Im Geschäftsjahr 2020 hatte PUMA aufgrund der COVID-19-Pandemie besondere und unvorhersehbare Herausforderungen zu meistern. Insbesondere die negativen Auswirkungen auf den Umsatz und das Ergebnis für das Gesamtjahr aufgrund weltweit geschlossener Einzelhandelsgeschäfte und die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung zwangen uns im März 2020, unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2020 zurückzunehmen. Dank der Strategie und der durch den Vorstand von PUMA ergriffenen Maßnahmen sowie des Engagements unserer Mitarbeiter ist es uns jedoch gelungen, die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzumildern, ohne unser mittelfristiges Momentum zu beeinträchtigen. Wir schützten die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter, sorgten für ausreichende finanzielle Liquidität, arbeiteten sehr eng mit unseren Lieferanten zusammen, um die Lieferkette zu stabilisieren, trieben zusätzliche Verkäufe voran, wo immer es möglich war, und waren weiterhin ein zuverlässiger und flexibler Geschäftspartner. Der Vorstand hat in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat stets entschlossen und konsequent reagiert sowie Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzumildern und gleichzeitig in die Zukunft des Unternehmens zu investieren. Damit haben wir den Grundstein für ein erfolgreiches Jahr 2021 gelegt, in dem PUMA auf den Wachstumskurs zurückkehren wird.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 sämtliche ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich intensiv mit der Lage und der Entwicklung von PUMA, insbesondere mit Blick auf die COVID-19-Pandemie, auseinandergesetzt und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und überwacht.
Hierzu hat sich der Aufsichtsrat in vier ordentlichen Sitzungen über die Geschäftspolitik, über alle relevanten Aspekte der Unternehmensentwicklung und Unternehmensplanung, über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, einschließlich ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über alle für den Konzern wichtigen Entscheidungen beraten und Beschlüsse gefasst. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, umfassend und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über die Umsetzung aller Entscheidungen sowie über alle bedeutenden Geschäftsvorgänge informiert. Darüber hinaus fand im Jahr 2020 eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt. Eilige Angelegenheiten wurden durch Umlaufbeschlüsse unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entschieden. Alle Mitglieder haben an den Beschlussfassungen teilgenommen. Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer berieten sich bei Bedarf vor den Sitzungen in getrennten Vorbesprechungen.
Aufsichtsratsplenum | Sitzungsanwesenheit (bezogen auf ordentliche und außerordentliche Sitzungen) |
Anwesenheit in % |
---|---|---|
Jean-François Palus | 5/5 | 100 |
Thore Ohlsson | 5/5 | 100 |
Héloïse Temple-Boyer | 5/5 | 100 |
Fiona May | 5/5 | 100 |
Martin Köppel | 5/5 | 100 |
Bernd Illig | 5/5 | 100 |
Sämtliche für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands und der Ausschüsse ausführlich erörtert und eigene Vorstellungen eingebracht. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der budgetierten Planung hat der Vorstand dem Aufsichtsrat ausführlich schriftlich und mündlich erläutert. Diese Erläuterungen hat der Aufsichtsrat anhand von vorgelegten Unterlagen überprüft, die ihn stets rechtzeitig vor den Sitzungen erreichten. In alle wesentlichen Entscheidungen wurde der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand zudem, und steht weiterhin, in regelmäßigem mündlichem oder schriftlichem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und informiert sich über wesentliche Entwicklungen. Insgesamt ergaben sich keine Zweifel im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Leitung des Unternehmens durch den Vorstand.
Die Aufsichtsratsmitglieder nahmen auf eigene Initiative hin an den für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teil. Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Fortbildungstätigkeit, beispielsweise indem die Rechtsabteilung regelmäßig Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Aufsichtsrat prüft und darüber in den Sitzungen berichtet. Der Aufsichtsrat befasste sich intensiv mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), das die gesetzliche Verpflichtung zur Billigung eines Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands einführte, sowie mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
Im Geschäftsjahr 2020 standen im Wesentlichen die folgenden Themenkomplexe im Vordergrund: Prüfung und Billigung des Konzern- und des Jahresabschlusses 2019 sowie des nicht-finanziellen Berichts, kontinuierliche Bewertung der Auswirkungen und Umgang mit der COVID-19-Pandemie, Zustimmung zum Kredit unter Beteiligung der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), im späteren Verlauf des Jahres die teilweise Refinanzierung des KfW-Kredits, Festlegung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 7. Mai 2020, Zustimmung zu den Entscheidungen des Vorstands über die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, laufende Geschäfts- und Umsatzentwicklung, Märkte und Trends, Finanzlage des Konzerns, Unternehmens- und Budgetplanung 2021 sowie Mittelfristplanung, einschließlich Investitionen, weitere Verbesserung des Compliance Management- und internen Kontrollsystems sowie wesentliche Rechtsstreitigkeiten im Konzern.
Turnusgemäß bestimmten der Personalausschuss und der Aufsichtsrat den Grad der Erreichung der Ziele für die Auszahlung der variablen Vorstandsvergütung für 2019 und beschlossen den Bonus für die Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat beschloss auf Empfehlung seines Personalausschusses die Ziele für die Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gehalten, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich offenzulegen, wenn bei ihnen Interessenkonflikte auftreten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lagen keine solchen Mitteilungen vor.
Der Aufsichtsrat hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben drei Ausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss. Dem Personalausschuss und dem Prüfungsausschuss gehören je zwei Vertreter der Anteilseigner- und ein Vertreter der Arbeitnehmerseite an. Der Nominierungsausschuss setzt sich nur aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die personelle Zusammensetzung der Ausschüsse lässt sich dem Konzernanhang entnehmen. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig über deren Arbeit berichten.
Der Personalausschuss hat die Aufgabe, den Abschluss und die Änderung von Anstellungsverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands vorzubereiten und die Grundsätze des Personalwesens und der Personalentwicklung festzulegen. Er tagte im Jahr 2020 zweimal und befasste sich im Wesentlichen mit dem Vergütungssystem für den Vorstand, das den Aktionären auf der Hauptversammlung 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Darüber hinaus standen Vorschläge zur Festsetzung der Bonuszahlungen für die Mitglieder des Vorstands und die Festlegung der Ziele für 2020 im Mittelpunkt der Beratungen. Dem Aufsichtsrat wurden entsprechende Empfehlungen zu Beschlussfassungen gegeben.
Personalausschuss | Sitzungsanwesenheit | Anwesenheit in % |
---|---|---|
Jean-François Palus | 2/2 | 100 |
Fiona May | 2/2 | 100 |
Martin Köppel | 2/2 | 100 |
Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2020 in vier ordentlichen Sitzungen. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für Fragen der Rechnungslegung, welche insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich der Corporate Social Responsibility-Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB umfasst. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems sowie der Compliance und der Abschlussprüfung, hier insbesondere der erforderlichen Feststellung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen und der Honorarvereinbarung. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten standen zusätzlich Leiter der Konzernfunktionen in den Ausschusssitzungen für Berichte und Fragen zur Verfügung.
Prüfungsausschuss | Sitzungsanwesenheit | Anwesenheit in % |
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Thore Ohlsson | 4/4 | 100 |
Héloïse Temple-Boyer | 4/4 | 100 |
Bernd Illig | 4/4 | 100 |
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu nennen. Er ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zu keiner Sitzung zusammengekommen.
Wie in den Vorjahren hat sich der Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2020 mit den aktuellen Entwicklungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) befasst. Der DCGK enthält wesentliche gesetzliche Vorschriften und Empfehlungen zur Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen und Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Corporate-Governance-Standards gehören seit langem zum Unternehmensalltag. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat auch die Anpassungen des DCGK mit Wirkung zum 20. März 2020 berücksichtigt.
Über die Corporate Governance bei PUMA berichtet der Aufsichtsrat gemäß Grundsatz 22 DCGK in der Erklärung zur Unternehmensführung. Die Gesellschaft erfüllt mit wenigen Ausnahmen die Anforderungen des DCGK und erläutert diese Ausnahmen in der Entsprechenserklärung zum DCGK. Die Entsprechenserklärung vom 9. November 2020 ist unseren Aktionären dauerhaft auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich unter https://about.PUMA.com/de-de/investor-relations/corporate-governance unter ENTSPRECHENSERKLÄRUNG.
Der vom Vorstand nach den Vorgaben des HGB aufgestellte Jahresabschluss der PUMA SE, der gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die PUMA SE und den PUMA-Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, sind von dem durch die Hauptversammlung am 7. Mai 2020 gewählten und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses beauftragten Abschlussprüfer, der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Abschlussprüfer kommt in seinem Bericht zu der Überzeugung, dass das bei PUMA institutionalisierte Risikomanagementsystem gemäß § 91 Absatz 2 AktG geeignet ist, den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Der Aufsichtsrat hat sich hierzu vom Vorstand regelmäßig über alle relevanten Risiken, insbesondere dessen Einschätzung der Markt- und Beschaffungsrisiken, der finanzwirtschaftlichen Risiken (einschließlich der Währungsrisiken und der Risiken aufgrund der COVID-19-Pandemie) sowie der Risiken aus dem organisatorischen Bereich in Kenntnis setzen lassen.
Die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sowie der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 23. Februar 2021 sowie in der darauf folgenden Aufsichtsratssitzung am gleichen Tag hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und diese im Detail mit dem Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrats erörtert. Dabei kam es zu keiner Unstimmigkeit.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die PUMA SE und den PUMA-Konzern, den Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss eingehend geprüft und keine Einwendungen erhoben. Gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses stimmte er dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse zu und billigte den Jahresabschluss der PUMA SE sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020. Der Jahresabschluss 2020 ist damit festgestellt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende in Höhe von € 0,16 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre auszuschütten. In diesem Zusammenhang wurde die Liquiditätslage der Gesellschaft, die Finanzierung und die Auswirkungen auf den Kapitalmarkt erörtert. Die Auszahlung ist abhängig von insgesamt soliden makroökonomischen Rahmenbedingungen. Insgesamt soll ein Betrag von ca. € 23,9 Mio. aus dem Bilanzgewinn der PUMA SE als Dividende ausgeschüttet werden. Der verbleibende Bilanzgewinn von ca. € 366,5 Mio. soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
In seiner Sitzung am 23. Februar 2021 wurde dem Aufsichtsrat der Stand der Datenerhebung zum nicht-finanziellen Bericht nach §§ 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB vorgelegt. Sobald der nicht-finanzielle Bericht finalisiert wird, wird er dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegt und ab dem 30. April 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Wir sprechen den Mitgliedern des Vorstands, den Unternehmensleitungen der Konzerngesellschaften, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2020 aus.
Herzogenaurach, den 23. Februar 2021
Für den Aufsichtsrat
Jean-François Palus
Vorsitzender