Am 31. Dezember 2020 verfügt der Konzern über € 655,9 Mio. (Vorjahr: € 518,1 Mio.) an flüssigen Mitteln. Der durchschnittliche effektive Zinssatz der Geldanlagen belief sich auf 1,5% (Vorjahr: 0,9%). Es bestehen keine Verfügungsbeschränkungen.
Die Vorräte gliedern sich in die folgenden Hauptgruppen:
|
2020 |
2019 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
15,4 |
18,5 |
Fertige Erzeugnisse und Waren/Lagerbestand |
|
|
324,7 |
364,0 |
|
273,9 |
294,4 |
|
128,3 |
127,2 |
|
Unterwegs befindliche Waren |
351,7 |
267,0 |
Recht auf Rückgabe von Waren |
43,9 |
39,0 |
Gesamt |
1.138,0 |
1.110,2 |
Die Tabelle stellt die Buchwerte der Vorräte abzüglich Wertberichtigungen dar. Von den Wertberichtigungen in Höhe von € 115,7 Mio. (Vorjahr: € 76,3 Mio.) wurden ca. 69,6% im Geschäftsjahr 2020 (Vorjahr: ca. 66,7%) erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst.
Der Betrag der Vorräte, der während der Periode als Aufwand erfasst worden ist, entspricht im Wesentlichen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzkosten.
Das Recht auf Rückgabe von Waren stellt den Warenwert von Produkten dar, für die die Rücklieferung erwartet wird.
Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:
|
2020 |
2019 |
Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
682,9 |
648,5 |
abzüglich Risikovorsorge |
-61,9 |
-36,8 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto |
621,0 |
611,7 |
|
|
|
Aufgrund des Umsatzanstieges im dritten und vierten Quartal des Jahres 2020 sind die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen leicht gestiegen. Die negativen Auswirkungen durch die COVID-19-Pandemie führten zum 31.12.2020 zu einer Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu einer Erhöhung der Risikovorsorge geführt hat.
Die Veränderung der Risikovorsorge für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden und haben sich wie folgt entwickelt:
|
2020 |
2019 |
Stand Risikovorsorge 01.01. |
36,8 |
37,7 |
Veränderungen Konsolidierungskreis |
0,0 |
0,0 |
Kursdifferenzen |
-2,7 |
0,1 |
Zuführungen |
33,9 |
4,9 |
Verbrauch |
-3,1 |
-2,3 |
Auflösungen nicht benötigter Risikovorsorge |
-2,9 |
-3,6 |
Stand Risikovorsorge 31.12. |
61,9 |
36,8 |
|
|
|
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
2020 |
Gesamt |
Nicht |
0-30 |
31-90 |
91-180 |
Über 180 |
Bruttobuchwert – Forderungen
aus |
682,9 |
551,5 |
56,7 |
15,9 |
11,7 |
47,1 |
Risikovorsorge |
61,9 |
15,2 |
4,1 |
2,6 |
2,8 |
37,2 |
Nettobuchwert – |
621,0 |
536,3 |
52,6 |
13,3 |
8,9 |
9,9 |
Erwartete |
|
2,8% |
7,3% |
16,4% |
23,9% |
78,9% |
|
|
|
|
|
|
|
Die mehr als 90 Tage überfälligen Forderungen werden als „objektiv wertgemindert“ der Stufe 3 zugerechnet, die übrigen Forderungen der Stufe 2.
2019 |
Gesamt |
Nicht |
0-30 |
31-90 |
91-180 |
Über 180 |
Bruttobuchwert – Forderungen
aus |
648,5 |
533,0 |
54,9 |
23,4 |
9,4 |
27,8 |
Risikovorsorge |
36,8 |
3,9 |
2,1 |
3,5 |
3,1 |
24,2 |
Nettobuchwert – |
611,7 |
529,1 |
52,8 |
19,9 |
6,3 |
3,6 |
Erwartete |
|
0,7% |
3,8% |
14,9% |
33,4% |
86,9% |
|
|
|
|
|
|
|
Hinsichtlich der Nettobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geht PUMA davon aus, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen oder dass, sofern es zu einem Ausfall kommt, der Nettobuchwert durch bestehende Kreditversicherungen gedeckt ist. Nennenswerte Risikokonzentrationen bestehen nicht, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen.
Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:
|
2020 |
2019 |
Fair Value derivativer Finanzinstrumente |
23,6 |
45,2 |
Übrige finanzielle Vermögenswerte |
29,3 |
31,4 |
Gesamt |
52,9 |
76,6 |
|
|
|
Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.
Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:
|
2020 |
2019 |
Vorausgezahlter Aufwand der Folgeperiode |
50,4 |
63,1 |
Sonstige Forderungen |
73,6 |
67,4 |
Gesamt |
124,1 |
130,5 |
|
|
|
Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.
In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen mit € 38,9 Mio. (Vorjahr: € 30,1 Mio.) enthalten.
Die latenten Steuern beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen:
|
2020 |
2019 |
Steuerliche Verlustvorträge |
103,4 |
89,5 |
Langfristige Vermögenswerte |
39,2 |
39,6 |
Kurzfristige Vermögenswerte |
60,1 |
48,7 |
Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten |
97,5 |
79,7 |
Latente Steueransprüche (vor Saldierung) |
300,3 |
257,5 |
Langfristige Vermögenswerte |
49,8 |
61,2 |
Kurzfristige Vermögenswerte |
8,2 |
7,9 |
Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten |
5,4 |
3,7 |
Latente Steuerschulden (vor Saldierung) |
63,4 |
72,7 |
Latente Steueransprüche, netto |
236,9 |
184,8 |
|
|
|
Von den latenten Steueransprüchen sind € 141,6 Mio. (Vorjahr: € 117,1 Mio.) und von den latenten Steuerschulden € 9,7 Mio. (Vorjahr: € 8,9 Mio.) kurzfristig.
Zum 31. Dezember 2020 bestanden steuerliche Verlustvorträge von insgesamt € 571,7 Mio. (Vorjahr: € 515,0 Mio.). Daraus ergibt sich ein latenter Steueranspruch von € 145,4 Mio. (Vorjahr: € 141,4 Mio.). Latente Steuerforderungen auf diese Posten werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Hiernach wurden latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 41,9 Mio. (Vorjahr: € 52,0 Mio.) nicht angesetzt; davon sind € 39,9 Mio. (Vorjahr: € 51,3 Mio.) unverfallbar, € 11,3 Mio. (Vorjahr: € 13,6 Mio.) werden jedoch aufgrund fehlender zukünftiger Erwartungen nie genutzt werden können. Die restlichen latenten Steuerforderungen, die nicht angesetzt wurden, von € 2,1 Mio. (Vorjahr: € 0,7 Mio.) verfallen innerhalb der nächsten sechs Jahre.
Daneben wurden keine latenten Steuern für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von € 6,3 Mio. (Vorjahr: € 4,4 Mio.) gebildet, weil zum Bilanzstichtag mit einer Realisierung nicht zu rechnen ist.
Latente Steuerschulden für Quellensteuern aus möglichen Dividenden auf thesaurierte Gewinne der Tochtergesellschaften, die dem Finanzierungsbedarf der jeweiligen Gesellschaft dienen, wurden nicht gebildet, da es unwahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit auflösen werden.
Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf ein Steuersubjekt beziehen und tatsächlich aufrechenbar sind. Dementsprechend werden sie in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:
|
2020 |
2019 |
Latente Steueransprüche |
277,5 |
237,7 |
Latente Steuerschulden |
40,6 |
53,0 |
Latente Steueransprüche, netto |
236,9 |
184,8 |
|
|
|
Die Entwicklung der latenten Steueransprüche (netto) stellt sich wie folgt dar:
|
2020 |
2019 |
Latente Steueransprüche, netto zum 01.01. |
184,8 |
159,9 |
Erfolgswirksame Erfassung in der GuV |
56,7 |
28,8 |
Veränderung aufgrund von
Neubewertungen der Nettoschuld aus |
1,1 |
1,1 |
Veränderung aufgrund von Marktbewertungen von Währungssicherungsgeschäften, erfasst im sonstigen Ergebnis |
|
|
0,1 |
-1,4 |
|
5,1 |
2,7 |
|
Währungskurseffekte |
-11,0 |
-6,3 |
Latente Steueransprüche, netto zum 31.12 |
236,9 |
184,8 |
|
|
|
Das Sachanlagevermögen zu Buchwerten setzt sich zusammen aus:
|
2020 |
2019 |
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
131,9 |
118,0 |
Technische Anlagen und Maschinen |
8,4 |
9,8 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
154,6 |
175,3 |
Anlagen im Bau |
112,0 |
91,7 |
Gesamt |
406,9 |
394,8 |
|
|
|
Die Buchwerte des Sachanlagevermögens sind aus den Anschaffungskosten abgeleitet. Die kumulierten Abschreibungen des Sachanlagevermögens betrugen € 411,4 Mio. (Vorjahr: € 378,1 Mio.).
Die Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2020 ist in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ in der Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt.
Der Konzern mietet, pachtet und least Büros, Lagerräume, Einrichtungen, Fuhrpark sowie Verkaufsräume für das eigene Einzelhandelsgeschäft. Mietverträge für das Einzelhandelsgeschäft werden mit einer Laufzeit zwischen fünf und fünfzehn Jahren abgeschlossen. Die übrigen Miet- und Pachtverträge haben in der Regel Restlaufzeiten zwischen ein und fünf Jahren. Einige Verträge beinhalten Verlängerungsoptionen sowie Preisanpassungsklauseln.
Die in der Bilanz angesetzten Buchwerte der Nutzungsrechte beziehen sich auf folgende Klassen von Vermögenswerten:
|
2020 |
2019 |
Grundstücke und Gebäude – Einzelhandelsgeschäfte |
355,2 |
419,6 |
Grundstücke und Gebäude – Lager & Büros |
464,3 |
281,7 |
Sonstige (Technische Anlagen & Maschinen und Kraftfahrzeuge) |
58,1 |
17,7 |
Gesamt |
877,6 |
719,0 |
|
|
|
Die Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2020 ist in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ in der Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt.
Es ergeben sich folgende bilanzierte Leasingverbindlichkeiten:
|
2020 |
2019 |
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten |
156,5 |
144,8 |
Langfristige Leasingverbindlichkeiten |
775,2 |
600,5 |
Gesamt |
931,7 |
745,3 |
|
|
|
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge sind:
|
2020 |
2019 |
Abschreibung auf
Nutzungsrechte (inkl. Wertminderungen) |
186,4 |
148,0 |
Gewinn(-)/Verlust(+) aus Abgang/Neubewertung |
0,0 |
-0,3 |
Zinsaufwand (enthalten in den Finanzierungsaufwendungen) |
29,3 |
29,7 |
Kurzfristige Leasingverhältnisse (enthalten in den operativen Aufwendungen) |
5,6 |
6,9 |
Leasingverhältnisse von
Vermögenswerten mit geringem Wert |
0,6 |
0,7 |
Variable Leasingzahlungen |
11,5 |
28,3 |
Gesamt |
233,4 |
213,4 |
|
|
|
Variable Leasingzahlungen fallen im Zusammenhang mit den eigenen Einzelhandelsgeschäften an. Sie richten sich nach der Höhe des Umsatzes und sind somit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig.
Infolge der COVID-19-Pandemie wurden PUMA nach Einigung mit den Vermietern Mietzahlungen von € 13,7 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) erlassen, die als variable Leasingzahlung erfolgswirksam erfasst wurden.
Aufgrund reduzierter Ertragsaussichten wurden im Geschäftsjahr 2020 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von insgesamt € 16,1 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) in Bezug auf die Nutzungsrechte an Vermögenswerten im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsgeschäften erfasst. Bei den übrigen Kategorien der Nutzungsrechte an Vermögenswerten ergaben sich keine Wertminderungen.
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverbindlichkeiten betrugen im Jahr 2020 € 164,2 Mio. (Vorjahr: € 170,5 Mio.).
In 2020 hat PUMA Mietverträge abgeschlossen, die bis zum Jahresende noch nicht begonnen haben. Infolgedessen wurden zum 31.12.2020 noch keine Leasingverbindlichkeiten und keine entsprechenden Nutzungsrechte ausgewiesen. Die zukünftigen Leasingzahlungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen belaufen sich auf € 4,7 Mio. (Vorjahr: € 7,4 Mio.) für das nächste Jahr, für die Jahre zwei bis fünf auf € 24,1 Mio. (Vorjahr: € 74,1 Mio.) und für den Zeitraum danach auf € 9,0 Mio. (Vorjahr: 176,7 Mio.). Die Leasinglaufzeiten hierfür belaufen sich auf bis zu 10 Jahre.
Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
|
2020 |
2019 |
Restlaufzeit von: |
|
|
1 bis 2 Jahren |
180,5 |
169,4 |
2 bis 5 Jahren |
463,3 |
443,5 |
mehr als 5 Jahren |
435,6 |
248,1 |
Gesamt (nicht abgezinst) |
1.079,4 |
861,0 |
Zinsen |
-147,7 |
-115,7 |
Gesamt |
931,7 |
745,3 |
|
|
|
Unter den Immateriellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte, Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer und Vermögenswerte im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsaktivitäten sowie Softwarelizenzen ausgewiesen.
Geschäfts- oder Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte Werthaltigkeitstests (Impairment Tests) nach der „Discounted Cashflow Methode“ durchgeführt. Hierfür wurden die Daten der Dreijahresplanung für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt. Die Planung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten leitet sich dabei aus der Dreijahresplanung des PUMA-Konzerns ab. Die Planung auf Konzernebene zeigt, unter der Annahme eines verfügbaren Impfstoffs gegen COVID-19 und einer Immunisierung großer Teile der Bevölkerung in den Hauptmärkten von PUMA in 2021, für das Geschäftsjahr 2021 eine weitestgehende Normalisierung der Geschäftstätigkeit auf das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie. Darauf aufbauend wird, basierend auf der Annahme, dass COVID-19 die Weltwirtschaft nicht dauerhaft belasten wird, für die nachfolgenden Geschäftsjahre mit weiterem Umsatzwachstum und einer weiteren Verbesserung der EBIT-Marge gerechnet. Das geplante Umsatzwachstum resultiert, neben der Normalisierung der Geschäftstätigkeit auf das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie, aus den zukünftigen guten Wachstumsaussichten der Sportartikelindustrie und der Gewinnung von Marktanteilen durch PUMA. Dies soll insbesondere durch die weiterhin konsequente Umsetzung der Forever-Faster Unternehmensstrategie und die Steigerung der Markenbegehrtheit von PUMA erreicht werden. Die Verbesserung der EBIT-Marge im Planungszeitraum resultiert aus einer leichten Erhöhung der Rohertragsmarge, zum Beispiel durch einen höheren Anteil an eigenen Einzelhandelsumsätzen in Folge des überproportionalen Wachstums des E-Commerce-Vertriebskanals. Darüber hinaus soll der leicht schwächere prozentuale Anstieg der sonstigen operativen Erträge und Aufwendungen im Vergleich zum Umsatz zur Verbesserung der EBIT-Marge beitragen, da beispielsweise die operativen Voraussetzungen für das geplante Umsatzwachstum in den nächsten Jahren im Wesentlichen gegeben sind und dadurch Skalenerträge realisiert werden können. Die Planung der Investitionen und des Working Capitals wird auf Grundlage historischer Erfahrungswerte und im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen vorgenommen. Die zukünftigen Auszahlungen für Steuern basieren auf den aktuellen Steuersätzen. Für die über die Budgetplanung hinausgehenden Zeiträume wird eine jährliche Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows über den Dreijahreszeitraum hinaus angewendet. Die Höhe der unterstellten Wachstumsrate orientiert sich dabei an den langfristigen Inflationserwartungen und übersteigt nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig ist.
Der erzielbare Betrag für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt, hieraus hat sich bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Abwertungsbedarf ergeben.
Die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ‚Südafrika‘ enthält Geschäfts- und Firmenwerte vor Wertminderung in Höhe von insgesamt € 1,9 Mio. (Vorjahr: € 2,3 Mio.). Diese sind dem Segment EEMEA zugeordnet. Aufgrund einer Anpassung der Ertragsaussichten hat sich bei der Berechnung des erzielbaren Betrages ein Wertminderungsaufwand in Höhe von € 1,9 Mio. ergeben. Der erzielbare Betrag in Höhe von € 30,3 Mio. wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 12,4% p.a. (Vorjahr: 10,8% p.a.) sowie einer Wachstumsrate von 1,7% (Vorjahr: 2,0%) bestimmt. Die Wertminderung ist im Posten Sonstige operative Erträge und Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
In Verbindung mit dem Geschäftsbereich Golf (CPG – Cobra PUMA Golf) besteht die Marke Cobra als Immaterieller Vermögenswert mit einer unbestimmten Nutzungsdauer in Höhe von € 115,9 Mio. (Vorjahr: € 126,6 Mio.). Der Buchwert der Marke Cobra ist signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Dieser wurde dem Geschäftssegment Nordamerika zugeordnet, wo sich das Hauptquartier von Cobra PUMA Golf befindet. Der erzielbare Betrag der Marke Cobra (Level 3) wurde auf Basis der „Relief from Royalty-Methode“ ermittelt. Dabei wurde ein Abzinsungssatz von 6,4% p.a. (Vorjahr: 5,9% p.a.) und eine Lizenzrate von 8% (Vorjahr: 8%) sowie eine 1,7%ige Wachstumsrate (Vorjahr: 2%) verwendet.
Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung der eigengenutzten Marke vorliegen sollten, wird die Marke nicht nur einzeln anhand der Lizenzpreisanalogiemethode bewertet, sondern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, welchen die Marke zuzurechnen ist. In 2020 lagen keine Anhaltspunkte dafür vor.
Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten im Zusammenhang mit Golfschlägern der Marke Cobra in Höhe von € 1,8 Mio. (Vorjahr: € 1,8 Mio.) aktiviert. Die Entwicklungskosten sind in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ dem Posten Andere immaterielle Vermögenswerte zugeordnet. Die laufenden Abschreibungen in Bezug auf die Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr € 2,3 Mio. (Vorjahr: € 1,8 Mio.).
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr ist in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ in der Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt. Der Posten Andere immaterielle Vermögenswerte enthält Anzahlungen in Höhe von € 22,8 Mio. (Vorjahr: € 9,9 Mio.).
Die laufenden Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von € 24,4 Mio. (Vorjahr: € 23,5 Mio.) sind in den sonstigen operativen Aufwendungen enthalten. Davon entfallen € 3,8 Mio. auf Vertriebsaufwendungen (Vorjahr: € 4,6 Mio.), € 0,1 Mio. auf Aufwendungen für Produktmanagement/ Merchandising (Vorjahr: € 0,1 Mio.), € 2,3 Mio. auf Entwicklungskosten (Vorjahr: € 1,8 Mio.) und € 18,3 Mio. auf Verwaltungs- und allgemeinen Aufwendungen (Vorjahr: € 17,0 Mio.). Über die laufenden Abschreibungen hinausgehende Wertminderungsaufwendungen sind in Höhe von € 1,9 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) angefallen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist den identifizierbaren Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) des Konzerns grundsätzlich nach Tätigkeitsland zugeordnet. Zusammengefasst nach Regionen gliedern sich die Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt:
|
2020 |
2019 |
1,6 |
1,7 |
|
6,8 |
7,2 |
|
Zwischensumme Europa |
8,4 |
8,8 |
0,0 |
2,3 |
|
Zwischensumme EEMEA |
0,0 |
2,3 |
9,1 |
9,8 |
|
1,8 |
2,0 |
|
Zwischensumme Nordamerika |
10,9 |
11,7 |
14,2 |
15,5 |
|
0,5 |
0,5 |
|
9,3 |
10,7 |
|
Zwischensumme Lateinamerika |
24,1 |
26,8 |
2,5 |
2,5 |
|
13,0 |
13,3 |
|
Zwischensumme Großraum China |
15,5 |
15,8 |
43,3 |
44,9 |
|
Zwischensumme Asien/Pazifik (ohne China) |
43,3 |
44,9 |
stichd |
139,4 |
139,4 |
Gesamt |
241,5 |
249,7 |
|
|
|
Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests in 2020:
|
Steuersatz |
WACC vor Steuer (Bandbreite) |
WACC nach Steuer (Bandbreite) |
|||
Europa |
19,0% |
8,0%-8,1% |
6,8% |
|||
EEMEA* |
28,0% |
16,3% |
12,4% |
|||
Nordamerika* |
26,7% |
8,0% |
6,3% |
|||
Lateinamerika |
27,0%-30,0% |
10,7%-51,3% |
8,2%-60,3% |
|||
Großraum China |
20,0%-25,0% |
7,0%-9,5% |
5,7%-7,5% |
|||
Asien/Pazifik (ohne Großraum China)* |
31,8% |
8,7% |
6,3% |
|||
stichd* |
25,0% |
7,6% |
6,1% |
|||
|
|
|
|
|||
* Die Angaben für EEMEA, Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großraum China) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) |
Die für den Impairment Test herangezogenen Steuersätze entsprechen den tatsächlichen Steuersätzen in den jeweiligen Ländern. Die Kapitalkosten (WACC) wurden anhand einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung einer marktgewichteten Fünfjahresdurchschnitts-Fremd-/Eigenkapitalstruktur und auf den Finanzierungskosten, jeweils unter Einbeziehung der wichtigsten Wettbewerber der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, abgeleitet.
Darüber hinaus wird in der Regel eine Wachstumsrate von 1,7% (Vorjahr: 2%) unterstellt. Nur in begründeten Ausnahmefällen, sofern die langfristige Inflationserwartung des jeweiligen Landes, in dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit ihre Geschäftstätigkeit ausübt, niedriger ist als die unterstellte Wachstumsrate, was insbesondere auf die Länder Japan und Taiwan zutrifft, wurde eine Wachstumsrate von unter 1,7% (Vorjahr: von unter 2%) angesetzt.
Die zahlungsmittelgenerierende Einheit stichd enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 139,4 Mio. (Vorjahr: € 139,4 Mio.), welcher signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist. Der erzielbare Betrag wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 6,1% p.a. (Vorjahr: 5,9% p.a.) sowie einer Wachstumsrate von 1,7% (Vorjahr: 2%) bestimmt. .
Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die durchgeführten Impairment Tests zum Bilanzstichtag zeigen, dass eine Erhöhung der Diskontierungssätze um jeweils einen Prozentpunkt und zugleich eine Reduzierung der Wachstumsraten um jeweils einen Prozentpunkt keine Wertminderungsindikation ergeben. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2020, aufgrund der erhöhten Unsicherheit ausgehend von der COVID-19-Pandemie, zusätzliche Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Impairment Tests durchgeführt. Diese unterstellen, neben der Erhöhung der Diskontierungssätze um jeweils einen Prozentpunkt und zugleich der Reduzierung der Wachstumsraten um jeweils einen Prozentpunkt, zusätzlich eine Reduzierung des operativen Ergebnisses (EBIT) in der zugrundeliegenden Dreijahresplanung von jeweils 10%. Daraus ergab sich eine Wertminderungsindikation in Höhe von insgesamt € 1,6 Mio.
Die folgende Tabelle enthält die Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests im Vorjahr:
|
Steuersatz |
WACC vor Steuer (Bandbreite) |
WACC nach Steuer (Bandbreite) |
|||
Europa |
19,0% |
7,4%-7,5% |
6,4% |
|||
EEMEA* |
28,0% |
14,4% |
10,8% |
|||
Nordamerika* |
26,7% |
7,6% |
6,1% |
|||
Lateinamerika |
27,0%-30,0% |
9,9%-31,2% |
7,7%-56,6% |
|||
Großraum China |
20,0%-25,0% |
6,8%-7,8% |
5,8%-6,3% |
|||
Asien/Pazifik (ohne Großraum China)* |
31,8% |
8,1% |
5,9% |
|||
stichd* |
25,0% |
7,2% |
5,9% |
|||
|
|
|
|
|||
* Die Angaben für EEMEA, Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großraum China) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) |
Die sonstigen langfristigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
|
2020 |
2019 |
Beteiligungen |
25,3 |
40,0 |
Fair Value derivativer Finanzinstrumente |
2,5 |
1,3 |
Übrige finanzielle Vermögenswerte |
30,9 |
30,1 |
Summe sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte |
58,8 |
71,5 |
Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte |
6,8 |
19,3 |
Sonstige langfristige Vermögenswerte, gesamt |
65,6 |
90,8 |
|
|
|
Die Beteiligungen betreffen den 5,0%-igen Anteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (BVB) mit Sitz in Dortmund, Deutschland.
Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten mit € 26,8 Mio. (Vorjahr: € 26,8 Mio.) im Wesentlichen Mietkautionen. Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Abgrenzungsposten im Zusammenhang mit Promotions- und Werbeverträgen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
|
2020 |
2019 |
|
|||||||
|
|
Restlaufzeit von |
|
Restlaufzeit von |
|
|||||
|
Gesamt |
bis zu 1 |
1 bis 5 |
mehr als |
Gesamt |
bis zu 1 |
1 bis 5 |
mehr als |
||
Finanzverbindlichkeiten |
266,4 |
121,4 |
145,0 |
|
173,5 |
10,2 |
163,3 |
|
||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
941,5 |
941,5 |
|
|
843,7 |
843,7 |
|
|
||
Sonstige Verbindlichkeiten* |
|
|
|
|
|
|
|
|
||
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern |
50,5 |
50,5 |
|
|
39,5 |
39,5 |
|
|
||
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit |
9,9 |
9,9 |
|
|
7,2 |
7,2 |
|
|
||
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern |
79,0 |
79,0 |
|
|
114,0 |
114,0 |
|
|
||
Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen |
227,4 |
227,4 |
|
|
208,3 |
208,3 |
|
|
||
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten |
135,2 |
126,9 |
8,3 |
|
38,2 |
34,1 |
4,0 |
|
||
Übrige Verbindlichkeiten |
36,0 |
35,1 |
0,8 |
|
38,1 |
38,0 |
0,8 |
0,1 |
||
Gesamt |
1.745,9 |
1.591,8 |
154,1 |
|
1.462,5 |
1.295,1 |
168,2 |
0,1 |
||
* Die Fälligkeitsanalyse zu den Leasingverbindlichkeiten wird in Kapitel 10 dargestellt. |
PUMA verfügt über bestätigte Kreditlinien von insgesamt € 1.639,1 Mio. (Vorjahr: € 687,6 Mio.). Die deutliche Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ist eine Konsequenz der Beschaffung weiterer Kreditlinien, um PUMA gegen etwaige negativen Zahlungsmittelrückgänge aufgrund der COVID-19-Pandemie zu wappnen. So wurde im Mai 2020 eine syndizierte Kreditlinie über € 900,0 Mio. von 11 Geschäftsbanken und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als „Brückenfinanzierung“ für maximal 2 Jahre abgeschlossen. Bis Ende Dezember konnten bereits € 700,0 Mio. über ein neues Schuldscheindarlehen (€ 250,0 Mio.) mit 3 bzw. 5-jähriger Laufzeit und eine Anpassung und Erhöhung des bisher mit € 350,0 Mio. datierten syndizierten Kredits auf neu € 800,0 Mio. refinanziert werden.
Bei den Finanzverbindlichkeiten wurden € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) aus nur bis auf Weiteres zugesagten Kreditlinien beansprucht. Die nicht ausgenutzten bestätigten Kreditlinien zum 31. Dezember 2020 betrugen € 1.372,7 Mio. gegenüber € 514,1 Mio. im Vorjahr.
Der Effektivzinssatz der Finanzverbindlichkeiten lag in einer Bandbreite von 0,1% bis 14,8 % (Vorjahr: 0,1% bis 8,5%).
Die Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen resultieren aus Verträgen mit Kunden und beinhalten neben Verpflichtungen aus Rückgaberechten von Kunden auch Verpflichtungen im Zusammenhang mit Kundenboni.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Cashflows der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit positivem und negativem beizulegendem Zeitwert ersichtlich:
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind jederzeit rückzahlbar.
|
Buchwert 2020 |
Cashflow 2021 |
Cashflow 2022 |
Cashflow 2023 ff. |
|||
Zins |
Tilgung |
Zins |
Tilgung |
Zins |
Tilgung |
||
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
|
Finanzverbindlichkeiten |
266,4 |
0,8 |
121,4 |
0,7 |
|
1,6 |
145,0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
941,5 |
|
941,5 |
|
|
|
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
24,6 |
|
24,2 |
|
0,1 |
|
0,3 |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten und Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
Cash-Inflow aus Devisentermingeschäften |
|
|
2.893,7 |
|
495,3 |
|
|
Cash-Outflow aus Devisentermingeschäften |
|
|
2.999,4 |
|
502,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Im Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:
|
Buchwert 2019 |
Cashflow 2020 |
Cashflow 2021 |
Cashflow 2022 ff. |
|||
Zins |
Tilgung |
Zins |
Tilgung |
Zins |
Tilgung |
||
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
|
Finanzverbindlichkeiten |
173,5 |
0,7 |
10,2 |
0,6 |
103,3 |
0,7 |
60,0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
843,7 |
|
843,7 |
|
|
|
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
26,9 |
|
26,9 |
|
0,0 |
|
|
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten und Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
Cash-Inflow aus Devisentermingeschäften |
|
|
2.847,9 |
|
506,3 |
|
|
Cash-Outflow aus Devisentermingeschäften |
|
|
2.831,1 |
|
505,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bewertungs- nach IFRS9 |
Buchwert |
Fair Value |
Buchwert |
Fair Value |
|
Aktiva |
|
|
|
|
|
|
Flüssige Mittel |
1) AC |
655,9 |
655,9 |
518,1 |
518,1 |
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
AC |
621,0 |
621,0 |
611,7 |
611,7 |
|
Übrige finanzielle kurzfristige Vermögenswerte |
AC |
29,3 |
29,3 |
31,4 |
31,4 |
|
Derivate mit Hedgebeziehung (Fair Value) (kfr. + lfr.) |
n.a. |
25,7 |
25,7 |
45,5 |
45,5 |
|
Derivate ohne Hedgebeziehung (Fair Value) |
2) FVPL |
0,4 |
0,4 |
1,1 |
1,1 |
|
Übrige finanzielle langfristige Vermögenswerte |
AC |
30,9 |
30,9 |
30,1 |
30,1 |
|
Langfristige Beteiligungen |
3) FVOCI |
25,3 |
25,3 |
40,0 |
40,0 |
|
Passiva |
|
|
|
|
|
|
Finanzverbindlichkeiten (kfr. + lfr.) |
AC |
266,4 |
266,4 |
173,5 |
173,5 |
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
AC |
941,5 |
941,5 |
843,7 |
843,7 |
|
Übrige finanzielle
Verbindlichkeiten |
AC |
24,6 |
24,6 |
26,9 |
26,9 |
|
Derivate mit Hedgebeziehung (Fair Value) (kfr. + lfr.) |
n.a. |
134,9 |
134,9 |
36,6 |
36,6 |
|
Derivate ohne Hedgebeziehung (Fair Value) |
2) FVPL |
0,3 |
0,3 |
1,6 |
1,6 |
|
Gesamte Finanzielle
Vermögenswerte |
|
1.337,1 |
1.337,1 |
1.191,3 |
1.191,3 |
|
Gesamte finanzielle
Verbindlichkeiten |
|
1.232,5 |
1.232,5 |
1.044,1 |
1.044,1 |
|
Gesamte Finanzanlagen zu FVOCI |
|
25,3 |
25,3 |
40,0 |
40,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
1) AC (at amortised cost) = fortgeführte Anschaffungskosten 2) FVPL (fair value through PL) = erfolgswirksam zum beizulegendem Zeitwert 3) FVOCI (fair value through OCI) = erfolgsneutral zum beizulegendem Zeitwert im sonstigen Ergebnis |
Die Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert („Fair Value“) bewertet werden, wurden nach der folgenden Hierarchie ermittelt:
Level 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen.
Level 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.
Level 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit.
Der Fair Value der aus strategischen Gründen gehaltenen Beteiligungen betrifft ausschließlich Eigenkapitalinstrumente, die der Kategorie „Fair Value through OCI“ (FVOCI) zugeordnet und gemäß Level 1 ermittelt wurden. Die Marktwerte der derivativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden gemäß Level 2 ermittelt.
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen besitzen kurze Laufzeiten. Somit entspricht der Buchwert zum Abschlussstichtag näherungsweise dem Fair Value. Bei Forderungen wird der Nennwert herangezogen unter Berücksichtigung von Abschlägen für Ausfallrisiken.
Die Fair Values der übrigen finanziellen Vermögenswerte entsprechen den Buchwerten, da die Verzinsung marktgerecht zum Stichtag erfolgt. In den übrigen (kfr. und lfr.) finanziellen Vermögenswerten sind € 34,2 Mio. (Vorjahr: € 34,6 Mio.) enthalten, die zu marktüblichen Konditionen als Miet- oder sonstige Kautionen verpfändet wurden.
Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten sind jederzeit kündbar. Somit entspricht der Buchwert zum Abschlussstichtag näherungsweise dem Fair Value. Bei den langfristigen Bankverbindlichkeiten handelt es sich um fest verzinsliche Darlehen. Der Buchwert stellt einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar, da die Zinsdifferenzen zum Stichtag nicht signifikant sind.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen daher näherungsweise den Fair Value dar.
Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen somit annäherungsweise den Fair Value dar.
Die Fair Values der derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag werden unter Berücksichtigung aktueller Marktparameter, d.h. von am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. -abschläge, ermittelt. In die Bewertung fließt das auf den Bewertungsstichtag diskontierte Ergebnis des Vergleichs der Terminkurse am Abschlusstag mit denen am Bewertungstag ein. Die Fair Values werden dabei auch auf das Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner hin überprüft. Dazu ermittelt PUMA Berichtigungswerte, sog. Credit Value Adjustments (CVA) oder auch Debt Value Adjustments (DVA) auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens unter Berücksichtigung aktueller Marktinformationen. Dabei wurden keine materiellen Abweichungen festgestellt, so dass hier keine Anpassungen in den ermittelten Fair Value eingeflossen sind.
Nettoergebnis nach Bewertungskategorien:
|
2020 |
2019 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) |
-21,0 |
4,7 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) |
-8,5 |
-6,5 |
Derivate ohne Hedgebeziehung |
1,6 |
-2,1 |
Finanzielle Vermögenswerte bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) |
-14,7 |
3,4 |
Summe |
-42,6 |
-0,5 |
|
|
|
Zur Ermittlung des Nettoergebnisses werden die Zinsen, Währungseffekte, Wertberichtigungen sowie Gewinne bzw. Verluste aus Veräußerungen berücksichtigt.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen enthalten.
Die Pensionsrückstellungen resultieren aus Ansprüchen der Mitarbeiter auf Leistungen im Falle der Invalidität, des Todes oder des Erreichens eines gewissen Alters, die je nach Land auf gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen beruhen. Die Pensionsverpflichtungen umfassen im PUMA-Konzern sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungszusagen und enthalten sowohl Verpflichtungen aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen. Die Versorgungszusagen sind sowohl rückstellungs- als auch fondsfinanziert.
Die mit den Versorgungszusagen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die üblichen Risiken von leistungsorientierten Pensionsplänen in Bezug auf mögliche Änderungen des Abzinsungssatzes und in kleinem Maße der Inflationsentwicklung sowie der Langlebigkeit. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, wurden die Pläne mit den höchsten Verpflichtungen in Deutschland und Großbritannien vor einigen Jahren für Neueintritte geschlossen oder versichert. Das spezifische Risiko von auf dem Gehalt basierenden Verpflichtungen ist innerhalb der PUMA-Gruppe gering. Durch die Einführung einer jährlichen Obergrenze in 2016 für das pensionsfähige Gehalt im Plan Großbritannien ist dieses Risiko für die höchsten Verpflichtungen abgedeckt. Der UK Plan wird daher als nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtung eingestuft.
Im Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:
|
Deutschland |
UK |
Andere |
PUMA- |
Barwert der Versorgungsansprüche 31.12.2019 |
|
|
|
|
Auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen |
|
|
|
|
0,0 |
0,0 |
9,4 |
9,4 |
|
0,0 |
0,0 |
9,2 |
9,2 |
|
Nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen |
|
|
|
|
28,0 |
44,8 |
0,0 |
72,8 |
|
7,3 |
0,0 |
0,0 |
7,3 |
|
Summe |
35,3 |
44,8 |
18,6 |
98,7 |
|
|
|
|
|
Die wesentlichen Versorgungsregelungen sind im Folgenden beschrieben:
Die allgemeine Pensionsordnung der PUMA SE sieht grundsätzlich Rentenzahlungen in Höhe von maximal € 127,82 pro Monat und Anwärter vor. Sie wurde für Neueintritte ab 1996 geschlossen. Darüber hinaus bestehen bei der PUMA SE Einzelzusagen (Festbeträge in unterschiedlicher Höhe) sowie beitragsorientierte Einzelzusagen (zum Teil aus Entgeltumwandlung). Bei den beitragsorientierten Zusagen handelt es sich um versicherte Pläne. Gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen bestehen nicht. Der auf die inländischen Versorgungsansprüche entfallende Verpflichtungsumfang beträgt zu Ende 2020 € 42,5 Mio. (Vorjahr: € 35,3 Mio.) und macht somit 38,0% der gesamten Verpflichtung aus. Der beizulegende Zeitwert für das den inländischen Verpflichtungen gegenüberstehende Planvermögen beträgt € 31,6 Mio., die entsprechende Pensionsrückstellung beträgt € 10,9 Mio.
Der Defined Benefit Plan in Großbritannien ist seit 2006 für Neueintritte geschlossen. Hier handelt es sich um gehalts- und dienstzeitabhängige Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. 2016 wurde eine Wachstumsobergrenze von 1% p.a. auf das pensionsfähige Gehalt eingeführt. Eine Teilkapitalisierung der Altersrente ist zulässig. Es bestehen gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen. Die Verpflichtung für die Versorgungsansprüche des Defined Benefit Plans in Großbritannien beträgt zu Ende 2020 € 49,0 Mio. (Vorjahr: € 44,8 Mio.) und stellt 43,9% der gesamten Verpflichtung dar. Die Verpflichtung ist durch ein Vermögen von € 37,0 Mio. gedeckt. Die Rückstellung beträgt € 12,0 Mio.
Der Barwert der Versorgungsansprüche hat sich wie folgt entwickelt:
|
2020 |
2019 |
Barwert der Versorgungsansprüche 01.01. |
98,7 |
85,8 |
Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche |
2,7 |
2,3 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand |
0,0 |
0,0 |
Gewinne (-) und Verluste aus Planabgeltung |
0,0 |
0,0 |
Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche |
1,5 |
2,0 |
Arbeitnehmerbeiträge |
6,7 |
1,0 |
Ausgezahlte Leistungen |
-3,4 |
-2,2 |
Effekte aus Übertragungen |
0,9 |
-0,4 |
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste |
7,4 |
8,0 |
Währungskurseffekte |
-2,8 |
2,2 |
Barwert der Versorgungsansprüche 31.12. |
111,7 |
98,7 |
|
|
|
Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:
|
2020 |
2019 |
Planvermögen 01.01. |
64,6 |
56,9 |
Zinsertrag auf das Planvermögen |
1,0 |
1,3 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (-) |
3,0 |
2,8 |
Arbeitgeberbeiträge |
1,9 |
1,8 |
Arbeitnehmerbeiträge |
6,7 |
1,0 |
Ausgezahlte Leistungen |
-1,6 |
-1,0 |
Effekte aus Übertragungen |
0,0 |
0,0 |
Währungskurseffekte |
-2,2 |
1,8 |
Planvermögen 31.12. |
73,5 |
64,6 |
|
|
|
Die Pensionsrückstellung für den Konzern leitet sich wie folgt ab:
|
2020 |
2019 |
Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen |
111,7 |
98,7 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens |
-73,5 |
-64,6 |
Finanzierungsstatus |
38,2 |
34,1 |
Aufgrund der Obergrenze für Vermögenswerte nicht erfasste Beträge |
0,0 |
0,0 |
Pensionsrückstellung 31.12. |
38,2 |
34,1 |
|
|
|
In 2020 betrugen die ausgezahlten Leistungen € 3,4 Mio. (Vorjahr: € 2,2 Mio.). Für das Jahr 2021 werden Zahlungen in Höhe von € 2,4 Mio. erwartet. Davon werden voraussichtlich € 0,9 Mio. vom Arbeitgeber direkt erbracht. Die Arbeitgeberbeiträge in das externe Planvermögen betrugen im Jahr 2020 € 1,9 Mio. (Vorjahr: € 1,8 Mio.). Für das Jahr 2021 werden Arbeitgeberbeiträge in Höhe von € 2,0 Mio. erwartet.
Die Pensionsrückstellung hat sich wie folgt entwickelt:
|
2020 |
2019 |
Pensionsrückstellung 01.01. |
34,1 |
28,9 |
Pensionsaufwand |
3,2 |
3,0 |
Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste |
4,4 |
5,2 |
Arbeitgeberbeiträge |
-1,9 |
-1,8 |
Direkte Rentenzahlungen des Arbeitgebers |
-1,8 |
-1,2 |
Transferwerte |
0,9 |
-0,4 |
Währungsdifferenzen |
-0,7 |
0,4 |
Pensionsrückstellung 31.12. |
38,2 |
34,1 |
Davon Aktivum |
0,0 |
0,0 |
Davon Passivum |
38,2 |
34,1 |
|
|
|
Der Aufwand im Geschäftsjahr 2020 gliedert sich wie folgt:
|
2020 |
2019 |
Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche |
2,7 |
2,3 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand |
0,0 |
0,0 |
Ertrag (-) und Aufwand aus Planabgeltungen |
0,0 |
0,0 |
Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche |
1,5 |
2,0 |
Zinsertrag auf das Planvermögen |
-1,0 |
-1,3 |
Administrationskosten |
0,0 |
0,0 |
Aufwand für Leistungspläne |
3,2 |
3,0 |
2,7 |
2,3 |
|
0,5 |
0,7 |
|
|
|
|
Zusätzlich zu den leistungsorientierten Pensionsplänen zahlt PUMA auch in beitragsorientierte Pläne ein. Die geleisteten Zahlungen für das Geschäftsjahr 2020 beliefen sich auf € 13,6 Mio. (Vorjahr: € 14,0 Mio.).
Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste:
|
2020 |
2019 |
Neubewertung von Leistungsverpflichtungen |
7,4 |
8,0 |
0,2 |
-0,8 |
|
6,8 |
8,1 |
|
0,4 |
0,7 |
|
Neubewertung des Planvermögens |
-3,0 |
-2,8 |
Aufgrund der Obergrenze für Vermögenswerte nicht erfasste Beträge |
0,0 |
0,0 |
Anpassung der Administrationskosten |
0,0 |
0,0 |
Insgesamt direkt im Sonstigen Ergebnis erfasster Betrag für Neubewertungen |
4,4 |
5,2 |
|
|
|
Anlageklassen des Planvermögens:
|
2020 |
2019 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
3,0 |
2,6 |
Eigenkapitalinstrumente |
0,8 |
0,6 |
Schuldverschreibungen |
7,3 |
0,9 |
Investmentfonds |
12,4 |
20,1 |
Derivate |
8,0 |
6,1 |
Immobilien |
3,7 |
4,1 |
Versicherungen |
31,6 |
24,1 |
Sonstige |
6,5 |
6,1 |
Planvermögen gesamt |
73,5 |
64,6 |
|
|
|
Davon Anlageklassen mit einem notierten Marktpreis:
|
2020 |
2019 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
3,2 |
2,6 |
Eigenkapitalinstrumente |
0,8 |
0,6 |
Schuldverschreibungen |
7,3 |
0,9 |
Investmentfonds |
12,4 |
20,1 |
Derivate |
8,0 |
6,1 |
Immobilien |
3,1 |
3,5 |
Versicherungen |
0,0 |
0,0 |
Sonstige |
6,4 |
5,8 |
Planvermögen mit einem notierten Marktpreis |
41,2 |
39,6 |
|
|
|
Eigene Finanzinstrumente oder von Konzerngesellschaften genutzte Immobilien sind im Planvermögen unverändert nicht enthalten.
Das Planvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der definierten Leistungsverpflichtungen. In einigen Ländern bestehen für die Art und Höhe der zu wählenden Finanzmittel gesetzliche Vorgaben, in anderen Ländern (zum Beispiel Deutschland) erfolgt dies auf freiwilliger Basis. In Großbritannien wird die Vermögensverwaltung von einem Treuhänderausschuss verantwortet, der sich aus Repräsentanten von Gesellschaft und Mitarbeitern zusammensetzt. Die Anlagestrategie zielt auf langfristige Gewinne mit einer tolerierbaren Volatilität ab. Sie wurde in 2020 erneut überarbeitet und das Risikoprofil wurde noch einmal reduziert.
Bei der Ermittlung von Pensionsverpflichtungen und Pensionsaufwand wurden folgende Annahmen verwendet:
|
2020 |
2019 |
Diskontierungssatz |
1,28% |
1,64% |
Zukünftige Rentensteigerungen |
2,08% |
2,16% |
Zukünftige Gehaltssteigerungen |
1,65% |
1,66% |
|
|
|
Bei den angegebenen Werten handelt es sich um gewichtete Durchschnittswerte. Für den Euroraum wurde einheitlich ein Rechnungszins von 1,00% (Vorjahr: 1,00%) angesetzt.
Als Sterbetafeln wurden für Deutschland die Richttafeln 2018 G verwendet. Für UK wurden die Sterblichkeiten gemäß Basistafel S2 unter Berücksichtigung der Lebenserwartungsprojektion gemäß CMI2019 mit einem Langfristtrend von 1% angesetzt.
In der folgenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen beeinflusst worden wäre bei Veränderung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahme.
|
2020 |
2019 |
Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche, falls |
|
|
der Abzinsungssatz 50 Basispunkte höher wäre |
-7,3 |
-8,0 |
der Abzinsungssatz 50 Basispunkte niedriger wäre |
8,4 |
6,2 |
|
|
|
Gehalts- und Rententrends haben aufgrund der Struktur der Leistungspläne lediglich eine unwesentliche Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche.
Der gewichtete Durchschnitt der Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt 18 Jahre (Vorjahr: 18 Jahre).
Für die Gewährleistungsrückstellung wird ein Erfahrungswert vom Umsatz der letzten sechs Monate herangezogen. Es wird erwartet, dass der wesentliche Teil dieser Ausgaben innerhalb der ersten sechs Monate des nächsten Geschäftsjahres fällig wird. Die Einkaufsrisiken bestehen im Wesentlichen für Materialrisiken sowie für Formen, die zur Herstellung von Schuhen erforderlich sind.
Die sonstigen Rückstellungen bestehen insbesondere aus Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sowie sonstigen Risiken.
Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich im folgenden Jahr zur Auszahlung führen, die langfristigen Rückstellungen werden in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren erwartet. Wesentliche Aufzinsungseffekte bestehen nicht. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen basieren auf Erfahrungswerten aus ähnlichen Transaktionen. Dabei werden alle Ereignisse bis zur Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem gezeichneten Kapital der PUMA SE.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. April 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, zunächst eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und danach einen Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 10 durchzuführen. Resultierend daraus beträgt das gezeichnete Kapital zum Bilanzstichtag gemäß Satzung € 150.824.640,00 und ist eingeteilt in 150.824.640 stimmberechtigte Stückaktien ohne Nennwert. Dies entspricht einem anteiligen Betrag von € 1,00 je Aktie.
Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien:
|
2020 |
2019 |
Im Umlauf befindliche Aktien zum 01.01., Stück |
149.547.801 |
14.951.470 |
Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des Aktiensplits am 10. Juni 2019 |
0 |
134.563.230 |
Ausgabe eigener Aktien, Stück |
36.058 |
33.101 |
Im Umlauf befindliche Aktien zum 31.12., Stück |
149.583.859 |
149.547.801 |
|
|
|
Die Ausgabe eigener Aktien steht im Zusammenhang mit Vergütungsleistungen im Rahmen von bestehenden Promotions- und Werbeverträgen.
Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien sowie Beträge aus der Gewährung, Umwandlung und dem Verfall von Aktienoptionen.
Die Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn enthalten das Netto-Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.
Der Eigenkapitalposten für Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von nicht in Euro bilanzierenden Tochtergesellschaften im Vergleich zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der Tochtergesellschaften.
Der Posten „Cashflow Hedges“ beinhaltet die Marktwertbewertung der derivativen Finanzinstrumente. Der Posten in Höhe von € -87,6 Mio. (Vorjahr: € -8,8 Mio.) ist mit latenten Steuern in Höhe von € 5,1 Mio. (Vorjahr: € -0,1 Mio.) verrechnet.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Mai 2025 eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- und nicht mehr als 20% unterschreiten.
Die Gesellschaft hat von der Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.
Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft insgesamt 1.240.781 Stück PUMA-Aktien im eigenen Bestand, was einem Anteil von 0,82% des gezeichneten Kapitals entspricht.
Zum 31. Dezember 2020 sieht die Satzung der Gesellschaft ein genehmigtes Kapital über insgesamt € 15.000.000,00 vor:
Der Vorstand ist gemäß § 4.2. der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. April 2022 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu € 15.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die neuen Aktien auch vollständig oder teilweise von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in § 4.2. der Satzung genannten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.
Vom bestehenden genehmigten Kapital hat der Vorstand der PUMA SE im aktuellen Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. April 2018 wurde der Vorstand bis zum 11. April 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber und/oder Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.000.000.000,00 zu begeben.
In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital um bis zu € 30.164.920,00 durch Ausgabe von bis zu 30.164.920 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht erfüllt wird oder wie Andienungen erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.
Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.
Die ausschüttungsfähigen Beträge beziehen sich auf den
Bilanzgewinn der PUMA SE, der gemäß dem
deutschen Handelsrecht ermittelt wird.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn der PUMA SE für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende in Höhe von € 0,16 je im Umlauf befindlicher Aktie oder insgesamt € 23,9 Mio. (bezogen auf die am 31. Dezember 2020 im Umlauf befindlichen Aktien) an die Aktionäre auszuschütten.
Vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns der PUMA SE:
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2020 |
2019 |
||||
Bilanzgewinn der PUMA SE zum 31.12. € Mio. |
390,4 |
160,7 |
||||
Ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn € Mio. |
390,4 |
160,7 |
||||
Dividende je Aktie € |
0,16 |
0,00 |
||||
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien * Stück |
149.583.859 |
149.553.847 |
||||
Dividende gesamt * € Mio. |
23,9 |
0,0 |
||||
Vortrag auf neue Rechnung * € Mio. |
366,5 |
160,7 |
||||
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||||
* Vorjahreswerte angepasst auf den Stand der Hauptversammlung |
Eine Dividendenauszahlung steht unter Vorbehalt einer weiterhin positiven wirtschaftlichen Entwicklung von PUMA im Zusammenhang mit der andauernden COVID-19-Pandemie.
Dieser Posten enthält die verbleibenden Anteile nicht beherrschender Gesellschafter. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird auf Kapitel 29 verwiesen.
Die Zielsetzung des Konzerns liegt in der Beibehaltung einer starken Eigenkapitalbasis, um das Vertrauen der Investoren und des Marktes zu erhalten und um die zukünftige Geschäftsentwicklung zu stärken.
Das Kapitalmanagement bezieht sich auf das Konzern-Eigenkapital von PUMA. Dies ist in der Konzernbilanz sowie der Überleitungsrechnung zu den „Veränderungen im Eigenkapital“ dargestellt.
Um das Management mit einer langfristigen Anreizwirkung an das Unternehmen zu binden, werden bei PUMA virtuellen Aktien mit Barausgleich und andere globale Long-Term-Incentive-Programme eingesetzt.
Die laufenden Programme werden nachfolgend erläutert:
Im Geschäftsjahr 2013 wurde begonnen „Monetary Units“ im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis zu gewähren. „Monetary Units“ basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung, wobei jede dieser „Monetary Units“ am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung berechtigt. Diese berechtigte Barauszahlung vergleicht den Erfolg mittels der durchschnittlichen virtuellen Wertsteigerungsrechte der letzten dreißig Handelstage vor Beginn des Ausgabejahres mit den virtuellen Wertsteigerungsrechten der letzten dreißig Handelstage des Ausübungszeitpunkts. Die „Monetary Units“ unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Danach besteht ein Ausübungszeitraum von zwei Jahren (beginnend mit jedem Quartalsveröffentlichungsstichtag für einen Zeitraum von 30 Tagen), der von den Teilnehmern frei zur Ausübung genutzt werden kann. Grundbedingung für die Ausübung nach der Sperrfrist ist, dass ein aktives Beschäftigungsverhältnis bis Ende der Sperrfrist mit PUMA besteht.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde auf Basis der arbeitsvertraglichen Zusagen gegenüber den Vorständen hierfür ein Aufwand von € 11,0 Mio. gebildet.
Ausgabedatum |
1.1.2016 |
1.1.2017 |
1.1. 2018 |
1.1. 2019 |
1.1.2020 |
|
Laufzeit |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
Jahre |
Sperrfrist |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Jahre |
Basiskurs PUMA-Aktie bei Ausgabe |
20,00 |
24,00 |
37,10 |
44,40 |
67,69 |
EUR/Aktie |
Anteiliger Referenzwert PUMA-Aktie zum Geschäftsjahresende |
N/A |
N/A |
86,23 |
57,49 |
28,74 |
EUR/Aktie |
Teilnehmer im Jahr der Ausgabe |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
Personen |
Teilnehmer zum Geschäftsjahresende |
2 |
2 |
2 |
3 |
3 |
Personen |
Anzahl „Monetary Units“ zum 01.01.2020 |
88.620 |
107.360 |
117.440 |
97.320 |
65.993 |
Stück |
Anzahl „Monetary Units“ ausgeübt im GJ |
-88.620 |
-107.360 |
0 |
0 |
0 |
Stück |
Anzahl „Monetary Units“ verfallen im GJ |
0 |
0 |
-4.923 |
0 |
0 |
Stück |
Endbestand „Monetary Units“ zum 31.12.2020 |
0 |
0 |
112.517 |
97.320 |
65.993 |
Stück |
|
|
|
|
|
|
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Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:10 durchgeführt. Bedingt durch diesen wurden alle historischen Aktienwerte mit dem Faktor 10 dividiert und alle „Monetary Units“ mit dem Faktor 10 multipliziert.
Diese Verpflichtung aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich wird als Personalrück-stellungen angesetzt und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet, sofern sie noch nicht ausgeübt wurde. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum erfasst. Auf Basis des anteiligen durchschnittlichen Marktkurses der letzten dreißig Handelstage 2020 und der Berücksichtigung eines unterjährigen Ausübungszeitpunkts im Jahr 2020 beträgt die Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende € 17,2 Mio.
Darüber hinaus wurde 2017 ein weiteres globales Long Term Incentive Programm namens „Game Changer 2020“ aufgesetzt. Die Teilnehmer an diesem Programm bestehen im Wesentlichen aus Top-Führungskräften, die an den Vorstand berichten, sowie vereinzelten Schlüsselfunktionen in der PUMA-Gruppe. Das Ziel dieses Programmes ist, diese Mitarbeitergruppe langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.
Die Laufzeit des Programmes beträgt 3 Jahre und orientiert sich an den mittelfristigen Zielen der PUMA-Gruppe in Bezug auf EBIT (70%), Cashflow (15%) und Gross Profit Margin (15%). Dazu wird jedes Jahr bei Erfüllung der jeweiligen währungskursbereinigten Ziele eine entsprechende Rückstellung gebildet. Das somit angesparte Guthaben in Höhe von € 3,7 Mio. wurde dem Teilnehmerkreis im März 2020 ausgezahlt. An die Auszahlung war die Bedingung geknüpft, dass der individuelle Teilnehmer zum 31.12.2019 in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen der PUMA-Gruppe stand. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm keine weiteren Aufwendungen mehr zugeführt.
Darüber hinaus wurde 2017 ein globales Programm mit Namen „Momentum“ aufgelegt, welches den gleichen Parametern (Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2019 und Auszahlung März 2020) wie das Game Changer Programm 2020 unterliegt. Der Unterschied zu dem Game Changer Programm besteht in dem unterschiedlichen Teilnehmerkreis. Während der Teilnehmerkreis des Game Changer Programms aus Top-Führungskräften besteht, sind im Programm „Momentum“ Mitarbeiter, die nicht diesem Kreis zuzuordnen sind, enthalten.
Im März 2020 wurde dem Teilnehmerkreis ein Betrag in Höhe von € 2,3 Mio. ausbezahlt. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm keine weiteren Aufwendungen mehr zugeführt.
In 2018 wurde das Long Term Incentive Programm (LTIP) „Game Changer 2.0“ eingeführt. Die Teilnehmer an diesem Programm bestehen im Wesentlichen aus Top-Führungskräften, die an den Vorstand berichten, sowie vereinzelten Schlüsselfunktionen in der PUMA-Gruppe. Das Ziel dieses Programmes ist, diese Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.
Das LTIP „Game Changer 2.0“ besteht aus zwei Planteilen, einem Performance Cash Plan und einem Performance Share Plan, deren Anteil jeweils 50% beträgt. Der Performance Cash Plan honoriert die wirtschaftliche Leistung von PUMA, der Performance Share Plan hingegen die Performance am Kapitalmarkt.
Die Performance-Periode des Performance Cash Plans beträgt drei Jahre und orientiert sich an den mittelfristigen durchschnittlichen Zielen der PUMA-Gruppe in Bezug auf EBIT (70%), Cashflow (15%) und Nettoumsatz (15%). Die Auszahlung erfolgt in bar und ist auf maximal 200% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).
Der Performance Share Plan verwendet virtuelle Aktien zur Anreizsteuerung. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre, aufgeteilt in eine dreijährige Performance-Periode und eine darauffolgende, zweijährige Ausübungsperiode, in der die virtuellen Aktien in bar zur Auszahlung kommen. Die Auszahlung ist nur zu den drei Ausübungszeitpunkten (6, 12 oder 18 Monate nach Ende der Performance-Periode) möglich. Der durchschnittliche Aktienkurs der letzten 30 Handelstage zum Ausübungszeitpunkt bestimmt den Wert einer virtuellen Aktie. Die Auszahlung ist auf maximal 200% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap) und wird nur vorgenommen, wenn während der Performance-Periode die Ausübungshürde von +10% Wertsteigerung einmalig überstiegen wurde.
An das Programm ist die Bedingung geknüpft, dass der individuelle Teilnehmer zum 31.12.2020 in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen der PUMA-Gruppe steht. Für das Programm „Game Changer 2.0 – 2021“ wurden in der Berichtsperiode anteilig € 1,0 Mio. zugeführt und € 0,4 Mio. aufgelöst.
Im Jahr 2019 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2022“ aufgelegt, welches den gleichen Parametern unterliegt wie das Programm „Game Changer 2.0 – 2021“ (Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2021 und Auszahlung März 2022). Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig € 1,3 Mio. zugeführt und € 0,2 Mio. aufgelöst.
Im Jahr 2020 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2023“ aufgelegt, welches den gleichen grundsätzlichen Parametern unterliegt wie das Programm „Game Changer 2.0 – 2021“ (Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2022 und Auszahlung März 2023). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung jedoch auf maximal 300% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig € 0,8 Mio. zugeführt.
Programmzusatz |
2021 |
2022 |
2023 |
|
Ausgabedatum |
01.01.2018 |
01.01.2019 |
01.01.2020 |
|
Laufzeit |
5 |
5 |
5 |
Jahre |
Sperrfrist |
3 |
3 |
3 |
Jahre |
Basiskurs bei Programmstart |
37,10 |
44,40 |
67,69 |
EUR/Aktie |
Anteiliger Referenzwert zum Geschäftsjahresende |
74,20 |
43,12 |
28,74 |
EUR/Aktie |
Teilnehmer im Jahr der Ausgabe |
48 |
64 |
60 |
Personen |
Teilnehmer zum Geschäftsjahresende |
39 |
58 |
60 |
Personen |
Anzahl „virtuelle Aktien“ zum 01.01.2020 |
43.000 |
44.407 |
28.201 |
Stück |
Anzahl „virtuelle Aktien“ verfallen im GJ |
-6.750 |
-5.167 |
0 |
Stück |
Anzahl „virtuelle Aktien“ ausgeübt im GJ |
0 |
0 |
0 |
Stück |
Endbestand „virtuelle Aktien“ zum 31.12.2020 |
36.250 |
39.240 |
28.201 |
Stück |