ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß § 289F UND § 315D HGB

Die effektive Umsetzung der Corporate Governance Grundsätze ist ein wichtiges Element der Unternehmenspolitik von PUMA. Eine transparente und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Unternehmensziele und die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Der Vorstand und der Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des gesamten Unternehmens eng zusammen, um durch eine gute Corporate Governance eine effiziente, auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle sicherzustellen. Im Folgenden berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat über die Corporate Governance bei der PUMA SE gemäß Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Das Kapitel enthält zudem die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-Verordnung (SE-VO) i.V.m. § 289f und § 315d Handelsgesetzbuch (HGB). Gemäß § 317 Abs. 2 S. 6 HGB ist die Prüfung der Angaben durch den Abschlussprüfer nach §§ 289f Abs. 2 und 5, 315d HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

Die PUMA SE ist ein Unternehmen in der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE). Als SE mit Sitz in Deutschland unterliegt die PUMA SE den europäischen und deutschen SE-Regelungen sowie weiterhin dem deutschen Aktienrecht. Als in Deutschland börsennotiertes Unternehmen richtet sich die Corporate Governance der PUMA SE nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die PUMA SE hat ein duales Führungssystem, das zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan eine strikte personelle und funktionale Trennung vorsieht (Two-tier Board). Der Vorstand leitet das Unternehmen, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und berät.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2022 DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER PUMA SE ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄß § 161 AKTIENGESETZ

Zum 31. Dezember 2022, dem Bilanzstichtag des Geschäftsberichts 2022, galt die folgende Entsprechenserklärung 2022.

Vorstand und Aufsichtsrat der PUMA SE erklären, dass die PUMA SE den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020, „Kodex 2020“) und vom 28. April 2022 (in Kraft getreten am 27. Juni 2022, „Kodex 2022“) seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 9. November 2021 nebst deren Aktualisierung vom 7. April 2022 entsprochen hat und dem Kodex 2022 künftig weiterhin entsprechen wird, jeweils mit der unten genannten Ausnahme und soweit PUMA dem Kodex 2020 und dem Kodex 2022 folgen muss.

Nach der Empfehlung C.5 des Kodex 2020 und des Kodex 2022 soll ein Vorstandsmitglied einer börsennotierten Gesellschaft insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen. Herr Bjørn Gulden, Mitglied des Vorstands und CEO der PUMA SE, hält Mandate bei der Tchibo GmbH, Hamburg, und der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, die unter diese Empfehlung fallen. Seit 2022 ist er zudem Mitglied des Board of Directors der Essity Aktiebolag (publ), einer börsennotierten Aktiengesellschaft nach dem Recht des Königreichs Schweden. Daher erklärt PUMA eine Abweichung zu der Empfehlung C.5. Der Aufsichtsrat der PUMA SE hat sich vergewissert, dass Herr Gulden weiterhin genügend Zeit hat, um seine Aufgaben bei der PUMA SE gewissenhaft zu erfüllen.

Herzogenaurach, 9. November, 2022

PUMA SE

Für den Vorstand

Arne Freundt

 

Hubert Hinterseher

Für den Aufsichtsrat

Héloïse Temple-Boyer

AKTUALISIERUNG DER ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER PUMA SE ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX GEMÄß § 161 AKTIENGESETZ

Die Entsprechenserklärung 2022 wurde zum 1. Januar 2023 wie folgt aktualisiert.

Vorstand und Aufsichtsrat der PUMA SE haben zuletzt am 9. November 2022 eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020 „Kodex 2020“) und vom 28. April 2022 (in Kraft getreten am 27. Juni 2022, „Kodex 2022“) abgegeben. Diese Erklärung wird wie folgt aktualisiert und ergänzt:

Nach der Empfehlung C.5 des Kodex 2020 und des Kodex 2022 soll ein Vorstandsmitglied einer börsennotierten Gesellschaft insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen. Herr Bjørn Gulden, ehemaliges Mitglied des Vorstands der PUMA SE, hat am 16. November 2022 mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 sein Mandat im Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, niedergelegt. Damit hält Herr Gulden insgesamt noch zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen.

Die Erklärung einer Abweichung von der Empfehlung C.5 war seitdem und ist künftig nicht mehr erforderlich.

Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom 9. November 2022 uneingeschränkt fort.

Herzogenaurach, 1. Januar, 2023

PUMA SE

Für den Vorstand

Arne Freundt

 

Hubert Hinterseher

Für den Aufsichtsrat

Héloïse Temple-Boyer

Die Entsprechenserklärung sowie ihre Aktualisierung sind auf der Homepage der Gesellschaft (http://about.PUMA.com unter "INVESTOREN / CORPORATE GOVERNANCE") abrufbar. Die Entsprechenserklärungen der letzten fünf Jahre sind ebenfalls auf dieser Website zugänglich.

RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN, DIE ÜBER DIE GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN HINAUS ANGEWANDT WERDEN

CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY

Um der ökologischen und sozialen Verantwortung eines weltweit agierenden Sportartikelherstellers gerecht zu werden, hat PUMA konzernweite Leitsätze zum Umweltmanagement sowie zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards sowie Menschenrechte definiert. PUMA ist der Überzeugung, dass nur auf einem solchen Fundament ein dauerhaft tragfähiger und damit nachhaltiger Unternehmenserfolg erreicht werden kann. Daher bekennt sich PUMA zu den Prinzipien des UN Global Compact. Der PUMA Code of Ethics und der PUMA Code of Conduct geben Ethik- und Umweltstandards vor, denen alle Mitarbeiter*innen und alle Lieferanten verpflichtet sind. Detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens finden sich im Kapitel „Nachhaltigkeit“ im Geschäftsbericht oder auf der Homepage (http://about.PUMA.com unter „FOREVER BETTER“).

COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEM

Wir bei PUMA handeln bei allen geschäftlichen Aktivitäten im Einklang mit dem Gesetz und selbst gesetzten Verhaltensstandards. PUMA hat ein Compliance Management System (CMS) eingerichtet, um Regelverstöße in den Bereichen Korruption, Geldwäsche, Interessenkonflikte, Kartellrecht, Betrug/Untreue systematisch vorzubeugen, sie frühzeitig aufzudecken und zu sanktionieren. Verstöße gegen das Gesetz oder interne Richtlinien werden nicht geduldet.

Wir verhalten uns gesetzestreu, fair, respektvoll und ethisch gegenüber unseren Mitarbeiter*innen, unseren Kund*innen und unseren Geschäftspartnern. Nicht nur, weil wir es müssen, sondern weil wir es wollen, und dies ist tief in der Kultur von PUMA verwurzelt. Das CMS wird von der Group Compliance-Funktion zusammen mit unseren lokalen Compliance-Beauftragten in allen Tochtergesellschaften weltweit verwaltet, um sicherzustellen, dass alle PUMA-Mitarbeiter*innen den Werten von PUMA entsprechen.

PUMA-ETHIKKODEX
Unser PUMA Code of Ethics ist ein wichtiger Baustein des CMS und ein Kernelement der PUMA-Kultur. Er legt die Leitlinien und Werte fest, die die Identität von PUMA prägen und ist für die Mitarbeiter*innen in allen PUMA-Tochtergesellschaften weltweit verbindlich. PUMA erwartet, dass alle Mitarbeiter*innen diese Werte kennen und ihr Handeln danach ausrichten. Der Code of Ethics enthält Regelungen unter anderem zum Umgang mit Interessenkonflikten und persönlichen Daten und untersagt Insiderhandel, wettbewerbswidriges Verhalten sowie Korruption in jeder Form. Um den Mitarbeiter*innen die Regeln des Code of Ethics näher zu bringen und einheitliche Verhaltensrichtlinien zu etablieren, wird der Code of Ethics durch konkretisierende konzernweite Richtlinien flankiert.

RISIKOBEWERTUNG
Group Compliance führt regelmäßig Risikoanalysen durch, um die wichtigsten Compliance-Risiken weltweit zu bewerten und um potenzielle neue Risiken zu identifizieren und zu mindern. Die Risikobewertung basiert in der Regel auf einem Fragebogen und auf persönlichen, ausführlichen Interviews. Die Risikobewertung erlaubt eine Aussage zu den Compliance-Nettorisiken, weil sie auch die bestehenden Maßnahmen zur Risikominderung berücksichtigt.

SCHULUNGEN UND KOMMUNIKATION
Durch fortlaufende verpflichtende E-Learnings werden alle Mitarbeiter*innen mit den Regelungsbereichen des Code of Ethics vertraut gemacht. Im Jahr 2022 lag der Schwerpunkt des E-Learnings zum Code of Ethics auf dem Wettbewerbsrecht. Alle PUMA-Mitarbeiter*innen wurden vom CEO der PUMA SE aufgefordert, das E-Learning zu absolvieren. Der klare "Tone from the Top" führte dazu, dass 98,7% der PUMA-Mitarbeiter*innen konzernweit (98,3% PUMA SE) das E-Learning erfolgreich abschlossen.

Darüber hinaus führen wir persönliche und virtuelle Schulungen für unsere Zentrale und unsere Tochtergesellschaften durch. Die Schulungen sind auf die jeweilige Zielgruppe und ihre geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten. Darüber hinaus gibt es eine Compliance-Onboarding-Schulung, mit der sich neue Mitarbeiter*innen bei ihrem Start bei PUMA vertraut machen müssen.

Wir entwickeln regelmäßig Kommunikationsmaßnahmen in verschiedenen Formaten, um unsere Mitarbeiter*innen über den Inhalt und die Kontrollen, die in den internen Richtlinien und Leitlinien festgelegt sind, zu informieren. Diese Kommunikationsmaßnahmen werden in 11 Sprachen übersetzt und in unserer Organisation weltweit verteilt. Im Jahr 2022 haben wir Kommunikationsmaßnahmen zur Unterschriftenrichtlinie und zur Wettbewerbsrechtsrichtlinie sowie speziell zu den Compliance-Verantwortlichkeiten von Managern mit Teams entwickelt.

ANFORDERUNGEN AN GESCHÄFTSPARTNER
Um sicherzustellen, dass wir unser Ziel erreichen, erfolgreich zu sein, verlangen wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, insbesondere die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung, zu dem Schutz der Menschenrechte und zum Umweltschutz. Außerdem verlangen wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich an die Werte halten, die wir in unserem Ethikkodex und Verhaltenskodex für Lieferanten (abrufbar unter https://about.puma.com/de-de/sustainability/codes-policies-and-handbooks) niedergelegt haben.

Nach der Einführung der Business Partner Due Diligence Policy im Jahr 2021 werden unsere Geschäftspartner auf potenzielle Risiken geprüft und in Kategorien mit niedrigem, mittlerem und hohem Risiko eingeteilt. 434 Geschäftspartner wurden mithilfe eines von uns intern entwickelten Tools für den Due-Diligence-Prozess einer Risikobewertung unterzogen. 15% dieser Geschäftspartner wurden als hochriskant eingestuft und mussten daher ein spezielles Onboarding durchlaufen und bestimmte Anforderungen erfüllen, um mit PUMA zusammenarbeiten zu können. Im Jahr 2022 wurden keine Geschäftspartner abgelehnt, die einer Compliance-Due-Diligence unterzogen wurden.

COMPLIANCE-ORGANISATION
Der Vorstand ist für die Implementierung eines angemessenen und effektiven CMS verantwortlich. Er wird von einer Compliance-Organisation unterstützt, die aus der Chief Compliance Officerin und den lokalen Compliance-Beauftragten in den wichtigsten operativen Gesellschaften der PUMA-Gruppe besteht. Die Chief Compliance Officerin der PUMA SE berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden der PUMA SE. Die lokalen Compliance-Beauftragten sind darüber hinaus direkter Ansprechpartner für die Mitarbeiter*innen und unterstützen diese durch geeignete Kommunikationsmaßnahmen sowie die Bearbeitung von Compliance-Vorfällen. Um die Zusammenarbeit innerhalb der globalen Compliance-Organisation zu erleichtern, finden regelmäßige virtuelle Treffen mit den lokalen Compliance-Beauftragten statt. Diese Treffen bieten die Möglichkeit, Erfahrungen und Wissen auszutauschen und zukünftige Anforderungen und Erwartungen zu formulieren.

Ergänzt wird dieser informelle Informationsaustausch durch einen Compliance-Reporting-Prozess. Dieser Prozess umfasst u.a:

  • Die Berichterstattung der Chief Compliance Officerin an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der PUMA SE und an den Vorstand über den aktuellen Stand der Umsetzung der Compliance-Strukturen und schwerwiegende Compliance-Verstöße.
  • Die Berichterstattung der lokalen Compliance-Beauftragten an die Chief Compliance Officerin über den Stand der Umsetzung des Compliance-Management-Systems in ihrer lokalen Einheit.

WHISTLEBLOWING-PLATTFORM
PUMA verfügt über eine konzernweite elektronische Whistleblower-Plattform, die von einem externen Anbieter betrieben wird und an die Mitarbeiter*innen und Dritte illegales oder unethisches Verhalten melden können. Es können Verstöße aus allen Risikobereichen gemeldet werden. Meldungen über Verstöße, die nicht in die Kern-Compliance-Risikobereiche fallen, werden an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet, die dann für die Untersuchung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen in den jeweiligen Fällen verantwortlich sind.

Die lokalen Compliance-Beauftragten weisen jedes Jahr durch geeignete Kommunikationsmaßnahmen oder in persönlichen Schulungen explizit auf die Whistleblower-Plattform hin. Whistleblower, die Fehlverhalten in gutem Glauben melden, sind vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Allen Meldungen wird unverzüglich nachgegangen und bei Bestätigung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Im Jahr 2022 gingen 94 Meldungen über angebliche Verstöße ein. Die meisten Fälle fielen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Compliance-Abteilung. Bei 4 Compliance- Verdachtsfällen im Jahr 2022 handelte es sich um potenziell geringfügige Betrugsfälle, die Untersuchungen wurden abgeschlossen, und 2 Anschuldigungen wurden bestätigt. Zusätzlich zur Whistleblower-Plattform gibt es eine globale Hotline, die für Whistleblower aus den Fabriken, mit denen PUMA zusammenarbeitet, zur Verfügung steht.

BESCHREIBUNG DER ARBEITSWEISE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS

Die PUMA SE hat drei Organe – den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

VORSTAND

Der Vorstand der PUMA SE leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Er entwickelt die strategische Ausrichtung von PUMA und stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab.

Darüber hinaus sorgt er für die konzernweite Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die wesentlichen Merkmale unseres vom Vorstand zu verantwortenden internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems können dem Kapitel „Risiko- und Chancenbericht“ entnommen werden.

Informationen zu den Aufgaben des Vorstands hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen sowie entsprechender Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit stellen wir im Kapitel „Risiko- und Chancenbericht“ sowie ausführlich im Kapitel „Nachhaltigkeit“ in unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung (nichtfinanzieller Bericht) zur Verfügung. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2022 kann spätestens ab dem 30. April 2023 an folgender Stelle auf unserer Internetseite abgerufen werden: http://about.PUMA.com/de-de/investor-relations/financial-reports. Zudem sind wichtige Nachhaltigkeitsinformationen auf der PUMA Homepage im Bereich FOREVER BETTER jederzeit abrufbar: https://about.puma.com/de-de/forever-better. Dort sowie in unserem Vergütungsbericht unter https://about.puma.com/de-de/investor-relations/corporate-governance finden sich auch weiterführende Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Zielen der Unternehmensstrategie und Unternehmensplanung.

Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser hat für den Vorstand eine Regelaltersgrenze von 70 Jahren festgelegt. Derzeit besteht der Vorstand aus vier Mitgliedern und hat einen Vorsitzenden. Nähere Angaben zu den Mandaten der Vorstandsmitglieder sind dem Konzernanhang (letztes Kapitel) zu entnehmen. Ab 1.1.2023 nimmt kein Vorstandsmitglied Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahr.

Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem CEO unverzüglich offenzulegen und die anderen Mitglieder des Vorstands hierüber zu informieren. Sie dürfen Nebentätigkeiten, insbesondere konzernfremde Aufsichtsrats- und vergleichbare Mandate nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben die Vorstandsmitglieder der PUMA SE keine Interessenkonflikte gemeldet.

Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands der PUMA SE sowie die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder (Ressorts) sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt, die unter http://about.PUMA.com unter „INVESTOREN / CORPORATE GOVERNANCE“ eingesehen werden kann.

AUFSICHTSRAT

Für die PUMA SE als europäische Gesellschaft findet das deutsche Mitbestimmungsgesetz keine Anwendung. Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergeben sich vielmehr aus der Satzung der PUMA SE sowie der „Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der PUMA SE“ vom 11. Juli 2011 und deren Anpassung vom 7. Februar 2018. Der Aufsichtsrat der PUMA SE besteht aus sechs Mitgliedern, von denen vier Mitglieder Anteilseignervertreter*innen und zwei Mitglieder Arbeitnehmervertreter sind. Die Wahl der Anteilseignervertreter*innen im Aufsichtsrat wird als Einzelwahl durchgeführt. Lebensläufe der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sind im Internet verfügbar und werden jährlich aktualisiert. Das Amt der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Nähere Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern, ihren Mandaten sowie die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat sind dem Konzernanhang (letztes Kapitel) zu entnehmen.

Aufsichtsratsmitglieder, die keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, nehmen insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahr.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit abberufen. Erstbestellungen erfolgen für drei Jahre. Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches System der Vorstandsvergütung. Bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, legt er es der Hauptversammlung zur Billigung vor. Am 5. Mai 2021 hat die Hauptversammlung ein vom Aufsichtsrat vorgelegtes, weiterentwickeltes Vorstandsvergütungssystem gebilligt, das den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) entspricht, den Empfehlungen des Kodex 2020 sowie des Kodex 2022 folgt und noch stärker auf die Aktionärsinteressen ausgerichtet ist. Weitergehende Informationen zur Vorstandsvergütung sind im Vergütungsbericht zusammengefasst, den Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellen (siehe https://about.PUMA.com/de-de/investor-relations/corporate-governance).

Der Aufsichtsrat überwacht die Umsetzung der Strategie durch den Vorstand und berät ihn dabei. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen, die als Querschnittsaufgabe im Prüfungsausschuss und im Nachhaltigkeitsausschuss behandelt werden. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle unternehmensrelevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und des Compliance Management Systems. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in Entscheidungen, die von überragender Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden und muss diesen zustimmen.

Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine Nachfolgeplanung für künftige Vorstandsposten und Schlüsselfunktionen in der Unternehmensgruppe. Auf Basis gruppenweiter Talentkonferenzen, erarbeitet der Vorstand Empfehlungen für potenzielle interne Nachfolgebesetzungen, die er regelmäßig mit dem Aufsichtsrat berät. Der Vorstand berücksichtigt bei seinen Empfehlungen das vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands beschlossene Diversitätskonzept (siehe unten).

Die Aufsichtsratsvorsitzende hält zwischen den Sitzungen regelmäßig mit dem CEO Kontakt, um mit ihm Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance bei PUMA zu beraten. Der CEO oder der CFO sprechen vor Sitzungen des Aufsichtsrats getrennt mit den Arbeitnehmervertretern und den Anteilseignervertreter*innen, falls dies erforderlich ist. Am Ende der regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat stets die Möglichkeit, Themen auch in Abwesenheit des Vorstands zu besprechen. Davon macht er auch regelmäßig Gebrauch. Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen an den Sitzungen auch per Telefon- oder Videokonferenz teil.

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Die letzte Effizienzprüfung wurde Ende 2021 angestoßen. Mit Unterstützung externer Experten wurde ein umfassender Fragebogen erstellt, der von jedem Aufsichtsratsmitglied beantwortet wurde. Die Ergebnisse wurden im Frühjahr 2022 ausgewertet, im Aufsichtsrat diskutiert und etwaige Verbesserungsmaßnahmen wurden festgelegt.

Kein Aufsichtsratsmitglied übt eine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens aus; kein Aufsichtsratsmitglied steht in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber.

Die Gesellschaft unterstützt den Aufsichtsrat bei seinen Fortbildungsmaßnahmen, indem z. B. die Rechtsabteilung regelmäßig Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufsichtsrat prüft und in den Sitzungen behandelt. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten in einem Onboarding-Programm nicht nur eine Schulung durch die Rechtsabteilung zu ihren Rechten und Pflichten, sondern haben insbesondere die Gelegenheit, die Mitglieder des Vorstands und weitere Führungskräfte zu einem bilateralen Austausch über aktuelle Themen der jeweiligen Vorstandsbereiche zu treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens zu verschaffen. Im Jahre 2022 wurde der Aufsichtsrat zu den Themen Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern, Financial KPI‘s sowie regulatorische Anforderungen an den Aufsichtsrat im Bereich ESG geschult.

Die Grundsätze der Arbeitsweise des Aufsichtsrats der PUMA SE sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat niedergelegt, die unter http://about.PUMA.com unter "INVESTOREN / CORPORATE GOVERNANCE" eingesehen werden kann.

AKTIONÄR*INNEN UND HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionär*innen der PUMA SE üben ihre Rechte, insbesondere ihre Auskunfts- und Stimmrechte, in der Hauptversammlung aus. Jede Aktie hat eine Stimme. Die PUMA SE hat keine Vorzugsaktien oder Aktien mit mehrfachem Stimmrecht ausgegeben. Unsere Aktionär*innen können ihr Stimmrecht selbst oder aber durch eine(n) weisungsgebundene(n), von der Gesellschaft bestellte(n) Vertreter*in ausüben. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der PUMA SE zur Verfügung. Die Hauptversammlung fand im Jahre 2022 aufgrund der COVID-19-Pandemie wieder im virtuellen Format statt. Deshalb war eine physische Präsenz der Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten ausgeschlossen. Aktionär*innen hatten aber die Möglichkeit, sich über das PUMA InvestorPortal zur Live-Übertragung der gesamten virtuellen Hauptversammlung in Bild und Ton zuzuschalten. Dort konnten vorab Fragen eingereicht werden, die dann in der Hauptversammlung beantwortet wurden. Ebenso konnten über das PUMAInvestorPortal Widersprüche gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erklärt werden. Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionär*innen erfolgte im Wege der (elektronischen) Briefwahl, per E-Mail, Brief bzw. aufgrund Vollmachtserteilung.

Im Rahmen unserer umfassenden Investor Relations- und Öffentlichkeitsarbeit stehen wir in enger Verbindung mit unseren Aktionär*innen. Wir unterrichten Aktionär*innen, Finanzanalyst*innen, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit umfassend und regelmäßig über die Lage des Unternehmens und informieren sie unverzüglich über wesentliche geschäftliche Veränderungen. Auch die Aufsichtsratsvorsitzende ist in angemessenem Rahmen bereit, mit Investor*innen über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen.

Zusätzlich zu anderen Kommunikationswegen nutzen wir für unsere Investor Relations-Arbeit intensiv die Internetseite der Gesellschaft. Unter http://about.PUMA.com/de-de/investor-relations sind alle wesentlichen im Geschäftsjahr 2022 veröffentlichten Informationen einschließlich Jahres-, Quartals- und Halbjahresfinanzberichten, Pressemitteilungen, Stimmrechtsmitteilungen bedeutender Aktionär*innen, Präsentationen sowie der Finanzkalender abrufbar.

BESCHREIBUNG DER ARBEITSWEISE SOWIE DER ZUSAMMENSETZUNG DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Sitzungen des Aufsichtsrats finden mindestens alle drei Monate statt. Sie müssen auch stattfinden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert oder ein Aufsichtsratsmitglied die Einberufung verlangt. Der Aufsichtsrat hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben vier Ausschüsse eingerichtet und lässt sich regelmäßig über deren Arbeit berichten. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats der PUMA SE sowie die Aufgaben der Ausschüsse sind der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zu entnehmen, die unter http://about.PUMA.com unter „INVESTOREN / CORPORATE GOVERNANCE“ eingesehen werden kann.

Der Personalausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Der Personalausschuss hat die Aufgabe, den Abschluss und die Änderung von Dienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern vorzubereiten und die Grundsätze des Personalwesens und der Personalentwicklung festzulegen. Über Fragen der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt der gesamte Aufsichtsrat aufgrund entsprechender Empfehlungen des Personalausschusses. Die Mitglieder des Personalausschusses sind Héloïse Temple-Boyer (Vorsitzende), Fiona May und Martin Köppel.

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses verfügen über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung gemäß § 100 Abs. 5 AktG. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für Fragen der Rechnungslegung, welche insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich CSR-Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB umfasst. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems sowie der Compliance und der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Auswahl und der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte, der Qualität der Abschlussprüfung, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen und der Honorarvereinbarung. Der Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl des Abschlussprüfers stützt sich auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses. Nach der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung und die Erteilung des Prüfungsauftrags durch den Aufsichtsrat konkretisiert der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und Prüfungsschwerpunkte. Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss berät regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand. Der Abschlussprüfer nimmt an der Bilanzsitzung über den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht teil und berichtet über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung. Er informiert auch über Leistungen, die er zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht hat und die Wahrung seiner Unabhängigkeit. Der Prüfungsausschuss erhält auf Monatsbasis Finanzzahlen des PUMA-Konzerns und kann somit die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Entwicklung der Auftragslage laufend verfolgen. Darüber hinaus widmet sich der Prüfungsausschuss bilanz- und ergebnisrelevanten Fragen und diskutiert diese mit dem Vorstand. Weiterhin erhält der Prüfungsausschuss nach Abschluss von Projekten der internen Revision die Prüfungsberichte, welche auch die eingeleiteten Maßnahmen enthalten. Fragen der Nachhaltigkeit sind ebenfalls von zentraler Bedeutung. Als Querschnittsaufgabe tangieren sie dabei die Aufgabenbereiche unterschiedlicher Ausschüsse. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit Nachhaltigkeitsaspekten eingehend im Rahmen der Berichterstattung und berichtet darüber an das Plenum. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Thore Ohlsson (Vorsitzender, Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung/Abschlussprüfung), Héloïse Temple-Boyer (Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung/Abschlussprüfung) und Bernd Illig.

Der Nachhaltigkeitsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Er tagt einmal jährlich. In seinem Zuständigkeitsbereich berät und überwacht der Nachhaltigkeitsausschuss operative Nachhaltigkeitsfragen sowie die Nachhaltigkeitsstrategien des Vorstands. Die Mitglieder des Nachhaltigkeitsausschusses sind Fiona May (Vorsitzende), Héloïse Temple-Boyer und Martin Köppel.

Dem Nominierungsausschuss gehören drei Mitglieder an, die ausschließlich Vertreter der Anteilseigner*innen im Aufsichtsrat sind. Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Anteilseignervertreter*innen für den Aufsichtsrat als Kandidat*innen vor. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sind Héloïse Temple-Boyer (Vorsitzende), Jean-François Palus und Fiona May.

Die derzeitige Zusammensetzung der Ausschüsse ist zudem dem Konzernanhang (letztes Kapitel) zu entnehmen.

DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DEN AUFSICHTSRAT

A) ZIELE DES AUFSICHTSRATS IM HINBLICK AUF SEINE ZUSAMMENSETZUNG

Der Aufsichtsrat der PUMA SE ist so zusammengesetzt, dass seine Mitglieder über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist in erster Linie die entsprechende Qualifikation unter Beachtung der Vielfalt (Diversity) und der angemessenen Beteiligung von Frauen maßgeblich. Der Aufsichtsrat hat sich auch mit Blick auf C.1 des Kodex 2020 sowie C.1 des Kodex 2022 Ziele gesetzt, die er erfüllt. Die Ziele sind im Folgenden einzeln dargestellt:

  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen in ihrer Gesamtheit über Erfahrungen und Kenntnisse auf den Gebieten der Steuerung und/oder Überwachung kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie in den Geschäftsbereichen und Absatzmärkten von PUMA. Einzelheiten dazu sind unter lit. b) dieses Kapitels dargestellt.
  • Mehrere Mitglieder verfügen über einen ausgeprägten internationalen Hintergrund. Diese Zielvorgabe ist aufgrund der internationalen Herkunft von Héloïse Temple-Boyer, Thore Ohlsson, Jean-François Palus und Fiona May deutlich übertroffen.
  • Dem Aufsichtsrat gehört eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Mit Héloïse Temple-Boyer, Thore Ohlsson, Jean-François Palus und Fiona May werden vier von sechs Mitgliedern des Aufsichtsrats als unabhängig angesehen.
    Weder der Kodex 2020 noch der Kodex 2022 enthalten eine abschließende Definition der Unabhängigkeit in Bezug auf die Anteilseignervertreter*innen im Aufsichtsrat, sondern zählen beispielhaft Umstände auf, die auf eine fehlende Unabhängigkeit hinweisen können. Es ist Aufgabe des Aufsichtsrats, anhand dieser Indizien die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder einzuschätzen und zu beurteilen, ob ein Mitglied in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen – und nicht nur vorübergehenden – Interessenkonflikt begründen kann. Vor diesem Hintergrund gibt es nach Einschätzung des Aufsichtsrats der PUMA SE derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für relevante Umstände oder Beziehungen eines Aufsichtsratsmitglieds, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen und damit seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
    Im Hinblick auf die Aufsichtsratsmitglieder Héloïse Temple-Boyer und Jean-François Palus ist der Aufsichtsrat der Ansicht, dass deren Funktion jeweils als Directeur Général Délégué der Artémis S.A.S. ihre Unabhängigkeit im Sinne der Kodizes 2020 und 2022 nicht beeinträchtigt. Bei der Artémis S.A.S. handelt es sich nicht um eine kontrollierende Aktionärin, denn Artémis S.A.S. ist weder eine Mehrheitsaktionärin noch hat sie eine faktische Hauptversammlungsmehrheit.
    Hinsichtlich der Aufsichtsratsmitglieder Herr Thore Ohlsson und Herr Jean-François Palus ist der Aufsichtsrat der Ansicht, dass die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, welche jeweils 12 Jahre übersteigt, ihre Unabhängigkeit im Sinne der Kodizes 2020 und 2022 nicht beeinträchtigt, da sie keinen wesentlichen Interessenkonflikt begründet. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass Herr Ohlsson und Herr Palus derzeit leitende und kontrollierende Positionen in mehreren anderen Unternehmen innehaben. Beide haben durch ihre langjährige Erfahrung im Management verschiedener Unternehmen ein hohes Maß an Professionalität bewiesen, und der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass beide alle Umstände vermeiden, die einen Interessenkonflikt begründen könnten. Es gibt keine weiteren Hinweise auf einen Interessenkonflikt in der Person von Herrn Ohlsson und Herrn Palus.
    Héloïse Temple-Boyer als Vorsitzende des Aufsichtsrats, Thore Ohlsson als Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Héloïse Temple-Boyer als Vorsitzende des Personalausschusses werden allesamt als unabhängig vom Vorstand, der Gesellschaft und einer/einem kontrollierenden Aktionär*in angesehen. Kein ehemaliges Mitglied des Vorstands ist Mitglied des Aufsichtsrats.
  • Wegen seiner langjährigen Tätigkeit in Leitungs- und Aufsichtsratsfunktionen verschiedener Aktiengesellschaften, hier insbesondere im Bereich des Finanzwesens, verfügt Thore Ohlsson, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie in der Abschlussprüfung. Auch Héloïse Temple-Boyer und Jean-François Palus bringen diese besonderen Kenntnisse mit. Héloïse Temple-Boyer erlangte diese Kenntnisse im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit im Finanzsektor (beispielsweise für Rothschild Cie. Banque SCS, Groupe Casino S.A., Artémis S.A.S.) sowie ihrer fortwährenden Tätigkeit als Deputy CEO der Artémis S.A.S. Jean-François Palus sammelte den entsprechenden Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung während seiner Tätigkeit unter anderem als CFO und Group Financial Control Director im Kering-Konzern. Die beschriebenen Kenntnisse umfassen auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung (nichtfinanzieller Bericht) und deren Prüfung.
  • Die Aufsichtsratsmitglieder haben ausreichend Zeit zur Wahrnehmung ihres Aufsichtsratsmandats. Der Aufsichtsrat prüft vor jedem Wahlvorschlag, ob die betreffenden Kandidat*innen den für das Amt zu wahrenden Zeitaufwand erbringen können.
  • Potenziellen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten seiner Mitglieder beugt der Aufsichtsrat vor, indem er anderweitige Tätigkeiten seiner Mitglieder regelmäßig überprüft und kritisch hinterfragt. Hinweise auf tatsächliche Interessenskonflikte hat es im Geschäftsjahr 2022 nicht gegeben. Sollte ein Interessenkonflikt auftreten, ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, diesen der Aufsichtsratsvorsitzenden offen zu legen.
  • Gemäß § 1 Absatz 4 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat dürfen Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich nicht älter als 70 Jahre sein und ihre maximale Amtszeit darf nicht länger als drei Amtsperioden betragen. Bei der Festlegung dieser Altersgrenze hat sich der Aufsichtsrat bewusst gegen eine starre Höchstaltersgrenze und für eine flexible Regelgrenze entschieden, die den notwendigen Spielraum für eine angemessene Würdigung der Umstände des Einzelfalls enthält, den Kreis der potenziellen Kandidat*innen hinreichend weit fasst und auch eine Widerwahl ermöglicht. Thore Ohlsson hat die Regelaltersgrenze erreicht. Er wurde nach sorgfältiger Abwägung dennoch durch den Aufsichtsrat zur Wiederwahl in 2018 vorgeschlagen, um im besten Interesse des Unternehmens die notwendige Kontinuität nach dem Spin-off von der Kering S.A. zu gewährleisten. Alle anderen Aufsichtsratsmitglieder haben zum Zeitpunkt ihrer Wahl die Regelaltersgrenze nicht erreicht.

Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats setzt das Diversitätskonzept um.

B) KOMPETENZPROFIL

Der Aufsichtsrat hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Der Stand der Umsetzung ergibt sich aus der nachfolgenden Qualifikationsmatrix:

G.18 Qualifikationsmatrix

Der Aufsichtsrat der PUMA SE ist derzeit so zusammengesetzt, dass es als Gesamtgremium über das dargestellte Kompetenzprofil verfügt.

C) FESTLEGUNG ZUR FÖRDERUNG DER TEILHABE VON FRAUEN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN NACH ART. 9 ABS. 1 LIT. C) (II) SE-VO I.V.M. § 76 ABS. 4 UND § 111 ABS. 5 AKTG

Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand eine Zielgröße festzulegen. Der Vorstand hat seinerseits Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.

Zielsetzung 2021

Der Aufsichtsrat der PUMA SE hat eine bis zum 31. Oktober 2026 zu erreichende Zielgröße von mindestens 2 Frauen (33%) für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgesetzt.

Für den Vorstand hat der Aufsichtsrat folgende Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt:

  • mindestens 1 Frau (25%), unter der Bedingung, dass die PUMA SE vier Vorstandsmitglieder hat,
  • mindestens 1 Frau (20%), unter der Bedingung, dass die PUMA SE fünf Vorstandsmitglieder hat,
  • mindestens 2 Frauen (33%), unter der Bedingung, dass die PUMA SE sechs Vorstandsmitglieder hat.

Umsetzungsfrist dafür ist der 31. Oktober 2026.

Der Vorstand hat bezüglich der PUMA SE für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 30% und für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 35% festgelegt. Auf Konzernebene soll der Frauenanteil für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands 30% und für die zweite Führungsebene 40% betragen. Umsetzungsfrist auch hier ist der 31. Oktober 2026.

DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DEN VORSTAND

Der Aufsichtsrat und der Vorstand fördern eine agile, offene Unternehmenskultur, in der die Vorteile von Diversität bewusst genutzt werden und jede(r) ihr/sein Potenzial zum Besten des Unternehmens frei entfalten kann. PUMA strebt an, Vorstandspositionen sowie leitende Führungspositionen überwiegend mit im Unternehmen entwickelten Personen zu besetzen. Dies ist mit der Ernennung von Arne Freundt zum Chief Executive Officer und Maria Valdes zur Chief Product Officerin entsprechend umgesetzt worden.

Für die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Besetzung einer konkreten Vorstandsposition ist die fachliche und persönliche Eignung der/des Kandidat*in unter Berücksichtigung des Unternehmensinteresses maßgeblich. Es ist sicherzustellen, dass die Mitglieder des Vorstands insgesamt über die zur bestmöglichen Erfüllung der Vorstandsaufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, wie sie für einen Sportartikelhersteller wie PUMA erforderlich sind. Es muss nicht jedes Vorstandsmitglied die fachlichen Anforderungen abbilden. Das Diversitätskonzept für den Vorstand sieht daher vor, dass bei dessen Zusammensetzung die Aspekte Geschlecht, Internationalität, Alter, Ausbildungs- und Erfahrungshintergrund berücksichtigt werden:

  • Geschlecht

    PUMA strebt bis 31. Oktober 2026 einen Anteil von Frauen im Vorstand in Höhe von 25% an unter der Bedingung, dass das Gremium vier Vorstandsmitglieder hat; in Höhe von 20% unter der Bedingung, dass das Gremium fünf Vorstandsmitglieder hat; und in Höhe von 33% unter der Bedingung, dass das Gremium sechs Vorstandsmitglieder hat. Um dieses Ziel zu erreichen, achtet der Aufsichtsrat darauf, dass im Rahmen der internen globalen Managementstruktur zur Nachwuchsentwicklung für den Vorstand ein angemessener Anteil von Kandidatinnen auf den Nachfolgelisten zu finden ist. Die Beteiligung von Frauen im Vorstand soll in Zukunft bei einer erforderlichen Neubesetzung insbesondere dadurch gewährleistet werden, dass bei verschiedenen, gleich qualifizierten Bewerber*innen Frauen besonders berücksichtigt werden. Soweit eine Besetzung durch externe Kandidat*innen erfolgen soll, sollen insbesondere entsprechend qualifizierte Kandidatinnen berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Besetzung von Führungsfunktionen. Um Frauen künftig noch stärker an Führungsfunktionen zu beteiligen, fördert PUMA die Vereinbarkeit von Familie und Beruf etwa durch Teilzeit- und Halbtagsmodelle sowie durch flexible Arbeitszeiten und die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen. Mit Anne-Laure Descours ist eine Frau im Vorstand vertreten. Mithin beträgt der Frauenanteil im Vorstand zum Bilanzstichtag 31.12.2022 25%. Ab 1. Januar 2023 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 50%, weil Bjørn Gulden als Vorstand ausgeschieden ist und Maria Valdes zur Vorständin bestellt wurde.

  • Internationalität

    PUMA ist ein global agierendes Unternehmen. Eine angemessene Anzahl an Vorstandsmitgliedern muss daher zwingend internationale Erfahrung mitbringen entweder aufgrund ihrer Herkunft oder aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Ausland. Ungeachtet der mehrjährigen internationalen Erfahrung aller Vorstandsmitglieder ist dieses Ziel schon allein aufgrund der internationalen Herkunft von Anne-Laure Descours, Bjørn Gulden (Vorstandsmitglied bis 31. Dezember 2022) und Maria Valdes (Vorstandsmitglied ab 1. Januar 2023) übertroffen.

  • Alter

    Der Aufsichtsrat achtet auf eine ausgewogene Altersstruktur im Vorstand. Diese ist wichtig, um die Kontinuität der Vorstandsarbeit zu gewährleisten und eine reibungslose Nachfolgeplanung zu ermöglichen. Grundsätzlich dürfen Mitglieder des Vorstands nicht älter als 70 Jahre sein. Die Regelaltersgrenze wird von allen Mitgliedern des Vorstands unterschritten.

  • Ausbildungs- und Erfahrungshintergrund

    Im Hinblick auf den Bildungs- und Berufshintergrund soll sich die Auswahl von Vorstandsmitgliedern an den im PUMA-Vorstand allgemein sowie für das jeweilige Vorstandsressort erforderlichen Kompetenzen in Bezug auf Unternehmensleitung, Strategieentwicklung, Finanzen- und Rechnungslegung, Supply Chain, Vertrieb sowie People & Organisation orientieren. Hier gelten die gleichen Kriterien, die bezüglich des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats entwickelt wurden. Diese Kompetenzen müssen nicht im Rahmen eines Universitätsstudiums oder einer anderen Ausbildung, sondern können auch in sonstiger Weise inner- oder außerhalb von PUMA erworben worden sein. Die Vorstandsmitglieder verfügen über alle oben genannten Kompetenzen.

    Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands setzt das Diversitätskonzept um.