Angaben gemäss Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Angaben gemäss Artikel8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Taxonomie-Verordnung
In der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 2020 vom 22. Juni 2020 werden nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten mit dem Ziel definiert, Kapitalflüsse auf diese umzulenken. Die Unternehmen müssen über "ökologisch nachhaltige" Einnahmen, Investitionen und Betriebsausgaben berichten. Die sechs Umweltziele sind:
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (PPC)
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (BIO)
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (CE)
Offenlegungspflichten
Nicht-Finanzunternehmen müssen den Anteil der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an ihren Umsatzerlösen, ihren Investitionsausgaben und ihren Betriebsausgaben angeben. Ab 1. Januar 2023 müssen die Angaben auch die Anpassung der Taxonomie umfassen, d. h. Wirtschaftstätigkeiten, durch die ein wesentlicher Beitrag zu den 6 Umweltzielen geleistet wird, erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden, bei denen die Mindestschutzvorschriften eingehalten und die technischen Bewertungskriterien erfüllt werden.
Wirtschaftstätigkeiten von PUMA
In der Taxonomie wurden taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten ermittelt, die wesentlich zu jedem dieser Umweltziele beitragen. Mit diesen taxonomiefähigen Tätigkeiten sind technische Bewertungskriterien sowie Kriterien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und Mindestschutzvorschriften verbunden, mit denen festlegt wird, ob die Tätigkeit als nachhaltig gilt oder nicht (konform). Um die Tätigkeiten zu identifizieren, die von der Taxonomie abgedeckt werden, überprüft PUMA jährlich seine Geschäftstätigkeiten und erkennt dabei an, dass die Taxonomie ein dynamisches Klassifizierungssystem ist, bei dem im Laufe der Zeit technische Bewertungskriterien für neue Tätigkeiten hinzugefügt werden. Die technischen Bewertungskriterien in den Anhängen der delegierten Verordnungen erstrecken sich derzeit nicht auf Geschäftstätigkeiten, die direkt mit dem Design, der Vermarktung und dem Verkauf von Schuhen, Bekleidung und Accessoires zusammenhängen. Für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft werden Tätigkeiten im Zusammenhang mit Bekleidung aufgeführt, die sich jedoch auf Umsätze beschränken, die durch Dienstleistungen wie Reparatur, Wiederaufbereitung oder Aufarbeitung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Verkauf von Gebrauchtwaren oder Geschäftsmodelle des Typs „Produkt als Dienstleistung“ generiert werden, von denen keine zu den derzeit Umsatzerlöse generierenden Geschäftstätigkeiten von PUMA zählt. Wie bereits im Abschnitt „Kreislaufwirtschaft“ dieses Berichts erwähnt, erproben PUMA und seine Partner die Faser-zu-Faser-Recyclingtechnologie und Rücknahmesysteme. Diese Tätigkeiten haben jedoch zu keinen nennenswerten Umsätzen geführt, die taxonomiefähig oder taxonomiekonform wären.
Das bedeutet, dass PUMAs bisherige Wirtschaftstätigkeiten laut der Taxonomie-Definition nicht als wesentlicher Beitrag zu den Umweltzielen angesehen werden können. Daher werden PUMAs diesbezügliche Wirtschaftstätigkeiten (bisher) nicht als taxonomiefähig angesehen. Infolgedessen kann PUMA auch keine an der Taxonomie ausgerichteten Umsätze melden.
Taxonomiefähige Investitionsausgaben
Einige von PUMAs Investitionsausgaben sind taxonomiefähig, da sie das Ziel des Klimaschutzes unterstützen. Zu diesen Investitionen im Jahr 2024 gehören zwei neue PV-Solaranlagen in Höhe von € 2,7 Mio. (2023: € 0,3 Mio.) und Schnellladestationen für Elektroautos in Höhe von € 0,1 Mio. (2023: € 0,2 Mio.) sowie Investitionen in Elektroautos in Höhe von € 4,1 Mio. (2023: € 0,4 Mio.) und Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten in Höhe von € 0,2 Mio. Investitionen in den Erwerb und Besitz von Gebäuden sind ebenfalls taxonomiefähig, wurden aber aufgrund der unklaren technischen Bewertungskriterien nicht für die Konformität berücksichtigt. Der Gesamtbetrag der auf taxonomiekonformen Investitionen im Jahr 2024 beträgt € 7,0 Mio. (2023: € 0,9 Mio.)
Die Erhöhung der taxonomiekonformen Investitionen in neue Solarkapazitäten sowie in Elektroautos steht in vollem Einklang mit dem wissenschaftlich fundierten Treibhausgasreduktionsziel von PUMA und den neuen Zielen der Vision 2030.
Taxonomiefähige Betriebsausgaben
Da PUMAs Verkaufsaktivitäten nicht als taxonomiefähig definiert sind, sind PUMAs Betriebsausgaben im Zusammenhang mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten nicht wesentlich. Der Gesamtbetrag der taxonomiefähigen Betriebsausgaben für das Jahr 2024 wird auf der Grundlage des Nenners angegeben, der sich aus den Kategorien „Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte beziehen, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, die notwendig sind, um die kontinuierliche und effektive Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen“ zusammensetzt. Daraus ergibt sich ein Betrag in Höhe von € 120,6 Mio. (2023: € 113,4 Mio.) für das Geschäftsjahr 2024.
Die Erhöhung der taxonomiefähigen Betriebsausgaben folgt der Gesamtstrategie von PUMA, in Forschung und Entwicklung sowie in die Instandhaltung und Wartung von Gebäuden zu investieren.
Ausblick
PUMA wird die Umstellung seines Fuhrparks auf emissionsarme oder emissionsfreie Fahrzeuge fortsetzen und in erneuerbare Energiekapazitäten investieren. Darüber hinaus planen wir, unser Gebäudeportfolio auf der Grundlage von Energieeffizienzklassen zu analysieren, um eine potenzielle Einbeziehung von Gebäuden in eine auf CapEx und OpEx ausgerichtete Taxonomie vorzubereiten. Schließlich planen wir, taxonomiefähige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft auf ihre technische und finanzielle Tragfähigkeit hin zu untersuchen.
T.14Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2024
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
Taxonomiefähige, ökologisch nachhaltige Tätigkeiten von PUMA
0
0
0
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
0
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
0
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger, Tätigkeiten (B)
8.817,2
100
Gesamt (A + B)
8.817,2
100
1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme TätigkeitN/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2 EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
T.15CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2024
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CCM 7.7.
254,99
52,34
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
60,01
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5.
5,94
1,22
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
1,34
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
260,94
53,6
53,6
0%
0%
0%
0%
0%
61,36
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
267,91
55,0
55,0
0%
0%
0%
0%
0%
61,52
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger, Tätigkeiten (B)
219,29
45,0
Gesamt (A + B)
487,20
100
1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme TätigkeitN/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2 EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
T.16OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind — Offenlegung für das Jahr 2024
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
EL2; N/EL
Taxonomiefähige, ökologisch nachhaltige Tätigkeiten von PUMA
0
0
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
0
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
0
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2)
0
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger, Tätigkeiten (B)
120,6
100
Gesamt (A + B)
120,6
100
1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme TätigkeitN/EL - (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
2 EL - (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit
T.17UmsatzAnteil am Gesamtumsatz für Taxonomiefähige und -konforme Tätigkeiten pro Umweltziel
Umsatzanteil am Gesamtumsatz
Taxonomiekonform
Taxonomiefähig
CCM
0%
0%
CCA
0%
0%
WTR
0%
0%
CE
0%
0%
PPC
0%
0%
BIO
0%
0%
T.18Capex-Anteil am Gesamt-Capex für Taxonomiefähige und -konforme Tätigkeiten pro Umweltziel
CapEx-Anteil am Gesamt-CapEx
Taxonomiekonform
Taxonomiefähig
CCM
1,43%
54,9%
CCA
0%
0%
WTR
0%
0%
CE
0%
0%
PPC
0%
0%
BIO
0%
0%
T.19Opex-Anteil am Gesamt-Opex für Taxonomiefähige und -konforme Tätigkeiten pro Umweltziel
OpEx-Anteil am Gesamt-OpEx
Taxonomiekonform
Taxonomiefähig
CCM
0%
0%
CCA
0%
0%
WTR
0%
0%
CE
0%
0%
PPC
0%
0%
BIO
0%
0%
T.20Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Tätigkeiten
Ja/Nein
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
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