Konzernanhang

1.Grundsätzliches

Die PUMA SE und ihre Tochtergesellschaften entwickeln und vertreiben insbesondere unter den Marken­namen PUMA und Cobra Golf ein breites Angebot von Sport- und Sportlifestyle-Artikeln, das Schuhe, Textilien und Accessoires umfasst. Die Gesellschaft ist eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE) und Mutterunternehmen des PUMA-Konzerns mit Sitz im PUMA WAY 1, 91074 Herzogenaurach, Deutschland. Das zuständige Registergericht befindet sich in Fürth (Bayern), die Register­nummer lautet HRB 13085.

Der Konzernabschluss der PUMA SE und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden kurz „Konzern“ oder „PUMA“ genannt) wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Rechnungslegungsgrundsätzen „International Financial Reporting Standards (IFRS)“, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Zur Anwendung kamen alle für Geschäfts­jahre ab dem 1. Januar 2023 verpflichtenden Standards und Interpretationen des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR oder ) aufgestellt. Durch die Angabe in Millionen Euro mit einer Nachkommastelle kann es bei der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelpositionen auf Zahlen in Tausend basieren.

Für die Konzerngewinn- und Verlustrechnung kommt das Umsatzkostenverfahren zum Ansatz.

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen sind im aktuellen Geschäftsjahr erstmalig angewendet worden:

↗ T.06 Neue und geänderte Standards und Interpretationen

Standard

Titel

Erstmalige Anwendung im
aktuellen Geschäftsjahr

IFRS 17 (inklusive Änderung IFRS 17)

Versicherungsverträge

Änderung IAS 1

Offenlegung der Rechnungslegungsgrundsätze

Änderung IAS 8

Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Änderung IAS 12

Latente Steuern in Bezug auf Aktiva und Passiva aus einer einzigen Transaktion

Änderung IFRS 17

Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen

Änderung IAS 12

Globale Mindestbesteuerung

Die nachfolgend beschriebenen Änderungen an den Standards und Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2023 erstmalig anzuwenden waren, hatten keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.

Der Standard IFRS 17 regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und ersetzt den bisher gültigen Übergangsstandard IFRS 4. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungsverträge, Rückversicherungs­verträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Die Änderung an IFRS 17 hat das Datum der erstmaligen verpflichtenden Anwendung von IFRS 17 auf den 1. Januar 2023 verschoben. Diese Änderungen hatten keine Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.

Die Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 sollen Ersteller bei der Entscheidung unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sie im Abschluss angeben müssen. Einem Unternehmen wird dadurch vorgeschrieben, wesentliche Informationen in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und nicht mehr seine bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Diese Änderung hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.

Die Änderung an IAS 8 sollen dabei helfen, zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungs­legungs­bezogenen Schätzungen zu unterscheiden. Dabei wird die Definition einer Änderung von rechnungs­legungs­bezogenen Schätzungen durch eine Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen ersetzt. Nach der neuen Definition sind rechnungslegungsbezogene Schätzungen „monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind“. Diese Änderung hat keine Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.

Die Änderung an IAS 12 engt den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung (sogenannte „initial recognition exemption“), nach der im Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind, ein. Entstehen bei einer Transaktion gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe, fallen diese nicht mehr unter die Ausnahmeregelung, sodass aktive und passive latente Steuern zu bilden sind. Diese Änderung hat keine wesentliche Auswirkung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von PUMA. Die Änderung des IAS 12 führt jedoch zur Änderung in den Angaben im Konzernanhang.

Die Änderung an IFRS 17 betrifft Unternehmen, die IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig erstmalig anwenden. Die Änderung gestattet es einem Unternehmen Vergleichsinformationen über einen finanziellen Vermögenswert so darzustellen, also ob die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von IFRS 9 bereits zuvor auf diesen finanziellen Vermögenswert angewendet worden wären. Diese Änderung hat keine Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.

Mit den Änderungen an IAS 12 wird eine vorübergehende Ausnahme für die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung („Pillar Two-Regelung der OECD“) eingeführt. Dies soll dazu beitragen, die Konsistenz der Abschlüsse zu gewährleisten und gleichzeitig die Umsetzung der Vorschriften zu erleichtern. Außerdem werden gezielte Offenlegungspflichten eingeführt, die den Anlegern helfen sollen, die Auswirkungen hinsichtlich der aus der Reform resultierenden Ergänzungssteuern auf das Unternehmen besser zu verstehen, insbesondere bevor die länderspezifischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Mindestbesteuerung in Kraft treten. Diese Änderung hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.

Neue aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden veröffentlicht, treten jedoch erst in späteren Berichtsperioden in Kraft und werden vom Konzern nicht vorzeitig angewendet:

↗ T.07 Neue aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Standard

Titel

Erstanwendungs-
zeitpunkt*

Beabsichtigte
Erstanwendung

Endorsed

Änderung IFRS 16

Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines Sale-and-Leaseback

01.01.2024

01.01.2024

Endorsement ausstehend

Änderung IAS 1

Klassifizierung von Verbindlichkeiten als
kurz- oder langfristig

01.01.2024

01.01.2024

Änderung IAS 1

Langfristige Verbindlich­keiten mit Covenants

01.01.2024

01.01.2024

Änderung IAS 7 und IFRS 7

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

01.01.2024

01.01.2024

Änderung IAS 21

Mangelnde Umtauschbarkeit von Währungen

01.01.2025

01.01.2025

Änderungen IFRS 10 und
IAS 28

Verkauf oder Einbringung von Vermögenswerten

auf unbestimmte Zeit verschoben

*gegebenenfalls angepasst durch EU-Endorsement

PUMA erwartet von diesen Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Änderung des IAS 7 und IFRS 17 hinsichtlich der Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen führt jedoch zur Erweiterung zukünftiger Angaben im Konzernanhang.

2.Wesentliche Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss wurde auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens PUMA SE zum 31. Dezember 2023 auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der PUMA SE alle Tochtergesellschaften voll konsolidiert, bei denen die PUMA SE direkt oder indirekt über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Aktuell basiert die Beherrschungsmöglichkeit bei allen Konzerngesellschaften auf einer mittel- oder unmittelbaren Mehrheit der Stimmrechte.

Assoziierte Unternehmen fließen grundsätzlich nach der Equity-Methode in den Konzern ein. Zum 31. Dezember 2023 hält der Konzern jedoch keine Beteiligungen an assoziierten Unternehmen.

Die Entwicklung der Anzahl der Konzerngesellschaften (inklusive Mutterunternehmen PUMA SE) im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar:

↗ T.08 Konsolidierungskreis

Stand

31.12.2022

100

Gründung von Gesellschaften

1

Abgang von Gesellschaften

-1

Stand

31.12.2023

100

Der Zugang im Konsolidierungskreis betrifft die Gründung der PUMA Card Services NA LLC, USA.

Der Abgang im Konsolidierungskreis betrifft die Verschmelzung der PUMA Sports SEA Trading Pte. Ltd., Singapore innerhalb des Konsolidierungskreises.

Die Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Nach Regionen gliedern sich die Konzerngesellschaften wie folgt:

↗ T.09 Anteilsbesitzliste

ZUM 31. DEZEMBER 2023

Lfd. Nr.

Gesellschaften

Land

Stadt

Gesellschafter

Anteil am Kapital

Muttergesellschaft

1.

PUMA SE

Deutschland

Herzogenaurach

EMEA

2.

Austria Puma Dassler Gesellschaft m.b.H.

Österreich

Salzburg

direkt

100 %

3.

stichd austria gmbh

Österreich

Salzburg

indirekt

100 %

4.

Puma Czech Republic s.r.o.

Tschechische Republik

Prag

indirekt

100 %

5.

PUMA DENMARK A/S

Dänemark

Aarhus

indirekt

100 %

6.

PUMA Estonia OÜ

Estland

Tallinn

indirekt

100 %

7.

PUMA Finland Oy

Finnland

Helsinki

indirekt

100 %

8.

PUMA FRANCE SAS

Frankreich

Straßburg

indirekt

100 %

9.

stichd france SAS

Frankreich

Boulogne Billancourt

indirekt

100 %

10.

PUMA International Trading GmbH

Deutschland

Herzogenaurach

direkt

100 %

11.

PUMA Europe GmbH

Deutschland

Herzogenaurach

direkt

100 %

12.

PUMA Sprint GmbH

Deutschland

Herzogenaurach

direkt

100 %

13.

PUMA Mostro GmbH

Deutschland

Herzogenaurach

indirekt

100 %

14.

PUMA Blue Sea GmbH

Deutschland

Herzogenaurach

indirekt

100 %

15.

stichd germany gmbh

Deutschland

Düsseldorf

indirekt

100 %

16.

PUMA UNITED KINGDOM LTD

Großbritannien

London

indirekt

100 %

17.

PUMA PREMIER LTD

Großbritannien

London

indirekt

100 %

18.

STICHD UK LTD

Großbritannien

Mansfield

indirekt

100 %

19.

STICHD SPORTMERCHANDISING UK LTD

Großbritannien

London

indirekt

100 %

20.

GENESIS GROUP INTERNATIONAL LIMITED

Großbritannien

Manchester

direkt

100 %

21.

Sport Equipment Hellas S. A. of Footwear, Apparel and Sportswear u.Li.

Griechenland

Athen

direkt

100 %1)

22.

PUMA ITALIA S.R.L.

Italien

Assago

indirekt

100 %

23.

STICHD ITALY SRL

Italien

Assago

indirekt

100 %

24.

Puma Sport Israel Ltd. In Liq

Israel

Herzlia

indirekt

100 %

25.

Puma Benelux B.V.

Niederlande

Leusden

direkt

100 %

26.

PUMA International Sports Marketing B.V.

Niederlande

Leusden

direkt

100 %

27.

stichd group B.V.

Niederlande

s-Hertogenbosch

direkt

100 %

28.

stichd international B.V.

Niederlande

s-Hertogenbosch

indirekt

100 %

29.

stichd sportmerchandising B.V.

Niederlande

s-Hertogenbosch

indirekt

100 %

30.

stichd B.V.

Niederlande

s-Hertogenbosch

indirekt

100 %

31.

stichd logistics B.V.

Niederlande

s-Hertogenbosch

indirekt

100 %

32.

stichd licensing B.V.

Niederlande

s-Hertogenbosch

indirekt

100 %

33.

PUMA NORWAY AS

Norwegen

Fornebu

indirekt

100 %

34.

PUMA POLSKA sp. z o.o.

Polen

Warschau

indirekt

100 %

35.

PUMA SPORTS ROMANIA SRL

Rumänien

Voluntari

indirekt

100 %

36.

PUMA-RUS o.o.o.

Russland

Moskau

indirekt

100 %

37.

PUMA SPORTS DISTRIBUTORS (PTY) LTD

Südafrika

Kapstadt

indirekt

100 %

38.

PUMA SPORTS S A (PTY) LTD

Südafrika

Kapstadt

indirekt

100 %

39.

PUMA IBERIA SLU

Spanien

Madrid

direkt

100 %

40.

STICHDIBERIA S.L.

Spanien

Cornella de Llobregat

indirekt

100 %

41.

Nrotert AB

Schweden

Helsingborg

direkt

100 %

42.

PUMA Nordic AB

Schweden

Helsingborg

indirekt

100 %

43.

Nrotert Sweden AB

Schweden

Helsingborg

indirekt

100 %

44.

stichd nordic AB

Schweden

Helsingborg

indirekt

100 %

45.

MOUNT PUMA AG

Schweiz

Oensingen

direkt

100 %

46.

Puma Retail AG

Schweiz

Oensingen

indirekt

100 %

47.

stichd switzerland ag

Schweiz

Egerkingen

indirekt

100 %

48.

PUMA Spor Giyim Sanayi ve Ticaret A.S.

Türkei

Istanbul

indirekt

100 %

49.

PUMA UKRAINE LIMITED LIABILITY COMPANY

Ukraine

Kiew

indirekt

100 %

50.

PUMA Middle East FZ-LLC

Vereinigte Arabische Emirate

Dubai

indirekt

100 %

51.

PUMA UAE (L.L.C)

Vereinigte Arabische Emirate

Dubai

indirekt

100 %

Amerika

52.

PUMA Sports Argentina S.A. (former Unisol S.A.)

Argentinien

Buenos Aires

indirekt

100 %

53.

PUMA Sports Ltda.

Brasilien

Sao Paulo

indirekt

100 %

54.

PUMA Canada, Inc.

Kanada

Toronto

indirekt

100 %

55.

PUMA United Canada ULC

Kanada

Vancouver

indirekt

51 %

56.

PUMA CHILE SpA

Chile

Santiago

direkt

100 %

57.

PUMA SERVICIOS SpA

Chile

Santiago

indirekt

100 %

58.

PUMA México Sport, S.A. de C.V.

Mexiko

Mexiko-Stadt

direkt

100 %

59.

Importaciones RDS, S.A. de C.V.

Mexiko

Mexiko-Stadt

direkt

100 %

60.

GLOBAL LICENSE STICHD GROUP MEXICO S.A. de C.V.

Mexiko

Mexiko-Stadt

indirekt

100 %

61.

Importationes Brand Plus Licensing S.A. de C.V.

Mexiko

Mexiko-Stadt

indirekt

100 %

62.

Distribuidora Deportiva PUMA S.A.C.

Peru

Lima

indirekt

100 %

63.

Distribuidora Deportiva PUMA Tacna S.A.C.

Peru

Tacna

indirekt

100 %

64.

PUMA Sports LA S.A.

Uruguay

Montevideo

direkt

100 %

65.

PUMA Suede Holding, Inc.

USA

Wilmington

indirekt

100 %

66.

PUMA North America, Inc.

USA

Wilmington

indirekt

100 %

67.

Cobra Golf Incorporated

USA

Wilmington

indirekt

100 %

68.

PUMA United Aviation North America LLC

USA

Wilmington

indirekt

70 %

69.

PUMA United Canada Holding, Inc.

USA

Wilmington

indirekt

100 %

70.

PUMA United North America LLC

USA

Dover

indirekt

51 %

71.

Janed Canada, LLC

USA

Dover

indirekt

51 %

72.

stichd NA, Inc.

USA

Lewes

indirekt

100 %

73.

PUMA Card Services NA, LLC.

USA

Plantation

indirekt

100 %

Asien/Pazifik

74.

PUMA Australia Pty. Ltd.

Australien

Melbourne

indirekt

100 %

75.

White Diamond Australia Pty. Ltd.

Australien

Melbourne

indirekt

100 %

76.

White Diamond Properties Pty. Ltd.

Australien

Melbourne

indirekt

100 %

77.

PUMA China Ltd. (彪马上海商贸有限公司)

China

Shanghai

indirekt

100 %

78.

stichd Trading (Shanghai) Co., Ltd. (斯梯起特贸易上海有限公司)

China

Shanghai

indirekt

100 %

79.

Guangzhou World Cat Information Consulting Services Company Ltd.
(广州寰彪信息咨询服务有限公司)

China

Guangzhou

indirekt

100 %

80.

World Cat Ltd. (寰彪有限公司)

China

Hongkong

direkt

100 %

81.

Development Services Ltd.

China

Hongkong

direkt

100 %

82.

PUMA International Trading Services Ltd.

China

Hongkong

indirekt

100 %

83.

PUMA ASIA PACIFIC LTD (彪馬亞太區有限公司)

China

Hongkong

direkt

100 %

84.

PUMA Hong Kong Ltd. (彪馬香港有限公司)

China

Hongkong

indirekt

100 %

85.

stichd Limited

China

Hongkong

indirekt

100 %

86.

PUMA Sports India Private Ltd.

Indien

Bangalore

indirekt

100 %

87.

PT PUMA Cat Indonesia

Indonesien

Jakarta

indirekt

100 %

88.

PT PUMA Sports Indonesia

Indonesien

Jakarta

indirekt

100 %

89.

PUMA Japan K.K. (プーマ ジャパン株式会社)

Japan

Tokio

indirekt

100 %

90.

PUMA Korea Ltd. (푸마코리아 유한회사)

Korea (Süd)

Seoul

direkt

100 %

91.

Stichd Korea Ltd

Korea (Süd)

Incheon

indirekt

100 %

92.

PUMA Sports Goods Sdn. Bhd.

Malaysia

Petaling Jaya

indirekt

100 %

93.

STICHD SOUTHEAST ASIA SDN. BHD.

Malaysia

Kuala Lumpur

indirekt

100 %

94.

PUMA New Zealand Ltd.

Neuseeland

Auckland

indirekt

100 %

95.

PUMANILA IT SERVICES INC.

Philippinen

Makati City

indirekt

100 %

96.

PUMA Sports Philippines Inc.

Philippinen

Makati City

indirekt

100 %

97.

PUMA SOUTH EAST ASIA PTE. LTD.

Singapur

indirekt

100 %

98.

PUMA Taiwan Sports Ltd. (台灣彪馬股份有限公司

China (Taiwan)

Taipei

indirekt

100 %

99.

PUMA Sports (Thailand) Co., Ltd.

Thailand

Bangkok

indirekt

100 %

100.

World Cat Vietnam Sourcing & Development Services Company Limited (CÔNG TY TNHH DỊCH VỤ PHÁT TRIỂN & NGUỒN CUNG ỨNG WORLD CAT VIỆT NAM)

Vietnam

Ho Chi Minh City

indirekt

100 %

1) Tochtergesellschaften, die wirtschaftlich 100 % der PUMA-Gruppe hinzuzurechnen sind

Die PUMA Mostro GmbH, PUMA Blue Sea GmbH und PUMA Sprint GmbH haben von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die PUMA Europe GmbH und die PUMA International Trading GmbH haben ebenfalls von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, verzichten hierbei jedoch auf die Befreiung vom dritten Unterabschnitt.

Währungsumrechnung

In den Einzelabschlüssen der einbezogenen Konzerngesellschaften werden monetäre Posten in Fremdwährung grundsätzlich zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Daraus resultierende Währungsgewinne und -verluste werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten werden mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgerechnet.

Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, wurden zu Mittelkursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für Aufwendungen und Erträge wurden Jahresdurchschnittskurse zur Umrechnung herangezogen. Die Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung des Netto-Reinvermögens mit gegenüber dem Vorjahr veränderten Kursen wurden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis verrechnet.

Die wesentlichen Umrechnungskurse je Euro stellen sich wie folgt dar:

↗ T.10 Wesentliche Umrechnungskurse

2023

2022

Währung

Stichtagskurs

Durchschnittskurs

Stichtagskurs

Durchschnittskurs

USD

1,1050

1,0813

1,0666

1,0530

CNY

7,8509

7,6600

7,3582

7,0788

JPY

156,3300

151,9903

140,6600

138,0274

MXN

18,7231

19,1830

20,8560

21,1869

ARS*

892,9166

-

188,7249

-

GBP

0,8691

0,8698

0,8869

0,8528

*Aufgrund der Anwendung der Rechnungslegung für Hochinflationsländer in Argentinien erfolgt die Umrechnung aller Positionen im Abschluss mit dem Stichtagskurs

Die Länder Argentinien und Türkei befinden sich in einem Hochinflationsumfeld. Im Jahr 2022 kam es dadurch bei den Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung der Argentinische Peso bzw. die Türkische Lira ist, erstmalig, rückwirkend zum 1. Januar 2022 zur Anwendung der Rechnungslegung für Hochinflationsländer gemäß IAS 29. Dabei werden die Buchwerte von nicht-monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, auf Anteilseigner entfallendes Eigenkapital und das Sonstige Ergebnis in die am Bilanzstichtag geltende Maßeinheit umgerechnet und dadurch an die Preisänderungen angepasst. Die Abschlüsse basieren auf dem Konzept der historischen Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten. Für die Umrechnung in die Berichtswährung Euro wurde für alle Posten der Stichtagskurs zum 31. Dezember 2023 herangezogen.

Gewinne und Verluste aus der Nettoposition der monetären Posten sind im Finanzergebnis enthalten. Im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich der Gewinn aus der Nettoposition der monetären Posten auf € 7,7 Mio. (Vorjahr: € 0,9 Mio.) Der Betrag enthält auch Zinserträge aus investierten liquiden Mitteln nach IAS 29.28.

Der verwendete Preisindex für die Türkei betrug zum 31. Dezember 2023 1.859,4 (31. Dezember 2022: 1.128,5) und basiert auf den Verbraucherpreisindex. Der verwendete allgemeine Preisindex für Argentinien betrug zum 31. Dezember 2023 3.500,4 (31. Dezember 2022: 1.134,3).

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente werden nach IFRS 9 klassifiziert und bilanziert. Ankäufe und Veräußerungen von finanziellen Vermögenswerten, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, werden beim erstmaligen Ansatz zum Erfüllungstag erfasst und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Für Beteiligungen (Eigenkapitalinstrumente) gestattet unter bestimmten Voraussetzungen IFRS 9 eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das Gesamtergebnis (FVOCI). Wenn diese Beteiligungen jedoch veräußert oder wertberichtigt werden, werden die bis zu diesem Zeitpunkt nicht realisierten Gewinne und Verluste aus diesen Beteiligungen gemäß IFRS 9 in die Gewinnrücklagen umgebucht.

Derivative Finanzinstrumente/Hedge Accounting

In Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen hat PUMA von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, weiterhin die Vorschriften des IAS 39 für das Hedge Accounting anzuwenden.

Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss und in der Folge zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Sicherungsinstruments klassifiziert PUMA die Derivate entweder als Sicherung einer geplanten Transaktion sowie Absicherung von variablen Zinsströmen aus den Schuldscheindarlehen (Cashflow Hedge Accounting) oder als Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines ausgewiesenen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit (Fair Value Hedge).

Bei Abschluss der Transaktion werden die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie das Ziel des Risikomanagements und die zugrunde liegende Strategie dokumentiert. Außerdem werden bei Beginn der Sicherungsbeziehung und danach fortlaufend Einschätzungen dokumentiert, ob die Derivate, die in der Sicherungsbeziehung verwendet werden, effektiv die Änderung des Zeitwertes oder der Cashflows des Grundgeschäfts kompensieren.

Der Konzern designiert bei Termingeschäften den Kassakurs und bei Optionskontrakten den inneren Wert. Die Zinskomponente, respektive der Zeitwert sind von der Designation des Sicherungsinstruments ausgeschlossen und werden erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.

Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage der wesentlichen Bewertungsparametern wie Referenzzinssatz, Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme (critical terms match method). Der Konzern beurteilt mit Hilfe der Cumulative Dollar Offset Methode, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich prospektiv effektiv sein wird und retrograd effektiv war.

Die Hauptursache für eine Unwirksamkeit ist bei diesen Sicherungsbeziehungen der Rückgang oder Wegfall der abgesicherten Geschäfte.

Änderungen des Marktwerts von Derivaten, die zur Absicherung des Cashflows bestimmt und geeignet sind und die sich als effektiv erweisen, werden erfolgsneutral, unter Berücksichtigung latenter Steuern, im Sonstigen Ergebnis verrechnet. Wenn keine vollständige Effektivität gegeben ist, wird der ineffektive Teil ergebniswirksam erfasst. Die im Sonstigen Ergebnis abgegrenzten Beträge werden im gleichen Zeitraum ergebniswirksam, in dem sich die abgesicherte geplante Transaktion auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Resultiert eine abgesicherte zukünftige Transaktion jedoch im Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit, werden die zuvor im Sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne oder Verluste in die Erstbewertung der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit mit einbezogen.

Änderungen des Marktwerts von Derivaten, die sich für Fair Value Hedges eignen und als solche bestimmt worden sind, werden zusammen mit den auf das abgesicherte Risiko zurückzuführenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts direkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Änderungen des Marktwerts der Derivate und die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführende Änderung des Grundgeschäfts werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in dem zum Grundgeschäft zugehörigen Posten ausgewiesen.

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Instrumente, die zur Sicherung von geplanten Transaktionen und zur Absicherung der variablen Zahlungsströme aus dem Schuldscheindarlehen (Cashflow Hedge Accounting) sowie zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines ausgewiesenen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit (Fair Value Hedge) verwendet werden, werden unter den sonstigen kurzfristigen und langfristigen finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.

PUMA als Leasingnehmer

Die Leasingverhältnisse, bei denen PUMA als Leasingnehmer auftritt, werden jeweils auf Einzelvertragsebene identifiziert. Für diese Leasingverhältnisse erfasst PUMA ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit. Ausgenommen davon sind kurzfristige Leasingverhältnisse (definiert als Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten) und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (mit einem Neuwert der Vermögenswerte von unter 5.000 Euro). Im Falle eines kurzfristigen Leasingverhältnisses oder Leasingverhältnisses über geringwertige Vermögenswerte erfasst der Konzern die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Sonstiger operativer Aufwand.

Zudem erfolgt keine Bilanzierung von Nutzungsrechten über Immaterielle Vermögenswerte. PUMA hat das Wahlrecht in Anspruch genommen und verzichtet auf die Anwendung des IFRS 16 in Bezug auf Leasingverhältnisse über Immaterielle Vermögenswerte.

Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert, der zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlten Leasingzahlungen, bewertet. Die Berechnung des Barwerts erfolgt unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz in der Regel nicht bekannt ist.

Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere von Immobilien, enthalten Verlängerungs- und Kündi­gungsoptionen. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung der Verlängerungsoptionen oder Nichtaus­übung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.

Der Ausweis der Leasingverbindlichkeit erfolgt in der Konzernbilanz als separater Posten.

Die Nutzungsrechte umfassen im Rahmen der erstmaligen Bewertung die entsprechende Leasingverbind­lichkeit. Leasingraten, die vor oder zu Beginn des Leasingverhältnisses geleistet werden, werden hinzugerech­net. Vom Leasinggeber erhaltene Leasinganreize werden abgezogen, anfänglich direkte Kosten werden einbezogen. Sofern in Bezug auf die geleasten Vermögenswerte Rückbauverpflichtungen bestehen, werden diese in die Bewertung der Nutzungsrechte einbezogen. Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen.

Nutzungsrechte werden grundsätzlich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Sofern die Nutzungsdauer des dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswertes kürzer ist, ist die Abschreibungsdauer dadurch begrenzt. Die Abschreibung beginnt mit dem Beginn des Leasingverhältnisses.

Im Rahmen der gewährten Erleichterungsvorschriften erlaubt IFRS 16 auf eine Trennung zwischen Nicht-Leasingkomponenten und Leasingkomponenten zu verzichten. In Bezug auf Grundstücke und Gebäude nimmt PUMA die Erleichterung grundsätzlich nicht in Anspruch, so dass die Nutzungsrechte von Grund­stücken und Gebäuden nur die Leasingkomponenten beinhalten. In Bezug auf die Sonstigen Nutzungsrechte (bestehend aus Technischen Anlagen & Maschinen und Kraftfahrzeugen) wird die Erleichterungsvorschrift grundsätzlich in Anspruch genommen, wodurch die Leasingkomponenten und die Nicht-Leasing­komponenten zusammen bilanziert werden.

Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt in der Konzernbilanz als separater Posten.

Die Nutzungsrechte unterliegen den Wertminderungsvorschriften gemäß IAS 36. Grundsätzlich werden die Nutzungsrechte auf Wertminderungsbedarf (Impairment Test) hin geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert sein könnte. Nutzungsrechte werden insbesondere im Zusammenhang mit den eigenen Einzelhandelsgeschäften einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn Indikatoren oder Änderungen der Planannahmen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielt werden kann. Hierzu wird nach Erstellung der jährlichen Budgetplanung oder anlassbezogen ein sogenannter Triggering-Event-Test aller Einzelhandelsgeschäfte, die jeweils eine eigene zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellen, durchgeführt.

Für Zwecke des Triggering-Event-Tests wird der erzielbare Betrag der jeweiligen Einzelhandelsgeschäfte als Nutzungswert unter Anwendung einer vereinfachten Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Für die Ermittlung des Nutzungswertes werden die geplanten Zahlungsmittelflüsse für die Einzelhandelsgeschäfte aus der bottom-up erstellten und vom Management genehmigten Planung verwendet. Der Prognosezeitraum wird auf Basis der erwarteten Nutzungsdauern für das jeweilige Einzelhandelsgeschäft abgeleitet und jährlich überprüft. Im Anschluss an das bottom-up erstellte Budget werden für die Restnutzungsdauer Umsatz- und Kostenentwicklungen zugrunde gelegt, deren Wachstumsrate auf dem erwarteten nominalen Retailwachstum basiert. Für alle Einzelhandelsgeschäfte ergeben sich im dreijährigen Detailplanungszeitraum Wachstumsraten im einstelligen Prozentbereich. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der Einzelhandelsgeschäfte wurden die Cashflows in Ländern ohne Hochinflation mit einem gewichteten Kapitalkostensatz zwischen 8,8 % und 38,0 % (Vorjahr: zwischen 8,2 % und 25,3 %) diskontiert und die Cashflows der Einzelhandelsgeschäfte in den beiden Hochinflationsländern mit einem gewichteten Kapitalkostensatz zwischen 31,2 % und 145,0 % (Vorjahr: zwischen 20,0 % und 62,7 %). Dabei wurden ein laufzeitäquivalenter risikofreier Zinssatz in Höhe von 3,1 % (Vorjahr: 2,3 %) und eine Marktrisikoprämie in Höhe von 7,0 % (Vorjahr: 7,3 %) zugrunde gelegt.

Übersteigt beim Triggering-Event-Test der Buchwert der Vermögenswerte der Einzelhandelsgeschäfte den vereinfacht ermittelten Nutzungswert, erfolgt eine Berechnung des erzielbaren Betrags dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode mit oben genannten Kapitalkostensätzen. Dem liegt eine individuelle Planung der Zahlungsströme für das Einzelhandelsgeschäft zu Grunde. Sofern eine Wertminderung entsteht, erfolgt vorrangig eine entsprechende Wertminderung des Nutzungsrechts.

Soweit Indikationen vorliegen, dass Einzelhandelsgeschäfte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung erfasst wurde, einen Turnaround erzielen konnten und deren Nutzungsrechte wieder werthaltig sind, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Sofern ein Wertminderungsaufwand oder eine Wertaufholung vorliegt, ist dieser in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 dem Zentralbereich zugeordnet. Die wertberichtigten Vermögenswerte sind jedoch in den betroffenen operativen Segmenten ausgewiesen.

PUMA als Leasinggeber

Im Geschäftsjahr 2023 wurden erstmalig die Rechnungslegungsgrundsätze des IFRS 16 für PUMA als Leasinggeber angewendet. Sofern PUMA als Leasinggeber auftritt wird zu Beginn des Leasingvertrags festgelegt, ob es sich um ein Finanzierungsleasing oder um ein Operating-Leasing handelt. Um den Leasingvertrag zu klassifizieren, nimmt PUMA eine Gesamtbeurteilung vor, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des zugrundeliegenden Vermögenswerts verbundenen Risiken und Vorteile überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird es als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn nicht, als Operating-Leasing. Als Teil dieser Beurteilung werden diverse Indikatoren berücksichtigt, wie z. B. ob das Leasing-Verhältnis den größten Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts umfasst. Nach unserem Ermessen handelt es sich bei den Leasing-Verhältnissen, bei denen PUMA als Zwischenleasinggeber auftrifft, in den meisten Fällen um Finanzierungsleasingverhältnisse, da die Untervermietung stets den größten Teil der Laufzeit des Hauptleasingvertrags umfasst. Wenn PUMA als Zwischenleasinggeber auftritt, werden die Anteile am Hauptleasingvertrag und am Unterleasingvertrag getrennt bilanziert.

Bei Finanzierungsleasingverhältnissen wird eine Nettoinvestition (Forderung) in Höhe der abgezinsten zukünftig zu erhaltenden Mietzahlungen bilanziell erfasst und in den sonstigen Vermögenswerten (ohne Einbezug ins Working Capital) ausgewiesen. Zur Ermittlung der Abzinsung wird der Grenzfremdkapitalzinssatz verwendet, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz in der Regel nicht bekannt ist. Die Zinserträge aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen.

Bei einer Klassifizierung der Vermietung als Operating-Leasingverhältnisse werden die Leasingzahlungen sofort erfolgswirksam als Mieterträge erfasst.

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel enthalten Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Dies umfasst auch freie Bestände von liquiden Mitteln, die als Festgeld mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten angelegt sind. Der Gesamtbetrag der Flüssigen Mittel stimmt mit den Flüssigen Mitteln (Finanzmittelbestand) in der Kapitalflussrechnung überein.

Flüssige Mittel werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese unterliegen den Wertberichtigungsanforderungen gemäß IFRS 9 „Finanzinstrumente“. PUMA beobachtet das Kreditrisiko dieser Finanzinstrumente unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage, der externen Kreditwürdigkeit und/oder der Prämien für Risikoausfallversicherungen (Credit Default Swap (CDS)) anderer Finanzinstitute. Das Kreditrisiko von Flüssigen Mitteln wird aufgrund der relativ kurzfristigen Laufzeiten sowie des Investment- Grade-Kredit-Ratings der Kontrahenten, das eine niedrige Ausfallwahrscheinlichkeit der Finanzinstrumente signalisiert, als unwesentlich eingestuft.

Vorräte

Der Konzern beschafft Vorräte überwiegend von Dritten und diese werden als Waren innerhalb der Vorräte ausgewiesen. In geringem Umfang werden Schuhe und Golfschläger selbst produziert, die als fertige Erzeugnisse zusammen mit den Waren innerhalb der Vorräte ausgewiesen werden.

Bei den Vorräten kommen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder die niedrigeren, vom Verkaufspreis am Bilanzstichtag abgeleiteten Nettoveräußerungswerte zum Ansatz. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Handelswaren erfolgt anhand eines Durchschnittsverfahrens. Die Wertberichtigungen werden in Abhängigkeit von Alter, Saisonalität und realisierbaren Marktpreisen in ausreichendem Maße gebildet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum Transaktionspreis und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertberichtigungen in Form einer Risikovorsorge bewertet.

Für die Ermittlung der Risikovorsorge auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet PUMA einheitlich den vereinfachten Ansatz an, um entsprechend der Vorgaben des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ die erwarteten Kreditausfälle über die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (sogenannte „lifetime expected credit losses“) zu bestimmen. Dazu werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach geographischen Regionen in geeignete Gruppen mit gemeinsamen Kreditrisikomerkmalen eingeordnet. Die Berechnung der erwarteten Kreditausfälle erfolgt mit Hilfe einer Matrix, welche die Altersstruktur der Forderungen darstellt und für die einzelnen Laufzeitbänder der Forderungen jeweils eine Ausfallwahrscheinlichkeit auf Grundlage historischer Kreditausfallereignisse und zukunftsbezogener Faktoren abbildet. Die Prozentsätze für die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden regelmäßig auf Aktualität hin überprüft. Sofern bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines bestimmten Kunden objektive Hinweise auf eine Kreditminderung festgestellt werden, wird eine detaillierte Analyse des spezifischen Kreditrisikos dieses Kunden durchgeführt und eine individuelle Risikovorsorge für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber diesem Kunden gebildet. Sofern eine Kreditversicherung besteht, wird diese bei der Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge berücksichtigt.

Der Konzern nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die Klassifizierung der Sonstigen finanziellen Vermögenswerte erfolgt in Abhängigkeit des Geschäftsmodells zur Steuerung und der Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Im Konzern werden finanzielle Vermögenswerte grundsätzlich im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, das vorsieht, den Vermögenswert bis zur Endfälligkeit zu „halten“, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Die zweite Bedingung besteht darin, dass die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag darstellen.

Für finanzielle Vermögenswerte in Form von Derivaten ohne Hedgebeziehung wird das Geschäftsmodell „Handel“ angewendet. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn und Verlust bewertet („fair value through profit or loss“ (FVPL)).

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten Mietkautionen und sonstige Vermögenswerte. Unverzinsliche langfristige Vermögenswerte werden, wenn der Effekt hieraus wesentlich ist, auf den Barwert abgezinst.

Beteiligungen

Die unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene Beteiligung gehört der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis“ bewertet („fair value through other comprehensive income“ (FVOCI)) an, da diese Beteiligungen langfristig aus strategischen Gründen gehalten werden.

Alle Ankäufe und Veräußerungen von Beteiligungen werden zum Erfüllungstag erfasst. Der erstmalige Ansatz der Beteiligungen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Sie werden auch in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern im Sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Veräußerung der Beteiligungen wird der Gewinn oder Verlust in die Gewinnrücklagen umgebucht.

Die Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ bewertet („fair value through profit or loss“ (FVPL)) findet in Bezug auf Beteiligungen keine Anwendung.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungsdauer bemisst sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer orientiert sich an der Art der Vermögenswerte. Für Gebäude wird eine Nutzungsdauer zwischen zehn und fünfzig Jahren und bei beweglichen Wirtschaftsgütern zwischen drei und zehn Jahren angesetzt.

Reparatur- und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert, soweit die Kriterien des Ansatzes eines Vermögenswerts vorliegen.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Im Geschäftsjahr 2023 kam es erstmalig zur Anwendung der Rechnungslegung für als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien gemäß IAS 40. Diese werden analog zu den Sachanlagen gemäß dem Anschaffungskostenmodell mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und ggf. notwendiger Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear und die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen generell denen der selbst genutzten Sachanlagen.

Andere immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte)

Erworbene immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte. Der Wertansatz erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen. Die Nutzungsdauer liegt zwischen drei und zehn Jahren; die planmäßige Abschreibung erfolgt linear.

Sofern die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38.57 „Immaterielle Vermögenswerte“ kumuliert erfüllt sind, werden Aufwendungen der Entwicklungsphase für selbst erstellte Immaterielle Vermögenswerte zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aktiviert. In den Folgeperioden werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, genauso wie erworbene immaterielle Vermögenswerte, zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden im Konzern in der Regel über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben.

Darüber hinaus bestehen in Bezug auf Cobra Golf entgeltlich erworbene Markenrechte. Cobra Golf, gegründet im Jahr 1978, besitzt eine über 40-jährige Markenhistorie im Golfsport. Die Marke Cobra stellt den Kern des Geschäftsbereichs Golf dar und wird durch anhaltende Marketinginvestitionen des PUMA-Konzerns in die Marke Cobra fortgeführt. Aufgrund der Stabilität des Golfmarktes und der Fortführung der Marke durch PUMA wird für die Marke Cobra eine unbestimmte Nutzungsdauer unterstellt.

Wertminderungen von Vermögenswerten

Immaterielle Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern werden jährlich auf Wertminderungsbedarf (Impairment Test) hin geprüft. Sachanlagen, Nutzungsrechte an Vermögenswerten und andere immaterielle Vermögenswerte mit einer definierten Nutzungsdauer werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert ist. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs eines Vermögenswertes wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und des Nutzungswerts) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Die Prüfung der Werthaltigkeit erfolgt, sofern möglich, auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes, ansonsten auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Abweichend hiervon wird ein Geschäfts- oder Firmenwert ausschließlich auf Ebene der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Werthaltigkeit geprüft. Wird im Rahmen des Impairment Tests ein Abwertungsbedarf auf Vermögenswerte ermittelt, so wird zunächst der gegebenenfalls vorhandene Geschäfts- oder Firmenwert der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten abgeschrieben, und der verbleibende Betrag im zweiten Schritt proportional auf die übrigen Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 36 verteilt. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Eine Wertaufholung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird nicht vorgenommen.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags wird vorrangig nach der Discounted-Cashflow-Methode durchgeführt. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten sowie des Nutzungswertes werden die zu erwartenden Cashflows aus den Daten der Unternehmensplanung zugrunde gelegt. Die zu erwartenden Cashflows werden anhand eines marktadäquaten Zinssatzes abgezinst. Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten werden keine spezifischen Synergien der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten berücksichtigt und die Daten der Unternehmensplanung werden, soweit erforderlich, an die Annahmen von Marktteilnehmern angepasst. Zudem besteht aufgrund der zusätzlichen Berücksichtigung der Verkaufskosten ein Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Marken mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden innerhalb des Geschäftsjahres oder anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest anhand der Lizenzpreisanalogiemethode (Relief from Royalty-Methode) unterzogen. Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das zu Grunde liegende COBRA Geschäft nicht ausreichend profitabel ist, wird die Marke nicht nur einzeln anhand der „Relief from Royalty-Methode“ bewertet, sondern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, welchen die Marke zuzurechnen ist.

Weitere Einzelheiten, insbesondere die zur Berechnung herangezogenen Annahmen, sind im Kapitel 11 dargestellt.

Finanzschulden, sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Diese Posten werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr werden unter Berücksichtigung eines marktadäquaten Zinssatzes mit dem Barwert bilanziert und bis zum Laufzeitende zum Rückzahlungsbetrag aufgezinst.

Für finanzielle Verbindlichkeiten in Form von Derivaten ohne Hedgebeziehung wird das Geschäftsmodell „Handel“ angewendet. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn und Verlust bewertet („fair value through profit or loss“ (FVPL)).

In den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt.

PUMA bietet seinen Lieferanten Programme zur Lieferantenfinanzierung an. Hierbei handelt es sich um Reverse Factoring, dessen Finanzierungskonditionen in den meisten Fällen auch an die Erreichung von Nach­haltigkeitszielen der Lieferanten geknüpft sind. Eine Teilnahme am Programm ist für die Lieferanten freiwillig und hilft den Lieferanten die Lieferantenrechnungen an PUMA bereits erheblich vor dem handelsüblich vereinbarten Zahlungsziel von einer der Partnerbanken gegen einen Zinsabschlag vorzufinanzieren. Für PUMA ergeben sich aus der Teilnahme der Lieferanten an dem Lieferantenfinanzierungsmodell keine Auswirkungen (insbesondere keine Veränderungen des Zahlungsziels, keine veränderten Zahlwege und/ oder keine Änderungen der ursprünglichen Vertragsbedingungen). Entsprechend werden die Verbindlichkeiten in der Bilanz als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, die Zahlungsmittelabflüsse sind in der Kapitalflussrechnung dem Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit zugeordnet.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Neben Leistungsplänen bestehen bei einigen Gesellschaften auch Beitragspläne, die neben der laufenden Beitragszahlung zu keiner weiteren Pensionsverpflichtung führen. Bei den Leistungsplänen wird die Pensionsrückstellung grundsätzlich nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der Barwert der Verpflichtung (Defined Benefit Obligation (DBO)) wird ermittelt, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit den Renditen von erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen abgezinst werden. Währungen und Laufzeiten der zugrunde gelegten Industrieanleihen stimmen dabei mit den Währungen und Laufzeiten der zu erfüllenden Verpflichtungen überein. Bei einigen Plänen steht der Verpflichtung ein Planvermögen gegenüber. Die ausgewiesene Pensionsrückstellung ist dann um das Planvermögen vermindert.

Die Angaben zur unterstellten Lebenserwartung, den verwendeten Sterbetafeln und weitere Annahmen sind im Kapitel 15 dargestellt.

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß dem jeweiligen nationalen Kaufvertragsrecht werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung hinsichtlich der zur Erfüllung der Verpflichtungen des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt.

Rückstellungen werden auch für belastende Verträge gebildet. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen.

Management-Incentive-Programme

Bei PUMA werden aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich, aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich in bar oder Aktien sowie kennzahlenbasierende Long-Term-Incentive-Programme eingesetzt. Die aktienbasierten Vergütungen mit Ausgleich in bar oder Aktien werden dabei wie aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich bilanziert.

Detaillierte Informationen zu den Management Incentive Programmen sind im Kapitel 18 dargestellt.

Berücksichtigung von Umsatzerlösen

Der Konzern erfasst Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Sportartikeln. Die Umsatzerlöse werden in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Gegenleistung bemessen, auf die der Konzern aus dem Vertrag mit den Kund*innen, unter Berücksichtigung von Retouren, Skonti und Rabatten, voraussichtlich Anspruch hat. Beträge, die im Namen Dritter vereinnahmt wurden (z. B. Umsatzsteuer), sind nicht in den Umsatzerlösen enthalten. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse zu dem Zeitpunkt, wenn PUMA seine Leistungsverpflichtung gegenüber den Kund*innen erfüllt und die Verfügungsgewalt über das Produkt an die Kund*innen über­tragen hat.

Der Konzern verkauft Schuhe, Textilien und Accessoires sowohl an den Großhandel als auch direkt an Kund*innen über eigene Einzelhandelsgeschäfte und eigene Onlinevertriebskanäle. Umsatzbezogene Garantieleistungen können dabei nicht separat erworben werden und führen nicht zu Leistungen, die über die Zusicherung der Spezifikationen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hinausgehen. Dementsprechend bilanziert der Konzern Gewährleistungen in Übereinstimmung mit IAS 37 „Rückstellungen, Eventual­schulden und Eventualforderungen“.

Bei Verkäufen von Waren an den Großhandel wird der Umsatz zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem die Ver­fügungsgewalt über die Waren an die Kund*innen übergegangen ist, das heißt wenn die Waren an den spezifischen Standort des Großhändlers versandt wurden (Lieferung). Nach der Lieferung trägt der Großhändler das Warenbestandsrisiko und hat die vollumfängliche Verfügungsgewalt über die Art und Weise des Vertriebs und den Verkaufspreis der Waren. Bei Verkäufen von Waren an Endkund*innen in eigenen Einzelhandelsgeschäften werden die Umsatzerlöse zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Waren an die Endkund*innen übergegangen ist, das heißt zu dem Zeitpunkt, an dem die Kund*innen die Waren im Einzelhandelsgeschäft kaufen. Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort mit dem Kauf der Ware durch die Kund*innen fällig. Bei Verkäufen von Waren über eigene Onlinevertriebskanäle werden die Umsatzerlöse realisiert, wenn die Endkund*innen die Waren angenommen haben und die Verfügungsgewalt über die Waren an die Endkund*innen übergegangen ist. Die angewendeten Zahlungsbedingungen entsprechen den branchenüblichen Zahlungsbedingungen pro Land.

Unter bestimmten Voraussetzungen und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen besitzen Kund*innen die Möglichkeit, Waren umzutauschen oder Waren gegen eine Gutschrift zurückzugeben. Die Höhe der erwarteten Rücklieferungen wird auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt und über eine Verbindlichkeit aus Rückgabeverpflichtungen von den Umsatzerlösen abgegrenzt. Der Vermögenswert für das Recht aus dem Rückgabeanspruch der Waren wird unter den Vorräten erfasst und führt zu einer entsprechenden Reduzierung der Umsatzkosten.

Lizenz- und Provisionserträge

Der Konzern erfasst Lizenz- und Provisionserträge aus der Auslizenzierung von Markenrechten an Dritte in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Die Lizenzerträge werden gemäß den vorzulegenden Abrechnungen der Lizenznehmer erfolgswirksam erfasst. In bestimmten Fällen sind für eine periodengerechte Abgrenzung Schätzwerte erforderlich. Provisionserträge werden in Rechnung gestellt, soweit das zugrunde liegende Einkaufsgeschäft als realisiert einzustufen ist.

Werbe- und Promotionsaufwendungen

Werbeaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfolgswirksam berücksichtigt. Mehrjährige Promotionsaufwendungen werden grundsätzlich periodengerecht über die Laufzeit des Vertrages als Aufwand verteilt. Sollte sich durch diese Aufwandsverteilung ein Aufwandsüberschuss über den wirtschaftlichen Nutzen nach dem Bilanzstichtag ergeben, wird dieser durch Wertminderung von Vermögenswerten und falls erforderlich durch eine Drohverlustrückstellung im Abschluss berücksichtigt. Sofern Promotions- und Werbeverträge bei Erreichen vordefinierter Ziele (z. B. Medaillen, Meisterschaften) zusätzliche Zahlungen vorsehen, welche sich zeitlich und betragsmäßig nicht exakt vorhersehen lassen, werden diese zum jeweiligen Zeitpunkt vollständig ergebniswirksam erfasst.

Finanzergebnis

Im Finanzergebnis sind Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten sowie Zinserträge und -aufwendungen im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten enthalten. Darüber hinaus sind im Finanzergebnis Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten, abgezinsten langfristigen Verbindlichkeiten und aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen enthalten, ebenso wie Zinserträge aus Finanzierungsleasingverhältnissen.

Wechselkurseffekte, die einem Grundgeschäft direkt zuzuordnen sind, werden in der jeweiligen Position in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Ertragsteuern

Laufende Ertragsteuern werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, in denen die einzelnen Konzern-Gesellschaften tätig sind, ermittelt.

Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Wenn angemessen, werden diese Sachverhalte bei den Ertragsteuerverbindlichkeiten bzw. latenten Steuern berücksichtigt. Die ertragsteuerliche Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Sachverhalts unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Wechselwirkungen. Für mögliche Risiken aus unsicheren Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung von IFRIC 23 entsprechende bilanzielle Vorsorgen getroffen.

Latente Steuern

Latente Steuern aus temporär abweichenden Wertansätzen in der IFRS- und Steuerbilanz der Einzelgesellschaften und aus Konsolidierungsvorgängen, die jeweils von derselben Steuerbehörde erhoben werden und aufrechenbar sind, werden je Steuersubjekt verrechnet und entweder als aktive oder passive latente Steuern ausgewiesen.

Darüber hinaus können die aktiven latenten Steuern auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Weiterhin können sich latente Steueransprüche oder -verpflichtungen aus ergebnisneutralen Bilanzierungsvorgängen ergeben.

Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Vorteils wahrscheinlich ist.

Schätzungsunsicherheit

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Höhe und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, sodass in zukünftigen Perioden ein Risiko von Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte und Schulden besteht. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls nötig, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden erfolgswirksam angepasst.

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds, die unter den aktuellen Umständen vernünftig erscheinen. Annahmen und Schätzungen betreffen im Wesentlichen die Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie Marken, die Vorräte, Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen, die Steuern und Leasingverhältnisse, bei denen PUMA als Leasingnehmer auftritt. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und zum Stichtag bestehenden Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu den oben genannten Posten werden im Folgenden erörtert.

Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Marken

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten basieren auf Berechnungen des Nutzungswertes als führendes Wertkonzept. Zur Berechnung des Nutzungswertes muss der Konzern die zukünftigen Cashflows aus den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, schätzen. Hierfür wurden die Daten der jeweiligen Dreijahresplanung zugrunde gelegt, die auf Prognosen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des daraus ableitbaren branchenspezifischen Konsumverhaltens basiert. Eine weitere wesentliche Annahme betrifft die Ermittlung eines angemessenen Zinssatzes zur Diskontierung der Cashflows auf den Barwert (Discounted-Cashflow-Methode). Marken werden über die „Relief from Royalty-Methode“ (Lizenzpreisanalogiemethode) bewertet. Weitere Einzelheiten, insbesondere die zur Berechnung herangezogenen Annahmen, sind im Kapitel 11 dargestellt.

Vorräte

Bei den Vorräten kommen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder die niedrigeren, vom Verkaufspreis am Bilanzstichtag abgeleiteten Nettoveräußerungswerte zum Ansatz. Die Wertberichtigungen werden in Abhängigkeit von Alter, Saisonalität und realisierbaren Marktpreisen in ausreichendem Maße gebildet. Weitere Einzelheiten zur Vorratsbewertung sind im Kapitel 4 dargestellt.

Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen

Der Konzern erfasst Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Sportartikeln. Die Umsatzerlöse werden in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Gegenleistung bemessen, auf die der Konzern aus dem Vertrag mit den Kund*innen, unter Berücksichtigung von Retouren, Skonti und Rabatten, voraussichtlich Anspruch hat. Da die Kund*innen unter bestimmten Voraussetzungen und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen die Möglichkeit besitzen Waren umzutauschen wird die Höhe der erwarteten Rücklieferungen auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt. Die Abgrenzung von den Umsatzerlösen erfolgt über die Verbindlichkeit aus Rückgabeverpflichtungen.

Steuern

Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze sowie den einschlägigen Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und Finanzbehörden andererseits. Unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen können zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen; sie werden basierend auf der Einschätzung des Managements mit dem wahrscheinlichsten Betrag oder dem Erwartungswert für den jeweiligen Einzelfall in die Betrachtung einbezogen.

Bei der Bilanzierung latenter Steuern, sind Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich zukünftiger Steuerplanungsstrategien sowie der zu erwarteten Eintrittszeitpunkte und der Höhe der zukünftigen zu versteuernden Einkommen zu treffen. Für diese Beurteilung wird das zu versteuernde Einkommen aus der jeweiligen Unternehmensplanung abgeleitet. Diese berücksichtigt die Ertragslage der Vergangenheit und die zukünftig zu erwartende Geschäftsentwicklung. Bei Gesellschaften in Verlustsituationen werden aktive latente Steuern nur dann angesetzt, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass zukünftig positive Ergebnisse erzielt werden können. Weitere Einzelheiten sind unter dem Kapitel 8 zu finden.

PUMA als Leasingnehmer

Die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit, für Leasingverhältnisse bei denen PUMA als Leasingnehmer auftritt, basiert auf Annahmen für die verwendeten Diskontierungszinssätze, die Laufzeit der Mietverträge sowie für die Ermittlung der fixen Leasingzahlungen. Zur Ermittlung des Barwerts der künftigen Mindestleasingzahlungen verwendet PUMA länder- und währungsspezifische sowie laufzeitkompatible Fremdkapitalzinssätze. Neben der Grundmietzeit bezieht der Konzern Verlängerungsoptionen in die Ermittlung der Vertragslaufzeit ein, wenn das Management unter Berücksichtigung sämtlicher Tatsachen und Umstände hinreichend sicher ist, solche Optionen auszuüben. In die fixen Leasingzahlungen werden auch fest vereinbarte Mindestbeträge für Verträge mit überwiegend variabler Miete einbezogen.

Ermessensentscheidungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt Ermessensentscheidungen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Informationen über Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

Beurteilung der Beherrschung von Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen

Die Bestimmung, ob der Konzern die Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen beherrscht, ist in Kapitel 28 Angaben zu nicht beherrschenden Anteilen dargestellt.

PUMA als Leasingnehmer

Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen, bei denen PUMA als Leasingnehmer auftritt, beinhaltet Ermessensentscheidungen, insbesondere zur Laufzeit der Leasingverträge hinsichtlich der Bestimmung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist.

Einige Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen, die nur durch PUMA und nicht vom Leasinggeber ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Die Beurteilung erfolgt für jeden Vertrag individuell und berücksichtigt die Höhe der eigenen Investitionen sowie die Möglichkeit von sich in Zukunft verändernden Rahmenbedingungen. Sofern während der Vertragslaufzeit signifikante Ereignisse oder signifikante Änderungen von Umständen auftreten, die innerhalb der Kontrolle von PUMA liegen, wird erneut beurteilt, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist.

Wesentliche Ermessensentscheidungen bestehen bei der Folgebewertung von Nutzungsrechten für Einzelhandelsgeschäfte im Rahmen der Beurteilung des Vorliegens einer Wertminderung und der Ermittlung des Wertminderungsbedarfs. Dabei werden unter anderem Annahmen über die Dauer des Leasingverhältnisses, die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung und die Profitabilität der Einzelhandelsgeschäfte sowie dem zugrunde liegenden Zinssatz getroffen.