Index zum gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht und GRI-Inhalt:
Dieser gesonderte nichtfinanzielle Bericht erfüllt die Anforderungen an die Aufstellung eines zusammengefassten, nichtfinanziellen Berichts nach §§ 289b bis 289e und 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht setzt sich zusammen aus dem Kapitel „Nachhaltigkeit“, dem Abschnitt „Unternehmenskultur“ im Kapitel „Unsere Mitarbeiter“ sowie den Abschnitten „Corporate Social Responsibility“ und „Compliance Managementsystem“ im Kapitel „Erklärung zur Unternehmensführung“ .
Der Berichtszeitraum läuft vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020. Eine Anpassung von Vorjahreswerten ist in diesem Bericht nicht erfolgt. Getrennte Angaben für die PUMA SE und die PUMA-Gruppe haben wir lediglich in den Abschnitten „Governance“ und „Unsere Mitarbeiter“ aufgeführt. Eine separate Darstellung sonstiger Nachhaltigkeitsdaten würde keine aussagekräftigen neuen Informationen oder Mehrwert darstellen, jedoch erhebliche zusätzliche Ressourcen erfordern – sie wurde daher ausgelassen. Informationen zu PUMAs Geschäftsmodell werden im Finanzkapitel dieses Geschäftsberichtes auf Seite 98 gegeben. Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gem. §289c Abs. 3 Nr. 5 HGB wurden nicht aufgestellt.
Dieser zusammengefasste Nachhaltigkeitsbericht/gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht wurde einer freiwilligen Prüfung mit „limited assurance“ durch Deloitte unterzogen. Gegenstand der Prüfung ist Übereinstimmung mit den CSR-RUG-Regularien.
Seit 2003 bauen PUMAs zusammengefasster Nachhaltigkeitsbericht/gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht auf den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) auf, die detaillierte und anerkannte Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt hat. Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI Standards: Option „Kern“ erstellt. Diese Option bietet uns die Möglichkeit, über unsere Aktivitäten im Bereich Wirtschaft, Ökologie, Soziales und Governance zu berichten. Der Bericht enthält die für PUMA und für unsere wichtigsten Stakeholder wesentlichen Aspekte, auf denen unsere Nachhaltigkeitsziele aufbauen. Die Ziele wurden systematisch unter Einbezug des Feedbacks unserer Stakeholder entwickelt.
Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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102-1 |
Name der Organisation |
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102-2 |
Aktivitäten, Marken, Produkte und Dienstleistungen |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. eine Beschreibung der Aktivitäten der Organisation. b. primäre Marken, Produkte und Dienstleistungen, einschließlich der Angabe von Produkten und Dienstleistungen, die in bestimmten Märkten nicht zugelassen sind. |
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102-3 |
Hauptsitz der Organisation |
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102-4 |
Betriebsstätten |
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102-5 |
Eigentums-verhältnisse und Rechtsform |
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102-6 |
Belieferte Märkte |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. belieferte Märkte, einschließlich: i. geografische Orte, an denen Produkte und Dienstleistungen angeboten werden; ii. belieferte Branchen; iii. Art der Kunden oder Begünstigten. |
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102-7 |
Größe der Organisation |
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102-8 |
Informationen zu Angestellten und sonstigen Mitarbeitern |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtanzahl der Angestellten nach Arbeitsvertrag (unbefristet oder befristet), nach Geschlecht. b. Gesamtanzahl der Angestellten nach Arbeitsvertrag (unbefristet oder befristet), nach Region. c. Gesamtanzahl der Angestellten nach Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit und Teilzeit), nach Geschlecht. d. ob ein erheblicher Anteil der Aktivitäten der Organisation von Mitarbeitern durchgeführt wird, die keine Angestellten sind. Falls zutreffend, eine Beschreibung der Art und des Umfangs der von Mitarbeitern, die keine Angestellten sind, durchgeführten Tätigkeiten. e. jegliche signifikanten Schwankungen bei den in den Angaben 102-8-a, 102-8-b und 102-8-c genannten Zahlen (z. B. saisonale Schwankungen im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft). f. eine Erläuterung, wie die Daten zusammengestellt worden sind, einschließlich aller zugrundeliegenden Annahmen. |
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102-9 |
Lieferkette |
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102-10 |
Signifikante Änderungen in der Organisation und ihrer Lieferkette |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. signifikante Änderungen bezüglich der Größe, Struktur, Eigentumsverhältnisse oder Lieferkette der Organisation, einschließlich: i. Änderungen des Standorts von bzw. Änderungen der Betriebsstätten, einschließlich Eröffnungen, Schließungen und Erweiterungen; ii. Änderungen in der Beteiligungsstruktur und andere Maßnahmen der Kapitalbildung, -aufrechterhaltung und -änderung (für Organisationen des privaten Sektors); iii. Änderungen bezüglich des Standorts von Lieferanten, der Struktur der Lieferkette oder der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich deren Auswahl und Kündigung. |
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102-11 |
Vorsorgeansatz oder -prinzip |
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102-12 |
Externe Initiativen |
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102-13 |
Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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102-18 |
Führungsstruktur |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Führungsstruktur der Organisation, einschließlich der Gremien des höchsten Kontrollorgans. b. für die Entscheidungsfindung zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen zuständige Gremien. |
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102-21 |
Dialog mit Stakeholdern zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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102-40 |
Liste der Stakeholder-Gruppen |
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102-41 |
Tarifverträge |
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102-42 |
Ermittlung und Auswahl der Stakeholder |
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102-43 |
Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern |
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102-44 |
Wichtige Themen und hervorgebrachte Anliegen |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem: i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat; ii. die Stakeholder-Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben. |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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102-45 |
Im Konzernabschluss enthaltene Entitäten |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. eine Liste aller im Konzernabschluss oder in gleichwertigen Dokumenten der Organisation enthaltenen Entitäten. b. ob eine im Konzernabschluss oder in gleichwertigen Dokumenten der Organisation enthaltene Entität nicht im Bericht behandelt wird. |
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102-46 |
Vorgehen zur Bestimmung des Berichtsinhalts und der Abgrenzung der Themen |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. eine Erläuterung des Verfahrens zur Bestimmung des Berichtsinhalts und der Abgrenzung der Themen. b. eine Erläuterung dazu, wie die Organisation die Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung des Berichtsinhalts angewandt hat. |
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102-47 |
Liste der wesentlichen Themen |
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102-48 |
Neudarstellung von Informationen |
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102-49 |
Änderungen bei der Berichterstattung |
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102-50 |
Berichtszeitraum |
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102-51 |
Datum des letzten Berichts |
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102-52 |
Berichtszyklus |
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102-53 |
Ansprechpartner bei Fragen zum Bericht |
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102-54 |
Erklärung zur Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. eine Erklärung der Organisation, wenn sie einen Bericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards erstellt hat, unter Auswahl einer der beiden Optionen: i. „Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI Standards: Option ,Kern‘ erstellt.“ ii. „Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI Standards: Option ,Umfassend‘ erstellt.“ |
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102-55 |
GRI-Inhaltsindex |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. den GRI-Inhaltsindex, in dem jeder der angewandten GRI Standards sowie alle im Bericht enthaltenen Angaben aufgeführt sind. b. Für jede Angabe muss der Inhaltsindex Folgendes enthalten: i. die Nummer der Angabe (für in den GRI Standards behandelte Angaben); ii. die Seitennummer(n) oder URL(s), unter denen die Informationen zu finden sind, entweder im Bericht oder in anderen veröffentlichten Dokumenten; iii. falls zutreffend und sofern zulässig, die Gründe für die Auslassung, wenn eine erforderliche Angabe nicht erfolgen kann. |
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102-56 |
Externe Prüfung |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. eine Beschreibung der Richtlinie und aktuellen Praxis der Organisation beim Ersuchen um eine externe Prüfung für den Bericht. b. bei einer externen Prüfung des Berichts: i. einen Verweis auf den externen Prüfungsbericht, Erklärungen oder Meinungen. Falls dies nicht im externen Prüfungsbericht, der dem Nachhaltigkeitsbericht beiliegt, enthalten ist, eine Beschreibung dessen, was geprüft bzw. nicht geprüft worden ist und auf welcher Grundlage dies erfolgte, einschließlich der angewandten Prüfungsstandards, des erreichten Maßes an Sicherheit und möglicher Einschränkungen des Prüfungsverfahrens; ii. die Beziehung zwischen der Organisation und dem Prüfer; iii. ob und inwiefern das höchste Kontrollorgan oder Führungskräfte beim Ersuchen um eine externe Prüfung für den Nachhaltigkeitsbericht der Organisation einbezogen waren. |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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301-1 |
Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen |
Nicht berichtet: Verwendete Materialien nach Gewicht oder Volumen; Grund: Vertraulichkeitsbeschränkungen; Erläuterung: Die Gesamtgewichte der Materialien werden zur Berechnung des Zielfortschritts ermittelt. Aus Gründen der Vertraulichkeit werden nur die erreichten Prozentsätze angegeben. |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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302-3 |
Energieintensität |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. den Energieintensitätsquotienten der Organisation. b. den organisationsspezifischen Parameter (den Nenner), der zur Berechnung des Quotienten verwendet wurde. c. die in den Intensitätsquotienten einbezogenen Energiearten: Treibstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle. d. ob der Quotient den Energieverbrauch innerhalb oder außerhalb der Organisation oder beides berücksichtigt. |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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414-1 |
Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden. |
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414-2 |
Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden. b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden. c. erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden. d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden. e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung. |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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407-1 |
Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhand-lungen bedroht sein könnte |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht der Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit oder Tarifverhandlungen möglicherweise verletzt wurde oder erheblich bedroht sein könnte, und zwar: i. Art der Betriebsstätte (wie z. B. eine Produktionsanlage) und des Lieferanten; ii. Länder oder geografische Regionen, in denen Betriebsstätten oder Lieferanten als risikobehaftet gelten. b. Maßnahmen, die die Organisation im Berichtszeitraum ergriffen hat, um das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen zu unterstützen. |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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409-1 |
Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen von einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit ausgegangen wird, und zwar: i. Art der Betriebsstätte (wie z. B. eine Produktionsanlage) und des Lieferanten; ii. Länder und geografische Regionen, in denen Betriebsstätten oder Lieferanten als risikobehaftet gelten. b. Maßnahmen, die die Organisation im Berichtszeitraum ergriffen hat, um zur Abschaffung aller Formen der Zwangs- oder Pflichtarbeit beizutragen. |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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412-1 |
Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf die Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern. |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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403-2 |
Art und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Arbeitsausfalltage, Abwesenheit und Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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405-1 |
Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten |
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien: i. Geschlecht; ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30−50 Jahre alt, über 50 Jahre alt; b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien: i. Geschlecht; ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30−50 Jahre alt, über 50 Jahre alt; iii. gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen. |
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Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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205-2 |
Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung |
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Wirtschaftliche Leistung
Angabe | Umsetzung CSR-RUG* | Seite | ||
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103-1 |
Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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201-2 |
Finanzielle Folgen des Klimawandels und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen |
Steuern
Angabe | |||
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207-1 |
Steuerkonzept |
Die berichtende
Organisation muss folgende Informationen offenlegen: i. ob die Organisation eine Steuerstrategie hat und, falls ja, einen Link zu dieser Strategie, sofern öffentlich verfügbar; ii. Angabe des Kontrollorgans oder der Position auf Vorstandsebene innerhalb der Organisation, das bzw. die formell die Steuerstrategie überprüft und genehmigt, sowie Angaben zur Häufigkeit dieser Überprüfung; iii. des Ansatzes zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben; iv. wie das Steuerkonzept mit den Strategien zur geschäftlichen und nachhaltigen Entwicklung der Organisation verknüpft ist. |
„WE PAY OUR FAIR SHARE“ ist das Kernprinzip, dem sich die PUMA-Gruppe im Hinblick auf ihre weltweite Konzernsteuerstrategie unterworfen hat. In diesem Zusammenhang bekennt sich PUMA dazu, sämtliche internationale Steuerstandards einzuhalten und die Steuergesetze in den Ländern, in denen PUMA Geschäftstätigkeiten unterhält, entsprechend zu befolgen.
PUMA unterhält keine steuergestalterischen Strukturen nur mit dem Zweck dadurch Steuern zu sparen. Zwar spielen Steuern bei Geschäftsentscheidungen eine Rolle, die steuerlichen Auswirkungen sind jedoch nicht ausschlaggebend für grundlegende Geschäftsentscheidungen.
Für PUMA ist es selbstverständlich, dass ein angemessener Teil des Vorsteuerergebnisses an Steuerbehörden in den jeweiligen Ländern zu entrichten ist. PUMA sieht das Entrichten von Steuern als eine allgemeine Unternehmenspflicht an. Eine Konzernsteuerquote von rund 25% in den letzten Jahren bringt dies entsprechend zum Ausdruck. Aufgrund dieses Selbstverständnisses, erachtet PUMA Steuerdetails für die eigene Nachhaltigkeitsberichtserstattung als nicht wesentlich und verzichtet dem GRI-Standard folgend auf eine Detailberichterstattung in diesem Zusammenhang. |