ESRS E2 Umwelt­verschmutzung

    ESRS E2 Umweltverschmutzung

    Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen

    Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (IRO-1)

    PUMA hat sich seit langem verpflichtet, Umweltrisiken innerhalb seiner globalen Lieferkette zu bewerten und zu mindern. Im Jahr 2011 unterstützte PUMA die Detox-Kampagne von Greenpeace, die darauf abzielt, den Einsatz besonders gefährlicher Chemikalien zu unterbinden und die ordnungsgemäße Behandlung von Industrieabwässern aus der Textilindustrie sicherzustellen.

    Um diese Ziele zu erreichen, hat PUMA die „Zero Discharge of Hazardous Chemicals“-Stiftung (ZDHC) mitbegründet, eine Organisation verschiedener Interessenträger, die sich dafür einsetzt, gefährliche Chemikalien aus der globalen Bekleidungs- und Schuhlieferkette zu verbannen. PUMA unterstützte die Entwicklung von Industriestandards wie der ZDHC-Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung im Produktions­prozess (Manufacturing Restricted Substances List, MRSL) und der Richtlinie zur Abwasser­qualität (Wastewater Quality Guideline). Diese Standards wurden in PUMAs Nachhaltigkeits­strategie und -ziele integriert, um eine kontinuierliche Einhaltung und Umsetzung zu gewährleisten.

    Darüber hinaus gewährleistet PUMA die Produkt­sicherheit durch die Einhaltung von Industriestandards, die von der Apparel and Footwear International RSL Management (AFIRM) Arbeitsgruppe festgelegt wurden, um die Verwendung und die Auswirkungen von Schadstoffen in Bekleidungs- und Schuhprodukten zu eliminieren.

    Wir bewerteten PUMAs Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) in Bezug auf die Umwelt­verschmutzung unter Anwendung der gleichen Methodik, die im Abschnitt Allgemeine Informationen (IRO-1) beschrieben ist. Diese Bewertung umfasste ein Screening der tatsächlichen und potenziellen Treibhausgasemissionen (THG) und anderer Schadstoffe. Während Treibhausgasemissionen unter ESRS E1 Klimawandel berichtet werden, konzentriert sich dieser Abschnitt ausschließlich auf andere Schadstoffe.

    Im Jahr 2024 führte PUMA umfangreiche Konsultationen mit Stakeholdern durch, um seine Nachhaltigkeits­ziele in der Vision 2030 zu formulieren. Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 eine DMA unter Einbeziehung unserer wichtigsten Interessenträger durchgeführt, um wesentliche Themen für unsere langfristige Strategie und Zielsetzung zu ermitteln. Ausführliche Informationen zur Konsultation von Interessenträgern finden Sie im Abschnitt Allgemeine Informationen (SBM-2).

    T.39 Identifizierte wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (IRO-1)

    Auswirkungen

    Tatsächlich oder potenziell

    Zeithorizont

    Verortung in der Wert­schöpfungs­kette

    Wesentliche positive Auswirkungen

     

    Wasserverschmutzung

    Die Verwendung sichererer Chemikalien in Produktionsprozessen verhindert die Wasserverschmutzung und sorgt für sauberes Wasser, das für Gesundheit, Landwirtschaft und Wirtschaftswachstum unerlässlich ist.

    Tatsächlich

    Kurz-, mittel- und langfristig

    Vorgelagert

    Der Schutz von Wasser trägt dazu bei, Lebensräume zu erhalten, Knappheit zu vermeiden, Kohlenstoffemissionen zu senken, Kosten zu sparen, wirtschaftliche Aktivitäten zu unterstützen und Gemeinschaftsräume zu erhalten.

    Potenziell

    Mittelfristig, langfristig

    Vorgelagert

    Wesentliche negative Auswirkungen

     

    Wasserverschmutzung

    Der Baumwollanbau erfordert einen hohen Wasserverbrauch und den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln, was zu einer Wasserverschmutzung führen kann.

    Tatsächlich

    Kurz-, mittel- und langfristig

    Vorgelagert

    Beim Färben von Textilien, beim Gerben von Leder und bei der Herstellung von Viskose werden schädliche Chemikalien verwendet, die das Wasser verschmutzen, das Leben im Wasser schädigen und die Gesundheit der Bevölkerung gefährden können.

    Tatsächlich

    Kurz-, mittel- und langfristig

    Vorgelagert

    Mikro­plastik sowie besorgnis­erregende und besonders besorgnis­erregende Stoffe

    Synthetische Materialien wie Polyester und Nylon geben vor allem beim Waschen Mikro­plastik ab und verunreinigen Wasser und Luft.

    Tatsächlich

    Kurz-, mittel- und langfristig

    Vorgelagert

    Nachgelagert

    Besorgniserregende und besonders besorgnis­erregende Stoffe sind potenziell schädliche Chemikalien für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

    Potenziell

    Kurz-, mittel- und langfristig

    Vorgelagert

    PUMA hatte im Berichtsjahr keine größeren Vorfälle von Verschmutzungen zu verzeichnen. Folglich gab es keine Betriebs- oder Investitionsausgaben im Zusammenhang mit solchen Vorfällen und auch keine Rückstellungen für Umweltschutz- oder Abhilfemaßnahmen. Es gab keine wesentlichen Vorfälle, die sich negativ auf die Umwelt oder die Ertragslage auswirkten. Außerdem waren keine PUMA Produkte oder Dienstleistungen gefährdet, und es waren keine finanziellen Bewertungen oder kritischen Annahmen erforderlich.

    PUMAs eigene Standorte bestehen aus Büros, Geschäften und Vertriebszentren sowie einer Schuhfabrik in Argentinien. In unseren Büros, Geschäften und Vertriebszentren werden keine großen Heizkessel betrieben, wir verbrauchen kein Wasser im industriellen Maßstab, verwenden keine großen Mengen an gefährlichen Chemikalien und produzieren keine großen Mengen an gefährlichem Abfall. Daher wurden für die Standorte, die sich in unserem Besitz befinden oder von uns betrieben werden, keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umwelt­verschmutzung ermittelt.

    Prozesse wie Färben, Ausrüsten und Auftragen von Klebstoffen bei der Schuhherstellung können flüchtige organische Verbindungen (VOC) und andere Schadstoffe freisetzen. Beim Gerben von Leder kommen Chemikalien wie Chrom zum Einsatz, die bei unsachgemäßem Umgang die Arbeitnehmer schädigen können. Dies kann sich auf die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern auswirken, die im Rahmen des ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wert­schöpfungs­kette als ein wichtiges Thema identifiziert wurden. Im Vergleich zu Industriezweigen wie der Energie- oder Stahlerzeugung verschmutzen diese Prozesse die Luft jedoch weniger stark. Die Auswirkungen der Textil- und Schuhindustrie sind in erster Linie mit der Nutzung natürlicher Ressourcen, der Wasserverschmutzung, den Treibhausgasemissionen, den Textilabfällen nach dem Verbrauch und den geringen Recyclingraten verbunden, weniger mit der Luft­verschmutzung.

    Die Verschmutzung des Bodens durch chemische Abwässer, feste Abfälle und Mikro­plastik sowie durch Pestizide, Düngemittel und Farbstoffe in der Baumwollproduktion kann die Gesundheit und Fruchtbarkeit des Bodens beeinträchtigen, Erosion verursachen, Lebensräume zerstören und zum Klimawandel beitragen. Da PUMA-Hersteller mit Nassverfahren eine ordnungsgemäße Abwasserbehandlung gewährleisten und der Baumwollanbau nur 0,6 % der weltweiten landwirtschaftlichen Nutzfläche einnimmt, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Bodenverschmutzung keine signifikanten Umwelt- oder finanziellen Risiken für unser Unternehmen darstellt.

    In unserer Branche ist der Einsatz bestimmter Chemikalien notwendig, aber einige von ihnen können aufgrund ihrer potenziellen schädlichen Auswirkungen auf Menschen, Tiere oder die Umwelt als bedenkliche Stoffe gelten. Beispiele sind Formaldehyd, das in der Textilveredelung verwendet wird, flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus Klebstoffen und Farbstoffen, bestimmte Azofarbstoffe und Phthalate, die als Verunreinigungen aus Weichmachern entstehen können. Viele große Marken der Modeindustrie halten sich an die ZDHC-Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung im Produktions­prozess (Manufacturing Restricted Substances List, MRSL) und die AFIRM-Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung (Restricted Substances List, RSL). Diese Normen umfassen die für die Herstellung von Bekleidung, Schuhen und Accessoires wichtigsten eingeschränkten Stoffe, die in der REACH-Verordnung der EU und anderen globalen Vorschriften aufgeführt sind. Besorgniserregende Stoffe lassen sich oft leicht ersetzen oder beseitigen. Da der Weg zur vollständigen Beseitigung besorgnis­erregender Stoffe noch nicht abgeschlossen ist und kontinuierliche Anstrengungen erfordert, werden diese Stoffe als ein wesentliches Thema betrachtet.

    Ein besonders besorgnis­erregender Stoff (SVHC) ist eine Chemikalie, die gemäß der REACH-Verordnung der Europäischen Union aufgrund ihrer schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt identifiziert wurde. Beispiele sind DMFa, das in der Kunstlederherstellung verwendet wird, Bisphenole und chromhaltige Chemikalien in der Ledergerberei. Diese Stoffe können in der Umwelt verbleiben und giftig sein. Da es für einige SVHCs keine skalierbaren und geeigneten Alternativen gibt, die unseren Qualitäts- und Leistungsstandards entsprechen, hat PUMA strenge chemische Richtlinien eingeführt, um deren Vorhandensein in unseren Herstellungsprozessen und Produkten zu überwachen und zu kontrollieren. PUMA hat sich verpflichtet, dies zu berücksichtigen, weshalb SVHCs für uns ein wesentliches Thema sind.

    Eine mögliche Beeinträchtigung von Lebewesen könnte durch unbehandelte Abwassereinleitungen oder die unkontrollierte Freisetzung von Chemikalien entstehen. Besonders besorgnis­erregende Stoffe (SVHC), die sich in lebenden Organismen anreichern könnten, wurden jedoch bereits als wesentliches Thema identifiziert. Auch die Wasserverschmutzung durch Färbe- und Veredelungsverfahren, die Wasser­lebewesen schädigen können, ist ein wesentliches Thema. Aus diesem Grund ist PUMA weiterhin bestrebt, die potenzielle Verschmutzung lebender Organismen durch strenge Überwachungs- und Konformitätsmaßnahmen zu bekämpfen, um die Wasserverschmutzung zu verringern und die Industrie- und Gesetzesstandards in Bezug auf SVHC einzuhalten.

    Konzepte im Zusammenhang mit Umwelt­verschmutzung (E2-1)

    Der PUMA-Vorstand ist verantwortlich für die Genehmigung und Umsetzung aller umweltrelevanten Richtlinien und Handbücher. Verschiedene Abteilungen sorgen für die Umsetzung und berichten dem Vorstand und dem Führungsteam über die Fortschritte.

    PUMAs Umweltrichtlinie beinhaltet Maßnahmen zum Management von Wasserverschmutzung in den vorgelagerten Bereichen der globalen Wert­schöpfungs­kette. Zu diesen Maßnahmen gehören regelmäßige Abwasser­unter­suchungen bei den relevanten Lieferanten, die Implementierung effektiver Abwasser­behandlungs­systeme und eine transparente Berichterstattung über die Abwasser­qualität der Lieferanten.

    PUMA übernimmt Industriestandards wie die ZDHC-Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung im Produktions­prozess (Manufacturing Restricted Substances List, MRSL), die ZDHC-Abwasserrichtlinien und die AFIRM-Liste eingeschränkter Stoffe (RSL) und ist bestrebt, die Anforderungen der Umweltgesetzgebung zu erfüllen oder zu übertreffen. Diese Industrienormen decken die meisten Stoffe ab, die in unserer Branche als REACH-SVHC aufgeführt sind.

    Unsere Richtlinie beschreibt Maßnahmen zur Abschwächung, Vorbeugung und Bewältigung von Risiken für Mensch und Umwelt, einschließlich möglicher Zwischenfälle. Sie beschreibt unsere Überwachungsmaßnahmen, wie z. B. Richtlinien für Produkttests, um die Einhaltung der AFIRM-RSL zu gewährleisten, die Verfolgung monatlicher chemischer Konzentrationsdaten und die Durchführung halbjährlicher Abwassertests zur Überwachung der Einhaltung der ZDHC-MRSL. Die derzeitige Richtlinie enthält keine Verfahren für den Umgang mit verschmutzungsbedingten Notfällen, was bei der künftigen Überarbeitung berücksichtigt werden soll.

    Durch gemeinsame Multi-Interessenträger-Initiativen der Industrie und einen Stakeholder-Dialog bezieht PUMA die Sichtweisen der wichtigsten Interessenträger in den Prozess der Entwicklung der Umweltpolitik ein. Diese Richtlinie ist auf unserer Website öffentlich zugänglich und kann von allen betroffenen und relevanten Interessenträgern eingesehen werden. Ausführliche Informationen zur Konsultation von Interessenträgern finden Sie im Abschnitt Allgemeine Informationen (SBM-2).

    Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umwelt­verschmutzung (E2-2)

    Seit der Einführung der ZDHC-MRSL-Standards im Jahr 2015 und AFIRM-RSL-Standards hat PUMA diese in seiner gesamten globalen Lieferkette umgesetzt. Alle nass­verarbeitenden Betriebe müssen ihre Prüfberichte in das ZDHC-Gateway hochladen, und alle in PUMA-Produkten verwendeten Materialien müssen einen RSL-Test bestehen. PUMAs Team, zu dem auch Chemieexpert*innen gehören, arbeitet mit den Lieferanten zusammen, um die Verwendung von eingeschränkten Chemikalien zu minimieren bzw. diese zu ersetzen. Wir schulen unsere Lieferanten im Wasser- und Abwasser­management und überwachen den Einsatz von Chemikalien und Abwässern. Unser laufendes Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht gewährleistet die Einhaltung der ZDHC- und AFIRM-Standards, um gefährliche Chemikalien aus unserer Lieferkette zu eliminieren. PUMA unterstützt auch die Bemühungen des Microfibre Consortium (TMC), die Auswirkungen der Faserfragmentierung zu verringern. Wir haben keinen Zeitplan für den Abschluss dieser Maßnahmen festgelegt und werden weiterhin an der Umsetzung der Branchenrichtlinien und mit Industrie­verbänden zusammenarbeiten, um die Fortschritte der Branche zu unterstützen.

    Ende 2016 veröffentlichte die ZDHC die ersten offiziellen Abwasserrichtlinien, die PUMA übernommen und weltweit umgesetzt hat. Seit 2017 verlangt PUMA von Nassverarbeitungsanlagen mit industriellem Abwasser-/Schlammanfall, dass sie ihre Prüfberichte mit ClearStream Report auf das ZDHC Gateway hochladen.

    PUMA führt eine Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung (RSL), um Verbraucher*innen, Arbeit­nehmer*innen und die Umwelt zu schützen. Seit 1999 listet PUMA in der RSL potenziell schädliche Chemikalien auf und legt sichere Konzentrationsgrenzen fest, wobei die strengsten globalen Vorschriften eingehalten werden. Seit der Einführung der AFIRM RSL arbeiten wir mit der AFIRM-Arbeitsgruppe zusammen und testen jährlich Tausende von Materialien auf ihre Konformität. Dieser Ansatz verhindert, dass gefährliche Chemikalien in unsere Lieferkette gelangen, vermeidet kostspielige End-of-Pipe-Lösungen und gewährleistet die Produkt­sicherheit.

    Wir beschäftigen ein Team von 10 Experten, darunter zwei Chemieexpert*innen, die mit den Lieferanten im Bereich des Umweltschutzes zusammenarbeiten. Dazu gehört die schrittweise Abschaffung von Chemikalien mit Beschränkungen (SVHC und ZDHC-MRSL) und die Einführung fortschrittlicher Techniken wie Belüftungssysteme und Abwasserbehandlungsanlagen, um die Verschmutzung an der Quelle zu kontrollieren.

    Bei Lieferantenbesprechungen teilen wir unsere Ziele mit und überprüfen die wichtigsten Leistungsindikatoren (KPIs) mit den Hauptlieferanten. Wir überwachen den Einsatz von Chemikalien durch unsere Lieferanten und ihre Einhaltung der ZDHC-MRSL monatlich und überprüfen ihre Abwassertestergebnisse halbjährlich anhand der ZDHC-Abwasserrichtlinien. Um die Fähigkeiten unserer Lieferanten zu stärken, veranstalteten wir Schulungen mit von der ZDHC zugelassenen externen Experten für die Beschaffung von Chemikalien und führten eine Ursachenanalyse der Ergebnisse von Abwassertests gemäß den ZDHC-Rahmenbedingungen durch. Wir schulen Lieferanten in der Verbesserung von Wasser- und Abwasser­management durch Higg-FEM-Training.

    Wir bewerten die Effektivität unserer Lieferantenprogramme, indem wir die wichtigsten Leistungsindikatoren (KPIs) verfolgen, die sich auf die Ergebnisse konzentrieren. Dazu gehören Konformitäts­raten mit der ZDHC-MRSL und der AFIRM-RSL, Abwassertestergebnisse im Vergleich zu den ZDHC-Standards und Mikrofaserabgabe-Testergebnisse sowie die getroffenen Abhilfemaßnahmen. Seit 2014 nimmt PUMA jährlich am Index für die Transparenz von Unternehmensinformationen (Corporate Information Transparency Index, CITI) des Institute of Public & Environmental Affairs (IPE) und am Brands to Zero Assessment des ZDHC teil. Unsere Leistung wird ausgewertet und bewertet, was uns hilft, uns mit anderen Marken zu messen und Bereiche mit Verbesserungspotenzial zu ermitteln.

    Zu den erwarteten Ergebnissen von PUMAs Maßnahmen im Bereich Chemikalien gehören die Gewähr­leistung der Produkt­sicherheit durch die strikte Einhaltung von RSL, MRSL und globalen Vorschriften sowie die Reduzierung des Einsatzes gefährlicher Chemikalien und der Umwelt­verschmutzung. In den vergangenen fünf Jahren haben wir sowohl die ZDHC-Abwasserrichtlinien als auch die RSL zu über 90 % eingehalten. Die VOC-Werte sind von 14,7 Gramm pro Paar Schuhe im Jahr 2020 auf 11,5 Gramm pro Paar im Jahr 2024 gesunken. Wir werden diese Strategie weiter umsetzen, um das Chemikalienmanagement kontinuierlich zu verbessern.

    Alle Fasern geben zu einem gewissen Grad Partikel ab, und es ist wichtig, diese Auswirkungen zu verstehen. Ziel des TMC ist es, die Faserfragmentierung und ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Ökosysteme zu verstehen. PUMA ist dem TMC beigetreten, um Umweltprobleme durch Faserpartikel in Kleidung zu lösen. PUMA führt Mikrofaserabgabe-Tests an Polyestergeweben durch, die einen geringeren Faserverlust als der TMC-Durchschnitt zeigen. PUMA unterstützt auch weiterhin die Roadmap 2030 von TMC und konzentriert sich dabei auf Forschung, Minderungsstrategien und die Zusammenarbeit mit der Industrie.

    Derzeit verfügen wir nicht über finanzielle Instrumente, um unsere Lieferanten bei der Umsetzung fortschrittlicher Umweltschutzmaßnahmen zu unterstützen, die über die Einhaltung lokaler und branchen­üblicher Standards hinausgehen. Stattdessen arbeiten Lieferanten seit Jahren am sicheren Einsatz von Chemikalien und an der Verhinderung von Umwelt­verschmutzung. Die Preise, die wir unseren Lieferanten für unsere Produkte zahlen, spiegeln bereits die Kosten wider, die zur Einhaltung dieser Standards erforderlich sind.

    Bei allen finanziellen Mitteln handelt es sich um Betriebskosten (OpEx), die jährlich in unserer Lieferkette für Mitgliedschaften, Produkt-/Materialzertifizierungen, Risikobewertungen und Beratungsgebühren anfallen.

    T.40 Finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (IN € MIO.) (E2-2)1

    Maßnahmen

    2024

    Bis 2030

    Industriepartnerschaft im Bereich Umwelt­verschmutzung und Chemikalien

    0,1

    0,4

    Zertifizierungssystem für Rohstoffe und Produkte

    0,4

    2,2

    Naturbezogene Risikobewertung

    0,0

    0,3

    Gesamt

    0,5

    2,9

    1 Alle hier aufgeführten Mittel sind im Kapitel Sonstige operative Erträge und Aufwendungen des Konzernabschlusses von PUMA enthalten.

    Kennzahlen und Ziele (MDR-M, MDR-T, E2-3)

    Die Ziele bezüglich der Umwelt­verschmutzung stehen im Einklang mit PUMAs Umweltrichtlinie, die darauf abzielt, unsere Auswirkungen durch verschiedene Maßnahmen zu reduzieren, einschließlich der Kontrolle der Umwelt­verschmutzung und des Umgangs mit besorgniserregenden und sehr besorgniserregenden Substanzen. PUMA hat sich keine kontextbezogenen Ziele gesetzt und verfolgt vielmehr das globale Ziel, die Abwasser­qualität zu verbessern und gefährliche Chemikalien im vor- und nachgelagerten Bereich zu eliminieren.

    PUMAs Ziele für 2025 und 2030 werden in erster Linie durch unsere Nachhaltigkeits­strategie und die Ausrichtung an internationalen Standards bestimmt und nicht durch spezifische gesetzliche Anforderungen. Diese Ziele sind Teil von PUMAs umfassenderem Engagement für Nachhaltigkeit und orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Die Ziele für 2025 wurden 2019 nach einer Wesentlichkeitsanalyse und Konsultation der Interessenträger festgelegt. Wie im Abschnitt Allgemeine Informationen erläutert, wurden die Ziele für 2030 im Jahr 2024 nach einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, nach Konsultationen mit Interessenträgern, einschließlich Lieferanten, und unter Berücksichtigung aktueller technologischer Fortschritte festgelegt.

    Die ZDHC-Abwasserrichtlinie, auf die wir uns in unserem Ziel beziehen, zielt darauf ab, die Freisetzung gefährlicher Stoffe in die Umwelt zu minimieren. Diese von Branchenexpert*innen entwickelten Leitlinie berücksichtigt nationale Normen und die nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Umweltschutz und Chemikalienmanagement. Das Ziel ist freiwillig und kann über die lokalen Standards hinausgehen. In der Richtlinie sind Grenzwerte für verschiedene Parameter festgelegt, darunter auch für gefährliche Chemikalien, die in der ZDHC-Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung im Produktions­prozess (Manufacturing Restricted Substances List, MRSL) aufgeführt sind. Durch die Einhaltung dieser Richtlinie stellen die Fabriken sicher, dass keine bedenklichen oder besonders besorgniserregenden Stoffe im behandelten Abwasser enthalten sind.

    PUMA hat eine Zielvorgabe für die Erfüllungsquote festgelegt, um das Vorhandensein von ZDHC-MRSL-Stoffen im Abwasser zu verfolgen, quantifiziert jedoch nicht die Schadstoffbelastung. Wir haben nur einen begrenzten Einblick in die Mengen der in der Produktion verbrauchten Chemikalien, da nicht alle Chemikalien in unserer Branche Informationen auf Stoffebene liefern. Für unsere Produkte verfolgen wir das Vorhandensein dieser Stoffe durch RSL-Tests aller verwendeten Materialien; die verfügbaren Daten zeigen die Konzentration im Endprodukt, nicht die Gesamtmenge.

    10FOR25-Ziele (Basisjahr 2020)

    • 90 % Einhaltung der ZDHC-Abwasserrichtlinien (vorgelagert, global)
    • Im Jahr 2024: 98,8 % Einhaltung der ZDHC-Abwasserrichtlinien
    • Aufrechterhaltung der RSL-Erfüllungsrate von über 90 % (vor- und nachgelagert, global)
    • Im Jahr 2024: 98,9 % RSL-Konformität
    • VOC-Reduzierung auf unter 10 g/Paar (vorgelagert, global)
    • Im Jahr 2024: 11,5 g/Paar bei VOC.
    • Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung zu Mikrofasern (vorgelagert, global)
    • Im Jahr 2024: 12 Mikrofaserabgabe-Tests an 100 % Polyestergeweben nach der TMC-Methode durchgeführt.

    Wir werden unsere Ziele für 2025 bis 2030 aufrechterhalten und dabei auch strengere Normen und Anforderungen einhalten, die in den kommenden Jahren entwickelt werden.

    Unsere Ziele sind absolute Ziele. Die angestrebten Ergebnisse basieren auf tatsächlichen Materialtests bzw. Tests der Abwasser­qualität, die von externen Labors durchgeführt werden, ohne dass Annahmen getroffen werden. Die RSL wird als prozentuale Konformitätsrate innerhalb des Zeitintervalls von Januar bis Oktober von 638 Fabriken der PUMA-Kern- und Nicht-Kern Tier 1 und Tier 2 Lieferanten angegeben. Die MRSL-Konformitätsrate im Abwasser wird als Prozentsatz auf der Grundlage halbjährlicher Tests von 147 nass­verarbeitenden Fabriken der PUMA-Kern- und Nicht-Kern Tier 1 und Kern-Tier 2 Lieferanten angegeben. Die Abwassertests werden von ZDHC-zugelassenen Labors zwischen Mai und Oktober sowie November und April durchgeführt. Der VOC-Anteil wird von den Chemielieferanten von 28 PUMA Kern- und Nicht-Kern Tier-1-Schuhfabriken zur Verfügung gestellt und jährlich stichprobenartig durch von PUMA zugelassene Drittfirmen überprüft. Diese Daten werden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 erhoben. Es erfolgt keine Extrapolation.

    Das Abwasserziel für 2025 ist ein absolutes Ziel, das für die vorgelagerte Lieferkette und die PUMA-eigenen Schuhwerke in Argentinien gilt. Das Ziel basiert auf der branchenüblichen ZDHC-Abwasserrichtlinie. Das Ziel wurde für 2019 festgelegt. Im Basisjahr 2020 haben wir bereits einen Bezugswert von 90 % Einhaltung erreicht. Der Zielzeitraum erstreckt sich von 2020 bis 2025. Seitdem haben wir jedoch die Zahl der von der Abwasseruntersuchung erfassten Einrichtungen von 72 im Jahr 2020 auf 150 im Jahr 2024 erhöht.

    Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die RSL-Einhaltung bei über 90 % zu halten. Dieses Ziel wurde 2019 festgelegt. Das Basisjahr war 2020, mit einem Bezugswert von 98,8 % für den RSL-Test. Im Jahr 2021 haben wir unser Ziel von weniger als 1 % RSL-Ausfallrate auf die Beibehaltung der RSL-Konformitätsrate von über 90 % geändert, um eine verstärkte Entwicklung neuer Materialien und Innovationen zu ermöglichen, bei denen jedes Material getestet wird und daher mehr Ausfälle auftreten können. In jedem Fall darf kein Material, das den RSL-Test nicht bestanden hat, für PUMA-Produkte verwendet werden, bis das Problem behoben ist und das Material den Test erfolgreich bestanden hat.

    Bei flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) handelt es sich um Chemikalien, die leicht aus festen oder flüssigen Materialien verdampfen, häufig in Klebstoffen vorkommen und bei Produktionsprozessen wie dem Zusammenfügen von Schuhen freigesetzt werden; daher besteht das Ziel der VOC-Reduzierung darin, die Anzahl der besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffe in der Schuhproduktion zu verringern. VOC ist ein relatives Ziel in Gramm pro produziertem Paar Schuhe. Das Basisjahr war 2020 mit einem Wert von 14,7 g/Paar.

    Im Jahr 2024 haben wir 12 Mikrofaserabgabe-Tests an 100 % Polyestergeweben nach der TMC-Methode durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass die von PUMA verwendeten Stoffe einen durchschnittlichen Mikrofaserverlust von 0,47 g/kg aufweisen, was unter dem Durchschnitt der TMC-Datenbank von 0,66 g/kg liegt. Im Jahr 2024 trat PUMA dem TMC Policy Committee bei, um die Forschung mit der Politik abzustimmen, die Industrie zu sensibilisieren und technisches Fachwissen bereitzustellen. Der Ausschuss entwickelt und validiert Testmethoden für die Abgabe von Mikrofasern und befasst sich mit den Umwelt­auswirkungen. Derzeit werden Anstrengungen unternommen, um die Datenerfassung zu erweitern, Wissenslücken zu schließen und eine umfassende Forschungsstrategie über das Mikrofaser-Datenportal zu entwickeln.

    Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden (E2-4)

    PUMAs eigene Büros, Geschäfte und Lager verwenden kein Wasser und keine besorgniserregenden Stoffe für industrielle Zwecke. Daher wird die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden als nicht wesentlich für PUMAs eigene Standorte angesehen. Stattdessen berichten wir über unsere Bemühungen in der Lieferkette, in der die Produktion von PUMA-Produkten von unabhängigen Produktionspartnern durchgeführt wird. Unsere Lieferanten sind unabhängige Drittunternehmen, die nicht mit der PUMA-Gruppe verbunden sind. Daher hat PUMA keine operative Kontrolle über unsere Lieferanten. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Allgemeinen Grundlage für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung (BP-1).

    Wasserverschmutzung

    Seit 2014 führen wir Abwassertests durch und messen die Wasserverschmutzung in unserer vorgelagerten Lieferkette in unseren Hauptzulieferern mit Nassprozessen anhand von Industriestandards. Bei anderen Einrichtungen innerhalb unserer Wert­schöpfungs­kette stellen wir sicher, dass sie die geltenden lokalen Normen für Abwasser einhalten.

    Seit 2020 haben wir die Anzahl der Einrichtungen, die Abwassertests durchführen, mehr als verdoppelt und gleichzeitig den Konformitätsgrad von über 90 % beibehalten. Beim Abwasserergebnis haben wir uns seit 2020 verbessert und erreichten 2023 die vollständige Einhaltung der Vorschriften für Chlorbenzol, Chlortoluol, perfluorierte Chemikalien (PFC) und polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Diese Verbesserung ist auf Fortschritte in der chemischen Industrie und auf die Anpassungsfähigkeit unserer Lieferanten an neue Vorschriften zurückzuführen. In den kommenden Jahren wollen wir mit Fabriken mit hohem und extrem hohem Risiko zusammenarbeiten, die keine angemessenen Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen haben. Zu diesen Aktivitäten gehören Schulungen und Unterstützung bei der Verbesserung der MRSL-Konformität, Pläne zur Behebung von ZDHC-Abwassermängeln, die Verbesserung der Higg-FEM-Bewertung im Bereich Wasser, die Teilnahme an Programmen zur Ressourceneffizienz, wo dies möglich ist, die Sensibilisierung für das Abwasserrecycling und die Umsetzung von Initiativen zur Wasserreduzierung. Die Abwassertests dienen einem doppelten Zweck:

    • Sie stellen sicher, dass PUMAs Zulieferer und Materiallieferanten angemessene Abwasser­behandlungs­methoden und -technologien in ihren Prozessen anwenden, um negative Umwelt­auswirkungen auf das aufnehmende Gewässer zu vermeiden.
    • Sie stellen sicher, dass branchenspezifische, prioritär gefährliche Chemikalien (wie in der ZDHC-Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung im Produktions­prozess (MRSL) definiert) aus PUMAs Lieferkette eliminiert wurden. Die Untersuchung von Wasser und Schlamm aus verschiedenen Produktions­schritten, z. B. aus dem Zulauf, dem Prozess oder dem Abwasser, ist ein Ansatz, um herauszufinden, ob im Produktions­prozess gefährliche Chemikalien verwendet werden.

    Seit 2015 haben wir die Zahl der Abwassertests von 33 auf 150 Einrichtungen erhöht. Im Jahr 2024 erhielten wir 282 Abwassertestberichte für 147 Fabriken mit Nassprozessen sowohl aus Tier 1 als auch aus Tier 2. Die Ergebnisse zeigen, dass alle diese Einrichtungen die ZDHC-Abwasserrichtlinien zu mindestens 90 % einhalten.

    Die Gesamterfüllungsquoten für jede Kategorie sind wie folgt:

    • Konventionelle Abwasserparameter: 99,0 %
    • Schwermetalle: 98,7 %
    • Eingeschränkte Chemikalien (MRSL): 98,6 %

    Konventionelle Abwasserparameter gelten nur für 69 Anlagen, die das gereinigte Abwasser direkt in natürliche Gewässer einleiten. Insgesamt blieben die Abwasserergebnisse im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 stabil (98,8 % Übereinstimmung für konventionelle Abwasserparameter, 99,3 % für Schwermetalle und 98,2 % für eingeschränkte Chemikalien als das Ergebnis im Jahr 2023).Unsere Ergebnisse aus dem Jahr 2024 zeigen eine Konformitätsrate von über 90 % für alle Parameter (konventionelle, Schwermetalle und eingeschränkte Chemikalien) und steht im Einklang mit unseren 10FOR25-Nachhaltigkeitszielen.

    PUMA überwacht die Abwasser­qualität seiner Lieferanten auch über die öffentlich zugängliche ZDHC DETOX.Live-Plattform, die einen Überblick über das Chemikalienmanagement und die Abwasser­qualität bietet. Bei 27 Betrieben, die bei den Abwassertests gegen die ZDHC-Vorschriften verstoßen haben, unterstützen wir die Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen durch Schulungen von Drittlaboren zu den ZDHC-Abwasserrichtlinien und durch individuelle Unterstützung durch unsere regionalen Teams. Wir gehen davon aus, dass die Anforderungen im nächsten Prüfzyklus im Jahr 2025 erfüllt werden, und wir werden weiterhin nachfassen, Pläne für Abhilfemaßnahmen einholen und die Umsetzung durch Abwassertests im Jahr 2025 überwachen.

    Wie im Abschnitt Kennzahlen und Ziele beschrieben, handelt es sich bei den Abwassertests um eine Momentaufnahme, die das Vorhandensein und die Konzentration von ZDHC-RSL-Stoffen in der jeweiligen Abwasserprobe nachweist. Daher sind keine Daten über das Volumen und die Mengen von Schadstoffen auf der Ebene der gesamten Lieferkette verfügbar. Die ZDHC-Abwasserrichtlinie, die wir zur Messung unserer Kennzahlen und Ziele einsetzen, ist auf der ZDHC-Website öffentlich zugänglich und wurde von Branchen­experten aus Prüflabors, Marken, Lieferanten und der chemischen Industrie validiert.

    Mikro­plastik

    Mikro­plastik sind kleine Kunststoffteilchen von weniger als fünf Millimetern Größe. Diese werden in Produkten wie Kosmetika, Körperpflegeartikeln und Textilien verwendet, die Glitzer enthalten. PUMA verwendet kein Mikroplastik in seinen Produkten oder Materialien, sondern konzentriert sich auf das entstehende Mikro­plastik bei der Zersetzung von Polyestergewebe beim industriellen Waschen oder bei der Haushaltswäsche.

    Die Testmethode des Microfiber Consortium (TMC) bewertet den Faserverlust von Textilien während einer simulierten Haushaltswäsche, indem die Anzahl der Faserfragmente bestimmt wird, die während des Waschvorgangs ins Wasser abgegeben werden. Die Methode basiert auf der Norm ISO 105-C06 und verwendet Standardlaborgeräte, um genaue und vergleichbare Daten zu liefern.

    PUMA plant, TMC bei der Entwicklung eines Bewertungssystems für die Freisetzung von Mikrofasern zu unterstützen, um diese besser zu verstehen und zu reduzieren. Dies wird uns helfen, Stoffe auszuwählen, die die Umwelt so wenig wie möglich belasten, und die Fähigkeit von Kläranlagen zu verbessern, Mikro­plastik aufzufangen und zu entfernen. Dies kann fortschrittliche Filtersysteme, spezielle Enzyme oder andere innovative Technologien umfassen, um sicherzustellen, dass Mikro­plastik wirksam herausgefiltert wird, bevor das Wasser in die Umwelt gelangt.

    Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgnis­erregende Stoffe (E2-5)

    Mithilfe des Industriestandards ZDHC-MRSL überwachen wir die Verwendung besorgnis­erregender und besonders besorgnis­erregender Stoffe in chemischen Produkten, die in der Bekleidungs-, Schuh- und Accessoire-Herstellung verwendet werden, sowie deren Vorhandensein in den Abwässern unserer Betriebe. Tests auf der Grundlage der AFIRM-RSL gewährleisten die Konformität des Endprodukts. ZDHC-MRSL und AFIRM-RSL sind zwar nicht identisch mit REACH-SVHC, aber es gibt erhebliche Überschneidungen, die die für unsere Produktion relevanten Stoffe erfassen. In unseren Betrieben ist die Verwendung von Stoffen, die in der ZDHC-MRSL aufgeführt sind, verboten, aber Verunreinigungen und Kontaminationen können zu SVHC-Funden im Abwasser führen. Einige besonders besorgnis­erregende Stoffe können in unserer Lieferkette verwendet werden, um die Leistung oder Haltbarkeit zu verbessern, bleiben aber in den Endprodukten innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

    Auf der Grundlage von Risikobewertungen von Chemikalien haben wir festgestellt, dass 27 von 76 Einrichtungen nicht-konforme Chemikalien verwenden. Im Jahr 2025 werden wir diese Lieferanten auffordern, Aktionspläne für den Einsatz von Alternativen vorzulegen.

    Wir verfolgen monatlich die chemischen Produkte, die bei unseren Kernfabriken in Tier 1 und 2 verwendet werden, und messen besorgnis­erregende Stoffe (ZDHC-MRSL, AFIRM-RSL) und besonders besorgnis­erregende Stoffe (REACH-SVHC). Die Daten werden von unseren Einrichtungen an die ZDHC-Datenbank übermittelt und von ZDHC-zugelassenen Dritten überprüft. Allerdings behindern die begrenzten Daten der chemischen Industrie eine genaue Berichterstattung. Wir benötigen die CAS-Nummer, die Konzentration und die Verbrauchsmenge jedes Stoffes, die nicht immer verfügbar sind.

    Derzeit liegen uns Daten für 57,7 % unserer Einrichtungen (56 von 97) von Januar bis Oktober 2024 vor. Aufgrund von Datenbeschränkungen ist es unser Ziel, Daten zum Chemikalienverbrauch für das Jahr 2025 zu berichten. Um die Transparenz zu erhöhen, werden wir mit der chemischen Industrie und Daten­plattformen Dritter zusammenarbeiten. Wir werden auch weiterhin die Kapazitäten unserer Lieferanten durch ZDHC-Schulungen zum Chemikalienmanagement ausbauen, um eine gute Datenqualität zu gewährleisten.