Weitere Angaben

24.Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß der PUMA-internen Berichtsstruktur nach geographischen Verantwortungsgebieten mit Ausnahme von stichd. Das geographische Verantwortungsgebiet bildet das Geschäftssegment. Die Umsatzerlöse und das operative Ergebnis (EBIT) sowie die übrigen Segmentinformationen werden nach dem Sitz der jeweiligen Konzerngesellschaft den entsprechenden geographischen Verantwortungsgebieten zugewiesen.

Die interne Managementberichterstattung enthält folgende Berichtssegmente: Europa, EEMEA (Osteuropa, Naher Osten, Afrika, Indien und Südostasien), Nordamerika, Lateinamerika, Großchina, Übriges Asien/ Pazifik (ohne Großchina und Südostasien) und stichd. Diese werden entsprechend der Kriterien des IFRS 8 als berichtspflichtige Geschäftssegmente ausgewiesen.

Die Überleitungsrechnung enthält die Angabe zu den Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen und Erträgen in Zusammenhang mit zentralisierten Funktionen, welche die Definition von IFRS 8 bezüglich Geschäftssegmenten nicht erfüllen. Die zentralen Aufwendungen und Erträge beinhalten insbesondere die weltweite Beschaffung, das zentrale Treasury, das zentrale Marketing, Wertminderungsaufwendungen auf langfristige Vermögenswerte und andere globale Funktionen der Unternehmenszentrale.

Der Hauptentscheidungsträger des Unternehmens ist definiert als der gesamte Vorstand der PUMA SE.

Die in der Segmentberichterstattung dargestellten externen Umsatzerlöse beinhalten sowohl Umsatzerlöse des Großhandelsgeschäfts als auch mit eigenen Einzelhandelsaktivitäten. Die prozentuale Aufteilung der Umsatzerlöse nach Großhandelsgeschäft und eigenen Einzelhandelsaktivitäten pro Segment entspricht im Wesentlichen der konzernweiten Aufteilung (siehe Kapitel 19). Ausnahmen bilden das Segment Großchina mit einem Anteil von Umsätzen im Großhandel von ungefähr 50 % und das Segment stichd, welches fast ausschließlich Umsätze mit Großhandelskunden erzielt.

Den Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften der Segmente liegen grundsätzlich Preise zugrunde, die auch mit Dritten vereinbart werden. Mit Ausnahme von Warenverkäufen der stichd in Höhe von € 37,1 Mio. (Vorjahr:  38,3 Mio.), fallen keine wesentlichen internen Umsätze an, weshalb sie in der Darstellung nicht berücksichtigt werden.

Das operative Ergebnis (EBIT) der Geschäftssegmente ist definiert als Rohertrag abzüglich der zurechenbaren sonstigen operativen Aufwendungen zuzüglich der Lizenz- und Provisionserträge und der sonstigen operativen Erträge, jedoch ohne Berücksichtigung der Kosten der Zentralbereiche und der zentralen Aufwendungen für Marketing.

Die externen Umsatzerlöse, das operative Ergebnis (EBIT), die Vorräte und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Geschäftssegmente werden regelmäßig an die Hauptentscheidungsträger berichtet. Konzernseitig erfasste Beträge aus der Zwischengewinneliminierung der Vorräte im Zusammenhang mit konzerninternen Umsätzen werden den Geschäftssegmenten, wie sie an den Hauptentscheidungsträger berichtet werden, nicht zugeordnet. Investitionen, Abschreibungen und langfristige Vermögenswerte werden auf Ebene der Geschäftssegmente nicht an den Hauptentscheidungsträger berichtet. Die Zuordnung der Immateriellen Vermögenswerte auf die Geschäftssegmente erfolgt wie in Kapitel 11 dargestellt. Die Schulden, das Finanzergebnis und die Ertragsteuern werden den Geschäftssegmenten nicht zugeordnet und deshalb auf Ebene der Geschäftssegmente nicht an den Hauptentscheidungsträger gemeldet.

Die langfristigen Vermögenswerte und Abschreibungen umfassen die Buchwerte bzw. die Abschreibungen des abgelaufenen Geschäftsjahres in Sachanlagen, Nutzungsrechten und Immateriellen Vermögenswerten. Die Investitionen enthalten Zugänge zu den Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerten.

Da PUMA nur in einem Geschäftsfeld, der Sportartikelindustrie, tätig ist, erfolgt zusätzlich die Aufgliederung nach Produkten gemäß der internen Berichtsstruktur nach den Produktsegmenten Schuhe, Textilien und Accessoires.

Geschäftssegmente 1-12/2023

↗ T.80 Geschäftssegmente (in € Mio.)

Umsatzerlöse

EBIT

Investitionen

1-12/2023

1-12/2022

1-12/2023

1-12/2022

1-12/2023

1-12/2022

Europa

2.016,0

1.922,5

251,4

242,0

25,8

33,6

EEMEA

1.626,2

1.333,3

392,1

308,5

28,1

30,2

Nordamerika

2.095,9

2.531,4

295,0

398,9

75,5

67,6

Lateinamerika

1.239,9

1.098,3

285,3

285,2

75,8

34,6

Großchina

582,2

521,3

84,5

20,2

10,3

20,3

Asien/Pazifik (ohne Großchina)

551,7

588,5

61,2

73,4

6,5

7,2

stichd

459,4

469,8

89,5

113,2

22,1

21,2

Geschäftssegmente insgesamt

8.571,3

8.465,1

1.458,9

1.441,2

244,1

214,7

Abschreibungen

Vorräte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ggü. Dritten)

1-12/2023

1-12/2022

1-12/2023

1-12/2022

1-12/2023

1-12/2022

Europa

61,7

58,5

498,5

602,5

196,4

190,3

EEMEA

55,6

55,8

338,4

378,5

286,5

189,4

Nordamerika

83,3

71,2

466,1

739,3

204,9

259,2

Lateinamerika

39,2

23,1

306,9

253,1

223,7

200,7

Großchina

29,3

39,7

109,6

179,1

40,6

44,5

Asien/Pazifik (ohne Großchina)

28,1

31,6

97,8

114,7

91,5

111,4

stichd

11,2

8,3

104,8

93,9

72,1

66,1

Geschäftssegmente insgesamt

308,3

288,2

1.922,0

2.361,1

1.115,7

1.061,6

↗ T.81 FORTSETZUNG GESCHÄFTSSEGMENTE (in € Mio.)

Langfristige Vermögenswerte

1-12/2023

1-12/2022

Europa

477,4

477,1

EEMEA

186,1

198,1

Nordamerika

741,8

750,4

Lateinamerika

221,5

128,2

Großchina

91,8

86,2

Asien/Pazifik (ohne Großchina)

121,7

149,4

stichd

226,0

209,6

Geschäftssegmente insgesamt

2.066,4

1.999,1

↗ T.82 PRODUKT (Externe Umsatzerlöse in € Mio., Roh­ertrags­marge in %)

Umsatzerlöse

Roh­ertrags­marge

1-12/2023

1-12/2022

1-12/2023

1-12/2022

Schuhe

4.583,4

4.317,9

45,4 %

44,9 %

Textilien

2.763,0

2.896,3

47,8 %

47,3 %

Accessoires

1.255,3

1.251,0

46,6 %

47,4 %

Gesamt

8.601,7

8.465,1

46,3 %

46,1 %

ÜBERLEITUNGSRECHNUNGEN

↗ T.83 Überleitungsrechnungen (in € Mio.)

Umsatzerlöse

1-12/2023

1-12/2022

Geschäftssegmente insgesamt

8.571,3

8.465,1

Zentralbereiche

30,4

0,0

Gesamt

8.601,7

8.465,1

EBIT

1-12/2023

1-12/2022

Geschäftssegmente insgesamt

1.458,9

1.441,2

Zentralbereiche

-344,6

-364,4

Zentrale Aufwendungen Marketing

-492,7

-436,2

Konsolidierung

0,0

0,0

EBIT

621,6

640,6

Finanzergebnis

-143,3

-88,9

EBT

478,3

551,7

Investitionen

Abschreibungen

1-12/2023

1-12/2022

1-12/2023

1-12/2022

Geschäftssegmente insgesamt

244,1

214,7

308,3

288,2

Zentralbereiche

55,5

49,3

43,4

44,6

Konsolidierung

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

299,6

263,9

351,7

332,8

Vorräte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ggü. Dritten)

Langfristige Vermögenswerte

1-12/2023

1-12/2022

1-12/2023

1-12/2022

1-12/2023

1-12/2022

Geschäftssegmente insgesamt

1.922,0

2.361,1

1.115,7

1.061,6

2.066,4

1.999,1

Den Geschäftssegmenten nicht zugeordnet

-117,7

-116,0

2,8

3,3

237,7

211,0

Gesamt

1.804,4

2.245,1

1.118,4

1.064,9

2.304,1

2.210,1

GEOGRAFISCHE INFORMATIONEN

Die Umsatzerlöse (mit Dritten) werden in dem geografischen Markt ausgewiesen, in dem sie realisiert werden. Langfristige Vermögenswerte werden unabhängig von der Segmentstruktur dem geografischen Markt nach dem Sitz des jeweiligen Tochterunternehmens zugeordnet.

↗ T.84 Geographische Informationen nach Ländern (in € Mio.)

Externe Umsatzerlöse

Langfristige Vermögenswerte

1-12/2023

1-12/2022

1-12/2023

1-12/2022

Deutschland, Europa

631,6

586,3

507,0

488,3

USA, Nordamerika

1.933,7

2.334,2

604,5

604,7

25.Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist gemäß IAS 7 erstellt und nach den Zahlungsströmen aus der Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Der Mittelabfluss/-zufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist nach der indirekten Methode ermittelt. Innerhalb der Zahlungsströme aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird der Brutto Cashflow, abgeleitet aus dem Ergebnis vor Ertragsteuern und bereinigt um zahlungsunwirksame Aufwands- und Ertragsposten, definiert. Als Free Cashflow wird der Mittelabfluss/-zufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit, vermindert um Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte, bezeichnet.

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz unter dem Posten „Flüssige Mittel“ ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, d. h. Kassenbestand, Schecks sowie kurzfristige Guthaben bei Kreditinstituten einschließlich kurzfristiger Geldanlagen.

Die folgende Tabelle stellt die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen finanzieller Schulden nach IAS 7.44 A dar:

↗ T.85
Überleitung der Finanzverbindlichkeiten auf den Mittelabfluss/
-zufluss aus Finanzierungstätigkeit 2023 (in € Mio.)

zahlungsunwirksame Veränderungen

Anhang

Stand
01.01.2023

Währungsver-änderungen

Sonstige

zahlungs-wirksame Veränderungen

Stand
31.12.2023

Finanzverbindlichkeiten

Leasingverbindlichkeiten

10

1.230,4

-44,9

254,9

-208,0

1.232,4

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

13

75,9

-0,6

129,8

-59,1

145,9

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

13

251,5

0,0

-125,0

299,6

426,1

Gesamt

1.557,8

-45,6

259,7

32,5

1.804,4

↗ T.86
Überleitung der Finanzverbindlichkeiten auf den Mittelabfluss/
-zufluss aus Finanzierungstätigkeit 2022 (in € Mio.)

zahlungsunwirksame Veränderungen

Anhang

Stand
01.01.2022

Währungsver-änderungen

Sonstige

zahlungs-wirksame Veränderungen

Stand
31.12.2022

Finanzverbindlichkeiten

Leasingverbindlichkeiten

10

1.023,4

12,1

385,0

-190,0

1.230,4

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

13

68,5

-1,1

0,0

8,4

75,9

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

13

311,5

0,0

0,0

-60,0

251,5

Gesamt

1.403,4

11,1

385,0

-241,6

1.557,8

Die Leasingverbindlichkeiten mit  1.232,4 Mio. (Vorjahr: € 1.230,4 Mio.) gliedern sich in Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten von  212,4 Mio. (Vorjahr: € 200,2 Mio.) und Langfristige Leasingverbindlichkeiten von  1.020,0 Mio. (Vorjahr: € 1.030,3 Mio.).

26.Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lizenz-, Promotions- und Werbeverträgen, aus denen sich zum Bilanzstichtag folgende finanzielle Verpflichtungen ergeben:

↗ T.87 Verpflichtungen aus Lizenz-, Promotions- und Werbeverträgen (in € Mio.)

2023

2022

Aus Lizenz-, Promotions- und Werbeverträgen:

fällig innerhalb eines Jahres

402,4

348,6

fällig zwischen einem und fünf Jahren

1.203,5

781,1

fällig nach mehr als fünf Jahren

314,2

130,8

Gesamt

1.920,2

1.260,5

Die Promotions- und Werbeverträge sehen branchenüblich bei Erreichen vordefinierter Ziele (z. B. Medaillen, Meisterschaften) zusätzliche Zahlungen vor. Diese sind zwar vertraglich vereinbart, lassen sich aber naturgemäß zeitlich und betragsmäßig nicht exakt vorhersehen.

Darüber hinaus bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von € 246,5 Mio., welche mit € 146,5 Mio. die Jahre ab 2025 betreffen. Diese beinhalten neben Dienstleistungsverträgen in Höhe von € 234,2 Mio. auch sonstige Verpflichtungen in Höhe von € 12,3 Mio.

Eventualverbindlichkeiten

Einzelne PUMA Gesellschaften sind in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, die sich aus der normalen Geschäfts­tätigkeit, z. B. aus gewerblichen Schutz- und Urheberrechten oder Mitarbeiterangelegenheiten ergeben. Sofern daraus ein Ressourcenabfluss als wahrscheinlich eingestuft wird sowie die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann, sind die Risiken aus diesen Rechtsstreitigkeiten in den sonstigen Rückstellungen berücksichtigt. Wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts jedoch als gering eingestuft wird, bestehen aus diesen Rechtsstreitigkeiten Eventualverbindlichkeiten, welche im Geschäftsjahr auf € 0,8 Mio. (Vorjahr: € 3,1 Mio.) geschätzt werden.

Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten aufgrund von Unsicherheiten in der Sachverhaltsbeurteilung durch die Steuer- und Zollbehörden in Indien. Aufgrund externer Gutachten geht das Management derzeit in diesen Fällen davon aus, dass die Forderungen der indischen Finanz- und Zollbehörden zu keinem Zahlungsabfluss führen werden.

Insgesamt ist das PUMA Management der Ansicht, dass sich aus dieser Summe der Eventualverbindlichkeiten nur unwesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ergeben.

27.Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB i.V.m. § 315e HGB

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2023 € 10,3 Mio. (Vorjahr:  11,9 Mio.).

In den Gesamtbezügen des Vorstands ist die für das Geschäftsjahr gewährte aktienbasierte Vergütung mit einem beizulegenden Zeitwert von € 4,2 Mio. (Vorjahr: € 1,7 Mio.) und 81.279 (Vorjahr: 16.457) ausgegebener Performance Shares enthalten. Die Gesamtbezüge des Vorjahres enthalten darüber hinaus die Ausgabe von 30.968 virtuelle Shares des PUMA Monetary Unit Plans mit einem beizulegenden Zeitwert von € 3,0 Mio.

Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands

Die Gesamtbezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 2023  0,7 Mio. (Vorjahr:  0,7 Mio.).

Weiterhin bestehen leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Witwen in Höhe von € 2,4 Mio. (Vorjahr:  2,5 Mio.), sowie beitragsorientierte Leistungszusagen aus Entgeltumwandlungen von früheren Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführenden Direktoren in Höhe von € 47,2 Mio. (Vorjahr:  17,3 Mio.). Beide Positionen sind entsprechend innerhalb der Pensionsrückstellungen passiviert, soweit nicht mit den gleich hohen Aktivwerten verrechnet.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats umfasste eine Festvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug insgesamt  0,4 Mio. (Vorjahr:  0,2 Mio.).

28.Angaben zu nicht beherrschenden Anteilen

Die zusammengefassten Finanzinformationen über Tochterunternehmen des Konzerns, bei denen nicht beherrschende Anteile bestehen, sind nachstehend aufgeführt. Diese Finanzinformationen betreffen die Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen insgesamt, an denen jeweils der identische nicht beherrschende Gesellschafter beteiligt ist. Die Angaben stellen jeweils die Beträge vor Intercompany-Eliminierungen dar.

Beurteilung der Beherrschung von Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen:

Der Konzern ist mit 51 % am Kapital der PUMA United North America LLC, der PUMA United Canada ULC sowie der Janed Canada LLC (inaktive Gesellschaft) beteiligt. Bei diesen Gesellschaften bestehen jeweils vom Kapitalanteil abweichende Ergebnisbeteiligungen zugunsten des jeweils identischen nicht beherrschenden Gesellschafters. PUMA erhält demgegenüber erhöhte Lizenzgebühren.

Darüber hinaus besteht eine Beteiligung am Kapital sowie dem Ergebnis in Höhe von 70 % an der Gesellschaft PUMA United Aviation North America LLC.

Die vertraglichen Vereinbarungen dieser Gesellschaften sehen jeweils vor, dass PUMA die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschaftsversammlung und damit die Verfügungsgewalt über diese Gesellschaften besitzt. PUMA ist schwankenden Renditen aus den umsatzabhängigen Lizenzentgelten bzw. aus variablen Ergebnissen ausgesetzt. Außerdem steuert der Konzern die maßgeblichen Tätigkeiten der Gesellschaften. Die Gesellschaften werden entsprechend als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung, unter Ausweis von nicht beherrschenden Anteilen, einbezogen.

Die zum Bilanzstichtag bestehenden nicht beherrschenden Anteile betreffen PUMA United North America LLC, PUMA United Canada ULC, Janed Canada LLC (inaktiv) und PUMA United Aviation North America LLC mit € 28,9 Mio. (Vorjahr:  67,1 Mio.).

In den folgenden Tabellen sind die zusammengefassten Finanzinformationen der Tochterunternehmen mit nicht beherrschenden Anteilen dargestellt:

↗ T.88 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (in € Mio.)

2023

2022

Kurzfristige Vermögenswerte

112,9

105,8

Langfristige Vermögenswerte

8,6

10,3

Kurzfristige Verbindlichkeiten

85,3

40,4

Langfristige Verbindlichkeiten

0,0

0,0

Nettovermögen

36,3

75,7

Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Nettovermögen

28,9

67,1

↗ T.89 Ergebnisrechnung (in € Mio.)

2023

2022

Umsatzerlöse

411,8

452,2

Jahresüberschuss

56,8

72,0

Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis

55,7

70,9

Sonstiges Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile

4,3

4,1

Gesamtergebnis der nicht beherrschenden Anteile

54,2

75,0

Dividendenzahlungen an nicht beherrschende Anteile

92,4

73,3

↗ T.90 Zahlungsmittel (in € Mio.)

2023

2022

Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit

101,8

79,4

Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit

-0,3

0,0

Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit

-101,4

-80,1

Veränderung des Finanzmittelbestands

0,0

-0,4

29.Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nach IAS 24 müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen angegeben werden. Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die von PUMA beeinflusst werden können, die einen maßgeblichen Einfluss auf den PUMA-Konzern ausüben können oder die unter maßgeblichem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei des PUMA-Konzerns stehen.

Zum 31. Dezember 2023 besteht eine Beteiligung an der PUMA SE, die 20 % der Stimmrechte überschreitet. Gehalten wird sie von der Familie Pinault über mehrere von ihr kontrollierte Unternehmen (in der Reihenfolge der Beteiligungsnähe zu der Familie Pinault: Financière Pinault S.C.A., Artémis S.A.S. sowie Kering S.A.). Der Anteil der Kering S.A. an der PUMA SE beträgt am 18. September 2023 1,47 % des Grundkapitals. Zusammen halten Artémis S.A.S. und Kering S.A. am 18. September 2023 29,99 % des Grundkapitals der PUMA SE. Da Artémis S.A.S. und Kering S.A. damit mehr als 20 % der Stimmrechte an PUMA SE halten, besteht für sie die Vermutung für maßgeblichen Einfluss gemäß IAS 28.5 und IAS 28.6. Sie und alle anderen direkt oder indirekt durch Financière Pinault S.C.A. beherrschten Unternehmen, die nicht in den Konzernabschluss der PUMA SE einbezogen werden, werden im Folgenden als nahestehende Unternehmen berücksichtigt.

Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie Geschäfte mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen.

Bei den Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen handelt es sich im Wesentlichen um Verkäufe von Waren sowie Lizenzvereinbarungen.

Der Umfang der Geschäftsbeziehungen ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

↗ T.91 Erbrachte und empfangene Lieferungen und Leistungen (in € Mio.)

Erbrachte Lieferungen
und Leistungen

Empfangene Lieferungen
und Leistungen

2023

2022

2023

2022

In Artémis-Gruppe einbezogene Unternehmen

2,1

1,7

0,0

0,1

Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

2,1

1,7

0,0

0,1

↗ T.92 Nettoforderungen und Verbindlichkeiten (in € Mio.)

Nettoforderungen an

Verbindlichkeiten gegenüber

2023

2022

2023

2022

In Artémis-Gruppe einbezogene Unternehmen

0,3

0,3

0,0

0,0

Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

0,3

0,3

0,0

0,0

Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen sind nicht mit Wertberichtigungen belastet.

Kategorisierung der Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen nach IAS 24.17:

Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen nach IAS 24 sind Vorstand und Aufsichtsrat. Diese werden zu den nahestehenden Personen gezählt.

Im Berichtsjahr 2023 betrug die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der PUMA SE für kurzfristig fällige Leistungen € 6,1 Mio. (Vorjahr: € 7,2 Mio.), für Leistungen aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) und die anteilsbasierte Vergütung € 1,4 Mio. (Vorjahr: € -0,5 Mio.). Ferner wurde wie im Vorjahr keine Vergütung in Form von anderen langfristig fälligen Leistungen sowie in Form von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Berichtsjahr gewährt. Demnach beläuft sich der Gesamtaufwand für das Berichtsjahr auf € 7,5 Mio. (Vorjahr: € 6,7 Mio.).

Im Berichtsjahr 2023 betrug die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der PUMA SE für kurzfristig fällige Leistungen  0,4 Mio. (Vorjahr:  0,2 Mio.).

30.Corporate Governance

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im November 2023 gemäß § 161 AktG die erforderliche Entsprechenserklärung abgegeben und diese auf der Homepage der Gesellschaft (https://about.PUMA.com) veröffentlicht. Außerdem wird auf die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.

31.Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag hat es keine Ereignisse gegeben, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des PUMA-Konzerns haben.

32.Tag der Freigabe

Der Vorstand der PUMA SE hat den Konzernabschluss am 7. Februar 2024 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Herzogenaurach, den 7. Februar 2024

Der Vorstand

Freundt

Hinterseher

Descours

Valdes