DUE DILIGENCE UND RISIKOBEURTEILUNGEN

Wir führen ein regelmäßiges Risikomonitoring in Bezug auf Menschenrechte, arbeitsrechtliche Themen, Umwelt und Integrität (siehe T.03) für unsere eigenen Aktivitäten und die Lieferanten entlang unserer Beschaffungskette durch. Dabei halten wir uns an die Vorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains in the Garment and Footwear Sector der OECD sowie an weitere einschlägige Standards für verantwortungsvolle Geschäftsführung. Über unsere Richtlinien, unsere Schulungen und unser Managementsystem stellen wir verantwortungsvolle Geschäftsführung sicher und identifizieren tatsächliche und potenzielle Risiken in unseren Aktivitäten und entlang unserer Beschaffungskette.

T.03 RISIKEN IN BEZUG AUF MENSCHENRECHTE, ARBEITSRECHT, UMWELT UND INTEGRITÄT

Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitsrecht Risiken in Bezug auf die Umwelt Risiken in Bezug auf Integrität
Kinderarbeit Treibhausgas Emissionen Bestechung und Korruption
Diskriminierung Gefährliche Chemikalien
Zwangsarbeit Wassermangel
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (z. B. Unfälle und Erkrankungen der Arbeiter*innen) Wasserverschmutzung
Verstöße gegen die Koalitionsfreiheit und das Recht der Arbeiter*innen auf Tarifverhandlungen Änderung der Landnutzung
Verstöße gegen Mindestlohngesetze Abfall
Löhne decken die grundlegenden Bedürfnisse der Arbeiter*innen und ihrer Familien nicht ab Luftverschmutzung

Due Diligence bezeichnet einen fortlaufenden Prozess zur Identifizierung, Reduzierung und Vermeidung von Risiken und zum Nachweis des Umgangs mit deren bestehenden und potenziellen negativen Auswirkungen (Kinderarbeit, Diskriminierung, gefährliche Chemikalien usw.).

Wie in der „ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG“ angegeben, hat PUMA ein funktionierendes Compliance Management System (CMS), um Regelverstöße in den Bereichen Korruption, Geldwäsche, Interessenkonflikte, Kartellrecht, Betrug/Untreue systematisch vorzubeugen, sie frühzeitig aufzudecken und zu sanktionieren.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie, möglicher künftiger Krisen und/oder anstehender Verordnungen empfehlen wir unseren Lieferanten, eine eigene Due Diligence durchzuführen. Folgende Daten beziehen wir in unsere Bewertungen der potenziellen Risiken für Arbeiter*innen mit ein (Risiken in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsrecht und Umwelt):

  • Externe Quellen: Berichte von Nichtregierungsorganisationen, Medien, Länderindizes, nationale Regulierungen, PUMA-Partnerschaften (FLA, Better Work, Fashion Charter, ZDHC, AFIRM usw.) und unser Stakeholder-Dialog
  • Interne Quellen: Erkenntnisse aus unseren Sozial-, Chemikalien- und Umweltaudits/ Datenanalysen, Beschwerden der Arbeiter*innen aus den einzelnen Ländern, Risikobeurteilungen unserer Beschaffungskette, Anzahl der Fabriken in Hochrisikoländern, pro Produkt, inklusive Nicht-Kernlieferanten, Lieferanten der Ebene 3 und 4 und Rohstoffgewinnung.

Die Priorisierung der Risiken erfolgt in Abhängigkeit

  • der Schwere: Ausmaß (der Auswirkungen), Tragweite (Anzahl der Menschen, die beeinträchtigt sind bzw. werden) und Unabänderlichkeit sowie
  • der Eintrittswahrscheinlichkeit in der jeweiligen Betriebsumgebung: Konfliktregion, schwache Unternehmensführung, Diskrepanz zwischen lokaler Praxis und internationalen Standards.

Unsere Gegenmaßnahmen umfassen ein Monitoring-Programm für Fabriken, Beschwerdesysteme, Beurteilungsparameter (Score Cards) für Lieferanten, Geschäftsintegration, Zielsetzung sowie internes und externes Reporting. Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen messen wir anhand des erzielten Fortschritts und der Einhaltung unserer Richtlinien.

Unsere Richtlinien veröffentlichen wir auf unserer Website ebenso wie unsere Monitoring-Programme und Standards für Fabriken, die in unseren Handbüchern zu sozialen Themen, Umweltthemen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bzw. für Chemikalien festgelegt sind.

Zudem nutzen wir Daten aus ELEVATE (EiQ), einem umfassenden Analysetool für Beschaffungsketten,

  • für Risikobeurteilungen entlang unserer Beschaffungskette nach Region, Produkt und Problemstellung und
  • für Risikobeurteilungen von Lieferanten, Fabriken und Standorten sowie
  • für das Management von Risiken, die für die jeweiligen Lieferanten, Fabriken und Standorte als wesentlich eingestuft werden.

Unsere 10FOR25-Ziele stehen zudem in direktem Zusammenhang mit den vier wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken, die wir im Rahmen unserer Due Diligence identifiziert haben:

  • potenzielle Menschenrechtsverletzungen oder Vorfälle in Verbindung mit Menschenrechten entlang unserer Beschaffungskette (Ebene 1 und 2*),
  • potenzielle Umweltverschmutzung entlang unserer Beschaffungskette (Ebene 1 oder 2),
  • potenzielle Verstöße gegen Chemikalienverordnungen in der Produktion (Ebene 1 oder 2) und
  • negative Auswirkungen des Klimawandels (Übergangs-/Energiewende- und physische Risiken).

In PUMAs Risikomanagementsystem zur Identifizierung und zum Management wesentlicher Risiken bzw. solcher, die die Unternehmensziele in einem frühen Stadium gefährden könnten, sind die vier größten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken erfasst. Der/Die Risikomanager*in führt zwei Mal pro Jahr formelle Gespräche mit ausgewählten Risk Owners (Führungskräfte auf Funktionsebene mit Verantwortung für die Identifizierung und Offenlegung von Risiken), um Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu melden. Die Risk Owners in PUMAs Nachhaltigkeitsbereich führen Risikoprüfungen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen durch und erstatten dem/der Risikomanager*in Meldung über die Bewertung und den Status der Gegenmaßnahmen zur Reduzierung der möglichen Folgen nachhaltigkeitsbezogener Risiken.

Um diese Art von Risiken abzuschwächen bzw. zu verhindern, haben wir unsere 10FOR25-Ziele aufgestellt und einen Prozess für die Due Diligence etabliert. Wir berichten intern und extern (über unsere jährlichen Nachhaltigkeitsberichte) zu den folgenden Aktivitäten und zur Erreichung unserer 10FOR25-Ziele:

  • Durchführung regelmäßiger vollständiger und Folge-Audits von Sozialthemen auf Basis der Standards der ILO (einschließlich Reauditierung und Projekte zum Kapazitätsaufbau) bei allen Lieferanten der Ebene 1* und allen Kernlieferanten der Ebene 2*,
  • Fortschrittskontrolle mit dem fabrikeigenen Umweltmanagementsystem über das Facility Environmental Module (FEM), Durchführung regelmäßiger RSL-Tests (Schadstoffliste) von Materialien und Produkten, Chemikalieneingangskontrolle anhand der Manufacturing Restricted Substances List (MRSL) der ZDHC, Ausgangskontrolle anhand der Abwassertests unabhängiger, akkreditierter Labore,
  • Nachverfolgung des Status neuer Verordnungen über Branchenverbände wie FESI und die wichtigsten Partner (die Matrix von PUMAs wichtigsten Partnerschaftsinitiativen dient der Nachverfolgung aller einschlägigen internationalen und nationalen Nachhaltigkeitsorganisationen) und zeitnahe Nachverfolgung rechtlicher Vorgaben (z. B. Modern Slavery Act in Großbritannien, neue Verordnung zur Due Diligence in Deutschland); Einführung eines Genehmigungsablaufs für nachhaltigere Produktbezeichnungen und
  • Fortsetzung des Stakeholder-Dialogs mit NGOs und anderen Fachorganisationen; regelmäßige Aktualisierung von PUMAs Richtlinien und Nachhaltigkeitsstandards (Verhaltenskodex, Leitfäden usw.); Einrichtung einer funktionsfähigen Hotline für Arbeiter*innen (im Verhaltenskodex aufgeführt) und für Mitarbeiter*innen (im Ethikkodex aufgeführt); Ausbau brancheninterner Kooperationen mit Wettbewerbern bezüglich Bewertungsinstrumenten, Standards und Zertifizierungen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben (FEM, SLCP, MRSL, Leather Working Group, Forest Stewardship Council usw.); regelmäßige interne Schulungen (z. B. in Workday bereitgestelltes E-Learning).

*Ebene-1-Hersteller von PUMA-Produkten; Ebene-2-Hersteller von Materialien und Komponenten

Für den Berichtszeitraum wurden keine berichtspflichtigen Nettorisiken im Sinne des § 315c i. V. m. § 289c Abs. 3 Nr. 3 HGB identifiziert.

Im Kapitel „Risikomanagement“ ist PUMAs Risikomanagement im Einzelnen erläutert.

PUMAS BEWERTUNG IM BRAND AND RETAIL MODULE

Im Rahmen unserer Risikobeurteilungen und des brancheninternen Benchmarkings nutzen wir das Modul Brand and Retailer der Sustainable Apparel Coalition (Higg BRM), das Marken und Einzelhändlern Hilfestellungen auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit gibt und dabei Schwachstellen und Verbesserungspotenzial für ihre globale Wertschöpfungskette aufzeigt. Von der Beschaffung nachhaltigerer Materialien bis hin zum Ende des Produktlebenszyklus bewertet das Higg BRM die einzelnen Lebenszyklusphasen auf Nachhaltigkeit. PUMAs Higg-BRM-Bewertungen werden extern verifiziert.

Zwischen 2020 und 2021 stieg unsere BRM-Umweltbewertung von 74,3% auf 76,8%, unsere Sozialbewertung von 76,4% auf 85,4%. Letztere konnten wir im vergangenen Jahr durch unsere Logistik- und Einzelhandelsaktivitäten erheblich verbessern, ebenso unsere – immer noch sehr niedrige – Bewertung des Produktlebensendes. Zu den Optimierungsmaßnahmen gehörten die Zahlung existenzsichernder Löhne an alle PUMA-Mitarbeiter*innen weltweit (einschließlich Einzelhandel und Logistik) sowie mehrere neue Initiativen für die Kreislaufwirtschaft wie unsere Programme RE:SUEDE und RE:JERSEY, die Spende gebrauchter Textilien in unseren großen Niederlassungen sowie Produkt-Rücknahmeangebote in ausgewählten Stores auf drei Kontinenten.

G.06 PUMAS BRM BEWERTUNG 2020–2021
G.07 PUMAS BRM-SOZIALBEWERTUNG 2020–2021
G.08 PUMAS BRM-LEBENSDAUERBEWERTUNG 2020–2021