Due Diligence und Risikobeurteilungen

Wir führen ein regelmäßiges und branchenspezifisches Risikomonitoring in Bezug auf Menschenrechte, arbeitsrechtliche Themen, Umwelt und Integrität (siehe T.03) für unsere eigenen Aktivitäten und die Lieferanten entlang unserer Beschaffungskette durch. Dabei halten wir uns an die Vorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains in the Garment and Footwear Sector der OECD, des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und weiterer einschlägiger Standards für verantwortungsvolle Geschäftsführung. Über unsere Richtlinien, Schulungen und Managementsysteme stellen wir eine verantwortungsvolle Geschäftsführung sicher und identifizieren tatsächliche und potenzielle Risiken in unseren Aktivitäten und entlang unserer Beschaffungskette.

↗ T.03 Risiken in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsrecht, Umwelt und Integrität

Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitsrecht

Risiken in Bezug auf die Umwelt

Risiken in Bezug auf Integrität

Kinderarbeit

Treibhausgasemissionen

Bestechung und Korruption

Diskriminierung

Gefährliche Chemikalien

Zwangsarbeit

Wassermangel

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (z. B. Unfälle und Erkrankungen der Arbeiter*innen)

Wasserverschmutzung

Verstöße gegen die Koalitionsfreiheit und das Recht der Arbeiter*innen auf Tarifverhandlungen

Änderung der Landnutzung

Verstöße gegen Mindestlohngesetze

Abfall

Löhne decken die grundlegenden Bedürfnisse der Arbeiter*innen und ihrer Familien nicht ab

Luftverschmutzung

Due Diligence bezeichnet einen fortlaufenden Prozess zur Identifizierung, Vermeidung und Reduzierung von Risiken und zum Nachweis des Umgangs mit deren bestehenden und potenziellen negativen Auswirkungen (Kinderarbeit, Diskriminierung, gefährliche Chemikalien usw.).

Wie in der „Erklärung zur Unternehmensführung“ angegeben, hat PUMA ein funktionierendes Compliance Management System (CMS), um Regelverstöße in den Bereichen Korruption, Geldwäsche, Interessenkonflikte, Kartellrecht, Betrug/Untreue systematisch vorzubeugen, sie frühzeitig aufzudecken und zu sanktionieren.

Angesichts möglicher Krisen und/oder anstehender Verordnungen empfehlen wir unseren Lieferanten, eine eigene Due Diligence durchzuführen. Folgende Daten beziehen wir in unsere Bewertungen der potenziellen Risiken für Arbeiter*innen mit ein (Risiken in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsrecht und Umwelt):

  • externe Quellen: Berichte von Nichtregierungsorganisationen, Medien, Länderindizes, nationale Regulierungen, PUMA-Partnerschaften (Fair Labour Association, Better Work, Fashion Charter, ZDHC, AFIRM usw.)
  • interne Quellen: Erkenntnisse aus unseren Sozial-, Chemikalien- und Umweltaudits/Datenanalysen, Beschwerden von Arbeiter*innen aus den einzelnen Ländern, Risikobeurteilungen unserer Beschaffungskette, Anzahl der Fabriken in Hochrisikoländern, pro Produkt, inklusive Nicht-Kernlieferanten, Lieferanten der Ebene 3 und 4 und Rohmaterialgewinnung

Die Priorisierung der Risiken erfolgt in Abhängigkeit

  • der Schwere: Ausmaß (der Auswirkungen), Tragweite (Anzahl der Menschen, die beeinträchtigt sind bzw. werden) und Unabänderlichkeit sowie
  • der Eintrittswahrscheinlichkeit in der jeweiligen Betriebsumgebung: Konfliktregion, schwache Unternehmensführung, Diskrepanz zwischen lokaler Praxis und internationalen Standards

Unsere Gegenmaßnahmen umfassen ein Monitoring-Programm für Fabriken, Beschwerdesysteme, Beurteilungsparameter (Score Cards) für Lieferanten, Geschäftsintegration, Zielsetzung sowie internes und externes Reporting. Die Wirksamkeit der Maßnahmen messen wir anhand des erzielten Fortschritts und der Einhaltung unserer Richtlinien.

Auf unserer Website veröffentlichen wir unsere Richtlinien ebenso wie unsere Monitoring-Programme und -Standards für Fabriken, die in unseren Handbüchernzu sozialen Themen, Umweltthemen, zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bzw. zu Chemikalien festgelegt sind.

Nach den Vorgaben der Fair Labor Association und mit deren Genehmigung haben wir 2023 eine Richtlinie in Bezug auf zivilgesellschaftliche Organisationen aufgestellt. Darin bekräftigen wir formell unsere Selbstverpflichtung zum reaktiven und proaktiven Dialog mit diesen Organisationen für den Informationsaustausch (um ein besseres Verständnis der Bedenken zu erlangen und mehr Transparenz hinsichtlich PUMAs Aktivitäten, Herausforderungen und Fortschritten zu schaffen) und für die Beratung (um fundierte Einkaufsentscheidungen zur Wahrung der Rechte der Arbeiter*innen zu treffen). Ziel ist die Zusammenarbeit bei spezifischen Herausforderungen oder Problemstellungen.

In der neuen Richtlinie haben wir zudem folgende Kriterien für die Planung der Art und Häufigkeit unseres Dialogs festgelegt:

  • Hochrisikoländer und Länder mit hohem Produktionsvolumen
  • Schwere und Wahrscheinlichkeit von Verstößen oder Risiken
  • Wissenslücken in Bezug auf neue oder bevorstehende Risiken, die im Rahmen von Risikobeurteilungen der Beschaffungskette identifiziert werden
  • anhaltende Problemstellungen, die im Rahmen eines Monitoring-Programms für Fabriken bzw. von Risikobeurteilungen identifiziert werden
  • Meldungen, die uns über unsere eigenen Beschwerdesysteme oder über Dritte erreichen

Der proaktive Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zielt auf die Weiterentwicklung und Prüfung unserer Nachhaltigkeitsziele, -richtlinien und -standards ab und dient zudem dazu, Risiken zu beurteilen, Daten für unsere doppelte Wesentlichkeitsanalyse zu sammeln, Verbesserungspläne zu erstellen, den Zugang zu Abhilfemaßnahmen zu optimieren, Informationen zu PUMAs Nachhaltigkeitsaktivitäten und zu offenen Problemstellungen bereitzustellen und die Wirksamkeit unserer Due Diligence, Nachhaltigkeitsprogramme und Beschwerdesysteme zu bewerten.

Der reaktive Dialog bezieht sich auf Beschwerden, die bei PUMA eingehen. Mitarbeiter*innen und Dritte, zum Beispiel zivilgesellschaftliche Organisationen, können Beschwerden bezüglich der Menschenrechte, Umweltschutz oder Verstöße gegen PUMAs Richtlinien über verschiedene Kanäle von PUMA oder unseren Zulieferern äußern. Dazu zählen die Plattformen für Arbeiter*innen ebenso wie die PUMA-Hotline und der unabhängige Beschwerdeprozess der Fair Labor Association.

Zudem nutzen wir Daten aus EiQ, einem umfassenden Analysetool von ELEVATE für Beschaffungsketten,

  • für Risikobeurteilungen entlang unserer Beschaffungskette nach Region, Produkt und Problemstellung
  • für Risikobeurteilungen von Lieferanten, Fabriken und Standorten sowie
  • für das Management von Risiken, die für die jeweiligen Lieferanten, Fabriken und Standorte als wesentlich eingestuft werden.

Unsere 10FOR25-Ziele stehen zudem in direktem Zusammenhang mit den vier wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken, die wir im Rahmen unserer Due Diligence identifiziert haben:

  • potenzielle Menschenrechtsverletzungen oder Vorfälle in Verbindung mit Menschenrechten entlang unserer Beschaffungskette (Ebene 1 und 2*)
  • potenzielle Umweltverschmutzung entlang unserer Beschaffungskette (Ebene 1 oder 2)
  • potenzielle Verstöße gegen Chemikalienverordnungen in der Produktion (Ebene 1 oder 2)
  • negative Auswirkungen des Klimawandels (Übergangsrisiken- und physische Risiken)

In PUMAs Risikomanagementsystem zur Identifizierung und zum Management wesentlicher Risiken bzw. solcher, die die Unternehmensziele in einem frühen Stadium gefährden könnten, sind die vier größten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken erfasst. Die Risikomanagementfunktion führt zwei Mal pro Jahr formelle Gespräche mit ausgewählten Risk Owners (Risikoverantwortliche – Führungskräfte auf Funktionsebene mit Verantwortung für die Identifizierung und Offenlegung von Risiken), um Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu melden. Die Risk Owners in PUMAs Nachhaltigkeitsbereich führen Risikoprüfungen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen durch und erstatten der Risikomanagementfunktion Meldung über die Maßnahmen zur Reduzierung der möglichen Folgen nachhaltigkeitsbezogener Risiken.

Um diese Art von Risiken zu verhindern bzw. abzuschwächen, haben wir unsere 10FOR25-Ziele aufgestellt und einen Prozess für die Due Diligence etabliert. Wir berichten intern und extern (über unsere jährlichen Nachhaltigkeitsberichte) zu den folgenden Aktivitäten und zur Erreichung unserer 10FOR25-Ziele:

  • Durchführung regelmäßiger vollständiger Sozial und Folge-Audits auf Basis der Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (einschließlich Reauditierung und Projekten zum Kapazitätsaufbau) bei allen Lieferanten der Ebene 1* und allen Kernlieferanten der Ebene 2*
  • Fortschrittskontrolle mit dem fabrikeigenen Umweltmanagementsystem über das Facility Environmental Module (FEM) des Higg Index, Durchführung regelmäßiger Tests von Materialien und Produkten anhand der Schadstoffliste (RSL-Tests), Chemikalieneingangskontrolle anhand der Manufacturing Restricted Substances List (MRSL) der ZDHC, Ausgangskontrolle anhand der Abwassertests unabhängiger, akkreditierter Labors
  • zeitnahe Nachverfolgung des Status neuer Verordnungen über Branchenverbände wie die Federation of the European Sporting Goods Industry (FESI), Policy Hub und andere wichtige Partner (die Matrix von PUMAs wichtigsten Partnerschaftsinitiativen dient der Nachverfolgung aller einschlägigen internationalen und nationalen Nachhaltigkeitsorganisationen) und rechtlicher Vorgaben (z. B. Modern Slavery Act in Großbritannien, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
  • Einführung eines Genehmigungsverfahrens für nachhaltigkeitsbezogene Produktbezeichnungen,
  • Fortsetzung des Stakeholder-Dialogs mit Nichtregierungs- und anderen Fachorganisationen,
  • regelmäßige Aktualisierung von PUMAs Richtlinien und Nachhaltigkeitsstandards (Verhaltenskodex, Handbücher zum Thema Nachhaltigkeit)
  • Einrichtung einer funktionsfähigen Hotline für Arbeiter*innen (in PUMAs Verhaltenskodex aufgeführt) und für Mitarbeiter*innen (in PUMAs Ethikkodex aufgeführt)
  • Ausbau brancheninterner Kooperationen mit Wettbewerbern bezüglich Bewertungsinstrumenten, Standards und Zertifizierungen für die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltvorgaben (FEM, Social Labour Convergence Program (SLCP), MRSL, Leather Working Group, Forest Stewardship Council usw.)
  • regelmäßige interne Schulungen (z.B. E-Learning in Workday).

*Ebene-1-Hersteller von PUMA-Produkten; Ebene-2-Hersteller von Materialien und Komponenten

Für den Berichtszeitraum wurden keine gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtigen Nettorisiken im Sinne des § 315c i. V. m. § 289c Abs. 3 Nr. 3 HGB identifiziert.

Im Kapitel „Risikomanagement ist PUMAs Risikomanagement im Einzelnen erläutert.

2023 haben wir im Rahmen unserer fortlaufenden Überprüfung unserer Richtlinien und Prozesse für die Due Diligence unseren Verhaltenskodex angepasst und werden die aktualisierte Version 2024 veröffentlichen. Auch unsere FOREVER. BETTER. Handbücher zum Thema Nachhaltigkeit werden wir 2024 überarbeiten.

Wir haben den Geltungsbereich unserer Kodexe, Richtlinien und Handbücher um alle Geschäftspartner entlang und außerhalb unserer Beschaffungskette, einschließlich Berater*innen, Agent*innen und anderer, die PUMA vertreten, sowie um unsere eigene Organisation erweitert.

Der aktualisierte Verhaltenskodex enthält nun präzise Erläuterungen zu den schlimmsten Formen von Kinderarbeit sowie zum Verbot der Sklaverei. Des Weiteren haben wir Bestimmungen zur Nachverfolgbarkeit entlang der Beschaffungskette, zum Einsatz von Sicherheitskräften im Einklang mit den Menschenrechten, zum Chemikalien- und Abfallmanagement gemäß den internationalen Abkommen sowie zur widerrechtlichen Räumung und Landnahme aufgenommen. Auch PUMAs Selbstverpflichtung zum Umgang mit Verstößen und unsere Erwartungen an unsere Geschäftspartner in diesem Bereich sowie die Nutzung der PUMA-Hotline für Beschwerden von Arbeiter*innen sind in der aktualisierten Version beschrieben.

Dieser Verhaltenskodex enthält zudem zwei neue Standards: ​

  • Vermeidung von Verletzungen der Menschenrechte beim Einsatz von Sicherheitskräften ​
  • Achtung von Landrechten

Um das Verständnis für die Vorgaben von PUMA und die internationalen Regulierungen und Standards zur Due Diligence in der Bekleidungs- und Schuhindustrie bei unseren Lieferanten zu gewährleisten, haben wir 2023 diverse Schulungsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem

  • zur Information über aktualisierte PUMA-Standards und branchenweite Best Practices sowie zur Erläuterung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch Branchenexperten (CNTAC in China und VITAS in Vietnam)
  • zur Unfallvermeidung und -meldung für Fabrikleitungen, die uns beim Erreichen unseres Ziels, 100.000 Arbeiter*innen auf diesem Gebiet zu schulen, unterstützen werden
  • zu Ursachenanalysen bei strategischen Lieferanten
  • ein maßgeschneidertes E-Learning zu Sozialstandards, mit dem wir bestehende und neue Lieferanten über unsere Erwartungen informieren, sowie
  • zu unseren Erwartungen an Lieferanten hinsichtlich unseres Ethikkodex

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Fashion Revolution arbeitet an der Vision einer Modeindustrie, die die Umwelt bewahrt und Menschen über Profite stellt. Im Fashion Transparency Index, bewertet Fashion Revolution 250 große Modemarken und Einzelhändler hinsichtlich ihrer., veröffentlichten Angaben zu Richtlinien und Aktivitäten im Bereich Soziales und Umwelt und deren Auswirkungen auf eigene Standorte und die Lieferkette.

PUMA ist auf Platz sechs von 250 Unternehmen gelistet und konnte die Bewertung durch Offenlegung von mehr Informationen zu Sozial- und Umweltpraktiken von 58 % auf 66 % steigern.

Grafik 43

Der Corporate Human Rights Benchmark bewertet 110 der größten Unternehmen im Bereich Bekleidung und der Rohstoffindustrie.

Mit einer Gesamtbewertung von 53,4 von 100 wird PUMA an erster Stelle im Bekleidungssektor und an vierter Stelle der 110 Unternehmen im Corporate Human Rights Benchmark 2023 ​der World Benchmarking Alliance geführt.

Über die Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Ressourcen im Tagesgeschäft, über Schulungen zu Menschenrechtsthemen und mit der Einführung eines globalen Due-Diligence-Systems zum Beurteilen, Reduzieren und Auswerten von Risiken und Auswirkungen im Bereich Menschenrechte gewährleisten wir die Verankerung unserer Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte in unseren Geschäftsaktivitäten.

Grafik 33

Know the Chain bewertet, wie Unternehmen das Thema Zwangsarbeit in globalen Lieferketten adressieren und zielt darauf ab, Unternehmen und Investoren in ihren Entscheidungen zu unterstützen sowie transparentere und verantwortlichere Lieferketten zu schaffen.

Im Apparel & Footwear Benchmark 2023 von KnowTheChain, für das 65 Unternehmen geprüft wurden, wird PUMA an zweiter Stelle geführt. Grund für eine Verbesserung um sechs Plätze gegenüber 2021 ist die Veröffentlichung von Angaben zu

  • dem Anteil an Wanderarbeiter*innen bei Lieferanten der Ebene 1 und Kernlieferanten der Ebene 1
  • der Rückzahlung von Vermittlungshonoraren für Neueinstellungen in vier Ländern
  • den Schulungen für Lieferanten zum Thema Rekrutierung sowie die vermehrten Informationen zu unseren Risikobeurteilungen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte

In der Kategorie Nachverfolgbarkeit und Risikobeurteilung hat PUMA die beste Bewertung erzielt.