BERICHTERSTATTUNG NACH DER TAXONOMIEVERORDNUNG DER EU

ZIELSETZUNG DER TAXONOMIE

Die Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 (im Folgenden „Taxonomie“) ist seit dem 22. Juni 2020 in Kraft. Ihr Ziel ist die Definition von ökologisch nachhaltigem Wirtschaften und die Umleitung von Kapitalflüssen an Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell auf ökologisch nachhaltiges Wirtschaften ausrichten. Im Fokus der Taxonomie stehen diese sechs Umweltziele:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Im Rahmen der Taxonomie wurden Wirtschaftstätigkeiten identifiziert, die wesentlich zu jedem dieser Umweltziele beitragen. Verbunden mit diesen Tätigkeiten sind technische Bewertungskriterien, anhand derer die Tätigkeiten als nachhaltig oder nicht nachhaltig eingestuft werden.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 vom 6. Juli 2021 zu den Klimazielen (Klimaschutz (Anhang I) und Anpassung an den Klimawandel (Anhang II)) (im Folgenden die „Delegierte Klimaverordnung“) wurde im Amtsblatt vom 9. Dezember 2021 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2022 ((EU) 2021/2139) in Kraft. Für Anfang 2023 ist die Veröffentlichung weiterer delegierter Gesetze für die verbleibenden Ziele geplant.

NEUE OFFENLEGUNGSPFLICHTEN FÜR NICHT-FINANZUNTERNEHMEN

Nach Artikel 2 der Delegierten Klimaverordnung und Artikel 8 der Taxonomie sind Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen, zur Offenlegung ihrer „ökologisch nachhaltigen“ Umsätze, Investitionen (Investitionsausgaben) und Betriebsausgaben verpflichtet.

Gemäß Artikel 10 der Delegierten Klimaverordnung für Berichte, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 veröffentlicht werden, legen Nicht-Finanzunternehmen nur den Anteil der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an ihrem Gesamtumsatz und ihren Investitions- und Betriebsausgaben offen. Zu den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zählen diejenigen, die in der Delegierten Klimaverordnung aufgeführt sind. Ob eine Tätigkeit taxonomiefähig ist oder nicht, sagt nichts über ihre Nachhaltigkeit bzw. mangende Nachhaltigkeit aus. Taxonomiefähigkeit bedeutet lediglich, dass eine Tätigkeit wesentlich zu einem der sechs Umweltziele der Taxonomie beiträgt. Ab dem 1. Januar 2023 müssen auch Angaben zur Taxonomie-Konformität gemacht werden, also dazu, ob die jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten den Konformitätskriterien der technischen Bewertungskriterien in Anhang I und Anhang II entsprechen.

TAXONOMIEFÄHIGKEIT VON PUMAS WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN IN BEZUG AUF KLIMASCHUTZ UND ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL

Unter den technischen Bewertungskriterien in Anhang I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 vom 4. Juni 2021 für die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) sind keine Wirtschaftstätigkeiten in Verbindung mit der Herstellung und dem Verkauf von Schuhen, Textilien und Accessoires aufgeführt. Das bedeutet, dass PUMAs Wirtschaftstätigkeiten bis dato nicht als wesentliche Beiträge zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden. Daher gelten PUMAs Wirtschaftstätigkeiten in diesem Bereich (bis auf Weiteres) nicht als taxonomiefähig. Da PUMA keine Wirtschaftstätigkeiten in Verbindung mit Kernenergie oder der Stromerzeugung aus Gas hat, werden die entsprechenden Standardformulare aus der Delegierten Verordnung (EU 2022/1214) nicht veröffentlicht.

TAXONOMIEFÄHIGE INVESTITIONSAUSGABEN

Nach PUMAs Verständnis sind Nicht-Finanzunternehmen mit nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Taxonomie und der Delegierten Klimaverordnung einschließlich der Anhänge dennoch angehalten, denjenigen Anteil ihrer Investitionsausgaben offenzulegen, der in Verbindung steht mit dem Kauf von Ergebnissen aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Einzelmaßnahmen, die zur Emissions- oder Treibhausgasreduzierung bei den jeweiligen Tätigkeiten beitragen.

In diesem Zusammenhang haben wir die sogenannten Querschnittsaktivitäten überprüft, die nicht in direktem Zusammenhang mit unseren Hauptwirtschaftstätigkeiten stehen und für PUMA keinen Umsatz generieren, jedoch dennoch relevant für PUMAs Nachhaltigkeitsaktivitäten sind. Als taxonomiefähige Investitionsausgaben könnten Tätigkeiten in Bezug auf Transport und auf Liegenschaften gelten.

Die Ermittlung der Kennzahlen erfolgt auf Basis der delegierten Verordnungen (EU) 2020/852, 2021/2139 und 2021/2178 in Verbindung mit den für den Konzernabschluss anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wurden Ausgaben nur einer Wirtschaftstätigkeit zugewiesen.

2022 hat PUMA zahlreiche neue Gebäude mit hohen Anforderungen an Energieeffizienz angemietet, zum Beispiel:

  • ein neues Bürogebäude in Singapur,
  • ein neues Lager in Mexiko,
  • Pachtverträge für mehrere Stores in den USA.

In den technischen Bewertungskriterien in Anhang I und II sind taxonomiekonforme Investitionen in Gebäude nur für solche aufgeführt, die zu den oberen 15 % des regionalen Gebäudebestands, ausgedrückt durch Primärenergiebedarf, gehören.

Da keine detaillierte Definition der genannten 15 % angegeben wird, beispielsweise überdachte Fläche oder Primärenergiebedarf pro Quadratmeter, und da Gebäudemieten in Bezug auf CO2-Emissionen nicht wesentlich zu PUMAs Geschäftsergebnis beitragen, berichten wir die taxonomiekonformen Investitionen in Gebäude für 2022 mit null.

Das bedeutet nicht, dass PUMA nicht in die Reduzierung von CO2-Emissionen an den eigenen Standorten investiert. Wie im Kapitel Klimaschutz dieses Berichts aufgeführt, konnten wir unsere Emissionen der Stufe 1 und 2 gegenüber dem Vergleichsjahr 2017 um 86 % senken, hauptsächlich über Strom aus erneuerbaren Energien bzw. mit Grünstrom-Herkunftsnachweisen.

2022 hat PUMA zudem 24 Ladestationen für Elektrofahrzeuge gekauft, die unter die Taxonomie- Konformitätskriterien für den Klimaschutz fallen. Die Gesamtinvestitionen beliefen sich hier auf 79 TEUR.

Im Rahmen unserer 10FOR25-Nachhaltigkeitsziele ersetzen wir unseren Fuhrpark schrittweise durch nachhaltigere Transportfahrzeuge und haben im vergangenen Jahr 64 emissionsarme bzw. emissionsfreie Fahrzeuge geleast.

Im Gegensatz zu Gebäuden sind die CO2-Emissionen für taxonomiekonforme Fahrzeuge deutlich mit unter 50 g CO2/km definiert.

Wir können daher die Taxonomie-Konformität der CO2-Emissionen der 64 neuen Fahrzeuge in unserem Fuhrpark bestätigen, die einer Investition in Höhe von 1.521 TEUR entsprechen. Im Hinblick auf die Kriterien zur „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ für Reifen für Personenkraftwagen, entsprechen lediglich 293 TEUR vollumfänglich den Taxonomie-Konformitätskriterien, da nicht alle Standardreifen für unsere neuen Elektrofahrzeuge von Tesla, Volkswagen, Hyundai, Mercedes und BMW die Kriterien bezüglich Geräuschemissionen erfüllen.

Die Gesamtinvestitionsausgaben (IAS 16, 38 und IFRS 16) der PUMA Group im Geschäftsjahr 2022 belaufen sich auf 669.382 TEUR, die taxonomiefähigen Investitionsausgaben für Transport auf 5.427 TEUR und für Liegenschaften auf 376.996 TEUR. Die taxonomiekonformen Investitionsausgaben für Elektrofahrzeuge und Ladestationen betragen 372 TEUR.

TAXONOMIEFÄHIGE BETRIEBSAUSGABEN

Nach PUMAs Verständnis sind Nicht-Finanzunternehmen mit nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Taxonomie und der Delegierten Klimaverordnung einschließlich der Anhänge dennoch angehalten, denjenigen Anteil ihrer Betriebsausgaben offenzulegen, der in Verbindung steht mit dem Kauf von Ergebnissen aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Einzelmaßnahmen, die zur Emissions- oder Treibhausgasreduzierung bei den jeweiligen Tätigkeiten beitragen.

Da unsere taxonomiefähigen Betriebsausgaben aufgrund unseres Geschäftsmodells – Konzeption, Entwicklung, Vermarktung und Verkauf von Schuhen, Textilien und Accessoires – für die ersten beiden Umweltziele der Taxonomie nicht wesentlich sind, berechnen wir den Zähler unserer taxonomiefähigen Betriebsausgaben mit null.

In Bezug auf den Nenner sind nach Artikel 2, Anhang 1, Abs. 1.1.3.1. der Delegierten Klimaverordnung diejenigen Gesamtbetriebsausgaben offenzulegen, „die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte beziehen, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, die notwendig sind, um die kontinuierliche und effektive Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen“. PUMAs Gesamtbetriebsausgaben aus diesen Kategorien im Geschäftsjahr 2022 belaufen sich auf 103,6 TEUR.

AUSBLICK

Wir gehen davon aus, dass unsere Wirtschaftstätigkeiten als wesentlicher Beitrag zum Ziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ eingestuft werden und erwarten einen entsprechend detaillierteren Taxonomiebericht, sobald die EU die technischen Bewertungskriterien für dieses Ziel vorlegt.

Umsatz-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2022

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien

('Keine erhebliche Beeinträchtigung')

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

Code(s)

Absoluter Umsatz

Umsatzanteil

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Wasser- und Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

Umweltverschmutzung

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Wasser- und Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

Umweltverschmutzung

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Mindestschutz

Taxonomiekonformer Umsatzanteil, Jahr 2022

Taxonomiekonformer Umsatzanteil, Jahr 2021

Kategorie
 (ermöglichende Tätigkeiten)

Kategorie
 (Übergangstätigkeiten)

Währung

%

%

%

%

%

%

%

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

%

E

T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Keine taxonomiefähigen Tätigkeiten durch PUMA

0

0

0

0

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0

0

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

0

0

0

0

0

0

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Keine taxonomiekonformen Tätigkeiten durch PUMA

0

0

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

0

0

0

0

Total (A.1 + A.2)

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0

0

 

 

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

8.465.061.000

100

(Total A+B)

8.465.061.000

CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2022

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien

('Keine erhebliche Beeinträchtigung')

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

Code(s)

Absoluter CapEx

Anteil CapEx

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

 Wasser- und Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

 Umweltverschmutzung

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

 Klimaschutz

 Anpassung an den Klimawandel

 Wasser- und Meeresressourcen

 Kreislaufwirtschaft

 Umweltverschmutzung

 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

 Mindestschutz

 Taxonomiekonformer Anteil CapEx, Jahr 2022

 Taxonomiekonformer Anteil CapEx, Jahr 2021

Kategorie
(ermöglichende Tätigkeiten)

Kategorie
 (Übergangstätigkeiten)

 

Währung

%

%

%

%

%

%

%

J/N

 J/N

 J/N

 J/N

J/N

J/N

J/N

%

%

E

T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Tätigkeit 1: Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) (7.4)

F42, F43, M71

79.418

0,01

100

100

J

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

J

0,01

0,01

E

Tätigkeit 2: Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (6.5)

N77.11

293.042

0,04

100

100

J

J

n.a.

J

J

n.a.

J

0,04

0,04

E

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

372.460

0,06

100

100

0,06

0,05

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Tätigkeit 1: Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (6.5)

N77.11

5.133.793

0,77

Tätigkeit 2: Erwerb und Besitz von Gebäuden (7.7)

L68

376.916.626

56,31

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)

382.050.419

57,09

0

0

Total (A.1 + A.2)

382.422.879

57,13

0

0

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

286.959.194

42,87

(Total A+B)

669.382.074

OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2022

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

DNSH-Kriterien

('Keine erhebliche Beeinträchtigung')

 

 

 

 

Wirtschaftstätigkeiten

Code(s)

Absoluter OpEx

 Anteil OpEx

 Klimaschutz

 Anpassung an den Klimawandel

 Wasser- und Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

 Umwel tverschmutzung

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

 Klimaschutz

 Anpassung an den Klimawande

 Wasser- und Meeresressourcen

 Kreislaufwirtschaft

 Umweltverschmutzung

 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

 Mindestschutz

 Taxonomiekonformer Anteil OpEx, Jahr 2022

 Taxonomiekonformer Anteil OpEx, Jahr 2021

Kategorie
(ermöglichende Tätigkeiten)

 Kategorie
 (Übergangstätigkeiten)

 

Währung

%

%

%

%

%

%

%

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

%

%

E

T

A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

Keine taxonomiekonformen Tätigkeiten durch PUMA

0

0

0

0

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

n.a.

0

0

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)

0

0

0

0

0

0

A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Keine taxonomiekonformen Tätigkeiten durch PUMA

0

0

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiefähige Tätigkeiten) (A.2)

0

0

0

0

Total (A.1 + A.2)

0

0

0

0

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)

103.600.000

100

(Total A+B)

103.600.000