Präambel

    Präambel

    Mit dem Nachhaltigkeitsprogramm von PUMA soll ein positiver Beitrag zur gesamten PUMA-Wert­schöpfungs­kette geleistet werden, insbesondere mit Blick auf Menschenrechte, Klima und Kreis­lauf­fähigkeit. Diese Nachhaltigkeitserklärung für das Finanzjahr 2024 ist vom Aufsichtsrat der PUMA SE und im Auftrag des Aufsichtsrats von KPMG AG im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen zu den Paragraphen §§ 315b bis 315c in Verbindung mit 289b bis 289e Handelsgesetzbuch (HGB) geprüft worden (Limited Assurance). Die Prüfung wurde nach dem Internationalen Standard (ISAE) 3000 des Internationalen Auditing und Assurance Standards Board (IAASB) durchgeführt.

    Diese Nachhaltigkeits­erklärung enthält eine Beschreibung der Konzepte und Prozesse im Hinblick auf Sorgfaltspflichten (Due Dilligence) und deren Ergebnisse in Übereinstimmung mit den fünf Nichtfinanziellen Aspekten enthalten in den Sektionen 315c in Verbindung mit 289c HGB: Umweltbelange, Mitarbeiterbelange, Soziale Belange, Respekt für die Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

    Die Richtlinie zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung EU 2022/2464 (CSRD) und die damit verbundenen Europäischen Sustainability Standards (ESRS) dienen uns als Rahmen für unsere Berichterstattung. Um diese Erklärung zu erstellen, haben wir eine Analyse der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality Analysis - „DMA“) durchgeführt, bei der wir gemeinsam mit unseren Interessen­trägern die wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities - „IROs“) ermittelt haben. Wir berichten über die Interaktion der IROs mit unserer Strategie und unserem Geschäftsmodell und wie wir die Risiken minimieren und Chancen nutzen.

    Der erste Abschnitt der Erklärung ist unserem allgemeinen Ansatz zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung, unserer Nachhaltigkeits­strategie und unseren Nachhaltigkeits­zielen in Bezug auf unser Geschäftsmodell und unsere Wert­schöpfungs­kette gewidmet. Wir erläutern unsere wesentlichen IROs, Konzepte und Maßnahmen, die in den folgenden ESRS enthalten sind: ESRS E1 Klimawandel, ESRS E2 Umwelt­verschmutzung, ESRS E3 Wasser- und Meeres­ressourcen, ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme, ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wert­schöpfungs­kette, ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer, ESRS G1 Unternehmensführung. Wir erläutern auch die Grundsätze, die wir befolgen, um die Transparenz unserer Nachhaltigkeitsleistung zu gewährleisten.