KONZERNANHANG

1. GRUNDSÄTZLICHES

Die PUMA SE und ihre Tochtergesellschaften entwickeln und vertreiben insbesondere unter den Markennamen PUMA und Cobra Golf ein breites Angebot von Sport- und Sportlifestyle-Artikeln, das Schuhe, Textilien und Accessoires umfasst. Die Gesellschaft ist eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE) und Mutterunternehmen des PUMA-Konzerns mit Sitz im PUMA WAY 1, 91074 Herzogenaurach, Deutschland. Das zuständige Registergericht befindet sich in Fürth (Bayern), die Registernummer lautet HRB 13085.

Der Konzernabschluss der PUMA SE und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden kurz „Konzern“ oder „PUMA“ genannt) wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Rechnungslegungsgrundsätzen „International Financial Reporting Standards (IFRS)“, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Zur Anwendung kamen alle für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2022 verpflichtenden Standards und Interpretationen des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR oder €) aufgestellt. Durch die Angabe in Millionen Euro mit einer Nachkommastelle kann es bei der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelpositionen auf Zahlen in Tausend basieren.

Für die Konzerngewinn- und Verlustrechnung kommt das Umsatzkostenverfahren zum Ansatz.

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen sind im aktuellen Geschäftsjahr erstmalig angewendet worden:

T.06 NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Standard Titel
Erstmalige Anwendung im aktuellen Geschäftsjahr
Änderung IFRS 3 Verweise auf das Rahmenkonzept
Änderung IAS 37 Belastende Verträge: Kosten der Vertragserfüllung
Änderung IAS 16 Sachanlagevermögen: Erlöse vor beabsichtigter Verwendung
AIP 2018 – 2020 Verbesserungen an den IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41

Die nachfolgend beschriebenen Änderungen an den Standards und Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2022 erstmalig anzuwenden waren, hatten keine Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.

Die Änderungen aktualisieren IFRS 3 dahingehend, dass sich der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht. Daneben wurden zwei Ergänzungen aufgenommen. Ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben diese Vorschriften (anstelle des Rahmenkonzepts) anzuwenden. Außerdem erfolgte die Aufnahme der ausdrücklichen Aussage, dass bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualforderungen nicht anzusetzen sind. Diese Änderung hat keine Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.

Mit den Änderungen an IAS 37 wird festgelegt, dass die „Kosten der Vertragserfüllung" sich aus den „Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" zusammensetzen. Dabei kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (z.B. direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (z.B. die Zuweisung der Abschreibungen für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird). Diese Änderung hat keine Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.

Durch die Änderungen an IAS 16 wird es unzulässig, von den Kosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort sowie in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Erträge aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Güter im Betriebsergebnis. Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob die Sachanlage ordnungsgemäß funktioniert, stellen weiterhin ein Beispiel für direkt zurechenbare Kosten dar. Diese Änderung hat keine Auswirkung auf den Konzernabschluss von PUMA.

NEUE ABER NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden veröffentlicht, treten jedoch erst in späteren Berichtsperioden in Kraft und werden vom Konzern nicht vorzeitig angewendet:

T.07

Standard Titel Erstanwendungs-
zeitpunkt*
Beabsichtigte Erstanwendung
Endorsed
IFRS 17 (inklusive Änderung IFRS 17) Versicherungsverträge 01.01.2023 01.01.2023
Änderung IAS 1 Offenlegung der Rechnungs-
legungsgrundsätze
01.01.2023 01.01.2023
Änderung IAS 8 Definition von rechnungs-
legungsbezogenen Schätzungen
01.01.2023 01.01.2023
Änderung IAS 12 Latente Steuern in Bezug auf Aktiva und Passiva aus einer einzigen Transaktion 01.01.2023 01.01.2023
Änderung IFRS 17 Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen 01.01.2023 01.01.2023
Endorsement ausstehend
Änderung IAS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig 01.01.2024 01.01.2024
Änderung IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines Sale-and-Leaseback 01.01.2024 01.01.2024
Änderung IAS 1 Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants 01.01.2024 01.01.2024
Änderungen IFRS 10 und IAS 28 Verkauf oder Einbringung von Vermögenswerten auf unbestimmte Zeit verschoben
*
gegebenenfalls angepasst durch EU-Endorsement

PUMA erwartet von diesen Änderungen keine signifikanten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Änderung des IAS 12 führt jedoch zur Änderung zukünftiger Angaben im Konzernanhang.

2. WESENTLICHE KONSOLIDIERUNGS-, BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Der Konzernabschluss wurde auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens PUMA SE zum 31. Dezember 2022 auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen der Konzern über bestehende Rechte verfügt, die ihm die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Die maßgeblichen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist daher gegeben, wenn der Konzern variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mithilfe seiner Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit von PUMA. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn diese nicht mehr besteht.

Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden im Erwerbszeitpunkt grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, unabhängig vom Umfang nicht beherrschender Anteile. Bei jedem Erwerb besteht ein gesondert ausübbares Wahlrecht, ob die nicht beherrschenden Anteile zum beizulegenden Zeitwert oder zum anteiligen Nettovermögen bewertet werden.

Der Überschuss der übertragenen Gegenleistung über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Ist die übertragene Gegenleistung geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

In Bezug auf die Mehrheitsbeteiligungen werden Verluste, die auf die nicht beherrschenden Anteile entfallen, diesen selbst dann zugeordnet, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander aufgerechnet. Durch Wechselkurseffekte entstehende Aufrechnungsdifferenzen werden, soweit sie im Berichtszeitraum entstanden sind, grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Soweit Forderungen und Verbindlichkeiten langfristiger Natur sind und Kapital ersetzenden Charakter aufweisen, wird die Währungsdifferenz erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst.

Im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden die Innenumsätze und konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Im Konzern noch nicht realisierte Zwischengewinne werden erfolgswirksam eliminiert, ebenso wie konzerninterne Beteiligungserträge.

KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss werden neben der PUMA SE alle Tochtergesellschaften voll konsolidiert, bei denen die PUMA SE direkt oder indirekt über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Aktuell basiert die Beherrschungsmöglichkeit bei allen Konzerngesellschaften auf einer mittel- oder unmittelbaren Mehrheit der Stimmrechte.

Assoziierte Unternehmen fließen grundsätzlich nach der Equity-Methode in den Konzern ein. Zum 31. Dezember 2022 hält der Konzern jedoch keine Beteiligungen an assoziierten Unternehmen.

Die Entwicklung der Anzahl der Konzerngesellschaften (inklusive Mutterunternehmen PUMA SE ) im Geschäftsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar:

T.08

Stand 31.12.2021 101
Gründung von Gesellschaften 1
Abgang von Gesellschaften 2
Stand 31.12.2022 100

Der Zugang im Konsolidierungskreis betrifft die Gründung der PUMA United Aviation North America LLC, USA.

Die Abgänge im Konsolidierungskreis betreffen die Verschmelzung der PUMA India Corporate Services Private Ltd., India, innerhalb des Konsolidierungskreises sowie die Liquidation der World Cat Sourcing India Private Ltd., India.

Die Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Nach Regionen gliedern sich die Konzerngesellschaften wie folgt:

T.09

ZUM 31. DEZEMBER 2022
Lfd. Nr. Gesellschaften Land Stadt Gesellschafter Anteil am Kapital
Muttergesellschaft
1. PUMA SE Deutschland Herzogenaurach
EMEA
2. Austria Puma Dassler Gesellschaft m.b.H. Österreich Salzburg direkt 100%
3. stichd austria gmbh Österreich Salzburg indirekt 100%
4. Puma Czech Republic s.r.o. Tschechische Republik Prag indirekt 100%
5. PUMA DENMARK A/S Dänemark Aarhus indirekt 100%
6. PUMA Estonia OÜ Estland Tallinn indirekt 100%
7. PUMA Finland Oy Finnland Helsinki indirekt 100%
8. PUMA FRANCE SAS Frankreich Straßburg indirekt 100%
9. stichd france SAS Frankreich Boulogne Billancourt indirekt 100%
10. PUMA International Trading GmbH Deutschland Herzogenaurach direkt 100%
11. PUMA Europe GmbH Deutschland Herzogenaurach direkt 100%
12. PUMA Sprint GmbH Deutschland Herzogenaurach direkt 100%
13. PUMA Mostro GmbH Deutschland Herzogenaurach indirekt 100%
14. stichd germany Gmbh Deutschland Düsseldorf indirekt 100%
15. PUMA UNITED KINGDOM LTD Großbritannien London indirekt 100%
16. PUMA PREMIER LTD Großbritannien London indirekt 100%
17. STICHD UK LTD Großbritannien Mansfield indirekt 100%
18. STICHD SPORTMERCHANDISING UK LTD Großbritannien London indirekt 100%
19. GENESIS GROUP INTERNATIONAL LIMITED Großbritannien Manchester direkt 100%
20. Sport Equipment Hellas S. A. of Footwear, Apparel and Sportswear u.Li. Griechenland Athen direkt 100%*
21. PUMA ITALIA S.R.L. Italien Assago indirekt 100%
22. STICHD ITALY SRL Italien Assago indirekt 100%
23. Puma Sport Israel Ltd. In Liq Israel Herzlia indirekt 100%
24. PUMA MALTA LIMITED Malta St. Julians indirekt 100%
25. Puma Benelux B.V. Niederlande Leusden direkt 100%
26. PUMA International Sports Marketing B.V. Niederlande Leusden direkt 100%
27. stichd group B.V. Niederlande ‘s-Hertogenbosch direkt 100%
28. stichd international B.V. Niederlande ‘s-Hertogenbosch indirekt 100%
29. stichd sportmerchandising B.V. Niederlande ‘s-Hertogenbosch indirekt 100%
30. stichd B.V. Niederlande ‘s-Hertogenbosch indirekt 100%
31. stichd logistics B.V. Niederlande ‘s-Hertogenbosch indirekt 100%
32. stichd licensing B.V. Niederlande ‘s-Hertogenbosch indirekt 100%
33. PUMA NORWAY AS Norwegen Fornebu indirekt 100%
34. PUMA POLSKA sp. z o.o. Polen Warschau indirekt 100%
35. PUMA SPORTS ROMANIA SRL Rumänien Voluntari indirekt 100%
36. PUMA-RUS o.o.o. Russland Moskau indirekt 100%
37. PUMA SPORTS DISTRIBUTORS (PTY) LTD Südafrika Kapstadt indirekt 100%
38. PUMA SPORTS S A (PTY) LTD Südafrika Kapstadt indirekt 100%
39. PUMA IBERIA SLU Spanien Madrid direkt 100%
40. STICHDIBERIA S.L. Spanien Cornella de Llobregat indirekt 100%
41. Nrotert AB Schweden Helsingborg direkt 100%
42. PUMA Nordic AB Schweden Helsingborg indirekt 100%
43. Nrotert Sweden AB Schweden Helsingborg indirekt 100%
44. stichd nordic AB Schweden Helsingborg indirekt 100%
45. MOUNT PUMA AG Schweiz Oensingen direkt 100%
46. Puma Retail AG Schweiz Oensingen indirekt 100%
47. stichd switzerland AG Schweiz Egerkingen indirekt 100%
48. PUMA Spor Giyim Sanayi ve Tricaret A.S. Türkei Istanbul indirekt 100%
49. PUMA UKRAINE LIMITED LIABILITY COMPANY Ukraine Kiew indirekt 100%
50. PUMA Middle East FZ-LLC Vereinigte Arabische Emirate Dubai indirekt 100%
51. PUMA UAE (L.L.C) Vereinigte Arabische Emirate Dubai indirekt 100%
Amerika
52. PUMA Sports Argentina S.A. (former Unisol S.A.) Argentinien Buenos Aires indirekt 100%
53. PUMA Sports Ltda. Brasilien Sao Paulo indirekt 100%
54. PUMA Canada, Inc. Kanada Toronto indirekt 100%
55. PUMA United Canada ULC Kanada Vancouver indirekt 51%
56. PUMA CHILE SpA Chile Santiago direkt 100%
57. PUMA SERVICIOS SpA Chile Santiago indirekt 100%
58. PUMA México Sport, S.A. de C.V. Mexiko Mexiko-Stadt direkt 100%
59. Importaciones RDS, S.A. de C.V. Mexiko Mexiko-Stadt direkt 100%
60. GLOBAL LICENSE STICHD GROUP MEXICO S.A. de C.V. Mexiko Mexiko-Stadt indirekt 100%
61. Importationes Brand Plus Licensing S.A. de C.V. Mexiko Mexiko-Stadt indirekt 100%
62. Distribuidora Deportivo PUMA S.A.C. Peru Lima indirekt 100%
63. Distribuidora Deportivo PUMA Tacna S.A.C. Peru Tacna indirekt 100%
64. PUMA Sports LA S.A. Uruguay Montevideo direkt 100%
65. PUMA Suede Holding, Inc. USA Wilmington indirekt 100%
66. PUMA North America, Inc. USA Wilmington indirekt 100%
67. Cobra Golf Incorporated USA Wilmington indirekt 100%
68. PUMA United Aviation North America LLC USA Wilmington indirekt 70%
69. PUMA United Canada Holding, Inc. USA Wilmington indirekt 100%
70. PUMA United North America LLC USA Dover indirekt 51%
71. Janed Canada, LLC USA Dover indirekt 51%
72. stichd NA, Inc. USA Lewes indirekt 100%
Asien/Pazifik
73. PUMA Australia Pty. Ltd. Australien Melbourne indirekt 100%
74. White Diamond Australia Pty. Ltd. Australien Melbourne indirekt 100%
75. White Diamond Properties Pty. Ltd. Australien Melbourne indirekt 100%
76. PUMA China Ltd. (彪马(上海)商贸有限公司) China Shanghai indirekt 100%
77. stichd Trading (Shanghai) Co., Ltd. (斯梯起特贸易(上海)有限公司) China Shanghai indirekt 100%
78. Guangzhou World Cat Information Consulting Services Company Ltd. (广州寰彪信息咨询服务有限公司) China Guangzhou indirekt 100%
79. World Cat Ltd. (寰彪有限公司) China Hongkong direkt 100%
80. Development Services Ltd. China Hongkong direkt 100%
81. PUMA International Trading Services Ltd. China Hongkong indirekt 100%
82. PUMA ASIA PACIFIC LTD (彪馬亞太區有限公司) China Hongkong direkt 100%
83. PUMA Hong Kong Ltd. (彪馬香港有限公司) China Hongkong indirekt 100%
84. stichd Limited China Hongkong indirekt 100%
85. PUMA Sports India Private Ltd. Indien Bangalore indirekt 1005
86. PT. PUMA Cat Indonesia Indonesien Jakarta indirekt 100%
87. PT PUMA Sports Indonesia Indonesien Jakarta indirekt 100%
88. PUMA Japan K.K. (プーマ ジャパン株式会社) Japan Tokyo indirekt 100%
89. PUMA Korea Ltd. (푸마코리아 유한회사) Korea (Süd) Seoul direkt 100%
90. Stichd Korea Ltd Korea (Süd) Incheon indirekt 100%
91. PUMA Sports Goods Sdn. Bhd. Malaysia Petaling Jaya indirekt 100%
92. STICHD SOUTHEAST ASIA SDN. BHD. Malaysia Kuala Lumpur indirekt 100%
93. PUMA New Zealand Ltd. Neuseeland Auckland indirekt 100%
94. PUMANILA IT SERVICES INC. Philippinen Makati City indirekt 100%
95. PUMA Sports Philippines Inc. Philippinen Makati City indirekt 100%
96. PUMA Sports SEA Trading Pte. Ltd. Singapur indirekt 100%
97. PUMA SEA Holding Pte. Ltd. Singapur indirekt 100%
98. PUMA Taiwan Sports Ltd. (台灣彪馬股份有限公司) China (Taiwan) Taipei indirekt 100%
99. PUMA Sports (Thailand) Co., Ltd. Thailand Bangkok indirekt 100%
100. World Cat Vietnam Sourcing & Development Services Company Limited (CÔNG TY TNHH DỊCH VỤ PHÁT TRIỂN & NGUỒN CUNG ỨNG WORLD CAT VIỆT NAM) Vietnam Ho Chi Minh City indirekt 100%
*
Tochtergesellschaften, die wirtschaftlich 100% dem PUMA-Konzern hinzuzurechnen sind

Die PUMA Mostro GmbH, PUMA Sprint GmbH, PUMA International Trading GmbH und PUMA Europe GmbH haben von der Befreiungsvorschrift nach §264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

In den Einzelabschlüssen der einbezogenen Konzerngesellschaften werden monetäre Posten in Fremdwährung grundsätzlich zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Daraus resultierende Währungsgewinne und -verluste werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten werden mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgerechnet.

Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, wurden zu Mittelkursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für Aufwendungen und Erträge wurden Jahresdurchschnittskurse zur Umrechnung herangezogen. Die Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung des Netto-Reinvermögens mit gegenüber dem Vorjahr veränderten Kursen wurden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis verrechnet.

Die wesentlichen Umrechnungskurse je Euro stellen sich wie folgt dar:

T.10

2022 2021
Währung Stichtagskurs Durchschnittskurs Stichtagskurs Durchschnittskurs
USD 1,0666 1,0530 1,1326 1,1827
CNY 7,3582 7,0788 7,1947 7,6282
JPY 140,6600 138,0274 130,3800 129,8767
GBP 0,8869 0,8528 0,8403 0,8596

Im Jahr 2022 kam es erstmalig zur Anwendung der Rechnungslegung für Hochinflationsländer gemäß IAS 29. In Bezug auf die Länder Argentinien und Türkei, die sich in einem Hochinflationsumfeld befinden, wurden rückwirkend zum 1. Januar 2022 für das Geschäftsjahr 2022 die Buchwerte von nicht-monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, auf Anteilseigner entfallendes Eigenkapital und das Sonstige Ergebnis in die am Bilanzstichtag geltende Maßeinheit umgerechnet und dadurch an die Preisänderungen angepasst. Die Abschlüsse basieren auf dem Konzept der historischen Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten. Für die Umrechnung in die Berichtswährung Euro wurde für alle Posten der Stichtagskurs zum 31. Dezember 2022 herangezogen. Gemäß IAS 21.42 müssen Vergleichsbeträge aus Vorperioden nicht angepasst werden.

Gewinne und Verluste aus der Nettoposition der monetären Posten sind im Finanzergebnis enthalten. Im Geschäftsjahr 2022 beläuft sich der Gewinn aus der Nettoposition der monetären Posten auf € 0,9 Mio. Der Betrag enthält auch Zinserträge aus investierten liquiden Mitteln nach IAS 29.28.

Der verwendete Preisindex für die Türkei betrug zum 31. Dezember 2022 1.128,45 (31. Dezember 2021: 686,95) und basiert auf den Verbraucherpreisindex. Der verwendete allgemeine Preisindex für Argentinien betrug zum 31. Dezember 2022 1.134,3 (31. Dezember 2021: 582,46).

Im Vorjahr wurden die Auswirkungen des seit 2018 in einem Hochinflationsumfeld befindende Währungsraum Argentinien gemäß IAS 29 und IAS 21.42 analysiert. Die Anwendung der vorher genannten Standards hätte auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 der PUMA SE zu einer Erhöhung der Vermögenswerte um € 20,6 Mio. (im Wesentlichen für Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, latente Steuern und Vorräte) geführt sowie zu einer Anpassung des Eigenkapitals um € 20,6 Mio. Des Weiteren wäre das operative Ergebnis (EBIT) um € 1,2 Mio. gesunken. Die Auswirkungen wurden für den Konzernabschluss als unwesentlich erachtet und führten zu keiner Anpassung im Rahmen der Konzernrechnungslegung.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

FINANZINSTRUMENTE

Finanzinstrumente werden nach IFRS 9 klassifiziert und bilanziert. Ankäufe und Veräußerungen von finanziellen Vermögenswerten, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, werden beim erstmaligen Ansatz zum Erfüllungstag erfasst und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Gemäß IFRS 9 erfolgt die Folgebewertung von Finanzinstrumenten entsprechend der Klassifizierung zu „fortgeführten Anschaffungskosten" („amortised cost“ (AC)), „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ („fair value through profit or loss“ (FVPL)) oder „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis“ („fair value through other comprehensive income“ (FVOCI)). Die Klassifizierung basiert auf zwei Kriterien: dem Geschäftsmodell des Konzerns für die Verwaltung der Vermögenswerte und der Frage, ob die vertraglichen Cashflows der Finanzinstrumente „ausschließlich Zahlungen von Kapital und Zinsen“ auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Für Beteiligungen (Eigenkapitalinstrumente) gestattet unter bestimmten Voraussetzungen IFRS 9 eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das Gesamtergebnis (FVOCI). Wenn diese Beteiligungen jedoch veräußert oder wertberichtigt werden, werden die bis zu diesem Zeitpunkt nicht realisierten Gewinne und Verluste aus diesen Beteiligungen gemäß IFRS 9 in die Gewinnrücklagen umgebucht.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE/HEDGE ACCOUNTING

In Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen hat PUMA von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, weiterhin die Vorschriften des IAS 39 für das Hedge Accounting anzuwenden.

Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss und in der Folge zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Sicherungsinstruments klassifiziert PUMA die Derivate entweder als Sicherung einer geplanten Transaktion (Cashflow Hedge Accounting) oder als Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines ausgewiesenen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit (Fair Value Hedge).

Bei Abschluss der Transaktion werden die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie das Ziel des Risikomanagements und die zugrunde liegende Strategie dokumentiert. Außerdem werden bei Beginn der Sicherungsbeziehung und danach fortlaufend Einschätzungen dokumentiert, ob die Derivate, die in der Sicherungsbeziehung verwendet werden, effektiv die Änderung des Zeitwertes oder der Cashflows des Grundgeschäfts kompensieren.

Änderungen des Marktwerts von Derivaten, die zur Absicherung des Cashflows bestimmt und geeignet sind und die sich als effektiv erweisen, werden erfolgsneutral, unter Berücksichtigung latenter Steuern, im Sonstigen Ergebnis verrechnet. Wenn keine vollständige Effektivität gegeben ist, wird der ineffektive Teil ergebniswirksam erfasst. Die im Sonstigen Ergebnis abgegrenzten Beträge werden im gleichen Zeitraum ergebniswirksam, in dem sich die abgesicherte geplante Transaktion auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Resultiert eine abgesicherte zukünftige Transaktion jedoch im Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit, werden die zuvor im Sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne oder Verluste in die Erstbewertung der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit mit einbezogen.

Änderungen des Marktwerts von Derivaten, die sich für Fair Value Hedges eignen und als solche bestimmt worden sind, werden zusammen mit den auf das abgesicherte Risiko zurückzuführenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts direkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Änderungen des Marktwerts der Derivate und die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführende Änderung des Grundgeschäfts werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in dem zum Grundgeschäft zugehörigen Posten ausgewiesen.

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Instrumente, die zur Sicherung von geplanten Transaktionen (Cashflow Hedge Accounting) sowie zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines ausgewiesenen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit (Fair Value Hedge) verwendet werden, werden unter den sonstigen kurzfristigen und langfristigen finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.

LEASING

PUMA hat Leasingverhältnisse ausschließlich als Leasingnehmer abgeschlossen.

Die Leasingverhältnisse werden jeweils auf Einzelvertragsebene identifiziert. Für alle Leasingverhältnisse erfasst PUMA ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit. Ausgenommen davon sind kurzfristige Leasingverhältnisse (definiert als Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten) und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (mit einem Neuwert der Vermögenswerte von unter 5.000 Euro). Im Falle eines kurzfristigen Leasingverhältnisses oder Leasingverhältnisses über geringwertige Vermögenswerte erfasst der Konzern die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Sonstiger operativer Aufwand.

Zudem erfolgt keine Bilanzierung von Nutzungsrechten über Immaterielle Vermögenswerte. PUMA hat das Wahlrecht in Anspruch genommen und verzichtet auf die Anwendung des IFRS 16 in Bezug auf Leasingverhältnisse über Immaterielle Vermögenswerte.

Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert, der zu Beginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlten Leasingzahlungen, bewertet. Die Berechnung des Barwerts erfolgt unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz in der Regel nicht bekannt ist.

Folgende Leasingzahlungen werden in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogen:

  • Feste Leasingzahlungen (inklusive faktisch feste Zahlungen), abzüglich erhaltene Anreizzahlungen;
  • Variable Leasingzahlungen, die auf einen Index oder Kurs basieren, anfänglich mit dem Index oder dem Kurs zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses bemessen; dadurch bleiben zukünftige Anpassungen in Folge der Änderung der Indices oder Kurse unberücksichtigt;
  • Ausübungspreise von Kaufoptionen, wenn PUMA hinreichend sicher ist, diese auszuüben;
  • Erwartete Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien; und
  • Strafzahlungen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen, wenn PUMA hinreichend sicher ist, diese Kündigungsmöglichkeit auszuüben und dies bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses entsprechend berücksichtigt wird.

Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere von Immobilien, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung der Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.

Der Ausweis der Leasingverbindlichkeit erfolgt in der Konzernbilanz als separater Posten.

PUMA wendet die praktische Anwendungserleichterung hinsichtlich COVID-19 bezogener Mietzugeständnisse für alle Mietzugeständnisse an, die in den Anwendungsbereich dieser Erleichterung fallen. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, werden die Mietzugeständnisse so bilanziert, als ob es sich um variable Leasingzahlungen handeln würde. Dies führt zu einer erfolgswirksamen Erfassung der Mietzugeständnisse in der Periode, in der diese gewährt werden.

Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit (unter Anwendung der Effektivzinsmethode) und durch Reduzierung des Buchwerts der Leasingverbindlichkeit um die geleisteten Leasingzahlungen. Sofern COVID-19 bezogene Mietzugeständnisse vorliegen, indem Leasingzahlungen erlassen wurden, erfolgt die Reduzierung des Buchwerts der Leasingverbindlichkeit um die erlassenen Leasingzahlungen.

Falls sich die Laufzeit des Leasingverhältnisses geändert hat und es sich dabei nicht um ein COVID-19 bezogenes Mietzugeständnis handelt, oder falls ein wesentliches Ereignis zu einer Änderung der Beurteilung hinsichtlich der Ausübung einer Kaufoption führt, nimmt PUMA eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz vor und passt das korrespondierende Nutzungsrecht entsprechend an.

Falls sich die Leasingzahlungen aufgrund von Index- oder Kursänderungen oder durch eine Änderung der erwarteten zu leistenden Zahlungen aufgrund einer Restwertgarantie geändert haben, nimmt PUMA eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem unveränderten Diskontierungszinssatz vor. Das korrespondierende Nutzungsrecht wird entsprechend angepasst.

Falls ein Leasingverhältnis geändert wird und es sich dabei nicht um ein COVID-19 bezogenes Mietzugeständnis handelt sowie die Änderung des Leasingverhältnisses nicht als separates Leasingverhältnis erfasst wird, nimmt PUMA eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit auf Grundlage der Laufzeit des neuen Leasingverhältnisses vor. Dabei werden die geänderten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz zum effektiven Zeitpunkt der Änderungen abgezinst.

Die Nutzungsrechte umfassen im Rahmen der erstmaligen Bewertung die entsprechende Leasingverbindlichkeit. Leasingraten, die vor oder zu Beginn des Leasingverhältnisses geleistet werden, werden hinzugerechnet. Vom Leasinggeber erhaltene Leasinganreize werden abgezogen, anfänglich direkte Kosten werden einbezogen. Sofern in Bezug auf die geleasten Vermögenswerte Rückbauverpflichtungen bestehen, werden diese in die Bewertung der Nutzungsrechte einbezogen. Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen.

Nutzungsrechte werden grundsätzlich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Sofern die Nutzungsdauer des dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswertes kürzer ist, ist die Abschreibungsdauer dadurch begrenzt. Die Abschreibung beginnt mit dem Beginn des Leasingverhältnisses.

Variable Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Kurs abhängen, werden nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts einbezogen. Diese Zahlungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Sonstiger operativen Aufwand erfasst, sobald PUMA die zugrundeliegende Leistung erhalten hat. Dies betrifft vor allem umsatzabhängige Mieten für Einzelhandelsgeschäfte.

Im Rahmen der gewährten Erleichterungsvorschriften erlaubt IFRS 16 auf eine Trennung zwischen Nicht-Leasingkomponenten und Leasingkomponenten zu verzichten. In Bezug auf Grundstücke und Gebäude nimmt PUMA die Erleichterung grundsätzlich nicht in Anspruch, so dass die Nutzungsrechte von Grundstücken und Gebäuden nur die Leasingkomponenten beinhalten. In Bezug auf die Sonstigen Nutzungsrechte (bestehend aus Technischen Anlagen & Maschinen und Kraftfahrzeugen) wird die Erleichterungsvorschrift grundsätzlich in Anspruch genommen, wodurch die Leasingkomponenten und die Nicht-Leasingkomponenten zusammen bilanziert werden.

Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt in der Konzernbilanz als separater Posten.

Die Nutzungsrechte unterliegen den Wertminderungsvorschriften gemäß IAS 36. Grundsätzlich werden die Nutzungsrechte auf Wertminderungsbedarf (Impairment Test) hin geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert sein könnte. Nutzungsrechte werden insbesondere im Zusammenhang mit den eigenen Einzelhandelsgeschäften einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn Indikatoren oder Änderungen der Planannahmen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielt werden kann. Hierzu wird nach Erstellung der jährlichen Budgetplanung oder anlassbezogen ein sogenannter Triggering-Event-Test aller Einzelhandelsgeschäfte, die jeweils eine eigene zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellen, durchgeführt.

Für Zwecke des Triggering-Event-Tests wird der erzielbare Betrag der jeweiligen Einzelhandelsgeschäfte als Nutzungswert unter Anwendung einer vereinfachten Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Für die Ermittlung des Nutzungswertes werden die geplanten Zahlungsmittelflüsse für die Einzelhandelsgeschäfte aus der bottom-up erstellten und vom Management genehmigten Planung verwendet. Der Prognosezeitraum wird auf Basis der erwarteten Nutzungsdauern für das jeweilige Einzelhandelsgeschäft abgeleitet und jährlich überprüft. Im Anschluss an das bottom-up erstellte Budget werden für die Restnutzungsdauer Umsatz- und Kostenentwicklungen zugrunde gelegt, deren Wachstumsrate auf dem erwarteten nominalen Retailwachstum basiert. Für alle Einzelhandelsgeschäfte ergeben sich im dreijährigen Detailplanungszeitrum Wachstumsraten im einstelligen Prozentbereich. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der Einzelhandelsgeschäfte wurden die Cashflows in Ländern ohne Hochinflation mit einem gewichteten Kapitalkostensatz zwischen 8,2% und 25,3% (Vorjahr: zwischen 4,7% und 19,7%) diskontiert und die Cashflows der Einzelhandelsgeschäfte in den beiden Hochinflationsländern mit einem gewichteten Kapitalkostensatz zwischen 20,0% und 62,7% (Vorjahr: zwischen 18,0% und 64,4%) Dabei wurden ein laufzeitäquivalenter risikofreier Zinssatz in Höhe von 2,3% (Vorjahr: -0,1%) und eine Marktrisikoprämie in Höhe von 7,3% (Vorjahr: 7,8%) zugrunde gelegt.

Übersteigt beim Triggering-Event-Test der Buchwert der Vermögenswerte der Einzelhandelsgeschäfte den vereinfacht ermittelten Nutzungswert, erfolgt eine Berechnung des erzielbaren Betrags dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode mit oben genannten Kapitalkostensätzen. Dem liegt eine individuelle Planung der Zahlungsströme für das Einzelhandelsgeschäft zu Grunde. Sofern eine Wertminderung entsteht, erfolgt vorrangig eine entsprechende Wertminderung des Nutzungsrechts.

Für die seit März 2022 geschlossenen Einzelhandelsgeschäfte in Russland wurde der Nutzungswert der Einzelhandelsgeschäfte durch Anwendung des erwarteten Cashflow-Ansatzes ermittelt. Der erwartete Cashflow-Ansatz erlaubt durch Verwendung verschiedener wahrscheinlichkeitsgewichteter Szenarien die zukünftige Geschäftsentwicklung in Russland im Nutzungswert darzustellen. Der Nutzungswert wird mit dem Buchwert der zu dem Einzelhandelsgeschäft gehörenden Netto-Vermögenswerte (insbesondere Nutzungsrecht aus Leasingverhältnis, Mietereinbauten, Net Working Capital und anteilige gemeinschaftliche Vermögenswerte, die dem Zentralbereich zugeordnet sind) verglichen.

Soweit Indikationen vorliegen, dass Einzelhandelsgeschäfte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung erfasst wurde, einen Turnaround erzielen konnten und deren Nutzungsrechte wieder werthaltig sind, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Sofern ein Wertminderungsaufwand oder eine Wertaufholung vorliegt, ist dieser in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 dem Zentralbereich zugeordnet. Die wertberichtigten Vermögenswerte sind jedoch in den betroffenen operativen Segmenten ausgewiesen.

FLÜSSIGE MITTEL

Flüssige Mittel enthalten Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten. Dies umfasst auch freie Bestände von liquiden Mitteln, die als Festgeld mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten angelegt sind. Der Gesamtbetrag der Flüssigen Mittel stimmt mit den Flüssigen Mitteln (Finanzmittelbestand) in der Kapitalflussrechnung überein.

Flüssige Mittel werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese unterliegen den Wertberichtigungsanforderungen gemäß IFRS 9 „Finanzinstrumente“. PUMA beobachtet das Kreditrisiko dieser Finanzinstrumente unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage, der externen Kreditwürdigkeit und/oder der Prämien für Risikoausfallversicherungen (Credit Default Swap (CDS)) anderer Finanzinstitute. Das Kreditrisiko von Flüssigen Mitteln wird aufgrund der relativ kurzfristigen Laufzeiten sowie des Investment- Grade-Kredit-Ratings der Kontrahenten, das eine niedrige Ausfallwahrscheinlichkeit der Finanzinstrumente signalisiert, als unwesentlich eingestuft.

VORRÄTE

Der Konzern beschafft Vorräte überwiegend von Dritten und diese werden als Waren innerhalb der Vorräte ausgewiesen. In geringem Umfang werden Schuhe und Golfschläger selbst produziert, die als fertige Erzeugnisse zusammen mit den Waren innerhalb der Vorräte ausgewiesen werden.

Bei den Vorräten kommen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder die niedrigeren, vom Verkaufspreis am Bilanzstichtag abgeleiteten Nettoveräußerungswerte zum Ansatz. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Handelswaren erfolgt anhand eines Durchschnittsverfahrens. Die Wertberichtigungen werden in Abhängigkeit von Alter, Saisonalität und realisierbaren Marktpreisen in ausreichendem Maße gebildet.

FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum Transaktionspreis und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertberichtigungen in Form einer Risikovorsorge bewertet. Der Transaktionspreis ist gemäß IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ der Betrag, der vom Unternehmen erwarteten Gegenleistung, ohne Berücksichtigung von Beträgen, die für fremde Dritte eingezogen wurden.

Für die Ermittlung der Risikovorsorge auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet PUMA einheitlich den vereinfachten Ansatz an, um entsprechend der Vorgaben des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ die erwarteten Kreditausfälle über die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (sogenannte „lifetime expected credit losses“) zu bestimmen. Dazu werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach geographischen Regionen in geeignete Gruppen mit gemeinsamen Kreditrisikomerkmalen eingeordnet. Die Berechnung der erwarteten Kreditausfälle erfolgt mit Hilfe einer Matrix, welche die Altersstruktur der Forderungen darstellt und für die einzelnen Laufzeitbänder der Forderungen jeweils eine Ausfallwahrscheinlichkeit auf Grundlage historischer Kreditausfallereignisse und zukunftsbezogener Faktoren abbildet. Die Prozentsätze für die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden regelmäßig auf Aktualität hin überprüft. Sofern bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines bestimmten Kunden objektive Hinweise auf eine Kreditminderung festgestellt werden, wird eine detaillierte Analyse des spezifischen Kreditrisikos dieses Kunden durchgeführt und eine individuelle Risikovorsorge für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber diesem Kunden gebildet. Sofern eine Kreditversicherung besteht, wird diese bei der Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge berücksichtigt.

Der Konzern nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.

SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die Klassifizierung der Sonstigen finanziellen Vermögenswerte erfolgt in Abhängigkeit des Geschäftsmodells zur Steuerung und der Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Im Konzern werden finanzielle Vermögenswerte grundsätzlich im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, das vorsieht, den Vermögenswert bis zur Endfälligkeit zu „halten“, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Die zweite Bedingung besteht darin, dass die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag darstellen.

Für finanzielle Vermögenswerte in Form von Derivaten ohne Hedgebeziehung wird das Geschäftsmodell „Handel“ angewendet. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn und Verlust bewertet („fair value through profit or loss“ (FVPL)).

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten Mietkautionen und sonstige Vermögenswerte. Unverzinsliche langfristige Vermögenswerte werden, wenn der Effekt hieraus wesentlich ist, auf den Barwert abgezinst.

BETEILIGUNGEN

Die unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene Beteiligung gehört der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im Sonstigen Ergebnis“ bewertet („fair value through other comprehensive income“ (FVOCI)) an, da diese Beteiligungen langfristig aus strategischen Gründen gehalten werden.

Alle Ankäufe und Veräußerungen von Beteiligungen werden zum Erfüllungstag erfasst. Der erstmalige Ansatz der Beteiligungen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Sie werden auch in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern im Sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Veräußerung der Beteiligungen wird der Gewinn oder Verlust in die Gewinnrücklagen umgebucht.

Die Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ bewertet („fair value through profit or loss“ (FVPL)) findet in Bezug auf Beteiligungen keine Anwendung.

SACHANLAGEVERMÖGEN

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungsdauer bemisst sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer orientiert sich an der Art der Vermögenswerte. Für Gebäude wird eine Nutzungsdauer zwischen zehn und fünfzig Jahren und bei beweglichen Wirtschaftsgütern zwischen drei und zehn Jahren angesetzt.

Reparatur- und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert, soweit die Kriterien des Ansatzes eines Vermögenswerts vorliegen.

GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE

Der Geschäfts- oder Firmenwert, der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultiert, berechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag der übertragenen Gegenleistung und dem Anteil des Konzerns am Fair Value der übernommenen Vermögens- und Schuldposten.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („cash-generating units“) des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren sollen.

Ein Wertminderungstest (Impairment Test) des Geschäfts- oder Firmenwertes pro Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (kleinste Unternehmensebene, auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte überwacht werden) wird einmal im Jahr sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf Wertminderungen durchgeführt und kann zu Wertminderungsaufwand führen. Eine Wertaufholung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird nicht vorgenommen. Weitere Einzelheiten, insbesondere die zur Berechnung herangezogenen Annahmen, sind im Kapitel 11 dargestellt.

ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Erworbene immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte. Der Wertansatz erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen. Die Nutzungsdauer liegt zwischen drei und zehn Jahren; die planmäßige Abschreibung erfolgt linear.

Sofern die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38.57 „Immaterielle Vermögenswerte“ kumuliert erfüllt sind, werden Aufwendungen der Entwicklungsphase für selbst erstellte Immaterielle Vermögenswerte zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aktiviert. In den Folgeperioden werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, genauso wie erworbene immaterielle Vermögenswerte, zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden im Konzern in der Regel über eine Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben.

Darüber hinaus bestehen in Bezug auf Cobra Golf entgeltlich erworbene Markenrechte. Cobra Golf, gegründet im Jahr 1978, besitzt eine über 40-jährige Markenhistorie im Golfsport. Die Marke Cobra stellt den Kern des Geschäftsbereichs Golf dar und wird durch anhaltende Marketinginvestitionen des PUMA-Konzerns in die Marke Cobra fortgeführt. Aufgrund der Stabilität des Golfmarktes und der Fortführung der Marke durch PUMA wird für die Marke Cobra eine unbestimmte Nutzungsdauer unterstellt.

WERTMINDERUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN

Immaterielle Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern werden jährlich auf Wertminderungsbedarf (Impairment Test) hin geprüft. Sachanlagen, Nutzungsrechte an Vermögenswerten und andere immaterielle Vermögenswerte mit einer definierten Nutzungsdauer werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert ist. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs eines Vermögenswertes wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und des Nutzungswerts) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Die Prüfung der Werthaltigkeit erfolgt, sofern möglich, auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes, ansonsten auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Abweichend hiervon wird ein Geschäfts- oder Firmenwert ausschließlich auf Ebene der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Werthaltigkeit geprüft. Wird im Rahmen des Impairment Tests ein Abwertungsbedarf auf Vermögenswerte ermittelt, so wird zunächst der gegebenenfalls vorhandene Geschäfts- oder Firmenwert der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten abgeschrieben, und der verbleibende Betrag im zweiten Schritt proportional auf die übrigen Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 36 verteilt. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Eine Wertaufholung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird nicht vorgenommen.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags wird vorrangig nach der Discounted-Cashflow-Methode durchgeführt. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten sowie des Nutzungswertes werden die zu erwartenden Cashflows aus den Daten der Unternehmensplanung zugrunde gelegt. Die zu erwartenden Cashflows werden anhand eines marktadäquaten Zinssatzes abgezinst. Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten werden keine spezifischen Synergien der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten berücksichtigt und die Daten der Unternehmensplanung werden, soweit erforderlich, an die Annahmen von Marktteilnehmern angepasst. Zudem besteht aufgrund der zusätzlichen Berücksichtigung der Verkaufskosten ein Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

Marken mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden innerhalb des Geschäftsjahres oder anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest anhand der Lizenzpreisanalogiemethode (Relief from Royalty-Methode) unterzogen. Soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das zu Grunde liegende COBRA Geschäft nicht ausreichend profitabel ist, wird die Marke nicht nur einzeln anhand der „Relief from Royalty-Methode“ bewertet, sondern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, welchen die Marke zuzurechnen ist.

Weitere Einzelheiten, insbesondere die zur Berechnung herangezogenen Annahmen, sind im Kapitel 11 dargestellt.

FINANZSCHULDEN, SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Diese Posten werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr werden unter Berücksichtigung eines marktadäquaten Zinssatzes mit dem Barwert bilanziert und bis zum Laufzeitende zum Rückzahlungsbetrag aufgezinst.

Für finanzielle Verbindlichkeiten in Form von Derivaten ohne Hedgebeziehung wird das Geschäftsmodell „Handel“ angewendet. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn und Verlust bewertet („fair value through profit or loss“ (FVPL)).

In den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ist auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt.

PUMA bietet seinen Lieferanten Programme zur Lieferantenfinanzierung an. Hierbei handelt es sich um Reverse Factoring, dessen Finanzierungskonditionen in den meisten Fällen auch an die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen der Lieferanten geknüpft sind. Eine Teilnahme am Programm ist für die Lieferanten freiwillig und hilft den Lieferanten die Lieferantenrechnungen an PUMA bereits erheblich vor dem handelsüblich vereinbarten Zahlungsziel von einer der Partnerbanken gegen einen Zinsabschlag vorzufinanzieren. Für PUMA ergeben sich aus der Teilnahme der Lieferanten an dem Lieferantenfinanzierungsmodell keine Auswirkungen (insbesondere keine Veränderungen des Zahlungsziels, keine veränderten Zahlwege und/oder keine Änderungen der ursprünglichen Vertragsbedingungen). Entsprechend werden die Verbindlichkeiten in der Bilanz als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, die Zahlungsmittelabflüsse sind in der Kapitalflussrechnung dem Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit zugeordnet.

RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Neben Leistungsplänen bestehen bei einigen Gesellschaften auch Beitragspläne, die neben der laufenden Beitragszahlung zu keiner weiteren Pensionsverpflichtung führen. Bei den Leistungsplänen wird die Pensionsrückstellung grundsätzlich nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der Barwert der Verpflichtung (Defined Benefit Obligation (DBO)) wird ermittelt, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit den Renditen von erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen abgezinst werden. Währungen und Laufzeiten der zugrunde gelegten Industrieanleihen stimmen dabei mit den Währungen und Laufzeiten der zu erfüllenden Verpflichtungen überein. Bei einigen Plänen steht der Verpflichtung ein Planvermögen gegenüber. Die ausgewiesene Pensionsrückstellung ist dann um das Planvermögen vermindert.

Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben und dem Ertrag aus dem Planvermö¬gen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld), werden unmittelbar im Sonstigen Ergebnis erfasst. Die im Sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der Gewinnrücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt.

Die Angaben zur unterstellten Lebenserwartung, den verwendeten Sterbetafeln und weitere Annahmen sind im Kapitel 15 dargestellt.

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat und diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrages angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst.

Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß dem jeweiligen nationalen Kaufvertragsrecht werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung hinsichtlich der zur Erfüllung der Verpflichtungen des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt.

Rückstellungen werden auch für belastende Verträge gebildet. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen.

EIGENE AKTIEN

Eigene Aktien werden zum Marktpreis am Erwerbstag zuzüglich Anschaffungsnebenkosten vom Eigenkapital abgesetzt. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung können eigene Aktien zu jedem zulässigen Zweck, einschließlich einer flexiblen Steuerung des Kapitalbedarfs der Gesellschaft, zurückgekauft werden.

MANAGEMENT-INCENTIVE-PROGRAMME

Bei PUMA werden aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich, aktienbasierte Vergütungen mit Ausgleich in bar oder Aktien sowie kennzahlenbasierende Long-Term-Incentive-Programme eingesetzt. Die aktienbasierten Vergütungen mit Ausgleich in bar oder Aktien werden dabei wie aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich bilanziert.

Für aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich wird eine Verbindlichkeit für die erhaltenen Dienstleistungen erfasst und bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag neu bestimmt und es werden alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst.

Für kennzahlenbasierte Vergütungsverfahren werden während der dreijährigen Laufzeit der jeweiligen Programme die mittelfristigen Ziele des PUMA-Konzerns in Bezug auf das Umsatz, das operative Ergebnis (EBIT), den Cashflow oder das Working Capital in % des Umsatzes ermittelt und mit ihrem jeweiligen Zielerreichungsgrad erfolgswirksam als Sonstige Rückstellungen erfasst.

BERÜCKSICHTIGUNG VON UMSATZERLÖSEN

Der Konzern erfasst Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Sportartikeln. Die Umsatzerlöse werden in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Gegenleistung bemessen, auf die der Konzern aus dem Vertrag mit den Kund*innen, unter Berücksichtigung von Retouren, Skonti und Rabatten, voraussichtlich Anspruch hat. Beträge, die im Namen Dritter vereinnahmt wurden (z.B. Umsatzsteuer), sind nicht in den Umsatzerlösen enthalten. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse zu dem Zeitpunkt, wenn PUMA SE ine Leistungsverpflichtung gegenüber den Kund*innen erfüllt und die Verfügungsgewalt über das Produkt an die Kund*innen übertragen hat.

Der Konzern verkauft Schuhe, Textilien und Accessoires sowohl an den Großhandel als auch direkt an Kund*innen über eigene Einzelhandelsgeschäfte und eigene Onlinevertriebskanäle. Umsatzbezogene Garantieleistungen können dabei nicht separat erworben werden und führen nicht zu Leistungen, die über die Zusicherung der Spezifikationen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hinausgehen. Dementsprechend bilanziert der Konzern Gewährleistungen in Übereinstimmung mit IAS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“.

Bei Verkäufen von Waren an den Großhandel wird der Umsatz zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem die Verfügungsgewalt über die Waren an die Kund*innen übergegangen ist, das heißt wenn die Waren an den spezifischen Standort des Großhändlers versandt wurden (Lieferung). Nach der Lieferung trägt der Großhändler das Warenbestandsrisiko und hat die vollumfängliche Verfügungsgewalt über die Art und Weise des Vertriebs und den Verkaufspreis der Waren. Bei Verkäufen von Waren an Endkund*innen in eigenen Einzelhandelsgeschäften werden die Umsatzerlöse zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Waren an die Endkund*innen übergegangen ist, das heißt zu dem Zeitpunkt, an dem die Kund*innen die Waren im Einzelhandelsgeschäft kaufen. Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort mit dem Kauf der Ware durch die Kund*innen fällig. Bei Verkäufen von Waren über eigene Onlinevertriebskanäle werden die Umsatzerlöse realisiert, wenn die Endkund*innen die Waren angenommen haben und die Verfügungsgewalt über die Waren an die Endkund*innen übergegangen ist. Die angewendeten Zahlungsbedingungen entsprechen den branchenüblichen Zahlungsbedingungen pro Land.

Unter bestimmten Voraussetzungen und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen besitzen Kund*innen die Möglichkeit, Waren umzutauschen oder Waren gegen eine Gutschrift zurückzugeben. Die Höhe der erwarteten Rücklieferungen wird auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt und über eine Verbindlichkeit aus Rückgabeverpflichtungen von den Umsatzerlösen abgegrenzt. Der Vermögenswert für das Recht aus dem Rückgabeanspruch der Waren wird unter den Vorräten erfasst und führt zu einer entsprechenden Reduzierung der Umsatzkosten.

LIZENZ- UND PROVISIONSERTRÄGE

Der Konzern erfasst Lizenz- und Provisionserträge aus der Auslizenzierung von Markenrechten an Dritte. Die Lizenzerträge werden gemäß den vorzulegenden Abrechnungen der Lizenznehmer erfolgswirksam erfasst. In bestimmten Fällen sind für eine periodengerechte Abgrenzung Schätzwerte erforderlich. Provisionserträge werden in Rechnung gestellt, soweit das zugrunde liegende Einkaufsgeschäft als realisiert einzustufen ist.

WERBE- UND PROMOTIONSAUFWENDUNGEN

Werbeaufwendungen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfolgswirksam berücksichtigt. Mehrjährige Promotionsaufwendungen werden grundsätzlich periodengerecht über die Laufzeit des Vertrages als Aufwand verteilt. Sollte sich durch diese Aufwandsverteilung ein Aufwandsüberschuss über den wirtschaftlichen Nutzen nach dem Bilanzstichtag ergeben, wird dieser durch Wertminderung von Vermögenswerten und falls erforderlich durch eine Drohverlustrückstellung im Abschluss berücksichtigt. Sofern Promotions- und Werbeverträge bei Erreichen vordefinierter Ziele (z.B. Medaillen, Meisterschaften) zusätzliche Zahlungen vorsehen, welche sich zeitlich und betragsmäßig nicht exakt vorhersehen lassen, werden diese zum jeweiligen Zeitpunkt vollständig ergebniswirksam erfasst.

PRODUKTENTWICKLUNG

PUMA entwickelt laufend neue Produkte, um den Marktanforderungen bzw. -veränderungen gerecht zu werden. Forschungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden ebenfalls zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst, sofern sie die Ansatzkriterien des IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ nicht erfüllen.

ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Ab dem Geschäftsjahr 2020 hat PUMA in Folge der COVID-19-Pandemie erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand auf globaler Ebene erhalten und erfolgsbezogen von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen. Die Zuwendungen resultieren aus landesspezifischen, einmaligen Soforthilfen im Zusammenhang mit der globalen COVID-19-Pandemie sowie landesspezifischen Kurzarbeit-Programmen, sofern sie die Voraussetzungen gemäß IAS 20 erfüllen und sonstigen vergleichbaren Maßnahmen.

Erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20.7 erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Fördervoraussetzungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden.

FINANZERGEBNIS

Im Finanzergebnis sind Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten sowie Zinserträge und -aufwendungen im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten enthalten. Darüber hinaus sind im Finanzergebnis Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten, abgezinsten langfristigen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben und aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen enthalten.

Wechselkurseffekte, die einem Grundgeschäft direkt zuzuordnen sind, werden in der jeweiligen Position in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

ERTRAGSTEUERN

Laufende Ertragsteuern werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, in denen die einzelnen Konzern-Gesellschaften tätig sind, ermittelt.

Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Wenn angemessen, werden diese Sachverhalte bei den Ertragsteuerverbindlichkeiten bzw. latenten Steuern berücksichtigt. Die ertragsteuerliche Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Sachverhalts unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Wechselwirkungen. Für mögliche Risiken aus unsicheren Steuerpositionen wurden unter Berücksichtigung von IFRIC 23 entsprechende bilanzielle Vorsorgen getroffen. In Abhängigkeit davon, welcher Wert die Erwartung am besten widerspiegelt, wird der wahrscheinlichste Wert oder der Erwartungswert für die Bewertung verwendet.

LATENTE STEUERN

Latente Steuern aus temporär abweichenden Wertansätzen in der IFRS- und Steuerbilanz der Einzelgesellschaften und aus Konsolidierungsvorgängen, die jeweils von derselben Steuerbehörde erhoben werden und aufrechenbar sind, werden je Steuersubjekt verrechnet und entweder als aktive oder passive latente Steuern ausgewiesen.

In Bezug auf die bilanzierten Leasingverhältnisse wird das Steuerabzugspotential dem jeweiligen Nutzungsrecht an Vermögenswerten zugeordnet. Sofern in der Folgebewertung aus einer Nettobetrachtung von Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit temporäre Differenzen entstehen, werden latente Steuern gebildet, sofern die Vorgaben von IAS 12 erfüllt sind.

Darüber hinaus können die aktiven latenten Steuern auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Weiterhin können sich latente Steueransprüche oder -verpflichtungen aus ergebnisneutralen Bilanzierungsvorgängen ergeben. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die für die Umkehrung in den einzelnen Ländern gelten und am Bilanzstichtag in Kraft bzw. verabschiedet sind.

Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Vorteils wahrscheinlich ist. Basierend auf der Ertragslage der Vergangenheit und den Geschäftserwartungen für die absehbare Zukunft werden latente Steueransprüche nicht angesetzt, falls dieses Kriterium nicht erfüllt wird.

SCHÄTZUNGSUNSICHERHEIT

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Höhe und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, sodass in zukünftigen Perioden ein Risiko von Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte und Schulden besteht. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls nötig, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden erfolgswirksam angepasst.

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds, die unter den aktuellen Umständen vernünftig erscheinen. PUMA wendet dabei Szenarien an, welche unterstellen, dass die COVID-19 Situation nicht von langfristiger Dauer sein wird. Entsprechend geht PUMA davon aus, dass die Auswirkungen auf den Konzernabschluss nicht wesentlicher, ernsthafter Natur sein werden. Annahmen und Schätzungen betreffen im Wesentlichen die Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie Marken, die Vorräte, Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen, die Steuern und Leasingverhältnissen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und zum Stichtag bestehenden Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu den oben genannten Posten werden im Folgenden erörtert.

Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Marken

Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten basieren auf Berechnungen des Nutzungswertes als führendes Wertkonzept. Zur Berechnung des Nutzungswertes muss der Konzern die zukünftigen Cashflows aus den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, schätzen. Hierfür wurden die Daten der jeweiligen Dreijahresplanung zugrunde gelegt, die auf Prognosen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des daraus ableitbaren branchenspezifischen Konsumverhaltens basiert. Aufgrund der derzeit kurz- und mittelfristig schwer vorhersagbaren weltweiten Folgen der COVID-19-Pandemie unterliegen diese Annahmen und Schätzungen grundsätzlich einer erhöhten Unsicherheit. Es wird jedoch angenommen, dass sich die Weltwirtschaft, aufgrund der verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 und der weiter fortschreitenden Immunisierung großer Teile der Bevölkerung in den Hauptmärkten von PUMA im Jahr 2023, allmählich wieder normalisiert. Eine weitere wesentliche Annahme betrifft die Ermittlung eines angemessenen Zinssatzes zur Diskontierung der Cashflows auf den Barwert (Discounted-Cashflow-Methode). Marken werden über die „Relief from Royalty-Methode“ (Lizenzpreisanalogiemethode) bewertet. Weitere Einzelheiten, insbesondere die zur Berechnung herangezogenen Annahmen, sind im Kapitel 11 dargestellt.

Vorräte

Bei den Vorräten kommen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder die niedrigeren, vom Verkaufspreis am Bilanzstichtag abgeleiteten Nettoveräußerungswerte zum Ansatz. Die Wertberichtigungen werden in Abhängigkeit von Alter, Saisonalität und realisierbaren Marktpreisen in ausreichendem Maße gebildet. Weitere Einzelheiten zur Vorratsbewertung sind im Kapitel 4 dargestellt.

Verbindlichkeiten aus Rückgabeverpflichtungen

Der Konzern erfasst Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Sportartikeln. Die Umsatzerlöse werden in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Gegenleistung bemessen, auf die der Konzern aus dem Vertrag mit den Kund*innen, unter Berücksichtigung von Retouren, Skonti und Rabatten, voraussichtlich Anspruch hat. Da die Kund*innen unter bestimmten Voraussetzungen und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen die Möglichkeit besitzen Waren umzutauschen wird die Höhe der erwarteten Rücklieferungen auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzt. Die Abgrenzung von den Umsatzerlösen erfolgt über die Verbindlichkeit aus Rückgabeverpflichtungen. Weitere Einzelheiten sind im Kapitel 13 dargestellt.

Steuern

Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Steuergesetze sowie den einschlägigen Verwaltungsauffassungen ermittelt und unterliegen wegen ihrer Komplexität möglicherweise einer abweichenden Interpretation durch Steuerpflichtige einerseits und Finanzbehörden andererseits. Unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen können zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Jahre führen; sie werden basierend auf der Einschätzung des Managements mit dem wahrscheinlichsten Betrag oder dem Erwartungswert für den jeweiligen Einzelfall in die Betrachtung einbezogen.

Bei der Bilanzierung latenter Steuern, sind Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich zukünftiger Steuerplanungsstrategien sowie der zu erwarteten Eintrittszeitpunkte und der Höhe der zukünftigen zu versteuernden Einkommen zu treffen. Für diese Beurteilung wird das zu versteuernde Einkommen aus der jeweiligen Unternehmensplanung abgeleitet. Diese berücksichtigt die Ertragslage der Vergangenheit und die zukünftig zu erwartende Geschäftsentwicklung. Aufgrund der derzeit kurz- und mittelfristig schwer vorhersagbaren weltweiten Folgen der COVID-19-Pandemie unterliegen diese Annahmen und Schätzungen einer erhöhten Unsicherheit. Bei Gesellschaften in Verlustsituationen werden aktive latente Steuern nur dann angesetzt, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass zukünftig positive Ergebnisse erzielt werden können. Weitere Einzelheiten und detaillierte Annahmen sind unter dem Kapitel 8 zu finden.

Leasing

Die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit basiert auf Annahmen für die verwendeten Diskontierungszinssätze, die Laufzeit der Mietverträge sowie für die Ermittlung der fixen Leasingzahlungen. Zur Ermittlung des Barwerts der künftigen Mindestleasingzahlungen verwendet PUMA länder- und währungsspezifische sowie laufzeitkompatible Fremdkapitalzinssätze. Neben der Grundmietzeit bezieht der Konzern Verlängerungsoptionen in die Ermittlung der Vertragslaufzeit ein, wenn das Management unter Berücksichtigung sämtlicher Tatsachen und Umstände hinreichend sicher ist, solche Option auszuüben. In die fixen Leasingzahlungen werden auch fest vereinbarte Mindestbeträge für Verträge mit überwiegend variabler Miete einbezogen.

ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt Ermessensentscheidungen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Informationen über Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

Beurteilung der Beherrschung von Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen

Die Bestimmung, ob der Konzern die Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen beherrscht, ist in Kapitel 28 Angaben zu nicht beherrschenden Anteilen dargestellt.

Währungsumrechnung bei Hyperinflation

Das Wahlrecht hinsichtlich der Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen wurde dahingehend ausgeübt, dass die Vorjahresvergleichszahlen nicht angepasst wurden. Die Angaben sind in Kapitel 2 Wesentliche Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Abschnitt Währungsumrechnung enthalten.

Leasing

Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen beinhaltet Ermessensentscheidungen, insbesondere zur Laufzeit der Leasingverträge hinsichtlich der Bestimmung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist.

Einige Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen, die nur durch PUMA und nicht vom Leasinggeber ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Die Beurteilung erfolgt für jeden Vertrag individuell und berücksichtigt die Höhe der eigenen Investitionen sowie die Möglichkeit von sich in Zukunft verändernden Rahmenbedingungen. Sofern während der Vertragslaufzeit signifikante Ereignisse oder signifikante Änderungen von Umständen auftreten, die innerhalb der Kontrolle von PUMA liegen, wird erneut beurteilt, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist.

Wesentliche Ermessensentscheidungen bestehen bei der Folgebewertung von Nutzungsrechten für Einzelhandelsgeschäfte im Rahmen der Beurteilung des Vorliegens einer Wertminderung und der Ermittlung des Wertminderungsbedarfs. Dabei werden unter anderem Annahmen über die Dauer des Leasingverhältnisses, die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung und die Profitabilität der Einzelhandelsgeschäfte sowie dem zugrunde liegenden Zinssatz getroffen. Bei der Ermittlung der Nutzungswerte im Rahmen des Wertminderungstests für die Einzelhandelsgeschäfte in Russland wurden insbesondere Annahmen zum Eintritt verschiedener Szenarien und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten getroffen.