Angaben zur Konzern­bilanz

3.Flüssige Mittel

Am 31. Dezember 2025 verfügt der Konzern über  290,0 Mio. (Vorjahr:  368,2 Mio.) an flüssigen Mitteln. Darin enthalten sind Guthaben bei Kreditinstituten einschließlich kurzfristiger Geldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten. Der durchschnittliche effektive Zinssatz der Geldanlagen belief sich auf 1,5 % (Vorjahr: 1,8 %) für Länder ohne Hochinflation. In Hochinflationsländern belief sich der durchschnittliche effektive Zinssatz der Geldanlagen auf 23,0 % (Vorjahr: 62,4 %).

4.Vorräte

Die Vorräte gliedern sich in die folgenden Hauptgruppen:

T.11 Vorräte (In € Mio.)

 

2025

2024

Waren/Lagerbestand und Fertige Erzeugnisse

 

 

Schuhe

824,0

672,4

Textilien

480,0

473,2

Accessoires/Sonstiges

195,5

211,2

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

24,4

34,5

Geleistete Anzahlungen

1,5

0,3

Unterwegs befindliche Waren

463,8

576,0

Recht auf Rückgabe von Waren

70,8

46,1

Gesamt

2.060,0

2.013,7

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beziehen sich im Wesentlichen auf Rohmaterialien zur Produktion von Golfschlägern und Schuhen.

Die Tabelle stellt die Buchwerte der Vorräte abzüglich Wertberichtigungen dar. Von den Wertberichtigungen in Höhe von  205,9 Mio. (Vorjahr:  111,4 Mio.) wurden ca. 71,3 % im Geschäftsjahr 2025 (Vorjahr: ca. 67,2 %) erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

Der Betrag der Vorräte, der während der Periode als Aufwand erfasst worden ist, entspricht im Wesentlichen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzkosten.

Das Recht auf Rückgabe von Waren stellt die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte dar, für die die Rücklieferung erwartet wird.

5.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

T.12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (In € Mio.)

 

2025

2024

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

968,4

1.308,5

abzüglich Risikovorsorge

-55,0

-61,9

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

913,4

1.246,5

Die Veränderung der Risikovorsorge für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen und haben sich wie folgt entwickelt:

T.13 Entwicklung der Risikovorsorge auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (In € Mio.)

 

2025

2024

Stand Risikovorsorge 1. Januar

61,9

65,0

Kursdifferenzen

-2,1

-0,6

Netto-Neubewertung der Risikovorsorge

29,9

1,9

Verbrauch

-34,7

-4,3

Stand Risikovorsorge 31. Dezember

55,0

61,9

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

T.14 Altersstruktur 2025 (In € Mio.)

 

 

 

Überfällig

2025

Gesamt

Nicht überfällig

0–30
Tage

31-90
Tage

91–180
Tage

Über 180
Tage

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

968,4

753,5

94,3

55,5

26,4

38,6

Risikovorsorge

-55,0

-14,5

-2,0

-6,2

-2,8

-29,5

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

913,4

739,0

92,3

49,3

23,6

9,1

Erwartete Verlustquote

 

1,9 %

2,1 %

11,2 %

10,6 %

76,4 %

T.15 Altersstruktur 2024 (In € Mio.)

 

 

 

Überfällig

2024

Gesamt

Nicht überfällig

0–30
Tage

31-90
Tage

91–180
Tage

Über 180
Tage

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

1.308,5

1.053,2

84,5

79,6

28,6

62,6

Risikovorsorge

-61,9

-16,2

-2,3

-3,8

-3,5

-36,2

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

1.246,5

1.037,0

82,2

75,9

25,0

26,4

Erwartete Verlustquote

 

1,5 %

2,7 %

4,7 %

12,4 %

57,8 %

Hinsichtlich der Nettobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geht PUMA davon aus, dass die Schuldner*innen ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen oder dass, sofern es zu einem Ausfall kommt, der Nettobuchwert durch bestehende Kreditversicherungen gedeckt ist. Nennenswerte Risikokonzentrationen bestehen nicht, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit diesen Forderungen an einen Dritten übertragen wurden. Zum 31. Dezember 2025 wurden Forderungen in Höhe von € 59,7 Mio. (Vorjahr: € 269,7 Mio.) aufgrund von Factoring-Vereinbarungen ausgebucht. Im Berichtsjahr 2025 betrifft dies im Wesentlichen PUMA India sowie PUMA Japan. Der Kaufpreis entspricht dem Nominalbetrag der jeweiligen Forderung, gemindert um die von PUMA gewährten Abzüge (z. B. Skonti), sowie der Factoring Gebühr und der Zinsen. Die Zahlungsströme sind in der Konzernkapitalflussrechnung dem Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet.

6.Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

T.16 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (In € Mio.)

 

2025

2024

Beizulegender Zeitwert derivativer Finanzinstrumente

42,1

147,1

Forderungen aus Leasingverhältnissen

8,8

12,4

Übrige finanzielle Vermögenswerte

34,9

168,8

Gesamt

85,8

328,3

Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.

7.Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

T.17 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (In € Mio.)

 

2025

2024

Vorausgezahlter Aufwand der Folgeperiode

118,8

102,1

Sonstige Forderungen

198,9

158,7

Gesamt

317,7

260,9

Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.

In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuer von  123,0 Mio. (Vorjahr:  100,0 Mio.) und Sonstigen Steuern von  54,0 Mio. (Vorjahr:  35,3 Mio.) enthalten.

8.Latente Steuern

Die latenten Steuern beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen:

T.18 Latente Steuern (in € Mio.)

 

2025

2024

Steuerliche Verlustvorträge

49,2

56,3

Vorräte

46,5

62,0

Übrige kurzfristige Vermögenswerte

8,1

12,8

Langfristige Vermögenswerte

6,5

48,4

Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

144,7

286,9

Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten

113,0

124,4

Latente Steueransprüche (vor Saldierung)

368,0

590,7

Kurzfristige Vermögenswerte

16,1

47,3

Immaterielle Vermögenswerte

1,8

41,7

Nutzungsrechte

129,2

243,5

Übrige langfristige Vermögenswerte

10,8

26,9

Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten

4,2

1,8

Latente Steuerschulden (vor Saldierung)

162,1

361,2

Latente Steueransprüche, netto

205,9

229,5

Zum 31. Dezember 2025 bestanden steuerliche Verlustvorträge von insgesamt  756,4 Mio. (Vorjahr:  417,2 Mio.). Latente Steuerforderungen auf diese Posten werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne überwiegend wahrscheinlich ist. Im Geschäftsjahr 2025 wurden für Verlustvorträge in Höhe von  465,2 Mio. (Vorjahr:  143,6 Mio.) keine latenten Steuern angesetzt; davon sind  401,7 Mio. (Vorjahr:  136,4 Mio.) unverfallbar. Die restlichen steuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Steuerforderungen angesetzt wurden, von  63,5 Mio. (Vorjahr:  7,2 Mio.) verfallen innerhalb der nächsten sechs Jahre.

Daneben wurden für temporäre Differenzen in Höhe von  541,3 Mio. (Vorjahr:  20,7 Mio.) keine latenten Steuern gebildet, weil zum Bilanzstichtag mit einer Realisierung nicht zu rechnen ist.

Für Konzerngesellschaften, die in diesem oder im vorangegangenen Geschäftsjahr ein negatives steuerliches Ergebnis erzielt haben, wurden nach Abzug etwaiger latenter Steuerverbindlichkeiten insgesamt latente Steueransprüche in Höhe von € 116,8 Mio. (Vorjahr: € 190,5 Mio.) bilanziert, da auf Basis entsprechender Planungsrechnungen mit ausreichend positiven steuerlichen Ergebnissen in der Zukunft zu rechnen ist. Diese latenten Steueransprüche entfallen insbesondere auf die Gesellschaften in Deutschland und Mexiko.

Auf einbehaltene Gewinne bei Tochterunternehmen wurden keine latenten Steuern angesetzt, soweit diese Gewinne laufend reinvestiert werden sollen und eine Ausschüttung insoweit nicht beabsichtigt ist.

Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf ein Steuersubjekt beziehen und tatsächlich aufrechenbar sind. Dementsprechend werden sie in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:

T.19 Latente Steueransprüche und -schulden (in € Mio.)

 

2025

2024

Latente Steueransprüche

211,0

243,6

Latente Steuerschulden

5,2

14,2

Latente Steueransprüche, netto

205,9

229,5

Die Entwicklung der latenten Steueransprüche (netto) stellt sich wie folgt dar:

T.20 Entwicklung der latenten Steuern, netto (in € Mio.)

 

2025

2024

Latente Steueransprüche, netto zum 1. Januar

229,5

283,7

Erfolgswirksame Erfassung in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung

-48,7

-15,0

Veränderung aufgrund von Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen, erfasst im Sonstigen Ergebnis

-0,6

0,7

Veränderung aufgrund der Cashflow Hedging-Rücklage, erfasst im Sonstigen Ergebnis

33,2

-35,0

Veränderung aufgrund der Rücklage für Kosten der Absicherung - Optionen, erfasst im Sonstigen Ergebnis

-0,1

-0,2

Veränderung aufgrund der Rücklage für Kosten der Absicherung - Termingeschäfte, erfasst im Sonstigen Ergebnis

3,2

1,3

Währungskurseffekte

-10,6

-6,2

Latente Steueransprüche, netto zum 31. Dezember

205,9

229,5

9.Sachanlagen

Die folgenden Tabellen stellen die Entwicklung des Sachanlagevermögens dar:

T.21 Entwicklung der Sachanlagen 2025 (in € Mio.)

 

Grundstücke und Gebäude

Technische Anlagen und Maschinen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung

Anlagen im Bau

Gesamt

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2025

220,6

315,9

842,6

41,7

1.420,7

Zugänge

1,7

21,0

75,6

40,4

138,7

Abgänge

-1,8

-16,9

-75,4

-8,0

-102,2

Umbuchungen

-1,0

4,0

19,8

-25,5

-2,7

Währungsveränderungen

-10,0

-16,2

-52,2

-2,5

-81,0

Stand am 31. Dezember 2025

209,4

307,7

810,4

45,9

1.373,4

Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2025

-70,4

-69,0

-515,6

0,0

-655,0

Abschreibungen

-5,1

-17,5

-99,0

0,0

-121,6

Abgänge

1,7

12,6

71,2

0,0

85,5

Umbuchungen

1,4

-0,0

0,1

0,0

1,5

Wertminderungsaufwendungen

-8,6

0,0

-1,9

0,0

-10,5

Währungsveränderungen

4,0

4,1

31,0

0,0

39,1

Stand am 31. Dezember 2025

-77,0

-69,9

-514,2

0,0

-661,1

Nettobuchwert
Stand am 31. Dezember 2025

132,4

237,9

296,1

45,9

712,3

T.22 Entwicklung der Sachanlagen 2024 (in € Mio.)

 

Grundstücke und Gebäude

Technische Anlagen und Maschinen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung

Anlagen im Bau

Gesamt

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2024

189,5

222,5

753,2

94,8

1.260,0

Zugänge

2,5

30,4

112,8

40,3

185,9

Abgänge

-3,3

-3,9

-64,9

-2,2

-74,3

Umbuchungen

9,4

56,9

23,7

-94,6

-4,7

Währungsveränderungen

22,5

10,0

17,8

3,4

53,7

Stand am 31. Dezember 2024

220,6

315,9

842,6

41,7

1.420,7

Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2024

-56,0

-49,7

-468,7

-0,0

-574,4

Abschreibungen

-6,5

-17,9

-97,8

0,0

-122,3

Abgänge

1,9

3,4

61,1

0,0

66,4

Umbuchungen

0,0

-0,3

0,4

0,0

0,1

Wertminderungsaufwendungen

-8,8

0,0

-0,6

0,0

-9,4

Währungsveränderungen

-0,9

-4,5

-10,0

0,0

-15,3

Stand am 31. Dezember 2024

-70,4

-69,0

-515,6

0,0

-655,0

Nettobuchwert
Stand am 31. Dezember 2024

150,2

246,9

326,9

41,7

765,7

Der Konzern besitzt in Argentinien (Segment Lateinamerika) Bürofläche, welche als Finanzinvestition gehalten Immobilien klassifiziert sind. Diese sind zum 31. Dezember 2025 mit einem Buchwert von € 15,4  Mio. (Vorjahr: € 27,7  Mio.) in den Sachanlagen unter den Grundstücken und Gebäuden ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt zum 31. Dezember 2025 € 15,4 Mio. (Vorjahr: € 20,9  Mio.). Dieser wurde von externen, unabhängigen Gutachtern bestimmt, die über einschlägige berufliche Qualifikation und aktuelle Erfahrungen mit der Lage und Art der zu bewerteten Immobilien verfügen. Der beizulegende Zeitwert wurde auf der Grundlage des marktvergleichenden Ansatzes ermittelt, der die jüngsten Transaktionspreise für ähnliche Immobilien widerspiegelt. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von € 8,6  Mio. (Vorjahr: € 8,8  Mio.) auf Basis des beizulegenden Zeitwerts für als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien in den Finanzaufwendungen erfasst. Im Vorjahr erfolgte die Abwertung auf Basis der Berechnung des Nutzungswerts unter Berücksichtigung eines Kapitalkostensatzes von 3,8 %. Der betroffene Vermögenswert ist in der Segmentberichterstattung in der Region Lateinamerika ausgewiesen. Der Konzern beabsichtigt, diese als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in 2026 zu veräußern.

Die vom Konzern erwirtschafteten Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betrugen im Geschäftsjahr € 1,0  Mio. (Vorjahr: € 1,4  Mio.). Die direkten betrieblichen Aufwendungen für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die alle im Berichtsjahr Mieteinnahmen generierten, betrugen € 0,0  Mio. (Vorjahr: € 0,0  Mio.).

10.Leasingverhältnisse

PUMA als Leasingnehmer

Der Konzern mietet, pachtet und least Büros, Lagerräume, Einrichtungen, technische Anlagen und Maschinen, Kraftfahrzeuge sowie Verkaufsräume für das eigene Einzelhandelsgeschäft. Die abgeschlossenen Mietverträge haben in der Regel eine Laufzeit von ein bis fünfzehn Jahren. Einige Verträge beinhalten Verlängerungsoptionen sowie Preisanpassungsklauseln.

Die in der Bilanz angesetzten Buchwerte der Nutzungsrechte beziehen sich auf folgende Klassen von Vermögenswerten:

T.23 Nutzungsrechte 2025 (in € Mio.)

 

Grundstücke und Gebäude - Einzel­handelsgeschäfte

Grundstücke und Gebäude - Lager & Büros

Sonstige

Gesamt

Abschreibungen

122,9

95,6

13,3

231,9

Zugänge

140,4

199,0

6,7

346,1

Nettobuchwert
Stand am 31. Dezember 2025

478,3

580,3

45,2

1.103,8

T.24 Nutzungsrechte 2024 (in € Mio.)

 

Grundstücke und Gebäude - Einzel­handelsgeschäfte

Grundstücke und Gebäude - Lager & Büros

Sonstige

Gesamt

Abschreibungen

117,4

87,9

13,5

218,7

Zugänge

147,6

67,5

11,9

227,0

Nettobuchwert
Stand am 31. Dezember 2024

528,9

522,5

65,4

1.116,8

Der Posten „Sonstige“ umfasst technische Anlagen und Maschinen, sowie Kraftfahrzeuge.

Es ergeben sich folgende bilanzierte Leasingverbindlichkeiten:

T.25 Leasingverbindlichkeiten (In € Mio.)

 

2025

2024

Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

217,6

220,6

Langfristige Leasingverbindlichkeiten

1.011,2

1.010,0

Gesamt

1.228,9

1.230,6

In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge sind:

T.26 Erfasst in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (In € Mio.)

 

2025

2024

Abschreibungen auf Nutzungsrechte inkl. Wertminderungen und Wertaufholungen (enthalten in den operativen Aufwendungen)

261,7

196,6

Zinsaufwand
(enthalten in den Finanzaufwendungen)

55,7

51,1

Aufwand kurzfristige Leasingverhältnisse
(enthalten in den operativen Aufwendungen)

9,3

10,0

Aufwand Leasingverhältnisse von Vermögenswerten mit geringem Wert
(enthalten in den operativen Aufwendungen)

1,1

1,0

Aufwand variable Leasingzahlungen
(enthalten in den operativen Aufwendungen)

34,1

36,6

Gesamt

361,8

295,2

Variable Leasingzahlungen fallen im Zusammenhang mit den eigenen Einzelhandelsgeschäften an. Sie richten sich nach der Höhe des Umsatzes und sind somit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig.

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverbindlichkeiten betrugen im Jahr 2025 € 303,4 Mio. (Vorjahr: € 273,6 Mio.).

Für Nutzungsrechte an Vermögenswerten im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsgeschäften wurden aufgrund reduzierter Ertragsaussichten auf Basis aktualisierter Finanzplanungen und Schätzungen im Geschäftsjahr 2025 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von insgesamt  19,6 Mio. (Vorjahr:  7,3 Mio.) erfasst. Zur Bestimmung der Wertminderung wurde der erzielbare Betrag für die einzelnen Einzelhandelsgeschäfte berechnet. Dieser beträgt für die wertgeminderten Einzelhandelsgeschäfte € 84,9 Mio. (Vorjahr: € 16,7 Mio.), davon wurden € 84,9 Mio. auf Basis des Nutzungswerts (Vorjahr € 15,4 Mio.) ermittelt. Im aktuellen Geschäftsjahr sind ebenfalls Wertaufholungen über insgesamt € 1,3 Mio. (Vorjahr: € 29,4 Mio.) für Einzelhandelsgeschäfte erfasst worden. Bei den übrigen Kategorien der Nutzungsrechte an Vermögenswerten ergaben sich keine Wertminderungen oder Wertaufholungen.

Darüber hinaus wurde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit PUMA Kanada innerhalb des Segments Nordamerika eine Abwertung in Höhe von insgesamt € 11,5 Mio. erfasst. Grund hierfür waren gesunkene Ertragsaussichten für die folgenden Geschäftsjahre. Annahmen für den hierfür durchgeführten Werthaltigkeitstest sind im Kapitel 11 zu finden.

In 2025 hat PUMA Mietverträge abgeschlossen, die bis zum Jahresende noch nicht begonnen haben. Infolgedessen wurden zum 31. Dezember 2025 noch keine Leasingverbindlichkeiten und keine entsprechenden Nutzungsrechte ausgewiesen. Die zukünftigen Leasingzahlungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen belaufen sich auf  5,0 Mio. (Vorjahr:  16,0 Mio.) für das nächste Jahr, für die Jahre zwei bis fünf auf  20,6 Mio. (Vorjahr:  75,9 Mio.) und für den Zeitraum danach auf  20,5 Mio. (Vorjahr: € 97,1 Mio.). Die Leasinglaufzeiten hierfür belaufen sich auf bis zu 10 Jahre (Vorjahr: 12 Jahre).

Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

T.27 Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten (in € Mio.)

 

2025

2024

Fällig innerhalb eines Jahres

265,0

265,0

Fällig zwischen einem und fünf Jahren

685,1

678,9

Fällig nach mehr als fünf Jahren

501,0

502,5

Gesamt (nicht abgezinst)

1.451,1

1.446,5

Zinsaufwendungen (noch nicht realisiert)

-222,2

-215,9

Gesamt

1.228,9

1.230,6

PUMA als Leasinggeber

PUMA vermietet als Leasinggeber im Eigentum befindliche und angemietete Immobilien. Aus Leasinggebersicht werden diese Unter- und Weitervermietungen als Operating- oder Finanzierungsverhältnisse klassifiziert.

In der Bilanz werden die Nettoinvestitionen aus Finanzierungsleasingverhältnissen als Forderungen ausgewiesen und um den enthaltenen Tilgungsanteil in der Leasingzahlung vermindert. Der enthaltene Zinsanteil in der Leasingzahlung wird als Zinsertrag im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Fälligkeiten der bestehenden Forderungsansprüche von Leasingzahlungen gegenüber Dritten, die als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert wurden, stellen sich wie folgt dar:

T.28 Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen (in € Mio.)

 

2025

2024

Fällig innerhalb eines Jahres

10,0

13,9

Fällig zwischen einem und fünf Jahren

10,8

16,5

Fällig nach mehr als fünf Jahren

0,3

2,1

Gesamt (nicht abgezinst)

21,2

32,5

Zinserträge (noch nicht realisiert)

-3,2

-4,0

Risikovorsorge

-0,2

-0,3

Gesamt

17,8

28,2

Folgende Erträge wurden im Zusammenhang mit Vermietungsverhältnissen in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen:

T.29 Erfasst in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (In € Mio.)

 

2025

2024

Operating-Leasingverhältnisse

 

 

Fixe Mieterträge

1,4

1,8

Finanzierungsleasingverhältnisse

 

 

Variable Mieterträge

1,0

1,6

Gesamt Mieterträge (enthalten in den operativen Erträgen)

2,4

3,4

Veräußerungsverluste (-gewinne) (enthalten in den operativen Erträgen)

-0,4

2,5

Zinserträge (enthalten in den Finanzerträgen)

1,7

2,5

Die zu erhaltenen zukünftigen Leasingzahlungen aus operativen Leasingverhältnissen belaufen sich für das nächste Jahr auf  1,6 Mio. (Vorjahr:  1,8 Mio.) und für die Jahre zwei bis fünf auf  3,6 Mio. (Vorjahr:  7,4 Mio.).

11.Immaterielle Vermögenswerte

Unter den Immateriellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte, Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer (z. B. Marken) und Vermögenswerte im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsaktivitäten sowie Softwarelizenzen ausgewiesen.

Die Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

T.30 Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte 2025 (in € Mio.)

 

Geschäfts- und Firmenwerte

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer

Andere Immaterielle Vermögenswerte

Gesamt

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2025

283,5

154,5

408,4

846,5

Änderungen im Konsolidierungskreis

-1,9

0,0

0,0

-1,9

Zugänge

0,0

0,0

67,1

67,1

Abgänge

0,0

-17,6

-11,9

-29,6

Umbuchungen

0,0

0,0

1,5

1,5

Währungsveränderungen

-7,2

-15,9

-4,4

-27,4

Stand am 31. Dezember 2025

274,5

121,1

460,7

856,2

Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2025

-46,3

-17,6

-196,8

-260,7

Abschreibungen

0,0

0,0

-37,6

-37,6

Abgänge

0,0

17,6

8,7

26,3

Umbuchungen

0,0

0,0

-0,2

-0,2

Wertminderungsaufwendungen

-41,4

0,0

-0,8

-42,2

Währungsveränderungen

2,0

0,0

3,4

5,4

Stand am 31. Dezember 2025

-85,7

0,0

-223,2

-309,0

Nettobuchwert
Stand am 31. Dezember 2025

188,8

121,1

237,4

547,2

T.31 Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte 2024 (in € Mio.)

 

Geschäfts- und Firmenwerte

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer

Andere Immaterielle Vermögenswerte

Gesamt

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2024

285,3

146,3

397,5

829,1

Zugänge

0,0

0,0

74,2

74,2

Abgänge

0,0

0,0

-67,8

-67,8

Umbuchungen

0,0

0,0

4,2

4,2

Währungsveränderungen

-1,7

8,2

0,5

6,9

Stand am 31. Dezember 2024

283,5

154,5

408,4

846,5

Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2024

-46,3

-17,6

-234,5

-298,2

Abschreibungen

0,0

0,0

-29,2

-29,2

Abgänge

0,0

0,0

67,0

67,0

Umbuchungen

0,0

0,0

0,3

0,3

Währungsveränderungen

-0,1

0,0

-0,5

-0,5

Stand am 31. Dezember 2024

-46,3

-17,6

-196,7

-260,7

Nettobuchwert
Stand am 31. Dezember 2024

237,2

136,9

211,7

585,8

Der Posten Andere immaterielle Vermögenswerte enthält Anzahlungen in Höhe von € 24,2 Mio. (Vorjahr:  20,7 Mio.).

Die laufenden Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von  37,6 Mio. (Vorjahr:  29,2 Mio.) sind in den sonstigen operativen Aufwendungen enthalten. Davon entfallen € 10,9 Mio. auf Vertriebsaufwendungen (Vorjahr:  7,7 Mio.), € 0,0 Mio. auf Aufwendungen für Produktmanagement/ Merchandising (Vorjahr:  0,0 Mio.) und € 26,7 Mio. auf Verwaltungs- und allgemeinen Aufwendungen (Vorjahr:  21,5 Mio.).

Angaben zu Planungsannahmen für Werthaltigkeitstests

Geschäfts- oder Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte Werthaltigkeitstests (Impairment Tests) nach der „Discounted Cashflow Methode“ durchgeführt. Hierfür wurden die Daten der Dreijahresplanung für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt. Die Planung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten leitet sich dabei aus der Dreijahresplanung des PUMA-Konzerns ab. Für die Planung des PUMA-Konzerns wurden folgende Wesentlichen Annahmen getroffen:

Die Planung auf Konzernebene geht im Rahmen der grundlegenden Annahmen hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung davon aus, dass die geopolitischen Spannungen nicht weiter zunehmen. Unter diesen Bedingungen erwarten wir, dass die Umsatzerlöse in der Berichtswährung Euro, nach einem leichten prozentualen Rückgang im Jahr 2026, in den folgenden Geschäftsjahren in einem mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich ansteigen werden. Das geplante Umsatzwachstum resultiert aus der Umsetzung der Unternehmensstrategie und der Steigerung der Markenbegehrtheit von PUMA.

Darüber hinaus erwartet PUMA mittelfristig eine Verbesserung der EBIT-Marge auf einen Prozentbetrag, welcher leicht über einem mittleren einstelligen Prozentbereich liegt. Die Verbesserung der EBIT-Marge im Planungszeitraum resultiert, neben dem Umsatzwachstum, aus einer Erhöhung der Roh­ertrags­marge, zum Beispiel durch einen höheren Anteil an eigenen Einzelhandelsumsätzen in Folge des überproportionalen Wachstums des E-Commerce-Vertriebskanals. Darüber hinaus soll der leicht schwächere prozentuale Anstieg der sonstigen operativen Erträge und Aufwendungen im Vergleich zum Umsatzwachstum zur Verbesserung der EBIT-Marge beitragen, da beispielsweise die operativen Voraussetzungen für das geplante Umsatzwachstum in den nächsten Jahren im Wesentlichen gegeben sind und dadurch Skalenerträge realisiert werden können. Zudem soll das ‚nextlevel‘ Effizienzprogramm dazu beitragen Kosteneinsparungen zu realisieren und operativen Leverage zu erzielen.

Die Planung der Investitionen und des Working Capitals wird auf Grundlage historischer Erfahrungswerte und im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen vorgenommen.

Die zukünftigen Auszahlungen für Steuern basieren auf den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Landes.

Für die über die Dreijahresplanung hinausgehenden Zeiträume wird eine jährliche Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows über den Dreijahreszeitraum hinaus angewendet. Die Höhe der unterstellten Wachstumsrate orientiert sich dabei an den langfristigen Inflationserwartungen und übersteigt nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig ist.

Der erzielbare Betrag für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt. Im Geschäftsjahr 2025 ergab sich daraus ein Abwertungsbedarf der Geschäfts- oder Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten PUMA Japan und PUMA Kanada in Höhe von insgesamt  41,4 Mio. (Vorjahr: kein Abwertungsbedarf), welche in den sonstigen operativen Aufwendungen enthalten sind.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer

In Verbindung mit dem Geschäftsbereich Golf (CPG Cobra PUMA Golf) besteht die Marke Cobra als Immaterieller Vermögenswert mit einer unbestimmten Nutzungsdauer in Höhe von  121,1 Mio. (Vorjahr:  136,9 Mio.). Der Buchwert der Marke Cobra ist signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Dieser wurde dem Geschäftssegment Nordamerika zugeordnet, wo sich das Hauptquartier von Cobra PUMA Golf befindet. Der erzielbare Betrag der Marke Cobra wurde auf Basis der „Relief from Royalty-Methode“ ermittelt (Stufe 3 siehe Erläuterung in Kapitel 14). Dabei wurde ein Abzinsungssatz von 9,4 % p.a. (Vorjahr: 10,0 % p.a.) und eine Lizenzrate von 6,0 % (Vorjahr: 6,0 %) sowie eine nachhaltige 2,0 %ige Wachstumsrate (Vorjahr: 2,0 %) verwendet. Die Dreijahresplanung von Cobra bzw. von CPG zeigt ein durchschnittliches Umsatzwachstum im niedrigen bis mittleren zweistelligen Prozentbereich. Die wesentlichen Annahmen des Managements in Bezug auf die Verbesserung der EBIT-Marge in der Dreijahresplanung stimmen im Wesentlichen mit den grundlegenden Annahmen der Planung auf Konzernebene überein. Der geschätzte erzielbare Betrag der Marke Cobra übersteigt deren Buchwert um ca. € 15,0 Mio. (Vorjahr: ca. € 19,9 Mio.).

Eine Reduzierung der Lizenzrate auf ca. 5,4 % (Vorjahr: ca. 5,2 %) oder eine Reduzierung der durchschnittlich geplanten Umsatzerlöse um ca. 20,8 % (Vorjahr: ca. 13,2 %) würde hinsichtlich der Marke Cobra zu keinem Wertminderungsbedarf führen und der erzielbare Betrag würde dem Buchwert entsprechen.

Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das zu Grunde liegende COBRA Geschäft nicht ausreichend profitabel ist, wird die Marke nicht nur einzeln anhand der „Relief from Royalty-Methode“ bewertet, sondern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, welchen die Marke zuzurechnen ist. Im Jahr 2025 lagen keine Anhaltspunkte dafür vor.

Geschäfts- und Firmenwerte

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist den identifizierbaren Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) des Konzerns grundsätzlich nach Tätigkeitsland zugeordnet. Zusammengefasst nach Regionen gliedern sich die Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt:

T.32 Aufstellung Geschäfts- oder Firmenwerte (in € Mio.)

 

2025

2024

PUMA UK1

8,6

1,7

Genesis1

0,0

7,4

Zwischensumme Europa

8,6

9,1

PUMA Kanada

0,0

9,5

PUMA United NA

0,0

2,1

Zwischensumme Nordamerika

0,0

11,6

PUMA Argentinien

14,9

16,8

PUMA Chile

0,5

0,5

PUMA Mexiko

10,8

10,6

Zwischensumme Lateinamerika

26,2

27,9

PUMA China

2,5

2,5

PUMA Taiwan

12,1

13,2

Zwischensumme Großchina

14,6

15,6

PUMA Japan

0,0

33,6

Zwischensumme Restliches Asien-Pazifik

0,0

33,6

stichd

139,4

139,4

Gesamt

188,8

237,2

1 Im Rahmen einer konzerninternen Geschäftsübernahme sind sämtliche Vermögenswerte, inkl. des Geschäfts- oder Firmenwerts von Genesis, auf PUMA UK übergegangen.

Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests in 2025:

T.33 Annahmen Impairment Test 2025

 

Steuersatz (Bandbreite)

WACC vor Steuer (Bandbreite)

WACC nach Steuer (Bandbreite)

Europa

25,0 %

11,8 %

9,6 %

Nordamerika1

26,3 %

11,7 %

8,9 %

Lateinamerika

27,0 %-35,0 %

14,8 %-43,7 %

10,9 %-36,6 %

Großchina

20,0 %-25,0 %

11,6 %

9,0 %-9,6 %

Restliches Asien-Pazifik1

38,1 %

15,6 %

9,3 %

stichd1

25,0 %

11,3 %

8,8 %

1 Die Angaben für Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großchina) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)

Die für den Impairment Test herangezogenen Steuersätze entsprechen den tatsächlichen Steuersätzen in den jeweiligen Ländern. Die Kapitalkosten (WACC) wurden auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten unter Berücksichtigung einer marktüblichen Kapitalstruktur (Verhältnis von Fremd- und Eigenkapital) und unter Einbeziehung der wichtigsten börsennotierten Wettbewerber (Peer Group) abgeleitet.

Darüber hinaus wird in der Regel eine Wachstumsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) unterstellt. Nur in begründeten Ausnahmefällen, sofern die langfristige Inflationserwartung des jeweiligen Landes, in dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit ihre Geschäftstätigkeit ausübt, niedriger ist als die unterstellte Wachstumsrate, was insbesondere auf die Länder UK, China, Japan und Taiwan zutrifft, wurde eine Wachstumsrate von unter 2,0 % (Vorjahr: von unter 2,0 %) angesetzt.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit stichd enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von  139,4 Mio. (Vorjahr:  139,4 Mio.), welcher signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist. Der erzielbare Betrag wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 8,8 % p.a. (Vorjahr: 9,7 % p.a.) sowie einer Wachstumsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) bestimmt. Die Dreijahresplanung von stichd zeigt ein Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich. In der Dreijahresplanung von stichd wird eine stärkere Verbesserung der EBIT-Marge im Vergleich zum Konzern erwartet, da stichd in der Vergangenheit bereits eine höhere EBIT-Marge im Vergleich zum Konzern erzielen konnte und eine Rückkehr zur historischen Profitabilität erwartet wird. Der geschätzte erzielbare Betrag von stichd übersteigt den Buchwert um € 78,7 Mio. (Vorjahr:  186,0 Mio.). Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes auf ca. 10,3 % oder eine Reduzierung des durchschnittlich geplanten operativen Ergebnisses (EBIT) über den Dreijahreszeitraum von ca. 16,5 % würde hinsichtlich des Geschäfts- oder Firmenwerts von stichd zu keinem Wertminderungsbedarf führen und der erzielbare Betrag würde dem Buchwert entsprechen.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit PUMA UK enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 8,6 Mio. (Vorjahr:  1,7 Mio.). Der Geschäfts- oder Firmenwert von Genesis ist nach der Geschäftsübernahme auf PUMA UK übergegangen. Die Dreijahresplanung von PUMA UK zeigt ein Umsatzwachstum im niedrigen einstelligen Prozentbereich. In der Dreijahresplanung von PUMA UK wird eine Verbesserung der EBIT-Marge entsprechend der Konzernplanung erwartet, Der geschätzte erzielbare Betrag von PUMA UK übersteigt den Buchwert um € 24,6 Mio. (Vorjahr:  78,4Mio.). Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes auf ca. 11,3 % oder eine Reduzierung des durchschnittlich geplanten operativen Ergebnisses (EBIT) über den Dreijahreszeitraum von ca. 17,4 % würde hinsichtlich des Geschäfts- oder Firmenwerts von PUMA UK zu keinem Wertminderungsbedarf führen und der erzielbare Betrag würde dem Buchwert entsprechen.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit PUMA Argentinien enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 14,9 Mio. (Vorjahr:  16,8 Mio.). Die Dreijahresplanung von PUMA Argentinien zeigt ein Umsatzwachstum im mittleren zweistelligen Prozentbereich. In der Dreijahresplanung von PUMA Argentinien wird eine Verbesserung der EBIT-Marge entsprechend der Konzernplanung erwartet, Der geschätzte erzielbare Betrag von PUMA Argentinien übersteigt den Buchwert um € 9,8 Mio. (Vorjahr:  248,6Mio.). Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes auf ca. 42,7 % oder eine Reduzierung des durchschnittlich geplanten operativen Ergebnisses (EBIT) über den Dreijahreszeitraum von ca. 7,9 % würde hinsichtlich des Geschäfts- oder Firmenwerts von PUMA Argentinien zu keinem Wertminderungsbedarf führen und der erzielbare Betrag würde dem Buchwert entsprechen.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit PUMA Japan enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 0,0 Mio. (Vorjahr:  33,6 Mio.). Das Vorliegen eines Anzeichens für eine Wertminderung hat im ersten Halbjahr 2025, aufgrund der Reduzierung der Ertragsaussichten bei der Berechnung des erzielbaren Betrages, einen Wertminderungsaufwand in Höhe von € 32,4 Mio. ergeben. Der erzielbare Betrag in Höhe von € 128,6 Mio. wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 9,3 % p.a. sowie einer Wachstumsrate von 1,4 % bestimmt. Die zugrundeliegende Mittelfristplanung von ‚Japan‘ zeigt ein Umsatzwachstum im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich und eine Verbesserung der EBIT-Marge von einem niedrigen auf einen mittleren einstelligen Prozentbetrag.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit PUMA Kanada enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 0,0 Mio. (Vorjahr:  9,5 Mio.). Bei der Berechnung des erzielbaren Betrages hat sich ein Wertminderungsaufwand in Höhe von € 20,5 Mio. ergeben, davon entfallen € 9,0 Mio. auf Geschäfts- oder Firmenwerte und € 11,5 Mio. auf Nutzungsrechte (siehe hierzu auch Kapitel 10). Der erzielbare Betrag in Höhe von € 83,0 Mio. wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 8,9 % p.a. sowie einer Wachstumsrate von 2,0 % bestimmt. Die zugrundeliegende Mittelfristplanung von ‚Kanada‘ zeigt einen Umsatzrückgang im niedrigen einstelligen Prozentbereich und eine Verbesserung der EBIT-Marge auf einen mittleren einstelligen Prozentbetrag.

Die Wertminderung ist im Konzernabschluss im Posten Sonstige operative Erträge und Aufwendungen und in den Erläuterungen im zusammengefassten Lagebericht im Posten Einmalkosten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.

Die folgende Tabelle enthält die Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests im Vorjahr:

T.34 Annahmen Impairment Test 2024

 

Steuersatz (Bandbreite)

WACC vor Steuer (Bandbreite)

WACC nach Steuer (Bandbreite)

Europa

25,0 %

13,3 %-13,4 %

10,4 %

Nordamerika1

26,2 %

12,7 %

9,8 %

Lateinamerika

27,0 %-35,0 %

15,2 %-56,0 %

11,7 %-50,8 %

Großchina

20,0 %-25,0 %

12,6 %-12,7 %

9,9 %-10,3 %

Restliches Asien-Pazifik1

38,1 %

15,6 %

10,1 %

stichd1

25,0 %

12,5 %

9,7 %

1 Die Angaben für Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großchina) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)

12.Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

T.35 Sonstige langfristige Vermögenswerte (In € Mio.)

 

2025

2024

Beteiligungen

19,6

18,5

Beizulegender Zeitwert derivativer Finanzinstrumente

2,4

28,0

Forderungen aus Leasingverhältnissen

9,0

15,8

Übrige finanzielle Vermögenswerte

29,2

33,1

Summe sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

60,2

95,4

Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte

49,7

28,1

Sonstige langfristige Vermögenswerte, gesamt

109,9

123,5

Die Beteiligungen betreffen den 5,32 %-igen Anteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommandit­gesell­schaft auf Aktien (BVB) mit Sitz in Dortmund, Deutschland. Laut geprüftem IFRS-Konzernabschluss 2023/2024 der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommandit­gesell­schaft auf Aktien beträgt das Eigenkapital zum 30. Juni 2025 € 326,3 Mio. (30. Juni 2024: € 327,0 Mio.) und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres € 6,5 Mio. (Vorjahr: € 44,3 Mio.).

Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Mietkautionen in Höhe von  26,9 Mio. (Vorjahr:  29,8 Mio.). Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Abgrenzungsposten im Zusammenhang mit Promotions- und Werbeverträgen.

13.Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

T.36 Verbindlichkeiten 2025 (In € Mio.)

 

 

2025

 

 

Restlaufzeiten

 

Gesamt

2026

2027

2028

2029

2030

2031 und später

Finanzverbind­lichkeiten

1.353,5

929,3

64,2

150,0

147,0

0,0

63,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.271,4

1.271,4

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Verbindlichkeiten1

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern

100,6

100,6

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

10,1

10,1

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter*innen

102,3

102,3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen

302,1

302,1

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten

112,4

109,0

3,4

0,0

0,0

0,0

0,0

Übrige Verbindlichkeiten

44,3

43,4

0,7

0,2

0,0

0,0

0,0

Gesamt

3.296,6

2.868,2

68,3

150,2

147,0

0,0

63,0

1 Die Fälligkeitsanalyse zu den Leasingverbindlichkeiten wird in Kapitel 10 dargestellt.

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von € 929,3 Mio. beinhalten neben dem kurzfristigen Anteil der Schuldscheindarlehen in Höhe von € 206,5 Mio. (Vorjahr € 70 Mio.) auch sonstige kurzfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von € 722,8 Mio. (Vorjahr: 61,6 Mio.) Die Erhöhung der sonstigen kurzfristigen Bankverbindlichkeiten um € 661,2 Mio. beruht im Wesentlichen auf einer höheren Inanspruchnahme des im Jahr 2024 abgeschlossenen syndizierten Kredits in Höhe von € 650,0 Mio. Die Kreditlinie des syndizierten Kredits hat eine Gesamthöhe von € 1,2 Mrd. und eine Laufzeit bis 2029. Die kurzfristige Inanspruchnahme des syndizierten Kredits wird im Jahr 2026 in großen Teilen durch die Inanspruchnahme der Brückenfinanzierung refinanziert. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten den langfristigen Anteil der Schuldscheindarlehen.

T.37 Verbindlichkeiten 2024 (In € Mio.)

 

 

2024

 

 

Restlaufzeiten

 

Gesamt

2025

2026

2027

2028

2029

2030 und später

Finanzverbindlichkeiten

488,0

131,6

206,5

0,0

149,9

0,0

0,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.893,5

1.893,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Sonstige Verbindlichkeiten1

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern

111,2

111,2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

12,0

12,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter*innen

121,8

121,8

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen

213,5

213,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten

21,8

19,9

1,9

0,0

0,0

0,0

0,0

Übrige Verbindlichkeiten

40,9

38,8

1,6

0,3

0,1

0,1

0,1

Gesamt

2.902,5

2.542,2

210,0

0,3

150,0

0,1

0,1

1 Die Fälligkeitsanalyse zu den Leasingverbindlichkeiten wird in Kapitel 10 dargestellt.

Die Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen resultieren aus Verträgen mit Kund*innen und beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Rückgaberechten.

Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

PUMA bietet seinen Lieferanten Programme zur Finanzierung von Lieferantenrechnungen an. Das größte Programm, das PUMA Vendor Financing Programm (PVFP), ermöglicht es den Lieferanten, ihre Rechnungen an PUMA bereits deutlich vor dem vereinbarten Zahlungsziel bei einer der Partnerbanken gegen einen Zinsabschlag vorzufinanzieren. Die Finanzierungskonditionen sind dabei an die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen der Lieferanten gekoppelt. Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig. Für PUMA hat dieses Lieferantenfinanzierungsmodell keine Auswirkungen; das Zahlungsziel, die Zahlungsmethoden und die ursprünglichen Vertragsbedingungen bleiben unverändert. In der Bilanz werden die Verbindlichkeiten entsprechend weiterhin als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, und die Zahlungsmittelabflüsse fließen in der Kapitalflussrechnung unter den Mittelzuflüssen aus operativer Geschäftstätigkeit ein.

Darüber hinaus gibt es noch vereinzelt Programme mit lokalen Lieferanten. Auch diese haben den Zweck, den Lieferanten die Möglichkeit zu geben, ihre Rechnungen vor den vereinbarten Zahlungszielen vorzufinanzieren, gleichzeitig erhält PUMA zum Teil verlängerte Zahlungsfristen, die jedoch im alleinigen Ermessen der Finanzierungspartner liegen. Da für PUMA keine zusätzlichen Zinsen für die Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten an die Partnerbanken anfallen sowie aus Konzernsicht die verlängerten Zahlungsfristen sich nicht wesentlich gegenüber normalen Zahlungsfristen in den betroffenen Ländern unterscheiden, erfolgt auch hier der Ausweis der Verbindlichkeiten unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie der Zahlungsmittelabfluss in der Kapitalflussrechnung unter den Mittelzuflüssen aus operativer Geschäftstätigkeit.

T.38 Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

 

2025

2024

 

PVFP

Sonstige Programme

PVFP

Sonstige Programme

Buchwerte von Verbindlichkeiten, die Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind (in € Mio.)

 

 

 

 

Ausweis unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

311,5

30,8

352,3

42,9

Davon haben die Lieferanten bereits erhalten

91,2

26,5

139,1

17,7

Bandbreite der Zahlungsziele (in Tage)1

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Teil der Vereinbarung sind

90

90-120

90,0

90-120

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil der Vereinbarung sind

90

60-120

90,0

60-120

1 Die genannten Bandbreiten der Zahlungsziele der sonstigen Programme umfassen Bandbreiten von mehreren Ländern. Die Zahlungsfristen unter einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung verlängern sich dabei um maximal 30 Tage, wobei sich die verlängerten Zahlungsfristen weiterhin nicht wesentlich von normalen Zahlungsfristen in den betroffenen Ländern unterscheiden.

14.Finanzinstrumente

Buchwerte Finanzinstrumente und Zuordnung zu Bewertungskategorien

T.39 Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten (in € Mio.)

 

Bewertungs­kategorien nach IFRS 9

Buchwert

Beizu­legender Zeitwert

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Buchwert

Beizu­legender Zeitwert

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

 

 

2025

2025

 

 

 

2024

2024

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

1)AC

290,0

 

 

 

 

368,2

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

AC

913,4

 

 

 

 

1.246,5

 

 

 

 

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate mit Hedgebeziehung

n.a.

31,3

31,3

 

31,3

 

102,9

102,9

 

102,9

 

Derivate ohne Hedgebeziehung

2)FVPL

10,8

10,8

 

10,8

 

44,1

44,1

 

44,1

 

Forderungen aus Leasingverhältnissen

n.a.

8,8

 

 

 

 

12,4

 

 

 

 

Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

AC

34,9

 

 

 

 

168,8

 

 

 

 

Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate mit Hedgebeziehung

n.a.

2,4

2,4

 

2,4

 

28,0

28,0

 

28,0

 

Beteiligungen

3)FVOCI

19,6

19,6

19,6

 

 

18,5

18,5

18,5

 

 

Forderungen aus Leasingverhältnissen

n.a.

9,0

 

 

 

 

15,8

 

 

 

 

Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte

AC

29,2

 

 

 

 

33,1

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindlichkeiten

AC

722,8

 

 

 

 

61,6

 

 

 

 

Schuldscheine (SSD)

AC

206,5

206,8

 

206,8

 

70,0

69,9

 

69,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

AC

1.271,4

 

 

 

 

1.893,5

 

 

 

 

Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

n.a.

217,6

 

 

 

 

220,6

 

 

 

 

Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate mit Hedgebeziehung

n.a.

53,3

53,3

 

53,3

 

13,7

13,7

 

13,7

 

Derivate ohne Hedgebeziehung

FVPL

55,7

55,7

 

55,7

 

6,2

6,2

 

6,2

 

Übrige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

AC

35,1

 

 

 

 

27,2

 

 

 

 

Langfristige Finanzverbindlichkeiten (SSD)

AC

424,2

430,4

 

430,4

 

356,4

361,0

 

361,0

 

Langfristige Leasingverbindlichkeiten

n.a.

1.011,2

 

 

 

 

1.010,0

 

 

 

 

Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate mit Hedgebeziehung

n.a.

3,4

3,4

 

3,4

 

1,9

1,9

 

1,9

 

Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

AC

0,3

 

 

 

 

1,0

 

 

 

 

Gesamte finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

1.267,5

 

 

 

 

1.816,6

 

 

 

 

Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

2.660,2

 

 

 

 

2.409,6

 

 

 

 

Gesamte finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

 

10,8

 

 

 

 

44,1

 

 

 

 

Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert

 

55,7

 

 

 

 

6,2

 

 

 

 

Gesamte Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

 

19,6

 

 

 

 

18,5

 

 

 

 

1) AC (at amortised cost) = fortgeführte Anschaffungskosten

2) FVPL (fair value through PL) = erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

3) FVOCI (fair value through OCI) = erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente

Die Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert („Fair Value“) bewertet werden, wurden nach der folgenden Hierarchie ermittelt:

Stufe 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen.

Stufe 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Stufe 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit.

Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist, erfasst.

Der Fair Value der aus strategischen Gründen gehaltenen Beteiligungen betrifft ausschließlich Eigenkapitalinstrumente, die der Kategorie „Fair Value through OCI“ (FVOCI) zugeordnet und gemäß Stufe 1 ermittelt wurden. Die Marktwerte der derivativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Fair Value der Schuldscheindarlehen wurden gemäß Stufe 2 ermittelt.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei den beizulegenden Zeitwerten der Stufe 2 für Finanzinstrumente verwendet wurde.

T.40 Bewertungstechniken der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente Level 2

Art

Bewertungstechnik

Wesentliche, nicht beobachtende Inputfaktoren

Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum Fair Value

Devisentermin­geschäfte

Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Marktparameter, d. h. von am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berück­sichtigung der Terminauf- bzw. -abschläge. In die Bewertung fließt das auf den Bewertungsstichtag diskontierte Ergebnis des Vergleichs der Termin­kurse am Abschlusstag mit denen am Bewertung­stag ein.
Die Fair Values werden dabei auch auf das Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner hin überprüft. Dazu ermittelt PUMA Berichtigungs­werte, sog. Credit Value Adjustments (CVA) oder auch Debt Value Adjustments (DVA) auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens unter Berücksichtigung aktueller Marktinformationen insb. zur Bonität der Geschäftspartner. Dabei wurden keine materiellen Abweichungen festgestellt, so dass hier keine Anpassungen in den ermittelten Fair Value eingeflossen sind.

Nicht anwendbar

Nicht anwendbar

Währungsoptionen

Die Bewertung erfolgt nach dem Garman-Kohlhagen-Modell, eine erweiterte Version des Black-Scholes-Modells

Nicht anwendbar

Nicht anwendbar

Schuldscheine

Die Bewertung berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit Hilfe eines risikoadjustierten Abzinsungssatzes

Nicht anwendbar

Nicht anwendbar

Zinsoptionen

Die Bewertung erfolgt nach dem Black-Scholes-Modell

Nicht anwendbar

Nicht anwendbar

Zinsswaps

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Barwertmethode, wobei die zukünftigen Zahlungsströme der festen und variablen Zinskomponenten unter Verwendung aktueller Marktzinssätze diskontiert werden.

Nicht anwendbar

Nicht anwendbar

Von dem beizulegenden Zeitwert der Derivate mit Hedgebeziehung mit positiven Marktwerten in Höhe von € 33,7 Mio. (Vorjahr: € 131,0 Mio.) betreffen € 30,4 Mio. (Vorjahr: € 125,4 Mio.) die Bewertung der Kassakomponente. Von dem beizulegenden Zeitwert der Derivate mit Hedgebeziehung mit negativen Marktwerten in Höhe von € 56,7 Mio. (Vorjahr: € 15,5 Mio.) betreffen € 67,0 Mio. (Vorjahr: € 13,0 Mio.) die Bewertung der Kassakomponente.

Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen besitzen kurze Laufzeiten. Somit entspricht der Buchwert zum Abschlussstichtag näherungsweise dem Fair Value. Bei Forderungen wird der Nennwert herangezogen unter Berücksichtigung von Abschlägen für Ausfallrisiken.

Die Fair Values der übrigen finanziellen Vermögenswerte entsprechen den Buchwerten, da die Verzinsung marktgerecht zum Stichtag erfolgt. In den übrigen (kurz- und langfristigen) finanziellen Vermögenswerten sind € 35,4 Mio. (Vorjahr: € 38,9 Mio.) enthalten, die zu marktüblichen Konditionen als Miet- oder sonstige Kautionen verpfändet wurden.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben kurze Restlaufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen daher näherungsweise den Fair Value dar.

Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen somit annäherungsweise den Fair Value dar.

Nettoergebnis nach Bewertungskategorien

Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien dar:

T.41 Nettogewinn/ -verlust aus Finanzinstrumenten (in € Mio.)

 

2025

2024

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

-25,0

13,6

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

-61,8

-148,6

Derivate ohne Hedgebeziehung bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL)

-36,3

63,4

Finanzielle Vermögenswerte bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)

1,2

-2,4

Zur Ermittlung des Nettoergebnisses werden die Zinsen, Dividenden, Währungseffekte, Wertberichtigungen sowie Gewinne bzw. Verluste aus Veräußerungen berücksichtigt. Darüber hinaus sind Effekte aus der Fair Value Bewertung von Derivaten ohne Sicherungsbeziehung enthalten.

Im Nettoergebnis sind Zinserträge von € 11,5 Mio. (Vorjahr: € 29,4 Mio.) und Zinsaufwendungen von € 55,2 Mio. (Vorjahr: € 64,4 Mio.) nach der Effektivzinsmethode enthalten.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen enthalten.

Angaben zu Finanzrisiken

Der PUMA-Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:

  • Ausfallrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • Marktrisiko

Diese Risiken und die Grundsätze des Risikomanagements werden im Folgenden erläutert.

Grundsätze des Risikomanagement

Der Vorstand der PUMA SE trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Risikomanagements im PUMA-Konzern. Der Vorstand hat dazu ein Risikomanagement-Komitee eingerichtet, das für die Konzeption, Überprüfung und Anpassung des Risikomanagementsystems zuständig ist. Das Risikomanagement-Komitee berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Arbeit.

Das Regelwerk zum Risikomanagementsystem legt die Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Abläufe des Risikomanagementsystems fest. Das Regelwerk zum Risikomanagementsystem und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig überprüft um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten von PUMA aufgreifen und entsprechend einarbeiten zu können.

Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung des Regelwerks und der Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand. Zum anderen überwacht der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Risiken, denen der PUMA-Konzern ausgesetzt ist. Die Interne Revision unterstützt den Prüfungsausschuss bei seinen Überwachungsaufgaben. Dazu werden von der Internen Revision regelmäßige Prüfungen und auch Ad-hoc Prüfungen durchgeführt. Deren Ergebnisse werden unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus anderen vertraglichen finanziellen Verpflichtungen der Gegenpartei, wie zum Beispiel Bankguthaben und derivativen Finanzinstrumenten.

Ohne Berücksichtigung ggf. bestehender Kreditversicherungen oder anderen erhaltenen Garantien entspricht der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte dem maximalen Ausfallrisiko.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 hat es keine relevante Ausfallrisikokonzentration nach Kundentyp oder nach Region gegeben. Das Ausfallrisiko wird hauptsächlich durch individuelle Kundenmerkmale beeinflusst. Gemäß unseren Kreditrichtlinien werden neue Kund*innen auf Bonität geprüft, bevor wir ihnen unsere regulären Zahlungs- und Lieferbedingungen anbieten. Außerdem definieren wir für jeden Kunden bestimmte Forderungsobergrenzen. Hier trägt insb. das internationale Kreditversicherungsprogramm zur Risikominderung bei, dass PUMA für alle wesentlichen Tochtergesellschaften abgeschlossen hat. Die Bonität unserer Kund*innen und die Forderungsobergrenzen werden laufend überwacht, wozu es auch gehört, dass für alle Kund*innen, deren Außenstände eine gewisse Wertgrenze überschreiten, individuelle Kreditlimite bei der Kreditversicherung angefragt werden. Die Rückmeldung der Kreditversicherung auf solche Kredit­limitanträge umschließt grundsätzlich auch eine Bonitätsinformation. Kund*innen, deren Bonität den definierten Mindestanforderungen nicht genügt, dürfen Produkte in der Regel nur gegen Vorauszahlung erwerben.

Weitere Aktivitäten zur Senkung des Ausfallrisikos beinhalten Eigentumsvorbehaltsklauseln, in Einzelfällen auch den selektiven Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Regress) und das Einholen von Bankgarantien oder von Mutterhausgarantien von unseren Kund*innen.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 entfielen auf keinen einzelnen Kunden mehr als 10 % der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die zentrale Treasury-Abteilung hat für Währungssicherungsinstrumente sowie für das Management der flüssigen Mittel einen Gesamtüberblick zu den in diesem Zusammenhang eingeschalteten Banken. Das Geschäft mit Banken wird dabei auf Kernbanken mit entsprechender Kreditwürdigkeit (derzeit Mindestrating BBB+ oder besser) konzentriert, für darüber hinaus eingeschaltete Kreditinstitute sind maximale Risikosummen definiert. Mindestens halbjährlich erfolgt eine Überprüfung der sich so ergebenden Kontrahentenrisiken.

PUMA hielt im Jahr 2025 derivative Finanzinstrumente mit einem positiven Marktwert von  44,5 Mio. (Vorjahr:  175,1 Mio.). Das maximale Ausfallrisiko gegenüber einer einzelnen Bank aus solchen Vermögenswerten belief sich auf  9,8 Mio. (Vorjahr: € 34,6 Mio.).

Gemäß IFRS 7 beinhaltet die folgende Tabelle weitere Informationen über Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die meisten Vereinbarungen zwischen Finanzinstituten und PUMA enthalten ein beiderseitiges Recht zur Aufrechnung, wobei das Recht zur Aufrechnung nur bei Ausfall eines Geschäftspartners durchsetzbar ist. Deshalb sind die Kriterien für eine Aufrechnung in der Bilanz nicht erfüllt.

Die Buchwerte der derivativen Finanzinstrumente, die von den genannten Aufrechnungsvereinbarungen betroffen sind, sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

T.42 Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer Finanzinstrumente (in € Mio.)

 

2025

2024

Vermögenswerte

 

 

Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Vermögenswerte

44,5

175,1

Finanzinstrumente, die zur Aufrechnung qualifizieren

0,0

0,0

Nettobilanzwert der finanziellen Vermögenswerte

44,5

175,1

Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen

-41,8

-21,7

Gesamtnettowert der finanziellen Vermögenswerte

2,7

153,5

 

2025

2024

Verbindlichkeiten

 

 

Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Verbindlichkeiten

112,4

21,8

Finanzinstrumente, die zur Aufrechnung qualifizieren

0,0

0,0

Nettobilanzwert der finanziellen Verbindlichkeiten

112,4

21,8

Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen

-41,8

-21,7

Gesamtnettowert der finanziellen Verbindlichkeiten

70,6

0,1

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Das Ziel des Konzerns in der Steuerung der Liquidität ist es sicherzustellen, dass – soweit möglich – stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen, wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können.

PUMA strebt an, die Höhe von Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und festen Kreditzusagen auf einen Stand zu halten, der auch Effekte eines angenommenen Downside Szenario abdeckt. Dieses Szenario simuliert einen Umsatzeinbruch verbunden mit einem deutlichen Einbruch der Rohertragsmarge, was wiederum zu einem Anstieg der Vorräte führt. Weiterhin werden erhöhte Kundenforderungen und erhöhte Investitionsvolumina angenommen. Auch für dieses Downside Szenario werden die finanziellen Auswirkungen insbesondere auf die notwendige Kreditaufnahme ermittelt, die entsprechend durch freie, bestätigte Kreditlinien abgedeckt sein müssen.

PUMA verfügt über bestätigte Kreditlinien von insgesamt  2.562,8 Mio. (Vorjahr: € 1.842,9 Mio.), davon sind zum 31. Dezember 2025  1.202,2 Mio. (Vorjahr:  1.360,2 Mio.) nicht ausgenutzt worden. Der Anstieg der bestätigten Kreditlinien um € 719,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr resultiert vor allem aus dem Abschluss einer Brückenfinanzierung in Höhe von € 500,0 Mio. und von zwei Schuldscheintransaktionen im Jahr 2025 über € 275,0 Mio., während im Januar 2025 die letzte Tranche von € 70,0 Mio. des 2. Schuldscheins mit Endfälligkeit zurückgezahlt wurde. Es wurden zum 31. Dezember 2025 € 3,0 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) Finanzverbindlichkeiten aus nur bis auf Weiteres zugesagten Kreditlinien beansprucht. Der Effektivzinssatz der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten lag bei 3,6 % (Vorjahr: 4,7 %). Wie am Kreditmarkt üblich, können die Finanzierungsinstrumente einer Limitierung der Veräußerung von Anlagevermögen, Höchstgrenzen für dinglich abgesicherte Verbindlichkeiten sowie „Cross-Default“- und „Change-of-Control“-Klauseln unterliegen. Darüber hinaus gibt es mit Ausnahme bei der Brückenfinanzierung keine zusätzliche Covenants oder wesentlichen Auflagen.

Die im Jahr 2025 abgeschlossenen Schuldscheintransaktionen beziehen sich auf eine im Mai 2025 erfolgreich platzierte Transaktion über insgesamt € 210,0 Mio. mit einer Laufzeit von 4 (€ 147,0 Mio.) bis 6 Jahren (€ 63,0 Mio.). Darüber hinaus wurde ein weiterer Schuldschein über € 65,0 Mio. mit einer Laufzeit von 2 Jahren im November 2025 emittiert.

Die Brückenfinanzierung über € 500,0 Mio. wurde in Form einer zunächst noch nicht gezogenen Fazilität mit einer anfänglichen Laufzeit von 12 Monaten mit zwei optionalen, einseitig von PUMA zu ziehenden Verlängerungsoptionen um jeweils sechs Monate (maximal bis Februar 2028) eingeräumt. Sie ist durch die Santander CIB S.A. in vollem Umfang garantiert. Die Auszahlung soll im 1. Quartal 2026 erfolgen und dient dazu, Ziehungen aus dem bereits im Jahr 2024 abgeschlossenen Syndizierten Kredits zu refinanzieren, um mehr Liquiditätsspielraum innerhalb dieser Fazilität zu schaffen. Die Regelungen im Kreditvertrag orientiert sich weitestgehend an denen des Syndizierten Kredites, um eine einheitliche, konfliktfreie Einhaltung der Vertragswerke sicherzustellen. Typisch für eine Brückenfinanzierung - neben der Laufzeit von bis zu zwei Jahren - gibt es jedoch zusätzlich zu den oben bereits genannten Covenants eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung über den jeweiligen Gegenwert, wenn das gezeichnete Kapital erhöht wird, neue Finanzierungsinstrumente begeben werden, Verkäufe von Vermögenswerten oberhalb von € 10,0 Mio. Gegenwert oder Dividendenauszahlungen erfolgen. Die Marge der geplanten Auszahlungen über EURIBOR erhöht sich über die bis zu zweijährige Laufzeit hinweg je Quartal und liegt anfänglich bei 0,9 % bis 1,2 % und nach 21 Monaten bei 2,6 % bis 2,9 %.

Sämtliche Bedingungen aller Kreditverträge werden zum Bilanzstichtag erfüllt. Der Vorstand geht weiterhin davon aus, diese auch zukünftig erfüllen zu können.

PUMA beteiligt sich auch an Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (weitere Erläuterungen siehe Kapitel 13), deren Hauptzweck darin besteht, den freiwillig teilnehmenden Lieferanten eine vorzeitige Bezahlung ihrer Rechnungen durch eine Bank zu gewähren. Es gibt Programme auf der Ebene der zentralen PUMA-Beschaffungsgesellschaft (PUMA International Trading GmbH) für Lieferanten, die weltweit Waren an
PUMA-Tochtergesellschaften exportieren, und auf der Ebene einzelner lokaler PUMA-Tochtergesell­schaften für lokale Lieferungen von vor Ort ansässigen Lieferanten. Bei allen Programmen handelt es sich bei den beteiligten Finanzierungspartnern um internationale Banken aus dem Kreis der PUMA-Konzernkernbanken mit entsprechender Kreditwürdigkeit. Aus Sicht des Konzerns verlängern die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen die Zahlungsziele nicht oder nicht wesentlich. Eine Verlängerungen der Zahlungsfristen liegt dabei im alleinigen Ermessen der Finanzierungspartner. Aus diesem Grund und angesichts der ausgewogenen Verteilung der Programme auf fünf Kernbanken der Gruppe besteht für PUMA kein zusätzliches Liquiditätsrisiko.

In der folgenden Tabelle werden die zukünftigen Mittelabflüsse aus den am Abschlussstichtag bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt, sowie die vertraglichen Zahlungsströme im Zusammenhang mit Derivaten mit negativem Marktwert. Es handelt sich um nicht diskontierte Bruttobeträge zuzüglich erwarteter Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkungen von Verrechnungen:

T.43 Vertragliche Zahlungsströme finanzieller Verbindlichkeiten 2025 (in € Mio.)

 

Gesamt

2026

2027

2028 ff.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten1

-1.408,3

-949,2

-79,6

-379,5

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

-1.271,4

-1.271,4

Sonstige Verbindlichkeiten

-35,3

-35,1

-0,2

-0,1

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

-106,7

-106,8

0,1

0,0

Zahlungszuflüsse aus derivativen finanziellen Verbindlichkeiten

2.395,3

2.041,7

353,6

Zahlungsabflüsse aus derivativen finanziellen Verbindlichkeiten

-2.501,9

-2.148,4

-353,5

0,0

1 Die Rückzahlung der Finanzverbindlichkeiten in 2026 betreffen neben der Rückzahlung des kurzfristig fälligen Anteils des Schuldscheindarlehens im Wesentlichen die Rückzahlung der kurzfristigen Inanspruchnahme des syndizierten Kredits. Die Kreditlinie des syndizierten Kredits hat eine Gesamthöhe von € 1,2 Mrd. und eine Laufzeit bis 2029. Die kurzfristige Inanspruchnahme des RCF wird in 2026 in großen Teilen durch die Inanspruchnahme der Brückenfinanzierung refinanziert.

Für das Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:

T.44 Vertragliche Zahlungsströme finanzieller Verbindlichkeiten 2024 (in € Mio.)

 

Gesamt

2025

2026

2027 ff.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

-523,7

-144,7

-217,9

-161,1

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

-1.893,5

-1.893,5

Sonstige Verbindlichkeiten

-28,2

-27,2

-0,9

-0,1

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

-29,8

-25,6

-3,9

-0,3

Zahlungszuflüsse aus derivativen finanziellen Verbindlichkeiten

798,0

726,9

71,1

Zahlungsabflüsse aus derivativen finanziellen Verbindlichkeiten

-827,8

-752,5

-75,0

-0,3

Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Wechselkurse, Aktienkurse oder Zinssätze, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden.

Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.

Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert PUMA Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb des Regelwerks des Konzern-Risikomanagements.

Währungsrisiko

PUMA ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, wie die Notierung von Währungen, in denen Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte sowie Kreditgeschäfte und Forderungen erfolgen, mit der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften nicht übereinstimmen.

Im Geschäftsjahr 2025 hat PUMA zur Sicherung des in Euro umgerechneten zahlbaren Betrags für in US-Dollar denominierte Einkäufe, sowie für weitere Währungsrisiken, die aus dem internen Weiterverkauf an PUMA-Tochtergesellschaften resultieren, Währungssicherungsgeschäfte im Cashflow Hedge Accounting designiert.

Darüber hinaus werden Fremdwährungsrisiken, die aus der Bewertung von auf fremde Währung lautenden konzerninternen Darlehen entstehen, mit Währungsswaps und Devisentermingeschäften abgesichert.

Die geschätzten Fremdwährungsrisiken werden zunächst einer quantitativen Wesentlichkeitsprüfung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Sicherungskosten unterzogen. Materielle Risiken werden dann entsprechend der Konzernrichtlinie bis zu einer Sicherungsquote von bis zu 95 % der geschätzten Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Erwerbs- und Veräußerungsgeschäften über die nächsten zwölf bis fünfzehn Monate abgesichert. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte und Währungsoptionen meist mit einer Laufzeit von etwa 12 Monate ab dem Abschlussstichtag genutzt. Für wesentliche Risiken, die hohen Sicherungskosten unterliegen, werden hohe Sicherungsquoten erst mit einem geringeren Vorlauf erreicht.

Die zusammengefassten quantitativen Informationen über das Währungsrisiko des Konzerns sind wie folgt:

T.45 Wechselkursrisiken 2025 (in € Mio.)

Zum 31. Dezember 2025

USD

MXN

JPY

Risiko aus prognostizierten Transaktionen

-1.231,0

103,0

169,7

Bilanzrisiko

-519,7

191,8

4,1

Bruttorisiko

-1.750,7

294,8

173,8

Mit Währungsoptionen abgesichert

340,4

0,0

-1,4

Mit Devisentermingeschäften abgesichert

1.369,4

-207,0

-135,5

Nettorisiko

-40,9

87,8

36,9

T.46 Wechselkursrisiken 2024 (in € Mio.)

Zum 31. Dezember 2024

USD

MXN

JPY

Risiko aus prognostizierten Transaktionen

-1.698,5

248,4

185,7

Bilanzrisiko

-753,9

87,4

8,1

Bruttorisiko

-2.452,4

335,7

193,8

Mit Währungsoptionen abgesichert

221,4

0,0

-39,9

Mit Devisentermingeschäften abgesichert

2.318,2

-155,2

-112,2

Nettorisiko

87,2

180,5

41,7

Die Devisentermingeschäfte und das Risiko aus prognostizierten Transaktionen wurden auf einjähriger Basis kalkuliert.

Die Nominalbeträge der offenen Kurssicherungsgeschäfte betreffen hauptsächlich Devisentermingeschäfte über insgesamt  3.177,3 Mio. (Vorjahr: € 4.135,4 Mio.).

Die Marktwerte der offenen Kurssicherungsgeschäfte setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

T.47 Marktwerte Kurssicherungsgeschäfte (in € Mio.)

 

2025

2024

Devisentermingeschäfte

43,1

161,0

Währungsoptionen

0,3

14,1

Währungssicherungsgeschäfte, aktiv

43,4

175,1

Devisentermingeschäfte

107,4

21,0

Währungsoptionen

5,0

0,0

Währungssicherungsgeschäfte, passiv

112,4

21,0

Netto

-69,0

154,1

Die Nettorisikoposition und die durchschnittlichen Sicherungskurse stellen sich wie folgt dar:

T.48 Durchschnittliche Hedging Kurse

 

2025

2024

 

kurzfristig

langfristig

kurzfristig

langfristig

Währungsrisiko

 

 

 

 

Nettorisikoposition (in € Mio.)

976,9

441,3

1.403,8

496,1

Devisentermingeschäfte

 

 

 

 

Durchschnittskurs EUR/USD

1,147

1,190

1,113

1,117

Durchschnittskurs EUR/MXN

22,501

-

21,969

-

Durchschnittskurs EUR/JPY 

159,361

-

157,814

155,475

Währungsoptionen

 

 

 

 

Durchschnittskurs EUR/USD (Put/Call)

1,124/1,1193

-

1,060/1,126

1,110/1,162

Durchschnittskurs EUR/MXN (Put/Call)

-

-

-

-

Durchschnittskurs EUR/JPY (Put/Call)

177,450/180,000

176,589/180,000

145,990/159,979

-

Sensitivitätsanalyse Währungen

Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Einzelabschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen PUMA Finanzinstrumente einsetzt.

Die Währungssensitivitätsanalyse basiert auf dem Nettobilanzrisiko, das auf Fremdwährungen lauten. Dies umfasst auch unternehmensinterne monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Darüber hinaus werden ausstehende Währungsderivate im Rahmen der Sensitivitätsanalyse neu bewertet.

Die folgende Tabelle zeigt die Steigerung bzw. Verringerung des Ergebnisses bzw. der Sicherungsrücklage im Eigenkapital bei einer zehnprozentigen Aufwertung bzw. Abwertung gegenüber des Euros-Kassakurses. Dabei wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, u. a. Zinssätze und Rohstoffpreise, konstant bleiben. Weiterhin werden die Einflüsse der prognostizierten operativen Cashflows außer Acht gelassen.

T.49 Sensitivitätsanalyse für Wechselkursänderungen 2025 (in € Mio.)

Zum 31. Dezember 2025

USD

MXN

JPY

Nominalbeträge der ausstehenden Sicherungsgeschäfte

1.818,8

-207,0

-135,5

 

EUR +10 %

EUR +10 %

EUR +10 %

Eigenkapital

-94,5

9,6

-7,4

Ergebnis

-0,2

-0,4

-0,2

 

EUR -10 %

EUR -10 %

EUR -10 %

Eigenkapital

200,6

-5,4

-33,6

Ergebnis

0,3

0,5

0,3

T.50 Sensitivitätsanalyse für Wechselkursänderungen 2024 (in € Mio.)

Zum 31. Dezember 2024

USD

MXN

JPY

Nominalbeträge der ausstehenden Sicherungsgeschäfte

2.710,0

-155,2

-161,9

 

EUR +10 %

EUR +10 %

EUR +10 %

Eigenkapital

-286,1

10,1

10,7

Ergebnis

2,5

-1,0

-0,1

 

EUR -10 %

EUR -10 %

EUR -10 %

Eigenkapital

99,6

-16,8

-23,8

Ergebnis

-3,1

1,2

0,1

Eine weitere Erläuterung zu Währungsrisiken und den übrigen Risiko- und Chancenkategorien erfolgt im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel Risiko- und Chancenbericht.

Zinsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich im PUMA-Konzern insbesondere aus variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten. Das Zinsmanagement erfolgt zentral durch den Bereich Treasury auf Basis vorgegebener Limite. In dessen Rahmen steuert und überwacht der Bereich das Zinsänderungsrisiko durch den Einsatz von Zinsderivaten. Geschäfte werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Gegenparteien abgeschlossen. Derivate Finanzinstrumente dürfen nicht zu Spekulationszwecken eingesetzt werden, sondern ausschließlich zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit Grundgeschäften.

Zum 31. Dezember 2025 unterlagen € 354,0 Mio. (Vorjahr € 153,0 Mio.) der Schuldscheindarlehen mit einer festen Laufzeit einer variablen Verzinsung, für die laufzeitkongruente Zinssicherungen abschlossen wurden. Weitere € 715,5 Mio. kurzfristige Inanspruchnahmen von Bankkrediten sind ebenfalls variable verzinst. Nachdem € 100,0 Mio. nach dem Bilanzstichtag Ende Januar 2026 mit festem Zinssatz auf zwei Jahre bereits refinanziert wurden und dies für weitere € 400,0 Mio. kurzfristig geplant ist, ist das verbleibende Zinsrisiko unwesentlich.

Für die im Mai 2023 variabel verzinslichen Schuldscheintranchen in Höhe von insgesamt € 150,0 Mio. wurden ebenso in gleicher Höhe und gleicher Laufzeit Zins-Collars zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Zusätzlich wurden im Jahr 2025 weitere variabel verzinsliche Schuldscheindarlehen in Höhe von € 204,0 Mio. durch den Abschluss von Zinsswaps abgesichert.

Zwischen dem Grund- und Sicherungsgeschäften besteht eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Zins-Collars und Zinsswaps denjenigen der variabel verzinslichen Darlehen entsprechen. Dies gilt für den Nominalbetrag, die Laufzeit, die Zahlungs- und Zinsanpassungstermine. Das zugrundeliegende Risiko der Zins-Collars und Zinsswaps ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch. Daher wurde für die Sicherungsbeziehung ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt.

Die Nettorisikoposition und der durchschnittlich abgesicherte Zinssatz stellen sich wie folgt dar:

T.51 Durchschnittlich abgesicherter Zinssatz

 

2025

2024

 

kurzfristig

langfristig

kurzfristig

langfristig

Zinsrisiko

 

 

 

 

Nettorisikoposition (in € Mio.)

0,0

0,0

3,0

 

Durchschnittlich abgesicherter Zinssatz in % auf Basis des aktuellen Fixings (Cap/Floor)

4,8 %/1,5 %

4,7 %/1,5 %

 

4,7 %/1,5 %

Durchschnittlich abgesicherter Zinssatz in % auf Basis des aktuellen Fixings (Swaps)

 

2,2 %

 

 

Sensitivitätsanalyse Zinsen

Das Ergebnis im Konzern ist von der Entwicklung des Marktzinsniveaus abhängig. Eine Änderung des Zinsniveaus würde sich auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Konzerns auswirken. Die durchgeführte Analyse umfasst alle verzinslichen Finanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.

Eine Veränderung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätten folgende Auswirkungen auf das Ergebnis und die Sicherungsrücklage im Eigenkapital:

T.52 Sensitivitätsanalyse Zinsänderungen (in € Mio.)

 

2025

2024

 

+1,0 %

-1,0 %

+1,0 %

-1,0 %

Eigenkapital

5,7

-6,1

0,0

0,0

Ergebnis

0,0

0,0

0,4

-1,5

Angaben zu Sicherungsinstrumenten, die in einer Sicherungsbeziehung stehen

Am Bilanzstichtag stellten sich die Beträge, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundgeschäft designiert sind, wie folgt dar:

T.53 Designation von gesicherten Grundgeschäften (in € Mio.)

 

Wertänderung zur Berechnung der Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung

Cashflow Hedging Rücklage

Rücklage für Kosten der Absicherung

In der Cashflow Hedging-Rücklage verbleibende Salden aus Sicherungs­beziehungen, bei denen die Bilanzierung von Sicherungs­geschäften nicht mehr angewendet wird

Zum 31. Dezember 2025

 

 

 

 

Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

-50,7

23,4

-6,6

0,0

Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

-114,0

-44,3

13,8

0,0

Zinsrisiko

1,2

0,9

0,0

0,0

Zum 31. Dezember 2024

 

 

 

 

Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

-13,1

5,3

-4,3

0,0

Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

175,3

81,1

4,4

0,0

Zinsrisiko

0,0

0,0

-0,3

0,0

Die Beträge, die sich auf Posten beziehen, die als Sicherungsinstrument designiert sind, haben folgende Auswirkungen auf die Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung:

T.54 Designierte Sicherungsgeschäfte (in € Mio.)

 

Nominalwert 

Buchwert

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten

Posten in der Bilanz, in der das Sicherungs­instrument enthalten ist

Veränderungen im Wert des
Sicherungs­instruments, die im Sonstigen Ergebnis erfasst wurde

Betrag, der aus der Cashflow Hedging Rücklage in die Anschaf­fungskosten der Vorräte umge­bucht worden ist

Betrag, der aus der Cashflow Hedging Rücklage in den Gewinn und Verlust umgegliedert worden ist

Posten im Gewinn oder Verlust, der
von der
Umgliederung betroffen ist

Zum 31. Dezember 2025

 

 

 

 

im Geschäftsjahr 2025

Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

806,6

28,6

-8,4

Sonstige
kurzfristige/
langfristige
finanzielle Vermögenswerte/
Verbindlichkeiten

50,7

-

24,9

Umsatzerlöse

Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

1.763,5

0,5

-58,7

114,0

44,0

-

Umsatzkosten

Zinsrisiko

354,0

1,1

0,0

-1,2

-

0,0

Finanzauf­wendungen

Zum 31. Dezember 2024

 

 

 

 

im Geschäftsjahr 2024

Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

1.139,7

14,3

-13,0

Sonstige
kurzfristige/
langfristige
finanzielle Vermögenswerte/
Verbindlichkeiten

13,1

-

29,3

Umsatzerlöse

Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

2.374,3

111,0

0,0

-175,3

-5,9

-

Umsatzkosten

Zinsrisiko

150,0

0,0

0,0

0,0

-

0,0

Finanzauf­wendungen

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Eigenkapitalveränderungen in Bezug auf Hedging Rücklagen:

T.55 Entwicklung der Hedging Rücklagen (in € Mio.)

 

2025

2024

 

Cashflow Hedging Rücklage

Rücklage für Kosten der Absicherung

Cashflow Hedging Rücklage

Rücklage für Kosten der Absicherung

Rücklage Stand 31. Dezember

86,4

-0,2

-3,9

0,0

Übergangs-Effekte auf IFRS 9

 

 

 

4,9

Rücklage Stand 1. Januar

86,4

-0,2

-3,9

4,9

Veränderung im beizulegenden Zeitwert

 

 

 

 

Davon Währungsrisiko1

-164,7

27,9

162,2

12,3

Davon Zinsrisiko

1,2

0,4

0,0

0,6

Betrag, der in den Kosten nicht finanzieller Vermögenswerte enthalten ist 

44,0

0,0

-5,9

0,0

Betrag, der in den Gewinn und Verlust umgegliedert wurde

 

 

 

 

Davon Währungsrisiko2

-24,3

-18,6

-29,3

-20,3

Davon Zinsrisiko

0,0

0,0

0,0

0,0

Steuereffekt

37,4

-2,2

-36,8

2,4

Rücklage Stand 31. Dezember

-20,2

7,2

86,4

-0,2

1 Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Rücklage für Kosten der Absicherung von € 27,9 Mio. (Vorjahr: € 12,3 Mio.) betrifft mit € -19,5 Mio. Absatzgeschäfte (Vorjahr: € -22,4 Mio.)und mit € 47,4 Mio. (Vorjahr: € 34,7 Mio.) Beschaffungsgeschäfte.

2 Von den Beträgen, die aus der Rücklage für Kosten der Absicherung in den Gewinn und Verlust umgegliedert wurden, sind € 19,7 Mio. (Vorjahr: € 25,8 Mio.) im Zusammenhang mit Absatzgeschäften und € -38,3 Mio. (Vorjahr: € -46,1 Mio.) im Zusammenhang mit Beschaffungsgeschäfte angefallen.

Die Veränderung der Zeitwerte von Optionen bzw. die Veränderung der Terminkomponenten und der Währungsbasis-Spreads von Devisentermingeschäften werden als Kosten einer transaktionsbezogenen Absicherung separat im Eigenkapital in der Rücklage für Kosten der Absicherung erfasst und beim Eintritt des Grundgeschäfts erfolgswirksam im Finanzergebnis vereinnahmt.

Der Wegfall eines geringen Teils des ursprünglich geplanten Beschaffungs- und Absatzvolumens in Fremdwährungen, führte zu einem Überhang an Absicherungsgeschäften. Für die nicht mehr erwartete Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte wurde das Hedge-Accounting beendet und der beizulegende Zeitwert erfolgswirksam aus der Cashflow Hedging Rücklage in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Sobald das hochwahrscheinliche Beschaffungs- oder Absatzgeschäft nicht länger erwartet wird, wird ein Gegengeschäft abgeschlossen. Über alle Währungspaare hinweg wurde ein Betrag von € -23,8 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.) erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst (siehe hierzu auch Kapitel 21).

15.Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen resultieren aus Ansprüchen der Mitarbeiter*innen und ggf. deren Hinterbliebenen auf Leistungen im Falle der Invalidität, des Todes oder des Erreichens eines gewissen Alters, die je nach Land auf gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen beruhen. Die Pensionsverpflichtungen umfassen im PUMA-Konzern sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungszusagen und enthalten sowohl Verpflichtungen aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen. Die Versorgungszusagen sind teilweise durch externes Planvermögen finanziert.

Die mit den Versorgungszusagen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die üblichen Risiken von leistungsorientierten Pensionsplänen in Bezug auf mögliche Änderungen des Abzinsungssatzes und der Inflationsentwicklung sowie der Langlebigkeit. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, wurden die Pläne mit den höchsten Verpflichtungen in Deutschland und Großbritannien vor einigen Jahren für Neueintritte geschlossen oder versichert. Das spezifische Risiko von auf dem Gehalt basierenden Verpflichtungen ist innerhalb des PUMA-Konzerns gering. Durch die Einführung einer jährlichen Obergrenze in 2016 für das pensionsfähige Gehalt im Plan Großbritannien ist dieses Risiko für die höchsten Verpflichtungen abgedeckt. Der Plan Großbritannien wird daher als nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtung eingestuft.

T.56 Barwert der Versorgungsansprüche 2025 (In € Mio.)

 

Deutschland

Groß­britannien

Andere Gesell­schaften

PUMA-Konzern

Barwert der Versorgungsansprüche zum 31. Dezember 2025

 

 

 

 

Auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

 

 

 

 

Annuität

0,0

0,0

11,9

11,9

Einmalzahlung

0,0

0,0

11,7

11,7

Nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

 

 

 

 

Annuität

53,2

28,3

0,0

81,5

Einmalzahlung

8,5

0,0

0,0

8,5

Gesamt

61,7

28,3

23,6

113,6

Im Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:

T.57 Barwert der Versorgungsansprüche 2024 (In € Mio.)

 

Deutschland

Groß­britannien

Andere Gesell­schaften

PUMA-Konzern

Barwert der Versorgungsansprüche zum 31. Dezember 2024

 

 

 

 

Auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

 

 

 

 

Annuität

0,0

0,0

11,5

11,5

Einmalzahlung

0,0

0,0

10,9

10,9

Nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

 

 

 

 

Annuität

50,4

31,4

0,0

81,8

Einmalzahlung

8,3

0,0

0,0

8,3

Gesamt

58,7

31,4

22,4

112,5

Die wesentlichen Versorgungsregelungen sind im Folgenden beschrieben:

Die allgemeine Pensionsordnung der PUMA SE sieht grundsätzlich Rentenzahlungen in Höhe von maximal  127,82 pro Monat und Anwärter*in vor. Sie wurde für Neueintritte ab 1996 geschlossen. Darüber hinaus bestehen bei der PUMA SE Einzelzusagen (Festbeträge in unterschiedlicher Höhe) sowie beitrags­orientierte Einzel-Leistungszusagen (zum Teil aus Entgeltumwandlung). Bei den beitragsorientierten Einzel-Leistungszusagen handelt es sich um versicherte Pläne. Gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen bestehen nicht. Der auf die inländischen Versorgungsansprüche entfallende Verpflichtungsumfang beträgt per Ende 2025 € 61,7 Mio. (Vorjahr: € 58,7 Mio.) und macht somit 54,3 % (Vorjahr: 52,2 %) der gesamten Verpflichtung aus. Der beizulegende Zeitwert für das den inländischen Verpflichtungen gegenüberstehende Planvermögen beträgt € 54,2 Mio. (Vorjahr: € 51,0 Mio.), die entsprechende Pensionsrückstellung beträgt € 7,5 Mio. (Vorjahr: € 7,7 Mio.).

Der Defined Benefit Plan in Großbritannien ist seit 2006 für Neueintritte geschlossen. Hier handelt es sich um gehalts- und dienstzeitabhängige Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. 2016 wurde eine Wachstumsobergrenze von 1 % p.a. auf das pensionsfähige Gehalt eingeführt. Eine Teil­kapitalisierung der Altersrente ist zulässig. Es bestehen gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen. Die Verpflichtung für die Versorgungsansprüche des Defined Benefit Plans in Großbritannien beträgt zu Ende 2025 € 28,3 Mio. (Vorjahr: € 31,4 Mio.) und stellt 24,9 % (Vorjahr: 27,9 %) der gesamten Verpflichtung dar. Die Verpflichtung ist durch ein Vermögen von € 29,2 Mio. (Vorjahr: € 28,9 Mio.) gedeckt. Der aus der Überdeckung resultierende Aktivposten beträgt € 0,9 Mio. (Vorjahr: Rückstellung € 2,5 Mio.).

Der Barwert der Versorgungsansprüche hat sich wie folgt entwickelt:

T.58 Entwicklung des Barwerts der Versorgungsansprüche (In € Mio.)

 

2025

2024

Barwert der Versorgungsansprüche zum 1. Januar 

112,5

107,3

Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche

2,0

2,1

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

1,2

0,0

Gewinne (-) und Verluste aus Planabgeltung

0,3

0,0

Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche

4,4

4,8

Arbeitnehmerbeiträge

3,0

0,8

Ausgezahlte Leistungen

-4,7

-4,3

Effekte aus Übertragungen

0,0

0,1

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste

-2,8

0,5

Währungskurseffekte

-2,3

1,2

Barwert der Versorgungsansprüche zum 31. Dezember 

113,6

112,5

Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

T.59 Entwicklung des Planvermögens (In € Mio.)

 

2025

2024

Planvermögen zum 1. Januar 

85,6

85,2

Zinsertrag auf das Planvermögen

3,4

3,8

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (-)

-0,4

-3,0

Arbeitgeberbeiträge

2,0

0,8

Arbeitnehmerbeiträge

3,0

0,8

Ausgezahlte Leistungen

-2,8

-3,2

Währungskurseffekte

-1,6

1,2

Planvermögen zum 31. Dezember 

89,2

85,6

Die Pensionsrückstellung für den Konzern leitet sich wie folgt ab:

T.60 Pensionsrückstellung (In € Mio.)

 

2025

2024

Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen

113,6

112,5

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

-89,2

-85,6

Finanzierungsstatus

24,4

26,9

Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 

24,4

26,9

Davon Aktivum

1,2

0,4

Davon Passivum

25,6

27,3

In 2025 betrugen die ausgezahlten Leistungen € 4,7 Mio. (Vorjahr: € 4,3 Mio.). Für das Jahr 2026 werden Zahlungen in Höhe von € 11,5 Mio. erwartet. Davon werden voraussichtlich € 1,1 Mio. vom Arbeitgeber direkt erbracht. Die Arbeitgeberbeiträge in das externe Planvermögen betrugen im Jahr 2025 € 2,0 Mio. (Vorjahr: € 0,8 Mio.). Für das Jahr 2026 werden Arbeitgeberbeiträge in Höhe von € 2,3 Mio. erwartet.

Die Pensionsrückstellung hat sich wie folgt entwickelt:

T.61 Entwicklung der Pensionsrückstellung (In € Mio.)

 

2025

2024

Pensionsrückstellung zum 1. Januar 

26,9

22,1

Pensionsaufwand

4,5

3,1

Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste

-2,5

3,5

Arbeitgeberbeiträge

-2,0

-0,8

Direkte Rentenzahlungen des Arbeitgebers

-1,9

-1,1

Transferwerte

0,0

0,1

Währungsdifferenzen

-0,6

0,0

Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 

24,4

26,9

Davon Aktivum

1,2

0,4

Davon Passivum

25,6

27,3

Der Aufwand im Geschäftsjahr 2025 gliedert sich wie folgt:

T.62 Aufwand für Leistungspläne (In € Mio.)

 

2025

2024

Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche

2,0

2,1

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

1,2

0,0

Ertrag (-) und Aufwand aus Planabgeltungen

0,3

0,0

Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche

4,4

4,8

Zinsertrag auf das Planvermögen

-3,4

-3,8

Administrationskosten

0,0

0,0

Aufwand für Leistungspläne

4,5

3,1

Davon Personalaufwand

3,5

2,1

Davon Finanzaufwand

1,0

1,0

Zusätzlich zu den leistungsorientierten Pensionsplänen zahlt PUMA auch in Beitragspläne ein. Die geleisteten Zahlungen für das Geschäftsjahr 2025 beliefen sich auf € 22,9 Mio. (Vorjahr: € 21,3 Mio.).

Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste:

T.63 Im Sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste (In € Mio.)

 

2025

2024

Neubewertung von Leistungsverpflichtungen

-2,8

0,5

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aus Veränderungen bei den demographischen Annahmen

0,1

-0,1

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aus Veränderungen bei den finanziellen Annahmen

-3,7

-0,5

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen

0,7

1,1

Neubewertung des Planvermögens

0,4

3,0

Aufgrund der Obergrenze für Vermögenswerte nicht erfasste Beträge

0,0

0,0

Anpassung der Administrationskosten

0,0

0,0

Insgesamt direkt im Sonstigen Ergebnis erfasster Betrag für Neubewertungen

-2,5

3,5

Anlageklassen des Planvermögens:

T.64 Anlageklassen des Planvermögens (In € Mio.)

 

2025

2024

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

1,4

1,2

Eigenkapitalinstrumente

4,4

6,1

Schuldverschreibungen

13,7

7,0

Investmentfonds

3,3

3,5

Derivate

5,9

7,8

Immobilien

1,0

3,2

Versicherungen

54,2

51,3

Sonstige

5,3

5,5

Planvermögen gesamt

89,2

85,6

Davon Anlageklassen mit einem notierten Marktpreis:

T.65 Planvermögen mit einem notierten Marktpreis (In € Mio.)

 

2025

2024

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

1,4

1,2

Eigenkapitalinstrumente

4,4

6,1

Schuldverschreibungen

13,7

7,0

Investmentfonds

3,3

3,5

Derivate

5,9

7,8

Immobilien

0,0

2,4

Versicherungen

0,0

0,0

Sonstige

5,0

5,4

Planvermögen mit einem notierten Marktpreis

33,7

33,4

Eigene Finanzinstrumente oder von Konzerngesellschaften genutzte Immobilien sind im Planvermögen unverändert nicht enthalten.

Das Planvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der definierten Leistungsverpflichtungen. In einigen Ländern bestehen für die Art und Höhe der zu wählenden Finanzmittel gesetzliche Vorgaben, in anderen Ländern (zum Beispiel Deutschland) erfolgt die Finanzierung der Pensionsverpflichtung auf freiwilliger Basis. In Großbritannien wird die Vermögensverwaltung von einem Treuhänderausschuss verantwortet, der sich aus Repräsentanten von Gesellschaft und Mitarbeiter*innen zusammensetzt. Die Anlagestrategie zielt auf langfristige Gewinne mit einer tolerierbaren Volatilität ab. Im Jahr 2025 wurde die Investmentstrategie überarbeitet. Dabei wurden aufgrund der verbesserten Ausfinanzierung des Plans Investmentrisiken reduziert. Die Anlagestrategie wird auch zukünftig durch die Trustees überwacht.

Bei der Ermittlung von Pensionsverpflichtungen und Pensionsaufwand wurden folgende Annahmen verwendet:

T.66 Annahmen bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtung

 

2025

2024

Diskontierungssatz

4,29 %

4,17 %

Zukünftige Rentensteigerungen

1,82 %

2,00 %

Zukünftige Gehaltssteigerungen

2,32 %

2,24 %

Bei den angegebenen Werten handelt es sich um gewichtete Durchschnittswerte. Für den Euroraum wurde einheitlich ein Rechnungszins von 3,75 % (Vorjahr: 3,50 %) angesetzt.

Als Sterbetafeln wurden für Deutschland die Heubeck-Richttafeln 2018 G verwendet. Für Großbritannien wurden die Sterblichkeiten gemäß Basistafel S4 unter Berücksichtigung der Lebenserwartungsprojektion gemäß CMI2024 mit einem Langfristtrend von 1 % angesetzt.

In der folgenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen beeinflusst worden wäre bei Veränderung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahme.

T.67 Sensitivitätsanalyse für die Versorgungsansprüche (In € Mio.)

 

2025

2024

Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche, falls

 

 

der Diskontierungssatz 50 Basispunkte höher wäre

-3,6

-3,9

der Diskontierungssatz 50 Basispunkte niedriger wäre

4,1

4,3

Gehalts- und Rententrends haben aufgrund der Struktur der Leistungspläne lediglich eine unwesentliche Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche.

Der gewichtete Durchschnitt der Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt rd. 11 Jahre (Vorjahr: rd.
12 Jahre).

16.Sonstige Rückstellungen

T.68 Sonstige Rückstellungen (In € Mio.)

 

2024

 

 

 

 

2025

 

2024

 

 

Währungs­anpassungen, Umbuchungen

Zuführungen

Verbrauch

Auflösung

 

Davon langfristig

Davon langfristig

Rückstellungen für:

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewährleistungen

2,1

-0,1

1,4

-0,9

-0,3

2,1

0,0

0,0

Einkaufsrisiken

3,9

0,0

0,6

0,0

-2,0

2,4

0,0

0,0

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

14,0

-0,5

3,3

-2,0

-2,2

12,6

6,3

6,0

Rückbauverpflichtungen

16,4

-1,2

4,5

-2,1

-1,1

16,5

13,0

13,4

Personalrückstellungen

19,2

0,3

6,0

-9,3

-3,6

12,6

7,2

9,9

Rückstellungen für Beendigung von Arbeitsverhältnissen

0,0

-0,1

25,1

0,0

0,0

25,1

0,0

0,0

Sonstige

12,8

-0,5

6,3

-5,1

-2,0

11,5

0,0

0,0

Gesamt

68,2

-2,0

47,2

-19,3

-11,3

82,9

26,4

29,3

Für die Gewährleistungsrückstellung wird ein Erfahrungswert vom Umsatz der letzten sechs Monate herangezogen. Es wird erwartet, dass der größte Teil dieser Ausgaben innerhalb der ersten sechs Monate des nächsten Geschäftsjahres fällig wird. Die Einkaufsrisiken bestehen im Wesentlichen für Materialrisiken sowie für Formen, die zur Herstellung von Schuhen erforderlich sind und führen in der Folgeperiode zu Zahlungsmittelabflüssen.

Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sind überwiegend langfristig und fallen im Zusammenhang mit den vom Konzern gemieteten Einzelhandelsgeschäften, Lagerflächen und Büroflächen an. Sie werden auf Grundlage der erwarteten Erfüllungsbeträge sowie der vereinbarten Mietdauern gebildet. Schätzungen werden in Bezug auf die Kosten sowie den tatsächlichen zeitlichen Anteil der Inanspruchnahme vorgenommen.

Personalrückstellungen sind hauptsächlich für langfristige variable Vergütungskomponenten eingestellt. Die Risiken aus Rechtsstreitigkeiten beziehen sich auf jegliche Form von Rechtsstreitigkeiten u. a. im Zusammenhang mit Marken- und Patentrechten.

Die Rückstellung für Beendigung von Arbeitsverhältnissen umfassen Aufwendungen für Leistungen, die im Rahmen eines freiwilligen Abfindungsprogramms gewährt werden. Die Erfassung der entsprechenden Verpflichtung erfolgte zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen rechtlich bzw. faktisch an das Abfindungsangebot gebunden war und dieses nicht mehr einseitig widerrufen werden konnte.

Die sonstigen Rückstellungen bestehen für sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Beschaffung

Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich im folgenden Jahr zur Auszahlung führen, die langfristigen Rückstellungen werden in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren erwartet. Wesentliche Aufzinsungseffekte bestehen nicht. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen basieren auf Erfahrungswerten aus ähnlichen Transaktionen. Dabei werden alle Ereignisse bis zur Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt.

17.Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital entspricht dem gezeichneten Kapital der PUMA SE.

Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag gemäß Satzung € 148.007.926,00 (Vorjahr: € 149.698.196,00) und ist eingeteilt in 148.007.926 (Vorjahr: 149.698.196) stimmberechtigte Stückaktien ohne Nennwert. Dies entspricht einem anteiligen Betrag von € 1,00 je Aktie.

Im Geschäftsjahr 2025 wurde das eingetragene Grundkapital um € 1.690.270 herabgesetzt

Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionär*innen sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien:

T.69 Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien

 

2025

2024

Im Umlauf befindliche Aktien zum 01. Januar, Stück

148.824.413

149.844.544

Aktienrückkauf, Stück

-1.687.753

-1.128.961

Ausgabe eigener Aktien, Stück1

72.245

108.830

Im Umlauf befindliche Aktien zum 31. Dezember, Stück

147.208.905

148.824.413

1 Die Ausgabe eigener Aktien steht im Zusammenhang mit Vergütungsleistungen im Rahmen von bestehenden Promotions- und Werbeverträgen sowie von Vergütungen an Mitglieder des Managements.

Genehmigtes Kapital

Zum 31. Dezember 2025 sieht die Satzung der Gesellschaft ein genehmigtes Kapital über insgesamt  30.000.000,00 vor:

Der Vorstand ist gemäß § 4.2. der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. Mai 2030 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 30.000.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu  30.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die neuen Aktien auch vollständig oder teilweise von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionär*innen zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionär*innen steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in § 4.2. der Satzung genannten Fällen das Bezugsrecht der Aktionär*innen ganz oder teilweise auszuschließen.

Vom bestehenden genehmigten Kapital hat der Vorstand der PUMA SE im aktuellen Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022 wurde der Vorstand bis zum 10. Mai 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu  1.500.000.000,00 zu begeben.

In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital um bis zu  15.082.464,00 durch Ausgabe von bis zu 15.082.464 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht erfüllt wird oder wie Andienungen erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

Eigene Aktien/Treasury Stock

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Mai 2025 eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Mai 2021 wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen an die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft auszugeben. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 11. Mai 2022 wurde der Vorstand überdies ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- sowie Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, oder Mitglied der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens sind, auszugeben. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Auf Basis der vorgenannten Ermächtigung vom 7. Mai 2020/5. Mai 2021 hat der Vorstand der PUMA SE am 29. Februar 2024 ein Aktienrückkaufprogramm verabschiedet. Die erste Tranche sieht den Rückkauf eigener Aktien mit einem Gesamtkaufpreis von bis zu € 100 Millionen vor und begann am 6. März 2024 für den Zeitraum bis zum 6. Mai 2025. Gemäß der von der Hauptversammlung 2020 erteilten Ermächtigung werden die zurückerworbenen Aktien eingezogen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2024 wurde die vorgenannte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien aufgehoben und die Gesellschaft erneut ermächtigt, bis zum 21. Mai 2029 eigene Aktien bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Überdies wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen an die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft auszugeben. Weiterhin wurde der Vorstand ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- sowie Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, oder Mitglied der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens sind, auszugeben. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft insgesamt 799.021 Stück PUMA-Aktien im eigenen Bestand, was einem Anteil von 0,54 % des gezeichneten Kapitals entspricht.

Rückerwerb eigener Aktien

Der Vorstand der PUMA SE hat am 29. Februar 2024 auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020/5. Mai 2021 ein Aktienrückkaufprogramm verabschiedet. Die erste Tranche sah den Rückkauf eigener Aktien mit einem Gesamtkaufpreis von bis zu € 100 Millionen vor und begann im März 2024 für den Zeitraum bis zum 6. Mai 2025.

Am 31. März 2025 hat die PUMA SE den Erwerb von Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms abgeschlossen. Im Rahmen des Aktienrückkaufs wurden im Geschäftsjahr 2025 insgesamt 1.687.753 Aktien zurückgekauft. Das entsprach ca. 1,13 % des Grundkapitals der Gesellschaft (bezogen auf € 149.698.196,00). Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug im Durchschnitt € 29,63. Der Gesamtpreis der erworbenen Aktien betrug € 50.000.005,59.

Die zurückerworbenen Aktien wurden wie von der Gesellschaft angekündigt eingezogen. Die PUMA SE hat von den zurückerworbenen Aktien 1.690.270 Stück durch Vorstandsbeschluss vom 7. August 2025 eingezogen.

Weitere Angaben zum Rückerwerb eigener Aktien können der folgenden Tabelle entnommen werden.

T.70 Rückkauf eigener Aktien im Geschäftsjahr

Monat

Aktienanzahl

Gesamtpreis
in €

Durchschnittli­cher Kaufpreis
je Aktie in €

Anteil am Grundkapital
in €

Anteil am Grundkapital
in %

Januar

411.990

15.008.721,36

36,43

411.990

0,28 %

Februar

644.207

18.914.949,36

29,36

644.207

0,43 %

März

631.556

16.076.334,87

25,46

631.556

0,42 %

April

-

-

-

-

-

Mai

-

-

-

-

-

Juni

-

-

-

-

-

Juli

-

-

-

-

-

August

-

-

-

-

-

September

-

-

-

-

-

Oktober

-

-

-

-

-

November

-

-

-

-

-

Dezember

-

-

-

-

-

Gesamt

1.687.753

50.000.005,59

29,63

1.687.753

1,13 %

Dividende

Die ausschüttungsfähigen Beträge beziehen sich auf den Bilanzgewinn der PUMA SE, der gemäß dem deutschen Handelsrecht ermittelt wird.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn der PUMA SE für das Geschäftsjahr 2025 keine Dividende (aktuelles Jahr: € 0,00; Vorjahr: € 0,61) auszuschütten, da das Konzernjahresergebnis zum 31. Dezember 2025 negativ ist.

Vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns der PUMA SE:

T.71 Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns der PUMA SE

 

2025

2024

Bilanzgewinn der PUMA SE zum 31. Dezember, € Mio.

185,2

510,5

Ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn, € Mio.

155,4

510,5

Dividende je Aktie, €

0,00

0,61

Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien, Stück1

147.208.905

148.824.413

Dividende gesamt, € Mio.1

0,0

89,8

Vortrag auf neue Rechnung, € Mio.1

185,2

420,8

1 Vorjahreswerte angepasst auf den Stand der Hauptversammlung

Rücklagen

Die Rücklagen im Eigenkapital setzen sich wie folgt zusammen:

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien sowie Beträge aus der Gewährung, Umwandlung und dem Verfall von Aktienoptionen.

Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag

Die Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn enthalten das Netto-Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Darüber hinaus werden in den Gewinnrücklagen, die im Sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungseffekte aus der Pensionsrückstellung erfasst, sowie für den Rückerwerb eigener Aktien geleistete Entgelte, die den Nennbetrag übersteigen.

Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung

Der Eigenkapitalposten für Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von nicht in Euro bilanzierenden Tochtergesellschaften.

Cashflow Hedging Rücklage

Der Posten „Cashflow Hedging Rücklage“ beinhaltet den beizulegenden Zeitwert der Absicherung von Cashflows (innerer Zeitwert der Optionen und die Kassakomponente der Termingeschäfte) in Bezug auf abgesicherte Transaktionen, die noch nicht eingetreten sind.

Rücklage für Kosten der Absicherung – Optionen

Der Posten beinhaltet den beizulegenden Zeitwert der Kosten der Absicherung von Cashflows entsprechend dem „Cost of Hedging“ Ansatz für Optionen (Zeitwertkomponente).

Rücklage für Kosten der Absicherung – Termingeschäfte

Der Posten beinhaltet den beizulegenden Zeitwert der Kosten der Absicherung von Cashflows entsprechend dem „Cost of Hedging“ Ansatz für Termingeschäfte (Terminkomponente).

Nicht beherrschende Anteile

Dieser Posten enthält die nicht beherrschenden Anteile. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird auf Kapitel 29 verwiesen.

Kapitalmanagement

Die Zielsetzung des Konzerns liegt in der Beibehaltung einer starken Eigenkapitalbasis, um das Vertrauen der Investoren und des Marktes zu erhalten und um die zukünftige Geschäftsentwicklung zu stärken.

Das Kapitalmanagement bezieht sich auf das Konzern-Eigenkapital von PUMA. Dies ist in der Konzernbilanz sowie der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

18.Management-Incentive-Programme

Um das Management mit einer langfristigen Anreizwirkung an das Unternehmen zu binden, werden bei PUMA virtuellen Aktien mit Barausgleich und andere globale Long-Term-Incentive-Programme eingesetzt.

Die laufenden Programme werden nachfolgend erläutert:

Erläuterung „virtuelle Aktien“ sog. „Monetary Units“ (Bezeichnung: Monetary Units Plan – MUP)

Im Geschäftsjahr 2013 wurde begonnen „Monetary Units“ im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis für Vorstandsmitglieder zu gewähren. „Monetary Units“ basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung, wobei jede dieser „Monetary Units“ am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung berechtigt. Diese berechtigte Barauszahlung vergleicht den Erfolg mittels der durchschnittlichen virtuellen Wertsteigerungsrechte der letzten dreißig Handelstage vor Beginn des Ausgabejahres mit den virtuellen Wertsteigerungsrechten der letzten dreißig Handelstage des Ausübungszeitpunkts. Die maximale Wertsteigerung (Cap) ist auf 300 % des Zuteilungsbetrags limitiert. Die „Monetary Units“ unterliegen einer Sperrfrist (=Erdienungszeitraum) von drei Jahren. Danach besteht ein Ausübungszeitraum von jeweils 30 Tagen nach jedem Quartalsveröffentlichungsstichtag über einen Zeitraum von zwei Jahren, der von den Teilnehmer*innen frei zur Ausübung genutzt werden kann. Die virtuellen Aktien werden bei einem Ausscheiden während des Erdienungszeitraums auf Basis „pro rata“ gekürzt. Das Programm lief zugunsten des Performance Share Plan 2021 aus. Im Geschäftsjahr 2025 wurden daher aus diesem Programm keine Anteile mehr ausgegeben.

Erläuterung „virtuelle Aktien“ (Bezeichnung: Performance Share Plan 2021 – PSP 21)

Im Geschäftsjahr 2021 wurde begonnen virtuelle Aktien im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis für Vorstandsmitglieder zu gewähren. Die virtuellen Aktien basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung, wobei jede dieser virtuellen Aktien am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung berechtigt. Der Aufsichtsrat behält sich jedoch das Recht vor, die Auszahlung in PUMA-Aktien, statt in bar vorzunehmen. Diese Barauszahlung ergibt sich aus den um die kumulierte Dividende der Performance-Periode erhöhten PUMA-Schlusskursen der letzten dreißig Handelstage vor dem Ausübungszeitpunkt. Die finale Anzahl an virtuellen Aktien liegt zwischen 50 % und 150 %, abhängig vom relativen „Total Shareholder Returns“ (TSR) gegenüber dem MDAX-Index. Für die Berechnung des TSR von PUMA und des MDAX-Index wird jeweils das arithmetische Mittel der TSR-Werte an den 30 Handelstagen vor Beginn und vor Ende der Performance-Periode ermittelt. Die so für PUMA und den MDAX-Index jeweils ermittelten Durchschnittswerte werden anschließend in Relation zueinander gesetzt. Dabei wird die Differenz in Prozentpunkten zwischen dem TSR von PUMA und dem TSR des MDAX-Index berechnet (= TSR-Outperformance in Prozentpunkten). Die maximale Wertsteigerung (Cap) ist auf 300 % des Zuteilungsbetrags limitiert. Die virtuellen Aktien unterliegen einer Sperrfrist (=Erdienungszeitraum) von vier Jahren. Der Auszahlungszeitpunkt liegt generell innerhalb des ersten Quartals des fünften Jahres nach Ausgabe. Die virtuellen Aktien werden bei einem Ausscheiden während des Erdienungszeitraums auf Basis „pro rata“ gekürzt. Für die ausgegebenen Programme im Geschäftsjahr 2021 und 2022 ist der DAX-Index die Grundlage zur Berechnung der virtuellen Aktien, während ab dem Geschäftsjahr 2023 der MDAX-Index Anwendung findet. Das Programm lief im Geschäftsjahr 2025 zugunsten des Performance Share Plan 2025 aus. Im Geschäftsjahr 2025 wurden daher aus diesem Programm keine Anteile mehr ausgegeben.

Erläuterung „virtuelle Aktien“ (Bezeichnung: Performance Share Plan 2025 – PSP 25)

Im Geschäftsjahr 2025 wurde begonnen virtuelle Aktien im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis für Vorstandsmitglieder zu gewähren. Die virtuellen Aktien basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung (50 %), dem durchschnittlichen Konzernergebnis (30%) sowie der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen (20%). Jede dieser virtuellen Aktien berechtigt am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung. Der Aufsichtsrat behält sich jedoch das Recht vor, die Auszahlung in PUMA-Aktien, statt in bar vorzunehmen. Diese Barauszahlung ergibt sich aus den um die kumulierte Dividende der Performance-Periode erhöhten PUMA-Schlusskursen der letzten dreißig Handelstage vor dem Ausübungszeitpunkt. Die finale Anzahl an virtuellen Aktien liegt zwischen 0 % und 200 %, abhängig von der gewichteten Zielerreichung der drei Komponenten. 50% der gesamten Zielerreichung sind abhängig vom relativen „Total Shareholder Returns“ (TSR) gegenüber dem MDAX-Index. Für die Berechnung des TSR von PUMA und des MDAX-Index wird jeweils das arithmetische Mittel der TSR-Werte an den 30 Handelstagen vor Beginn und vor Ende der Performance-Periode ermittelt. Die so für PUMA und den MDAX-Index jeweils ermittelten Durchschnittswerte werden anschließend in Relation zueinander gesetzt. Dabei wird die Differenz in Prozentpunkten zwischen dem TSR von PUMA und dem TSR des MDAX-Index berechnet (= TSR-Outperformance in Prozentpunkten). 30% der gesamten Zielerreichung sind abhängig vom durchschnittlichen Konzernergebnis. Hierfür wird zu Beginn der Performance-Periode auf Grundlage der mittelfristigen Planung des PUMA-Konzerns ein Zielwert definiert. Am Ende der Performance-Periode wird dieser Zielwert dem tatsächlich in der Performance-Periode erzielten durchschnittlichen Konzernergebnis gegenübergestellt. 20% der gesamten Zielerreichung sind abhängig von der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen. Diese werden vom Aufsichtsrat konkret für diesen Zweck definiert. Am Ende der Performance-Periode bewertet der Aufsichtsrat den Grad der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Die maximale Wertsteigerung der virtuellen Aktien (Cap) ist auf 300 % des Zuteilungsbetrags limitiert. Die virtuellen Aktien unterliegen einer Sperrfrist (=Erdienungszeitraum+ Haltefrist) von vier Jahren. Diese setzt sich zusammen aus einer dreijährigen Erdienungsperiode gefolgt von einer einjährigen Halteperiode. Der Auszahlungszeitpunkt liegt generell innerhalb des ersten Quartals des fünften Jahres nach Ausgabe. Die virtuellen Aktien werden bei einem Ausscheiden während des Erdienungszeitraums auf Basis „pro rata“ gekürzt.

Im Geschäftsjahr 2025 wurden der Rückstellung auf Basis der arbeitsvertraglichen Zusagen gegenüber den Vorstandsmitgliedern  0,6 Mio. (Vorjahr: € 1,3 Mio.) zugeführt, sowie  0,7 Mio. aufgelöst (Vorjahr: € 0,0 Mio.).

T.72 Virtuelle Aktien Vorstände

Bezeichnung Plan

MUP

PSP 21

MUP

PSP 21

PSP 21

PSP 21

PSP 25

 

Ausgabedatum

01.01.2021

01.01.2021

01.01.2022

01.01.2022

01.01.2023

01.01.2024

01.01.2025

 

Laufzeit

5

4,25

5

4,25

4,25

4,25

4,25

Jahre

Sperrfrist

3

4

3

4

4

4

4

Jahre

Basiskurs PUMA-Aktie bei Ausgabe

86,23

86,23

106,95

106,95

51,86

54,92

45,18

EUR/Aktie

Referenzwert PUMA-Aktie zum Geschäftsjahresende

0

0

19,74

19,74

21,76

21,44

15,01

EUR/Aktie

Gewichteter Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt

21,47

45,21

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

EUR/Aktie

Teilnehmer*innen im Jahr der Ausgabe

3

2

1

3

4

5

5

Personen

Teilnehmer*innen zum Geschäftsjahresende

0

0

1

3

4

5

5

Personen

Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien zum 1. Januar 2025

25.606

7.070

10.323

13.629

69.082

72.368

74.744

Stück

Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien ausgeübt im Geschäftsjahr

-25.350

-6.556

0

0

0

0

0

Stück

Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien verfallen im Geschäftsjahr

-256

-514

-104

-857

-1.273

-4.322

0

Stück

Endbestand „Monetary Units“/virtuelle Aktien zum 31. Dezember 2025

0

0

10.219

12.772

67.809

68.046

74.744

Stück

Diese Verpflichtung aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich wird als Personalrückstellungen angesetzt und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet, sofern sie noch nicht ausgeübt wurde. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum ratierlich zugeführt. Auf Grundlage der Bewertung externer Experten zum Fair Value und der Berücksichtigung unterjähriger Ausübungen und Auflösungen im Jahr 2025 beträgt die Rückstellung für diese Programme am Geschäftsjahresende  4,3 Mio. (Vorjahr: € 5,3 Mio.). Hierhin enthalten ist ein Festbetrag in Höhe von € 0,9 Mio., welcher ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern, zur Abgeltung anteiliger Ansprüche auf die Tranche 2025, im Geschäftsjahr gewährt wurde.

Erläuterung Programm „Game Changer 2.0“

Im Jahr 2018 wurde das Long Term Incentive Programm (LTIP) „Game Changer 2.0“ eingeführt. Die Teilnehmer*innen an diesem Programm bestehen im Wesentlichen aus Top-Führungskräften, die an den Vorstand berichten, sowie vereinzelten Schlüsselfunktionen des PUMA-Konzerns. Das Ziel dieses Programms ist, diese Mitarbeiter*innen langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.

Das LTIP „Game Changer 2.0“ besteht aus zwei Planteilen, einem Performance Cash Plan und einem Performance Share Plan, deren Anteil jeweils 50 % beträgt. Der Performance Cash Plan honoriert die wirtschaftliche Leistung des PUMA-Konzerns, der Performance Share Plan hingegen die Performance der PUMA SE Aktie am Kapitalmarkt.

Die Performance-Periode des Performance Cash Plans beträgt drei Jahre und orientiert sich an den mittelfristigen durchschnittlichen Zielen des PUMA-Konzerns in Bezug auf EBIT, Umsatzerlöse und Cashflow oder Working Capital in % der Umsatzerlöse. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der Performance-Periode in bar und ist auf maximal 200 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

Der Performance Share Plan verwendet virtuelle Aktien zur Anreizsteuerung. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre. Diese ist aufgeteilt in eine dreijährige Performance-Periode und in eine zweijährige Ausübungsperiode, in der die virtuellen Aktien in bar zur Auszahlung kommen. Die Auszahlung ist nur zu den vier Ausübungszeitpunkten (6, 12, 18 oder 24 Monate nach Ende der Performance-Periode) möglich. Der durchschnittliche Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor dem Ausübungszeitpunkt bestimmt den Wert einer virtuellen Aktie. Die Auszahlung ist auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt und erfolgt nur, wenn die festgelegte Ausübungshürde (sofern zutreffend) während der Performance-Periode mindestens einmal erreicht wurde.

Die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpft, dass die individuellen Teilnehmer*innen zum festgelegten Datum in einem aktiven, ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen des PUMA-Konzerns stehen.

Erläuterung Programm „Game Changer 2.0 2023“

Im Jahr 2020 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2023“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70 %), Cashflow (15 %) und Umsatzerlöse (15 %). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Im Berichtsjahr wurde dem Teilnehmerkreis ein Betrag in Höhe von € 0,2 Mio. (davon € 0,2 Mio. aus dem Performance Share Anteil) ausbezahlt. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm keine weiteren Aufwendungen mehr zugeführt, sowie  0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) aufgelöst. Für das Programm besteht keine Rückstellung mehr (Vorjahr: € 0,1 Mio.).

Erläuterung Programm „Game Changer 2.0 – 2024“

Im Jahr 2021 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2024“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (45 %), Working Capital in % der Umsatzerlöse (15 %) und Umsatzerlöse (40 %). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis 31. Dezember 2023. Im Berichtsjahr wurde dem Teilnehmerkreis ein Betrag in Höhe von € 0,2 Mio. (davon € 0,2 Mio. aus dem Performance Share Anteil) ausbezahlt. Ferner wurden für dieses Programm € 0,2 Mio. aufgelöst (Vorjahr: € 0,8 Mio.) und keine Aufwendungen zugeführt. Die Rückstellung für dieses Programm beträgt am Geschäftsjahresende € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.).

Erläuterung Programm „Game Changer 2.0 – 2026“

Im Jahr 2023 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2026“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70 %), Cashflow (15 %) und Umsatzerlöse (15 %). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis 31. Dezember 2025. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig  0,0 Mio. (Vorjahr: € 1,5 Mio.) zugeführt, sowie  0,7 Mio. aufgelöst (Vorjahr: € 0,1 Mio.). Die Rückstellung für dieses Programm beträgt am Geschäftsjahresende € 2,3 Mio. (Vorjahr: € 3,1 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 1,0 Mio. (Vorjahr: € 1,5 Mio.).

Erläuterung Programm „Game Changer 2.0 – 2027“

Im Jahr 2024 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2027“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70 %), Cashflow (15 %) und Umsatzerlöse (15 %). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis zum 31. Dezember 2026. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 1,0 Mio.) zugeführt. Die Rückstellung für dieses Programm beträgt am Geschäftsjahresende € 0,9 Mio. (Vorjahr: € 1,0 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 0,5 Mio. (Vorjahr: € 0,4 Mio.).

Erläuterung Programm „Road 2 10b“

Im Jahr 2022 wurde das Programm „Game Changer 2.0“ einmalig durch das Long Term Incentive Programm (LTIP) „Road 2 10B“ abgelöst. Die Teilnehmer*innen an diesem Programm bestehen aus wichtigen Fach- und Führungskräften des PUMA-Konzerns. Das Ziel dieses Programms ist diese Mitarbeiter*innen langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.

Das LTIP „Road 2 10B“ besteht aus zwei Planteilen, einem Performance Cash Plan und einem Performance Share Plan, deren Anteil jeweils 50 % beträgt. Der Performance Cash Plan honoriert die wirtschaftliche Leistung des PUMA-Konzerns, der Performance Share Plan hingegen die Performance der PUMA SE Aktie am Kapitalmarkt.

Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT, Umsatzerlöse und Working Capital in % der Umsatzerlöse basierend auf der vom Vorstand der PUMA SE festgelegten Dreijahresplanung. Für Teilnehmer*innen des Programms mit einem Anstellungsverhältnis auf Konzernebene orientiert sich die Zielerreichung an den Konzern-Zielen EBIT (45 %), Umsatzerlöse (40 %), und Working Capital in % der Umsatzerlöse (15 %). Für Teilnehmer*innen des Programms mit einem Anstellungsverhältnis auf Ebene der Länder oder Regionen orientiert sich die Zielerreichung zu 50 % an dem Erreichen der Konzernziele. Die restlichen 50 % sind dem Erreichen der Ziele auf Länder- oder Regionen-Ebene zugeordnet (EBIT 22,5 %, Umsatzerlöse 20 % und Working Capital in % der Umsatzerlöse 7,5 %). Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode und ist auf maximal 200 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

Der Performance Share Plan orientiert sich an der Entwicklung des PUMA Aktienkurses. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre, aufgeteilt in eine dreijährige Performance-Periode und eine darauffolgende zweijährige Ausübungsperiode, in der die virtuellen Aktien in bar zur Auszahlung kommen. Die Auszahlung ist nur zu den vier Ausübungszeitpunkten (6, 12, 18 oder 24 Monate nach Ende der Performance-Periode) möglich. Der durchschnittliche Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor Ausübungszeitpunkt bestimmt die Auszahlung einer virtuellen Aktie. Die Auszahlung ist auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap) und wird nur vorgenommen, wenn während der Performance-Periode die Ausübungshürde von +10 % Kurssteigerung einmalig erreicht wurde.

Das Programm lief im Berichtsjahr aus und es wurden keine weiteren Aufwendungen mehr zugeführt (Vorjahr: € 2,0 Mio.). Es besteht hierfür keine Rückstellung mehr (Vorjahr: € 7,6 Mio.). Dem Teilnehmerkreis wurde ein Betrag in Höhe von € 8,4 Mio. (davon € 0,0 Mio. aus dem Performance Share Anteil) ausbezahlt. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm € 0,1 Mio. aufgelöst (Vorjahr: € 0,5 Mio.).

Erläuterung Programm „Retention PLAN reset 2028“

Im Jahr 2025 wurde das Programm „Game Changer 2.0“ einmalig durch das Long Term Incentive Programm (LTIP) „Retention Plan Reset“ abgelöst. Die Teilnehmer*innen an diesem Programm bestehen aus wichtigen Fach- und Führungskräften des PUMA-Konzerns. Das Ziel dieses Programms ist diese Mitarbeiter*innen langfristig an das Unternehmen zu binden. Die Teilnehmer erhalten einen zu Programmstart festgelegten Zuteilungsbetrag. Der Erdienungszeitraum beträgt drei Jahre und endet am 31.12.2027. Die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpft, dass die individuellen Teilnehmer*innen bis zum Ende des Erdienungszeitraums in einem aktiven, ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen des PUMA-Konzerns stehen. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf des Erdienungszeitraums.

Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig € 1,4 Mio. zugeführt. Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 1,4 Mio.

T.73 Virtuelle Aktien Nicht-Vorstände

Bezeichnung Plan

Game Changer
2023

Game Changer
2024

Road 2 10B

Game Changer
2026

Game Changer
2027

 

Ausgabedatum

01.01.2020

01.01.2021

01.01.2022

01.01.2023

01.01.2024

 

Laufzeit

5

5

5

5

5

Jahre

Sperrfrist

3

3

3

3

3

Jahre

Basiskurs bei Programmstart

67,69

86,23

106,95

51,86

54,92

EUR/Aktie

Referenzwert zum Geschäftsjahresende

0

19,74

0

22,42

22,15

EUR/Aktie

Gewichteter Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt

45,21

45,21

0

0

0

EUR/Aktie

Teilnehmer*innen im Jahr der Ausgabe

60

76

486

84

59

Personen

Teilnehmer*innen zum Geschäftsjahresende

0

13

0

70

49

Personen

Anzahl “virtuelle Aktien” zum 1. Januar 2025

3.316

7.379

88.027

50.784

44.838

Stück

Anzahl „virtuelle Aktien“ verfallen im Geschäftsjahr

0

-824

-88.027

-6.757

-9.640

Stück

Anzahl "virtuelle Aktien" hinzugefügt im Geschäftsjahr (Neuzusagen)

0

0

0

0

0

Stück

Anzahl „virtuelle Aktien“ ausgeübt im Geschäftsjahr

-3.316

-1.907

0

0

0

Stück

Endbestand „virtuelle Aktien” zum 31. Dezember 2025

0

4.648

0

44.027

35.198

Stück

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