Angaben zur Konzernbilanz

3.Flüssige Mittel

Am 31. Dezember 2023 verfügt der Konzern über  552,9 Mio. (Vorjahr:  463,1 Mio.) an flüssigen Mitteln. Darin enthalten sind Guthaben bei Kreditinstituten einschließlich kurzfristiger Geldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten. Der durchschnittliche effektive Zinssatz der Geldanlagen belief sich auf 1,1 % (Vorjahr: 1,7 %) für Länder ohne Hochinflation. In Hochinflationsländern belief sich der durchschnittliche effektive Zinssatz der Geldanlagen auf 40,9 % (Vorjahr: 33,4 %). Aufgrund von Devisenverkehrskontrollen unter­lagen von den bilanzierten Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten € 45,6 Mio. (Vorjahr: € 93,3 Mio.) Transferbeschränkungen.

4.Vorräte

Die Vorräte gliedern sich in die folgenden Hauptgruppen:

↗ T.11 Vorräte (in € Mio.)

2023

2022

Waren/Lagerbestand und Fertige Erzeugnisse

Schuhe

625,9

750,2

Textilien

420,8

519,0

Accessoires/Sonstiges

216,0

266,4

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

34,9

46,8

Geleistete Anzahlungen

2,9

3,2

Unterwegs befindliche Waren

458,7

592,6

Recht auf Rückgabe von Waren

45,2

66,9

Gesamt

1.804,4

2.245,1

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beziehen sich im Wesentlichen auf Rohmaterialien zur Produktion von Golfschlägern und Schuhen.

Die Tabelle stellt die Buchwerte der Vorräte abzüglich Wertberichtigungen dar. Von den Wertberichtigungen in Höhe von  157,1 Mio. (Vorjahr:  217,0 Mio.) wurden ca. 64,3 % im Geschäftsjahr 2023 (Vorjahr: ca. 67,5 %) erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

Der Betrag der Vorräte, der während der Periode als Aufwand erfasst worden ist, entspricht im Wesentlichen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzkosten.

Das Recht auf Rückgabe von Waren stellt die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte dar, für die die Rücklieferung erwartet wird.

5.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

↗ T.12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in € Mio.)

2023

2022

Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.183,4

1.122,8

abzüglich Risikovorsorge

-65,0

-57,9

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

1.118,4

1.064,9

Die Veränderung der Risikovorsorge für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen und haben sich wie folgt entwickelt:

↗ T.13 Entwicklung der Risikovorsorge auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in € Mio.)

2023

2022

Stand Risikovorsorge 01. Januar

57,9

58,7

Kursdifferenzen

-1,6

0,4

Zuführungen

26,7

20,3

Verbrauch

-3,8

-5,6

Auflösungen nicht benötigter Risikovorsorge

-14,3

-15,8

Stand Risikovorsorge 31. Dezember

65,0

57,9

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

↗ T.14 Altersstruktur 2023 (in € Mio.)

überfällig

2023

Gesamt

Nicht überfällig

0–30
Tage

31-90
Tage

91–180
Tage

über 180
Tage

Bruttobuchwert - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.183,4

952,3

92,4

83,4

14,1

41,4

Risikovorsorge

-65,0

-16,4

-4,0

-8,2

-4,5

-31,9

Nettobuchwert - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.118,4

935,8

88,4

75,2

9,6

9,5

Erwartete Verlustquote

1,7 %

4,3 %

9,8 %

32,0 %

77,1 %

↗ T.15 Altersstruktur 2022 (in € Mio.)

überfällig

2022

Gesamt

Nicht überfällig

0–30
Tage

31-90
Tage

91–180
Tage

über 180
Tage

Bruttobuchwert - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.122,8

986,7

58,5

26,4

11,6

39,7

Risikovorsorge

-57,9

-21,2

-3,7

-2,7

-2,7

-27,6

Nettobuchwert - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.064,9

965,5

54,8

23,7

8,9

12,1

Erwartete Verlustquote

2,1 %

6,3 %

10,2 %

23,6 %

69,6 %

Hinsichtlich der Nettobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geht PUMA davon aus, dass die Schuldner*innen ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen oder dass, sofern es zu einem Ausfall kommt, der Nettobuchwert durch bestehende Kreditversicherungen gedeckt ist. Nennenswerte Risikokonzentrationen bestehen nicht, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen.

6.Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

↗ T.16 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (in € Mio.)

2023

2022

Beizulegender Zeitwert derivativer Finanzinstrumente

34,5

115,9

Forderungen aus Leasingverhältnissen

14,9

0,0

Übrige finanzielle Vermögenswerte

45,6

21,6

Gesamt

94,9

137,4

Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.

7.Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

↗ T.17 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (in € Mio.)

2023

2022

Vorausgezahlter Aufwand der Folgeperiode

98,3

86,2

Sonstige Forderungen

172,1

149,8

Gesamt

270,4

235,9

Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.

In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuer von  98,9 Mio. (Vorjahr:  97,9 Mio.) und Sonstigen Steuern von  25,6 Mio. (Vorjahr:  30,3 Mio.) enthalten.

8.Latente Steuern

Die latenten Steuern beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen:

↗ T.18 Latente Steuern1 (in € Mio.)

2023

2022

Steuerliche Verlustvorträge

76,9

57,5

Vorräte

74,5

90,8

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

13,5

13,5

Langfristige Vermögenswerte

56,3

37,6

Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

290,8

289,6

Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten

118,1

142,6

Latente Steueransprüche (vor Saldierung)

630,1

631,6

Kurzfristige Vermögenswerte

17,4

37,6

Immaterielle Vermögenswerte

42,1

44,1

Nutzungsrechte

258,2

260,5

Sonstige langfristige Vermögenswerte

24,6

32,4

Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten

4,1

4,0

Latente Steuerschulden (vor Saldierung)

346,4

378,5

Latente Steueransprüche, netto

283,7

253,1

1 Zur besseren Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen wurde die Angabe inkl. Vorjahreswerte angepasst.

Zum 31. Dezember 2023 bestanden steuerliche Verlustvorträge von insgesamt  447,9 Mio. (Vorjahr:  360,7 Mio.). Latente Steuerforderungen auf diese Posten werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Im Geschäftsjahr 2023 wurden für Verlustvorträge in Höhe von  102,9 Mio. (Vorjahr:  93,5 Mio.) keine latenten Steuern angesetzt; davon sind  94,5 Mio. (Vorjahr:  88,2 Mio.) unverfallbar. Die restlichen steuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Steuerforderungen angesetzt wurden, von  8,3 Mio. (Vorjahr:  5,3 Mio.) verfallen innerhalb der nächsten sechs Jahre. 1

Daneben wurden für temporäre Differenzen in Höhe von  27,0 Mio. (Vorjahr:  22,6 Mio.) keine latenten Steuern gebildet, weil zum Bilanzstichtag mit einer Realisierung nicht zu rechnen ist.

Für Konzerngesellschaften, die in diesem oder im vorangegangenen Geschäftsjahr ein negatives steuerliches Ergebnis erzielt haben, wurden nach Abzug etwaiger latenter Steuerverbindlichkeiten insgesamt latente Steueransprüche in Höhe von € 157,1 Mio. (Vorjahr: € 70,0 Mio.) bilanziert, da auf Basis entsprechender Planungsrechnungen mit ausreichend positiven steuerlichen Ergebnissen in der Zukunft zu rechnen ist.

Auf einbehaltene Gewinne bei Tochterunternehmen wurden keine latenten Steuern angesetzt, soweit diese Gewinne laufend reinvestiert werden sollen und eine Ausschüttung insoweit nicht beabsichtigt ist.

Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf ein Steuersubjekt beziehen und tatsächlich aufrechenbar sind. Dementsprechend werden sie in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:

↗ T.19 Latente Steueransprüche und -schulden (in € Mio.)

2023

2022

Latente Steueransprüche

296,1

295,0

Latente Steuerschulden

12,4

42,0

Latente Steueransprüche, netto

283,7

253,1

Die Entwicklung der latenten Steueransprüche (netto) stellt sich wie folgt dar:

↗ T.20 Entwicklung der latenten Steuern, netto (in € Mio.)

2023

2022

Latente Steueransprüche, netto zum 01. Januar

253,1

231,1

Erfolgswirksame Erfassung in der GuV

22,8

25,1

Veränderung aufgrund von Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen, erfasst im sonstigen Ergebnis

0,2

-2,5

Veränderung aufgrund von Marktbewertungen von Sicherungsgeschäften, erfasst im sonstigen Ergebnis

10,1

-0,7

Währungskurseffekte

-2,5

0,0

Latente Steueransprüche, netto zum 31. Dezember

283,7

253,1

9.Sachanlagen

Die folgenden Tabellen stellen die Entwicklung des Sachanlagevermögens dar:

↗ T.21 Entwicklung der Sachanlagen 2023 (in € Mio.)

Grundstücke und Gebäude

Technische Anlagen und Maschinen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung

Anlagen im Bau

Gesamt

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 01.01. 2023

175,2

170,8

706,2

75,1

1.127,3

Zugänge

23,9

16,6

118,4

66,5

225,4

Abgänge

-4,8

-0,4

-41,0

-2,8

-49,0

Umbuchungen

0,1

39,7

2,2

-42,3

-0,4

Währungsveränderungen

-5,0

-4,1

-32,6

-1,8

-43,4

Stand am 31.12. 2023

189,5

222,5

753,2

94,8

1.260,0

Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01. 2023

-54,5

-37,3

-443,2

-0,1

-535,2

Abschreibungen

-6,2

-15,0

-84,4

0,0

-105,7

Abgänge

3,5

0,4

38,6

0,0

42,5

Umbuchungen

0,0

-0,3

-0,0

0,0

-0,3

Währungsveränderungen

1,2

2,5

20,3

0,1

24,2

Stand am 31.12. 2023

-56,0

-49,7

-468,7

0,0

-574,4

Nettobuchwert
Stand am 31.12. 2023

133,5

172,8

284,6

94,8

685,6

↗ T.22 Entwicklung der Sachanlagen 2022 (in € Mio.)

Grundstücke und Gebäude

Technische Anlagen und Maschinen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung

Anlagen im Bau

Gesamt

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 01.01. 2022

168,6

145,2

574,1

42,1

930,0

Zugänge

0,9

6,8

112,7

79,5

199,9

Abgänge

-0,2

-0,5

-45,0

-2,4

-48,1

Umbuchungen

-4,2

12,8

44,9

-44,8

8,5

Währungsveränderungen

10,1

6,5

19,6

0,8

37,0

Stand am 31.12. 2022

175,2

170,8

706,2

75,1

1.127,3

Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01. 2022

-47,0

-19,5

-391,1

0,0

-457,6

Abschreibungen

-6,0

-9,0

-78,7

0,0

-93,7

Abgänge

0,1

0,4

43,6

0,0

44,2

Umbuchungen

0,1

-4,1

-0,0

-0,1

-4,2

Wertminderungs­aufwendungen

0,0

0,0

-0,6

0,0

-0,6

Währungsveränderungen

-1,7

-5,2

-16,4

0,0

-23,2

Stand am 31.12. 2022

-54,5

-37,3

-443,2

-0,1

-535,2

Nettobuchwert
Stand am 31.12. 2022

120,7

133,5

263,1

75,0

592,2

Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien sind zum 31. Dezember 2023 mit einem Buchwert von € 21,1 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) in den Sachanlagen unter den Grundstücken und Gebäuden ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt zum 31. Dezember 2023 € 23,3 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.). Dieser wurde von externen, unabhängigen Gutachtern bestimmt, die über einschlägige berufliche Qualifikation und aktuelle Erfahrungen mit der Lage und Art der zu bewerteten Immobilien verfügen. Der beizulegende Zeitwert wurde auf der Grundlage des marktvergleichenden Ansatzes ermittelt, der die jüngsten Transaktionspreise für ähnliche Immobilien widerspiegelt.

Die vom Konzern erwirtschafteten Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betrugen im Geschäftsjahr € 0,6 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.). Die direkten betrieblichen Aufwendungen für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die alle im Berichtsjahr Mieteinnahmen generierten, betrugen € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.).

10.Leasingverhältnisse

PUMA als Leasingnehmer

Der Konzern mietet, pachtet und least Büros, Lagerräume, Einrichtungen, technische Anlagen und Maschinen, Kraftfahrzeuge sowie Verkaufsräume für das eigene Einzelhandelsgeschäft. Die abgeschlossenen Mietverträge haben in der Regel eine Laufzeit von ein bis fünfzehn Jahren. Einige Verträge beinhalten Verlängerungsoptionen sowie Preisanpassungsklauseln.

Die in der Bilanz angesetzten Buchwerte der Nutzungsrechte beziehen sich auf folgende Klassen von Vermögenswerten:

↗ T.23 Nutzungsrechte 2023 (in € Mio.)

Grundstücke und Gebäude - Einzelhandelsgeschäfte

Grundstücke und Gebäude - Lager & Büros

Sonstige (Technische Anlagen und Maschinen und Kraftfahrzeuge)

Gesamt

Abschreibungen

107,1

89,7

12,2

209,0

Zugänge

174,1

71,9

14,3

260,3

Nettobuchwert
Stand am 31.12. 2023

464,2

557,7

65,7

1.087,7

↗ T.24 Nutzungsrechte 2022 (in € Mio.)

Grundstücke und Gebäude - Einzelhandelsgeschäfte

Grundstücke und Gebäude - Lager & Büros

Sonstige (Technische Anlagen und Maschinen und Kraftfahrzeuge)

Gesamt

Abschreibungen

110,1

82,1

10,6

202,8

Zugänge

187,1

188,8

29,5

405,4

Nettobuchwert
Stand am 31.12. 2022

430,9

613,1

67,3

1.111,3

Es ergeben sich folgende bilanzierte Leasingverbindlichkeiten:

↗ T.25 Leasingverbindlichkeiten (in € Mio.)

2023

2022

Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

212,4

200,2

Langfristige Leasingverbindlichkeiten

1.020,0

1.030,3

Gesamt

1.232,4

1.230,4

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge sind:

↗ T.26 Erfasst in der Gewinn- und Verlustrechnung (in € Mio.)

2023

2022

Abschreibungen auf Nutzungsrechte inkl. Wertminderungen und Wertaufholungen
(enthalten in den operativen Aufwendungen)

202,8

228,1

Zinsaufwand
(enthalten in den Finanzaufwendungen)

46,8

38,6

Aufwand kurzfristige Leasingverhältnisse
(enthalten in den operativen Aufwendungen)

11,3

10,1

Aufwand Leasingverhältnisse von Vermögenswerten mit geringem Wert
(enthalten in den operativen Aufwendungen)

1,2

1,0

Aufwand variable Leasingzahlungen
(enthalten in den operativen Aufwendungen)

35,4

29,7

Gesamt

297,5

307,6

Variable Leasingzahlungen fallen im Zusammenhang mit den eigenen Einzelhandelsgeschäften an. Sie richten sich nach der Höhe des Umsatzes und sind somit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig.

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverbindlichkeiten betrugen im Jahr 2023 € 254,8 Mio. (Vorjahr: € 228,7 Mio.).

Für Nutzungsrechte an Vermögenswerten im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsgeschäften wurden aufgrund reduzierter Ertragsaussichten auf Basis aktualisierter Finanzplanungen und Schätzungen sowie geschlossener Geschäfte im Geschäftsjahr 2023 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von insgesamt  5,7 Mio. (Vorjahr:  25,4 Mio.) erfasst. Zur Bestimmung der Wertminderung wurde der erzielbare Betrag für die einzelnen Einzelhandelsgeschäfte berechnet. Dieser beträgt für die wertgeminderten Einzelhandelsgeschäfte € 65,3 Mio. (Vorjahr: € 111,4 Mio.). Im aktuellen Geschäftsjahr sind ebenfalls Wertaufholungen über insgesamt € 11,9 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) für Einzelhandelsgeschäfte erfasst worden. Bei den übrigen Kategorien der Nutzungsrechte an Vermögenswerten ergaben sich keine Wertminderungen oder Wertaufholungen.

In 2023 hat PUMA Mietverträge abgeschlossen, die bis zum Jahresende noch nicht begonnen haben. Infolgedessen wurden zum 31. Dezember 2023 noch keine Leasingverbindlichkeiten und keine entsprechenden Nutzungsrechte ausgewiesen. Die zukünftigen Leasingzahlungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen belaufen sich auf  2,0 Mio. (Vorjahr:  2,6 Mio.) für das nächste Jahr, für die Jahre zwei bis fünf auf  28,2 Mio. (Vorjahr:  13,7 Mio.) und für den Zeitraum danach auf  48,5 Mio. (Vorjahr: € 8,7 Mio.). Die Leasinglaufzeiten hierfür belaufen sich auf bis zu 15 Jahre.

Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

↗ T.27 Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten (in € Mio.)

2023

2022

fällig innerhalb eines Jahres

255,8

234,0

fällig zwischen einem und fünf Jahren

679,6

665,3

fällig nach mehr als fünf Jahren

510,4

541,2

Gesamt (nicht abgezinst)

1.445,8

1.440,6

Zinsaufwendungen

-213,4

-210,2

Gesamt

1.232,4

1.230,4

PUMA als Leasinggeber

PUMA vermietet als Leasinggeber im Eigentum befindliche und angemietete Immobilien. Aus Leasinggebersicht werden diese Unter- und Weitervermietungen als Operating- oder Finanzierungsverhältnisse klassifiziert. Im Vorjahr lagen keine Vermietungsverhältnisse seitens PUMA vor.

In der Bilanz werden die Nettoinvestitionen aus Finanzierungsleasingverhältnissen als Forderungen ausgewiesen und um den enthaltenen Tilgungsanteil in der Leasingzahlung vermindert. Der enthaltene Zinsanteil in der Leasingzahlung wird als Zinsertrag im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Fälligkeiten der bestehenden Forderungsansprüche von Leasingzahlungen gegenüber Dritten, die als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert wurden, stellen sich wie folgt dar:

↗ T.28 Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen (in € Mio.)

2023

fällig innerhalb eines Jahres

16,8

fällig zwischen einem und fünf Jahren

24,8

fällig nach mehr als fünf Jahren

4,5

Gesamt (nicht abgezinst)

46,1

Zinserträge (noch nicht realisiert)

-5,4

Risikovorsorge

-0,5

Gesamt

40,2

Folgende Erträge wurden im Zusammenhang mit Vermietungsverhältnissen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen:

↗ T.29 Erfasst in der Gewinn- und Verlustrechnung (in € Mio.)

2023

Operating-Leasingverhältnisse

fixe Mieterträge

1,0

Finanzierungsleasingverhältnisse

variable Mieterträge

0,4

Gesamt Mieterträge (enthalten in den operativen Erträgen)

1,4

Veräußerungsgewinne (enthalten in den operativen Erträgen)

8,0

Zinserträge (enthalten in den Finanzerträgen)

1,2

Die zu erhaltenen zukünftigen Leasingzahlungen aus operativen Leasingverhältnissen belaufen sich für das nächste Jahr auf  1,6 Mio. (Vorjahr:  0,0 Mio.) und für die Jahre zwei bis fünf auf  5,1 Mio. (Vorjahr:  0,0 Mio.).

11.Immaterielle Vermögenswerte

Unter den Immateriellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte, Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer (z. B. Marken) und Vermögenswerte im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsaktivitäten sowie Softwarelizenzen ausgewiesen.

Die Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

↗ T.30 Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte 2023 (in € Mio.)

Geschäfts- und Firmenwerte

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer

Andere Immaterielle Vermögenswerte

Gesamt

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 01.01. 2023

289,3

151,0

341,0

781,2

Zugänge

0,0

0,0

74,2

74,2

Abgänge

0,0

0,0

-16,8

-16,8

Umbuchungen

0,0

0,0

0,6

0,6

Währungsveränderungen

-4,0

-4,6

-1,5

-10,1

Stand am 31.12. 2023

285,3

146,3

397,5

829,1

Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01. 2023

-46,6

-17,6

-210,5

-274,7

Abschreibungen

0,0

0,0

-37,0

-37,0

Abgänge

0,0

0,0

11,9

11,9

Umbuchungen

0,0

0,0

-0,1

-0,1

Währungsveränderungen

0,4

0,0

1,3

1,6

Stand am 31.12. 2023

-46,3

-17,6

-234,5

-298,2

Nettobuchwert
Stand am 31.12. 2023

239,0

128,7

163,0

530,8

↗ T.31 Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte 2022 (in € Mio.)

Geschäfts- und Firmenwerte

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer

Andere Immaterielle Vermögenswerte

Gesamt

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 01.01. 2022

291,5

143,2

276,6

711,4

Zugänge

0,0

0,0

64,0

64,0

Abgänge

0,0

0,0

-2,4

-2,4

Umbuchungen

0,0

0,0

1,3

1,3

Währungsveränderungen

-2,2

7,8

1,4

6,9

Stand am 31.12. 2022

289,3

151,0

341,0

781,2

Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01. 2022

-46,8

-17,6

-175,1

-239,5

Abschreibungen

0,0

0,0

-36,3

-36,3

Abgänge

0,0

0,0

2,2

2,2

Umbuchungen

0,0

0,0

-0,2

-0,2

Währungsveränderungen

0,2

0,0

-1,1

-1,0

Stand am 31.12. 2022

-46,6

-17,6

-210,5

-274,7

Nettobuchwert
Stand am 31.12. 2022

242,7

133,4

130,4

506,5

Der Posten Andere immaterielle Vermögenswerte enthält Anzahlungen in Höhe von € 21,6 Mio. (Vorjahr:  5,6 Mio.).

Die laufenden Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von  37,0 Mio. (Vorjahr:  36,3 Mio.) sind in den sonstigen operativen Aufwendungen enthalten. Davon entfallen € 11,5 Mio. auf Vertriebsaufwendungen (Vorjahr:  7,7 Mio.), € 0,1 Mio. auf Aufwendungen für Produktmanagement/ Merchandising (Vorjahr:  0,1 Mio.), € 0,0 Mio. auf Entwicklungskosten (Vorjahr:  1,9 Mio.) und € 25,3 Mio. auf Verwaltungs- und allgemeinen Aufwendungen (Vorjahr:  26,5 Mio.).

Angaben zu Planungsannahmen für Werthaltigkeitstests

Geschäfts- oder Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte Werthaltigkeitstests (Impairment Tests) nach der „Discounted Cashflow Methode“ durchgeführt. Hierfür wurden die Daten der Dreijahresplanung für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt. Die Planung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten leitet sich dabei aus der Dreijahresplanung des PUMA-Konzerns ab. Für die Planung des PUMA Konzerns wurden folgende Wesentlichen Annahmen getroffen:

Die Planung auf Konzernebene geht im Rahmen der grundlegenden Annahmen hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung davon aus, dass die geopolitischen Spannungen nicht weiter zunehmen. Unter diesen Bedingungen erwarten wir, dass unser Geschäft weiter profitabel wachsen wird.

Das geplante Umsatzwachstum resultiert aus den zukünftigen guten Wachstumsaussichten der Sportartikel­industrie und der Gewinnung von Marktanteilen durch PUMA. Dies soll insbesondere durch die weiterhin konsequente Umsetzung der Forever-Faster Unternehmensstrategie und die Steigerung der Markenbegehrtheit von PUMA erreicht werden.

Die Verbesserung der EBIT-Marge im Planungszeitraum resultiert aus einer leichten Erhöhung der Roh­ertrags­marge, zum Beispiel durch einen höheren Anteil an eigenen Einzelhandelsumsätzen in Folge des überproportionalen Wachstums des E-Commerce-Vertriebskanals. Darüber hinaus soll der leicht schwächere prozentuale Anstieg der sonstigen operativen Erträge und Aufwendungen im Vergleich zum Umsatzwachstum zur Verbesserung der EBIT-Marge beitragen, da beispielsweise die operativen Voraussetzungen für das geplante Umsatzwachstum in den nächsten Jahren im Wesentlichen gegeben sind und dadurch Skalenerträge realisiert werden können.

Die Planung der Investitionen und des Working Capitals wird auf Grundlage historischer Erfahrungswerte und im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen vorgenommen.

Die zukünftigen Auszahlungen für Steuern basieren auf den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Landes.

Für die über die Dreijahresplanung hinausgehenden Zeiträume wird eine jährliche Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows über den Dreijahreszeitraum hinaus angewendet. Die Höhe der unterstellten Wachstumsrate orientiert sich dabei an den langfristigen Inflationserwartungen und übersteigt nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig ist.

Der erzielbare Betrag für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt, hieraus hat sich bei keiner zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Abwertungsbedarf ergeben.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer

In Verbindung mit dem Geschäftsbereich Golf (CPG Cobra PUMA Golf) besteht die Marke Cobra als Immaterieller Vermögenswert mit einer unbestimmten Nutzungsdauer in Höhe von  128,7 Mio. (Vorjahr:  133,4 Mio.). Der Buchwert der Marke Cobra ist signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Dieser wurde dem Geschäftssegment Nordamerika zugeordnet, wo sich das Hauptquartier von Cobra PUMA Golf befindet. Der erzielbare Betrag der Marke Cobra wurde auf Basis der „Relief from Royalty-Methode“ ermittelt (Stufe 3 siehe Erläuterung in Kapital 14). Dabei wurde ein Abzinsungssatz von 10,6 % p.a. (Vorjahr: 9,4 % p.a.) und eine Lizenzrate von 6,0 % (Vorjahr: 8,0 %) sowie eine nachhaltige 2,0 %ige Wachstumsrate (Vorjahr: 2,0 %) verwendet. Die Dreijahresplanung von Cobra bzw. von CPG zeigt ein durchschnittliches Umsatzwachstum im hohen einstelligen Prozentbereich. Die wesentlichen Annahmen des Managements in Bezug auf die Verbesserung der EBIT-Marge in der Dreijahresplanung stimmen im Wesentlichen mit den grundlegenden Annahmen der Planung auf Konzernebene überein.

Eine Reduzierung der Lizenzrate auf ca. 5,4 % oder eine Reduzierung der durchschnittlich geplanten Umsatzerlöse um ca. 10,3 % würde hinsichtlich der Marke Cobra zu keinem Wertminderungsbedarf führen und der erzielbare Betrag würde dem Buchwert entsprechen.

Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das zu Grunde liegende COBRA Geschäft nicht ausreichend profitabel ist, wird die Marke nicht nur einzeln anhand der „Relief from Royalty-Methode“ bewertet, sondern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, welchen die Marke zuzurechnen ist. Im Jahr 2023 lagen keine Anhaltspunkte dafür vor.

Geschäfts- und Firmenwerte

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist den identifizierbaren Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) des Konzerns grundsätzlich nach Tätigkeitsland zugeordnet. Zusammengefasst nach Regionen gliedern sich die Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt:

↗ T.32 Aufstellung Geschäfts- oder Firmenwerte (in € Mio.)

2023

2022

PUMA UK

1,6

1,6

Genesis

7,0

6,9

Zwischensumme Europa

8,7

8,5

PUMA Kanada

9,7

9,9

PUMA United NA

2,0

2,1

Zwischensumme Nordamerika

11,7

11,9

PUMA Argentinien

15,8

16,4

PUMA Chile

0,5

0,5

PUMA Mexico

12,2

10,9

Zwischensumme Lateinamerika

28,5

27,8

PUMA China

2,5

2,5

PUMA Taiwan

13,3

13,7

Zwischensumme Großchina

15,8

16,2

PUMA Japan

35,0

38,9

Zwischensumme Asien/Pazifik (ohne Großchina)

35,0

38,9

stichd

139,4

139,4

Gesamt

239,0

242,7

Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests in 2023:

↗ T.33 Annahmen Impairment Test 2023

Steuersatz (Bandbreite)

WACC vor Steuer (Bandbreite)

WACC nach Steuer (Bandbreite)

Europa

19,0 %

13,3 %

11,1 %

Nordamerika *

26,2 %

12,7 %

10,3 %

Lateinamerika

27,0 %-35,0 %

16,5 %-64,1 %

12,1 %-51,7 %

Großchina

20,0 %-25,0 %

12,9 %-14,0 %

10,5 %-11,2 %

Asien/Pazifik (ohne Großchina) *

38,1 %

16,4 %

10,5 %

stichd *

25,0 %

13,1 %

10,2 %

*Die Angaben für Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großchina) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)

Die für den Impairment Test herangezogenen Steuersätze entsprechen den tatsächlichen Steuersätzen in den jeweiligen Ländern. Die Kapitalkosten (WACC) wurden auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten unter Berücksichtigung einer marktüblichen Kapitalstruktur (Verhältnis von Fremd- und Eigenkapital) und unter Einbeziehung der wichtigsten börsennotierten Wettbewerber (Peer Group) abgeleitet.

Darüber hinaus wird in der Regel eine Wachstumsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) unterstellt. Nur in begründeten Ausnahmefällen, sofern die langfristige Inflationserwartung des jeweiligen Landes, in dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit ihre Geschäftstätigkeit ausübt, niedriger ist als die unterstellte Wachstumsrate, was insbesondere auf die Länder UK, Japan und Taiwan zutrifft, wurde eine Wachstumsrate von unter 2,0 % (Vorjahr: von unter 2,0 %) angesetzt.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit stichd enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von  139,4 Mio. (Vorjahr:  139,4 Mio.), welcher signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist. Der erzielbare Betrag wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 10,2 % p.a. (Vorjahr: 9,4 % p.a.) sowie einer Wachstumsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) bestimmt. Die Dreijahresplanung von stichd zeigt ein Umsatzwachstum im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. In der Dreijahresplanung von stichd wird eine geringere Verbesserung der EBIT-Marge im Vergleich zum Konzern erwartet, da stichd im Vergleich zum Konzern bereits eine höhere EBIT-Marge aufweist.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit PUMA Japan enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 35,0 Mio. (Vorjahr:  38,9 Mio.), welcher signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist. Der erzielbare Betrag wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 10,5 % p.a. (Vorjahr: 9,4 % p.a.) sowie einer Wachstumsrate von 1,2 % (Vorjahr: 1,0 %) bestimmt. Die Dreijahresplanung von PUMA Japan zeigt ein Umsatzwachstum im hohen einstelligen Prozentbereich. In der Dreijahresplanung von PUMA Japan wird eine starke Verbesserung der EBIT-Marge und die Rückkehr auf das historische Profitabilitätsniveau von PUMA Japan erwartet.

Die folgende Tabelle enthält die Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests im Vorjahr:

↗ T.34 Annahmen Impairment Test 2022

Steuersatz (Bandbreite)

WACC vor Steuer (Bandbreite)

WACC nach Steuer (Bandbreite)

Europa

19,0 %

12,3 %-12,4 %

10,4 %

Nordamerika *

26,2 %

11,8 %

9,1 %

Lateinamerika

27,0 %-34,9 %

14,8 %-65,4 %

11,2 %-58,3 %

Großchina

20,0 %-25,0 %

12,1 %-13,5 %

10,0 %-10,6 %

Asien/Pazifik (ohne Großchina) *

38,1 %

14,3 %

9,4 %

stichd *

25,0 %

12,0 %

9,4 %

*Die Angaben für Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großchina) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)

12.Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

↗ T.35 Sonstige langfristige Vermögenswerte (in € Mio.)

2023

2022

Beteiligungen

21,2

21,7

Beizulegender Zeitwert derivativer Finanzinstrumente

1,4

2,5

Forderungen aus Leasingverhältnissen

25,3

0,0

Übrige finanzielle Vermögenswerte

35,7

34,2

Summe sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

83,6

58,4

Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte

25,6

8,8

Sonstige langfristige Vermögenswerte, gesamt

109,1

67,2

Die Beteiligungen betreffen den 5,32 %-igen Anteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommandit­gesell­schaft auf Aktien (BVB) mit Sitz in Dortmund, Deutschland. Laut geprüftem IFRS-Konzernabschluss 2022/2023 der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommandit­gesell­schaft auf Aktien beträgt das Eigenkapital zum 30. Juni 2023 € 282,7 Mio. und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres € 9,6 Mio.

Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Mietkautionen in Höhe von  31,9 Mio. (Vorjahr:  29,8 Mio.). Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Abgrenzungsposten im Zusammenhang mit Promotions- und Werbeverträgen.

13.Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

↗ T.36 Verbindlichkeiten (in € Mio.)

2023

2022

Restlaufzeit von

Restlaufzeit von

Gesamt

bis zu 1 Jahr

1 bis 5 Jahren

mehr als 5 Jahren

Gesamt

bis zu 1 Jahr

1 bis 5 Jahren

mehr als 5 Jahren

Finanzverbindlichkeiten

572,0

145,9

426,1

0,0

327,4

75,9

251,5

0,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.499,8

1.499,8

0,0

0,0

1.734,9

1.734,9

0,0

0,0

Sonstige Verbindlichkeiten*

0,0

Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern

110,0

110,0

0,0

0,0

82,6

82,6

0,0

0,0

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

10,6

10,6

0,0

0,0

10,0

10,0

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter*innen

123,6

123,6

0,0

0,0

137,2

137,2

0,0

0,0

Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen

236,9

236,9

0,0

0,0

373,9

373,9

0,0

0,0

Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten

58,2

47,7

10,5

0,0

52,4

39,5

12,9

0,0

Übrige Verbindlichkeiten

45,4

43,2

2,0

0,2

54,0

51,6

2,0

0,3

Gesamt

2.656,5

2.217,7

438,5

0,2

2.772,5

2.505,8

266,3

0,3

*Die Fälligkeitsanalyse zu den Leasingverbindlichkeiten wird in Kapitel 10 dargestellt.

Die Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen resultieren aus Verträgen mit Kund*innen und beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Rückgaberechten.

14.Finanzinstrumente

Buchwerte Finanzinstrumente und Zuordnung zu Bewertungskategorien

↗ T.37 Buchwerte und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten (in € Mio.)

Bewertungs­kategorien nach IFRS 9

Buchwert

Beizu­legender Zeitwert

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Buchwert

Beizu­legender Zeitwert

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

2023

2023

2022

2022

Aktiva

Flüssige Mittel

1)AC

552,9

463,1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

AC

1.118,4

1.064,9

Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Derivate mit Hedgebeziehung

n.a.

22,8

22,8

22,8

56,1

56,1

56,1

Derivate ohne Hedgebeziehung

2)FVPL

11,6

11,6

11,6

59,8

59,8

59,8

Forderungen aus Leasingverhältnissen

n.a.

14,9

0,0

Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

AC

45,6

21,6

Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Derivate mit Hedgebeziehung

n.a.

1,4

1,4

1,4

2,5

2,5

2,5

Beteiligungen

3)FVOCI

21,2

21,2

21,2

21,7

21,7

21,7

Forderungen aus Leasingverhältnissen

n.a.

25,3

0,0

Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte

AC

35,7

34,2

Passiva

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Bankverbindlichkeiten

AC

15,2

15,9

Schuldschein

AC

130,8

124,9

124,9

60,0

59,3

59,3

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

AC

1.499,8

1.734,9

Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

n.a.

212,4

200,2

Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Derivate mit Hedgebeziehung

n.a.

22,6

22,6

22,6

23,6

23,6

23,6

Derivate ohne Hedgebeziehung

2)FVPL

25,1

25,1

25,1

15,9

15,9

15,9

Übrige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

AC

30,9

36,5

Langfristige Finanzverbindlichkeiten (Schuldschein)

AC

426,1

427,4

427,4

251,5

239,5

239,5

Langfristige Leasingverbindlichkeiten

n.a.

1.020,0

1.030,3

Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Derivate mit Hedgebeziehung

n.a.

10,5

10,5

10,5

12,9

12,9

12,9

Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

AC

0,9

1,0

Gesamte finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

1.752,6

1.583,8

Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

2.103,6

2.099,8

Gesamte finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

11,6

59,8

Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert

25,1

15,9

Gesamte Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

21,2

21,7

1) AC (at amortised cost) = fortgeführte Anschaffungskosten

2) FVPL (fair value through PL) = erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

3) FVOCI (fair value through OCI) = erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente

Die Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert („Fair Value“) bewertet werden, wurden nach der folgenden Hierarchie ermittelt:

Stufe 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen.

Stufe 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Stufe 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit.

Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist, erfasst.

Der Fair Value der aus strategischen Gründen gehaltenen Beteiligungen betrifft ausschließlich Eigenkapitalinstrumente, die der Kategorie „Fair Value through OCI“ (FVOCI) zugeordnet und gemäß Stufe 1 ermittelt wurden. Die Marktwerte der derivativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Fair Value der Schuldscheindarlehen wurden gemäß Stufe 2 ermittelt.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Bewertungstechniken, die bei den beizulegenden Zeitwerten der Stufe 2 für Finanzinstrumente verwendet wurde.

↗ T.38 Bewertungstechniken der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente Level 2

Art

Bewertungstechnik

Wesentliche, nicht beobachtende Inputfaktoren

Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum Fair Value

Devisentermin­geschäfte

Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Marktparameter, d. h. von am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. -abschläge. In die Bewertung fließt das auf den Bewertungsstichtag diskontierte Ergebnis des Vergleichs der Terminkurse am Abschlusstag mit denen am Bewertungstag ein.
Die Fair Values werden dabei auch auf das Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner hin überprüft. Dazu ermittelt PUMA Berichtigungswerte, sog. Credit Value Adjustments (CVA) oder auch Debt Value Adjustments (DVA) auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens unter Berücksichtigung aktueller Marktinformationen insb. zur Bonität der Geschäftspartner. Dabei wurden keine materiellen Abweichungen festgestellt, so dass hier keine Anpassungen in den ermittelten Fair Value eingeflossen sind.

Nicht anwendbar

Nicht anwendbar

Währungsoptionen

Die Bewertung erfolgt nach dem Garman-Kohlhagen-Modell, eine erweiterte Version des Black-Scholes-Modells

Nicht anwendbar

Nicht anwendbar

Schuldscheine

Die Bewertung berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit Hilfe eines risikoadjustierten Abzinsungssatzes

Nicht anwendbar

Nicht anwendbar

Zinsoptionen

Die Bewertung erfolgt nach dem Black-Scholes-Modell

Nicht anwendbar

Nicht anwendbar

Von dem beizulegenden Zeitwert der Derivate mit Hedgebeziehung mit positiven Marktwerten in Höhe von € 24,2 Mio. (Vorjahr: € 58,6 Mio.) betreffen € 24,5 Mio. (Vorjahr: € 65,9 Mio.) die Bewertung der Kassakomponente. Von dem beizulegenden Zeitwert der Derivate mit Hedgebeziehung mit negativen Marktwerten in Höhe von € 33,1 Mio. (Vorjahr: € 36,5 Mio.) betreffen € 40,7 Mio. (Vorjahr: € 46,9 Mio.) die Bewertung der Kassakomponente.

Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen besitzen kurze Laufzeiten. Somit entspricht der Buchwert zum Abschlussstichtag näherungsweise dem Fair Value. Bei Forderungen wird der Nennwert herangezogen unter Berücksichtigung von Abschlägen für Ausfallrisiken.

Die Fair Values der übrigen finanziellen Vermögenswerte entsprechen den Buchwerten, da die Verzinsung marktgerecht zum Stichtag erfolgt. In den übrigen (kurz- und langfristigen) finanziellen Vermögenswerten sind € 40,3 Mio. (Vorjahr: € 37,8 Mio.) enthalten, die zu marktüblichen Konditionen als Miet- oder sonstige Kautionen verpfändet wurden.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen daher näherungsweise den Fair Value dar.

Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen somit annäherungsweise den Fair Value dar.

Nettoergebnis nach Bewertungskategorien

Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien dar:

↗ T.39 Nettogewinn/ -verlust aus Finanzinstrumenten (in € Mio.)

2023

2022

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

5,8

26,0

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

-89,3

-7,1

Derivate ohne Hedgebeziehung bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL)

7,7

-47,6

Finanzielle Vermögenswerte bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)

-0,5

-3,4

Zur Ermittlung des Nettoergebnisses werden die Zinsen, Währungseffekte, Wertberichtigungen sowie Gewinne bzw. Verluste aus Veräußerungen berücksichtigt. Darüber hinaus sind Effekte aus der Fair Value Bewertung von Derivaten ohne Sicherungsbeziehung enthalten.

Im Nettoergebnis sind Zinserträge von € 36,6 Mio. (Vorjahr: € 31,8 Mio.) und Zinsaufwendungen von
€ 47,7 Mio. (Vorjahr: € 15,2 Mio.) nach der Effektivzinsmethode enthalten.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen enthalten.

Angaben zu Finanzrisiken

Der PUMA-Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:

  • Ausfallrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • Marktrisiko

Diese Risiken und die Grundsätze des Risikomanagements werden im Folgenden erläutert.

Grundsätze des Risikomanagement

Der Vorstand der PUMA SE trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Risikomanagements im PUMA-Konzern. Der Vorstand hat dazu ein Risikomanagement-Komitee eingerichtet, das für die Konzeption, Überprüfung und Anpassung des Risikomanagementsystems zuständig ist. Das Risikomanagement-Komitee berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Arbeit.

Das Regelwerk zum Risikomanagementsystem legt die Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Abläufe des Risikomanagementsystems fest. Das Regelwerk zum Risikomanagementsystem und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig überprüft um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten von PUMA aufgreifen und entsprechend einarbeiten zu können.

Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung des Regelwerks und der Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand. Zum anderen überwacht der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Risiken, denen der PUMA-Konzern ausgesetzt ist. Die Interne Revision unterstützt den Prüfungsausschuss bei seinen Überwachungsaufgaben. Dazu werden von der Internen Revision regelmäßige Prüfungen und auch Ad-hoc Prüfungen durchgeführt. Deren Ergebnisse werden unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus anderen vertraglichen finanziellen Verpflichtungen der Gegenpartei, wie zum Beispiel Bankguthaben und derivativen Finanzinstrumenten.

Ohne Berücksichtigung ggf. bestehender Kreditversicherungen oder anderen erhaltenen Garantien entspricht der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte dem maximalen Ausfallrisiko.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 hat es keine relevante Ausfallrisikokonzentration nach Kundentyp oder nach Region gegeben. Das Ausfallrisiko wird hauptsächlich durch individuelle Kundenmerkmale beeinflusst. Gemäß unseren Kreditrichtlinien werden neue Kund*innen auf Bonität geprüft, bevor wir ihnen unsere regulären Zahlungs- und Lieferbedingungen anbieten. Außerdem definieren wir für jeden Kunden bestimmte Forderungsobergrenzen. Hier trägt insb. das internationale Kreditversicherungsprogramm zur Risikominderung bei, dass PUMA für alle wesentlichen Tochtergesellschaften abgeschlossen hat. Die Bonität unserer Kund*innen und die Forderungsobergrenzen werden laufend überwacht, wozu es auch gehört, dass für alle Kund*innen, deren Außenstände eine gewisse Wertgrenze überschreiten, individuelle Kreditlimite bei der Kreditversicherung angefragt werden. Die Rückmeldung der Kreditversicherung auf solche Kredit­limitanträge umschließt grundsätzlich auch eine Bonitätsinformation. Kund*innen, deren Bonität den definierten Mindestanforderungen nicht genügt, dürfen Produkte in der Regel nur gegen Vorauszahlung erwerben.

Weitere Aktivitäten zur Senkung des Ausfallrisikos beinhalten Eigentumsvorbehaltsklauseln, in Einzelfällen auch den selektiven Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Regress) und das Einholen von Bankgarantien oder von Mutterhausgarantien von unseren Kund*innen.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 entfielen auf keinen einzelnen Kunden mehr als 10 % der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die zentrale Treasury-Abteilung hat für Währungssicherungsinstrumente sowie für das Management der flüssigen Mittel einen Gesamtüberblick zu den in diesem Zusammenhang eingeschalteten Banken. Das Geschäft mit Banken wird dabei auf Kernbanken mit entsprechender Kreditwürdigkeit (derzeit Mindestrating BBB+ oder besser) konzentriert, für darüber hinaus eingeschaltete Kreditinstitute sind maximale Risikosummen definiert. Mindestens halbjährlich erfolgt eine Überprüfung der sich so ergebenden Kontrahentenrisiken.

PUMA hielt im Jahr 2023 derivative Finanzinstrumente mit einem positiven Marktwert von  35,8 Mio. (Vorjahr:  118,3 Mio.). Das maximale Ausfallrisiko gegenüber einer einzelnen Bank aus solchen Vermögenswerten belief sich auf  7,5 Mio. (Vorjahr: € 24,8 Mio.).

Gemäß IFRS 7 beinhaltet die folgende Tabelle weitere Informationen über Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die meisten Vereinbarungen zwischen Finanzinstituten und PUMA enthalten ein beiderseitiges Recht zur Aufrechnung, wobei das Recht zur Aufrechnung nur bei Ausfall eines Geschäftspartners durchsetzbar ist. Deshalb sind die Kriterien für eine Aufrechnung in der Bilanz nicht erfüllt.

Die Buchwerte der derivativen Finanzinstrumente, die von den genannten Aufrechnungsvereinbarungen betroffen sind, sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

↗ T.40 Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer Finanzinstrumente (in € Mio.)

2023

2022

Vermögenswerte

Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Vermögenswerte

35,8

118,3

Finanzinstrumente, die zur Aufrechnung qualifizieren

0,0

0,0

= Nettobilanzwert der finanziellen Vermögenswerte

35,8

118,3

Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen

-34,5

-50,6

Gesamtnettowert der finanziellen Vermögenswerte

1,3

67,7

2023

2022

Verbindlichkeiten

Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Verbindlichkeiten

58,2

52,4

Finanzinstrumente, die zur Aufrechnung qualifizieren

0,0

0,0

= Nettobilanzwert der finanziellen Verbindlichkeiten

58,2

52,4

Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen

-34,5

-50,6

Gesamtnettowert der finanziellen Verbindlichkeiten

23,7

1,8

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Das Ziel des Konzerns in der Steuerung der Liquidität ist es sicherzustellen, dass – soweit möglich – stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können.

PUMA strebt an, die Höhe von Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und festen Kreditzusagen auf einen Stand zu halten, der Effekte eines angenommenen Worst-Case Szenario abdeckt. Dieses Szenario orientiert sich an den Ereignissen und finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Krise im 2. Quartal 2020, die entsprechend abgedeckt sein müssen.

PUMA verfügt über bestätigte Kreditlinien von insgesamt  1.552,8 Mio. (Vorjahr: € 1.271,0 Mio.), davon sind zum 31. Dezember 2023  986,1 Mio. (Vorjahr:  943,7 Mio.) nicht ausgenutzt worden.

Es wurden keine Finanzverbindlichkeiten aus nur bis auf Weiteres zugesagten Kreditlinien beansprucht.

Der Effektivzinssatz der Finanzverbindlichkeiten lag in einer Bandbreite von 0,0 % bis 1,3 % (Vorjahr: 0,0 % bis 0,9 %).

In der folgenden Tabelle werden die zukünftigen Mittelabflüsse aus den am Abschlussstichtag bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt, sowie die vertraglichen Zahlungsströme im Zusammenhang mit Derivaten mit negativem Marktwert. Es handelt sich um nicht diskontierte Bruttobeträge zuzüglich erwarteter Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkungen von Verrechnungen:

↗ T.41 Vertragliche Zahlungsströme finanzieller Verbindlichkeiten 2023 (in € Mio.)

Gesamt

2024

2025

2026 ff.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten

634,0

166,9

85,1

382,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.499,8

1.499,8

Sonstige Verbindlichkeiten

31,8

30,9

0,5

0,4

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

47,0

43,8

2,2

1,0

Cash-Inflow derivative finanzielle Verbindlichkeiten

-2.876,6

-2.397,1

-479,5

Cash-Outflow derivative finanzielle Verbindlichkeiten

2.923,6

2.440,8

481,8

1,0

Für das Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:

↗ T.42 Vertragliche Zahlungsströme finanzieller Verbindlichkeiten 2022 (in € Mio.)

Gesamt

2023

2024

2025 ff.

Originäre finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten

332,7

78,3

126,6

127,8

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.734,9

1.734,9

Sonstige Verbindlichkeiten

37,5

36,5

0,8

0,2

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

34,5

34,2

0,3

Cash-Inflow derivative finanzielle Verbindlichkeiten

-1.905,7

-1.303,9

-601,8

Cash-Outflow derivative finanzielle Verbindlichkeiten

1.940,2

1.338,1

602,1

1) Vorjahreswerte wurden angepasst

Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Wechselkurse, Aktienkurse oder Zinssätze, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden.

Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.

Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert PUMA Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb des Regelwerks des Konzern-Risikomanagements.

Währungsrisiko

PUMA ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, wie die Notierung von Währungen, in denen Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte sowie Kreditgeschäfte und Forderungen erfolgen, mit der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften nicht übereinstimmen.

Im Geschäftsjahr 2023 hat PUMA zur Sicherung des in Euro umgerechneten zahlbaren Betrags für in US-Dollar denominierte Einkäufe, sowie für weitere Währungsrisiken, die aus dem internen Weiterverkauf an PUMA Tochtergesellschaften resultieren, Währungssicherungsgeschäfte im Cashflow Hedge Accounting designiert.

Darüber hinaus werden Fremdwährungsrisiken, die aus der Bewertung von auf fremde Währung lautenden konzerninternen Darlehen entstehen, mit Währungsswaps und Devisentermingeschäften abgesichert.

Die geschätzten Fremdwährungsrisiken werden zunächst einer quantitativen Wesentlichkeitsprüfung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Sicherungskosten unterzogen. Materielle Risiken werden dann entsprechend der Konzernrichtlinie bis zu einer Sicherungsquote von bis zu 95 % der geschätzten Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Erwerbs- und Veräußerungsgeschäften über die nächsten zwölf bis fünfzehn Monate abgesichert. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte und Währungsoptionen meist mit einer Laufzeit von etwa 12 Monate ab dem Abschlussstichtag genutzt. Für wesentliche Risiken, die hohen Sicherungskosten unterliegen, werden hohe Sicherungsquoten erst mit einem geringeren Vorlauf erreicht.

Die zusammengefassten quantitativen Informationen über das Währungsrisiko des Konzerns sind wie folgt:

↗ T.43 Wechselkursrisiken 2023 (in € Mio.)

zum 31. Dezember 2023

USD

MXN

JPY

Risiko aus prognostizierten Transaktionen

-1.716,4

269,1

190,0

Bilanzrisiko

-628,3

78,8

13,4

Bruttorisiko Gesamt

-2.344,7

347,9

203,4

mit Währungsoptionen abgesichert

18,1

0,0

-51,5

mit Devisentermingeschäften abgesichert

1.933,1

-211,1

-110,3

Nettorisiko

-393,5

136,7

41,6

↗ T.44 Wechselkursrisiken 2022 (in € Mio.)

zum 31. Dezember 2022

USD

GBP

JPY

Risiko aus prognostizierten Transaktionen

-1.665,5

104,5

205,2

Bilanzrisiko

-307,1

76,6

28,3

Bruttorisiko Gesamt

-1.972,6

181,0

233,4

mit Devisentermingeschäften abgesichert

1.833,9

-171,9

-181,6

Nettorisiko

-138,7

9,1

51,9

Die Devisentermingeschäfte und das Risiko aus prognostizierten Transaktionen wurden auf einjähriger Basis kalkuliert.

Die Nominalbeträge der offenen Kurssicherungsgeschäfte betreffen hauptsächlich Devisentermingeschäfte über insgesamt  3.745,0 Mio. (Vorjahr: € 3.792,6 Mio.).

Die Marktwerte der offenen Kurssicherungsgeschäfte setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

↗ T.45 Marktwerte Kurssicherungsgeschäfte (in € Mio.)

2023

2022

Devisentermingeschäfte

35,5

118,3

Währungsoptionen

0,3

0,0

Währungssicherungsgeschäfte, aktiv

35,8

118,3

Devisentermingeschäfte

56,0

52,4

Währungsoptionen

1,2

0,0

Währungssicherungsgeschäfte, passiv

57,2

52,4

Netto

-21,4

66,0

Die Nettorisikoposition und die durchschnittlichen Sicherungskurse stellen sich wie folgt dar:

↗ T.46 Durchschnittliche Hedging Kurse

2023

2022

kurzfristig

langfristig

kurzfristig

langfristig

Währungsrisiko

Nettorisikoposition (in € Mio.)

1.076,5

504,2

1.167,5

508,2

Devisentermingeschäfte

Durchschnittskurs EUR/USD

1,108

1,110

1,092

1,069

Durchschnittskurs EUR/MXN

19,978

-

21,636

-

Durchschnittskurs EUR/JPY 

138,560

148,736

133,205

137,338

Währungsoptionen

Durchschnittskurs EUR/USD (Put/Call)

1,050/1,144

1,039/1,131

-

-

Durchschnittskurs EUR/MXN (Put/Call)

-

-

-

-

Durchschnittskurs EUR/JPY (Put/Call)

140,198/157,850

143,733/161,366

-

-

Sensitivitätsanalyse Währungen

Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Einzelabschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen PUMA Finanzinstrumente einsetzt.

Die Währungssensitivitätsanalyse basiert auf dem Nettobilanzrisiko, das auf Fremdwährungen lauten. Dies umfasst auch unternehmensinterne monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Darüber hinaus werden ausstehende Währungsderivate im Rahmen der Sensitivitätsanalyse neu bewertet.

Die folgende Tabelle zeigt die Steigerung bzw. Verringerung des Ergebnisses bzw. der Sicherungsrücklage im Eigenkapital bei einer zehnprozentigen Aufwertung bzw. Abwertung gegenüber des Euros-Kassakurses. Dabei wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, u. a. Zinssätze und Rohstoffpreise, konstant bleiben. Weiterhin werden die Einflüsse der prognostizierten operativen Cashflows außer Acht gelassen.

↗ T.47 Sensitivitätsanalyse für Wechselkursänderungen 2023 (in € Mio.)

zum 31. Dezember 2023

USD

MXN

JPY

Nominalbeträge der ausstehenden Devisentermingeschäfte

2.413,7

-211,1

-123,7

EUR +10 %

EUR +10 %

EUR +10 %

Eigenkapital

-151,3

17,9

-1,0

Ergebnis

2,0

-0,6

-0,1

EUR -10 %

EUR -10 %

EUR -10 %

Eigenkapital

218,9

-11,0

-23,7

Ergebnis

-2,4

0,8

0,1

↗ T.48 Sensitivitätsanalyse für Wechselkursänderungen 2022 (in € Mio.)

zum 31. Dezember 2022

USD

GBP

JPY

Nominalbeträge der ausstehenden Devisentermingeschäfte

2.428,2

-205,7

-233,8

EUR +10 %

EUR +10 %

EUR +10 %

Eigenkapital

-186,6

7,7

13,9

Ergebnis

5,7

-0,1

0,4

EUR -10 %

EUR -10 %

EUR -10 %

Eigenkapital

221,0

-18,8

-28,7

Ergebnis

-6,9

0,1

-0,5

Eine weitere Erläuterung zu Währungsrisiken und den übrigen Risiko- und Chancenkategorien erfolgt im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel Risiko- und Chancenbericht.

Zinsrisiken

Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich im PUMA Konzern insbesondere aus variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten. Das Zinsmanagement erfolgt zentral durch den Bereich Treasury auf Basis vorgegebener Limite. In dessen Rahmen steuert und überwacht der Bereich das Zinsänderungsrisiko durch den Einsatz von Zinsderivaten. Geschäfte werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Gegenparteien abgeschlossen. Derivate Finanzinstrumente dürfen nicht zu spekulationszwecken eingesetzt werden, sondern ausschließlich zur Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit Grundgeschäften.

Zum 31. Dezember 2023 unterlagen € 207,5 Mio. (Vorjahr € 67,5 Mio.) der finanziellen Verbindlichkeiten einer variablen Verzinsung.

Für die im Mai 2023 variabel verzinslichen Schuldscheintranchen in Höhe von insgesamt € 150,0 Mio. wurden ebenso in gleicher Höhe und gleicher Laufzeit Zins-Collars zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen.

Zwischen dem Grund- und Sicherungsgeschäften besteht eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Zins-Collars denjenigen der variabel verzinslichen Darlehen entsprechen. Dies gilt für den Nominalbetrag, die Laufzeit, die Zahlungs- und Zinsanpassungstermine. Das zugrundeliegende Risiko der Zins-Collars ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch. Daher wurde für die Sicherungsbeziehung ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt.

Die Nettorisikoposition und der durchschnittlich abgesicherte Zinssatz stellen sich wie folgt dar:

↗ T.49 Durchschnittlich abgesicherter Zinssatz

2023

kurzfristig

langfristig

Nettorisikoposition (in € Mio.)

54,5

3,0

Zinsrisiko

Durchschnittlich abgesicherter Zinssatz in % auf Basis des aktuellen Fixings (Cap/Floor)

4,7 %/1,5 %

Da es im Vorjahr keine wesentlichen variable verzinsliche Verbindlichkeiten gab und somit auch keine Zinssicherungsgeschäfts zum Einsatz kamen, entfällt die Angabe für das Vorjahr.

Sensitivitätsanalyse Zinsen

Das Ergebnis im Konzern ist von der Entwicklung des Marktzinsniveaus abhängig. Eine Änderung des Zinsniveaus würde sich auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Konzerns auswirken. Die durchgeführte Analyse umfasst alle verzinslichen Finanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.

Eine Veränderung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte hätten folgende Auswirkungen auf das Ergebnis und die Sicherungsrücklage im Eigenkapital

↗ T.50 Sensitivitätsanalyse Zinsänderungen (in € Mio.)

2023

+1,0 %

-1,0 %

Eigenkapital

0,8

0,0

Ergebnis

0,4

-1,9

Da es im Vorjahr keine wesentlichen variable verzinsliche Verbindlichkeiten gab, wurde keine Zins-Sensitivitätsanalyse für das Vorjahr aufgestellt.

Angaben zu Sicherungsinstrumenten, die in einer Sicherungsbeziehung stehen

Am Bilanzstichtag stellten sich die Beträge, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundgeschäft in Bezug auf Wechselkursrisiken designiert sind, wie folgt dar:

↗ T.51 Designation von gesicherten Grundgeschäften (in € Mio.)

Wertänderung zur Berechnung der Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung

Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen

In der Rücklage für die Absicherung von Zahlungs­strömen verbleibende Salden aus Sicherungs­beziehungen, bei denen die Bilanzierung von Sicherungs­geschäften nicht mehr angewendet wird

zum 31. Dezember 2023

Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

-8,2

19,6

0,0

Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

-5,4

-23,5

0,0

Zinsrisiko

0,0

0,0

0,0

zum 31. Dezember 2022

Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

-31,1

29,8

0,0

Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

188,1

-15,7

0,0

Die Beträge, die sich auf Posten beziehen, die als Sicherungsinstrument designiert sind, haben folgende Auswirkungen auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:

↗ T.52 Designierte Sicherungsgeschäfte (in € Mio.)

Nominal­wert 

Buchwert

Im Geschäftsjahr 2023

Vermögens­werte

Schulden

Posten in der Bilanz, in der das Sicherungs­instrument enthalten ist

Veränderungen im
Wert des Sicherungs­instruments, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurde

Erfolgswirksam erfasste Unwirksamkeit der Sicherungs­beziehung

Posten im Gewinn oder Verlust, der die Unwirksamkeit der Absicherung beinhaltet

Betrag, der aus der Rücklage für Absicherung in die Anschaf­fungskosten der Vorräte umge­bucht worden ist

Betrag, der aus der Rücklage für Absicherung in den Gewinn und Verlust umgegliedert worden ist

Posten im Gewinn oder Verlust, der von der
Umgliederung betroffen ist

zum 31. Dezember 2023

Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

1.082,2

22,3

-6,2

Sonstige
kurzfristige/
langfristige
finanzielle Vermögenswerte/
Verbindlichkeiten

8,2

-

Finanzauf­wendungen

-

29,8

Umsatzerlöse

Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

1.996,4

2,3

-34,5

5,4

-

-12,9

-5,1

Umsatzkosten

Zinsrisiko

150,0

0,0

0,0

0,0

-

-

0,0

Finanzauf­wendungen

Im Geschäftsjahr 2022

zum 31. Dezember 2022

Währungsrisiko - Absatzgeschäfte

1.097,7

44,0

-3,5

Sonstige
kurzfristige/
langfristige
finanzielle Vermögenswerte/
Verbindlichkeiten

31,1

-

Finanzauf­wendungen

-

-16,7

Umsatzerlöse

Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte

2.082,6

21,9

-43,4

-188,1

-

91,9

144,0

Umsatzkosten

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Eigenkapitalveränderung in Bezug auf Cashflow-Hedges:

↗ T.53 Entwicklung der Cashflow Hedge-Rücklage (in € Mio.)

2023

2022

Rücklage Cashflow Hedges 01. Januar

14,2

78,1

Veränderung im beizulegenden Zeitwert

davon Währungsrisiko

-13,6

157,0

davon Zinsrisiko

0,0

0,0

Betrag, der in den Kosten nicht finanzieller Vermögenswerte enthalten ist 

12,9

-91,9

Betrag, der in den Gewinn und Verlust umgegliedert wurde

davon Währungsrisiko

-27,5

-128,2

davon Zinsrisiko

0,0

0,0

Steuereffekt

10,1

-0,7

Rücklage Cashflow Hedges 31. Dezember

-3,9

14,2

Der Wegfall eines geringen Teils des ursprünglich geplanten Beschaffungs- und Absatzvolumens in Fremdwährungen, führte zu einem Überhang an Absicherungsgeschäften. Für die nicht mehr erwartete Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte wurde das Hedge-Accounting beendet und der beizulegende Zeitwert erfolgswirksam aus der Hedging Rücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Sobald das hochwahrscheinliche Beschaffungs- oder Absatzgeschäft nicht länger erwartet wird, wird ein Gegengeschäft abgeschlossen. Über alle Währungspaare hinweg wurde ein Betrag von € 5,5 Mio. (Vorjahr: € -14,8 Mio.) erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

15.Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen resultieren aus Ansprüchen der Mitarbeiter*innen und ggf. deren Hinterbliebenen auf Leistungen im Falle der Invalidität, des Todes oder des Erreichens eines gewissen Alters, die je nach Land auf gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen beruhen. Die Pensionsverpflichtungen umfassen im PUMA-Konzern sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungszusagen und enthalten sowohl Verpflichtungen aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen. Die Versorgungszusagen sind sowohl rückstellungs- als auch fondsdotiert.

Die mit den Versorgungszusagen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die üblichen Risiken von leistungsorientierten Pensionsplänen in Bezug auf mögliche Änderungen des Abzinsungssatzes und der Inflationsentwicklung sowie der Langlebigkeit. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, wurden die Pläne mit den höchsten Verpflichtungen in Deutschland und Großbritannien vor einigen Jahren für Neueintritte geschlossen oder versichert. Das spezifische Risiko von auf dem Gehalt basierenden Verpflichtungen ist innerhalb des PUMA-Konzerns gering. Durch die Einführung einer jährlichen Obergrenze in 2016 für das pensionsfähige Gehalt im Plan Großbritannien ist dieses Risiko für die höchsten Verpflichtungen abgedeckt. Der Plan Großbritannien wird daher als nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtung eingestuft.

↗ T.54 Barwert der Versorgungsansprüche 2023 (in € Mio.)

Deutschland

Groß-britannien

Andere Gesell­schaften

PUMA-Konzern

Barwert der Versorgungsansprüche 31.12.2023

Auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

Annuität

0,0

0,0

8,8

8,8

Einmalzahlung

0,0

0,0

9,1

9,1

Nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

Annuität

49,3

31,9

0,0

81,2

Einmalzahlung

8,2

0,0

0,0

8,2

Summe

57,5

31,9

17,9

107,3

Im Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:

↗ T.55 Barwert der Versorgungsansprüche 2022 (in € Mio.)

Deutschland

Groß-britannien

Andere Gesell­schaften

PUMA-Konzern

Barwert der Versorgungsansprüche 31.12.2022

Auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

Annuität

0,0

0,0

8,6

8,6

Einmalzahlung

0,0

0,0

9,3

9,3

Nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen

Annuität

48,9

29,6

0,0

78,5

Einmalzahlung

7,9

0,0

0,0

7,9

Summe

56,8

29,6

17,9

104,3

Die wesentlichen Versorgungsregelungen sind im Folgenden beschrieben:

Die allgemeine Pensionsordnung der PUMA SE sieht grundsätzlich Rentenzahlungen in Höhe von maximal  127,82 pro Monat und Anwärter*in vor. Sie wurde für Neueintritte ab 1996 geschlossen. Darüber hinaus bestehen bei der PUMA SE Einzelzusagen (Festbeträge in unterschiedlicher Höhe) sowie beitrags­orientierte Einzel-Leistungszusagen (zum Teil aus Entgeltumwandlung). Bei den beitragsorientierten Einzel-Leistungszusagen handelt es sich um versicherte Pläne. Gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen bestehen nicht. Der auf die inländischen Versorgungsansprüche entfallende Verpflichtungsumfang beträgt per Ende 2023 € 57,5 Mio. (Vorjahr: € 56,8 Mio.) und macht somit 53,6 % der gesamten Verpflichtung aus. Der beizulegende Zeitwert für das den inländischen Verpflichtungen gegenüberstehende Planvermögen beträgt € 50,4 Mio., die entsprechende Pensionsrückstellung beträgt € 7,1 Mio.

Der Defined Benefit Plan in Großbritannien ist seit 2006 für Neueintritte geschlossen. Hier handelt es sich um gehalts- und dienstzeitabhängige Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. 2016 wurde eine Wachstumsobergrenze von 1 % p.a. auf das pensionsfähige Gehalt eingeführt. Eine Teil­kapitalisierung der Altersrente ist zulässig. Es bestehen gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen. Die Verpflichtung für die Versorgungsansprüche des Defined Benefit Plans in Großbritannien beträgt zu Ende 2023 € 31,9 Mio. (Vorjahr: € 29,6 Mio.) und stellt 29,7 % der gesamten Verpflichtung dar. Die Verpflichtung ist durch ein Vermögen von € 29,7 Mio. gedeckt. Die Rückstellung beträgt € 2,2 Mio.

Der Barwert der Versorgungsansprüche hat sich wie folgt entwickelt:

↗ T.56 Entwicklung des Barwerts der Versorgungsansprüche (in € Mio.)

2023

2022

Barwert der Versorgungsansprüche 01.01.

104,3

122,3

Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche

2,0

2,5

Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche

4,4

1,9

Arbeitnehmerbeiträge

0,6

8,3

Ausgezahlte Leistungen

-4,5

-3,4

Effekte aus Übertragungen

0,0

0,0

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste

0,1

-25,1

Währungskurseffekte

0,5

-2,2

Barwert der Versorgungsansprüche 31.12.

107,3

104,3

Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

↗ T.57 Entwicklung des Planvermögens (in € Mio.)

2023

2022

Planvermögen 01.01.

82,4

90,7

Zinsertrag auf das Planvermögen

3,5

1,4

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (-)

-0,9

-15,0

Arbeitgeberbeiträge

1,2

1,0

Arbeitnehmerbeiträge

0,6

8,3

Ausgezahlte Leistungen

-2,2

-2,3

Währungskurseffekte

0,6

-1,7

Planvermögen 31.12.

85,2

82,4

Die Pensionsrückstellung für den Konzern leitet sich wie folgt ab:

↗ T.58 Pensionsrückstellung (in € Mio.)

2023

2022

Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen

107,3

104,3

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

-85,2

-82,4

Finanzierungsstatus

22,1

21,9

Pensionsrückstellung 31.12.

22,1

21,9

Davon Aktivum

0,4

0,5

Davon Passivum

22,5

22,4

In 2023 betrugen die ausgezahlten Leistungen € 4,5 Mio. (Vorjahr: € 3,4 Mio.). Für das Jahr 2024 werden Zahlungen in Höhe von € 3,0 Mio. erwartet. Davon werden voraussichtlich € 0,9 Mio. vom Arbeitgeber direkt erbracht. Die Arbeitgeberbeiträge in das externe Planvermögen betrugen im Jahr 2023 € 1,2 Mio. (Vorjahr: € 1,0 Mio.). Für das Jahr 2024 werden Arbeitgeberbeiträge in Höhe von € 0,8 Mio. erwartet.

Die Pensionsrückstellung hat sich wie folgt entwickelt:

↗ T.59 Entwicklung der Pensionsrückstellung (in € Mio.)

2023

2022

Pensionsrückstellung 01.01.

21,9

31,6

Pensionsaufwand

2,8

3,0

Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste

1,0

-10,1

Arbeitgeberbeiträge

-1,2

-1,0

Direkte Rentenzahlungen des Arbeitgebers

-2,3

-1,1

Transferwerte

0,0

0,0

Währungsdifferenzen

-0,2

-0,5

Pensionsrückstellung 31.12.

22,1

21,9

Davon Aktivum

0,4

0,5

Davon Passivum

22,5

22,4

Der Aufwand im Geschäftsjahr 2023 gliedert sich wie folgt:

↗ T.60 Aufwand für Leistungspläne (in € Mio.)

2023

2022

Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche

2,0

2,5

Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche

4,4

1,9

Zinsertrag auf das Planvermögen

-3,5

-1,4

Administrationskosten

0,0

0,0

Aufwand für Leistungspläne

2,8

3,0

davon Personalaufwand

1,9

2,5

davon Finanzaufwand

0,9

0,5

Zusätzlich zu den leistungsorientierten Pensionsplänen zahlt PUMA auch in beitragsorientierte Pläne ein. Die geleisteten Zahlungen für das Geschäftsjahr 2023 beliefen sich auf € 19,8 Mio. (Vorjahr: € 18,5 Mio.).

Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste:

↗ T.61 Im Sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste (in € Mio.)

2023

2022

Neubewertung von Leistungsverpflichtungen

0,1

-25,1

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aus Veränderungen bei den demographischen Annahmen

-0,7

-0,1

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aus Veränderungen bei den finanziellen Annahmen

0,0

-30,3

Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen

0,8

5,3

Neubewertung des Planvermögens

0,9

15,0

Aufgrund der Obergrenze für Vermögenswerte nicht erfasste Beträge

0,0

0,0

Anpassung der Administrationskosten

0,0

0,0

Insgesamt direkt im Sonstigen Ergebnis erfasster Betrag für Neubewertungen

1,0

-10,1

Anlageklassen des Planvermögens:

↗ T.62 Anlageklassen des Planvermögens (in € Mio.)

2023

2022

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

0,3

0,1

Eigenkapitalinstrumente

6,0

5,5

Schuldverschreibungen

7,4

3,5

Investmentfonds

3,2

3,0

Derivate

10,0

11,6

Immobilien

2,9

2,9

Versicherungen

50,6

49,4

Sonstige

4,9

6,4

Planvermögen gesamt

85,2

82,4

Davon Anlageklassen mit einem notierten Marktpreis:

↗ T.63 Planvermögen mit einem notierten Marktpreis (in € Mio.)

2023

2022

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

0,3

0,1

Eigenkapitalinstrumente

6,0

5,5

Schuldverschreibungen

7,4

3,5

Investmentfonds

3,2

3,0

Derivate

10,0

11,6

Immobilien

2,1

2,1

Versicherungen

0,0

0,0

Sonstige

4,7

6,3

Planvermögen mit einem notierten Marktpreis

33,7

32,1

Eigene Finanzinstrumente oder von Konzerngesellschaften genutzte Immobilien sind im Planvermögen
unverändert nicht enthalten.

Das Planvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der definierten Leistungsverpflichtungen. In einigen Ländern bestehen für die Art und Höhe der zu wählenden Finanzmittel gesetzliche Vorgaben, in anderen Ländern (zum Beispiel Deutschland) erfolgt die Finanzierung der Pensionsverpflichtung auf freiwilliger Basis. In Großbritannien wird die Vermögensverwaltung von einem Treuhänderausschuss verantwortet, der sich aus Repräsentanten von Gesellschaft und Mitarbeiter*innen zusammensetzt. Die Anlagestrategie zielt auf langfristige Gewinne mit einer tolerierbaren Volatilität ab. Sie wurde zuletzt in 2022 überarbeitet, um das Risikoprofil zu reduzieren. In 2023 haben die Trustees die Anlagestrategie weiterhin überwacht.

Bei der Ermittlung von Pensionsverpflichtungen und Pensionsaufwand wurden folgende Annahmen verwendet:

↗ T.64 Annahmen bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtung

2023

2022

Diskontierungssatz

4,55 %

4,35 %

Zukünftige Rentensteigerungen

1,93 %

2,00 %

Zukünftige Gehaltssteigerungen

2,05 %

2,06 %

Bei den angegebenen Werten handelt es sich um gewichtete Durchschnittswerte. Für den Euroraum wurde einheitlich ein Rechnungszins von 4,45 % (Vorjahr: 4,00 %) angesetzt.

Als Sterbetafeln wurden für Deutschland die Heubeck-Richttafeln 2018 G verwendet. Für Großbritannien wurden die Sterblichkeiten gemäß Basistafel S2 unter Berücksichtigung der Lebenserwartungsprojektion gemäß CMI2021 mit einem Langfristtrend von 1 % angesetzt.

In der folgenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen beeinflusst worden wäre bei Veränderung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahme.

↗ T.65 Sensitivitätsanalyse für die Versorgungsansprüche (in € Mio.)

2023

2022

Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche, falls

der Diskontierungssatz 50 Basispunkte höher wäre

-3,7

-3,7

der Diskontierungssatz 50 Basispunkte niedriger wäre

4,2

4,1

Gehalts- und Rententrends haben aufgrund der Struktur der Leistungspläne lediglich eine unwesentliche Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche.

Der gewichtete Durchschnitt der Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt rd. 12 Jahre (Vorjahr: rd.
11 Jahre).

16.Sonstige Rückstellungen

↗ T.66 Sonstige Rückstellungen (in € Mio.)

2022

2023

2022

Währungs­anpassungen, Umbuchungen

Zuführung

Verbrauch

Auflösung

davon langfristig

davon langfristig

Rückstellungen für:

Gewährleistungen

2,7

-0,1

0,5

-0,6

-0,3

2,1

0,0

0,0

Einkaufsrisiken

7,1

-0,1

5,9

-4,6

-0,9

7,4

0,0

0,0

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten

26,6

-0,7

6,1

-15,2

-2,8

13,9

7,5

8,4

Rückbauverpflichtungen

17,0

-0,8

1,9

-0,8

-0,5

16,9

13,9

14,1

Personalrückstellungen

7,0

0,4

2,6

-4,1

0,0

5,9

5,9

7,0

Sonstige

19,3

-0,2

5,5

-6,1

-9,8

8,7

0,0

0,0

Gesamt

79,8

-1,4

22,3

-31,5

-14,3

55,0

27,3

29,5

Für die Gewährleistungsrückstellung wird ein Erfahrungswert vom Umsatz der letzten sechs Monate herangezogen. Es wird erwartet, dass der wesentliche Teil dieser Ausgaben innerhalb der ersten sechs Monate des nächsten Geschäftsjahres fällig wird. Die Einkaufsrisiken bestehen im Wesentlichen für Materialrisiken sowie für Formen, die zur Herstellung von Schuhen erforderlich sind.

Personalrückstellungen sind hauptsächlich für langfristige variable Vergütungskomponenten eingestellt. Die Risiken aus Rechtsstreitigkeiten beziehen sich auf jegliche Form von Rechtsstreitigkeiten u. a. im Zusammenhang mit Marken- und Patentrechten. Die sonstigen Rückstellungen bestehen für sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Beschaffung.

Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich im folgenden Jahr zur Auszahlung führen, die langfristigen Rückstellungen werden in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren erwartet. Wesentliche Aufzinsungseffekte bestehen nicht. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen basieren auf Erfahrungswerten aus ähnlichen Transaktionen. Dabei werden alle Ereignisse bis zur Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt.

17.Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital entspricht dem gezeichneten Kapital der PUMA SE.

Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag gemäß Satzung € 150.824.640,00 und ist eingeteilt in 150.824.640 stimmberechtigte Stückaktien ohne Nennwert. Dies entspricht einem anteiligen Betrag von € 1,00 je Aktie.

Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien:

↗ T.67 Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien

2023

2022

Im Umlauf befindliche Aktien zum 01. Januar, Stück

149.758.644

149.605.600

Ausgabe eigener Aktien, Stück

85.900

153.044

Im Umlauf befindliche Aktien zum 31. Dezember, Stück

149.844.544

149.758.644

Die Ausgabe eigener Aktien steht im Zusammenhang mit Vergütungsleistungen im Rahmen von bestehenden Promotions- und Werbeverträgen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien sowie Beträge aus der Gewährung, Umwandlung und dem Verfall von Aktienoptionen.

Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag

Die Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn enthalten das Netto-Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Darüber hinaus werden in den Gewinnrücklagen die im Sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungseffekte aus der Pensionsrückstellung erfasst.

Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung

Der Eigenkapitalposten für Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von nicht in Euro bilanzierenden Tochtergesellschaften.

Cashflow Hedges

Der Posten „Cashflow Hedges“ beinhaltet die Marktwertbewertung der derivativen Finanzinstrumente. Der Posten in Höhe von  -3,9 Mio. (Vorjahr: € 14,2 Mio.) ist mit latenten Steuern in Höhe von  5,3 Mio. (Vorjahr: € -4,8 Mio.) verrechnet.

Eigene Aktien/Treasury Stock

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Mai 2025 eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Mai 2021 wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen an die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft auszugeben. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 11. Mai 2022 wurde der Vorstand überdies ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- sowie Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, oder Mitglied der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens sind, auszugeben. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Die Gesellschaft hat von der Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft insgesamt 980.096 Stück PUMA-Aktien im eigenen Bestand, was einem Anteil von 0,65 % des gezeichneten Kapitals entspricht.

Genehmigtes Kapital

Zum 31. Dezember 2023 sieht die Satzung der Gesellschaft ein genehmigtes Kapital über insgesamt  30.000.000,00 vor:

Der Vorstand ist gemäß § 4.2. der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 4. Mai 2026 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu  30.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die neuen Aktien auch vollständig oder teilweise von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionär*innen zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionär*innen steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in § 4.2. der Satzung genannten Fällen das Bezugsrecht der Aktionär*innen ganz oder teilweise auszuschließen.

Vom bestehenden genehmigten Kapital hat der Vorstand der PUMA SE im aktuellen Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022 wurde der Vorstand bis zum 10. Mai 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu  1.500.000.000,00 zu begeben.

In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital um bis zu  15.082.464,00 durch Ausgabe von bis zu 15.082.464 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht erfüllt wird oder wie Andienungen erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

Dividende

Die ausschüttungsfähigen Beträge beziehen sich auf den Bilanzgewinn der PUMA SE, der gemäß dem
deutschen Handelsrecht ermittelt wird.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn der PUMA SE für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende in Höhe von  0,82 (Vorjahr: € 0,82) je im Umlauf befindlicher Aktie oder insgesamt  122,9 Mio. (bezogen auf die am 31. Dezember 2023 im Umlauf befindlichen Aktien) an die Aktionär*innen auszuschütten.

Vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns der PUMA SE:

↗ T.68 Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns der PUMA SE

2023

2022

Bilanzgewinn der PUMA SE zum 31. Dezember, € Mio.

486,4

499,4

Ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn, € Mio.

486,4

499,4

Dividende je Aktie, €

0,82

0,82

Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien*, Stück

149.844.544

149.758.644

Dividende gesamt*, € Mio.

122,9

122,8

Vortrag auf neue Rechnung*, € Mio.

363,6

376,6

*Vorjahreswerte angepasst auf den Stand der Hauptversammlung

Nicht beherrschende Anteile

Dieser Posten enthält die nicht beherrschenden Anteile. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird auf Kapitel 28 verwiesen.

Kapitalmanagement

Die Zielsetzung des Konzerns liegt in der Beibehaltung einer starken Eigenkapitalbasis, um das Vertrauen der Investoren und des Marktes zu erhalten und um die zukünftige Geschäftsentwicklung zu stärken.

Das Kapitalmanagement bezieht sich auf das Konzern-Eigenkapital von PUMA. Dies ist in der Konzernbilanz sowie der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

18.Management-Incentive-Programme

Um das Management mit einer langfristigen Anreizwirkung an das Unternehmen zu binden, werden bei PUMA virtuellen Aktien mit Barausgleich und andere globale Long-Term-Incentive-Programme eingesetzt.

Die laufenden Programme werden nachfolgend erläutert:

Erläuterung „virtuelle Aktien“ sog. „Monetary Units“ (Bezeichnung: Monetary Units Plan – MUP)

Im Geschäftsjahr 2013 wurde begonnen „Monetary Units“ im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis für Vorstandsmitglieder zu gewähren. „Monetary Units“ basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung, wobei jede dieser „Monetary Units“ am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung berechtigt. Diese berechtigte Barauszahlung vergleicht den Erfolg mittels der durchschnittlichen virtuellen Wertsteigerungsrechte der letzten dreißig Handelstage vor Beginn des Ausgabejahres mit den virtuellen Wertsteigerungsrechten der letzten dreißig Handelstage des Ausübungszeitpunkts. Die maximale Wertsteigerung (Cap) ist auf 300 % des Zuteilungsbetrags limitiert. Die „Monetary Units“ unterliegen einer Sperrfrist (=Erdienungszeitraum) von drei Jahren. Danach besteht ein Ausübungszeitraum von jeweils 30 Tagen nach jedem Quartalsveröffentlichungsstichtag über einen Zeitraum von zwei Jahren, der von den Teilnehmer*innen frei zur Ausübung genutzt werden kann. Die virtuellen Aktien werden bei einem Ausscheiden während des Erdienungszeitraums auf Basis „pro rata“ gekürzt. Das Programm lief zugunsten des Performance Share Plan aus. Im Geschäftsjahr 2023 wurden daher aus diesem Programm keine Anteile mehr ausgegeben.

Erläuterung „virtuelle Aktien“ (Bezeichnung: Performance Share Plan – PSP)

Im Geschäftsjahr 2021 wurde begonnen virtuelle Aktien im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis für Vorstandsmitglieder zu gewähren. Die virtuellen Aktien basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung, wobei jede dieser virtuellen Aktien am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung berechtigt. Der Aufsichtsrat behält sich jedoch das Recht vor, die Auszahlung in PUMA-Aktien, statt in bar vorzunehmen. Diese Barauszahlung ergibt sich aus den PUMA-Schlusskursen der letzten dreißig Handelstage vor dem Ausübungszeitpunkt. Die finale Anzahl an virtuellen Aktien liegt zwischen 50 % und 150 %, abhängig vom relativen „Total Shareholder Returns“ (TSR) gegenüber dem MDAX-Index. Für die Berechnung des TSR von PUMA und des MDAX-Index wird jeweils das arithmetische Mittel der TSR-Werte an den 30 Handelstagen vor Beginn und vor Ende der Performance-Periode ermittelt. Die so für PUMA und den MDAX-Index jeweils ermittelten Durchschnittswerte werden anschließend in Relation zueinander gesetzt. Dabei wird die Differenz in Prozentpunkten zwischen dem TSR von PUMA und dem TSR des MDAX-Index berechnet (= TSR-Outperformance in Prozentpunkten). Die maximale Wertsteigerung (Cap) ist auf 300 % des Zuteilungsbetrags limitiert. Die virtuellen Aktien unterliegen einer Sperrfrist von vier Jahren. Der Auszahlungszeitpunkt liegt generell innerhalb des ersten Quartals des fünften Jahres nach Ausgabe. Die virtuellen Aktien werden bei einem Ausscheiden während des Erdienungszeitraums auf Basis „pro rata“ gekürzt. Für die ausgegebenen Programme im Geschäftsjahr 2021 und 2022 ist der DAX-Index die Grundlage zur Berechnung der virtuellen Aktien, während ab dem Geschäftsjahr 2023 der MDAX-Index Anwendung findet.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde auf Basis der arbeitsvertraglichen Zusagen gegenüber den Vorstandsmitgliedern hierfür ein Aufwand von  2,4 Mio. (Vorjahr: € 0,9 Mio. Ertrag) gebildet.

↗ T.69 Virtuelle Aktien Vorstände

Bezeichnung Plan

MUP

MUP

PSP

MUP

PSP

PSP

Ausgabedatum

01.01.2020

01.01.2021

01.01.2021

01.01.2022

01.01.2022

01.01.2023

Laufzeit

5

5

4,25

5

4,25

4,25

Jahre

Sperrfrist

3

3

4

3

4

4

Jahre

Basiskurs PUMA-Aktie bei Ausgabe

67,69

86,23

86,23

106,95

106,95

51,86

EUR/Aktie

Referenzwert PUMA-Aktie zum Geschäftsjahresende

0

55,46

49,25

55,46

46,3

50,62

EUR/Aktie

Gewichteter Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt

62,03

0

0

0

0

0

EUR/Aktie

Teilnehmer*innen im Jahr der Ausgabe

3

3

2

1

3

4

Personen

Teilnehmer*innen zum Geschäftsjahresende

3

3

2

1

3

4

Personen

Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien zum 01. Januar 2023

62.743

34.548

7.070

10.323

16.458

81.279

Stück

Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien ausgeübt im GJ

-62.743

0

0

0

0

0

Stück

Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien verfallen im GJ

0

0

0

0

0

0

Stück

Endbestand „Monetary Units“/virtuelle Aktien zum 31. Dezember 2023

0

34.548

7.070

10.323

16.458

81.279

Stück

Diese Verpflichtung aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich wird als Personalrückstellungen angesetzt und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet, sofern sie noch nicht ausgeübt wurde. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum ratierlich zugeführt. Auf Basis des anteiligen durchschnittlichen Marktkurses der letzten dreißig Handelstage 2023 und der Berücksichtigung unterjähriger Ausübungen im Jahr 2023 beträgt die Rückstellung für diese Programme am Geschäftsjahresende  4,4 Mio. (Vorjahr: € 5,8 Mio.).

Erläuterung Programm „Game Changer 2.0“

Im Jahr 2018 wurde das Long Term Incentive Programm (LTIP) „Game Changer 2.0“ eingeführt. Die Teilnehmer*innen an diesem Programm bestehen im Wesentlichen aus Top-Führungskräfte, die an den Vorstand berichten, sowie vereinzelten Schlüsselfunktionen des PUMA-Konzerns. Das Ziel dieses Programms ist, diese Mitarbeiter*innen langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.

Das LTIP „Game Changer 2.0“ besteht aus zwei Planteilen, einem Performance Cash Plan und einem Performance Share Plan, deren Anteil jeweils 50 % beträgt. Der Performance Cash Plan honoriert die wirtschaftliche Leistung des PUMA-Konzerns, der Performance Share Plan hingegen die Performance der PUMA SE Aktie am Kapitalmarkt.

Die Performance-Periode des Performance Cash Plans beträgt drei Jahre und orientiert sich an den mittelfristigen durchschnittlichen Zielen des PUMA-Konzerns in Bezug auf EBIT, Umsatzerlöse und Cashflow oder Working Capital in % der Umsatzerlöse. Die Auszahlung erfolgt in bar und ist auf maximal 200 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

Der Performance Share Plan verwendet virtuelle Aktien zur Anreizsteuerung. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre. Diese ist aufgeteilt in eine dreijährige Performance-Periode und in eine zweijährige Ausübungsperiode, in der die virtuellen Aktien in bar zur Auszahlung kommen. Die Auszahlung ist nur zu den vier Ausübungszeitpunkten (6, 12, 18 oder 24 Monate nach Ende der Performance-Periode) möglich. Der durchschnittliche Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor dem Ausübungszeitpunkt bestimmt den Wert einer virtuellen Aktie. Die Auszahlung ist auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap) und wird nur vorgenommen, wenn während der Performance-Periode die Ausübungshürde von +10 % Kurssteigerung einmalig erreicht wurde.

Erläuterung Programm „Game Changer 2.0 2023“

Im Jahr 2020 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2023“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70 %), Cashflow (15 %) und Umsatzerlöse (15 %). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

Im Berichtsjahr wurde dem Teilnehmerkreis ein Betrag in Höhe von € 2,2 Mio. (davon € 0,8 Mio. aus dem Performance Share Anteil) ausbezahlt. An die Auszahlung war die Bedingung geknüpft, dass die individuellen Teilnehmer*innen zum 31. Dezember 2022 in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen des PUMA-Konzerns standen. Für dieses Programm wurden im Berichtsjahr ferner  0,1 Mio. aufgelöst (Vorjahr: Auflösung € 0,2 Mio.). Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 0,5 Mio. (Vorjahr: € 2,8 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 0,5 Mio. (Vorjahr: € 1,3 Mio.).

Erläuterung Programm „Game Changer 2.0 – 2024“

Im Jahr 2021 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2024“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (45 %), Working Capital in % der Umsatzerlöse (15 %) und Umsatzerlöse (40 %). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis 31. Dezember 2023. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm € 0,2 Mio. aufgelöst (Vorjahr: € 0,0 Mio.) und anteilig  1,1 Mio. (Vorjahr: € 0,5 Mio.) zugeführt. Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 3,4 Mio. (Vorjahr: € 2,5 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 1,2 Mio. (Vorjahr: € 0,8 Mio.).

Erläuterung Programm „Game Changer 2.0 – 2026“

Im Jahr 2023 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2026“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70 %), Cashflow (15 %) und Umsatzerlöse (15 %). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis 31. Dezember 2024. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig  1,8 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) zugeführt. Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 1,8 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 1,0 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.).

Erläuterung Programm „Road 2 10b“

Im Jahr 2022 wurde Programm „Game Changer 2.0“ vorübergehend durch das Long Term Incentive Programm (LTIP) „Road 2 10B“ abgelöst. Die Teilnehmer*innen an diesem Programm bestehen aus wichtigen Fach- und Führungskräften des PUMA-Konzerns. Das Ziel dieses Programms ist diese Mitarbeiter*innen langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.

Das LTIP „Road 2 10B“ besteht aus zwei Planteilen, einem Performance Cash Plan und einem Performance Share Plan, deren Anteil jeweils 50 % beträgt. Der Performance Cash Plan honoriert die wirtschaftliche Leistung des PUMA-Konzerns, der Performance Share Plan hingegen die Performance der PUMA SE Aktie am Kapitalmarkt.

Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT, Umsatzerlöse und Working Capital in % der Umsatzerlöse basierend auf der vom Vorstand der PUMA SE festgelegten Dreijahresplanung. Für Teilnehmer*innen des Programms mit einem Anstellungsverhältnis auf Konzernebene orientiert sich die Zielerreichung an den Konzern-Zielen EBIT (45 %), Umsatzerlöse (40 %), und Working Capital in % der Umsatzerlöse (15 %). Für Teilnehmer*innen des Programms mit einem Anstellungsverhältnis auf Ebene der Länder oder Regionen orientiert sich die Zielerreichung zu 50 % an dem Erreichen der Konzernziele. Die restlichen 50 % sind dem Erreichen der Ziele auf Länder- oder Regionen-Ebene zugeordnet (EBIT 22,5 %, Umsatzerlöse 20 % und Working Capital in % der Umsatzerlöse 7,5 %). Die Auszahlung ist auf maximal 200 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

Der Performance Share Plan orientiert sich an der Entwicklung des PUMA Aktienkurses. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre, aufgeteilt in eine dreijährige Performance-Periode und eine darauffolgende zweijährige Ausübungsperiode, in der die virtuellen Aktien in bar zur Auszahlung kommen. Die Auszahlung ist nur zu den vier Ausübungszeitpunkten (6, 12, 18 oder 24 Monate nach Ende der Performance-Periode) möglich. Der durchschnittliche Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor Ausübungszeitpunkt bestimmt die Auszahlung einer virtuellen Aktie. Die Auszahlung ist auf maximal 300 % des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap) und wird nur vorgenommen, wenn während der Performance-Periode die Ausübungshürde von +10 % Kurssteigerung einmalig erreicht wurde.

Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm € 0,6 Mio. aufgelöst (Vorjahr: € 0,0 Mio.) und anteilig € 0,8 Mio. (Vorjahr: € 4,7 Mio.) zugeführt. Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 6,0 Mio. (Vorjahr: € 5,8 Mio.). Auf den Performance Share Plan entfallen € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 0,6 Mio.).

↗ T.70 Virtuelle Aktien Nicht-Vorstände

Bezeichnung Plan

Game Changer 2023

Game Changer 2024

Road 2 10b

Game Changer 2026

Ausgabedatum

01.01.2020

01.01.2021

01.01.2022

01.01.2023

Laufzeit

5

5

5

5

Jahre

Sperrfrist

3

3

3

3

Jahre

Basiskurs bei Programmstart

67,69

86,23

106,95

51,86

EUR/Aktie

Referenzwert zum Geschäftsjahresende

55,46

55,46

5,73

55,46

EUR/Aktie

Gewichteter Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt

51,43

0

0

0

EUR/Aktie

Teilnehmer*innen im Jahr der Ausgabe

60

76

486

84

Personen

Teilnehmer*innen zum Geschäftsjahresende

19

65

467

84

Personen

Anzahl “virtuelle Aktien” zum 01. Januar 2023

24.547

23.340

103.352

55.167

Stück

Anzahl „virtuelle Aktien“ verfallen im GJ

-222

-2.370

-10.467

0

Stück

Anzahl "virtuelle Aktien" hinzugefügt im GJ (Neuzusagen)

0

470

2.674

0

Stück

Anzahl „virtuelle Aktien“ ausgeübt im GJ

-15.334

0

0

0

Stück

Endbestand „virtuelle Aktien” zum 31. Dezember 2023

8.991

21.440

95.559

55.167

Stück

1
Zur besseren Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen wurde die Angabe inkl. Vorjahreswerte angepasst.