ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ

3. FLÜSSIGE MITTEL

Am 31. Dezember 2022 verfügt der Konzern über € 463,1 Mio. (Vorjahr: € 757,5 Mio.) an flüssigen Mitteln. Darin enthalten sind Guthaben bei Kreditinstituten einschließlich kurzfristiger Geldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten. Der durchschnittliche effektive Zinssatz der Geldanlagen belief sich auf 1,7% (Vorjahr: 1,5%) für Länder ohne Hochinflation. In Hochinflationsländern belief sich der durchschnittliche effektive Zinssatz der Geldanlagen auf 33,4%. Aufgrund von Devisenverkehrskontrollen unterlagen von den bilanzierten Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten € 93,3 Mio. Transferbeschränkungen.

4. VORRÄTE

Die Vorräte gliedern sich in die folgenden Hauptgruppen:

T.11 (in € Mio.)

2022 2021
Waren/Lagerbestand und Fertige Erzeugnisse
Schuhe 750,2 356,2
Textilien 519,0 325,5
Accessoires/Sonstiges 266,4 154,9
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 46,8 30,2
Geleistete Anzahlungen 3,2 25,9
Unterwegs befindliche Waren 592,6 535,6
Recht auf Rückgabe von Waren 66,9 64,0
Gesamt 2.245,1 1.492,2

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beziehen sich im Wesentlichen auf Rohmaterialien zur Produktion von Golfschlägern und Schuhen.

Die Tabelle stellt die Buchwerte der Vorräte abzüglich Wertberichtigungen dar. Von den Wertberichtigungen in Höhe von € 217,0 Mio. (Vorjahr: € 169,3 Mio.) wurden ca. 67,5% im Geschäftsjahr 2022 (Vorjahr: ca. 58,1%) erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

Der Betrag der Vorräte, der während der Periode als Aufwand erfasst worden ist, entspricht im Wesentlichen den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzkosten.

Das Recht auf Rückgabe von Waren stellt die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte dar, für die die Rücklieferung erwartet wird.

5. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

T.12 (in € Mio.)

2022 2021
Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.122,8 906,7
abzüglich Risikovorsorge -57,9 -58,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 1.064,9 848,0

Die Veränderung der Risikovorsorge für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen und haben sich wie folgt entwickelt:

T.13 (in € Mio.)

2022 2021
Stand Risikovorsorge 01.01. 58,7 61,9
Kursdifferenzen 0,4 1,5
Zuführungen 20,3 11,8
Verbrauch -5,6 -4,9
Auflösungen nicht benötigter Risikovorsorge -15,8 -11,5
Stand Risikovorsorge 31.12. 57,9 58,7

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

T.14 (in € Mio.)

2022 Gesamt Nicht
überfällig
0-30
Tage
31-90
Tage
91-180
Tage
Über 180
Tage
Bruttobuchwert – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.122,8 986,7 58,5 26,4 11,6 39,7
Risikovorsorge 57,9 21,2 3,7 2,7 2,7 27,6
Nettobuchwert – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.064,9 965,5 54,8 23,7 8,9 12,1
Erwartete Verlustquote 2,1% 6,3% 10,2% 23,6% 69,6%
T.15 (in € Mio.)

2021 Gesamt Nicht
überfällig
0-30
Tage
31-90
Tage
91-180
Tage
Über 180
Tage
Bruttobuchwert – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 906,7 771,5 63,6 19,0 14,5 38,0
Risikovorsorge 58,7 18,6 3,2 1,2 4,4 31,4
Nettobuchwert – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 848,0 752,9 60,6 17,9 10,1 6,6
Erwartete Verlustquote 2,4% 5,0% 6,1% 30,5% 82,6%

Hinsichtlich der Nettobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geht PUMA davon aus, dass die Schuldner*innen ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen oder dass, sofern es zu einem Ausfall kommt, der Nettobuchwert durch bestehende Kreditversicherungen gedeckt ist. Nennenswerte Risikokonzentrationen bestehen nicht, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen.

6. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

T.16 (in € Mio.)

2022 2021
Beizulegender Zeitwert derivativer Finanzinstrumente 115,9 123,2
Übrige finanzielle Vermögenswerte 21,6 30,2
Gesamt 137,4 153,4

Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.

7. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:

T.17 (in € Mio.)

2022 2021
Vorausgezahlter Aufwand der Folgeperiode 86,2 90,2
Sonstige Forderungen 149,8 110,7
Gesamt 235,9 200,9

Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert.

In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen Forderungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuer von € 97,9 Mio. (Vorjahr: € 55,4 Mio.) und Sonstigen Steuern von € 30,3 Mio. (Vorjahr: € 21,3 Mio.) enthalten.

8. LATENTE STEUERN

Die latenten Steuern beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen:

T.18 (in € Mio.)

2022 2021
Steuerliche Verlustvorträge 57,5 74,1
Langfristige Vermögenswerte 37,6 51,4
Kurzfristige Vermögenswerte 104,3 76,8
Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten 171,0 109,5
Latente Steueransprüche (vor Saldierung) 370,5 311,8
Langfristige Vermögenswerte 75,9 62,6
Kurzfristige Vermögenswerte 37,6 11,9
Rückstellungen und andere Verbindlichkeiten 4,0 6,3
Latente Steuerschulden (vor Saldierung) 117,4 80,7
Latente Steueransprüche, netto 253,1 231,1

Zum 31. Dezember 2022 bestanden steuerliche Verlustvorträge von insgesamt € 407,7 Mio. (Vorjahr: € 489,4 Mio.). Latente Steuerforderungen auf diese Posten werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Im Geschäftsjahr 2022 wurden für Verlustvorträge in Höhe von € 140,5 Mio. (Vorjahr: € 164,4 Mio.) keine latenten Steuern angesetzt; davon sind € 135,2 Mio. (Vorjahr: € 158,3 Mio.) unverfallbar, € 47,0 Mio. (Vorjahr: € 47,4 Mio.) hiervon werden jedoch aufgrund fehlender zukünftiger Gewinne voraussichtlich nie genutzt werden können. Die restlichen steuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Steuerforderungen angesetzt wurden, von € 5,3 Mio. (Vorjahr: € 6,2 Mio.) verfallen innerhalb der nächsten sechs Jahre.

Daneben wurden für temporäre Differenzen in Höhe von € 22,6 Mio. (Vorjahr: € 28,1 Mio.) keine latenten Steuern gebildet, weil zum Bilanzstichtag mit einer Realisierung nicht zu rechnen ist.

Für Konzerngesellschaften, die in diesem oder im vorangegangenen Geschäftsjahr ein negatives steuerliches Ergebnis erzielt haben, wurden nach Abzug etwaiger latenter Steuerverbindlichkeiten insgesamt latente Steueransprüche in Höhe von € 70,0 Mio. (Vorjahr: € 49,9 Mio.) bilanziert, da auf Basis entsprechender Planungsrechnungen mit ausreichend positiven steuerlichen Ergebnissen in der Zukunft zu rechnen ist.

Auf einbehaltene Gewinne bei Tochterunternehmen wurden keine latenten Steuern angesetzt, soweit diese Gewinne laufend reinvestiert werden sollen und eine Ausschüttung insoweit nicht beabsichtigt ist.

Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf ein Steuersubjekt beziehen und tatsächlich aufrechenbar sind. Dementsprechend werden sie in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:

T.19 (in € Mio.)

2022 2021
Latente Steueransprüche 295,0 279,9
Latente Steuerschulden 42,0 48,8
Latente Steueransprüche, netto 253,1 231,1

Die Entwicklung der latenten Steueransprüche (netto) stellt sich wie folgt dar:

T.20 (in € Mio.)

2022 2021
Latente Steueransprüche, netto zum 01.01. 231,1 236,9
Erfolgswirksame Erfassung in der GuV 25,1 -2,7
Veränderung aufgrund von Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen, erfasst im sonstigen Ergebnis -2,5 0,3
Veränderung aufgrund von Marktbewertungen von Währungssicherungsgeschäften, erfasst im sonstigen Ergebnis -0,7 -9,2
Währungskurseffekte 0,0 5,8
Latente Steueransprüche, netto zum 31.12 253,1 231,1

9. SACHANLAGEN

Das Sachanlagevermögen zu Buchwerten setzt sich zusammen aus:

T.21 (in € Mio.)

2022 2021
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 120,7 121,6
Technische Anlagen und Maschinen 133,5 125,7
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 263,1 183,0
Anlagen im Bau 75,0 42,1
Gesamt 592,2 472,4

Die Buchwerte des Sachanlagevermögens sind aus den Anschaffungskosten abgeleitet. Die kumulierten Abschreibungen des Sachanlagevermögens betrugen € 535,2 Mio. (Vorjahr: € 457,6 Mio.).

Die Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2022 ist in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ in der Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt.

10. LEASINGVERHÄLTNISSE

Der Konzern mietet, pachtet und least Büros, Lagerräume, Einrichtungen, technische Anlagen und Maschinen, Kraftfahrzeuge sowie Verkaufsräume für das eigene Einzelhandelsgeschäft. Die abgeschlossenen Mietverträge haben in der Regel eine Laufzeit von ein bis fünfzehn Jahren. Einige Verträge beinhalten Verlängerungsoptionen sowie Preisanpassungsklauseln.

Die in der Bilanz angesetzten Buchwerte der Nutzungsrechte beziehen sich auf folgende Klassen von Vermögenswerten:

T.22 (in € Mio.)

2022 2021
Grundstücke und Gebäude – Einzelhandelsgeschäfte 430,9 382,9
Grundstücke und Gebäude – Lager & Büros 613,1 505,8
Sonstige (Technische Anlagen & Maschinen und Kraftfahrzeuge) 67,3 51,9
Gesamt 1.111,3 940,5

Die Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2022 ist in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ in der Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt.

Es ergeben sich folgende bilanzierte Leasingverbindlichkeiten:

T.23 (in € Mio.)

2022 2021
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 200,2 172,3
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 1.030,3 851,0
Gesamt 1.230,4 1.023,4

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge sind:

T.24 (in € Mio.)

2022 2021
Abschreibung auf Nutzungsrechte (inkl. Wertminderungen) (enthalten in den operativen Aufwendungen) 228,1 194,7
Gewinn(-)/Verlust(+) aus Abgang/Neubewertung -0,9 -1,0
Zinsaufwand (enthalten in den Finanzierungsaufwendungen) 38,6 31,5
Kurzfristige Leasingverhältnisse (enthalten in den operativen Aufwendungen) 10,1 6,3
Leasingverhältnisse von Vermögenswerten mit geringem Wert (enthalten in den operativen Aufwendungen) 1,0 0,7
Variable Leasingzahlungen (enthalten in den operativen Aufwendungen) 29,7 24,5
Gesamt 306,8 256,7

Variable Leasingzahlungen fallen im Zusammenhang mit den eigenen Einzelhandelsgeschäften an. Sie richten sich nach der Höhe des Umsatzes und sind somit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig.

Infolge der COVID-19-Pandemie wurden PUMA nach Einigung mit den Vermieter*innen Mietzahlungen von € 1,8 Mio. (Vorjahr: € 7,1 Mio.) erlassen, die unter den variablen Leasingzahlungen erfolgswirksam erfasst wurden.

Für Nutzungsrechte an Vermögenswerten im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsgeschäften wurden aufgrund reduzierter Ertragsaussichten auf Basis aktualisierter Finanzplanungen und Schätzungen sowie geschlossener Geschäfte im Geschäftsjahr 2022 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von insgesamt € 25,4 Mio. (Vorjahr: € 18,5 Mio.) erfasst. Zur Bestimmung der Wertminderung wurde der erzielbare Betrag für die einzelnen Einzelhandelsgeschäfte berechnet. Dieser beträgt für die wertgeminderten Einzelhandelsgeschäfte € 111,4 Mio. (Vorjahr: € 79,6 Mio.). Wertaufholungen wurden wie im Vorjahr nicht gebucht. Bei den übrigen Kategorien der Nutzungsrechte an Vermögenswerten ergaben sich keine Wertminderungen.

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverbindlichkeiten betrugen im Jahr 2022 € 228,7 Mio. (Vorjahr: € 192,4 Mio.).

In 2022 hat PUMA Mietverträge abgeschlossen, die bis zum Jahresende noch nicht begonnen haben. Infolgedessen wurden zum 31.12.2022 noch keine Leasingverbindlichkeiten und keine entsprechenden Nutzungsrechte ausgewiesen. Die zukünftigen Leasingzahlungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen belaufen sich auf € 2,6 Mio. (Vorjahr: € 2,4 Mio.) für das nächste Jahr, für die Jahre zwei bis fünf auf € 13,7 Mio. (Vorjahr: € 14,3 Mio.) und für den Zeitraum danach auf € 8,7 Mio. (Vorjahr: 6,4 Mio.). Die Leasinglaufzeiten hierfür belaufen sich auf bis zu zehn Jahre.

Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

T.25 (in € Mio.)

2022 2021
Restlaufzeit von:
bis 2 Jahren 234,0 197,3
ab 2 bis 5 Jahren 665,3 545,7
mehr als 5 Jahren 541,2 432,4
Gesamt (nicht abgezinst) 1.440,6 1.175,4
Zinsen -210,2 -152,0
Gesamt 1.230,4 1.023,4

11. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Unter den Immateriellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte, Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer (z.B. Marken) und Vermögenswerte im Zusammenhang mit eigenen Einzelhandelsaktivitäten sowie Softwarelizenzen ausgewiesen.

Geschäfts- oder Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte Werthaltigkeitstests (Impairment Tests) nach der „Discounted Cashflow Methode“ durchgeführt. Hierfür wurden die Daten der Dreijahresplanung für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt. Die Planung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten leitet sich dabei aus der Dreijahresplanung des PUMA-Konzerns ab. Für die Planung des PUMA Konzerns wurden folgende Wesentlichen Annahmen getroffen:

Die Planung auf Konzernebene geht im Rahmen der grundlegenden Annahmen hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung davon aus, dass sich die Weltwirtschaft, aufgrund der verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 und der weiter fortschreitenden Immunisierung großer Teile der Bevölkerung in den Hauptmärkten von PUMA im Jahr 2023, allmählich wieder normalisiert. Darauf aufbauend wird, basierend auf der Annahme, dass COVID-19 die Weltwirtschaft nicht dauerhaft belasten wird, für die nachfolgenden Geschäftsjahre mit weiterem Umsatzwachstum und einer weiteren Verbesserung der EBIT-Marge gerechnet.

Das geplante Umsatzwachstum resultiert, neben der Normalisierung der Geschäftstätigkeit, aus den zukünftigen guten Wachstumsaussichten der Sportartikelindustrie und der Gewinnung von Marktanteilen durch PUMA. Dies soll insbesondere durch die weiterhin konsequente Umsetzung der Forever-Faster Unternehmensstrategie und die Steigerung der Markenbegehrtheit von PUMA erreicht werden.

Die Verbesserung der EBIT-Marge im Planungszeitraum resultiert aus einer leichten Erhöhung der Rohertragsmarge, zum Beispiel durch einen höheren Anteil an eigenen Einzelhandelsumsätzen in Folge des überproportionalen Wachstums des E-Commerce-Vertriebskanals. Darüber hinaus soll der leicht schwächere prozentuale Anstieg der sonstigen operativen Erträge und Aufwendungen im Vergleich zum Umsatzwachstum zur Verbesserung der EBIT-Marge beitragen, da beispielsweise die operativen Voraussetzungen für das geplante Umsatzwachstum in den nächsten Jahren im Wesentlichen gegeben sind und dadurch Skalenerträge realisiert werden können.

Die Planung der Investitionen und des Working Capitals wird auf Grundlage historischer Erfahrungswerte und im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen vorgenommen.

Die zukünftigen Auszahlungen für Steuern basieren auf den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Landes.

Für die über die Dreijahresplanung hinausgehenden Zeiträume wird eine jährliche Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows über den Dreijahreszeitraum hinaus angewendet. Die Höhe der unterstellten Wachstumsrate orientiert sich dabei an den langfristigen Inflationserwartungen und übersteigt nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig ist.

Der erzielbare Betrag für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde auf Basis des Nutzungswertes ermittelt, hieraus hat sich bei keiner zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Abwertungsbedarf ergeben.

In Verbindung mit dem Geschäftsbereich Golf (CPG – Cobra PUMA Golf) besteht die Marke Cobra als Immaterieller Vermögenswert mit einer unbestimmten Nutzungsdauer in Höhe von € 133,4 Mio. (Vorjahr: € 125,6 Mio.). Der Buchwert der Marke Cobra ist signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Dieser wurde dem Geschäftssegment Nordamerika zugeordnet, wo sich das Hauptquartier von Cobra PUMA Golf befindet. Der erzielbare Betrag der Marke Cobra wurde auf Basis der „Relief from Royalty-Methode“ ermittelt (Stufe 3 – siehe Erläuterung in Kapital 14). Dabei wurde ein Abzinsungssatz von 9,4% p.a. (Vorjahr: 7,4% p.a.) und eine Lizenzrate von 8,0% (Vorjahr: 8,0%) sowie eine nachhaltige 2,0%ige Wachstumsrate (Vorjahr: 1,7%) verwendet. Die wesentlichen Annahmen des Managements in Bezug auf Umsatzwachstum und Verbesserung der EBIT-Marge in der Dreijahresplanung von Cobra bzw. von CPG stimmen im Wesentlichen mit den grundlegenden Annahmen der Planung auf Konzernebene überein.

Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das zu Grunde liegende COBRA Geschäft nicht ausreichend profitabel ist, wird die Marke nicht nur einzeln anhand der „Relief from Royalty-Methode“ bewertet, sondern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, welchen die Marke zuzurechnen ist. Im Jahr 2022 lagen keine Anhaltspunkte dafür vor.

Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten im Zusammenhang mit Golfschlägern der Marke Cobra in Höhe von € 1,9 Mio. (Vorjahr: € 1,7 Mio.) aktiviert. Die Entwicklungskosten sind in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ dem Posten Andere immaterielle Vermögenswerte zugeordnet. Die laufenden Abschreibungen in Bezug auf die Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr € 1,9 Mio. (Vorjahr: € 1,1 Mio.).

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr ist in der „Entwicklung des Anlagevermögens“ in der Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt. Der Posten Andere immaterielle Vermögenswerte enthält Anzahlungen in Höhe von € 5,6 Mio. (Vorjahr: € 5,7 Mio.).

Die laufenden Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von € 36,3 Mio. (Vorjahr: € 27,8 Mio.) sind in den sonstigen operativen Aufwendungen enthalten. Davon entfallen € 7,7 Mio. auf Vertriebsaufwendungen (Vorjahr: € 5,8 Mio.), € 0,1 Mio. auf Aufwendungen für Produktmanagement/ Merchandising (Vorjahr: € 0,1 Mio.), € 1,9 Mio. auf Entwicklungskosten (Vorjahr: € 1,1 Mio.) und € 26,5 Mio. auf Verwaltungs- und allgemeinen Aufwendungen (Vorjahr: € 20,8 Mio.). Über die laufenden Abschreibungen hinausgehende Wertminderungsaufwendungen sind nicht angefallen (Vorjahr: € 0,0 Mio.).

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist den identifizierbaren Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) des Konzerns grundsätzlich nach Tätigkeitsland zugeordnet. Zusammengefasst nach Regionen gliedern sich die Geschäfts- oder Firmenwerte wie folgt:

T.26 (in € Mio.)

2022 2021
PUMA UK 1,6 1,7
Genesis 6,9 7,3
Zwischensumme Europa 8,5 9,0
PUMA Kanada 9,9 9,9
PUMA United 2,1 1,9
Zwischensumme Nordamerika 11,9 11,8
PUMA Argentinien 16,4 15,4
PUMA Chile 0,5 0,5
PUMA Mexico 10,9 9,8
Zwischensumme Lateinamerika 27,8 25,7
PUMA China 2,5 2,5
PUMA Taiwan 13,7 14,3
Zwischensumme Großchina 16,2 16,8
PUMA Japan 38,9 42,0
Zwischensumme Asien/Pazifik (ohne Großchina) 38,9 42,0
stichd 139,4 139,4
Gesamt 242,7 244,7

Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests in 2022:

T.27

Steuersatz
(Bandbreite)
WACC vor Steuer
(Bandbreite)
WACC nach Steuer
(Bandbreite)
Europa 19,0% 12,3%-12,4% 10,4%
Nordamerika* 26,2% 11,8% 9,1%
Lateinamerika 27,0%-34,9% 14,8%-65,4% 11,2%-58,3%
Großchina 20,0%-25,0% 12,1%-13,5% 10,0%-10,6%
Asien/Pazifik
(ohne Großchina)*
38,1% 14,3% 9,4%
stichd* 25,0% 12,0% 9,4%
*
Die Angaben für Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großchina) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)

Die für den Impairment Test herangezogenen Steuersätze entsprechen den tatsächlichen Steuersätzen in den jeweiligen Ländern. Die Kapitalkosten (WACC) wurden auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten unter Berücksichtigung einer marktüblichen Kapitalstruktur (Verhältnis von Fremd- und Eigenkapital) und unter Einbeziehung der wichtigsten börsennotierten Wettbewerber (Peer Group) abgeleitet.

Darüber hinaus wird in der Regel eine Wachstumsrate von 2,0% (Vorjahr: 1,7%) unterstellt. Nur in begründeten Ausnahmefällen, sofern die langfristige Inflationserwartung des jeweiligen Landes, in dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit ihre Geschäftstätigkeit ausübt, niedriger ist als die unterstellte Wachstumsrate, was insbesondere auf die Länder Japan, Taiwan und Kanada zutrifft, wurde eine Wachstumsrate von unter 2,0% (Vorjahr: von unter 1,7%) angesetzt.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit stichd enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 139,4 Mio. (Vorjahr: € 139,4 Mio.), welcher signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist. Der erzielbare Betrag wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 9,4% p.a. (Vorjahr: 7,1% p.a.) sowie einer Wachstumsrate von 2,0% (Vorjahr: 1,7%) bestimmt. Die Dreijahresplanung von stichd zeigt ein Umsatzwachstum im hohen einstelligen Prozentbereich. In der Dreijahresplanung von stichd wird eine geringere Verbesserung der EBIT-Marge im Vergleich zum Konzern erwartet, da stichd im Vergleich zum Konzern bereits eine höhere EBIT-Marge aufweist.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit PUMA Japan enthält einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 38,9 Mio. (Vorjahr: € 42,0 Mio.), welcher signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist. Der erzielbare Betrag wurde durch eine Nutzungswertberechnung unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 9,4% p.a. (Vorjahr: 7,1% p.a.) sowie einer Wachstumsrate von 1,0% (Vorjahr: 1,2%) bestimmt. Die Dreijahresplanung von PUMA Japan zeigt ein Umsatzwachstum im niedrigen zweistelligen Prozentbereich. In der Dreijahresplanung von PUMA Japan wird eine starke Verbesserung der EBIT-Marge und die Rückkehr auf das historische Profitabilitätsniveau von PUMA Japan erwartet.

Die folgende Tabelle enthält die Annahmen bei der Durchführung der Impairment Tests im Vorjahr:

T.28

Steuersatz
(Bandbreite)
WACC vor Steuer
(Bandbreite)
WACC nach Steuer
(Bandbreite)
Europa 19,0% 8,9%-9,0% 7,6 %
Nordamerika* 26,2% 9,4% 7,3%
Lateinamerika 27,0%-30,0% 11,5%-40,9% 8,8%-54,4%
Großchina 20,0%-25,0% 7,8%-10,3% 6,4%-8,1%
Asien/Pazifik
(ohne Großchina)*
31,8% 9,8% 7,1%
stichd* 25,0% 9,0% 7,1%
*
Die Angaben für Nordamerika, Asien/Pazifik (ohne Großchina) und stichd betreffen jeweils lediglich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)

12. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen langfristigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

T.29 (in € Mio.)

2022 2021
Beteiligungen 21,7 25,2
Beizulegender Zeitwert derivativer Finanzinstrumente 2,5 6,8
Übrige finanzielle Vermögenswerte 34,2 32,6
Summe sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 58,4 64,6
Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 8,8 9,1
Sonstige langfristige Vermögenswerte, gesamt 67,2 73,7

Die Beteiligungen betreffen den 5,32%-igen Anteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (BVB) mit Sitz in Dortmund, Deutschland. Laut geprüftem IFRS-Konzernabschluss 2021/2022 der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien beträgt das Eigenkapital zum 30.06.2022 € 280,5 Mio. und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres € -35,1 Mio.

Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten mit € 29,8 Mio. (Vorjahr: € 30,5 Mio.) im Wesentlichen Mietkautionen. Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Abgrenzungsposten im Zusammenhang mit Promotions- und Werbeverträgen.

13. VERBINDLICHKEITEN

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

T.30 (in € Mio.)

2022 2021
Restlaufzeit von Restlaufzeit von
Gesamt bis zu 1
Jahr
1 bis 5
Jahren
mehr als
5 Jahren
Gesamt bis zu 1
Jahr
1 bis 5
Jahren
mehr als
5 Jahren
Finanzverbindlichkeiten 327,4 75,9 251,5 380,0 68,5 311,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.734,9 1.734,9 1.176,4 1.176,4
Sonstige Verbindlichkeiten *
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 82,6 82,6 54,0 54,0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 10,0 10,0 8,5 8,5
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter*innen 137,2 137,2 127,4 127,4
Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen 373,9 373,9 351,2 351,2
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 52,4 39,5 12,9 44,5 42,4 2,1
Übrige Verbindlichkeiten 54,0 51,7 2,0 0,3 31,5 29,9 1,1 0,5
Gesamt 2.772,5 2.505,8 266,3 0,3 2.173,7 1.858,4 314,8 0,5
*
Die Fälligkeitsanalyse zu den Leasingverbindlichkeiten wird in Kapitel 10 dargestellt.

Die Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen resultieren aus Verträgen mit Kund*innen und beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Rückgaberechten.

Zum 31. Dezember 2022 unterlagen € 67,5 Mio. (Vorjahr € 136,0 Mio.) der finanziellen Verbindlichkeiten einer variablen Verzinsung.

14. FINANZINSTRUMENTE

Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

T.31 (in € Mio.)

Bewertungs-
kategorien nach IFRS9
Buchwert
2022
Fair Value 2022 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Buchwert 2021 Fair Value 2021 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Aktiva
Flüssige Mittel 1)AC 463,1 757,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 1.064,9 848,0
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Derivate mit Hedgebeziehung n.a. 56,1 56,1 56,1 105,3 105,3 105,3
Derivate ohne Hedgebeziehung 2)FVPL 59,8 59,8 59,8 17,9 17,9 17,9
Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte AC 21,6 30,2
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte
Derivate mit Hedgebeziehung n.a. 2,5 2,5 2,5 6,8 6,8 6,8
Beteiligungen 3)FVOCI 21,7 21,7 21,7 25,2 25,2 25,2
Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte AC 34,2 32,6
Passiva
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Bankverbindlichkeiten AC 15,9 0,0
Schuldscheine AC 60,0 59,3 59,3 68,5 68,5 68,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 1.734,9 1.176,4
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten n.a. 200,2 172,3
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate mit Hedgebeziehung n.a. 23,6 23,6 23,6 30,0 30,0 30,0
Derivate ohne Hedgebeziehung 2)FVPL 15,9 15,9 15,9 12,3 12,3 12,3
Übrige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten AC 36,5 22,1
Langfristige Leasingverbindlichkeiten n.a. 1.030,3 851,0
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (Schuldscheine) AC 251,5 239,5 239,5 311,5 311,5 311,5
Derivate mit Hedgebeziehung n.a. 12,9 12,9 12,9 2,1 2,1 2,1
Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten AC 1,0 0,4
Gesamte finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.583,8 1.668,3
Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.099,8 1.578,9
Gesamte finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 59,8 17,9
Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert 15,9 12,3
Gesamte Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 21,7 25,2
1.
AC (at amortised cost) = fortgeführte Anschaffungskosten
2.
FVPL (fair value through PL) = erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
3.
FVOCI (fair value through OCI) = erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumenten

Die Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert („Fair Value“) bewertet werden, wurden nach der folgenden Hierarchie ermittelt:

Stufe 1: Verwendung von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten Preisen.

Stufe 2: Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Stufe 3: Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit.

Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist, erfasst.

Der Fair Value der aus strategischen Gründen gehaltenen Beteiligungen betrifft ausschließlich Eigenkapitalinstrumente, die der Kategorie „Fair Value through OCI“ (FVOCI) zugeordnet und gemäß Stufe 1 ermittelt wurden. Die Marktwerte der derivativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Fair Value der Schuldscheindarlehen wurden gemäß Stufe 2 ermittelt.

Nachfolgende Tabelle zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der Fair Values der Stufe 2 für Finanzinstrumente verwendet wurde.

T.32

Art Bewertungstechnik Wesentliche,
nicht beobachtende Inputfaktoren
Zusammenhang
zwischen wesent-
lichen, nicht beobachtbaren
Inputfaktoren und der Bewertung
zum Fair Value
Devisentermin-
geschäfte
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Marktparameter, d.h. von am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. -abschläge. In die Bewertung fließt das auf den Bewertungsstichtag diskontierte Ergebnis des Vergleichs der Terminkurse am Abschlusstag mit denen am Bewertungstag ein. Die Fair Values werden dabei auch auf das Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner hin überprüft. Dazu ermittelt PUMA Berichtigungswerte, sog. Credit Value Adjustments (CVA) oder auch Debt Value Adjustments (DVA) auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens unter Berücksichtigung aktueller Marktinformationen insb. zur Bonität der Geschäftspartner. Dabei wurden keine materiellen Abweichungen festgestellt, so dass hier keine Anpassungen in den ermittelten Fair Value eingeflossen sind. Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Währungsoptionen Die Bewertung erfolgt nach dem Garman-Kohlhagen-Modell, eine erweiterte Version des Black-Scholes-Modells Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Schuldscheine Die Bewertung berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit Hilfe eines risikoadjustierten Abzinsungssatzes Nicht anwendbar Nicht anwendbar

Von dem beizulegenden Zeitwert der Derivate mit Hedgebeziehung mit positiven Marktwerten in Höhe von € 58,6 Mio. (Vorjahr € 112,1 Mio.) betreffen 65,9 Mio. € (Vorjahr: 107,8 Mio. €) die Bewertung der Kassakomponente. Von dem beizulegenden Zeitwert der Derivate mit Hedgebeziehung mit negativen Marktwerten in Höhe von € 36,5 Mio. (Vorjahr: € 32,2 Mio) betreffen € 46,9 Mio. (Vorjahr: € 25,7 Mio.) die Bewertung der Kassakomponente.

Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen besitzen kurze Laufzeiten. Somit entspricht der Buchwert zum Abschlussstichtag näherungsweise dem Fair Value. Bei Forderungen wird der Nennwert herangezogen unter Berücksichtigung von Abschlägen für Ausfallrisiken.

Die Fair Values der übrigen finanziellen Vermögenswerte entsprechen den Buchwerten, da die Verzinsung marktgerecht zum Stichtag erfolgt. In den übrigen (kfr. und lfr.) finanziellen Vermögenswerten sind € 37,8 Mio. (Vorjahr: € 36,7 Mio.) enthalten, die zu marktüblichen Konditionen als Miet- oder sonstige Kautionen verpfändet wurden.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen daher näherungsweise den Fair Value dar.

Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen somit annäherungsweise den Fair Value dar.

Nettoergebnis nach Bewertungskategorien:

T.33 (in € Mio.)

2022 2021
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) 26,0 -5,8
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) -7,1 -6,5
Derivate ohne Hedgebeziehung bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) -47,6 -10,0
Finanzielle Vermögenswerte bewertet erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) -3,4 -6,2
Summe -32,1 -28,5

Zur Ermittlung des Nettoergebnisses werden die Zinsen, Währungseffekte, Wertberichtigungen sowie Gewinne bzw. Verluste aus Veräußerungen berücksichtigt.

Im Nettoergebnis sind Zinserträge von € 31,8 Mio. (Vorjahr: € 11,4 Mio.) und Zinsaufwendungen von € 15,2 Mio. (Vorjahr: € 12,9 Mio.) nach der Effektivzinsmethode enthalten.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen enthalten.

ANGABEN ZU FINANZRISIKEN

Der PUMA-Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:

  • Ausfallrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • Marktrisiko

Diese Risiken und die Grundsätze des Risikomanagements werden im Folgenden erläutert.

GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS

Der Vorstand der PUMA SE trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Risikomanagements im PUMA-Konzern. Der Vorstand hat dazu ein Risikomanagement-Komitee eingerichtet, das für die Konzeption, Überprüfung und Anpassung des Risikomanagementsystems zuständig ist. Das Risikomanagement-Komitee berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Arbeit.

Das Regelwerk zum Risikomanagementsystem legt die Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Abläufe des Risikomanagementsystems fest. Das Regelwerk zum Risikomanagementsystem und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig überprüft um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten von PUMA aufgreifen und entsprechend einarbeiten zu können.

Der Prüfungsausschuss überwacht zum einen die Einhaltung des Regelwerks und der Prozesse des Konzern-Risikomanagements durch den Vorstand. Zum anderen überwacht der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Risiken, denen der PUMA-Konzern ausgesetzt ist. Die Interne Revision unterstützt den Prüfungsausschuss bei seinen Überwachungsaufgaben. Dazu werden von der Internen Revision regelmäßige Prüfungen und auch Ad-hoc Prüfungen durchgeführt. Deren Ergebnisse werden unmittelbar an den Prüfungsausschuss berichtet.

AUSFALLRISIKO

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus anderen vertraglichen finanziellen Verpflichtungen der Gegenpartei, wie zum Beispiel Bankguthaben und derivativen Finanzinstrumenten.

Ohne Berücksichtigung ggf. bestehender Kreditversicherungen oder anderen erhaltenen Garantien entspricht der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte dem maximalen Ausfallrisiko.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 hat es keine relevante Ausfallrisikokonzentration nach Kundentyp oder nach Region gegeben. Das Ausfallrisiko wird hauptsächlich durch individuelle Kundenmerkmale beeinflusst. Gemäß unseren Kreditrichtlinien werden neue Kund*innen auf Bonität geprüft, bevor wir ihnen unsere regulären Zahlungs- und Lieferbedingungen anbieten. Außerdem definieren wir für jeden Kunden bestimmte Forderungsobergrenzen. Hier trägt insb. das internationale Kreditversicherungsprogramm zur Risikominderung bei, dass PUMA für alle wesentlichen Tochtergesellschaften abgeschlossen hat. Die Bonität unserer Kund*innen und die Forderungsobergrenzen werden laufend überwacht, wozu es auch gehört, dass für alle Kund*innen, deren Außenstände eine gewisse Wertgrenze überschreiten, individuelle Kreditlimite bei der Kreditversicherung angefragt werden. Die Rückmeldung der Kreditversicherung auf solche Kreditlimitanträge umschließt grundsätzlich auch eine Bonitätsinformation. Kund*innen, deren Bonität den definierten Mindestanforderungen nicht genügt, dürfen Produkte in der Regel nur gegen Vorauszahlung erwerben.

Weitere Aktivitäten zur Senkung des Ausfallrisikos beinhalten Eigentumsvorbehaltsklauseln, in Einzelfällen auch den selektiven Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Regress) und das Einholen von Bankgarantien oder von Mutterhausgarantien von unseren Kund*innen.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 entfielen auf keinen einzelnen Kunden mehr als 10% der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die zentrale Treasury-Abteilung hat für Währungssicherungsinstrumente sowie für das Management der flüssigen Mittel einen Gesamtüberblick zu den in diesem Zusammenhang eingeschalteten Banken. Das Geschäft mit Banken wird dabei auf Kernbanken mit entsprechender Kreditwürdigkeit (derzeit Mindestrating BBB+ oder besser) konzentriert, für darüber hinaus eingeschaltete Kreditinstitute sind maximale Risikosummen definiert. Mindestens halbjährlich erfolgt eine Überprüfung der sich so ergebenden Kontrahentenrisiken.

PUMA hielt im Jahr 2022 währungsbezogene derivative Finanzinstrumente mit einem positiven Marktwert von € 118,3 Mio. (Vorjahr: € 130,1 Mio.). Das maximale Ausfallrisiko gegenüber einer einzelnen Bank aus solchen Vermögenswerten belief sich auf € 24,8 Mio. (Vorjahr: € 22,4 Mio.).

Gemäß IFRS 7 beinhaltet die folgende Tabelle weitere Informationen über Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die meisten Vereinbarungen zwischen Finanzinstituten und PUMA enthalten ein beiderseitiges Recht zur Aufrechnung, wobei das Recht zur Aufrechnung nur bei Ausfall eines Geschäftspartners durchsetzbar ist. Deshalb sind die Kriterien für eine Aufrechnung in der Bilanz nicht erfüllt.

Die Buchwerte der derivativen Finanzinstrumente, die von den genannten Aufrechnungsvereinbarungen betroffen sind, sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

T.34 (in € Mio.)

2022 2021
Vermögenswerte
Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Vermögenswerte 118,3 130,1
Finanzinstrumente, die zur Aufrechnung qualifizieren 0,0 0,0
= Nettobilanzwert der finanziellen Vermögenswerte 118,3 130,1
Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen -50,6 -43,0
Gesamtnettowert der finanziellen Vermögenswerte 67,7 87,1

2022 2021
Verbindlichkeiten
Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Verbindlichkeiten 52,4 44,5
Finanzinstrumente, die zur Aufrechnung qualifizieren 0,0 0,0
= Nettobilanzwert der finanziellen Verbindlichkeiten 52,4 44,5
Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen -50,6 -43,0
Gesamtnettowert der finanziellen Verbindlichkeiten 1,8 1,5

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Das Ziel des Konzerns in der Steuerung der Liquidität ist es sicherzustellen, dass – soweit möglich – stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können.

PUMA strebt an, die Höhe von Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und festen Kreditzusagen auf einen Stand zu halten, der Effekte eines angenommenen Worst-Case Szenario abdeckt. Dieses Szenario orientiert sich an den Ereignissen und finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Krise im 2. Quartal 2020, die entsprechend abgedeckt sein müssen.

PUMA verfügt über bestätigte Kreditlinien von insgesamt € 1.271,0 Mio. (Vorjahr: € 1.322,0 Mio.).

Es wurden keine Finanzverbindlichkeiten aus nur bis auf Weiteres zugesagten Kreditlinien beansprucht. Die nicht ausgenutzten bestätigten Kreditlinien zum 31. Dezember 2022 betrugen € 943,7 Mio. gegenüber € 942,0 Mio. im Vorjahr.

Der Effektivzinssatz der Finanzverbindlichkeiten lag in einer Bandbreite von 0,0% bis 0,9% (Vorjahr: 0,0% bis 0,9%).

In der folgenden Tabelle werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um nicht diskontierte Bruttobeträge, jedoch ohne Darstellung der Auswirkungen von Verrechnungen:

T.35 CASHFLOW AUS ORIGINÄREN UND DERIVATIVEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN (in € Mio.)

Cashflow 2023 Cashflow 2024 Cashflow 2025 ff.
Buchwert
2022
Zins Tilgung Zins Tilgung Zins Tilgung
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 327,4 2,4 75,9 1,6 125,0 1,3 126,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.734,9 1.734,9
Sonstige Verbindlichkeiten 37,5 36,5 0,8 0,2
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten und Vermögenswerte
Cash-Inflow aus Devisentermingeschäften 4.346,0 792,6
Cash-Outflow aus Devisentermingeschäften 4.258,9 789,7

Im Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:

T.36 CASHFLOW AUS ORIGINÄREN UND DERIVATIVEN FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN (in € Mio.)

Cashflow 2022 Cashflow 2023 Cashflow 2024 ff.
Buchwert
2021
Zins Tilgung Zins Tilgung Zins Tilgung
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 380,0 2,4 68,5 2,1 60,0 2,8 251,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.176,4 1.176,4
Sonstige Verbindlichkeiten 22,5 22,1 0,2 0,2
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten und Vermögenswerte
Cash-Inflow aus Devisentermingeschäften 3.730,6 674,1
Cash-Outflow aus Devisentermingeschäften 3.658,9 665,3

MARKTRISIKO

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Wechselkurse, Aktienkurse oder Zinssätze, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden.

Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.

Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert PUMA Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb des Regelwerks des Konzern-Risikomanagements.

WÄHRUNGSRISIKO

PUMA ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, wie die Notierung von Währungen, in denen Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte sowie Kreditgeschäfte und Forderungen erfolgen, mit der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften nicht übereinstimmen.

Im Geschäftsjahr 2022 hat PUMA zur Sicherung des in Euro umgerechneten zahlbaren Betrags für in US-Dollar denominierte Einkäufe, sowie für weitere Währungsrisiken, die aus dem internen Weiterverkauf an PUMA Tochtergesellschaften resultieren, Währungssicherungsgeschäfte als Cashflow-Hedges designiert.

Darüber hinaus werden Fremdwährungsrisiken, die aus der Bewertung von auf fremde Währung lautenden konzerninternen Darlehen entstehen, mit Währungsswaps und Devisentermingeschäfte abgesichert.

Die geschätzten Fremdwährungsrisiken werden zunächst einer quantitativen Wesentlichkeitsprüfung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Sicherungskosten unterzogen. Materielle Risiken werden dann entsprechend der Konzernrichtlinie bis zu einer Sicherungsquote von bis zu 95% der geschätzten Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Erwerbs- und Veräußerungsgeschäften über die nächsten zwölf bis fünfzehn Monate abgesichert. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte und Währungsoptionen meist mit einer Laufzeit von etwa 12 Monate ab dem Abschlussstichtag genutzt. Für wesentliche Risiken, die hohen Sicherungskosten unterliegen, werden hohe Sicherungsquoten erst mit einem geringeren Vorlauf erreicht.

Der Konzern designiert zur Absicherung des Währungsrisikos bei Devisentermingeschäften den Kassakurs und bei Optionskontrakten den inneren Wert. Die Zinskomponente, respektive der Zeitwert sind von der Designation des Sicherungsinstruments ausgeschlossen und werden erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.

Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme (critical terms match method). Der Konzern beurteilt mit Hilfe der Cumulative Dollar Offset Methode, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich prospektiv effektiv sein wird und retrograd effektiv war.

Die Hauptursache für eine Unwirksamkeit ist bei diesen Sicherungsbeziehungen sind Rückgang oder Wegfall der abgesicherten Geschäfte.

Die zusammengefassten quantitativen Informationen über das Währungsrisiko des Konzerns sind wie folgt:

T.37 (in € Mio.)

zum 31. Dezember 2022 USD GBP JPY
Risiko aus prognostizierten Transaktionen -1.665,5 104,5 205,2
Bilanzrisiko -307,1 76,6 28,3
Bruttorisiko Gesamt -1.972,6 181,0 233,4
mit Devisentermingeschäften abgesichert 1.833,9 -171,9 -181,6
Nettorisiko -138,7 9,1 51,9
T.38 (in € Mio.)

zum 31. Dezember 2021 USD GBP JPY
Risiko aus prognostizierten Transaktionen -1.562,3 168,7 166,2
Bilanzrisiko -380,2 39,0 39,7
Bruttorisiko Gesamt -1.942,5 207,7 206,0
mit Devisentermingeschäften abgesichert 1.902,4 -197,2 -194,8
Nettorisiko -40,1 10,5 11,1

Die Devisentermingeschäfte und das Risiko aus prognostizierten Transaktionen wurden auf einjähriger Basis kalkuliert.

Die Nominalbeträge der offenen Kurssicherungsgeschäfte, die sich im Wesentlichen auf Cashflow-Hedges beziehen, betreffen hauptsächlich Devisentermingeschäfte über insgesamt € 3.792,6 Mio. (Vorjahr: € 3.730,4 Mio.). Für diese zugrundeliegenden Grundgeschäfte werden die Zahlungsströme in 2023 und 2024 erwartet.

Die Marktwerte der offenen Kurssicherungsgeschäfte setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

T.39 (in € Mio.)

2022 2021
Devisentermingeschäfte 118,3 129,0
Währungsoption 0,0 1,1
Währungssicherungsgeschäfte, aktiv (siehe Kapitel 6 und 12) 118,3 130,1
Devisentermingeschäfte 52,4 44,5
Währungssicherungsgeschäfte, passiv (siehe Kapitel 13) 52,4 44,5
Netto 66,0 85,5

Die Nettorisikoposition und die durchschnittlichen Sicherungskurse der Devisentermingeschäfte stellen sich wie folgt dar:

T.40

2022 2021
kurzfristig langfristig kurzfristig langfristig
Währungsrisiko
Nettorisikoposition (in Mio. €) 1.167,5 508,2 1.246,7 420,7
 
Devisentermingeschäfte
Durchschnittskurs EUR/USD 1,092 1,069 1,206 1,161
Durchschnittskurs EUR/GBP 0,864 0,880 0,865 0,858
Durchschnittskurs EUR/JPY 133,205 137,338 128,957 130,577

Am Bilanzstichtag stellten sich die Beträge, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundgeschäft in Bezug auf Wechselkursrisiken designiert sind, wie folgt dar:

T.41 (in € Mio.)

Wertänderung zur Berechnung der
Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung
Rücklage für die Absicherung von
Zahlungsströmen
In der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen verbleibende Salden aus Sicherungsbeziehungen, bei denen die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr angewendet wird
Zum 31. Dezember 2022
Währungsrisiko - Absatzgeschäfte -31,1 29,8 0,0
Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte 188,1 -15,7 0,0
Zum 31. Dezember 2021
Währungsrisiko - Absatzgeschäfte 5,0 -8,2 0,0
Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte 123,5 86,3 0,0

Die Beträge, die sich auf Posten beziehen, die als Sicherungsinstrument designiert sind, und die Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehungen lauten wie folgt:

T.42 (in € Mio.)

Nominal-
wert
Buchwert Im Geschäftsjahr 2022
Vermögens-
werte
Schulden Posten in der Bilanz, in der das Sicherungs-
instrument enthalten ist
Veränderungen im Wert des Sicherungsins-
truments, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurde
Erfolgs-
wirksam erfasste Unwirk-
samkeit der Sicherungs-
beziehung
Posten im Gewinn oder Verlust, der die Unwirk-
samkeit der Absicherung beinhaltet
Betrag, der aus der Rücklage für Absicherung in die Anschaffungs-
kosten der Vorräte umgebucht worden ist
Betrag, der aus der Rücklage für Absicherung in den Gewinn und Verlust umgegliedert worden ist Posten im Gewinn oder Verlust, der von der Umgliederung betroffen ist
Zum 31. Dezember 2022
Währungsrisiko - Absatzgeschäfte 1.097,7 44,0 -3,5 Sonstige kurzfristige/ langfristige finanzielle Vermögens-werte/ Verbindlich-
keiten
31,1 - Finanzauf-
wendungen
- -16,7 Umsatzerlöse
Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte 2.082,6 21,9 -43,4 -188,1 - 91,9 144,0 Umsatzkosten
Im Geschäftsjahr 2021
Zum 31. Dezember 2021
Währungsrisiko - Absatzgeschäfte 1.306,9 17,0 -25,2 Sonstige kurzfristige/ langfristige finanzielle Vermögens-werte/ Verbindlich-
keiten
-5,0 - Finanzauf-
wendungen
- 11,2 Umsatzkosten
Währungsrisiko - Beschaffungsgeschäfte 2.150,3 90,8 -0,5 -123,5 - 9,8 -68,2 Umsatzkosten

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Eigenkapitalveränderung in Bezug auf Cashflow-Hedges:

T.43 (in € Mio.)

2022 2021
Rücklage Cashflow Hedges 01.01. 78,1 -87,6
Veränderung im beizulegenden Zeitwert 157,0 128,4
Betrag, der in den Kosten nicht finanzielle Vermögenswerte enthalten ist -91,9 -9,8
Betrag, der in den Gewinn und Verlust umgegliedert wurde -128,2 56,2
Steuereffekt -0,7 -9,2
Rücklage Cashflow Hedges 31.12. 14,2 78,1

Der Wegfall eines geringen Teils des ursprünglich geplanten Beschaffungs- und Absatzvolumens in Fremdwährungen, führte zu einem Überhang an Absicherungsgeschäften. Für die nicht mehr erwartete Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte wurde das Hedge-Accounting beendet und der beizulegende Zeitwert erfolgswirksam aus der Hedging Rücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Sobald das hochwahrscheinliche Beschaffungs- oder Absatzgeschäft nicht länger erwartet wird, wird ein Gegengeschäft abgeschlossen. Im Jahr 2022 betraf dies vor allen Dingen das Währungspaar EUR/RUB , über alle Währungspaare hinweg wurde ein Betrag von €-14,8 Mio. (Vorjahr: € -2,9 Mio.) erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Sensitivitätsanalyse Währungen

Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Einzelabschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen PUMA Finanzinstrumente einsetzt.

Die Währungssensitivitätsanalyse basiert auf dem Nettobilanzrisiko, das auf Fremdwährungen lauten. Dies umfasst auch unternehmensinterne monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Darüber hinaus werden ausstehende Währungsderivate im Rahmen der Sensitivitätsanalyse neu bewertet.

Die folgende Tabelle zeigt die Steigerung bzw. Verringerung des Ergebnisses bzw. der Sicherungsrücklage im Eigenkapital bei einer zehnprozentigen Aufwertung bzw. Abwertung gegenüber des Euros-Kassakurses. Dabei wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, u.a. Zinssätze und Rohstoffpreise, konstant bleiben. Weiterhin werden die Einflüsse der prognostizierten operativen Cashflows außer Acht gelassen.

T.44 (in € Mio.)

Zum 31. Dezember 2022 USD GBP JPY
Nominalbeträge der ausstehenden Devisentermingeschäfte 2.428,2 -205,7 -233,8
Nettorisikoposition EUR +10% EUR +10% EUR +10%
Eigenkapital -186,6 7,7 13,9
Ergebnis 5,7 -0,1 0,4
EUR -10% EUR -10% EUR -10%
Eigenkapital 221,0 -18,8 -28,7
Ergebnis -6,9 0,1 -0,5
T.45 (in € Mio.)

Zum 31. Dezember 2021 USD GBP JPY
Nominalbeträge der ausstehenden Devisentermingeschäfte 2.404,6 -234,2 -253,6
Nettorisikoposition EUR +10% EUR +10% EUR +10%
Eigenkapital -280,9 22,5 15,6
Ergebnis 7,2 -0,3 -0,3
EUR -10% EUR -10% EUR -10%
Eigenkapital 136,4 -18,0 -24,3
Ergebnis -8,7 0,4 0,3

Eine weitere Erläuterung zu Währungsrisiken und den übrigen Risiko- und Chancenkategorien erfolgt im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel Risiko- und Chancenbericht.

ZINSRISIKEN

Veränderungen der Marktzinsen weltweit wirken sich auf zukünftige Zinszahlungen für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten aus. Da PUMA keine wesentlichen variabel verzinslichen Verbindlichkeiten hat, dürften wesentliche Zinssteigerungen keinen wesentlichen negativen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung von PUMA haben. Somit bedarf es keinen Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten.

15. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

Die Pensionsrückstellungen resultieren aus Ansprüchen der Mitarbeiter*innen und ggf. deren Hinterbliebenen auf Leistungen im Falle der Invalidität, des Todes oder des Erreichens eines gewissen Alters, die je nach Land auf gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen beruhen. Die Pensionsverpflichtungen umfassen im PUMA-Konzern sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Versorgungszusagen und enthalten sowohl Verpflichtungen aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen. Die Versorgungszusagen sind sowohl rückstellungs- als auch fondsdotiert.

Die mit den Versorgungszusagen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die üblichen Risiken von leistungsorientierten Pensionsplänen in Bezug auf mögliche Änderungen des Abzinsungssatzes und der Inflationsentwicklung sowie der Langlebigkeit. Um die Risiken veränderter Kapitalmarktbedingungen und demografischer Entwicklungen zu begrenzen, wurden die Pläne mit den höchsten Verpflichtungen in Deutschland und Großbritannien vor einigen Jahren für Neueintritte geschlossen oder versichert. Das spezifische Risiko von auf dem Gehalt basierenden Verpflichtungen ist innerhalb des PUMA-Konzerns gering. Durch die Einführung einer jährlichen Obergrenze in 2016 für das pensionsfähige Gehalt im Plan Großbritannien ist dieses Risiko für die höchsten Verpflichtungen abgedeckt. Der Plan Großbritannien wird daher als nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtung eingestuft.

T.46 (in € Mio.)

Deutschland Groß-
britannien
Andere
Gesellschaften
PUMA-
Konzern
Barwert der Versorgungsansprüche 31.12.2022
Auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen
Annuität 0,0 0,0 8,6 8,6
Einmalzahlung 0,0 0,0 9,3 9,3
Nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen
Annuität 48,9 29,6 0,0 78,5
Einmalzahlung 7,9 0,0 0,0 7,9
Summe 56,8 29,6 17,9 104,3

Im Vorjahr wurden folgende Werte ermittelt:

T.47 (in € Mio.)

Deutschland Groß-
britannien
Andere
Gesellschaften
PUMA-
Konzern
Barwert der Versorgungsansprüche 31.12.2021
Auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen
Annuität 0,0 0,0 10,0 10,0
Einmalzahlung 0,0 0,0 9,7 9,7
Nicht auf dem Gehalt basierende Verpflichtungen
Annuität 43,5 51,4 0,0 94,9
Einmalzahlung 7,7 0,0 0,0 7,7
Summe 51,2 51,4 19,7 122,3

Die wesentlichen Versorgungsregelungen sind im Folgenden beschrieben:

Die allgemeine Pensionsordnung der PUMA SE sieht grundsätzlich Rentenzahlungen in Höhe von maximal € 127,82 pro Monat und Anwärter*in vor. Sie wurde für Neueintritte ab 1996 geschlossen. Darüber hinaus bestehen bei der PUMA SE Einzelzusagen (Festbeträge in unterschiedlicher Höhe) sowie beitrags¬orientierte Einzel-Leistungszusagen (zum Teil aus Entgeltumwandlung). Bei den beitragsorientierten Einzel-Leistungszusagen handelt es sich um versicherte Pläne. Gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen bestehen nicht. Der auf die inländischen Versorgungsansprüche entfallende Verpflichtungsumfang beträgt per Ende 2022 € 56,8 Mio. (Vorjahr: € 51,2 Mio.) und macht somit 54,5% der gesamten Verpflichtung aus. Der beizulegende Zeitwert für das den inländischen Verpflichtungen gegenüberstehende Planvermögen beträgt € 49,2 Mio., die entsprechende Pensionsrückstellung beträgt € 7,6 Mio.

Der Defined Benefit Plan in Großbritannien ist seit 2006 für Neueintritte geschlossen. Hier handelt es sich um gehalts- und dienstzeitabhängige Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. 2016 wurde eine Wachstumsobergrenze von 1% p.a. auf das pensionsfähige Gehalt eingeführt. Eine Teil¬kapitalisierung der Altersrente ist zulässig. Es bestehen gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen. Die Verpflichtung für die Versorgungsansprüche des Defined Benefit Plans in Großbritannien beträgt zu Ende 2022 € 29,6 Mio. (Vorjahr: € 51,4 Mio.) und stellt 28,4% der gesamten Verpflichtung dar. Die Verpflichtung ist durch ein Vermögen von € 28,5 Mio. gedeckt. Die Rückstellung beträgt € 1,1 Mio.

Der Barwert der Versorgungsansprüche hat sich wie folgt entwickelt:

T.48 (in € Mio.)

2022 2021
Barwert der Versorgungsansprüche 01.01. 122,3 111,7
Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche 2,5 2,6
Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche 1,9 1,4
Arbeitnehmerbeiträge 8,3 8,3
Ausgezahlte Leistungen -3,4 -3,3
Effekte aus Übertragungen 0,0 0,1
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste -25,1 -2,0
Währungskurseffekte -2,2 3,5
Barwert der Versorgungsansprüche 31.12. 104,3 122,3

Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

T.49 (in € Mio.)

2022 2021
Planvermögen 01.01. 90,7 73,5
Zinsertrag auf das Planvermögen 1,4 0,9
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (-) -15,0 1,9
Arbeitgeberbeiträge 1,0 5,6
Arbeitnehmerbeiträge 8,3 8,3
Ausgezahlte Leistungen -2,3 -2,3
Währungskurseffekte -1,7 2,8
Planvermögen 31.12. 82,4 90,7

Die Pensionsrückstellung für den Konzern leitet sich wie folgt ab:

T.50 (in € Mio.)

2022 2021
Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen 104,3 122,3
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -82,4 -90,7
Finanzierungsstatus 21,9 31,6
Pensionsrückstellung 31.12. 21,9 31,6
Davon Aktivum 0,5 0,3
Davon Passivum 22,4 31,9

In 2022 betrugen die ausgezahlten Leistungen € 3,4 Mio. (Vorjahr: € 3,3 Mio.). Für das Jahr 2023 werden Zahlungen in Höhe von € 2,8 Mio. erwartet. Davon werden voraussichtlich € 1,0 Mio. vom Arbeitgeber direkt erbracht. Die Arbeitgeberbeiträge in das externe Planvermögen betrugen im Jahr 2022 € 1,0 Mio. (Vorjahr: € 5,6 Mio.). Für das Jahr 2023 werden Arbeitgeberbeiträge in Höhe von € 0,4 Mio. erwartet.

Die Pensionsrückstellung hat sich wie folgt entwickelt:

T.51 (in € Mio.)

2022 2021
Pensionsrückstellung 01.01. 31,6 38,2
Pensionsaufwand 3,0 3,1
Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste -10,1 -3,9
Arbeitgeberbeiträge -1,0 -5,6
Direkte Rentenzahlungen des Arbeitgebers -1,1 -1,0
Transferwerte 0,0 0,1
Währungsdifferenzen -0,5 0,7
Pensionsrückstellung 31.12. 21,9 31,6
Davon Aktivum 0,5 0,3
Davon Passivum 22,4 31,9

Der Aufwand im Geschäftsjahr 2022 gliedert sich wie folgt:

T.52 (in € Mio.)

2022 2021
Aufwand für die im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche 2,5 2,6
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0,0 0,0
Ertrag (-) und Aufwand aus Planabgeltungen 0,0 0,0
Zinsaufwand auf die Versorgungsansprüche 1,9 1,4
Zinsertrag auf das Planvermögen -1,4 -0,9
Administrationskosten 0,0 0,0
Aufwand für Leistungspläne 3,0 3,1
davon Personalaufwand 2,5 2,6
davon Finanzaufwand 0,5 0,5

Zusätzlich zu den leistungsorientierten Pensionsplänen zahlt PUMA auch in beitragsorientierte Pläne ein. Die geleisteten Zahlungen für das Geschäftsjahr 2022 beliefen sich auf € 18,5 Mio. (Vorjahr: € 15,0 Mio.).

Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste:

T.53 (in € Mio.)

2022 2021
Neubewertung von Leistungsverpflichtungen -25,1 -2,0
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aus Veränderungen bei den demographischen Annahmen -0,1 0,5
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aus Veränderungen bei den finanziellen Annahmen -30,3 -2,7
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen 5,3 0,2
Neubewertung des Planvermögens 15,0 -1,9
Aufgrund der Obergrenze für Vermögenswerte nicht erfasste Beträge 0,0 0,0
Anpassung der Administrationskosten 0,0 0,0
Insgesamt direkt im Sonstigen Ergebnis erfasster Betrag für Neubewertungen -10,1 -3,9

Anlageklassen des Planvermögens:

T.54 (in € Mio.)

2022 2021
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,1 6,6
Eigenkapitalinstrumente 5,5 0,8
Schuldverschreibungen 3,5 7,1
Investmentfonds 3,0 14,0
Derivate 11,6 9,2
Immobilien 2,9 4,8
Versicherungen 49,4 40,8
Sonstige 6,4 7,4
Planvermögen gesamt 82,4 90,7

Davon Anlageklassen mit einem notierten Marktpreis:

T.55 (in € Mio.)

2022 2021
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,1 6,6
Eigenkapitalinstrumente 5,5 0,8
Schuldverschreibungen 3,5 7,1
Investmentfonds 3,0 14,0
Derivate 11,6 9,2
Immobilien 2,1 4,3
Versicherungen 0,0 0,0
Sonstige 6,3 7,3
Planvermögen mit einem notierten Marktpreis 32,1 49,3

Eigene Finanzinstrumente oder von Konzerngesellschaften genutzte Immobilien sind im Planvermögen unverändert nicht enthalten.

Das Planvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der definierten Leistungsverpflichtungen. In einigen Ländern bestehen für die Art und Höhe der zu wählenden Finanzmittel gesetzliche Vorgaben, in anderen Ländern (zum Beispiel Deutschland) erfolgt die Finanzierung der Pensionsverpflichtung auf freiwilliger Basis. In Großbritannien wird die Vermögensverwaltung von einem Treuhänderausschuss verantwortet, der sich aus Repräsentanten von Gesellschaft und Mitarbeiter*innen zusammensetzt. Die Anlagestrategie zielt auf langfristige Gewinne mit einer tolerierbaren Volatilität ab. Sie wurde zuletzt in 2022 überarbeitet, um das Risikoprofil zu reduzieren.

Bei der Ermittlung von Pensionsverpflichtungen und Pensionsaufwand wurden folgende Annahmen verwendet:

T.56

2022 2021
Diskontierungssatz 4.35% 1.62%
Zukünftige Rentensteigerungen 2.00% 2.28%
Zukünftige Gehaltssteigerungen 2.06% 1.66%

Bei den angegebenen Werten handelt es sich um gewichtete Durchschnittswerte. Für den Euroraum wurde einheitlich ein Rechnungszins von 4,00% (Vorjahr: 1,10%) angesetzt.

Als Sterbetafeln wurden für Deutschland die Heubeck-Richttafeln 2018 G verwendet. Für Großbritannien wurden die Sterblichkeiten gemäß Basistafel S2 unter Berücksichtigung der Lebenserwartungsprojektion gemäß CMI2021 mit einem Langfristtrend von 1% angesetzt.

In der folgenden Übersicht wird aufgezeigt, wie der Barwert der Versorgungsansprüche aus Leistungsplänen beeinflusst worden wäre bei Veränderung der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahme.

T.57 (in € Mio.)

2022 2021
Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche, falls
der Diskontierungssatz 50 Basispunkte höher wäre -3,7 -7,1
der Diskontierungssatz 50 Basispunkte niedriger wäre 4,1 8,1

Gehalts- und Rententrends haben aufgrund der Struktur der Leistungspläne lediglich eine unwesentliche Auswirkung auf den Barwert der Versorgungsansprüche.

Der gewichtete Durchschnitt der Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt rd. 11 Jahre (Vorjahr: rd. 16 Jahre).

16. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

T.58 (in € Mio.)

2021 2022 2022 2021
Rückstellungen für: Währungs-
anpassungen,
Umbuchungen
Zuführung Verbrauch Auflösung Davon
langfristig
Davon
langfristig
Gewährleistungen 1,7 0,5 1,1 -0,6 0,0 2,7 0,0 0,0
Einkaufsrisiken 6,8 -0,3 5,8 -5,0 -0,3 7,1 0,0 0,0
Risiken aus Rechtsstreitigkeiten 31,0 -0,9 6,8 -3,2 -7,0 26,6 8,4 9,1
Rückbauverpflichtungen 13,1 0,2 4,3 -0,3 -0,3 17,0 14,1 9,9
Personalrückstellungen 18,7 -0,1 0,2 -10,9 -1,0 7,0 7,0 18,7
Sonstige 14,5 0,2 15,6 -6,6 -4,5 19,3 0,0 0,2
Gesamt 85,9 -0,3 33,7 -26,4 -13,1 79,8 29,5 37,9

Für die Gewährleistungsrückstellung wird ein Erfahrungswert vom Umsatz der letzten sechs Monate herangezogen. Es wird erwartet, dass der wesentliche Teil dieser Ausgaben innerhalb der ersten sechs Monate des nächsten Geschäftsjahres fällig wird. Die Einkaufsrisiken bestehen im Wesentlichen für Materialrisiken sowie für Formen, die zur Herstellung von Schuhen erforderlich sind.

Personalrückstellungen sind hauptsächlich für kurz- und langfristige variable Vergütungskomponenten eingestellt. Die Risiken aus Rechtsstreitigkeiten beziehen sich auf jegliche Form von Rechtsstreitigkeiten u.a. im Zusammenhang mit Marken- und Patentrechten. Die sonstigen Rückstellungen bestehen für sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Beschaffung.

Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich im folgenden Jahr zur Auszahlung führen, die langfristigen Rückstellungen werden in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren erwartet. Wesentliche Aufzinsungseffekte bestehen nicht. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen basieren auf Erfahrungswerten aus ähnlichen Transaktionen. Dabei werden alle Ereignisse bis zur Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt.

17. EIGENKAPITAL

GEZEICHNETES KAPITAL

Das gezeichnete Kapital entspricht dem gezeichneten Kapital der PUMA SE .

Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag gemäß Satzung € 150.824.640,00 und ist eingeteilt in 150.824.640 stimmberechtigte Stückaktien ohne Nennwert. Dies entspricht einem anteiligen Betrag von € 1,00 je Aktie.

Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien:

T.59

2022 2021
Im Umlauf befindliche Aktien zum 01.01., Stück 149.605.600 149.583.859
Ausgabe eigener Aktien, Stück 153.044 21.741
Im Umlauf befindliche Aktien zum 31.12., Stück 149.758.644 149.605.600

Die Ausgabe eigener Aktien steht im Zusammenhang mit Vergütungsleistungen im Rahmen von bestehenden Promotions- und Werbeverträgen.

KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien sowie Beträge aus der Gewährung, Umwandlung und dem Verfall von Aktienoptionen.

GEWINNRÜCKLAGEN EINSCHLIEßLICH ERGEBNISVORTRAG

Die Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn enthalten das Netto-Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Darüber hinaus werden in den Gewinnrücklagen die im Sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungseffekte aus der Pensionsrückstellung erfasst.

RÜCKLAGE AUS DER FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Der Eigenkapitalposten für Fremdwährungsumrechnung dient der Erfassung von Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von nicht in Euro bilanzierenden Tochtergesellschaften.

CASHFLOW HEDGES

Der Posten „Cashflow Hedges“ beinhaltet die Marktwertbewertung der derivativen Finanzinstrumente. Der Posten in Höhe von € 14,2 Mio. (Vorjahr: € 78,1 Mio.) ist mit latenten Steuern in Höhe von € -4,8 Mio. (Vorjahr: € -4,1 Mio.) verrechnet.

EIGENE AKTIEN/TREASURY STOCK

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Mai 2025 eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 5. Mai 2021 wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen an die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft auszugeben. Mit Hauptversammlungs-beschluss vom 11. Mai 2022 wurde der Vorstand überdies ermächtigt, die erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär*innen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, oder Mitglied der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens sind, auszugeben. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- und nicht mehr als 20% unterschreiten.

Die Gesellschaft hat von der Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft insgesamt 1.065.996 Stück PUMA-Aktien im eigenen Bestand, was einem Anteil von 0,71% des gezeichneten Kapitals entspricht.

GENEHMIGTES KAPITAL

Zum 31. Dezember 2022 sieht die Satzung der Gesellschaft ein genehmigtes Kapital über insgesamt € 30.000.000,00 vor:

Der Vorstand ist gemäß § 4.2. der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 4. Mai 2026 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu € 30.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die neuen Aktien auch vollständig oder teilweise von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionär*innen zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionär*innen steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in § 4.2. der Satzung genannten Fällen das Bezugsrecht der Aktionär*innen ganz oder teilweise auszuschließen.

Vom bestehenden genehmigten Kapital hat der Vorstand der PUMA SE im aktuellen Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

BEDINGTES KAPITAL

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022 wurde der Vorstand bis zum 10. Mai 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.500.000.000,00 zu begeben.

In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital um bis zu € 15.082.464,00 durch Ausgabe von bis zu 15.082.464 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht erfüllt wird oder wie Andienungen erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

DIVIDENDE

Die ausschüttungsfähigen Beträge beziehen sich auf den Bilanzgewinn der PUMA SE , der gemäß dem deutschen Handelsrecht ermittelt wird.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn der PUMA SE für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividende in Höhe von € 0,82 (Vorjahr: € 0,72) je im Umlauf befindlicher Aktie oder insgesamt € 122,8 Mio. (bezogen auf die am 31. Dezember 2022 im Umlauf befindlichen Aktien) an die Aktionär*innen auszuschütten.

Vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns der PUMA SE:

T.60

2022 2021
Bilanzgewinn der PUMA SE zum 31.12. € Mio. 499,4 490,1
Ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn € Mio. 499,4 490,1
Dividende je Aktie € 0,82 0,72
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien* Stück 149.758.644 149.608.861
Dividende gesamt* € Mio. 122,8 107,7
Vortrag auf neue Rechnung* € Mio. 376,6 382,4
*
Vorjahreswerte angepasst auf den Stand der Hauptversammlung

NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE

Dieser Posten enthält die nicht beherrschenden Anteile. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird auf Kapitel 28 verwiesen.

KAPITALMANAGEMENT

Die Zielsetzung des Konzerns liegt in der Beibehaltung einer starken Eigenkapitalbasis, um das Vertrauen der Investoren und des Marktes zu erhalten und um die zukünftige Geschäftsentwicklung zu stärken.

Das Kapitalmanagement bezieht sich auf das Konzern-Eigenkapital von PUMA. Dies ist in der Konzernbilanz sowie der „Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung“ dargestellt.

18. MANAGEMENT-INCENTIVE-PROGRAMME

Um das Management mit einer langfristigen Anreizwirkung an das Unternehmen zu binden, werden bei PUMA virtuellen Aktien mit Barausgleich und andere globale Long-Term-Incentive-Programme eingesetzt.

Die laufenden Programme werden nachfolgend erläutert:

ERLÄUTERUNG „VIRTUELLE AKTIEN“ SOG. „MONETARY UNITS“ (BEZEICHNUNG: MONETARY UNITS PLAN – MUP)

Im Geschäftsjahr 2013 wurde begonnen „Monetary Units“ im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis für Vorstandsmitglieder zu gewähren. „Monetary Units“ basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung, wobei jede dieser „Monetary Units“ am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung berechtigt. Diese berechtigte Barauszahlung vergleicht den Erfolg mittels der durchschnittlichen virtuellen Wertsteigerungsrechte der letzten dreißig Handelstage vor Beginn des Ausgabejahres mit den virtuellen Wertsteigerungsrechten der letzten dreißig Handelstage des Ausübungszeitpunkts. Die maximale Wertsteigerung (Cap) ist auf 300% des Zuteilungsbetrags limitiert. Die „Monetary Units“ unterliegen einer Sperrfrist (=Erdienungszeitraum) von drei Jahren. Danach besteht ein Ausübungszeitraum von jeweils 30 Tagen nach jedem Quartalsveröffentlichungsstichtag über einen Zeitraum von zwei Jahren, der von den Teilnehmer*innen frei zur Ausübung genutzt werden kann. Die virtuellen Aktien werden bei einem Ausscheiden während des Erdienungszeitraums auf Basis „pro rata“ gekürzt. Das Programm läuft zugunsten des Performance Share Plan aus. Im Geschäftsjahr 2022 erhielt nur noch ein Vorstand letztmalig Anteile aus diesem Programm.

ERLÄUTERUNG „VIRTUELLE AKTIEN“ (BEZEICHNUNG: PERFORMANCE SHARE PLAN — PSP)

Im Geschäftsjahr 2021 wurde begonnen virtuelle Aktien im Rahmen eines Management-Incentive-Programms auf jährlicher Basis für Vorstandsmitglieder zu gewähren. Die virtuellen Aktien basieren in diesem Zusammenhang auf der PUMA-Aktienentwicklung, wobei jede dieser virtuellen Aktien am Ende der Laufzeit zu einer Barauszahlung berechtigt. Der Aufsichtsrat behält sich jedoch das Recht vor, die Auszahlung in PUMA-Aktien, statt in bar vorzunehmen. Diese Barauszahlung ergibt sich aus den PUMA-Schlusskursen der letzten dreißig Handelstage vor dem Ausübungszeitpunkt. Die finale Anzahl an virtuellen Aktien liegt zwischen 50% und 150%, abhängig vom relativen „Total Shareholder Returns“ (TSR) gegenüber dem MDAX-Index. Für die Berechnung des TSR von PUMA und des MDAX-Index wird jeweils das arithmetische Mittel der TSR-Werte an den 30 Handelstagen vor Beginn und vor Ende der Performance-Periode ermittelt. Die so für PUMA und den MDAX-Index jeweils ermittelten Durchschnittswerte werden anschließend in Relation zueinander gesetzt. Dabei wird die Differenz in Prozentpunkten zwischen dem TSR von PUMA und dem TSR des MDAX-Index berechnet (= TSR-Outperformance in Prozentpunkten). Die maximale Wertsteigerung (Cap) ist auf 300% des Zuteilungsbetrags limitiert. Die virtuellen Aktien unterliegen einer Sperrfrist von vier Jahren. Der Auszahlungszeitpunkt liegt generell innerhalb des ersten Quartals des fünften Jahres nach Ausgabe. Die virtuellen Aktien werden bei einem Ausscheiden während des Erdienungszeitraums auf Basis „pro rata“ gekürzt. Für das Geschäftsjahr 2022 ist der DAX-Index die Grundlage zur Berechnung der virtuellen Aktien.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde auf Basis der arbeitsvertraglichen Zusagen gegenüber den Vorstandsmitgliedern hierfür ein Ertrag von € 0,9 Mio. (Vorjahr: € 8,7 Mio. Aufwand) gebildet.

T.61 VIRTUELLE AKTIEN VORSTÄNDE

Bezeichnung Plan MUP MUP MUP MUP PSP MUP PSP
Ausgabedatum 01.01.2018 01.01.2019 01.01.2020 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2022 01.01.2022
Laufzeit 5 5 5 5 4,25 5 4,25 Jahre
Sperrfrist 3 3 3 3 4 3 4 Jahre
Basiskurs PUMA-Aktie bei Ausgabe 37,10 44,40 67,69 86,23 86,23 106,95 106,95 EUR/Aktie
Referenzwert PUMA-Aktie zum Geschäftsjahresende 0 0 51,86 51,86 56,34 51,86 53,61 EUR/Aktie
Gewichteter Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt 102,88 102,88 0 0 0 0 0 EUR/Aktie
Teilnehmer*innen im Jahr der Ausgabe 3 3 3 3 2 1 3 Personen
Teilnehmer*innen zum Geschäftsjahresende 0 0 3 3 2 1 3 Personen
Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien zum 01.01.2022 2.000 97.320 62.743 47.351 7.070 30.968 16.458 Stück
Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien ausgeübt im GJ -2.000 -97.320 0 0 0 0 0 Stück
Anzahl „Monetary Units“/virtuelle Aktien verfallen im GJ 0 0 0 -12.803 0 -20.645 0 Stück
Endbestand „Monetary Units“/virtuelle Aktien zum 31.12.2022 0 0 62.743 34.548 7.070 10.323 16.458 Stück

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:10 durchgeführt. Bedingt durch diesen wurden alle historischen Aktienwerte mit dem Faktor 10 dividiert und alle „Monetary Units“ mit dem Faktor 10 multipliziert.

Diese Verpflichtung aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich wird als Personalrückstellungen angesetzt und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet, sofern sie noch nicht ausgeübt wurde. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum ratierlich zugeführt. Auf Basis des anteiligen durchschnittlichen Marktkurses der letzten dreißig Handelstage 2022 und der Berücksichtigung unterjähriger Ausübungen im Jahr 2022 beträgt die Rückstellung für diese Programme am Geschäftsjahresende € 5,8 Mio. (Vorjahr: € 17,0 Mio.).

ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2.0“

In 2018 wurde das Long Term Incentive Programm (LTIP) „Game Changer 2.0“ eingeführt. Die Teilnehmer*innen an diesem Programm bestehen im Wesentlichen aus Top-Führungskräfte, die an den Vorstand berichten, sowie vereinzelten Schlüsselfunktionen des PUMA-Konzerns. Das Ziel dieses Programms ist, diese Mitarbeiter*innen langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.

Das LTIP „Game Changer 2.0“ besteht aus zwei Planteilen, einem Performance Cash Plan und einem Performance Share Plan, deren Anteil jeweils 50% beträgt. Der Performance Cash Plan honoriert die wirtschaftliche Leistung des PUMA Konzerns, der Performance Share Plan hingegen die Performance der PUMA SE Aktie am Kapitalmarkt.

Die Performance-Periode des Performance Cash Plans beträgt drei Jahre und orientiert sich an den mittelfristigen durchschnittlichen Zielen des PUMA-Konzerns in Bezug auf EBIT, Cashflow oder Working Capital in % der Umsatzerlöse und Umsatzerlöse. Die Auszahlung erfolgt in bar und ist auf maximal 200% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

Der Performance Share Plan verwendet virtuelle Aktien zur Anreizsteuerung. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre, aufgeteilt in eine dreijährige Performance-Periode, zweijähriger Ausübungsperiode, in der die virtuellen Aktien in bar zur Auszahlung kommen. Die Auszahlung ist nur zu den vier Ausübungszeitpunkten (6, 12, 18 oder 24 Monate nach Ende der Performance-Periode) möglich. Der durchschnittliche Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor dem Ausübungszeitpunkt bestimmt den Wert einer virtuellen Aktie. Die Auszahlung ist auf maximal 200% bzw. 300% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap) und wird nur vorgenommen, wenn während der Performance-Periode die Ausübungshürde von +10% Kurssteigerung einmalig erreicht wurde.

ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2.0 — 2022“

Im Jahr 2019 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2022“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70%), Cashflow (15%) und Umsatzerlöse (15%). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 200% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

Im Berichtsjahr wurde dem Teilnehmerkreis ein Betrag in Höhe von € 5,1 Mio. (davon € 3,3 Mio. aus dem Performance Share Anteil) ausbezahlt. An die Auszahlung war die Bedingung geknüpft, dass die individuellen Teilnehmer*innen zum 31.12.2021 in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen des PUMA-Konzerns standen. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm keine weiteren Aufwendungen mehr zugeführt, sowie keine Beträge aufgelöst. Für das Programm besteht keine Rückstellung mehr.

ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2.0 – 2023“

Im Jahr 2020 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2023“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (70%), Cashflow (15%) und Umsatzerlöse (15%). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2022. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig € 0,2 Mio. aufgelöst (Vorjahr: Zuführung € 2,1 Mio.). Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 2,8 Mio. (Vorjahr: € 3,0 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 1,3 Mio. (Vorjahr: € 1,9 Mio.).

ERLÄUTERUNG PROGRAMM „GAME CHANGER 2.0 - 2024“

Im Jahr 2021 wurde das globale Programm „Game Changer 2.0 – 2024“ wie oben dargestellt aufgelegt. Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT (45%), Working Capital in % der Umsatzerlöse (15%) und Umsatzerlöse (40%). Im Rahmen der Performance Share Komponente ist die Auszahlung auf maximal 300% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap). Es fordert ein Beschäftigungsverhältnis bis 31.12.2023. Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig € 0,5 Mio. (Vorjahr: € 2,0 Mio.) zugeführt. Dies führt zu einer Rückstellung für dieses Programm am Geschäftsjahresende von € 2,5 Mio. (Vorjahr: € 2,0 Mio.). Auf den Performance Share Anteil entfallen € 0,8 Mio. (Vorjahr: € 0,9 Mio.).

ERLÄUTERUNG PROGRAMM „ROAD 2 10B“

Im Jahr 2022 wurde Programm „Game Changer 2.0“ durch das Long Term Incentive Programm (LTIP) „Road 2 10B“ abgelöst. Die Teilnehmer*innen an diesem Programm bestehen aus wichtigen Fach- und Führungskräften des PUMA-Konzerns. Das Ziel dieses Programms ist diese Mitarbeiter*innen langfristig an das Unternehmen zu binden und an dem mittelfristigen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen.

Das LTIP „Road 2 10B“ besteht aus zwei Planteilen, einem Performance Cash Plan und einem Performance Share Plan, deren Anteil jeweils 50% beträgt. Der Performance Cash Plan honoriert die wirtschaftliche Leistung des PUMA Konzerns, der Performance Share Plan hingegen die Performance der PUMA SE Aktie am Kapitalmarkt.

Der Performance Cash Plan orientiert sich an den Zielen EBIT, Umsatzerlöse und Working Capital in % der Umsatzerlöse basierend auf der vom Vorstand der PUMA SE festgelegten Dreijahresplanung. Für Teilnehmer*innen des Programms mit einem Anstellungsverhältnis auf Konzernebene orientiert sich die Zielerreichung an den Konzern-Zielen EBIT (45%), Umsatzerlöse (40%), und Working Capital in % der Umsatzerlöse (15%). Für Teilnehmer*innen des Programms mit einem Anstellungsverhältnis auf Ebene der Länder oder Regionen orientiert sich die Zielerreichung zu 50% an dem Erreichen der Konzernziele. Die restlichen 50% sind dem Erreichen der Ziele auf Länder- oder Regionen-Ebene zugeordnet (EBIT 22,5%, Umsatzerlöse 20% und Working Capital in % der Umsatzerlöse 7,5%). Die Auszahlung ist auf maximal 200% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap).

Der Performance Share Plan orientiert sich an der Entwicklung des PUMA Aktienkurses. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre, aufgeteilt in eine dreijährige Performance-Periode und eine darauffolgende zweijährige Ausübungsperiode, in der die virtuellen Aktien in bar zur Auszahlung kommen. Die Auszahlung ist nur zu den vier Ausübungszeitpunkten (6, 12, 18 oder 24 Monate nach Ende der Performance-Periode) möglich. Der durchschnittliche Aktienkurs der letzten 30 Handelstage vor Ausübungszeitpunkt bestimmt die Auszahlung einer virtuellen Aktie. Die Auszahlung ist auf maximal 300% des gewährten anteiligen Zielbetrags begrenzt (Cap) und wird nur vorgenommen, wenn während der Performance-Periode die Ausübungshürde von +10% Kurssteigerung einmalig erreicht wurde.

Im Berichtsjahr wurden für dieses Programm anteilig € 4,7 Mio. (davon € 0,6 Mio. für den Performance Share Plan) zugeführt.

T.62 VIRTUELLE AKTIEN NICHT VORSTÄNDE

Programmzusatz Game Changer 2022 Game Changer 2023 Game Changer 2024 Road 2 10b
Ausgabedatum 01.01.2019 01.01.2020 01.01.2021 01.01.2022
Laufzeit 5 5 5 5 Jahre
Sperrfrist 3 3 3 3 Jahre
Basiskurs bei Programmstart 44,40 67,69 86,23 106,95 EUR/Aktie
Referenzwert zum Geschäftsjahresende 0 51,86 51,86 18,56 EUR/Aktie
Gewichteter Aktienkurs zum Ausübungszeitpunkt 88,80 0 0 0 EUR/Aktie
Teilnehmer*innen im Jahr der Ausgabe 64 60 76 486 Personen
Teilnehmer*innen zum Geschäftsjahresende 0 55 70 486 Personen
Anzahl „virtuelle Aktien“ zum 01.01.2022 37.525 26.952 24.809 103.352 Stück
Anzahl „virtuelle Aktien“ verfallen im GJ 0 -2.405 -1.469 0 Stück
Anzahl „virtuelle Aktien“ ausgeübt im GJ -37.525 0 0 0 Stück
Endbestand „virtuelle Aktien” zum 31.12.2022 0 24.547 23.340 103.352 Stück

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:10 durchgeführt. Bedingt durch diesen wurden alle historischen Aktienwerte mit dem Faktor 10 dividiert und alle „virtuellen Aktien“ mit dem Faktor 10 multipliziert.