapitel 10 dargestellt.
Ermessensentscheidungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt Ermessensentscheidungen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Informationen über Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
Beurteilung der Beherrschung von Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen
Die Bestimmung, ob der Konzern die Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen beherrscht, ist in Kapitel 28 Angaben zu nicht beherrschenden Anteilen dargestellt.
PUMA als Leasingnehmer
Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen, bei denen PUMA als Leasingnehmer auftritt, beinhaltet Ermessensentscheidungen, insbesondere zur Laufzeit der Leasingverträge hinsichtlich der Bestimmung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Neben der Grundmietzeit bezieht der Konzern Verlängerungsoptionen in die Ermittlung der Vertragslaufzeit ein, wenn das Management unter Berücksichtigung sämtlicher Tatsachen und Umstände hinreichend sicher ist, solche Optionen auszuüben.
Einige Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen, die nur durch PUMA und nicht vom Leasinggeber ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Die Beurteilung erfolgt für jeden Vertrag individuell und berücksichtigt die Höhe der eigenen Investitionen sowie die Möglichkeit von sich in Zukunft verändernden Rahmenbedingungen. Sofern während der Vertragslaufzeit signifikante Ereignisse oder signifikante Änderungen von Umständen auftreten, die innerhalb der Kontrolle von PUMA liegen, wird erneut beurteilt, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist.
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